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> Auto blockiert Radweg an Vorfahrsstraße
Arbeitsplatz
Beitrag 25.02.2014, 19:37
Beitrag #1


Neuling


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Moin,

an Vorfahrtsstraßen mit begleitendem Radweg kommt es gelegentlich vor, dass Autos, die in die Vorfahrtsstraße aus einer Seitenstraße oder einer Einfahrt einfahren möchten, die Radfahrer auf dem Radweg behindern. Sie stehen dann also quer auf dem Rad und Fußweg um z. B. besser den Autoverkehr einsehen zu können. Kommt nun ein Radfahrer auf dem Radweg (der Vorfahrt hat), kann dieser meistens nur warten. Vor dem Auto vorbeifahren finde ich sehr gefährlich und hinter dem Auto müsste der Bürgersteig benutzt werden, was nicht erlaubt ist.

Wie sollte sich ein Autofahrer oder ein Radfahrer verhalten, der in diese Situation gerät? Muss ein Autofahrer Vor- oder Zurücksetzen um den Radfahrer vorbei zu lassen?

Über Antworten würde ich mich freuen.
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Acki
Beitrag 25.02.2014, 19:56
Beitrag #2


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Zurücksetzen finde ich als Autofahrer in dieser Situation häufig zu riskant. Da könnten Radfahrer, Fußgänger oder sogar Kinder hinter dem Auto queren die ich übersehen könnte.

Wenn der Radfahrer erst in Sicht kam während der Autofahrer bereits an der Sichtlinie steht, sehe ich auch kein Fehlverhalten des Autofahrers. Dann muß der Radfahrer halt warten.

War der Radfahrer bereits in Sicht, hätte der Autofahrer ihm nicht die Vorfahrt nehmen dürfen.

gruß Acki
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Arbeitsplatz
Beitrag 25.02.2014, 20:04
Beitrag #3


Neuling


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Man stellt sich doch aber mit dem Auto beim z. B. Linksabbiegen auch nicht auf den ersten Fahrsteifen, nur weil von links kein Auto mehr kommt, aber von rechts schon. Dann würde man doch an der Sichtlinie warten.

Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 25.02.2014, 23:55
Bearbeitungsgrund: Überflüssiges Zitat des Vorpostings entfernt - steht doch direkt drüber ;-)
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Ichtyos
Beitrag 25.02.2014, 20:14
Beitrag #4


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Zitat (Arbeitsplatz @ 25.02.2014, 20:04) *
Man stellt sich doch aber mit dem Auto beim z. B. Linksabbiegen auch nicht auf den ersten Fahrsteifen, nur weil von links kein Auto mehr kommt, aber von rechts schon. Dann würde man doch an der Sichtlinie warten.

Je nach örtlichen Gegebenheiten bleibt dem Autofahrer nichts anderes übrig, als sich langsam vorzutasten.

Zitate kennzeichne bitte als solche: Anleitung zur Benutzung der Zitierfunktion

Und: Willkommen im Verkehrsportal! wavey.gif


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sigggi
Beitrag 25.02.2014, 20:24
Beitrag #5


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Zitat (Ichtyos @ 25.02.2014, 20:14) *
Je nach örtlichen Gegebenheiten bleibt dem Autofahrer nichts anderes übrig, als sich langsam vorzutasten.

...und wieder zurück, wenn er einem Vorfahrtberechtigtem den Weg blockiert.


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Ichtyos
Beitrag 25.02.2014, 20:31
Beitrag #6


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Korrekt - dabei muss man aber (wie von @Acki erwähnt) auf weitere VT achten. Manchmal geht das, aber nicht immer.


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Heinz Wäscher
Beitrag 25.02.2014, 20:33
Beitrag #7


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Zitat (Acki @ 25.02.2014, 19:56) *
Wenn der Radfahrer erst in Sicht kam während der Autofahrer bereits an der Sichtlinie steht, sehe ich auch kein Fehlverhalten des Autofahrers. Dann muß der Radfahrer halt warten.

Darf man durch Einfahren auf die Fahrbahn der vorfahrtberechtigten Straße den KFZ-Verkehr dort auf die gleiche Weise zum Anhalten nötigen wenn es um eine bessere Sicht für den eigentlichen Abbiegevorgang geht think.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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masseur81
Beitrag 25.02.2014, 20:43
Beitrag #8


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Zitat (sigggi @ 25.02.2014, 20:24) *
Zitat (Ichtyos @ 25.02.2014, 20:14) *
Je nach örtlichen Gegebenheiten bleibt dem Autofahrer nichts anderes übrig, als sich langsam vorzutasten.

...und wieder zurück, wenn er einem Vorfahrtberechtigtem den Weg blockiert.


Eben nicht, denn wer zurücksetzt, muss jegliche Gefährdung Anderer ausschließen - und das ist je nach Situation viel zu heikel. Vorfahrberechtigt ist der Andere doch nur, wenn er etwa zur selben Zeit (also absehbar) an der Stelle ankommt. Ansonsten bin ich der Meinung, kann ich mich halt nicht in Luft auflösen.

Zitat (Heinz Wäscher @ 25.02.2014, 20:33) *
Zitat (Acki @ 25.02.2014, 19:56) *
Wenn der Radfahrer erst in Sicht kam während der Autofahrer bereits an der Sichtlinie steht, sehe ich auch kein Fehlverhalten des Autofahrers. Dann muß der Radfahrer halt warten.

Darf man durch Einfahren auf die Fahrbahn der vorfahrtberechtigten Straße den KFZ-Verkehr dort auf die gleiche Weise zum Anhalten nötigen wenn es um eine bessere Sicht für den eigentlichen Abbiegevorgang geht think.gif


Von Nötigung würde ich hier nicht sprechen, es sei denn, Du ziehst raus, obwohl Du den Anderen bereits sehen konntest. Ich mach das sogar manchmal an Straßen, an denen die Sicht eigentlich gut ist, aber man sonst gar keine Chance hat, rauszukommen, z.B. beim Linksabbiegen auf vierspurige Straßen, wenn sich die von Links und die von Rechts kommenden wunderbar abwechseln, z.B. durch Ampelschaltungen. (Ich weiß, ist vielleicht nicht okay, aber lieber lass ich mich einmal anhupen, als ewig an einer Stelle rumzustehen.)
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danke_mama
Beitrag 25.02.2014, 20:46
Beitrag #9


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Zitat (Heinz Wäscher @ 25.02.2014, 20:33) *
Darf man durch Einfahren auf die Fahrbahn der vorfahrtberechtigten Straße den KFZ-Verkehr dort auf die gleiche Weise zum Anhalten nötigen wenn es um eine bessere Sicht für den eigentlichen Abbiegevorgang geht...

Selbstverständlich.
Oder man darf beides nicht.
(Eine der beiden Lösungen muss logischerweise richtig sein.)


Zitat (Ichtyos @ 25.02.2014, 20:14) *
Je nach örtlichen Gegebenheiten bleibt dem Autofahrer nichts anderes übrig, als sich langsam vorzutasten.
... und das ist meiner Erfahrung nach der Unterschied zwischen Radweg und Fahrbahn. Niemand kann um die Ecke oder durch Mauern gucken oder sich in Luft auflösen. Aber: Die örtlichen Gegebenheiten sind meist so, dass man aus der untergeordneten Straße heraus beide Richtungsfahrbahnen überblicken kann. Meist wird es ja gleich so gebaut. Oder man bringt Spiegel an. Oder oder oder. Das alles wird bei Radwegen offensichtlich nicht so eng gesehen. Warum eigentlich?


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Acki
Beitrag 25.02.2014, 21:00
Beitrag #10


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Es gibt durchaus auch die Situation das der Verkehr von rechts nicht eingesehen werden kann, der von links aber schon. Dann fährt man selbstverständlich bis zur Sichtlinie nach rechts vor. Muß man dann warten und es kommt in der Zeit Verkehr von links, muß der halt warten. Egal ob das vier- oder zwerädriger Verkehr ist.

Ist allerdings bei der Fahrbahn eher selten das man von der Sichtlinie für den Verkehr von links, den Verkehr von rechts nicht einsehen kann.
Deshalb ist es auch selten das man auf der Fahrbahn jemandem im Weg steht. Bei Radwegen kommt das häufiger vor, insbesondere wenn der Radweg noch von der Fahrbahn abgesetzt ist.

gruß Acki
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masseur81
Beitrag 25.02.2014, 21:05
Beitrag #11


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Zitat (Acki @ 25.02.2014, 21:00) *
Ist allerdings bei der Fahrbahn eher selten das man von der Sichtlinie für den Verkehr von links, den Verkehr von rechts nicht einsehen kann.


Bei fließendem Verkehr fällt mir spontan ein Kurvenbereich auf der rechten Seite ein. Sonst wäre dies bei Stau des von links kommenden Verkehrs oder bei Einfahren hinter einem haltenden Bus oder bei parkenden Autos denkbar. wavey.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 25.02.2014, 21:17
Beitrag #12


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Zitat (Acki @ 25.02.2014, 21:00) *
Bei Radwegen kommt das häufiger vor, insbesondere wenn der Radweg noch von der Fahrbahn abgesetzt ist.
Und das ist unabänderlich und Gottgegeben? think.gif ADFC NRW

Zitat (Acki @ 25.02.2014, 21:00) *
Ist allerdings bei der Fahrbahn eher selten das man von der Sichtlinie für den Verkehr von links, den Verkehr von rechts nicht einsehen kann.
Mitunter werden Sperrflächen rechts und links neben die einmündende Straße gepinselt damit der Verkehr auf der Vorfahrtstraße weiter zur Straßenmitte hin im Einmündungsbereich fahren soll.


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Dlarah
Beitrag 25.02.2014, 21:21
Beitrag #13


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... und bei Bahnübergängen sehen die Verhältnisse oft ähnlich aus, und trotzdem bleibt keiner auf dem Gleis stehen. Komisch!?

Ich hatte (bis dann Ampeln aufgestellt wurden) auch regelmäßig zwei solcher Stellen auf dem Weg: Fahrzeuge aus der Seitenstraße ziehen vor, bis die Schnauze auf dem Fahrbahnrand steht und die Zelle bzw. der Rest vom Bus (Stadtwerke) quer auf dem Radweg. Warum zieht der Fahrer nicht gleich bis zur Mittellinie vor, wenn von der einen Seite nichts kommt? Ist doch der gleiche Fall, und die Begründung "da war keiner, und jetzt bin ich eben zuerst da gewesen und deine Vorfahrt ist jetzt verfallen" wäre doch die gleiche.

Nachdem das regelmäßig wurde, bin ich dazu übergegangen, vom blockierten und nicht mehr nutzbaren Radweg auf die Fahrbahn zu wechseln und betont aufmerksam (man weiß ja nie) um die vorstehenden Fahrzeugnasen herum zu fahren und, nachdem die Rückkehr auf den Radweg ja auch versperrt war, eben die nächst folgende Abfahrt wahrzunehmen. Nicht die feine Art, aber das war in meinen Augen mal die Sorte "Verkehrserziehung", die man auf dem Rad sonst so angedient bekommt, anders herum.


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Quid pro quo ... ernst gemeinte Beiträge zur Teilnahme am Straßenverkehr mit muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen (you know what I mean) setzen voraus, dass erkennbar ernst gemeinte und aktiv durchgesetzte Anordnungen vorgefunden werden. Soll heißen: Wer Spaß sät, braucht sich über flapsige Äußerungen nicht zu wundern.
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Kai R.
Beitrag 25.02.2014, 21:32
Beitrag #14


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Vorfahrt ist Vorfahrt. Nirgendwo steht, dass es ein Recht gibt, dem Berechtigten diese zu nehmen.


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Ichtyos
Beitrag 25.02.2014, 21:35
Beitrag #15


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Zitat (danke_mama @ 25.02.2014, 20:46) *
Zitat (Ichtyos @ 25.02.2014, 20:14) *
Je nach örtlichen Gegebenheiten bleibt dem Autofahrer nichts anderes übrig, als sich langsam vorzutasten.
... und das ist meiner Erfahrung nach der Unterschied zwischen Radweg und Fahrbahn. Niemand kann um die Ecke oder durch Mauern gucken oder sich in Luft auflösen. Aber: Die örtlichen Gegebenheiten sind meist so, dass man aus der untergeordneten Straße heraus beide Richtungsfahrbahnen überblicken kann. Meist wird es ja gleich so gebaut. Oder man bringt Spiegel an. Oder oder oder. Das alles wird bei Radwegen offensichtlich nicht so eng gesehen. Warum eigentlich?

Frag mich mal was Leichteres. twinkle.gif


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sigggi
Beitrag 25.02.2014, 21:55
Beitrag #16


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Zitat (Dlarah @ 25.02.2014, 21:21) *
Nachdem das regelmäßig wurde, bin ich dazu übergegangen, vom blockierten und nicht mehr nutzbaren Radweg auf die Fahrbahn zu wechseln und betont aufmerksam (man weiß ja nie) um die vorstehenden Fahrzeugnasen herum zu fahren und, nachdem die Rückkehr auf den Radweg ja auch versperrt war, eben die nächst folgende Abfahrt wahrzunehmen. Nicht die feine Art, aber das war in meinen Augen mal die Sorte "Verkehrserziehung", die man auf dem Rad sonst so angedient bekommt, anders herum.

Oft muss man auch warten bis man sich in solchen Situationen in den richtigen Verkehr einfädeln kann. Diese Wartezeit verbringe ich dann immer vor dem Fahrzeug welches mir den Weg blockiert.


Zitat (danke_mama @ 25.02.2014, 20:46) *
Zitat (Heinz Wäscher @ 25.02.2014, 20:33) *
Darf man durch Einfahren auf die Fahrbahn der vorfahrtberechtigten Straße den KFZ-Verkehr dort auf die gleiche Weise zum Anhalten nötigen wenn es um eine bessere Sicht für den eigentlichen Abbiegevorgang geht...

Selbstverständlich.
Oder man darf beides nicht.
(Eine der beiden Lösungen muss logischerweise richtig sein.)

Das Eine darf man, das Andere nicht. Ich doch logisch - oder????


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Mueck
Beitrag 25.02.2014, 22:13
Beitrag #17


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Zitat (danke_mama @ 25.02.2014, 20:46) *
Das alles wird bei Radwegen offensichtlich nicht so eng gesehen. Warum eigentlich?

Das ist Teil der großen Weltverschwörung, wegen der Magnetit in Fahrbahn verbaut wird, deswegen können Autofahrer gar nicht anders, als bis an die Fahrbahn vorzufahren!!!!111elf
Anders war nicht zu erklären, warum an einer gewissen Stelle, an der ich früher regelmäßig vorbeigeradelt bin, die Autler bis vorne vorzogen.
Standen sie brav vor dem Gehweg, konnten sie gut durch die Baumreihe zwischen Radweg und Fahrbahn durch den Verkehr beobachten, standen sie mit Schnauze direkt an der Fahrbahn, sahen sie durch die nun geschlossen erscheinende Baumreihe nix mehr vom Fahrbahnverkehr! Selbst mal als Autofahrer ausprobiert ...
Irgendwas bei der großen Weltverschwörung muss also beim Besteigen eines Autos den IQ senken ... Oder so ... wink.gif

Irgendwo habe ich mal gelesen, dass das weiter oben Gesagte (kein Rad da, muss man nicht wieder zurück) sogar mal vor Gericht abgesehnet wurde. Verstehen kann ich das nicht ...
Interessanterweise wird bei Radspuren normalerweise nicht bis an die Grenze zwischen Rad- und Autospur vorgefahren, während auch in Straßen mit Bordsteinradweg OHNE Parker oder Bäume als Sichthindernis über den Radweg vorgefahren wird, spricht also klar für die Magnetit-Weltverschwörung wink.gif
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sigggi
Beitrag 25.02.2014, 22:21
Beitrag #18


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Zitat (Mueck @ 25.02.2014, 22:13) *
Interessanterweise wird bei Radspuren normalerweise nicht bis an die Grenze zwischen Rad- und Autospur vorgefahren,

Doch!
Mittlerweile hat man geschnallt, dass dort nur Kreaturen kommen die sowieso den Kürzeren ziehen.
Also wird auch dort blockiert - unnötig wie sonst auch.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 25.02.2014, 22:23
Beitrag #19


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Zitat (sigggi @ 25.02.2014, 21:55) *
Das Eine darf man, das Andere nicht. Ich doch logisch - oder????


Nö: Der einschlägige § 8 Abs. 2 Satz 3 der StVO:

Zitat
(... dass wer die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert wird.) Kann das nicht übersehen werden, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineingetastet werden, bis die Übersicht gegeben ist.


... unterscheidet weder zwischen Straßenteilen noch zwischen Fahrzeug- oder Antriebsarten book.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 25.02.2014, 22:28
Beitrag #20


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Das dürfte ein ähnliches Phänomen sein wie bei zurückversetzten Haltlinien an Stoppschildern bei denen man beim Halten nicht in die Einmündung/Kreuzung sehen kann und deswegen direkt bis zur imaginären Sichtlinie ohne anzuhalten vorfährt und dort ggf. nach dem Anhalten abbiegt whistling.gif


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sigggi
Beitrag 25.02.2014, 22:58
Beitrag #21


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Zitat (Bonsai-Brummi @ 25.02.2014, 22:23) *
... unterscheidet weder zwischen Straßenteilen noch zwischen Fahrzeug- oder Antriebsarten book.gif

Genau!
Also gibt es das Problem garnicht.



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haschee
Beitrag 27.02.2014, 20:38
Beitrag #22


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Ich bezeichne das als unvermeidbare Behinderung nach §1. Ja, ernsthaft. Sofern ein Radfahrer noch nicht sichtbar war als man dort verkehrsbedingt wartet/unvermeidbar Sichtlinien sucht.

Und ja, ich habe das auch schon von Autofahrer auf der Fahrbahn gesehen. Nicht nur auf dem Radweg.

Vor allem von längeren Fahrzeugen.

Bei abgesetzten Querungsmöglichkeiten auch immer die Frage, wie macht das ein LKW? Oder PKW mit Hänger? Oder LKW mit Hänger, oder Bus, oder Bus mit Hänger...
Soweit abgesetzt kann man selten. whistling.gif
(habe aber durchaus nen Bild)


OT?
Deswegen fährt man nicht auf Radwegen. Mindestens nicht innerorts.

Denn Autofahrer verlangen von Radfahrern, daß sie an Einmündungen durchaus mal locker um die Hälfte die Geschwindigkeit reduzieren weil da ja ein Autofahrer rauskommen könnte der nur auf die Fahrbahn achtet.
Sie selber sehen aber an Einmündungen deswegen keinen Grund die Geschwindigkeit zu reduzieren - auf andere Autos wird der schon achten... rolleyes.gif

Daher auf der Fahrbahn fahren, dafür ist sie da. Und da schaut der geneigte Autofahrer auch hin... Und wenn er abbiegt schaut er auch auf die Fahrbahn - der Straße in die er will.
Braucht auch keiner Angst haben von hinten auf die Hörner genommen zu werden. Das wäre meist auch nur vorsätzlich möglich - und das beinhaltet 1. den Einsatz des Autos als Waffe und 2. könnte das Blech leiden. (was wichtiger ist entscheidet jeder selber).
Dagegen ist man sehr leicht fahrlässig - oder grob fahrlässig - oder billigend in Kauf genommen auf dem Radweg auf den Hörnern oder in der Seite oder unvermeidbar behindert - oder vermeidbar behindert.


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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janr
Beitrag 27.02.2014, 20:52
Beitrag #23


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Zitat (Dlarah @ 25.02.2014, 21:21) *
... und bei Bahnübergängen sehen die Verhältnisse oft ähnlich aus, und trotzdem bleibt keiner auf dem Gleis stehen. Komisch!? ...
an innerstädtischen Bahnübergängen natürlich ja. Oder sind zu querende Trambahnschienen kein Übergang.

Schienenverkehr hat sogar immer Vorrang und wenn man auf den Schienen zum queren zum stehen kommt und vorher noch keine Tram zu sehen war, muß auch diese warten.

Wenn es mehrere Fahrspuren gibt und man nicht in alle einsehen kann, muß man immer Spur für Spur zur Sichtlinie und wenn man dann auf der gerade gequerten Spur zum stehen kommt, geht es nicht anders.

Wenn aber der FZ-Führer auf eine Spur fährt und den bevorrechtigten Verkehr sehen konnte, dann hat er was falsch gemacht.


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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haschee
Beitrag 27.02.2014, 21:05
Beitrag #24


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Ah die Gleise habe ich ganz übersehen.

Also ich sehe oft, daß jemand auf die Gleise fährt weil er denkt es wird vorne schon weitergehen.

Es gibt hier auch ein extra Thema für Bahnübergänge und ich denke jeder hat schonmal gesehen wie jemand längere Zeit (nächste Ampelphase 200 Meter weiter vorne) auf Bahngleisen stand.


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Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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mir
Beitrag 27.02.2014, 21:07
Beitrag #25


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Diese Diskussion ist in der Allgemeinheit müßig. Man kann das nur an konkreten Stellen diskutieren, und auch da kommt's auf die Situation an. Ich frage mich allerdings auch, wieso Radwege ohne Sichtbeziehung zu den querenden Fahrbahnen überhaupt angeordnet werden.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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haschee
Beitrag 27.02.2014, 21:15
Beitrag #26


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Richtig.

Man kann Radwege natürlich auch absetzen und dadurch ein Vorfahren zur Sichtlinie ermöglichen.

Allerdings ist dann die Frage nach der Stetigkeit da.
(5 Meter werden es schon sein...)

Und selbst wenn das (große) Zeichen 205 vor dem Radweg steht (und kein kleines da ist)...

Was ist mit einem PKW mit Anhänger, Bus, LKW...? wavey.gif

Auch die Frage ob Abbieger sich noch an §9 halten müssen (siehe anderes Thema) könnte dann auftauchen.


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Nerari
Beitrag 27.02.2014, 21:16
Beitrag #27


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Zitat (mir @ 27.02.2014, 21:07) *
...., wieso Radwege ohne Sichtbeziehung zu den querenden Fahrbahnen überhaupt angeordnet werden.


Ganz toll gelöst z.B. hier - die Lärmschutzwand verhindert zuverläsig, dass Autofahrer, die aus der Bgm-Miehle-Straße ausfahren, die von Osten kommenden Radfahrer sehen (die Bgm-Ulrich-Straße macht hier auch noch einen leichten Rechtsbogen). Die Wartelinie ist für die Katz. Annähernd alle KFZ-Lenker fahren direkt bis zur Fahrbahn vor dry.gif crybaby.gif
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janr
Beitrag 27.02.2014, 21:19
Beitrag #28


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Hier muß man (wenn das FZ lang genug ist) den Radweg blockieren um zum KFZ-Verkehr einsehen zu können.

Und hier kann man einer Tram im weg stehen.


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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sigggi
Beitrag 27.02.2014, 21:47
Beitrag #29


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Zitat (janr @ 27.02.2014, 21:19) *
Hier muß man (wenn das FZ lang genug ist) den Radweg blockieren um zum KFZ-Verkehr einsehen zu können.

Für Rechtsabbieger ist das dort aber kein Problem.
Der Radweg ist mehr als 5 Meter von der Fahrbahn entfernt und das Zeichen 205 steht noch vor dem Radweg.
Also gilt das Zeichen 205 nur für die Kreuzung mit dem Radweg und nicht für die Fahrbahn dahinter - dort gilt rechts vor links.


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Ostfriese69
Beitrag 27.02.2014, 21:54
Beitrag #30


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Zitat (mir @ 27.02.2014, 21:07) *
Man kann das nur an konkreten Stellen diskutieren, und auch da kommt's auf die Situation an. Ich frage mich allerdings auch, wieso Radwege ohne Sichtbeziehung zu den querenden Fahrbahnen überhaupt angeordnet werden.


Von solchen Stellen kann ich Dir auf meinem Weg zur Arbeit ohne nachzudenken 8 nennen. Und die werden angeordnet, damit es für alle sicherer ist...oder so.
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janr
Beitrag 27.02.2014, 22:04
Beitrag #31


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Zitat (sigggi @ 27.02.2014, 21:47) *
...
Zeichen 205 gilt für eine Straße und der Radweg ist nicht weiter als 5 m entfernt. wavey.gif

ups nachgemessen think.gif


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Ichtyos
Beitrag 28.02.2014, 01:28
Beitrag #32


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Zitat (sigggi @ 27.02.2014, 21:47) *
Zitat (janr @ 27.02.2014, 21:19) *
Hier muß man (wenn das FZ lang genug ist) den Radweg blockieren um zum KFZ-Verkehr einsehen zu können.

Für Rechtsabbieger ist das dort aber kein Problem.
Der Radweg ist mehr als 5 Meter von der Fahrbahn entfernt und das Zeichen 205 steht noch vor dem Radweg.
Also gilt das Zeichen 205 nur für die Kreuzung mit dem Radweg und nicht für die Fahrbahn dahinter - dort gilt rechts vor links.

Ich rate mal, dass die Fahrbahnbenutzer nichts davon wissen... laugh2.gif


--------------------
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cowboy70
Beitrag 28.02.2014, 01:56
Beitrag #33


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Es gibt Ausfahrten, die die klare Sicht nicht immer gewährleisten.

Muss ich einen Radweg überqueren taste ich mich langsam nach vorne nachdem ich mich vergewissert habe, dass kein Radfahrer gefährdet oder genötigt wird.

Kann ich aber nicht sofort auf die Straße, so muss ich eben warten kommt dann doch noch ein Radfahrer so muss er einfach warten oder absteigen und zu Fuß weiter.

In jedem Falle werde ich keine Fußgänger hinter mir gefährden oder sogar anfahren und verletzen.



Mir ist es schon passiert, dass das Auto vor mir wieder zurück gesetzt hat. Dann hat´s gebumst.
Ich hätte zwar auch zurück setzen können. Aber ich hatte wenige Sekunden zuvor spielende Kinder auf dem Grundstück gesehen und beim Rückblick dann nicht mehr.
Wo waren die Kids nun? Genau hinter meinem Auto, dass ich sie jetzt nicht sehen kann?

Eines ist sicher: Ich setze nicht zurück nur um einen Zusammenstoß zu vermeiden oder das ein Radfahrer ungehindert seine Fahrt fortsetzen kann.





cowboy70 yes.gif
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Mitleser
Beitrag 28.02.2014, 08:47
Beitrag #34


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Zitat (Ichtyos @ 28.02.2014, 01:28) *
Zitat (sigggi @ 27.02.2014, 21:47) *
Zitat (janr @ 27.02.2014, 21:19) *
Hier muß man (wenn das FZ lang genug ist) den Radweg blockieren um zum KFZ-Verkehr einsehen zu können.
Für Rechtsabbieger ist das dort aber kein Problem.
Der Radweg ist mehr als 5 Meter von der Fahrbahn entfernt und das Zeichen 205 steht noch vor dem Radweg.
Also gilt das Zeichen 205 nur für die Kreuzung mit dem Radweg und nicht für die Fahrbahn dahinter - dort gilt rechts vor links.
Ich rate mal, dass die Fahrbahnbenutzer nichts davon wissen... laugh2.gif
Und das ist auch gut so! Der Radweg mag Abstand zur Fahrbahn haben. Aber er ist eindeutig Teil der Waisenhausstraße. Damit liegt dort eine 08/15-Einmündung vor, die Vorfahrtsregelung erstreckt sich auf die gesamte Kreuzung, ...

Dieses unsägliche "5m abgesetzt"! Lediglich aus VwV-StVO und Rechtsprechung für Einzelfälle entwickelt und dann auch noch regelmäßig falsch ("fahrbahnbegleitend") herangezogen. ranting.gif
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Mueck
Beitrag 28.02.2014, 13:28
Beitrag #35


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Zitat (Mitleser @ 28.02.2014, 08:47) *
Dieses unsägliche "5m abgesetzt"! Lediglich aus VwV-StVO und Rechtsprechung für Einzelfälle entwickelt und dann auch noch regelmäßig falsch ("fahrbahnbegleitend") herangezogen. ranting.gif

Welche Urteile gibt es da?
Gibt es eigentlich schon Urteile zur Frage, ob in Fällen von 205 nur für Radwege deren Status "fahrbahnbegleitend" nicht mehr gegeben ist und sich damit auch die Radwegbenutzungspflicht in Luft auflöst?
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Mitleser
Beitrag 28.02.2014, 13:33
Beitrag #36


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Zitat (Mueck @ 28.02.2014, 13:28) *
Welche Urteile gibt es da?
Was genau meinst Du? think.gif

Zitat (Mueck @ 28.02.2014, 13:28) *
Gibt es eigentlich schon Urteile zur Frage, ob in Fällen von 205 nur für Radwege deren Status "fahrbahnbegleitend" nicht mehr gegeben ist und sich damit auch die Radwegbenutzungspflicht in Luft auflöst?
Die jüngste Irrung dürfte die vom OLG Hamm sein - klick.
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mir
Beitrag 28.02.2014, 13:44
Beitrag #37


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Zitat (cowboy70 @ 28.02.2014, 01:56) *
Eines ist sicher: Ich setze nicht zurück nur um einen Zusammenstoß zu vermeiden oder das ein Radfahrer ungehindert seine Fahrt fortsetzen kann.


thumbup.gif

Wenn nur alle Autofahrer so klarsichtig wären und dann auch verstünden, daß Radfahrer auf der Fahrbahn einfach besser aufgehoben sind.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Mueck
Beitrag 28.02.2014, 13:49
Beitrag #38


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Zitat (Mitleser @ 28.02.2014, 13:33) *
Zitat (Mueck @ 28.02.2014, 13:28) *
Welche Urteile gibt es da?
Was genau meinst Du? think.gif
Beitrag war noch editierbar, habe nun von Hervorhebungsoptionen Gebrauch gemacht ;-)

Zitat (Mitleser @ 28.02.2014, 13:33) *
Zitat (Mueck @ 28.02.2014, 13:28) *
Gibt es eigentlich schon Urteile zur Frage, ob in Fällen von 205 nur für Radwege deren Status "fahrbahnbegleitend" nicht mehr gegeben ist und sich damit auch die Radwegbenutzungspflicht in Luft auflöst?
Die jüngste Irrung dürfte die vom OLG Hamm sein - klick.

Sowas in der Art als des Dramas erster Akt, nur der zweite Akt (keine Benutzungspflicht mehr) lief mir noch nicht über den Weg ... Glaub ich muss demnächst mal den Browser neu starten, weigert sich das Hammer PDF anzuzeigen ...


Zitat (mir @ 28.02.2014, 13:44) *
Wenn nur alle Autofahrer so klarsichtig wären
Autofahrer haben stets klare Sicht ...

Zitat (mir @ 28.02.2014, 13:44) *
und dann auch verstünden, daß Radfahrer auf der Fahrbahn einfach besser aufgehoben sind.
... auf ihre Hupe!!!11elf whistling.gif
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ennjott
Beitrag 28.02.2014, 13:56
Beitrag #39


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Ich stehe mit Auto und Motorrad oft Radlern im Weg, weil es sich meistens einfach nicht anders machen lässt, wenn der Fahrbahnrand komplett zugeparkt ist (was hier in HH inzwischen die Regel ist). Um das zu ändern, muss der grobe Unfug mit den "Bürgersteig-Radwegen" aufhören.

Nebenbei gibts inzwischen viele Ecken, an denen man durch die ganzen parkenden Blechkisten eigentlich gar keine Sicht mehr hat. Weil ich durch eine verdeckt war, wäre ich vorgestern um ein Haar vom Krad geballert worden. Die Stoßstange hat noch meinen Auspuff getroffen und ich bin kurz in den Gegenverkehr (in dem gottlob eine Lücke war) geschlingert...
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.Andi.
Beitrag 28.02.2014, 14:17
Beitrag #40


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Zitat (ennjott @ 28.02.2014, 13:56) *
Ich stehe mit Auto und Motorrad oft Radlern im Weg, weil es sich meistens einfach nicht anders machen lässt, wenn der Fahrbahnrand komplett zugeparkt ist

Kannst du das mal etwas konkreter ausführen?
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Nerari
Beitrag 28.02.2014, 14:23
Beitrag #41


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Zitat (.Andi. @ 28.02.2014, 14:17) *
Kannst du das mal etwas konkreter ausführen?


Ist doch ganz einfach rolleyes.gif . Wenn man mit dem KFZ so weit vorfährt, dass man die Fahrbahn einsehen kann, steht man naturgemäß Radlern, die auf dem Radweg kommen, nachdem man so weit vorgefahren ist, im Weg. Sprich: Vor dem Radweg haltend kann man oft die Fahrbahn nicht einsehen.

Wenn KFZ-Lenker dann im Weg stehen, halte ich das übrigens für nicht wirklich vorwerfbar.
Ärgerlich finde ich aber, wenn KFZ-Lenker bis zur Fahrbahn vorfahren, ohne überhaupt auf den Radweg zu achten oder in die Richtung zu schauen, aus denen der Radler regelgerecht kommen könnte. dry.gif
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.Andi.
Beitrag 28.02.2014, 14:42
Beitrag #42


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Das war mir irgendwie zu naheliegend thread.gif

Das es nicht vermeidbar ist, stimmt leider häufig...sehe es aber trotzdem in vielen Fällen nicht als zuviel erwartet einfach zurückzusetzen wavey.gif
Das man dabei - wie immer beim rückwärtsfahren - aufpassen sollte ist eigentlich selbstverständlich...
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janr
Beitrag 28.02.2014, 14:56
Beitrag #43


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Zitat (.Andi. @ 28.02.2014, 14:42) *
... sehe es aber trotzdem in vielen Fällen nicht als zuviel erwartet einfach zurückzusetzen ...
Da aber beim Rückwärtsfahren jegliche Gefährdung ausgeschloßen werden muß und du als Radler evtl den Autofahren beim Rückwärtsfahren helfen solltest - du willst ja was von ihm - macht es gar keinen Sinn, denn dann bist du vorbei und der Autler färht wieder vor zur Sichtlinie und steht wieder auf dem Radweg.

Daß der Radweg blockiert ist, ist eine unvermeidbare Behinderung die man hinnehmen muß. wavey.gif


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mir
Beitrag 28.02.2014, 15:45
Beitrag #44


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Eigentlich nicht. Es läßt sich ganz einfach verhindern, indem man dort keinen Radweg baut oder eben für freie Sicht sorgt (z.B. durch ein auch durchgesetztes Haltverbot). Der Autofahrer, der erst mal guckt, dann keinen Radfahrer sieht und nun zur Fahrbahn vorfährt, kann es nicht vermeiden (diese Sorte ist aber selten).

Ich kenne es eher so: Autofahrer guckt, sieht Radfahrer in 20 m Entfernung, und fährt nun vor bis zur Fahrbahnkante. Natürlich ist die Fahrbahn nicht frei, und der Autofahrer steht den Radfahrern im Weg. Unvermeidbar ist das nicht, wird aber als selbstverständlich angesehen.


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ennjott
Beitrag 28.02.2014, 15:45
Beitrag #45


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Richtig. Ich achte natürlich darauf, dass ich niemanden behindere, aber wenn dann nachträglich noch ein Radler ankommt, hat der Pech gehabt. Genau das lässt sich nicht ändern.
Würde ich zurücksetzen, begänne das Spiel von neuem. Abgesehen davon, dass das mit dem Motorrad bei Gefälle gar nicht möglich ist.
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Nerari
Beitrag 28.02.2014, 16:06
Beitrag #46


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Zitat (janr @ 28.02.2014, 14:56) *
Daß der Radweg blockiert ist, ist eine unvermeidbare Behinderung die man hinnehmen muß.


Nein, natürlich nicht. Es kommt wie immer auf den Einzelfall an.
Wenn für den Autofahrer absehbar ist, dass eine Reihe von Autos kommt und er noch länger warten muss, dann sollte er es i.d.R. schon hinkriegen, rückwärts fahrend den Weg frei zu machen. Nicht überall herrscht so ein Trubel, dass sich eine Gefährdung nicht auschließen lässt.

Ich hoffe, du bist keiner derjenigen, die da starr auf die Fahrbahn schauen, so tun, als ob kein Radler da wäre und unter keinen Umständen bereit sind, auch nur einen Meter rückwärts zu fahren unsure.gif
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Bonsai-Brummi
Beitrag 28.02.2014, 16:15
Beitrag #47


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Zitat (Nerari @ 28.02.2014, 16:06) *
Nicht überall herrscht so ein Trubel, dass sich eine Gefährdung nicht auschließen lässt.


Dass muss nix mit Trubel zu tun haben - manch einer kann nicht legal mal so eben rückwärts fahren no.gif



Dazu müsste sich also jemand als Einweiser zur Verfügung stellen - am besten der, dem daran gelegen ist, dass der jetzt zurücksetzt rolleyes.gif
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ennjott
Beitrag 28.02.2014, 16:23
Beitrag #48


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Wie ich schon schrieb, im hiesigen Großstadtverkehr ist es die Regel, dass es sich nicht vermeiden lässt. Meistens ist auch gleich jemand hinter einem.

p.s. bis ich bei meinem ollen Audi mit Wandlerautomatik den Rückwärtsgang drin habe, ist Ostern. Und es darf nicht schnell zwischen vorwärts und rückwärts gewechselt werden, sonst kann da eine Dichtung fliegen. Deutsche Wertarbeit..
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mir
Beitrag 28.02.2014, 16:50
Beitrag #49


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Wenn ich versuche, mich zu erinnern, gibt's diese Probleme eigentlich nur mit PKWs, Fußgängern und Radfahrern (jaja ...) Ich kann mich an keinen Fall erinnern, in denen ein Bus oder ein LKW mich definitiv gesehen hätte und dann bis zum Fahrbahnrand gefahren wäre, obwohl absehbar war, daß er nicht weiter kommt. Ich halte das auch nur selten für wirklich unvermeidbar, bloß fahren die meisten VT einfach sehr wenig vorausschauend. Die Fahrer der großen Schiffe dagegen sind gezwungen, vorausschauend zu fahren, und da klappt das dann auch.


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danke_mama
Beitrag 28.02.2014, 17:25
Beitrag #50


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Zitat (Arbeitsplatz @ 25.02.2014, 19:37) *
Wie sollte sich ein ... Radfahrer verhalten, der in diese Situation gerät?

Früher, als ich noch ab und zu Radwege nutzte - da kannte ich noch nicht genug ungebläute Ausweichrouten -, habe ich das so gelöst: Ich habe mich wegen des Hindernisses ganz normal auf die Fahrbahn eingeordnet. Dummerweise habe ich mit dem Wartepflichtigen sozusagen um dieselbe Lücke auf der Vorfahrtsstraße konkurriert. Und gewonnen.

(Anekdote: Es gab da eine besondere Stelle, da gab es ampelphasenbedingt im Strom der Fahrzeuge nur eine kurze Lücke, und die war halt dann meine. So ist das. Das war übrigens eine regelmäßige und völlig unnötige Blockade: zweireihige Ausfahrt aus einem Parkhaus, Stoßstange an Stoßstange über Rad- und Gehweg. Natürlich waren die Wartenden ungeduldig, weil der Durchsatz der Ausfahrt wegen der hohen Auslastung der Straße so gering war, aber muss man deshalb als zweiter in der Schlange auch schon aufrücken? Nun, wenn ich (nicht) vorbeikam, war der Durchsatz halt auch mal null. Nicht mein Problem, es wäre ja anders gegangen.
Einmal, ja, ich gebe es zu, bin ich sogar auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg geblieben und habe absichtlich den zweiten Blockierer blockiert - um einem Rollstuhl endlich die Durchfahrt zu ermöglichen. Wahre Geschichte. Vielleicht weckt das ein wenig Verständnis für die geringe Toleranz vieler Radfahrer für solch ein unnötiges, gedankenloses Blockadeverhalten.)


Ganz deutlich muss man unterscheiden zwischen unvermeidlichem Blockieren und Gedanken-/Rücksichtslosigkeit. Das ist inzwischen klar geworden. Ich vermute, dass die meisten Blockierten das instinktiv auch ganz gut unterscheiden können.

Subjektiv halte ich den zweiten Fall leider für sehr viel häufiger. Das mache ich daran fest:
Kennt ihr das nicht, wie das Auto hinter euch in die Eisen geht, wenn ihr tatsächlich schon vor dem Radweg anhaltet, weil ihr sehen könnt, dass die Fahrbahn nicht frei ist? Obwohl vielleicht gar kein Fahrrad kommt? Und kennt ihr das Hupen nicht, wenn ihr bei guter Sicht auch dann nicht aufrückt, wenn die Fahrräder durch sind, aber die Fahrbahn noch nicht frei ist? Die andere Perspektive: Damals mit dem Fahrrad ist es mir durchaus immer wieder passiert, dass Auge in Auge nach vorne gezogen wird. Gezählt habe ich nicht.

Und zum ersten Fall ist auch schon alles gesagt: Da dürfte nienicht ein Radweg angelegt werden, geschweige denn ein nutzungspflichtiger.


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