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> zu kurze Gelb-Phase, Rotlichtverstoß
Gast_MK_*
Beitrag 02.08.2004, 10:38
Beitrag #1





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Hallo zusammen,

ich bin letztens durch eine "stationäre Überwachungsanlage" an einer innerörtlichen Ampel geblitzt worden. Solange ich die Ampel noch wahrnehmen konnte zeigte sie Gelb. Mir wird jetzt ein Rotlichtverstoß von 0,5 Sekunden vorgeworfen. Was auf mich zukommt habe ich schon hier im Forum gelesen.

Ich hatte an dieser Ampel aber daß Gefühl, daß sie besonders schnell schalten würde. Daraufhin habe ich mir das mal genauer angeschaut. Die Gelb-Phase dauert an dieser Ampel definitiv weniger als 3 Sekunden (das ist die empfohlene Phasenlänge laut RiLSA bei 50 km/h).
Nach meiner Abschätzung Beträgt die Dauer 2-2,5 Sekunden (ich habe nur einen Timer der ganze Sekunden anzeigt; ich habe mehrfach gemessen und gehe davon aus, daß die Verzögerung beim Start und Stop der Uhr ungefähr gleich lang sind; ich habe auch an anderen Ampeln gemessen).

Man könnte den Behörden hier fast Absicht unterstellen, um richtig Abkassieren zu können.

Meint Ihr, man sollte es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen?
Die empfohlene Phasenlänge stammt - wie oben bereits erwähnt - aus einer Richtlinie.

Matthias
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Achim
Beitrag 02.08.2004, 11:54
Beitrag #2


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Diese Phasenlänge entstamt der Verwaltungsvorschrift zur StVO. Sollte hier eine deutliche Abweichung vorhanden sein, könnte ein Widerspruch angebracht sein. Dazu brauchst Du aber schon ganz genaue Zeitangaben.


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Uwe W
Beitrag 02.08.2004, 19:10
Beitrag #3


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Welche zulässige Höchstgeschwindigkeit gilt denn beim Annähern an diese Ampel?
Wenn es maximal 30 km/h sind, würden z.B. auch 2,5 Sekunden Gelbphase problemlos ausreichen, um Rotlichtverstöße zu verhindern.
Eine Gelbphase von 3,0 Sekunden wird bei einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h empfohlen.

Die Verwaltungsvorschrift zur STVO ist allerdings keine Rechtsnorm, d.h. für die Gerichte nicht bindend.

Zitat
Besonders sorgfältig sind die Zeiten zu bestimmen, die zwischen dem Ende der Grünphase für die eine Verkehrsrichtung und dem Beginn der Grünphase für die andere (kreuzende) Verkehrsrichtung liegen. Die Zeiten für Gelb und Rot-Gelb sind unabhängig von dieser Zwischenzeit festzulegen. Die Übergangszeit Rot und Gelb (gleichzeitig) soll für Kraftfahrzeugströme eine Sekunde dauern, darf aber nicht länger als zwei Sekunden sein. Die Übergangszeit Gelb richtet sich bei Kraftfahrzeugströmen nach der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Zufahrt In der Regel beträgt die Gelbzeit 3 s bei zul. V = 50 km/h, 4s bei zul. V = 60 km/h und 5 s bei zul. V = 70 km/h...


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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aaaaallex
Beitrag 02.08.2004, 23:32
Beitrag #4


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Wo war das denn? In meiner Heimatstadt habe ich (sujektiv) auch das Gefühl, dass die Gelbphasen an den "Blitzerampeln" extrem kurz bemessen sind. Aber ich denke, das täuscht.

Ich wurde vor einigen Jahren auch mal bei ROT geblitzt. Bei mehrmaligem Nachmessen (durch persönliches Zählen bzw. eine einfache Armbanduhr) war ich auch immer der Meinung, dass es nur max. 2,5 sec waren.

Über einen RA haben wir dann einen Schaltzeichenplan der Ampel angefordert. Dort betrug bei meinem Messvorgang die Gelblichtphase genau 3,03 sec. Nur über diesen Schaltplan könntest du nachweisen, ob die Gelbphase ausreichend lang bemessen war. wavey.gif


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Achim
Beitrag 03.08.2004, 06:15
Beitrag #5


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Zitat (Uwe W @ 02.08.2004, 20:10)
Die Verwaltungsvorschrift zur STVO ist allerdings keine Rechtsnorm, d.h. für die Gerichte nicht bindend.

Nein, aber für die Verwaltung, sonst würde sie ja Verwaltungsempfehlung heissen. tongue.gif


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Gast_MK_*
Beitrag 11.08.2004, 17:42
Beitrag #6





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Vielen Dank für die Antworten.
Die Ampel steht in HD an der Czernybrücke. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50km/h.
Ich war zwischenzeitlich beim Ordnungsamt und habe mir die Fotos vorlegen lassen. Die Gelbphase betrug laut der eingeblendeten Daten 3,02 s. Ich werde das noch mal überprüfen indem ich ein Video anfertige und mit Hilfe des Zeitindexes die Phasenlänge bestimme.

Matthias
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RA XDiver
Beitrag 11.08.2004, 17:49
Beitrag #7


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Das wird Dir auch nicht viel bringen. Versuche lieber mittels eines anwalts an die Schaltpläne der Ampel zu kommen. Das wäre einfacher und vor allem eher als Beweis zu verwerten....


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Gast_Gast_Bernd_*
Beitrag 08.06.2005, 01:06
Beitrag #8





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Hallo,
auch mir wird ein Rotlichtverstoß vorgeworfen.
Natürlich zu recht, aber jetzt soll ich den Führerschein abgeben, weil ich über der berüchtigten Sekunde war.
Meine einzige Chance dies abzuwenden, sehe ich auch in der Länge der Gelblichtphase, diese ist 3,02 sec, laut Auskunft Regierungspräsidium.

Ich habe die Gelbphase der Ampel mit meiner Handystoppuhr gestoppt.
Diese zeigt aber nur 1/10 s an, aber bei 10 Versuchen hatte ich 7x 2,9 sund 3x3,0s gestoppt.

Ich möchte um das Fahrverbot herumkommen, in dem ich argumentire das die Gelbphase durchaus auch mal 2,98 sec gedauert haben könnte.
Keiner kann mir erzählen, das die Phase immer 3,02 s dauert, das ist bestenfalls der Mittelwert, die wahren Werte streuen darum.

Seht ihr da eine Chanche, oder hat sowas mal zum Erfolg geführt?

Gruß
Bernd
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HaWeThie
Beitrag 08.06.2005, 06:37
Beitrag #9


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Hi
da du selbst mit Stoppuhr eine Reaktionszeit hast, ist es durchaus möglich, dass du 1/10 sek. brauchst, um bei Aufleuchten des Gelblichtes die Uhr zu drücken.
Das Gericht wird sich aller Wahrscheinlichkeit auf die Ampelphasendiagramme verlassen und nicht auf deine "Drückgeschwindigkeit".
Abgesehen davon: Wie lange war denn schon ROT als du die Ampel überfahren hast?? Macht da das eine Zehntel sooooo viel aus??

Gruß
HaWeThie


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Gast_Gast_Bernd_*
Beitrag 08.06.2005, 12:37
Beitrag #10





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ich denke schon, nach Abzug aller Toleranzen habe ich 1.13 s,
Wenn man nachweist, das es durchaus vorkommen kann das die Gelbphase
auch kürzer als 3s ausfallen kann ....
2 Hundertstel ist schon verdammt kurz bemessen.
Was ist wenn es mal sehr kalt ist, was ist mit der Zeitspanne bis die gelbe Birne aufleuchtet?
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HaWeThie
Beitrag 08.06.2005, 13:20
Beitrag #11


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Zitat
Was ist wenn es mal sehr kalt ist, was ist mit der Zeitspanne bis die gelbe Birne aufleuchtet?

laugh.gif laugh.gif laugh.gif

Frei nach Einstein: Strom ist bei Kälte langsamer - Licht auch


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GSX-R
Beitrag 08.06.2005, 13:21
Beitrag #12


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Zitat (Gast_Bernd @ 08.06.2005, 13:37)
Was ist wenn es mal sehr kalt ist, was ist mit der Zeitspanne bis die gelbe Birne aufleuchtet?

Ampelbirnen sind, soweit ich weiss, immer vorgeheizt, so dass genau dass nicht passieren kann.


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Commodore25E
Beitrag 08.06.2005, 13:28
Beitrag #13


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Richtig GSX-R. Bei Ampelanlagen mit Glühlampen (im übrigen nur 20-25 Watt) werden die Glühwedel durch einen Widerstand ständig vorgeheizt.

Aber nicht, damit das Signal schneller anspricht, das ist ein positiver Nebeneffekt, sondern um zu verhindern, daß die Birnen bei großer Kälte bzw. generell beim Einschalten reihenweise durchbrennen, denn bei 99% aller Glühlampen zerreißt es den Wolframfaden durch den extremen Einschaltstrom aufgrund niedrigen Widerstandes. Zusätzlich reduziert sich so auch noch der Einschaltstromstoß.

Bei neueren Anlagen werden LED's verwendet, was andere Vor- und Nachteile hat...


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Josh
Beitrag 08.06.2005, 14:08
Beitrag #14


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Ich denke es ist aussichtslos:

du schreibst:

Zitat
ich denke schon, nach Abzug aller Toleranzen habe ich 1.13 s,
Wenn man nachweist, das es durchaus vorkommen kann das die Gelbphase


Das kleine Wort Toleranzen sagt doch alles: Wenn bereits Toleranz abgezogen wurde, dann ist dein Problem doch berücksichtigt, oder? Wodrauf sollten sich Toleranzen denn sonst beziehen, wenn nicht auf solche Zeiten?
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Uwe W
Beitrag 08.06.2005, 15:15
Beitrag #15


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Wenn Du 7 mal 2,9 und 3 mal 3,0 gestoppt hast, dann spräche das für eine Gelbphase von 2,93 Sekunden.
Da Du aber nach Abzug der Toleranzen schon bei 1,13 Sekunden drüber bist, sehe ich nicht, wie Du wegen der eventuell fehlenden 0,07 Sekunden unter eine Sekunde kommst.

Du solltest auch berücksichtigen, dass das Umspringen von Grün auf Gelb nicht so genau vorhersehbar ist wie das Umspringen von Gelb auf Rot, so dass es beim ersten Umspringen durchaus zu einer um 0,1 Sekunden verspäteten Reaktion kommen kann.

Deinen eigenen Angaben würde das Gericht ohnehin nicht vertrauen.
Insofern denke ich, dass Du diese Argumentation vergessen solltest.


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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