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> Genaue Bedeutung der Parkschilder, Bedeutung des Parkschildes
Pascal90
Beitrag 06.02.2014, 12:13
Beitrag #51


Neuling


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Das wäre dann ja sogar noch besser auf der anderen Straßenseite steht glaube nur die Linke Seite des Schildes.
Und da ich Gestern hinter dem Schild geparkt habe gilt hier ja auch nur die Bewohner Regelung.
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ukr
Beitrag 06.02.2014, 12:17
Beitrag #52


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@Pascal90:
Hast du vielleicht in Foto von der Gesamtsituation?
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Pascal90
Beitrag 06.02.2014, 12:23
Beitrag #53


Neuling


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Die Schilder stehen ganz normal am Straßenrand und es sind auch Parkplätze eingezeichnet bzw. auf dem Burgersteig ist eine Linie die Zeigt wie weit man drauf fahren soll.
Auch am Ende der Parkzone also bei Einfahrenten ist ersichtlich bis wohin die Parkplätze gehen. (Jedenfalls auf der Straßenseite auf der ich Gestern stand. In wie weit die Einzeichnungen auch auf der anderen Vorhanden waren weiß ich gerade nicht mehr)

Ich werde diese Wochenende auf jedenfall noch mal dort hin kommen, dann werde ich noch mal weitere Bilder machen
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rapit
Beitrag 06.02.2014, 12:37
Beitrag #54


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Zitat (Pascal90 @ 06.02.2014, 12:23) *
Einfahrenten

offtopic.gif sind das die Tierchen, die dafür verantwortlich sind, dass bei Abholung eines Neuwagens bereits 15 km auf dem Tacho stehen?

laugh2.gif Tschuldigung! Der Vertipper war so schön, der ist was für Hornblowers Stilblüten. wavey.gif

Zitat (Pascal90 @ 06.02.2014, 12:23) *
ist ersichtlich bis wohin die Parkplätze gehen. (Jedenfalls auf der Straßenseite auf der ich Gestern stand. ...
Ich werde diese Wochenende auf jedenfall noch mal dort hin kommen, dann werde ich noch mal weitere Bilder machen

Auf Bilder freuen wir uns.

Wenn da Parkmarkierungen sind, ist aber schon mal klar, dass auch außerhalb der Zeiten Gehwegparken gilt.

Das "Bewohner... frei" bleibt trotzdem kurios.


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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Pascal90
Beitrag 06.02.2014, 12:42
Beitrag #55


Neuling


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Zitat (rapit @ 06.02.2014, 12:37) *
Zitat (Pascal90 @ 06.02.2014, 12:23) *
Einfahrenten

offtopic.gif sind das die Tierchen, die dafür verantwortlich sind, dass bei Abholung eines Neuwagens bereits 15 km auf dem Tacho stehen?

laugh2.gif Tschuldigung! Der Vertipper war so schön, der ist was für Hornblowers Stilblüten. wavey.gif



Haha, man sollte vlt doch mal gucken was der Spellcheck am Handy so wirklich macht wink.gif
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Frechdachs75
Beitrag 06.02.2014, 15:21
Beitrag #56


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Wie sieht die Interpretation bei diesem Schild aus? (Die Parkscheibe mal nicht beachten)

Hier wird es so ausgelegt das Bewohner IMMER parken dürfen mit Ausweis und die anderen mit Parkscheibe in der angegebenen zeit, außerhalb dieser zeit jedermann.

Rechtlich so haltbar?


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Achim
Beitrag 06.02.2014, 15:22
Beitrag #57


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Auch keine saubere Beschilderung, da hier mehrere Deutungen möglich sind.


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Heinz Wäscher
Beitrag 06.02.2014, 15:46
Beitrag #58


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Zitat (rapit @ 06.02.2014, 12:37) *
Zitat (Pascal90 @ 06.02.2014, 12:23) *
Einfahrenten

offtopic.gif sind das die Tierchen, die dafür verantwortlich sind, dass bei Abholung eines Neuwagens bereits 15 km auf dem Tacho stehen?
Einfahrente


Zitat (Frechdachs75 @ 06.02.2014, 15:21) *
Hier wird es so ausgelegt das Bewohner IMMER parken dürfen mit Ausweis und die anderen mit Parkscheibe in der angegebenen zeit, außerhalb dieser zeit jedermann.

Rechtlich so haltbar?

Dort ist ein Parkplatz außer für Bewohner - also einfach den Bewohnerparkausweis ins Handschuhfach legen und mit schwarzer Parkscheibe das KFZ zum Parken abstellen whistling.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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Bayernlover
Beitrag 06.02.2014, 17:10
Beitrag #59


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Zitat (Unsichtbarer @ 06.02.2014, 10:47) *
Also kurz und knapp ich deute lese Schilder von oben nach unten so hab ichs gelernt und so bleibt es^^ mach ich was falsch np bin auch nur nen Mensch mach ichs im job falsch bekomm ich nen wiederspruch auch np kann man ja klären.Somit bin ich hier raus bb

Bitte sag, dass du in München nicht in der Verkehrsüberwachung arbeitest.


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oscar_the_grouch
Beitrag 06.02.2014, 17:42
Beitrag #60


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Ok, mal ne einfache Frage. Kann man es rechtssicher, eindeutig und klar beschildern, so das Bewohner immer 24/7 und alle Anderen X Stunden mit Parkscheibe am Strassenrand stehen dürfen?
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Bayernlover
Beitrag 06.02.2014, 17:49
Beitrag #61


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Alles auf ein Zusatzzeichen.

Oben ein 314
Drunter dann "Mit Parkscheibe bis 4h - Bewohner mit Parkausweis Verkehrsportalweg frei"

Gibt's in München 1000fach.


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amfa
Beitrag 06.02.2014, 18:14
Beitrag #62


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Warum muss man Bewohner Parkplätze da überhaupt gesondert kennzeichnen?
Warum reicht nicht nur das 314 mit Parkscheiben ZZ.

Für die Bewohner kann man ja trotzdem ausnahmegenehmigungen verteilen die ausliegen müssen.
Fertig.

Das würde so viele Schilderkombis vereinfachen.
Welchen nutzen und Informationsgehalt hat denn das "Bewohner mit Parkausweis XXX frei" für alle ohne diesen Ausweis?
Ich behaupte keinen und die mit Ausweis bzw Ausnahmegenehmigung wissen halt wo sie damit stehen dürfen (oder es steht auf der Genehmigung drauf.)


Bei Parkplätzen die NUR für Bewohner sind versteh ich das ja, aber bei allem mit "Bewohner .. frei" ist das vollkommen unnötig.


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Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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ukr
Beitrag 06.02.2014, 19:20
Beitrag #63


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@Bayernlover: Man muss aber unterscheiden ob

a) man die Bewohner 24/7 bevorrechtigen will und ergänzend dazu eine Parkscheibenpflicht für jedermann zu bestimmten Zeiten oder
b) eine Parkscheibenpflicht für jedermann zu bestimmten Zeiten, von welcher die Bewohner ausgenommen sind.

München fällt demnach unter b).
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QTV
Beitrag 06.02.2014, 19:35
Beitrag #64


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Wo ist da jetzt der Unterschied? Irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch unsure.gif
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erwin_a
Beitrag 06.02.2014, 21:03
Beitrag #65


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Zitat (Unsichtbarer @ 06.02.2014, 09:08) *
Zitat (Mitleser @ 06.02.2014, 08:54) *
Zitat (Unsichtbarer @ 06.02.2014, 08:30) *
Linkes Schild Bewohner frei. [...]
klar und verständlich [...] von mangel kann hier keine rede sein.
"Frei" von was?
hmm ich hab das schild wiederholt bewohner frei bedeutet das die dort entsprechend der aufstellungs vorgabe des schildes parken dürfen.

Das sagst du so einfach! unsure.gif
Zitat
Wird das Zeichen 315 mit einem Zusatzschild "Bewohner mit Parkausweis" versehen, so ergibt sich hieraus nicht mit der erforderlichen Eindeutigkeit und Klarheit, dass das Parken auf dem Gehweg nur Bewohnern mit dem vorgenannten Parkausweis gestattet ist und dass für andere Verkehrsteilnehmer, die nicht zu diesem Personenkreis gehören, ein Parkverbot besteht
Quelle OLG Hamm, 10.06.2008 - 3 Ss OWi 795/07 wavey.gif
Im vorliegenden Fall ist es zwar ein "frei" Zeichen. Das macht die Sache aber auch nicht besser. Ist für Bewohner mit Parkausweis das Parken kostenfrei, oder brauchen Bewohner mit Parkausweis nicht auf dem Gehweg parken? Oder aber dürfen andere, außer den Bewohnern, nicht auf dem Gehweg parken? unsure.gif
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Herrn Schorch
Beitrag 06.02.2014, 21:43
Beitrag #66


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@ erwin_a: Hast Du Dir das von Dir zitierte Urteil mal etwas genauer angesehen? Vermutlich mal wieder nicht. Und Du solltest es aus der Praxis in Berlin auch besser wissen. Deine fehlerhafte Schlussfolgerung würde den Wortlaut der StVO ad absurdum führen.
Das kritiklose Kopieren von Urteilsfetzen könnte nach meinem Geschmack allmählich ein Ende finden. ranting.gif

Selbstverständlich kann durch ein Zz "Bewohner mit Parkausweis" die Geltung eines Z 315 auf diesen bevorrechtigten Personenkreis beschränkt werden. Das ist gänzlich unstrittig. Aber ein "frei"-Zeichen wäre problematisch und sinnfrei. So auch die Aussage des OLG Hamm.


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"Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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erwin_a
Beitrag 06.02.2014, 22:23
Beitrag #67


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Ich hatte mich um ehrlich zu sein schon sehr verwundert und war auch in Stocken geraten, als ich das OLG Hamm wie oben (extern) zitiert niederschrieb.
Mir war allerdings unvorstellbar, dass ein Gericht in derartiger Weise falsch widergegeben werden könnte, bzw. so wesentliche Details verändert werden könnten.

Zitat (Herrn Schorch @ 06.02.2014, 21:43) *
Das kritiklose Kopieren von Urteilsfetzen könnte nach meinem Geschmack allmählich ein Ende finden. ranting.gif


Sei bitte nicht so pauschal. Grundsätzlich gehe ich mit allem kritisch um, mit Urteilen und mit mir selbst.

Zitat (Herrn Schorch @ 06.02.2014, 21:43) *
Du solltest es aus der Praxis in Berlin auch besser wissen.


Mir wurde gesagt, die Praxis in Berlin sei ein schlechter Ratgeber. whistling.gif (Die StVO ist in Bezug auf die Beschilderung dafür allerdings eindeutig)

P.S. Wieviele ranting.gif muss man denn hier bekommen, um Anerkennung zu ernten? laugh2.gif

krieg dich wieder ein. wavey.gif
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Herrn Schorch
Beitrag 06.02.2014, 22:30
Beitrag #68


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Zitat (erwin_a @ 06.02.2014, 22:23) *
P.S. Wieviele ranting.gif muss man denn hier bekommen, um Anerkennung zu ernten? laugh2.gif

Jetzt kopierst Du auch noch meine Scherze. Na gut, ist wenigstens in Erinnerung geblieben. tongue.gif


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"Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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ukr
Beitrag 06.02.2014, 22:52
Beitrag #69


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Zitat (QTV @ 06.02.2014, 19:35) *
Wo ist da jetzt der Unterschied? Irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch unsure.gif

Also:

a) Es gibt die Absicht einen Parkplatz einzurichten auf dem nur Bewohner parken dürfen und das 24h am Tag. Wenn die Bewohner aber auf Arbeit sind, z.B. zwischen 8 und 17 Uhr, stehen die Stellflächen leer. Diesen Umstand nutzt man, um die freien Stellflächen für jedermann zum Kurzzeitparken zur Vefügung zu stellen - also mit Parkscheibe. Wenn die Bewohner dann von Arbeit kommen, sollen sie natürlich ihre Stellplätze wieder vorfinden, also beschränkt man die Parkscheibenpflicht auf 8-17 Uhr. Danach dürfen nur noch Bewohner parken. Diese Beschilderung ist gut gemeint, lässt sich aber nicht rechtssicher umsetzten. Praktiziert wird es trotzdem. Siehe mein Foto.

b) Die zulässige Möglichkeit ist die Beschilderung eines Parkplatzes mit Parkscheinpflicht, von der die Bewohner ausgenommen sind. Das hat aber zur Folge, dass es keine Bevorrechtigung für die Bewohner gibt. Kommen diese 17 Uhr von der Arbeit und in der benachbarten Grundschule ist Elternabend, haben sie einfach Pech gehabt und müssen sich einen anderen Parkplatz suchen.
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QTV
Beitrag 06.02.2014, 23:06
Beitrag #70


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lightbulb.gif
Ahh, jetzt weiß ich, was du meintest. Für eine korrekte Beschilderung der Variante A könnte man ganz berlinerisch noch ein HV dazustellen, dass in den Zeiten außerhalb der Parkscheibenpflicht gilt und wovon dann wiederum Bewohner befreit sind. Dann wird der Schilderbaum allerdings schon ziemlich voll. wacko.gif

Zitat (ukr @ 06.02.2014, 22:52) *
Praktiziert wird es trotzdem. Siehe mein Foto.
Ist ja toll - ich hätte mich da am Wochenende auch als Nicht-Bewohner hingestellt, überzeugt davon, dass das so gemeint ist. dry.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 06.02.2014, 23:17
Beitrag #71


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Was würde gegen diese Art der Beschilderung sprechen (die Tageszeiten auf den Zusatzzeichen sind willkürlich ausgewählt worden thread.gif )???







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QTV
Beitrag 06.02.2014, 23:38
Beitrag #72


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Gehen wir davon aus, dass die Zeiträume genau gegensätzlich sind, ist man zwar auch nah an der Regelung dran, allerdings braucht dann der Bewohner tagsüber auch eine Parkscheibe (wenn er z.B. mal Urlaub hat) wavey.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 06.02.2014, 23:53
Beitrag #73


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Naaaaaaaaaaaaa gut - aber nur weil du es bist (hoffentlich überschreitet diese Schildakombination nicht die max. Windlast des Rohrs, an die sie geschraubt ist thread.gif ):







Besser??? laugh2.gif


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Achim
Beitrag 07.02.2014, 09:05
Beitrag #74


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Zitat (Bayernlover @ 06.02.2014, 17:49) *
Alles auf ein Zusatzzeichen.

Oben ein 314
Drunter dann "Mit Parkscheibe bis 4h - Bewohner mit Parkausweis Verkehrsportalweg frei"

Gibt's in München 1000fach.

Und dazu gibt es das berühmte Urteil zu Z 314 aus Sachsen:
Zitat (OLG Dresden - 2 SS OWI 507/96 - DAR 97 S. 160)
Verbotsregelungen durch Zusatzschilder müssen klar, sinnvoll und eindeutig sein. Das ist bei zwei Zusatzschildern mit dem Sinnbild "Anwohner mit Parkausweisnummer" einerseits und Einschränkung der Parkzeit andererseits bei dieser Anordnung der Schilder nicht der Fall, weil die Regelung jedenfalls für Nichtanwohner objektiv unklar bleibt. Das Verbot kann sowohl dahin ausgelegt werden, es dürften nur Anwohner für eine beschränkte Zeit parken, als auch dahin, die zeitliche Beschränkung gelte für alle Fahrzeuge ausser für die der Anwohner.


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QTV
Beitrag 07.02.2014, 12:30
Beitrag #75


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Zitat (Heinz Wäscher @ 06.02.2014, 23:53) *
Besser??? laugh2.gif
Folgt man der These, dass sich alle Zusatzzeichen aufs Haptzeichen beziehen, dann sollten die Zusatzzeichen zumindest links alle auf eine Tafel, sodass man erkennen kann, dass sie zusammengehören sollen - DANN wäre die Beschilderung evtl. eindeutig umgesetzt - aber festlegen will ich mich lieber nicht laugh2.gif


Zitat (Achim @ 07.02.2014, 09:05) *
Zitat (Bayernlover @ 06.02.2014, 17:49) *
Alles auf ein Zusatzzeichen.

Oben ein 314
Drunter dann "Mit Parkscheibe bis 4h - Bewohner mit Parkausweis Verkehrsportalweg frei"

Gibt's in München 1000fach.

Und dazu gibt es das berühmte Urteil zu Z 314 aus Sachsen:
Zitat (OLG Dresden - 2 SS OWI 507/96 - DAR 97 S. 160)
Verbotsregelungen durch Zusatzschilder müssen klar, sinnvoll und eindeutig sein. Das ist bei zwei Zusatzschildern mit dem Sinnbild "Anwohner mit Parkausweisnummer" einerseits und Einschränkung der Parkzeit andererseits bei dieser Anordnung der Schilder nicht der Fall, weil die Regelung jedenfalls für Nichtanwohner objektiv unklar bleibt. Das Verbot kann sowohl dahin ausgelegt werden, es dürften nur Anwohner für eine beschränkte Zeit parken, als auch dahin, die zeitliche Beschränkung gelte für alle Fahrzeuge ausser für die der Anwohner.


Das Urteil behandelt aber doch keine Zusatzzeichen zusammen auf einer Tafel, oder? Wenn die einzelnen Regelungen deutlich sichtbar zusammengehörend auf einer Tafel angebracht werden, halte ich die Argumentation mit der Unklarheit für hinfällig. Denn im Grunde hat man dann ja sichtbar nur ein Zeichen unter dem Z314 hängen.
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Achim
Beitrag 07.02.2014, 12:42
Beitrag #76


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Die Frage ist auch hier, wie man dieses Zusatzzeichen mit mehreren Bedingungen auslegen kann. Kern des Urteils ist doch die Auslegungsmöglichkeit, welche nicht gegeben sein darf.


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Mitleser
Beitrag 07.02.2014, 12:44
Beitrag #77


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Zumeist sind die Münchner Zusatztafeln aber aus sich heraus verständlich und eindeutig. - Beispiel

Also: Welcher Einheimische kennt die längste Kombination? (Und hat ein Foto/GSV.)
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ukr
Beitrag 07.02.2014, 12:57
Beitrag #78


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Und was sagt die rechte Kombination aus?
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Mitleser
Beitrag 07.02.2014, 13:01
Beitrag #79


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Mo und Di (zeitlich begrenzt) ist es ein Rolliplatz.
Mi, Do, Fr, Sa (zeitlich begrenzt und nur an Werktagen) benötigt man einen Parkschein oder Parkausweis.

Besser wäre es freilich noch das Mo und Di ganz nach oben zu schieben.
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Herrn Schorch
Beitrag 07.02.2014, 22:15
Beitrag #80


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... und neben umfangreichen Zusatzzeichen dann auch noch ein unnützes Ende-Schild, quasi Berliner Verhältnisse. dry.gif


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"Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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lopic
Beitrag 08.02.2014, 01:37
Beitrag #81


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Zitat (ukr @ 06.02.2014, 22:52) *
Also:

a) Es gibt die Absicht einen Parkplatz einzurichten auf dem nur Bewohner parken dürfen und das 24h am Tag. Wenn die Bewohner aber auf Arbeit sind, z.B. zwischen 8 und 17 Uhr, stehen die Stellflächen leer. Diesen Umstand nutzt man, um die freien Stellflächen für jedermann zum Kurzzeitparken zur Vefügung zu stellen - also mit Parkscheibe. Wenn die Bewohner dann von Arbeit kommen, sollen sie natürlich ihre Stellplätze wieder vorfinden, also beschränkt man die Parkscheibenpflicht auf 8-17 Uhr. Danach dürfen nur noch Bewohner parken. Diese Beschilderung ist gut gemeint, lässt sich aber nicht rechtssicher umsetzten. Praktiziert wird es trotzdem. Siehe mein Foto.

b) Die zulässige Möglichkeit ist die Beschilderung eines Parkplatzes mit Parkscheinpflicht, von der die Bewohner ausgenommen sind. Das hat aber zur Folge, dass es keine Bevorrechtigung für die Bewohner gibt. Kommen diese 17 Uhr von der Arbeit und in der benachbarten Grundschule ist Elternabend, haben sie einfach Pech gehabt und müssen sich einen anderen Parkplatz suchen.


Bei uns ist das so beschildert:

Bewohner dürfen ganztags parken. Alle anderen von 9 - 18 h mit Parkschein. Von 18 - 23 h nur Bewohner. Und von 23 - 9 h alle auch ohne Parkschein.
Find ich klar und verständlich.

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Maddini
Beitrag 08.02.2014, 12:35
Beitrag #82


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Hmm gut ich ständ wohl aber trotzdem einige ZEit davor zum studieren biggrin.gif Aber vor allem mal wirklich mitgedacht, dass die Bewohner zuerst mal parken dürfen am Abend. Hier ist es immer so dass ab 18 Uhr jeder ohne Parkschein parken darf und Bewohner eben immer ohne. Der Effekt ist natürlich dass man um 6-7 von der Arbeit kommt, da keinen Parkplatz findet weil viele in der Stadt sind. Ein paar Stunden später ist das ganze dann kein Problem mehr.
Aber gut ich denke die Leute die Abends in der Stadt sind tun mehr für die Wirtschaft als ich mit meinen 30,- pro Jahr für den Bewohnerparkausweis wink.gif
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Pascal90
Beitrag 16.02.2014, 20:45
Beitrag #83


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Inzwischen kam das Ticket an es handelt sich aber nur um ein Verwarnungsgeld in der Höhe von 10€



Ich werde es wohl einfach bezahlen da es nur 10Euro sind und mir ganz ehrlich die ganze Arbeit um Einspruch einzureichen etc. die Arbeit nicht wert ist.
Alleine wenn ich auch schon nur das Porto etc. dafür Zahle sind die erste 2Euro schon fast weg und dann reden wir schon nur noch von 8.

Bei 20 oder 30 Euro wäre es was anderes. Hinzukommt das ich fast den ganzen März nicht da bin und somit dann auch schlecht auf weitere Rückfragen vom Amt etc eingehen kann
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Heinz Wäscher
Beitrag 16.02.2014, 22:16
Beitrag #84


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In dem Verwarngeldangebot wird aber ein Zusatzzeichen angegeben, welches definitiv dort nicht steht wallbash.gif

Zitat (Pascal90 @ 06.02.2014, 06:35) *
Hey,
kann mir Bitte mal jemand genau sagen wann hier Parken erlaubt ist.
Und vorallem wie es sich nach 18:30 rechtlich verhält.

Bild 1

Zitat (ukr @ 06.02.2014, 09:29) *
Ja, weil "frei" eine Ausnahme vom Hauptzeichen darstellt. Es "befreit" die Bewohner von Haltverbot.
Und was hat nun die Ausnahme vom Zeichen 315 zur Folge? Richtig, es "befreit" die Bewohner von der Parkerlaubnis.

Nicht umsonst existieren zwei Zusatzzeichen:





Letzteres gehört unter das im Ausgangsbeitrag verlinkte Zeichen 315.


BTW: wenn ich dir meine Kontonummer gebe bzw. hinter die Windschutzscheibe klemme - überweist du mir dann auch 10 EURO? whistling.gif


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Frechdachs75
Beitrag 16.02.2014, 22:20
Beitrag #85


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Danke für das Einstellen @Pascal90.

frage mich nur was es genau bedeuten soll das da Ordnungsamt DA/securitas steht?

Privatunternehmen fürs Ordnungsamt? think.gif

Und Zeichen 314 wie angegeben steht da in echt auch nicht..
Ich würde es nicht bezahlen. Deine Chancen wären denke ich nicht schlecht vor Gericht.
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Panasonic
Beitrag 16.02.2014, 22:54
Beitrag #86


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Zitat (Frechdachs75 @ 16.02.2014, 23:20) *
frage mich nur was es genau bedeuten soll das da Ordnungsamt DA/securitas steht?

Privatunternehmen fürs Ordnungsamt? think.gif

Ja. Im Rahmen der Arbeitnehmer-Überlassung ist das möglich.

http://www.securitas.com/de/de/dienstleist...erheitsservice/
Zitat
Durch die Genehmigung der Regierungspräsidien Darmstadt und Gießen leiht Securitas das speziell qualifizierte Personal nach den Bestimmungen des AÜG (Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz) aus.

Das Team der Securitas führt die Entstempelung von Kraftfahrzeugen durch, sorgt für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs und übernimmt die Aufgaben der City-Streifen.
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Pascal90
Beitrag 16.02.2014, 22:57
Beitrag #87


Neuling


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Ich frag mich halt einfach ob es den ganzen ärger wegen 10€ wert ist.
Ich meine Selbst als Student bekomme ich schon meine 12€ die Stunde.

Das ganze drucken ausfüllen zur post bringen Stellungnahme schreiben etc. steht meiner Meinung nach nicht wirklich in einem gutem kosten nutzen Verhältnis.
Hinzu kommt halt einfach noch das ich in nächster Zeit nicht wirklich zu Hause bin und ich aus dem Urlaub schlecht die Sachen weiter bearbeiten kann.

Ich habe es auch bis jetzt noch nicht überweisen werde noch mal eine Nacht drüber schlafen,
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Frechdachs75
Beitrag 17.02.2014, 11:03
Beitrag #88


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Also ich habe da -geschultes Personal Hin oder- her immer Bauchschmerzen wenn ein Privatunternehmen hoheitliche Tätigkeiten ausführt.
Im vorliegenden Fall ist dieser Zweifel wohl zurecht, wobei der Innendienst im OA ja auch die Beschilderung kennen müßte?

@ Pascal90: wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. whistling.gif
Aber ist natürlich Deine Entscheidung was Du machst, im VP können wir Dir nur Tipps geben. wavey.gif
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.Andi.
Beitrag 17.02.2014, 11:54
Beitrag #89


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Ob einem der Aufwand die 10€ wert sind ist die eine Sache, ich würde es aber aus Prinzip machen whistling.gif
Und grade wenn du da häufer bist ist es praktisch wenn man schnell nen Parkplatz findet wavey.gif
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