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#51
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 06.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71461 ![]() |
Das wäre dann ja sogar noch besser auf der anderen Straßenseite steht glaube nur die Linke Seite des Schildes.
Und da ich Gestern hinter dem Schild geparkt habe gilt hier ja auch nur die Bewohner Regelung. |
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#52
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
@Pascal90:
Hast du vielleicht in Foto von der Gesamtsituation? |
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#53
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 06.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71461 ![]() |
Die Schilder stehen ganz normal am Straßenrand und es sind auch Parkplätze eingezeichnet bzw. auf dem Burgersteig ist eine Linie die Zeigt wie weit man drauf fahren soll.
Auch am Ende der Parkzone also bei Einfahrenten ist ersichtlich bis wohin die Parkplätze gehen. (Jedenfalls auf der Straßenseite auf der ich Gestern stand. In wie weit die Einzeichnungen auch auf der anderen Vorhanden waren weiß ich gerade nicht mehr) Ich werde diese Wochenende auf jedenfall noch mal dort hin kommen, dann werde ich noch mal weitere Bilder machen |
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#54
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Einfahrenten ![]() ![]() ![]() ist ersichtlich bis wohin die Parkplätze gehen. (Jedenfalls auf der Straßenseite auf der ich Gestern stand. ... Ich werde diese Wochenende auf jedenfall noch mal dort hin kommen, dann werde ich noch mal weitere Bilder machen Auf Bilder freuen wir uns. Wenn da Parkmarkierungen sind, ist aber schon mal klar, dass auch außerhalb der Zeiten Gehwegparken gilt. Das "Bewohner... frei" bleibt trotzdem kurios. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#55
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 06.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71461 ![]() |
Einfahrenten ![]() ![]() ![]() Haha, man sollte vlt doch mal gucken was der Spellcheck am Handy so wirklich macht ![]() |
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#56
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2427 Beigetreten: 08.03.2013 Wohnort: Rotenburg an der Fulda Mitglieds-Nr.: 67751 ![]() |
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#57
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Auch keine saubere Beschilderung, da hier mehrere Deutungen möglich sind.
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#58
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Einfahrenten ![]() ![]() Hier wird es so ausgelegt das Bewohner IMMER parken dürfen mit Ausweis und die anderen mit Parkscheibe in der angegebenen zeit, außerhalb dieser zeit jedermann. Rechtlich so haltbar? Dort ist ein Parkplatz außer für Bewohner - also einfach den Bewohnerparkausweis ins Handschuhfach legen und mit schwarzer Parkscheibe das KFZ zum Parken abstellen ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#59
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 208 Beigetreten: 25.08.2012 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 65316 ![]() |
Also kurz und knapp ich deute lese Schilder von oben nach unten so hab ichs gelernt und so bleibt es^^ mach ich was falsch np bin auch nur nen Mensch mach ichs im job falsch bekomm ich nen wiederspruch auch np kann man ja klären.Somit bin ich hier raus bb Bitte sag, dass du in München nicht in der Verkehrsüberwachung arbeitest. -------------------- |
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#60
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Ok, mal ne einfache Frage. Kann man es rechtssicher, eindeutig und klar beschildern, so das Bewohner immer 24/7 und alle Anderen X Stunden mit Parkscheibe am Strassenrand stehen dürfen?
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#61
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 208 Beigetreten: 25.08.2012 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 65316 ![]() |
Alles auf ein Zusatzzeichen.
Oben ein 314 Drunter dann "Mit Parkscheibe bis 4h - Bewohner mit Parkausweis Verkehrsportalweg frei" Gibt's in München 1000fach. -------------------- |
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#62
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4350 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2294 ![]() |
Warum muss man Bewohner Parkplätze da überhaupt gesondert kennzeichnen?
Warum reicht nicht nur das 314 mit Parkscheiben ZZ. Für die Bewohner kann man ja trotzdem ausnahmegenehmigungen verteilen die ausliegen müssen. Fertig. Das würde so viele Schilderkombis vereinfachen. Welchen nutzen und Informationsgehalt hat denn das "Bewohner mit Parkausweis XXX frei" für alle ohne diesen Ausweis? Ich behaupte keinen und die mit Ausweis bzw Ausnahmegenehmigung wissen halt wo sie damit stehen dürfen (oder es steht auf der Genehmigung drauf.) Bei Parkplätzen die NUR für Bewohner sind versteh ich das ja, aber bei allem mit "Bewohner .. frei" ist das vollkommen unnötig. -------------------- Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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#63
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
@Bayernlover: Man muss aber unterscheiden ob
a) man die Bewohner 24/7 bevorrechtigen will und ergänzend dazu eine Parkscheibenpflicht für jedermann zu bestimmten Zeiten oder b) eine Parkscheibenpflicht für jedermann zu bestimmten Zeiten, von welcher die Bewohner ausgenommen sind. München fällt demnach unter b). |
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#64
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1142 Beigetreten: 01.08.2012 Mitglieds-Nr.: 65094 ![]() |
Wo ist da jetzt der Unterschied? Irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch
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#65
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4981 Beigetreten: 23.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69716 ![]() |
Linkes Schild Bewohner frei. [...] "Frei" von was?klar und verständlich [...] von mangel kann hier keine rede sein. Das sagst du so einfach! ![]() Zitat Wird das Zeichen 315 mit einem Zusatzschild "Bewohner mit Parkausweis" versehen, so ergibt sich hieraus nicht mit der erforderlichen Eindeutigkeit und Klarheit, dass das Parken auf dem Gehweg nur Bewohnern mit dem vorgenannten Parkausweis gestattet ist und dass für andere Verkehrsteilnehmer, die nicht zu diesem Personenkreis gehören, ein Parkverbot besteht Quelle OLG Hamm, 10.06.2008 - 3 Ss OWi 795/07 ![]() Im vorliegenden Fall ist es zwar ein "frei" Zeichen. Das macht die Sache aber auch nicht besser. Ist für Bewohner mit Parkausweis das Parken kostenfrei, oder brauchen Bewohner mit Parkausweis nicht auf dem Gehweg parken? Oder aber dürfen andere, außer den Bewohnern, nicht auf dem Gehweg parken? ![]() |
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#66
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2706 Beigetreten: 30.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66775 ![]() |
@ erwin_a: Hast Du Dir das von Dir zitierte Urteil mal etwas genauer angesehen? Vermutlich mal wieder nicht. Und Du solltest es aus der Praxis in Berlin auch besser wissen. Deine fehlerhafte Schlussfolgerung würde den Wortlaut der StVO ad absurdum führen.
Das kritiklose Kopieren von Urteilsfetzen könnte nach meinem Geschmack allmählich ein Ende finden. ![]() Selbstverständlich kann durch ein Zz "Bewohner mit Parkausweis" die Geltung eines Z 315 auf diesen bevorrechtigten Personenkreis beschränkt werden. Das ist gänzlich unstrittig. Aber ein "frei"-Zeichen wäre problematisch und sinnfrei. So auch die Aussage des OLG Hamm. -------------------- "Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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#67
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4981 Beigetreten: 23.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69716 ![]() |
Ich hatte mich um ehrlich zu sein schon sehr verwundert und war auch in Stocken geraten, als ich das OLG Hamm wie oben (extern) zitiert niederschrieb.
Mir war allerdings unvorstellbar, dass ein Gericht in derartiger Weise falsch widergegeben werden könnte, bzw. so wesentliche Details verändert werden könnten. Das kritiklose Kopieren von Urteilsfetzen könnte nach meinem Geschmack allmählich ein Ende finden. ![]() Sei bitte nicht so pauschal. Grundsätzlich gehe ich mit allem kritisch um, mit Urteilen und mit mir selbst. Du solltest es aus der Praxis in Berlin auch besser wissen. Mir wurde gesagt, die Praxis in Berlin sei ein schlechter Ratgeber. ![]() P.S. Wieviele ![]() ![]() krieg dich wieder ein. ![]() |
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#68
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2706 Beigetreten: 30.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66775 ![]() |
P.S. Wieviele ![]() ![]() Jetzt kopierst Du auch noch meine Scherze. Na gut, ist wenigstens in Erinnerung geblieben. ![]() -------------------- "Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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#69
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Wo ist da jetzt der Unterschied? Irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch ![]() Also: a) Es gibt die Absicht einen Parkplatz einzurichten auf dem nur Bewohner parken dürfen und das 24h am Tag. Wenn die Bewohner aber auf Arbeit sind, z.B. zwischen 8 und 17 Uhr, stehen die Stellflächen leer. Diesen Umstand nutzt man, um die freien Stellflächen für jedermann zum Kurzzeitparken zur Vefügung zu stellen - also mit Parkscheibe. Wenn die Bewohner dann von Arbeit kommen, sollen sie natürlich ihre Stellplätze wieder vorfinden, also beschränkt man die Parkscheibenpflicht auf 8-17 Uhr. Danach dürfen nur noch Bewohner parken. Diese Beschilderung ist gut gemeint, lässt sich aber nicht rechtssicher umsetzten. Praktiziert wird es trotzdem. Siehe mein Foto. b) Die zulässige Möglichkeit ist die Beschilderung eines Parkplatzes mit Parkscheinpflicht, von der die Bewohner ausgenommen sind. Das hat aber zur Folge, dass es keine Bevorrechtigung für die Bewohner gibt. Kommen diese 17 Uhr von der Arbeit und in der benachbarten Grundschule ist Elternabend, haben sie einfach Pech gehabt und müssen sich einen anderen Parkplatz suchen. |
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#70
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1142 Beigetreten: 01.08.2012 Mitglieds-Nr.: 65094 ![]() |
![]() Ahh, jetzt weiß ich, was du meintest. Für eine korrekte Beschilderung der Variante A könnte man ganz berlinerisch noch ein HV dazustellen, dass in den Zeiten außerhalb der Parkscheibenpflicht gilt und wovon dann wiederum Bewohner befreit sind. Dann wird der Schilderbaum allerdings schon ziemlich voll. ![]() Praktiziert wird es trotzdem. Siehe mein Foto. Ist ja toll - ich hätte mich da am Wochenende auch als Nicht-Bewohner hingestellt, überzeugt davon, dass das so gemeint ist. ![]() |
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#71
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Was würde gegen diese Art der Beschilderung sprechen (die Tageszeiten auf den Zusatzzeichen sind willkürlich ausgewählt worden
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1142 Beigetreten: 01.08.2012 Mitglieds-Nr.: 65094 ![]() |
Gehen wir davon aus, dass die Zeiträume genau gegensätzlich sind, ist man zwar auch nah an der Regelung dran, allerdings braucht dann der Bewohner tagsüber auch eine Parkscheibe (wenn er z.B. mal Urlaub hat)
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#73
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
Naaaaaaaaaaaaa gut - aber nur weil du es bist (hoffentlich überschreitet diese Schildakombination nicht die max. Windlast des Rohrs, an die sie geschraubt ist
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Besser??? ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Alles auf ein Zusatzzeichen. Oben ein 314 Drunter dann "Mit Parkscheibe bis 4h - Bewohner mit Parkausweis Verkehrsportalweg frei" Gibt's in München 1000fach. Und dazu gibt es das berühmte Urteil zu Z 314 aus Sachsen: Zitat (OLG Dresden - 2 SS OWI 507/96 - DAR 97 S. 160) Verbotsregelungen durch Zusatzschilder müssen klar, sinnvoll und eindeutig sein. Das ist bei zwei Zusatzschildern mit dem Sinnbild "Anwohner mit Parkausweisnummer" einerseits und Einschränkung der Parkzeit andererseits bei dieser Anordnung der Schilder nicht der Fall, weil die Regelung jedenfalls für Nichtanwohner objektiv unklar bleibt. Das Verbot kann sowohl dahin ausgelegt werden, es dürften nur Anwohner für eine beschränkte Zeit parken, als auch dahin, die zeitliche Beschränkung gelte für alle Fahrzeuge ausser für die der Anwohner.
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1142 Beigetreten: 01.08.2012 Mitglieds-Nr.: 65094 ![]() |
Besser??? Folgt man der These, dass sich alle Zusatzzeichen aufs Haptzeichen beziehen, dann sollten die Zusatzzeichen zumindest links alle auf eine Tafel, sodass man erkennen kann, dass sie zusammengehören sollen - DANN wäre die Beschilderung evtl. eindeutig umgesetzt - aber festlegen will ich mich lieber nicht ![]() ![]() Alles auf ein Zusatzzeichen. Oben ein 314 Drunter dann "Mit Parkscheibe bis 4h - Bewohner mit Parkausweis Verkehrsportalweg frei" Gibt's in München 1000fach. Und dazu gibt es das berühmte Urteil zu Z 314 aus Sachsen: Zitat (OLG Dresden - 2 SS OWI 507/96 - DAR 97 S. 160) Verbotsregelungen durch Zusatzschilder müssen klar, sinnvoll und eindeutig sein. Das ist bei zwei Zusatzschildern mit dem Sinnbild "Anwohner mit Parkausweisnummer" einerseits und Einschränkung der Parkzeit andererseits bei dieser Anordnung der Schilder nicht der Fall, weil die Regelung jedenfalls für Nichtanwohner objektiv unklar bleibt. Das Verbot kann sowohl dahin ausgelegt werden, es dürften nur Anwohner für eine beschränkte Zeit parken, als auch dahin, die zeitliche Beschränkung gelte für alle Fahrzeuge ausser für die der Anwohner. Das Urteil behandelt aber doch keine Zusatzzeichen zusammen auf einer Tafel, oder? Wenn die einzelnen Regelungen deutlich sichtbar zusammengehörend auf einer Tafel angebracht werden, halte ich die Argumentation mit der Unklarheit für hinfällig. Denn im Grunde hat man dann ja sichtbar nur ein Zeichen unter dem Z314 hängen. |
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#76
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19515 Beigetreten: 14.09.2003 Wohnort: Dresden Mitglieds-Nr.: 18 ![]() |
Die Frage ist auch hier, wie man dieses Zusatzzeichen mit mehreren Bedingungen auslegen kann. Kern des Urteils ist doch die Auslegungsmöglichkeit, welche nicht gegeben sein darf.
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#77
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Zumeist sind die Münchner Zusatztafeln aber aus sich heraus verständlich und eindeutig. - Beispiel
Also: Welcher Einheimische kennt die längste Kombination? (Und hat ein Foto/GSV.) |
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#78
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 ![]() |
Und was sagt die rechte Kombination aus?
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#79
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Mo und Di (zeitlich begrenzt) ist es ein Rolliplatz.
Mi, Do, Fr, Sa (zeitlich begrenzt und nur an Werktagen) benötigt man einen Parkschein oder Parkausweis. Besser wäre es freilich noch das Mo und Di ganz nach oben zu schieben. |
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#80
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2706 Beigetreten: 30.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66775 ![]() |
... und neben umfangreichen Zusatzzeichen dann auch noch ein unnützes Ende-Schild, quasi Berliner Verhältnisse.
![]() -------------------- "Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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#81
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 145 Beigetreten: 16.08.2011 Wohnort: Ingolstadt Mitglieds-Nr.: 60923 ![]() |
Also: a) Es gibt die Absicht einen Parkplatz einzurichten auf dem nur Bewohner parken dürfen und das 24h am Tag. Wenn die Bewohner aber auf Arbeit sind, z.B. zwischen 8 und 17 Uhr, stehen die Stellflächen leer. Diesen Umstand nutzt man, um die freien Stellflächen für jedermann zum Kurzzeitparken zur Vefügung zu stellen - also mit Parkscheibe. Wenn die Bewohner dann von Arbeit kommen, sollen sie natürlich ihre Stellplätze wieder vorfinden, also beschränkt man die Parkscheibenpflicht auf 8-17 Uhr. Danach dürfen nur noch Bewohner parken. Diese Beschilderung ist gut gemeint, lässt sich aber nicht rechtssicher umsetzten. Praktiziert wird es trotzdem. Siehe mein Foto. b) Die zulässige Möglichkeit ist die Beschilderung eines Parkplatzes mit Parkscheinpflicht, von der die Bewohner ausgenommen sind. Das hat aber zur Folge, dass es keine Bevorrechtigung für die Bewohner gibt. Kommen diese 17 Uhr von der Arbeit und in der benachbarten Grundschule ist Elternabend, haben sie einfach Pech gehabt und müssen sich einen anderen Parkplatz suchen. Bei uns ist das so beschildert: Bewohner dürfen ganztags parken. Alle anderen von 9 - 18 h mit Parkschein. Von 18 - 23 h nur Bewohner. Und von 23 - 9 h alle auch ohne Parkschein. Find ich klar und verständlich. ![]() |
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#82
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 885 Beigetreten: 22.05.2013 Wohnort: MR und M Mitglieds-Nr.: 68624 ![]() |
Hmm gut ich ständ wohl aber trotzdem einige ZEit davor zum studieren
![]() Aber gut ich denke die Leute die Abends in der Stadt sind tun mehr für die Wirtschaft als ich mit meinen 30,- pro Jahr für den Bewohnerparkausweis ![]() |
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Beitrag
#83
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 06.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71461 ![]() |
Inzwischen kam das Ticket an es handelt sich aber nur um ein Verwarnungsgeld in der Höhe von 10€
![]() Ich werde es wohl einfach bezahlen da es nur 10Euro sind und mir ganz ehrlich die ganze Arbeit um Einspruch einzureichen etc. die Arbeit nicht wert ist. Alleine wenn ich auch schon nur das Porto etc. dafür Zahle sind die erste 2Euro schon fast weg und dann reden wir schon nur noch von 8. Bei 20 oder 30 Euro wäre es was anderes. Hinzukommt das ich fast den ganzen März nicht da bin und somit dann auch schlecht auf weitere Rückfragen vom Amt etc eingehen kann |
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#84
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 11927 Beigetreten: 19.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36749 ![]() |
In dem Verwarngeldangebot wird aber ein Zusatzzeichen angegeben, welches definitiv dort nicht steht
![]() Hey, kann mir Bitte mal jemand genau sagen wann hier Parken erlaubt ist. Und vorallem wie es sich nach 18:30 rechtlich verhält. Bild 1 Ja, weil "frei" eine Ausnahme vom Hauptzeichen darstellt. Es "befreit" die Bewohner von Haltverbot. Und was hat nun die Ausnahme vom Zeichen 315 zur Folge? Richtig, es "befreit" die Bewohner von der Parkerlaubnis. Nicht umsonst existieren zwei Zusatzzeichen: ![]() ![]() Letzteres gehört unter das im Ausgangsbeitrag verlinkte Zeichen 315. BTW: wenn ich dir meine Kontonummer gebe bzw. hinter die Windschutzscheibe klemme - überweist du mir dann auch 10 EURO? ![]() -------------------- Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.“
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#85
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2427 Beigetreten: 08.03.2013 Wohnort: Rotenburg an der Fulda Mitglieds-Nr.: 67751 ![]() |
Danke für das Einstellen @Pascal90.
frage mich nur was es genau bedeuten soll das da Ordnungsamt DA/securitas steht? Privatunternehmen fürs Ordnungsamt? ![]() Und Zeichen 314 wie angegeben steht da in echt auch nicht.. Ich würde es nicht bezahlen. Deine Chancen wären denke ich nicht schlecht vor Gericht. |
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#86
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Mitglied ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 81 Beigetreten: 01.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41123 ![]() |
frage mich nur was es genau bedeuten soll das da Ordnungsamt DA/securitas steht? Privatunternehmen fürs Ordnungsamt? ![]() Ja. Im Rahmen der Arbeitnehmer-Überlassung ist das möglich. http://www.securitas.com/de/de/dienstleist...erheitsservice/ Zitat Durch die Genehmigung der Regierungspräsidien Darmstadt und Gießen leiht Securitas das speziell qualifizierte Personal nach den Bestimmungen des AÜG (Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz) aus.
Das Team der Securitas führt die Entstempelung von Kraftfahrzeugen durch, sorgt für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs und übernimmt die Aufgaben der City-Streifen. |
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Beitrag
#87
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 9 Beigetreten: 06.02.2014 Mitglieds-Nr.: 71461 ![]() |
Ich frag mich halt einfach ob es den ganzen ärger wegen 10€ wert ist.
Ich meine Selbst als Student bekomme ich schon meine 12€ die Stunde. Das ganze drucken ausfüllen zur post bringen Stellungnahme schreiben etc. steht meiner Meinung nach nicht wirklich in einem gutem kosten nutzen Verhältnis. Hinzu kommt halt einfach noch das ich in nächster Zeit nicht wirklich zu Hause bin und ich aus dem Urlaub schlecht die Sachen weiter bearbeiten kann. Ich habe es auch bis jetzt noch nicht überweisen werde noch mal eine Nacht drüber schlafen, |
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Beitrag
#88
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2427 Beigetreten: 08.03.2013 Wohnort: Rotenburg an der Fulda Mitglieds-Nr.: 67751 ![]() |
Also ich habe da -geschultes Personal Hin oder- her immer Bauchschmerzen wenn ein Privatunternehmen hoheitliche Tätigkeiten ausführt.
Im vorliegenden Fall ist dieser Zweifel wohl zurecht, wobei der Innendienst im OA ja auch die Beschilderung kennen müßte? @ Pascal90: wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. ![]() Aber ist natürlich Deine Entscheidung was Du machst, im VP können wir Dir nur Tipps geben. ![]() |
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Beitrag
#89
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 650 Beigetreten: 05.05.2013 Mitglieds-Nr.: 68431 ![]() |
Ob einem der Aufwand die 10€ wert sind ist die eine Sache, ich würde es aber aus Prinzip machen
![]() Und grade wenn du da häufer bist ist es praktisch wenn man schnell nen Parkplatz findet ![]() |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 02.08.2025 - 10:20 |