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> Toleranz bei Dachlast ?, zwei Boote - knappe Überschreitung wahrscheinlich
Dirk S.
Beitrag 18.02.2014, 11:50
Beitrag #1


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Moin. Bin grad am Grübeln ...
Ich will meine Kajaks, die rechnerisch auf zusammen 49 kg kommen, auf einem Fahrzeug, was 50 kg zulässige Dachlast hat, transportieren.
Da das Trägersystem je nach Typ noch ein paar zusätzliche kg bringt, werde ich möglicherweise (müßte alles noch exakt wiegen) die 50 kg geringfügig überschreiten.
Gelten dahingehend Toleranzen bzw. werden Abweichungen im Bereich von ... % akzeptiert oder wird im Falle einer Kontrolle Stück für Stück nachgewogen und dem Fahrer anheim gestellt, ein Loch zu buddeln, um ein Boot zurückzulassen?
Bisher war das kein Problem mit der C Klasse (100 kg). Der Viano mit Hubdach ist aber limitiert. Und höher ... andere Baustelle.
Dank im Voraus - Dirk
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 18.02.2014, 12:12
Beitrag #2


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Zitat (Dirk S. @ 18.02.2014, 11:50) *
Ich will meine Kajaks, die rechnerisch auf zusammen 49 kg kommen, auf einem Fahrzeug, was 50 kg zulässige Dachlast hat, transportieren.

Der Basis-Vito, der dem Viano zugrunde liegt, hat je nach Ausführung des Dachträgers 100 bis 150 kg Dachlast.
Vorhaltungen wegen schlechter Fahrstabilität und Straßenlage, die hier gleich mit Sicherheit aufschlagen werden, kannst Du also getrost in den Wind schieben.

Ich wusste bisher überhaupt nicht, dass es für den Viano mit Hubdach ÜBERHAUPT einen Dachträger gibt. blink.gif

Wenn der nun auf 50 kg beschränkt ist, dann liegt das vielleicht an der Konstruktion des Kunststoff-Hubdaches. Wo wird der Dachträger denn überhaupt befestigt?


Mal ganz im Vertrauen:
Ich fahre seit 45 Jahren Auto, davon seit 43 Jahren mit manchmal grenzwertig ( thread.gif) beladenen Dachträgern.
Es haben sich schon manche police.gif für meine Ladungssicherung interessiert (immer "straffrei"... whistling.gif) aber noch nie für die "Kilos" auf meinem Dach.

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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dopero
Beitrag 18.02.2014, 12:17
Beitrag #3


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 18.02.2014, 12:12) *
Zitat (Dirk S. @ 18.02.2014, 11:50) *
Ich will meine Kajaks, die rechnerisch auf zusammen 49 kg kommen, auf einem Fahrzeug, was 50 kg zulässige Dachlast hat, transportieren.

Der Basis-Vito, der dem Viano zugrunde liegt, hat je nach Ausführung des Dachträgers 100 bis 150 kg Dachlast.
Vorhaltngen wegen schlechter Fahrstabilität und Straßenlage, die heir gleich mit Sicherheit aufschlagen werden, kannst Du also getrost in den Wind schreiben.

Aha, und das Hubdach wiegt also nichts?
Es sind einfach deswegen nur 50 kg Dachlast erlaubt, da der Rest vom Hubdach "verbraucht" wird.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 18.02.2014, 12:21
Beitrag #4


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Zitat (dopero @ 18.02.2014, 12:17) *
... Es sind einfach deswegen nur 50 kg Dachlast erlaubt, da der Rest vom Hubdach "verbraucht" wird.

Glaub ich nicht so ganz.
Wiegt ein Hubdach denn 100 kg mehr als das serienmäßige Blechdach?

Doc


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rapit
Beitrag 18.02.2014, 12:24
Beitrag #5


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Nun ja, das wird schon seinen Grund haben, dass man die dachlast reduziert. Gerade lange Kajaks werden typischerweise da befestigt, wo sich auch das Hubdach befindet, und ausgerechnet dort wirkt auch die größte Last.

Ich habe früher selbst einen Katamaran auf Dächern transportiert. Mit einem alten Peugeot 309 mit Regenrinnenbefestigung war das kein Thema. Danach kam ein Renault-Laguna-Kombi, mit relativ kurzen Dachträgern und 80 kg Dachlast, die aber um 5 kg überschritten waren. In Südfrankreich hat es mir dann die Dachladung verdreht blink.gif Es war aber auch seeehr starker Seitenwind. Da flogen auch der Reihe nach Sattelzüge auf die Seite.
Daraufhin habe ich speziell nach einem Auto mit 100 kg Dachlast gesucht, seitdem war nix mehr, liegt alles bombenfest auf dem Dach.

So lange also kein starker Seitenwind bläst und auch ohne Wind Du nicht zu schnell unterwegs bist, sollte bei leichter Überschreitung nichts passieren. Und für den Fall der Fälle solltest Du ein Zeitpolster mitnehmen.
Von der Sicherheit prinzipiell würde ich davon ausgehen, dass unter "normalen Umständen" immer noch etwas Luft bei den Maximalwerten drin ist. wavey.gif

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 18.02.2014, 12:21) *
Wiegt ein Hubdach denn 100 kg mehr als das serienmäßige Blechdach?

Es dürfte um die Dachsteifigkeit gehen, die wegfällt


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Hoheneicherstation
Beitrag 18.02.2014, 12:31
Beitrag #6


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 18.02.2014, 13:12) *
Wenn der nun auf 50 kg beschränkt ist, dann liegt das vielleicht an der Konstruktion des Kunststoff-Hubdaches. Wo wird der Dachträger denn überhaupt befestigt?


Hallo

Genau so ist es. Der Gepäckträger wird auf das Hubdach geschraubt.


Edith fragt sich gerade ob das Überschreiten der Dachlast, mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung, überhaupt ein Ordnungswidrigkeitentatbestand ist? think.gif


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dopero
Beitrag 18.02.2014, 12:57
Beitrag #7


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 18.02.2014, 12:21) *
Glaub ich nicht so ganz.
Wiegt ein Hubdach denn 100 kg mehr als das serienmäßige Blechdach?

Diese Firma gibt für ein Vianodach 85 kg an. Die hier 74 kg, aber ohne Einbaurahmen und Bett. Da dürften zusammen knappe 100 kg schon realistisch sein.
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mungo
Beitrag 18.02.2014, 14:34
Beitrag #8


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Muss ich denn einen Dachgepäcktrager zwingend haben, oder kann ich mir etwas direkt auf das Dach binden?
Es nennt sich doch Dachlast und nicht Dachträgerlast.
Hatte mal `ne Karre mit 100Kg Dachlast, aber der Träger war nur für 50Kg zugelassen.
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Dirk S.
Beitrag 18.02.2014, 14:35
Beitrag #9


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Der Viano mit Hubdach ist ein Marco Polo Ausbau. Das Trägersystem wird in Nuten, die im Dach einlaminiert sind, befestigt. Ergo zählt nur das, was auf dem Hubdach an Last ist, das Dach mit allem Drum und Dran geht in die Last nicht ein.

Interessant ist auch, daß auf dem elektrisch zu fahrenden Dach des Marco Polo 75 kg befördert werden dürfen, auf dem mechanisch bedienten nur 50 kg (hier frage ich mich auch, woran die Kontrolleure das erkennen wollen, es sei denn, es steht im FZ Schein, das weiß ich aber im Moment nicht). Das Dach darf mit Last überhaupt nicht hochgefahren werden, ob mech. oder el. Warum das eine Dach mehr nimmt, ist mir noch unklar. Krieg ich auch noch raus.

In dem Link von Hoheneichnerstation ist ja auch der Viano mit zwei Trägern zu sehen. Vermutlich hat der auch zwei Boote gefahren. Hat allerdings das elektrische Dach, was ja 75 kg nimmt.

Muß mal nachsehen, ob das im FZ Schein steht. Und wenn ich denen noch meine (gefakte) Gewichtstabelle zeige, die unterm Strich auf 48,5 kg kommt, habe ich sie zumindest von meinem Verantwortungsbewußtsein überzeugt. Oder genau das Gegenteil bewirkt.
Andererseits ist ein solides Auto wie ein Viano mit zwei eleganten Booten auf dem Dach kein so außergewöhnlicher Anblick.

Bleibt noch die Frage, was für Abweichungen nach oben tolerierbar sind und ob die Dachlast im FZ Schein steht (guck ich nach).

Danke erstmal Dirk

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Hoheneicherstation
Beitrag 18.02.2014, 15:16
Beitrag #10


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Die (empfohlene?)zulässige Dachlast steht in der Bedienungsanleitung ...

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Dirk S.
Beitrag 18.02.2014, 16:13
Beitrag #11


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Die (empfohlene?)zulässige Dachlast steht in der Bedienungsanleitung ...

Klar, daher hab ich das ja auch. Die kennen aber die Beamten doch nicht. Vermutlich nicht. Daher meine Frage, ob ich mit sechzig Kilo auffliege. Wenn es nicht im FZ Schein steht ...
immer vorausgesetzt, daß nichts passiert. In dem Falle eines Unfalls ist das ganz was Anderes.
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CvR
Beitrag 18.02.2014, 17:35
Beitrag #12


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Zitat (Dirk S. @ 18.02.2014, 14:35) *
Der Viano mit Hubdach ist ein Marco Polo Ausbau. Das Trägersystem wird in Nuten, die im Dach einlaminiert sind, befestigt. Ergo zählt nur das, was auf dem Hubdach an Last ist, das Dach mit allem Drum und Dran geht in die Last nicht ein.

Das ist nur die halbe Realität... Auf den A-B-C-D-Säulen lastet ja trotzdem neben der Beladung auch das Dach selbst. => Die Karosseriestruktur hat ihre Grenzen, und wenn das Dach selbst schon einiges der "Tragekapazität" der Karosseriestruktur "aufbraucht", dann bleibt für die Ladung eben weniger übrig.
Zitat (Dirk S. @ 18.02.2014, 14:35) *
Interessant ist auch, daß auf dem elektrisch zu fahrenden Dach des Marco Polo 75 kg befördert werden dürfen, auf dem mechanisch bedienten nur 50 kg [...] Warum das eine Dach mehr nimmt, ist mir noch unklar.

Nur so als Idee: Das Dach selbst und die Dachlast sind ja ausschließlich mit den Scharnieren und Verriegelungen mit der Karosserie verbunden, und an diesen Punkten zerrt die Dachlast teils mit einem enormen Hebelarm. Möglicherweise ist da das eletrische Aufstell- und Verriegelungssystem einfach "robuster" und kann mehr Kräfte aufnehmen. Gerade wenn da ein Spindeltrieb verwendet wird könnte ich mir das recht gut vorstellen.


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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Mitleser
Beitrag 18.02.2014, 23:01
Beitrag #13


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Zitat (Dirk S. @ 18.02.2014, 16:13) *
Die (empfohlene?)zulässige Dachlast steht in der Bedienungsanleitung ...

Klar, daher hab ich das ja auch. Die kennen aber die Beamten doch nicht. Vermutlich nicht. Daher meine Frage, ob ich mit sechzig Kilo auffliege. Wenn es nicht im FZ Schein steht ...
immer vorausgesetzt, daß nichts passiert. In dem Falle eines Unfalls ist das ganz was Anderes.
NAch welcher Vorschrift sollte es denn verboten oder gar ordnungswidrig sein?
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hk_do
Beitrag 18.02.2014, 23:02
Beitrag #14


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Zitat (Hoheneicherstation @ 18.02.2014, 12:31) *
Edith fragt sich gerade ob das Überschreiten der Dachlast, mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung, überhaupt ein Ordnungswidrigkeitentatbestand ist? think.gif


Ich gehe davon aus, dass man da nur über §22 oder §23 StVO argumentieren könnte.

Da ist nix konkretes, und deswegen wird es vermutlich auch nicht sonderlich gründlich kontrolliert sondern nur bei offensichtlicher Gefährdung eingeschritten...

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Mitleser
Beitrag 18.02.2014, 23:07
Beitrag #15


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§ 22 StVO kann ich auch nicht über eine Gummiauslegung begründen.
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hk_do
Beitrag 18.02.2014, 23:15
Beitrag #16


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Zitat (Mitleser @ 18.02.2014, 23:07) *
§ 22 StVO kann ich auch nicht über eine Gummiauslegung begründen.


Wenn die Ladung (ausschließlich) an einem für ihre Masse nicht geeigneten Fahrzeugteil (Dach) gesichert ist, könnte man doch durchaus eine ausreichende Ladungssicherung nach den anerkannten Regeln der Technik in Frage stellen?
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Mitleser
Beitrag 18.02.2014, 23:48
Beitrag #17


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Der § soll sicherstellen, dass Ladung "selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen" kann. Auch ein 200kg Block wird bei geeigneter Zurrung nicht vom Dach verrutschen oä.
Die maxDachlast dient mMn allein dem Fahrverhalten.
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Dirk S.
Beitrag 19.02.2014, 08:26
Beitrag #18


Neuling
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Moin nochmal,

war gestern beim Händler.
- Frage warum el. Dach 75 kg ab kann und manuelles nur 50 kg : ist Freigabe von Westfalia, wahrscheinlich durch unterschiedliche Öffnungsmechanik bedingt
- Frage nach Anheben: generell nur ohne Last, el und mech. Dach - war klar
- steht das mit den 50 kg eigentlich im FZ Schein : nein
- und nun? : packen Sie ihre Boote rauf

War ein typisches Männergespräch. Dauerte keine Minute.

Thema erledigt. War mal wieder übervorsichtig.

Wünsch euch einen netten Tag - Dirk
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hk_do
Beitrag 20.02.2014, 23:38
Beitrag #19


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Zitat (Mitleser @ 18.02.2014, 23:48) *
Auch ein 200kg Block wird bei geeigneter Zurrung nicht vom Dach verrutschen oä.


Das mag sein.

Nützt aber nichts, wenn der Block dann mit Dach den Abflug macht.

Immerhin geht es hier um ein nicht fest mit der restlichen Karosse verbundenes Dach.

Zitat
Die maxDachlast dient mMn allein dem Fahrverhalten.


Dem kann ich in dieser Allgemeinheit nicht zustimmen.

Je nach Konstruktion wird man auch die Festigkeit der Verbindungen irgendwann überlasten.

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