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> "Sonstiger Weg", als einseitiger Bürgerradweg, ohne VZ.
Remarque
Beitrag 26.02.2014, 20:42
Beitrag #51


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Zitat (Remarque @ 26.02.2014, 14:32) *
... der nicht normgerechte Streifen, bzw. Beschilderung ist nicht der Bürgerinitiative anzulasten... whistling.gif
Zitat (Replica @ 26.02.2014, 18:47) *
... Zu nicht normgerecht: Diese Bürgerradwege hier, auch der im OP, sind zwar mit 2,25m Breite unterhalb des ERA-Regelmaßes von 2,50m für außerörtliche gemeinsame Geh- und Radwege, jedoch breiter als die von der VwV geforderten 2,00m Mindestbreite für die Verwendung von VZ 240 außerorts.

Normgerecht hinsichtlich Breite des gewollten "Radweges": absolut, ja!
Normgerecht hinsichtlich Ausführung der Verkehrszeichen (Schilder / Markierung): nein.

Zitat (Replica @ 26.02.2014, 18:47) *
...
Ich sehe diese Bürgerradwege genauso als Teil der Landesstraße wie es ein vollständig von Straßen.NRW gebauter ganz gewöhnlicher Radweg auch wäre.
Ebenfalls d'accord!

Zitat (mir @ 26.02.2014, 17:36) *
Zitat (Remarque @ 26.02.2014, 15:12) *
... passend zum Thema Radfahrerfurt und rot eingefärbte Radfahrerfurten bei "freigegebenen Gehwegen", ein Link vom ADFC NRW - Stadtverband Bielefeld e. V.

Ich bin nicht mal der Meinung, daß Radfahrer, die auf einem für Radfahrer freigegebenen Radweg fahren, am fließenden Fahrverkehr teilnehmen, und gehe daher davon aus, daß sie gegenüber Abbiegern aufgrund von § 10 wartepflichtig sind. Deswegen finde ich Furten dort vollkommen verkehrt ...

Das Bauchgefühl sagt mir das auch, die Versuche bestehende Richtlinien entspr. auszulegen, das andere (siehe auch den Leitfaden Radverkehr aus Nds).
Zitat (Remarque @ 04.02.2014, 07:54) *
... Dieser 44- Seiten umfassende PDF- Leitfaden, lässt sich von den Seiten des MW Nds., (hier als Direktlink, 7,53 MB), herunterladen.[...]


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Gruß Remarque

Gutta cavat lapidem, non vi sed saepe cadendo.
"Der Tropfen höhlt den Stein nicht durch Kraft, sondern durch stetes Fallen."

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43 vor Chr. – 18 n.Chr.
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Beitrag 26.02.2014, 22:21
Beitrag #52


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Zitat (Replica @ 26.02.2014, 18:47) *
Spielt es denn tatsächlich eine Rolle, ob der Baulastträger (hier Straßen.NRW) beim Bau dieses Radweges Unterstützung von den privaten (Anwohner-)Initiativen bekommt?
Das nicht.
Aber es besteht bei mir das Bauchgefühl, dass man derartige Erweiterungsbauten planerisch nicht als Teil der bisherigen Straße erstellt/betreibt. Sondern als eigenständiges Nachbargebilde. Aber: Nichts Genaues weiß ich nicht.
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Replica
Beitrag 13.03.2014, 17:42
Beitrag #53


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So, in der Zwischenzeit mal neue Infos von Behördenseite.

1. Der Landkreis hat sich u.a. in der Frage an das Landesministerium (MBWSV: Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen) gewandt und bekam als Antwort: linksseitige Freigabe durch das alleinstehende ZZ "Radverkehr frei".

2. Zunächst wird sich an solchen Radwegen aber eh nichts tun, da die verschiedenen Beteiligten bei Ortsterminen verschiedene Ansichten gerade zum Thema Radwegbenutzungspflicht außerorts haben. Erst wenn es einen bundesweiten Leitfaden zum Thema Beschilderung von Radwegen/Benutzungspflicht gibt, kann erst wieder was passieren. Stand jetzt könnte dieser womöglich noch in 2014 erscheinen.

3. Bzgl. unterschiedliche Ansichten zur RWBP außerorts: Dies ist Straßen.NRW geschuldet, die sich querstellen und ganz klar sagen: Generelle Benutzungspflicht!!!einself. Der §45 kommt gar nicht zur Anwendung, weil außerorts == GEFAHR!!!Punkt Ende Aus. Dieses war der eigentliche Anlass, beim Landesministerium nachzufragen. Aber dazu möglicherweise später was Nebenan (Radfahrer und Verwaltung)


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Symptom-Doktorei in Reinkultur:
"»Überall in der Stadt funktioniert es. Jetzt haben wir einen einzigen Radweg und es funktioniert nicht.« Der Bürgermeister schlug vor, auszuprobieren, ob die rote Markierung des Radwegs [...] eine Besserung bringt."
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