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> Gerüst auf Gehweg: Muss Regelplan eingehalten werden?
JimM
Beitrag 12.02.2014, 12:11
Beitrag #51


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So "verrückt" wie die Anwohner behaupten und es angeblich das Tiefbauamt auch gesagt hätte bin ich scheinbar doch nicht smile.gif Heute hat sich wieder was am Not"geh"weg getan smile.gif







Zitat (ariwar @ 12.02.2014, 11:54) *
Zitat (JimM @ 11.02.2014, 18:24) *
es geht also gar nicht mehr umdas fehlerhaft (?) gesicherte Gerüst

Was ist an dem Gerüst denn Deiner Meinung nach fehlerhaft bzw. fehlerhaft gesichert ?
Außerdem verstehe ich nicht: Die ganze Zeit ging es um unzureichende Anordnungen der Ämter und nun auf einmal soll mit dem Gerüst auch was nicht passen ?! huh.gif


Sorry, da habe ich mich scheinbar nicht richtig ausgedrückt! An dem Gerüst habe ich mich noch nie gestört, das habe ich auch der Hausbesitzerin gesagt. Wenn Sie meint ihr Haus müsse renoviert werden, dann geht mich das ja auch gar nichts an. Wenn ein Gerüst aufgestellt werden muss hat mich das auch nicht zu interessieren. Mir ging es immer nur darum, das u.a. Schulkinder auf dem Schulweg sicher das Haus, vor dem seit 4 Wochen das Gerüst steht, passieren können ohne aufdie Strasse laufen zu müssen und dort dann ggf. angefahren zu werden.

Zitat (ariwar @ 12.02.2014, 11:54) *
Zitat (JimM @ 11.02.2014, 18:24) *
es geht also gar nicht mehr umdas fehlerhaft (?) gesicherte Gerüst

Außerdem was hast Du die ganze Zeit mit deinem "Notweg" ? no.gif
Die Baken trennen doch keinen "Notweg" ab, da für einen Notweg - wie klar ersichtlich ist - die Straße eindeutig zu schmal ist.
Die Baken sollen viel mehr verhindern, dass jemand (z.B. ein Lkw oder ein Kastenwagen) bei der Durchfahrt das Gerüst streift und somit evtl. zum Einsturz bringt.


Laut Ordnungsamt, Tiefbauamt... trennen die Baken sehr wohl den Not"geh"weg ab. Dieser wurde mit den Baken eingerichtet nachdem ich mich beschwert habe, das das Gerüst aufgestellt wurde und keiner daran gedacht hat, was mit den Fußgängern passiert.
Ich zitiere aus einer E-Mail des Tiefbauamtes an den Gerüstbauer vom 07.02.2014:

Sehr geehrter Herr...,
wie bereits mehrfach telefonisch angemahnt, fordere ich Sie hiermit letztmalig auf, den Notgehweg unverzüglich wieder zu errichten und alle Verkehrshindernisse (Material) von der Fahrbahn zu entfernen. Sollten Sie meiner Aufforderung nicht nachkommen, sehe ich mich gezwungen, diese Sicherungsmaßnahmen auf Ihre Kosten durchführen zu lassen. Zusätzlich würde dies die Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen Sie mit sich ziehen.
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ariwar
Beitrag 12.02.2014, 12:15
Beitrag #52


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Auf dem untersten Bild scheint es nun gut abgesichert zu sein.

Das größe Gefahrenrisiko ist, dass jemand das Gerüst streift und dadurch zum Einsturz bringt.
Diese Gefahr scheint nun behoben zu sein.
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JimM
Beitrag 12.02.2014, 12:19
Beitrag #53


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Zitat (ariwar @ 12.02.2014, 12:15) *
Auf dem untersten Bild scheint es nun gut abgesichert zu sein.

Das größe Gefahrenrisiko ist, dass jemand das Gerüst streift und dadurch zum Einsturz bringt.
Diese Gefahr scheint nun behoben zu sein.

Dann sollten doch die Leute, die auf dem Gerüst arbeiten und alle anderen froh sein, das ich so hartnäckig war und nicht alle auf mir rumhacken "ob ich nichts anderes zu tun hätte...". Ich habe nur geantwortet, das ich so egoistisch sei und meine Kinder Abends gerne wiedersehe... An die Absicherung des Gerüstes habe ich nie gedacht, mir ging es nur darum, wie kommen Fußgänger da vorbei.
Wie sehen das die anderen hier im Forum? Geht es bei so einer Baustelle nur um die Absicherung des Gerüstes, die Fahrbahnbreite und nicht um die Fußgänger, Kinderwägen, Rollatoren, Rollstühle...?
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ariwar
Beitrag 12.02.2014, 12:25
Beitrag #54


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Zitat (JimM @ 12.02.2014, 12:19) *
Geht es bei so einer Baustelle nur um die Absicherung des Gerüstes, die Fahrbahnbreite und nicht um die Fußgänger, Kinderwägen, Rollatoren, Rollstühle...?


Für die Fußgänger, Rollstuhlfahrer etc. ist bei derart schmalen Straßen und ohne Gehweg auf der anderen Seite die Sperrung der Durchfahrt üblich.
Hab ich aber auch schon geschrieben.
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Achim
Beitrag 12.02.2014, 12:26
Beitrag #55


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Bei der Bauartellensicherung geht es um alle Belange, also um Fußgänger, Radfahrer, Fahrzeugführer, Bauarbeiter ......

Zitat (ariwar @ 12.02.2014, 12:15) *
Auf dem untersten Bild scheint es nun gut abgesichert zu sein.

Es entspricht aber nicht der Anordnung und ist deshalb zumindest ordnungswidrig.


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Mitleser
Beitrag 12.02.2014, 12:32
Beitrag #56


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Zitat (ariwar @ 12.02.2014, 12:15) *
Auf dem untersten Bild scheint es nun gut abgesichert zu sein.
Es entspricht zumindest dem Üblichen. Mehr aber auch nicht. Von gut oder gar richtig ist das noch weit entfernt.

Aber schön zu sehen, dass die StVB doch ein wenig Druck macht, um zumindest den 'ortsüblichen Mindeststandard' hinzubekommen.
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Achim
Beitrag 12.02.2014, 12:34
Beitrag #57


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Zitat (Mitleser @ 12.02.2014, 12:32) *
.... 'ortsüblichen Mindeststandard' .....

Vielleicht sollte man diesen Begriff in die neue RSA aufnehmen think.gif
Dann würden sich viele Meckereien von allein erledigen whistling.gif


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Heinz Wäscher
Beitrag 12.02.2014, 16:53
Beitrag #58


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Zitat (ariwar @ 12.02.2014, 12:15) *
Auf dem untersten Bild scheint es nun gut abgesichert zu sein.


Das Zeichen 605 steht aber irgendwie falschrum whistling.gif

Und ist die Verwendung von Flatterband wirklich vorgesehen und warum sind bei Dunkelheit die roten Lampen eingeschaltet think.gif


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ariwar
Beitrag 12.02.2014, 17:03
Beitrag #59


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Zitat (Heinz Wäscher @ 12.02.2014, 16:53) *
Das Zeichen 605 steht aber irgendwie falschrum whistling.gif

Du willst es sehr genau nehmen, ... also Prüfung gemäß http://www.rsa-95.de/leitbaken.htm ergibt:

Die Baken stehen richtig.
Und ob die Beleuchtung nachts korrekt ist, kann man anhand des Fotos nicht aussagekräftig beurteilen.
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Heinz Wäscher
Beitrag 12.02.2014, 17:08
Beitrag #60


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Hups, muß mich wohl verguckt haben unsure.gif

Zitat (ariwar @ 12.02.2014, 17:03) *
Du willst es sehr genau nehmen,
Die Art der Aufstellung von Zeichen 605 bietet bei Dunkelheit manchmal die einzige Orientierungsmöglichkeit crybaby.gif


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oscar_the_grouch
Beitrag 12.02.2014, 21:17
Beitrag #61


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Zitat (JimM @ 12.02.2014, 12:11)
Sehr geehrter Herr...,
wie bereits mehrfach telefonisch angemahnt, fordere ich Sie hiermit letztmalig auf...... Sollten Sie meiner Aufforderung nicht nachkommen, sehe ich mich gezwungen, ......... Zusätzlich würde dies die Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen Sie mit sich ziehen.


Ja diesen Text kenn ich. Bekomme ich immer ca dreimal, wenn ich im HV parke, oder am Flughafen TXL.
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