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> Genaue Bedeutung der Parkschilder, Bedeutung des Parkschildes
Pascal90
Beitrag 06.02.2014, 06:35
Beitrag #1


Neuling


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Hey,
kann mir Bitte mal jemand genau sagen wann hier Parken erlaubt ist.
Und vorallem wie es sich nach 18:30 rechtlich verhält.

Bild 1


Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 06.02.2014, 06:39
Bearbeitungsgrund: Übergroßes Bild als Link eingebunden, bitte die "Geänderte Bilderfunktion" beachten. :)
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ukr
Beitrag 06.02.2014, 07:44
Beitrag #2


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Willkommen im Verkehrsportal. wavey.gif

Die Kombination mit dem Bewohner-ZZ ist fehlerhaft, weil Bewohner von der Parkerlaubnis ausgenommen sind. whistling.gif

Bei der anderen Kombination dürfte mit dem zweiten Zusatzzeichen die Zeit der Parkscheibenpflicht gemeint sein. Außerhalb dieser Zeiten bestünde dann keine Parkscheibenpflicht. Das Gehwegparken wäre weiterhin erlaubt.

Nun ist es aber auch so, dass sich Zusatzzeichen in der Regel gemeinsam auf das Hauptzeichen beziehen, mit der Folge, dass das Gehwegparken außerhalb der angegebenen Zeiten entfallen würde.
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Achim
Beitrag 06.02.2014, 07:53
Beitrag #3


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Hallo Pascal90, willkommen im Verkehrsportal.

Die Schilder sind sehr mangelhaft. Darüber kann man seitenweise diskutieren, was auch erfolgen wird. Daher wäre es günstig, wenn Du den Hintergrund Deiner Frage etwas präzisieren könntest.


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Unsichtbarer
Beitrag 06.02.2014, 08:30
Beitrag #4


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Linkes Schild Bewohner frei.
Rechtes Schild mit parkscheibe halbe Stunde mo-fr 08:00-18:30 sa 08:00-16:00.

klar und verständlich,sind zwei unterschiedliche bereiche von mangel kann hier keine rede sein.


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Ich muß noch überlegen.Ich weiß nicht, daß ich nichts weiß. Aber die anderen wissen das ja noch weniger.
Insofern müsste man jetzt Deinen Beichtvater befragen, ob das Trinken von Urin zu Deinen Sexualpraktiken gehört.(Zitat: Uwe W )
Also fahre ich weiterhin mit dem eigenen Auto und teile es auch nicht. (Ein guter deutscher Autofahrer, der seinen Wagen liebt, macht sowas eh nicht). Zitat Ernschtl
Bitte lieber Kai, lass uns hier im Portal weiterhin Verkehr miteinander haben. Du mit Deiner kurzen Würze und ich mit meiner langen Ausführlichkeit geben doch ein gutes Paar ab, oder nicht?(Zitat Lotte)
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Achim
Beitrag 06.02.2014, 08:54
Beitrag #5


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Von Klarheit kann doch keine Rede sein. Darf ich denn außerhalb der Geltungszeit des Schildes halb auf dem Gehweg stehen ??????


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Mitleser
Beitrag 06.02.2014, 08:54
Beitrag #6


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Zitat (Unsichtbarer @ 06.02.2014, 08:30) *
Linkes Schild Bewohner frei. [...]
klar und verständlich [...] von mangel kann hier keine rede sein.
"Frei" von was?
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Unsichtbarer
Beitrag 06.02.2014, 09:08
Beitrag #7


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Zitat (Achim @ 06.02.2014, 08:54) *
Von Klarheit kann doch keine Rede sein. Darf ich denn außerhalb der Geltungszeit des Schildes halb auf dem Gehweg stehen ??????
nö ausserhalb der zeiten ist parken frei am rechten fahrbahnrand so sehe ich das


Zitat (Mitleser @ 06.02.2014, 08:54) *
Zitat (Unsichtbarer @ 06.02.2014, 08:30) *
Linkes Schild Bewohner frei. [...]
klar und verständlich [...] von mangel kann hier keine rede sein.
"Frei" von was?
hmm ich hab das schild wiederholt bewohner frei bedeutet das die dort entsprechend der aufstellungs vorgabe des schildes parken dürfen.


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Ich muß noch überlegen.Ich weiß nicht, daß ich nichts weiß. Aber die anderen wissen das ja noch weniger.
Insofern müsste man jetzt Deinen Beichtvater befragen, ob das Trinken von Urin zu Deinen Sexualpraktiken gehört.(Zitat: Uwe W )
Also fahre ich weiterhin mit dem eigenen Auto und teile es auch nicht. (Ein guter deutscher Autofahrer, der seinen Wagen liebt, macht sowas eh nicht). Zitat Ernschtl
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Achim
Beitrag 06.02.2014, 09:12
Beitrag #8


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Zitat (Unsichtbarer @ 06.02.2014, 09:08) *
nö ausserhalb der zeiten ist parken frei am rechten fahrbahnrand so sehe ich das

Und ich denke, dass man weiter auf der Gehbahn stehen darf, jedoch jetzt keine Bedingungen einhalten muss. wavey.gif
Wo ist jetzt also die Klarheit


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Andreas
Beitrag 06.02.2014, 09:13
Beitrag #9


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Zitat (Unsichtbarer @ 06.02.2014, 09:08) *
bewohner frei bedeutet das die dort entsprechend der aufstellungs vorgabe des schildes parken dürfen.


Das obere Schild schreibt die Parkweise vor (halb auf dem Gehweg) und das Zusatzzeichen nimmt jetzt die Bewohner davon aus? Das war sicher nicht so gedacht von der Verkehrsbehörde.


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Beitrag 06.02.2014, 09:17
Beitrag #10


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Zitat (Andreas @ 06.02.2014, 09:13) *
Zitat (Unsichtbarer @ 06.02.2014, 09:08) *
bewohner frei bedeutet das die dort entsprechend der aufstellungs vorgabe des schildes parken dürfen.


Das obere Schild schreibt die Parkweise vor (halb auf dem Gehweg) und das Zusatzzeichen nimmt jetzt die Bewohner davon aus? Das war sicher nicht so gedacht von der Verkehrsbehörde.

sind doch zwei unterschiedliche parkbereiche der eine endet der andere beginnt oder andersrum evt gibt die örtlichkeit nix anderes her


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Ich muß noch überlegen.Ich weiß nicht, daß ich nichts weiß. Aber die anderen wissen das ja noch weniger.
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ukr
Beitrag 06.02.2014, 09:20
Beitrag #11


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Zitat (Unsichtbarer @ 06.02.2014, 09:08) *
bewohner frei bedeutet das die dort entsprechend der aufstellungs vorgabe des schildes parken dürfen
Bedeutet dann das Zusatzzeichen unter einem Haltverbot, dass die Bewohner nicht halten dürfen?
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Beitrag 06.02.2014, 09:21
Beitrag #12


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Zitat (Achim @ 06.02.2014, 09:12) *
Zitat (Unsichtbarer @ 06.02.2014, 09:08) *
nö ausserhalb der zeiten ist parken frei am rechten fahrbahnrand so sehe ich das

Und ich denke, dass man weiter auf der Gehbahn stehen darf, jedoch jetzt keine Bedingungen einhalten muss. wavey.gif
Wo ist jetzt also die Klarheit

stimme dir zu das Z.315 gilt ja trotzdem also doch klarheit^


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Mitleser
Beitrag 06.02.2014, 09:22
Beitrag #13


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INTERPUNKTION erleichtert das Lesen und das Verstehen!
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ukr
Beitrag 06.02.2014, 09:23
Beitrag #14


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Und jetzt?



Immer noch Klarheit?
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Beitrag 06.02.2014, 09:25
Beitrag #15


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Zitat (ukr @ 06.02.2014, 09:20) *
Zitat (Unsichtbarer @ 06.02.2014, 09:08) *
bewohner frei bedeutet das die dort entsprechend der aufstellungs vorgabe des schildes parken dürfen
Bedeutet dann das Zusatzzeichen unter einem Haltverbot, dass die Bewohner nicht halten dürfen?

wen das Z.283+ZZ Dort stehen würde dürften Nur! Bewohner dort halten das "frei" bedeutet sie dürfen

omg was man alles erklären muß :-(


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Ich muß noch überlegen.Ich weiß nicht, daß ich nichts weiß. Aber die anderen wissen das ja noch weniger.
Insofern müsste man jetzt Deinen Beichtvater befragen, ob das Trinken von Urin zu Deinen Sexualpraktiken gehört.(Zitat: Uwe W )
Also fahre ich weiterhin mit dem eigenen Auto und teile es auch nicht. (Ein guter deutscher Autofahrer, der seinen Wagen liebt, macht sowas eh nicht). Zitat Ernschtl
Bitte lieber Kai, lass uns hier im Portal weiterhin Verkehr miteinander haben. Du mit Deiner kurzen Würze und ich mit meiner langen Ausführlichkeit geben doch ein gutes Paar ab, oder nicht?(Zitat Lotte)
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ukr
Beitrag 06.02.2014, 09:29
Beitrag #16


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Ja, weil "frei" eine Ausnahme vom Hauptzeichen darstellt. Es "befreit" die Bewohner von Haltverbot.
Und was hat nun die Ausnahme vom Zeichen 315 zur Folge? Richtig, es "befreit" die Bewohner von der Parkerlaubnis.

Nicht umsonst existieren zwei Zusatzzeichen:





Letzteres gehört unter das im Ausgangsbeitrag verlinkte Zeichen 315.
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Achim
Beitrag 06.02.2014, 09:29
Beitrag #17


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Zitat (Unsichtbarer @ 06.02.2014, 09:25) *
omg was man alles erklären muß :-(

rofl1.gif

Der war gut. Endlich mal einer der verstanden hat, dass alle Anderen keine Ahnung haben wavey.gif


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Unsichtbarer
Beitrag 06.02.2014, 09:30
Beitrag #18


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Zitat (ukr @ 06.02.2014, 09:23) *
Und jetzt?



Immer noch Klarheit?

Ja Bewohner mit parkausweis 80 dürfen und alle anderen nur mit parkscheibe 1 stunde mo-fr 9 bis 15 uhr ausserhalb der zeiten nur bewohner. wo bekommt ihr solche schilderkombinationen her^aber sicher bin ich nun auch nimmer^


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Also fahre ich weiterhin mit dem eigenen Auto und teile es auch nicht. (Ein guter deutscher Autofahrer, der seinen Wagen liebt, macht sowas eh nicht). Zitat Ernschtl
Bitte lieber Kai, lass uns hier im Portal weiterhin Verkehr miteinander haben. Du mit Deiner kurzen Würze und ich mit meiner langen Ausführlichkeit geben doch ein gutes Paar ab, oder nicht?(Zitat Lotte)
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Achim
Beitrag 06.02.2014, 09:32
Beitrag #19


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Ja Bewohner mit Parkausweis 80 dürfen nur mit parkscheibe 1 stunde
Außerhalb der Zeiten dürfen alle.


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Maddini
Beitrag 06.02.2014, 09:38
Beitrag #20


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Zitat (Achim @ 06.02.2014, 09:32) *
Ja Bewohner mit Parkausweis 80 dürfen nur mit parkscheibe 1 stunde
Außerhalb der Zeiten dürfen alle.


Hätte ich jetzt auf Anhieb auch gesagt und ich finde das ist ja auch eine Regelung die tatsächlich sein könnte ohne vollkommen idiotisch zu sein. Zum Beispiel damit Bewohner ihre Einkäufe ausladen können etc. Wobei ich würde ja sagen der Parkplatz ist NUR für Bewohner und sonst niemanden. Für die Bewohner aber während der angegebenen Zeiten nur mit Parkscheibe und sonst...ohne auch...hmmm biggrin.gif
Also kein Fall von Mansiehtdoch....

Aber davon ab, gibt es nicht schon einen Zusatzschildthread wink.gif
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ukr
Beitrag 06.02.2014, 09:40
Beitrag #21


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Zitat (Unsichtbarer @ 06.02.2014, 09:30) *
aber sicher bin ich nun auch nimmer

Super. Dann hätte ich nämlich noch was für dich:



Gleiche Aussage wie die Beschilderung aus dem von mir verlinkten Foto, nur mit "Bus" anstelle von "Bewohner"?
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Achim
Beitrag 06.02.2014, 09:49
Beitrag #22


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Du meist so etwas.


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.Andi.
Beitrag 06.02.2014, 09:51
Beitrag #23


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Zitat (ukr @ 06.02.2014, 07:44) *
Nun ist es aber auch so, dass sich Zusatzzeichen in der Regel gemeinsam auf das Hauptzeichen beziehen, mit der Folge, dass das Gehwegparken außerhalb der angegebenen Zeiten entfallen würde.

Laut der Stvo ist es aber grade " in der Regel" anders rofl1.gif aber das führt dann eher in das andere Thema..


@unsichtbar , da ja alles so klar ist lies dir ma den Thread durch wink.gif

achso und zum letzten Bild von ukr:
Parkplatz nur für Busse, die aber zwischen 8 und 18 Uhr nur 2h mit Parkscheibe parken dürfen, aber ob das so gemeint ist think.gif
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Unsichtbarer
Beitrag 06.02.2014, 09:51
Beitrag #24


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Zitat (ukr @ 06.02.2014, 09:40) *
Zitat (Unsichtbarer @ 06.02.2014, 09:30) *
aber sicher bin ich nun auch nimmer

Super. Dann hätte ich nämlich noch was für dich:



Gleiche Aussage wie die Beschilderung aus dem von mir verlinkten Foto, nur mit "Bus" anstelle von "Bewohner"?

ist das Irgendein Test?


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loewe007
Beitrag 06.02.2014, 09:53
Beitrag #25


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Nein, kein Test. Wir wollen dir nur zeigen, dass die Schilder nicht immer klar und deutlich sind.

Wie gesagt, lies mal den anderen Thread, dann weißt du bescheid.


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“Once you have tasted flight, you will forever walk the earth with your eyes turned skyward, for there you have been, and there you will always long to return.”

-Leonardo da Vinci-
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.Andi.
Beitrag 06.02.2014, 09:56
Beitrag #26


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Zitat (Unsichtbarer @ 06.02.2014, 09:51) *
ist das Irgendein Test?

Der Test nennt sich Alltag wallbash.gif
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ukr
Beitrag 06.02.2014, 09:56
Beitrag #27


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Zitat (Unsichtbarer @ 06.02.2014, 09:51) *
ist das Irgendein Test?

Gewissermaßen schon. Unser user erwin kennt das bereits.

Deine Auslegungen zum Bewohnerparkplatz im von mir verlinkten Foto ist auch die der Behörde. Soweit so schlecht.
Nun kommst du mit dieser Auslegung in eine andere Stadt und findest die gleiche Kombination nur mit dem Bus vor. Da sowohl das "Bus-Zusatzzeichen" als auch das "Bewohner-Zusatzzeichen" beschränkende Zusatzzeichen sind, wendest du deine Auslegung auch hier an:

Zitat (Unsichtbarer)
Bewohner mit parkausweis 80 Kraftomnibusse dürfen und alle anderen nur mit parkscheibe 1 stunde mo-fr 9 bis 15 uhr ausserhalb der zeiten nur bewohner Kraftomnibusse.

Dann hast du in dieser Stadt ein Knöllchen sicher. whistling.gif
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Unsichtbarer
Beitrag 06.02.2014, 10:08
Beitrag #28


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Also für meinen job muss ich die Schilder in meiner Stadt kennen, das ich die dann auch so ausserhalb deuten würde ist dann gewohnheitsrecht^^ was auch zu knöllchen führen kann aber ich lerne gerne dazu.


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Also fahre ich weiterhin mit dem eigenen Auto und teile es auch nicht. (Ein guter deutscher Autofahrer, der seinen Wagen liebt, macht sowas eh nicht). Zitat Ernschtl
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Achim
Beitrag 06.02.2014, 10:11
Beitrag #29


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Zitat (Unsichtbarer @ 06.02.2014, 10:08) *
Also für meinen job muss ich die Schilder in meiner Stadt kennen,

Wenn Du die Schilder Deiner Stadt kennst, kennst Du auch alle Schilder in Deutschland. Denn im Verkehrsrecht müssen deutschlandweit die gleichen Verkehrsregeln angewandt werden.


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Unsichtbarer
Beitrag 06.02.2014, 10:16
Beitrag #30


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Zitat (Achim @ 06.02.2014, 10:11) *
Zitat (Unsichtbarer @ 06.02.2014, 10:08) *
Also für meinen job muss ich die Schilder in meiner Stadt kennen,

Wenn Du die Schilder Deiner Stadt kennst, kennst Du auch alle Schilder in Deutschland. Denn im Verkehrsrecht müssen deutschlandweit die gleichen Verkehrsregeln angewandt werden.

öhm das wird mir ja gerade abgesprochen diese wissen und mit wilden schilderkombis sogar geschafft teilweise^
aber leise nun ich bin hier bei einem Test.......


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Beitrag 06.02.2014, 10:19
Beitrag #31


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Zitat (Unsichtbarer @ 06.02.2014, 10:08) *
aber ich lerne gerne dazu

Das ist prima. Dann hätte ich noch was für dich:

Hier existiert eine Parkscheibenpflicht für Schwerbehinderte, der Stellplatz selbst ist nur für diese reserviert.

Die Logik der Verkehrsbehörde in der Nachbarstadt (Bewohnerparkplatz + Parkscheibenpflicht für jedermann) hätte hier zur Folge, dass jeder mit Parkscheibe auf dem Behindertenparkplatz parken darf. Die Schwerbehinderten selbst benötigen jedoch keine Parkscheibe.
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Unsichtbarer
Beitrag 06.02.2014, 10:23
Beitrag #32


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Zitat (ukr @ 06.02.2014, 10:19) *
Zitat (Unsichtbarer @ 06.02.2014, 10:08) *
aber ich lerne gerne dazu

Das ist prima. Dann hätte ich noch was für dich:

Hier existiert eine Parkscheibenpflicht für Schwerbehinderte, der Stellplatz selbst ist nur für diese reserviert.

Die Logik der Verkehrsbehörde in der Nachbarstadt (Bewohnerparkplatz + Parkscheibenpflicht für jedermann) hätte hier zur Folge, dass jeder mit Parkscheibe auf dem Behindertenparkplatz parken darf. Die Schwerbehinderte selbst benötigen jedoch keine Parkscheibe.

nach meinem verständniss auch der behinderte mit Parkscheibe nur für eine stunde.sehe ich wie Du oder nicht^^?


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Beitrag 06.02.2014, 10:23
Beitrag #33


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Meine Straßenverkehrsbehörde würde davon ausgehen, dass hier nur Gehbehinderte und nur mit Parkscheibe parken dürfen.


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ukr
Beitrag 06.02.2014, 10:27
Beitrag #34


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Zitat (Unsichtbarer @ 06.02.2014, 10:23) *
nach meinem verständniss auch der behinderte mit Parkscheibe nur für eine stunde.sehe ich wie Du oder nicht^^?

Klar. Aber warum sollte das beim Bewohnerparken anders sein (das Zeit-ZZ habe ich mal weggelassen)

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Unsichtbarer
Beitrag 06.02.2014, 10:33
Beitrag #35


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hab ich oben was anderes geschrieben(behauptet)?


--------------------
Ich muß noch überlegen.Ich weiß nicht, daß ich nichts weiß. Aber die anderen wissen das ja noch weniger.
Insofern müsste man jetzt Deinen Beichtvater befragen, ob das Trinken von Urin zu Deinen Sexualpraktiken gehört.(Zitat: Uwe W )
Also fahre ich weiterhin mit dem eigenen Auto und teile es auch nicht. (Ein guter deutscher Autofahrer, der seinen Wagen liebt, macht sowas eh nicht). Zitat Ernschtl
Bitte lieber Kai, lass uns hier im Portal weiterhin Verkehr miteinander haben. Du mit Deiner kurzen Würze und ich mit meiner langen Ausführlichkeit geben doch ein gutes Paar ab, oder nicht?(Zitat Lotte)
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ukr
Beitrag 06.02.2014, 10:38
Beitrag #36


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Habe ich so verstanden
Zitat (Unsichtbarer @ 06.02.2014, 09:30) *
Ja Bewohner mit parkausweis 80 dürfen und alle anderen nur mit parkscheibe 1 stunde mo-fr 9 bis 15 uhr ausserhalb der zeiten nur bewohner.

Man könnte jetzt auch den Behindertenparkplatz zeitlich beschränken, dann trifft die gestrichene Aussage wieder zu:



Folglich darf in den angegbenen Zeiten jeder auf dem Behindertenparkplatz parken. Gemeint ist das sicherlich nicht.
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Unsichtbarer
Beitrag 06.02.2014, 10:47
Beitrag #37


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Also kurz und knapp ich deute lese Schilder von oben nach unten so hab ichs gelernt und so bleibt es^^ mach ich was falsch np bin auch nur nen Mensch mach ichs im job falsch bekomm ich nen wiederspruch auch np kann man ja klären.Somit bin ich hier raus bb


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Ich muß noch überlegen.Ich weiß nicht, daß ich nichts weiß. Aber die anderen wissen das ja noch weniger.
Insofern müsste man jetzt Deinen Beichtvater befragen, ob das Trinken von Urin zu Deinen Sexualpraktiken gehört.(Zitat: Uwe W )
Also fahre ich weiterhin mit dem eigenen Auto und teile es auch nicht. (Ein guter deutscher Autofahrer, der seinen Wagen liebt, macht sowas eh nicht). Zitat Ernschtl
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ukr
Beitrag 06.02.2014, 10:56
Beitrag #38


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Ach so ist das.

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Pascal90
Beitrag 06.02.2014, 10:58
Beitrag #39


Neuling


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Zitat (Achim @ 06.02.2014, 07:53) *
Hallo Pascal90, willkommen im Verkehrsportal.

Die Schilder sind sehr mangelhaft. Darüber kann man seitenweise diskutieren, was auch erfolgen wird. Daher wäre es günstig, wenn Du den Hintergrund Deiner Frage etwas präzisieren könntest.


Also zum Hintergrund meiner Frage. Ich habe einmal sowohl auf der Rechten als auch auf der Linken Seite des Schildes ein Ticket bekommen...
Das letzte war gestern Abend. Da stande ich auf der Seite mit der Uhrzeitbeschränkung zw 22 und 6 Uhr morgens. (Ja Jackpot ich schaffes es um die Uhrzeit die einzige Politesse zu bekommen die noch arbeitet)

Mein erstes Ticket war letzte Woche auf der Bewohnerseite. Da dachte ich OK ich habe den Bewohnerteil übersehen. Pech gehabt halt.
Daraufhin habe ich Gestern extra darauf geachtet in dem Teil mit der Uhrzeitbeschränkung zu stehen. Da ich davon ausgegangen bin das Parken außerhalb der Zeiten umsosnt ist.

Als Anmerkung noch die Rechte und Linke Seite sind die Seiten der Straße. Sieht man auf dem Bild aber nicht wirklich. Dürfte aber ja auch keine Rolle spielen.

Ich habe bis jetzt die Tickets selbst noch nicht bekommen sondern hatte halt 2 mal die Notiz an der Scheibe das ich eins bekomme.
Wie viel wird mich das ganze den ca kosten?
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Kuli
Beitrag 06.02.2014, 11:02
Beitrag #40


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Zitat (Unsichtbarer @ 06.02.2014, 09:30) *
Ja Bewohner mit parkausweis 80 dürfen und alle anderen nur mit parkscheibe 1 stunde mo-fr 9 bis 15 uhr ausserhalb der zeiten nur bewohner. wo bekommt ihr solche schilderkombinationen her^aber sicher bin ich nun auch nimmer^
Ich finde es immer erfrischend, mal die Meinung jemandes zu lesen, der noch keine VP-Denkweise hat. So sieht man, wie etwas gemeint und in der Praxis verstanden wird smile.gif Ich wäre da wahrscheinlich nicht direkt drauf gekommen.


Zitat (ukr @ 06.02.2014, 09:56) *
Zitat (Unsichtbarer @ 06.02.2014, 09:51) *
ist das Irgendein Test?

Gewissermaßen schon. Unser user erwin kennt das bereits.

Da muss jeder durch, der (noch whistling.gif ) nicht die VP-Denkweise beherrscht tongue.gif


Zitat (Pascal90 @ 06.02.2014, 06:35) *
Hey,
kann mir Bitte mal jemand genau sagen wann hier Parken erlaubt ist.
Und vorallem wie es sich nach 18:30 rechtlich verhält.

Bild 1


Jetzt nochmal zum Ausgangsbeitrag.

Wie es theoretisch aussieht, haben wir ja schon geschildert. Jetzt nochmal die Praxis, nach der du kein Knöllchen zu befürchten hast:
Links: Auf dem Gehweg und nur mit Bewohnerausweis
Rechts: Auf dem Gehweg, aber in der angegebenen Zeit nur mit Parkscheibe.

Zitat (Pascal90 @ 06.02.2014, 10:58) *
Ich habe einmal sowohl auf der Rechten als auch auf der Linken Seite des Schildes ein Ticket bekommen...
Das letzte war gestern Abend. Da stande ich auf der Seite mit der Uhrzeitbeschränkung zw 22 und 6 Uhr morgens.
Ich habe bis jetzt die Tickets selbst noch nicht bekommen sondern hatte halt 2 mal die Notiz an der Scheibe das ich eins bekomme.
Wie viel wird mich das ganze den ca kosten?

Ups, da lag ich wohl daneben blink.gif

Da kann wohl nur sowas kommen wie "Sie parkten auf dem Gehweg", kostet soweit ich weiß 20€.
Da ging die Politesse wohl davon aus, dass sich das Zusatzzeichen wirklich auf das Hauptzeichen bezieht.
Weiß nicht, ob ich das jetzt gut oder schlecht finden soll biggrin.gif
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Achim
Beitrag 06.02.2014, 11:06
Beitrag #41


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Zitat (Pascal90 @ 06.02.2014, 10:58) *
Mein erstes Ticket war letzte Woche auf der Bewohnerseite. Da dachte ich OK ich habe den Bewohnerteil übersehen. Pech gehabt halt.
Daraufhin habe ich Gestern extra darauf geachtet in dem Teil mit der Uhrzeitbeschränkung zu stehen. Da ich davon ausgegangen bin das Parken außerhalb der Zeiten umsosnt ist.

Ich habe für die weitere Diskussion um diese Verkehrszeichenkombinationen das Bild mal direkt eingestellt. Da lässt es sich schneller diskutieren.
Angehängte Datei  CAM00099.jpg ( 17.05KB ) Anzahl der Downloads: 4


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durban
Beitrag 06.02.2014, 11:08
Beitrag #42


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Meine Stellungnahme:

1) Beschilderung rechts

Über die Frage, wie zwei untereinander angebrachte Zusatzzeichen im Hinblick auf ein "Haupt"verkehrszeichen zu lesen sind, haben wir hier im VP schon mehrfach seitenweise diskutiert. Die Diskussion spielt hier aber nur eine untergeordnete Rolle; die eigentliche Crux ist hier das VZ 315, das die unglückliche Eigenschaft hat, zugleich eine Erlaubnis (nämlich auf dem Gehweg zu parken) und ein Verbot (auf der Fahrbahn zu parken; Parkverbot für Fahrzeuge über 2,8t) enthält.
Wegen dieses Doppelwesens kann das Zeichen nicht sinnvoll zur Zusatzzeichen eingeschränkt werden. Die Beschilderung halte ich für unklar.

2) Beschilderung links

Auch diese Beschilderung ist fehlerhaft. Ein ZZ mit "frei"-Zusatz bedeutet, dass das Zeichen für den auf dem ZZ angegebenen Kreis nicht gilt (z.B. VZ 283 + XXX frei). Hier soll vermutlich die Parkerlaubnis auf die Bewohner "beschränkt" werden, gemeint ist also nicht Bewohner frei, sondern nur Bewohner. Entsprechend müsste das auch beschildert sein.


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Achim
Beitrag 06.02.2014, 11:09
Beitrag #43


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Zitat (Kuli @ 06.02.2014, 11:02) *
Wie es theoretisch aussieht, haben wir ja schon geschildert. Jetzt nochmal die Praxis, nach der du kein Knöllchen zu befürchten hast:
Links: Auf dem Gehweg und nur mit Bewohnerausweis
Rechts: Auf dem Gehweg, aber in der angegebenen Zeit nur mit Parkscheibe.

Links steht aber nicht "nur", sondern "frei". Damit sind die Bewohner mit entsprechendem Ausweis von der Pflicht zum Gehwegparken befreit.
Rechts in der Zeit mit Parkscheibe auf dem Gehweg, außerhalb der Zeit auf der Fahrbahn und das ohne Parkscheibe.


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Kuli
Beitrag 06.02.2014, 11:14
Beitrag #44


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Zitat (Achim @ 06.02.2014, 11:09) *
Links steht aber nicht "nur", sondern "frei". Damit sind die Bewohner mit entsprechendem Ausweis von der Pflicht zum Gehwegparken befreit.
Rechts in der Zeit mit Parkscheibe auf dem Gehweg, außerhalb der Zeit auf der Fahrbahn und das ohne Parkscheibe.
Ist mir klar, deshalb schrieb ich ja "in der Praxis". So wird es wohl gemeint gewesen sein.
Unsere theoretischen Betrachtungen helfen nicht weiter, wenn der TE dennoch Ärger mit Knöllchen bekommt, und nach einem Einspruch die Einwände nicht zu einer anderen Entscheidung führen. Habe ich selbst und andere VP-Mitglieder schon durch. Dann ärgert er sich womöglich, was er hier im VP für komische Meinungen bekommen hat.

Dass man es in dem Städtchen wohl doch sehr genau nimmt, erstaunt mich jetzt ehrlich gesagt. Damit nehme ich meine Praxisempfehlungen natürlich zurück (und behaupte, man kann es der sehr genau nehmenden Behörde mit einem Einspruch zur Bewohnerbeschilderung heimzahlen)
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ukr
Beitrag 06.02.2014, 11:20
Beitrag #45


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Zitat (Unsichtbarer @ 06.02.2014, 10:47) *
Also kurz und knapp ich deute lese Schilder von oben nach unten so hab ichs gelernt und so bleibt es

Dann, für alle anderen, hier mal vier Beispiele:

Beispiel 1:

Wir lesen die Schilder von oben nach unten und kommen zu dem Schluss, dass hier ein Bewohnerparkplatz existiert, auf welchem die Bewohner zu den angegeben Zeiten
eine Parkscheibe brauchen und nur eine Stunde parken dürfen. Weitere Interpretationen lasse ich mal weg.

Beispiel 2:

Wir fassen die Schilder anders zusammen und kommen zur Meinung von @Unsichtbarer, nämlich ein Bewohnerparkplatz, auf dem zu angegeben Zeiten jedermann mit Parkscheibe parken darf. Außerhalb der Zeiten ist es ein reiner Bewohnerparkplatz. (ohne weitere Interpretationen)

Beispiel 3:

Jetzt sind die unteren Schilder vertauscht. Das Ergebnis bleibt wie bei Beispiel 1. (ohne weitere Interpretationen)

Beispiel 4:

Jetzt fassen wir die Schilder wieder anders zusammen. Daraus entsteht ein zeitlich beschränkter Bewohnerparkplatz und eine Parkscheibenpflicht für alle anderen ohne Festlegung auf einen bestimmten Zeitraum.

Natürlich sind zu jedem der einzelnen Beispiele weitere Interpretationen möglich.

BTT:
Die Verwarnung für den rechten Parkplatz ist gewissermaßen korrekt, da mit dem ZZ nicht die Parkscheibenpflicht, sondern die komplette Kombination, inkl. Gehwegparkerlaubnis eingeschränkt wird. Warum man außerhalb der Zeiten nicht auf dem Gehweg parken darf, erschließt sich mir jedoch nicht. Und letztendlich gibt es da auch wieder die Praxis, mit einer ähnlichen Kombination nur die Parkscheibenpflicht einzuschränken.

Die Verwarnung für den linken Parkplatz ist Blödsinn, die Gründe wurden schon mehrfach angeführt.
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Pascal90
Beitrag 06.02.2014, 11:45
Beitrag #46


Neuling


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Zitat
BTT:
Die Verwarnung für den rechten Parkplatz ist gewissermaßen korrekt, da mit dem ZZ nicht die Parkscheibenpflicht, sondern die komplette Kombination, inkl. Gehwegparkerlaubnis eingeschränkt wird. Warum man außerhalb der Zeiten nicht auf dem Gehweg parken darf, erschließt sich mir jedoch nicht. Und letztendlich gibt es da auch wieder die Praxis, mit einer ähnlichen Kombination nur die Parkscheibenpflicht einzuschränken.


Die ganzen Anwohner scheinen aber außerhalb der Zeit keine Tickets zu Bekommen. Obwohl es auf der Rechten Seite nicht mal einen Einschränkung für Anwohner gibt. Diese ist ja nur auf der linken gegeben.
Jedenfalls habe ich bei den 2 Nachbar Autos keine Tickets gesehen. Kann natürlich auch Zufall sein das, diese noch nicht da standen als die Politesse kam.
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Achim
Beitrag 06.02.2014, 11:57
Beitrag #47


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Zum genaueren und weiteren Vorgehen würde ich die Schreiben mit genauer Bestimmung des Vorwurfes abwarten. Dann können wir noch einmal darüber sinnieren.


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Pascal90
Beitrag 06.02.2014, 12:00
Beitrag #48


Neuling


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Ok vielen Dank schon mal. Ich werde mich dann wieder Melden wenn die Schreiben da sind wink.gif

Wie lange dauert es den normalerweise bis die schreiben da sind. Und was für fristen hat man?
Ich bin nämlich vom 1. März bis zum 24. März in den USA und komme somit in der Zeit eher schlecht an meine Post
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Heinz Wäscher
Beitrag 06.02.2014, 12:03
Beitrag #49


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Zitat (ukr @ 06.02.2014, 11:20) *
Zitat (Unsichtbarer @ 06.02.2014, 10:47) *
Also kurz und knapp ich deute lese Schilder von oben nach unten so hab ichs gelernt und so bleibt es

Dann, für alle anderen, hier mal vier Beispiele:

Wir brauchen dringend ein "oder" Zusatzzeichen, dann hätte man zwar ein zusätzliches Blech, aber damit wäre es dann eindeutig.

Zitat (ukr @ 06.02.2014, 11:20) *
Die Verwarnung für den linken Parkplatz ist Blödsinn, die Gründe wurden schon mehrfach angeführt.
Wenn die anderen, angeblichen Falschparker aber alle brav zahlen fällt so etwas gar nicht auf shutup.gif


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Kuli
Beitrag 06.02.2014, 12:09
Beitrag #50


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Zitat (Pascal90 @ 06.02.2014, 10:58) *
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Zitat (Pascal90 @ 06.02.2014, 11:45) *
Obwohl es auf der Rechten Seite nicht mal einen Einschränkung für Anwohner gibt. Diese ist ja nur auf der linken gegeben.

Mich beschleicht da ein Verdacht....

Kann es sein, dass du die Schilder so interpretierst, dass sie für die jeweiligen Straßenseiten gelten? Das ist nicht der Fall! Beide Schilder gelten für die rechte Straßenseite. Das eine VOR dem Schild (Pfeil nach rechts), das andere HINTER dem Schild (Pfeil nach links).

Aber, sollte ich mit meiner Vermutung richtig liegen, wäre das kein Problem. Denn dann wird dir wohl der Bewohnerparkenverstoß vorgeworfen werden, gegen den du dich wehren kannst (jedenfalls beim zweiten Knöllchen. Wofür das erste war, müsstest du dann nochmal nachgucken).
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