![]() |
Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )
![]() ![]() |
![]() |
![]()
Beitrag
#1
|
|||||
Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 23.12.2013 Mitglieds-Nr.: 71043 ![]() |
mir ist e folgendes passiert: Vierspurige Schnellstraße, ganz zäher Verkehr (Schritttempo) linker Fahrstreifen endet, ich war auf dem linken, also wird das klassische Reißverschluss-Verfahren angewendet. Alle haben einen auch immer artig reingelassen (einer rein, weiterfahren) und ich habe eigentlich selten solche Sturen Menschen erlebt wie an jenem Tag. Jedenfalls war dann ein Autofahrer, der eh schon die ganze Zeit Stoßstange an Stoßstange gefahren ist (Ego-Mensch) ich war aber nun dran mit reingelassen (den davor wollte er schon nicht reinlassen, dafür hat der jenige vor dem Sturen Mensch ihn reingelassen. Jedenfalls war ich dann dran und die Spur endete und der Typ dachte nicht mal daran mich reinzulassen. Ich hatte nun die Wahl, weiterfahren oder bremsen. Ich war aber schon fast auf der anderen Spur (habe natürlich artig geblinkt) und der Typ fährt weiter, dann bin ich noch ausgewichen, beim zweiten mal hatte ich dann die Wahl zwischen Leitplanke oder weiterfahren (auch wenn wir im Schrittempo gefahren sind, ist das eine unangenehme Situation). Da er muss rein lassen musste, habe ich mich für letzteres entschieden. Was macht der? Fährt mir die in die Türe (Kratzer und Spiegel ab) gibt anschließend 2 Meter Gas, macht das Fenster runter und sagt ich wäre reingefahren. Jedenfalls ist der Typ dann weitergefahren (Schrittempo) und ich habe die Polizei angerufen, da ich Fahrerflucht vermutet habe. Er ist auch erst auf eine Tankstelle gefahren, als er gesehen hat, dass ich am telefonieren bin. Das nur mal nebenbei erwähnt. Zum Gkück hat das ein LKW-Fahrer gesehen und sich als Zeuge zur Verfügung gestellt. Für den Polizisten war klar (auch durch die Schilderung des Zeugen), dass er Schuld ist (VU, Reißverschlussverfahren, 35,00€ Geldbusse). Ist auch alles nicht so schlimm aber: Ich habe bei seiner Versicherung angerufen und die sagte mir, dass er die Schuld nicht einsieht und ich die Tage Post von der Versicherung bekomme. 1.) Was habe ich jetzt zu erwarten? 2.) Wie soll ich ihm reingefahren sein, wenn meine Türe verkratzt ist und Beulen hat sowie der abgefahrene Spiegel, wenn vorne bei ihm links der Kotflügel beschädigt ist 3.) Welche Chancen hätte er vor Gericht? (Auf der Unfallmitteilung steht, dass er die schuldige ist und es gibt auch einen Zeugen) 4.) Was sollte ich jetzt am besten tun? Ich bin der letzte Mensch der einem was schlechtes will. Mir ist mal jemand ausversehen (bei einem anderen Auto) leicht in die B-Säule gefahren, war nur eine Beule, haben wir so geklärt - diesem Menschen würde ich am liebsten aber so richtig einen mitgeben. Ich hasse sowas. Wieso kann man nicht einsehen, wenn man Kacke gebaut hat und dann auch noch dagegen vorgehen? Achja... als Grund hat der Unfallverursacher angegeben, dass ich ihm vorher auf der Autobahn aufgefallen bin, weil ich ihn mit deutlich höherer Gschwindigkeit vorher überholt hätte, und fünf durchgezogene Linien überfahren hätte. Der Unfallverursacher ist ungefair doppelt so alt wie ich, soviel zum Thema die jungen sind immer die Dummen ![]() Ich würde mich über Feedback freuen. |
||||
|
|||||
|
![]()
Beitrag
#2
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1382 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 ![]() |
Hallo,
Zitat Für den Polizisten war klar (auch durch die Schilderung des Zeugen), dass er Schuld ist (VU, Reißverschlussverfahren, 35,00€ Geldbusse). Für mich ist das nicht so klar, muss ich sagen. Klar, er hat gegen seine Pflichten bezüglich des Reißverschlussverfahrens verstoßen, daher auch das Bußgeld.Aber, Vorfahrt hatte er trotzdem, es war sein Fahrstreifen, du hast hingegen einen Spurwechsel gemacht und hättest im Zweifel warten müssen (siehe §7 Abs. 5 StVO). Zitat 1.) Was habe ich jetzt zu erwarten? Dass du erstens nur einen Teil des Schadens ersetzt bekommst, und zweitens dass auch deine Versicherung etwas an ihn zahlen muss (=Höherstufung für dich).Zitat 2.) Wie soll ich ihm reingefahren sein, wenn meine Türe verkratzt ist und Beulen hat sowie der abgefahrene Spiegel, wenn vorne bei ihm links der Kotflügel beschädigt ist Ganz einfach, du hast ihn geschnitten, typisches Unfallbild dafür.Zitat 3.) Welche Chancen hätte er vor Gericht? (Auf der Unfallmitteilung steht, dass er die schuldige ist und es gibt auch einen Zeugen) Ich sehe hier leider die Hauptschuld bei dir, und nur eine Teilschuld bei dem anderen, tut mir Leid für dich (weil auch ich das Verhalten des anderen nicht billigen möchte, ich bin da ganz bei dir).Zitat 4.) Was sollte ich jetzt am besten tun? Unfallmeldung an deine Versicherung, dann abwarten, mehr kannst du jetzt nicht tun.Stefan PS: Mich würde das Ergebnis interessieren, bitte poste das doch zu gegebener Zeit. |
|
|
![]()
Beitrag
#3
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26843 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Die Tatsache, dass Du schon vor ihm warst lässt mich hoffen, dass Du vielleicht nicht die Hauptschuld bekommst. Aber Du bekommst auch nicht Deinen ganzen Schaden ersetzt.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
|
|
![]()
Beitrag
#4
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
... Für mich ist das nicht so klar, muss ich sagen. Klar, er hat gegen seine Pflichten bezüglich des Reißverschlussverfahrens verstoßen, daher auch das Bußgeld. §7 StVO Abs 4 gegen Abs 5. Aber, Vorfahrt hatte er trotzdem, es war sein Fahrstreifen, du hast hingegen einen Spurwechsel gemacht und hättest im Zweifel warten müssen (siehe §7 Abs. 5 StVO). ... ![]() Der auf der durchgehenden Spur mußte den TE rein lassen. In die Türe zu fahren, obwohl der TE schon in der Spur ist, klingt schon nach Absicht ![]() Da die Polizei nur dem auf der durchgehenden Spur eine Verwarnung gab zeigt mir, daß die Hauptschuld nicht beim TE lag. Immerhin geht es um Schrittgeschwindigkeit und da ist es schon dreist. ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
![]()
Beitrag
#5
|
|
Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 23.12.2013 Mitglieds-Nr.: 71043 ![]() |
Hi,
es ging wirklich um Schrittgeschwindigkeit und das war kein klassischer Fahrstreifenwechsel, weil die Spur endet. Und da (auch wenn es viele nicht wissen) muss/sollte man bis zum Ende durchfahren. Zitat: Zitat „Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren).“ – Deutschland: § 7 Abs. 4 StVO Er hat es mir bewusst nicht ermöglicht. Mehr als blinken kann ich auch nicht. Wenn er mir reingefahren ist (was Polizei und Zeuge bestätigen) frage ich mich Ernsthaft warum ich eine Teilschuld habe? Zumal der LKW Fahrer beid er Befragung auch gesagt hat, dass er die anderen schon nicht reingelassen hat und ich schon auf seiner Spur war. Er hat es also weder mir noch den anderen ermöglicht sich einzufädeln. Nach dem Unfall war er ja auch wieder vor mir ![]() Und warum fährt man mir in die Seite, gibt dann Gas, bremst, macht das Fenster runter und unterstellt mir ich wäre ihm reingefahren. Ich unterstelle ihm volle Absicht. |
|
|
![]()
Beitrag
#6
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1382 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 ![]() |
Hallo,
Zitat §7 StVO Abs 4 gegen Abs 5. Ich denke aber, dass der Abs. 5 schon über dem Abs. 4 steht (im rechtlichen Sinn), auch weil er mit "In allen Fällen darf ..." beginnt, in allen Fällen heißt doch sicher auch in Reißverschlußfällen.Zitat Da die Polizei nur dem auf der durchgehenden Spur eine Verwarnung gab zeigt mir, daß die Hauptschuld nicht beim TE lag. Grundsätzlich Zustimmung, aber die Polizei war auch nicht dabei, und sogar noch schlimmer, sie konnte noch nicht einmal die Unfallsituation begutachten. Da würde ich mich auf deren Urteil nicht verlassen (soll jetzt keine Kritik sein).Zitat Immerhin geht es um Schrittgeschwindigkeit und da ist es schon dreist. Ja, aber vielleicht auch von beiden.Der eine will ihn nicht reinlassen, hält also die Lücke klein. Und der andere meint, dann quetsch ich mich halt in die 2 Meter kleine Lücke und wenn ich erstmal meine Motorhaube da drin hab', dann kann der andere gar nicht anders als mich ganz reinzulassen. Die Schrittgeschwindigkeit hatte ich übrigens in meinem ersten Beitrag nicht so recht bedacht, das kommt mir jetzt ähnlich wie ein Parkplatzunfall vor (Standardteilung 50:50). Stefan |
|
|
![]()
Beitrag
#7
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 715 Beigetreten: 15.09.2009 Wohnort: Im Westen (NRW) ... nichts Neues Mitglieds-Nr.: 50567 ![]() |
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass beide VT ihre Sorgfaltspflicht nicht genügend berücksichtigt haben und somit beide eine Mithaftung tragen müssen.
Aus nachfolgendem Link habe ich den anschl. Orientierungssatz zu den Sorgfaltspflichten im Reißverschlussverfahren gefunden: Zitat (Kanzlei Wettstein) Orientierungssatz Haftung bei Kfz-Unfall: Sorgfaltspflichten im Reißverschlussverfahren 1. Beim Wegfall eines Fahrstreifens ist nach § 7 Abs. 4 StVO den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können ("Reißverschlussverfahren"). Darüber hinaus enthält § 7 Abs. 4 StVO auch eine Vorrangregelung, wonach der Reißverschluss auf dem durchgehenden Fahrstreifen beginnt. 2. Der Verkehrsteilnehmer, der im Reißverschlussverfahren die Fahrspur wechselt, unterliegt den äußersten Sorgfaltspflichten nach § 7 Abs. 5 StVO; er muss den Fahrstreifenwechsel rechtzeitig mittels Fahrtrichtungsanzeiger anzeigen, zurückschauen und allmählich hinüberfahren. 3. Bei einer Kollision des Fahrstreifenwechslers mit einem Fahrzeug des durchgehenden Verkehrs spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Fahrstreifenwechslers. 4. Wegen der im Reißverschlussverfahren auch dem spurhaltenden Verkehrsteilnehmer obliegenden Sorgfaltspflichten trifft diesen beim Zusammenstoß mit einem Spurwechsler grundsätzlich eine Mithaftung, deren Quote sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet. Vermindert der an sich bevorrechtigte Fahrer nicht rechtzeitig seine Geschwindigkeit und verzichtet auf seinen Vorrang, obwohl er erkannt hat, dass sein Vorrang nicht beachtet wird, kommt eine Mithaftung zu einer Quote von 50% in Betracht. 5. Der Fahrer eines Straßenreinigungsfahrzeugs unterfällt bezüglich der Haftung aus einem Verkehrsunfall bei einer Einsatzfahrt dem Haftungsprivileg nach Art. 34 GG, § 839 BGB. Hiernach würde ich auf eine Quotelung 1:2 oder 1:1 vermuten. @Edit Quotelung 1:2; 1= Fahrstreifenbenutzer; 2 = Fahrstreifenwechsler Der Beitrag wurde von Remarque bearbeitet: 23.12.2013, 23:14 -------------------- Gruß Remarque
Gutta cavat lapidem, non vi sed saepe cadendo. "Der Tropfen höhlt den Stein nicht durch Kraft, sondern durch stetes Fallen." lateinisches Sprichwort Ovid - Publius Ovidius Naso 43 vor Chr. – 18 n.Chr. |
|
|
![]()
Beitrag
#8
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26843 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
"Ist zu ermöglichen" gem. StVo begründet einen Vorrang, keine Vorfahrt. Blind darauf vertrauen darf man nicht.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
|
|
![]()
Beitrag
#9
|
|
Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 23.12.2013 Mitglieds-Nr.: 71043 ![]() |
@reckoner
Wie kann man jemanden im Schritttempo "schneiden"? |
|
|
![]()
Beitrag
#10
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1382 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 ![]() |
Hallo,
Zitat und das war kein klassischer Fahrstreifenwechsel, weil die Spur endet Doch, das ist ein klassischer Fahrstreifenwechsel (ähnlich wie bei Autobahnauffahrten der Beschleunigungsstreifen).Zitat Zumal der LKW Fahrer beid er Befragung auch gesagt hat, dass er die anderen schon nicht reingelassen hat und ich schon auf seiner Spur war. Er hat es also weder mir noch den anderen ermöglicht sich einzufädeln. Die Vorgeschichte ist relativ unerheblich für den Unfall. Selbst wenn jemand 10 Autos hintereinander nicht reinläßt, darf man ihn natürlich trotzdem nicht abschießen (nicht falsch verstehen, ich werfe dir das ausdrücklich nicht vor, eher glaube ich dir, dass der andere vorsätzlich handelte).Zitat Und warum fährt man mir in die Seite, gibt dann Gas, bremst, macht das Fenster runter und unterstellt mir ich wäre ihm reingefahren. Ich unterstelle ihm volle Absicht. Natürlich ist das möglich, und ich glaube dir auch, dass du es so wahrgenommen hast (was nicht unbedingt objektiv sein muss). Aber beweisen wirst du das wohl leider nicht können.Zitat Hiernach würde ich auf eine Quotelung 1:2 oder 1:1 vermuten. 1:2 für wen?Zitat "Ist zu ermöglichen" gem. StVo begründet einen Vorrang, keine Vorfahrt. Blind darauf vertrauen darf man nicht. Eben, so sehe ich das auch. Es gibt etwa Leute, die schon genug Probleme haben, ihre eigene Spur zu beobachten, die sehen dann gar nicht was neben ihnen so fährt (muss man auch nicht unbedingt, wer vor einem einschert, muss einen nötigen Abstand einhalten).Zitat Wie kann man jemanden im Schritttempo "schneiden"? Wieso sollte das tempoabhängig sein? Beim Kampf um einen Parkplatz gibt es manchmal auch Unfälle, und auch da würde ich von "schneiden" sprechen (aber von mir aus nenn' es "blockieren" oder "in die Lücke pressen" - ich will mich hier nicht um Wörter streiten).Stefan |
|
|
![]()
Beitrag
#11
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 715 Beigetreten: 15.09.2009 Wohnort: Im Westen (NRW) ... nichts Neues Mitglieds-Nr.: 50567 ![]() |
Zitat Hiernach würde ich auf eine Quotelung 1:2 oder 1:1 vermuten. 1:2 für wen?...Jedenfalls ist der Typ dann weitergefahren (Schrittempo) und ich habe die Polizei angerufen... Freisprecheinrichtung vorhanden?
-------------------- Gruß Remarque
Gutta cavat lapidem, non vi sed saepe cadendo. "Der Tropfen höhlt den Stein nicht durch Kraft, sondern durch stetes Fallen." lateinisches Sprichwort Ovid - Publius Ovidius Naso 43 vor Chr. – 18 n.Chr. |
|
|
![]()
Beitrag
#12
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass beide VT ihre Sorgfaltspflicht nicht genügend berücksichtigt haben und somit beide eine Mithaftung tragen müssen. ... Das würde ich auch vermuten.Zu so einem Unfall - ist ja wie beim Kinder machen - gehören immer zwei ![]() Der eine will auf seine Vorfahrt nicht verzichten, der andere nicht auf seinen Vorrang. Eine 1:1 Quotelung wird es wohl nicht geben, aber das überlässt man lieber den Versicherungen. ![]() @reckoner: Ein klassischer Spurwechsel ist einer bei der keine Spur endet ![]() Somit ist das schon eine besondere Lage, daher vermute ich die Höhere Quote bei dem der in Schrittgeschwindigkeit rein gefahren ist. Auch bei Vorfahrtslagen gibt es ein Sichtfahrgebot und das Hindernis war ja schon vor ihm und das auch noch recht langsam ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
![]()
Beitrag
#13
|
|
Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 23.12.2013 Mitglieds-Nr.: 71043 ![]() |
Bei einem Beschleunigungsstreifen zählt das Reißverschlussverfahren nicht.
1.) Habe ich deutlich und lange genug geblinkt (der Typ hat mich ja auch angesehen) 2.) Ich habe so langsam sie Spur gewechselt wie möglich (bin also sehr langsam rübergefahren, ich habe ihn auf keinen Fall geschnitten und er hat gesehen dass ich rüberwill, einmal hat er mich abgedrängt, dann war ich aber wieder vor ihm und dann ist er mir reingefahren. Bewusst. Würde mich total ankotzen wenn ich dafür irgendeine Schuld bekomme. *** Blau = meine Spur Rot = seine Spur Grün = crash Gelb = ich blinke Freisprecheinrichtung vorhanden? Nein, habe ich der Polizei am Telefon aber als erstes gesagt. Soll ich mitten auf der Straße stehen bleiben, Motor ausmachen und anrufen? Bis dahin ist der doch über alle Berge. Hallo, Zitat Und warum fährt man mir in die Seite, gibt dann Gas, bremst, macht das Fenster runter und unterstellt mir ich wäre ihm reingefahren. Ich unterstelle ihm volle Absicht. Natürlich ist das möglich, und ich glaube dir auch, dass du es so wahrgenommen hast (was nicht unbedingt objektiv sein muss). Aber beweisen wirst du das wohl leider nicht können. Stefan Der Zeuge hat es gesehen und auch bestätigt. Im Bereich zwischen Blau/Gelb ist übrigens die Leitplanke. ***Anmerkung Moderator: google erlaubt die private Verwendung seines Kartenmaterials, solange die Angaben zum Copyright und zur Bezugsquelle nicht entfernt werden. Das Verkehrsportal ist jedoch als kommerzieller Anbieter einzustufen. Damit besteht definitiv keine Erlaubnis google-Images, egal ob diese durch den User bearbeitet wurden oder nicht, im VP einzustellen und zu verwenden. Deshalb habe ich das Bild entfernt. Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 23.12.2013, 23:46 |
|
|
![]()
Beitrag
#14
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26843 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Ich denke auch, dass ein Drittel der Schuld bei Dir landet. Wenn Du nicht das absichtliche Reinfahren beweisen kannst. Das nächste Mal lass den Idioten vor.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
|
|
![]()
Beitrag
#15
|
|
Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 23.12.2013 Mitglieds-Nr.: 71043 ![]() |
Ich denke auch, dass ein Drittel der Schuld bei Dir landet. Wenn Du nicht das absichtliche Reinfahren beweisen kannst. Das nächste Mal lass den Idioten vor. Wiegesagt der Zeuge hat gesehen, dass er mich einmal abgedrängt und einmal bewusst reingefahren ist. Da kann ich ja froh sein, dass ich die ADAC Verkehrsrechtsschutz-Versicherung habe. Trotzdem unnötig. Vor allem die ganze Lauferrei und Laberei mit den Anwälten. Weder Zeit noch Lust für... und meinen Spiegel ersetzt mir so schnell auch keiner. Auch zum Verständnis: Natürlich hätte ich VORHER bremsen können, gar keine Frage, ich war aber vor ihm (deswegen ja auch meine Tür) ich habe mich keineswegs reingequescht (finde ich) oder mich vor ihn gesetzt. Mehr als blinken und langsam an der Leitplanke entlang fahren kann ich auch nicht. Ganz kurz bevor es geknallt hat, habe ich ja gesehen dass der mir da jetzt reinfährt (und ich links keinen Platz mehr habe) und habe gebremst, nur war das für ihn Anlass reinzufahren. Er hätte nur vom Gas gehen müssen und es wäre NICHTS passiert. |
|
|
![]()
Beitrag
#16
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1382 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 ![]() |
Hallo,
Zitat Meine Vermutung: Für den Fahrstreifenwechlser ~ 66%, also hier der TE, bestenfalls 50%. Dann sind wir einer Meinung.Zitat Freisprecheinrichtung vorhanden? Das dürfte in einer solchen Situation egal sein. Selbst wenn man eigentlich nicht telefonieren dürfte, darf man sicher die Polizei rufen, um einen - vermeindlichen - Unfallflüchtigen zu stellen (genauso wie man einen Waldbrand melden dürfte etc.).Nun gut, man hätte an der Seite anhalten können, aber es gibt halt Situationen, wo man nachvollziehbar(!) nicht daran denkt, und da wird hoffentlich niemand diese Kleinigkeit weiter verfolgen (in den Behörden sitzen auch Menschen, und die dürfen in bestimmtem Rahmen sogar kulant sein). Zitat @reckoner: Ein klassischer Spurwechsel ist einer bei der keine Spur endet OK, sagen wir eben nicht klassisch, trotzdem gelten die entsprechenden Verkehrsregeln.Zitat Auch bei Vorfahrtslagen gibt es ein Sichtfahrgebot und das Hindernis war ja schon vor ihm und das auch noch recht langsam Ja, ich frag' mich da auch immer, wie schlecht die Reaktionszeit denn so sein kann, dass man sogar mit Schrittgeschwindigkeit noch Unfälle baut. Kommt aber vor.Zitat Bei einem Beschleunigungsstreifen zählt das Reißverschlussverfahren nicht. Ja, ich hatte auch nur "ähnlich" geschrieben, mir ist der Unterschied durchaus bewußt.Zitat Würde mich total ankotzen wenn ich dafür irgendeine Schuld bekomme. Tut mir Leid, aber da würde ich dagegen wetten (nochmal, ich sehe das genauso wie du, mich würde das auch ankotzen, aber es bringt dir wohl nichts, wenn ich hier auf schön Wetter mache, du willst doch realistische Einschätzungen - und ich wünsche dir, dass es besser für dich ausgeht als wie ich denke).Stefan |
|
|
![]()
Beitrag
#17
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 715 Beigetreten: 15.09.2009 Wohnort: Im Westen (NRW) ... nichts Neues Mitglieds-Nr.: 50567 ![]() |
Zitat Freisprecheinrichtung vorhanden? Das dürfte in einer solchen Situation egal sein....... Vierspurige Schnellstraße, ganz zäher Verkehr (Schritttempo) linker Fahrstreifen endet... ... ich habe eigentlich selten solche Sturen Menschen erlebt wie an jenem Tag... ... ein Autofahrer, der eh schon die ganze Zeit Stoßstange an Stoßstange gefahren ist (Ego-Mensch)... ... den davor wollte er schon nicht reinlassen, dafür hat der jenige vor dem Sturen Mensch ihn reingelassen Auch wenn ich es gut nachvollziehen kann, aber aus den oben zitierten Ablauf hat m.E. der TE seine Sorgfaltspflicht offensichtlich vernachlässigt. Zitat (Kanzlei Wettstein) Orientierungssatz Haftung bei Kfz-Unfall: Sorgfaltspflichten im Reißverschlussverfahren... 2. Der Verkehrsteilnehmer, der im Reißverschlussverfahren die Fahrspur wechselt, unterliegt den äußersten Sorgfaltspflichten nach § 7 Abs. 5 StVO... Meine Begründung: Grundsätzlich ist die Benutzung und Bedienung des Mobiltelefons bei laufendem Motor verboten (egal ob das Auto fährt oder steht), wenn hierzu das Handy in die Hand genommen wird. Um gegen diese Vorschrift verstoßen zu dürfen, muss eine Notstandslage vorliegen. Und hierbei ist eine Güterabwägung zu treffen, ob das angegriffene Gut höher oder niedriger zu bewerten als das gefährdete. Ob das in solchen Situationen der Fall ist, mögen letztendlich andere entscheiden. Quelle StGB § 34 Zitat (StGB §34) § 34
Rechtfertigender Notstand Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden. -------------------- Gruß Remarque
Gutta cavat lapidem, non vi sed saepe cadendo. "Der Tropfen höhlt den Stein nicht durch Kraft, sondern durch stetes Fallen." lateinisches Sprichwort Ovid - Publius Ovidius Naso 43 vor Chr. – 18 n.Chr. |
|
|
![]()
Beitrag
#18
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1382 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 ![]() |
Hallo Remarque,
kann es sein, dass du etwas falsch verstanden hast? Das Telefonat fand nämlich nach dem Unfall statt. Und das passt dann imho recht gut zu dem zitierten § 34 (Rechtfertigender Notstand). Stefan |
|
|
![]()
Beitrag
#19
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 715 Beigetreten: 15.09.2009 Wohnort: Im Westen (NRW) ... nichts Neues Mitglieds-Nr.: 50567 ![]() |
kann es sein, dass du etwas falsch verstanden hast? Das Telefonat fand nämlich nach dem Unfall statt. Und das passt dann imho recht gut zu dem zitierten § 34 (Rechtfertigender Notstand). Zitat (StGB §34) .. Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht ... Der Unfallgegner konnte anscheinend auch kurzfristig nach dem Zusammenprall anhalten, auch wenn er aus Schilderung de TE erst dann vollzogen hat, nachdem der von einer Anzeige als "Fahrerflucht" fürchtete. Ist für mich auch ein interessantes Thema, lenkt aber mittlerweile vom eigentlichen Thread ab, sorry meinerseits für ![]() Evtl. kann man dieses Thema mal extra behandeln. Ich verabschiede mich nun für heute mit den besten Wünschen und - f r o h e W e i h n a c h t e n - ![]() -------------------- Gruß Remarque
Gutta cavat lapidem, non vi sed saepe cadendo. "Der Tropfen höhlt den Stein nicht durch Kraft, sondern durch stetes Fallen." lateinisches Sprichwort Ovid - Publius Ovidius Naso 43 vor Chr. – 18 n.Chr. |
|
|
![]()
Beitrag
#20
|
|
Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 23.12.2013 Mitglieds-Nr.: 71043 ![]() |
Der Polizist sagte mir am Telefon, dass ich mir um das "Am Steuer nicht telefonieren dürfen" jetzt keine Sorgen machen soll und mich darauf konzentrieren soll ihm hinterherzufahren, und die Informationen an den Beamten der Leitstelle weiterleiten sollte, damit die Streife eingreifen kann.
Wie gesagt, er ist mir bewusst reingefahren. Ich blinke und fahre so langsam nach rechts und so nah an der Leitplanke, dass ich meine Sorghaltspflicht eingehalten habe. Ausserdem habe ich gebremst eine Sekunde bevor er mir reingeknallt ist. Wenn man dann aber einen Schlenker nach links macht, knallt es halt. ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#21
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1382 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 ![]() |
Hallo,
Zitat was hätte es gebracht? Wie der TE im vorhigen Beitrag schon geschrieben hat, er hätte den anderen nicht mehr verfolgen können. [aber dass sogar die Polizei dazu geraten hat??? - Verfolgungsjagden sollte es doch eigentlich nur im Kino/TV geben]Stefan |
|
|
![]()
Beitrag
#22
|
|
Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 23.12.2013 Mitglieds-Nr.: 71043 ![]() |
Ich sollte einfach hinter ihm herfahren und sagen wo ich lang fahre. Ich sollte ihn weder abdrängen, noch mich 10cm hinter ihm klemmen.
Ich habe ja extra nachdem ich das Nummernschild durchgegeben habe gefragt, was ich jetzt machen soll. "Bleiben Sie ruhig, fahren sie normal hinterher und geben mir durch wo sie lang fahren. Sobald die Streife da ist und das Fahrzeug ausfindig gemacht hat, können Sie auflegen." |
|
|
![]()
Beitrag
#23
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10341 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 ![]() |
Zitat Achja... als Grund hat der Unfallverursacher angegeben, dass ich ihm vorher auf der Autobahn aufgefallen bin, weil ich ihn mit deutlich höherer Gschwindigkeit vorher überholt hätte, und fünf durchgezogene Linien überfahren hätte Wem gegenüber hat der andere das gesagt? Der ![]() Wenn er sich so sehr verplappert hat, dass er zugegeben hat, dass er Dich absichtlich gerammt hat (z.B. um es Dir zu zeigen), und dies auch aktenkundig ist, dann bist Du aus jeder Haftung raus. |
|
|
![]()
Beitrag
#24
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14237 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Klar hat sich der andere doof verhalten. aber wenn man schon so weit vorne ist, dass man neben sich nur noch Leitplanke hat, dann frage ich mich schon, warum man nicht spätestens jetzt nachgeben kann.
![]() Lässt sich denn aus dem Verhalten des den durchgängigen Fahrstreifen befahrenden eine Unfallflucht ableiten? Auf jeden Fall gut, dass Du eine Verkehrsrechtschutzversicherung hast, denn die wirst Du jetzt in jedem Fall brauchen. Bitte gehe ausschließlich zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht und glaube nicht das, was Dir an der ADAC-Hotline erzählt wird. Höre Dich im Bekanntenkreis um, ob Dir dort jemand einen Fachanwalt empfehlen kann. |
|
|
![]()
Beitrag
#25
|
|
Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 23.12.2013 Mitglieds-Nr.: 71043 ![]() |
Klar hat sich der andere doof verhalten. aber wenn man schon so weit vorne ist, dass man neben sich nur noch Leitplanke hat, dann frage ich mich schon, warum man nicht spätestens jetzt nachgeben kann. ![]() Lässt sich denn aus dem Verhalten des den durchgängigen Fahrstreifen befahrenden eine Unfallflucht ableiten? Auf jeden Fall gut, dass Du eine Verkehrsrechtschutzversicherung hast, denn die wirst Du jetzt in jedem Fall brauchen. Bitte gehe ausschließlich zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht und glaube nicht das, was Dir an der ADAC-Hotline erzählt wird. Höre Dich im Bekanntenkreis um, ob Dir dort jemand einen Fachanwalt empfehlen kann. Ich kann es nur nochmal betonen. Kurz bevor es gekracht hat, habe ich gebremst (weil links Leitplanke und ich keinen Bock auf Unfall hatte). Er hat das als Anlass genommen mir reinzufahren. Ich frage mich ja, wenn ich bremse, er mir reinfährt warum er danach wieder Platz hat an mir vorbeizufahren. Kann ja nicht sein oder? Er hätte (auch vorher) den Platz gehabt ohne crash an mir vorbei zu fahren. Glücklicherweise hat der Zeuge die Aussage von wegen ich wäre ihm vorher aufgefallen auch gehört. Der Polizist meinte nur (während er angefangen hat zu grinsen) "Ach, er ist Ihnen vorher schon aufgefallen und zufällig an der Engstelle haben Sie sich wieder getroffen?". Ich hoffe er hat sich das notiert (machen die sowas?). Ich wusste btw. gar nicht, dass ich ihn überholt habe bzw. er hinter mir her gefahren ist. Für mich ist die Sache klar (ja, ich bin auf der Autobahn 20km/h schneller gefahren, als ich darf und ich habe sogar eine druchgezogene Linie überfahren (weil Stauende). Das kann ich natürlich auch sein lassen, ist für mich aber nicht Ansatzweise einen Grund einen Unfall zu Verursachen. Heißt für mich, ihm hat meine Fahrweise nicht gefallen. Die gefällt mir bei manchen Menschen auch nicht... trotzdem verursache ich deswegen keinen Unfall. O-Ton Zeuge "Der UV ist dem SW absichtlich reingefahren bzw. hat ihn abgedrängt". Und jetzt soll ich für irgendwas haften? Finde ich lächerlich. Woran erkennt man einen guten Anwalt? Ernste Frage. Danke für eure Tipps. --- bzgl. Unfallflucht. Ich war nach dem Unfall erst einmal geschockt und habe es nicht geschafft die 110 zu wählen. Auf einmal hat mir jemand an der Tür gebollert und mir gesagt, dass ich sofort die Polizei rufen soll, er das gesehen hat und sich als Zeuge zur Verfügung stellt. Und erst nachdem der UV das gesehen hat und auch gesehen hat, dass ich danach das Handy am Ohr hatte, hat er ganz hektisch sein Handy aus der Tür gehalten. Wohl gemerkt 2-3 Minuten später. Und er ist auch erst kurz vor der Einfahrt der Tankstelle recht scharf dort eingebogen (3 spurig, von Mittelspur ganz schnelle auf die Tanke gefahren). So schnell, dass er LKW-Fahrer gar nicht mehr wusste wo wir sind und selbst die Polizei angerufen hat um zu fragen wo wir sind. Subjektiver Eindruck, wäre der LKW Fahrer nicht ausgestiegen, und hätte ich nicht angerufen, wäre er wahrscheinlich einfach weitergefahren. |
|
|
![]()
Beitrag
#26
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1142 Beigetreten: 01.08.2012 Mitglieds-Nr.: 65094 ![]() |
Nur mal so interessehalber: Für mich klingt die Beschreibung so, als sei der Unfall praktisch erst nach dem Spurwechsel passiert, ich habe das Google-Bild nicht sehen können. Wenn es wirklich so war, dass du dich praktisch mit ihm zusammen schon auf seiner Spur befunden hattest, du danach wegen der Leitplanke weiter nach rechts fahren musstest und er dann absichtlich reingefahren ist, obwohl er problemlos hätte bremsen können, dann solltest du eigentlich aus allem raus sein - vorausgesetzt natürlich, dass du das dem Richter auch so glaubhaft machen kannst.
![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#27
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1980 Beigetreten: 02.06.2011 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 59615 ![]() |
beim zweiten mal hatte ich dann die Wahl zwischen Leitplanke oder weiterfahren (auch wenn wir im Schrittempo gefahren sind, ist das eine unangenehme Situation). Da er muss rein lassen musste, habe ich mich für letzteres entschieden. Was ich nicht verstehe ist, warum beim "zweiten Mal" das Bremsen keine Alternative war, bevor Du vor dem "sturen Ego-Menschen" eingeschert bist? Dich hätte zeitnah sicherlich jemand anders reingelassen, der nicht die Absicht hat Dich von der Straße zu drängen oder Dir ins Auto zu fahren. Wenn man an das Sprichwort "der Klügere gibt nach" denkt, scheint es mir so als ob ihr da beide nicht sonderlich klug gehandelt habt. ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#28
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 ![]() |
Wenn man an das Sprichwort "der Klügere gibt nach" denkt, scheint es mir so als ob ihr da beide nicht sonderlich klug gehandelt habt. ![]() Wenn sich halt zwei Sturköpfe treffen die sich Beide im Recht fühlen... Wie auch immer, im Zweifel entscheidet ein Richter wer welchen Anteil am Unfall hatte. Wenn ich einen solchen Sturkopf neben mir habe der mich nicht reinlassen will werde ich den Teufel tun aber sicher nicht mit der Brechstange vor Ihm reindrücken. Dann steht man halt wenn es dumm läuft, aber lange wartet man dann sicher nicht bis man rüber kann. ![]() |
|
|
![]()
Beitrag
#29
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7921 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 ![]() |
![]() rücksichtslos rübergezogen hat. Muß nicht so sein aber könnte bei den Versicherungen und den Behörden so rüberkommen. Wenn dann noch ein Zeuge eine ähnliche Sichtweise äussern würde könnte der Schaden auch zu 100% beim TE hängenbleiben. Wenn es so war, dann war es eindeutig ein Verstoß des TE gegen das RV-Prinzip, denn es heißt eindeutig "im Wechsel nach einem Fahrzeug...." Möglicherweise war auch schon das "im Wechsel" vom LKW-Fahrer erfüllt, weil er schon jemanden herein gelassen hat. |
|
|
![]()
Beitrag
#30
|
|
Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 23.12.2013 Mitglieds-Nr.: 71043 ![]() |
Ich habe geblinkt, war dran, er lässt mich nicht rein, ich weiche aus (war noch etwas Platz). Da der Autofahrer vor dem UV zwei auf einmal rein gelassen hat, war ich wieder vor ihm, wieder artig geblinkt, ich ehe, dass er mir (wieder) ziemlich nahe kommt und mich nicht rein lassen will + links die Leitplanke, ich Bremse, er fährt mir trotzdem rein und danach weiter.
![]() Aha. Wie kann ich denn mit schmackes an der Kolonne vorbeiziehen und mich rücksichtslos einfädeln, wenn ich im Schrittempo vorwärts komme? Hättest du den Thread gelesen, wüsstest du, dass der LKW-Fahrer vor der Polizei bestätigt hat, dass der UV mich abgedrängt hat und mir reingefahren ist? Frage: 1.) Wieso kann er, nachdem er mir den Spiegel abgefahren und die Tür geschliffen hat, mich wieder überholen (ohnemich weiter zu beschädigen)? Liegt das vielleicht daran, weil er rechts noch Platz hatte und mir bewusst reingefahren ist? Ich hatte links keinen Platz mehr, und habe gebremst, was soll ich denn noch machen? Nein, aber mir hier weiß machen wollen, dass ich den Unfall mit verursacht habe. 2.) Soll ich jetzt nach Weihnachten zur DEKRA fahren, ein Gutachten erstellen lassen (Vorkasse) so wie den Spiegel reparieren lassen (Vorkasse) und das Gutachten (nur das Gutachten) der Versicherung von ihm zukommen lassen? Oder soll ich das lieber bleiben lassen? Wenn ja, warum? Ich denke mal, dass wird sich bestimmt über ein halbes Jahr hinziehen, bis es da vor Gericht geht etc. pp. und so lange ohne Spiegel fahren nervt. |
|
|
![]()
Beitrag
#31
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1382 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 ![]() |
Hallo,
da frage ich doch mal, auf welcher Fahrspur der Unfall überhaupt geschehen ist? (leider ist das mit der Karte ja in die Hose gegangen) Kannst du vielleicht ein kleine Skizze machen (Fahrspuren und Position der Fahrzeuge reicht schon)? Gibt es eigentlich keinen Unfallbereicht mit Skizze? Zitat Wieso kann er, nachdem er mir den Spiegel abgefahren und die Tür geschliffen hat, mich wieder überholen (ohnemich weiter zu beschädigen)? Weil seine Spur vermutlich deutlich breiter als sein Auto war vielleicht?Zitat Ich hatte links keinen Platz mehr, und habe gebremst, was soll ich denn noch machen? Warst du noch komplett auf deiner - der endenden - Spur? Wenn nicht, dann bist du schon zu weit gefahren, man muss notfalls stehen bleiben, wenn die eigene Fahrspur aufhört/zu eng wird.Irgendwie meinst du auch die ganze Zeit, dass es nur zwei Alternativen gab (entweder in die Leitplanke, oder so wie es geschehen ist), es gibt aber noch eine dritte, und die ist im Zweifel immer vorzuziehen: Anhalten (natürlich weiter vorne, wo die Spur noch breit genug war). Aus dem Gedanken heraus hatte ich weiter oben auch schon mal den Beschleunigungsstreifen erwähnt, auch dort ist es manchmal so, dass man am Ende stehen bleiben muss. [übrigens ist es in solchen Fällen auch nicht schwierig, sich doch noch einzufädeln, nach ein paar Sekunden kommt sicher jemand, der einem per Lichthupe verdeutlicht, dass er abbremst und eine Lücke bereitstellt.] Und beim Ende einer Spur - wie bei dir - muss man eben auch manchmal warten, Reißverschluß hin oder her. Zitat Frage an euch, die mich hier bewusst als Unfallverursacher sehen wollen Ich glaube, das will hier keiner, wir sagen nur unsere Meinung (und zwar aufgrund deiner Schilderung). Denk dir aber mal, dass auch die Menschen bei den Versicherungen und - wenn es dazu kommt - der Richter nicht dabei waren, ergo machen die sich vermutlich ähnliche Gedanken wie wir. Ich denke immer, dass die Fragesteller in Internetforen froh sein sollen, dass sie schon vorher erfahren, was ihnen blühen könnte (selbst wenn es manchmal etwas übertrieben ist, schadet doch nicht). Beispielsweise dein Fall: Du warst doch praktisch überzeugt, dass der andere 100% Schuld hat - das kann aber schnell nach hinten losgehen (unbekümmert und ohne Anwalt zur Gerichtsverhandlung- weil es ist ja alles sonnenklar -, und dann sieht der Richter das plötzlich ganz anders ...). Stefan |
|
|
![]()
Beitrag
#32
|
|
Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 23.12.2013 Mitglieds-Nr.: 71043 ![]() |
Das stimmt schon. Ich wäre wahrscheinlich echt ohne Anwalt hingegangen.
Ich versuche das nochmal anders. Ich war ja qausi vor ihm (mit blinker an) und auch schon (1/3) auf seiner Spur. Im Schritttempo sind die Lücken selten bis nie 5 Meter groß, weil alle ziemlich eng fahren. Ich hatte den Blinker dann ausgemacht (weil er lange genug vorher an war), habe Blickkontakt gesucht, als ich gesehen habe, dass der lieber blöd ginst, auf meine Karrosserie guckt und mir ziemlich nahe kommt (wie gesagt, ich war zu 1/3 auf seiner Spur. Er hätte nicht einmal bremsen müssen - er hätte nur vom Gas gehen müssen) habe ich gebremst. Und das hat er als Anlass genommen mir eben reinzufahren. Nochmal: Er hat nach dem crash Gas gegegeben und ist dann stehen geblieben (so dass das aussieht, dass ich ihm reingefahren wäre) nur blöd, dass ich halt gebremst habe (1s vor dem crash). Er hatte wie gesagt genug PLatz an mir vorbeizufahren. Mich jetzt als Sturr hinstellen, finde ich falsch. Ich habe gebremst. Ich weiß beim besten Willen nicht, warum ich daran irgendeine eine Schuld habe. Man soll bis zum Ende durchfahren -> gemacht Man soll frühzeitig seine Spurwechsel Absichten zeigen (blinken) -> gemacht Ich soll beim Spurwechsel auf seinem Nebenmann achten (sorgfalt) -> gemacht, als es kritisch wurde, gebremst. Sie wie sich das hier an hört, hätte ich also quasi vorher sehen müssen, dass er mir gleich rein fährt, korrekt? |
|
|
![]()
Beitrag
#33
|
|
Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 23.12.2013 Mitglieds-Nr.: 71043 ![]() |
![]() So in etwa sah das aus, ganz grob (ich orange). |
|
|
![]()
Beitrag
#34
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
Puhh - aus der Ferne ist da nichts Sicheres zu sagen.
Der Skizze nach ist der Grüne der Unfallverursacher. Aber ob das der Richter so glaubt? ![]() Ich als abgezockter User hier würde mich daran trauen, dem Richter das zu erklären. ![]() Ansonsten bleibt es für Dich ein reines Glücksspiel- ein guter Anwalt kann da sicher noch was klären. ![]() -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
|
|
|
![]()
Beitrag
#35
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1980 Beigetreten: 02.06.2011 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 59615 ![]() |
Ich weiß beim besten Willen nicht, warum ich daran irgendeine eine Schuld habe. Ich soll beim Spurwechsel auf seinem Nebenmann achten (sorgfalt) -> gemacht, als es kritisch wurde, gebremst. Sie wie sich das hier an hört, hätte ich also quasi vorher sehen müssen, dass er mir gleich rein fährt, korrekt? Du musst Dich normalerweise vor dem Spurwechsel vergewissern, dass die Lücke ausreichend groß genug ist. Lies Dir mal dieses Urteil durch, Eure Unfälle ähneln sich meiner Meinung nach etwas. Zitat Es obliegt demjenigen der vom nicht weiterführenden in den durchgehenden Fahrstreifen wechseln will, entweder eine ausreichend große Lücke abzuwarten oder aber sich durch Blickkontakt mit dem anderen Fahrer zu verständigen (§ 11 Abs. 3 StVO), so dass erst bei einer erkennbaren Verzichtshaltung des anderen auf das bestehende Vorrecht ein Fahrstreifenwechsel vollzogen wird. und Zitat Die Beklagten können sich nicht darauf berufen, das Unfallgeschehen stelle für den Beklagten zu 1.) ein unabwendbares Ereignis im Sinne des § 17 Abs. 3 StVG dar. Unabwendbar ist ein Ereignis, das durch äußerste mögliche Sorgfalt nicht abgewendet werden kann. Dazu gehört sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln über den gewöhnlichen und persönlichen Maßstab hinaus. Euer Unfall hätte wohl vermieden werden können, wenn Du entweder dort angehalten hättest, wo in der Skizze Dein Hintermann auf Deinem Fahrstreifen steht (mit dem rechten Reifen immer noch auf dem linken Fahrstreifen) oder wenn der Fahrer des grünen PKW aufmerksamer gewesen wäre. Dass der Fahrer des grünen PKW einen Fehler gemacht hat dürfte klar sein, aber ob das dazu reicht, dass Du 100% des Schadens ersetzt bekommst bezweifel ich, da der Unfall wohl in unmittelbarem Zusammenhang mit Deinem Fahrstreifenwechsel passiert ist. |
|
|
![]()
Beitrag
#36
|
|
Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 23.12.2013 Mitglieds-Nr.: 71043 ![]() |
Er war nicht unaufmerksam. Er ist mir bewusst reingefahren. Das ist ein riesen großer Unterschied.
1.) Der Unfall hätte vermieden können wenn der a.) einfach vom Gas gegangen wäre b.) er 10cm weiter rechts gefahren wäre (dann hätte ich so wie so gebremst), Platz dafür war genug da. Wie gesagt, er ist mir immer näher gekommen obwohl rechts noch Platz gewesen wäre, die Lücke war vorher für Schrittempo völlig ausreichend. Ich bremse, weil er mir schon zu nah war aber es hat nicht mehr gereicht. Wäre ich einfach weitergefahren, würde ich eine Teilschuld eingestehen, bin ich aber nicht. Sonst wäre wohl noch etwas mehr kaputt gegangen. Bei Schritttempo und Stop-And-Go, wo ich so langsam rüber fahre wie es nur geht, frage ich mich, warum ich meine Sorgheitspflicht missachtet habe. --- Ich meine, wenn jemand bei rot über die Ampel fährt und dich erwischt, argumentierst du ja auch nicht: wäre ich 10 Sekunden später da lang gefahren, wäre der Unfall nicht passiert. ODer hätte ich besser aufgepasst, hätte ich ja damit rechnen können das er über rot fährt und daihingehend reagieren können. |
|
|
![]()
Beitrag
#37
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7921 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 ![]() |
Da der Autofahrer vor dem UV zwei auf einmal rein gelassen hat, war ich wieder vor ihm, Das "im Wechsel" galt also nicht mehr, sondern es begann ein "neues Spiel". D.h. Du darfst das nächste Auto hinter Dir auf der durchgehenden Fahrbahn nicht behindern, sondern musst Dich hinter diesem einordnen. |
|
|
![]()
Beitrag
#38
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1382 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 ![]() |
Hallo,
vorweg ein großes Lob, eine wirklich gute Skizze hast du da gemacht. Mal ein paar Gedanken dazu: 1. sieht es wirklich so aus, als ob Grün absichtlich kurz in deine Richtung gelengt hat (so, wie du es ja schon die ganze Zeit schilderst). Nur, ist das beweisbar? Er wird das sicher abstreiten, aber vielleicht rettet dich ja der Zeuge (der saß ja wohl im LKW zwei hinter Grün, und hatte damit quasi einen Logenplatz). 2. frage ich mich gerade, wie die Fahrspuren ohne(!) Leitlinien überhaupt definiert sind. Wo darf oder muss Grün dann fahren? An seiner rechten Linie (Rechtsfahrgebot)? An der linken Linie (=Leitplanke)? An der - gedacht - weitergeführten Trennlinie? Zitat Euer Unfall hätte wohl vermieden werden können, wenn Du entweder dort angehalten hättest, wo in der Skizze Dein Hintermann auf Deinem Fahrstreifen steht (mit dem rechten Reifen immer noch auf dem linken Fahrstreifen) Genau, du hättest die Pflicht gehabt, dort zu warten. Allein deshalb wirst du imho nicht völlig schuldfrei aus der Sache heraus kommen.Zitat Bei Schritttempo und Stop-And-Go, wo ich so langsam rüber fahre wie es nur geht, frage ich mich, warum ich meine Sorgheitspflicht missachtet habe. Ganz einfach, es geht immer noch langsamer, notfalls eben 0 km/h.In meinen Augen bringt dir das Reißverschlußverfahren auch kein Recht auf eine Lücke, sondern es regelt nur die Pflicht für den anderen (und das ist schon ein Unterschied). Zitat Ich meine, wenn jemand bei rot über die Ampel fährt und dich erwischt, argumentierst du ja auch nicht: wäre ich 10 Sekunden später da lang gefahren, wäre der Unfall nicht passiert. ODer hätte ich besser aufgepasst, hätte ich ja damit rechnen können das er über rot fährt und daihingehend reagieren können. Das passt aber nicht, bei Rot für den Gegner wirst du sicher Grün haben, und dann hast du Vorfahrt, im Gegensatz zum Reißverschlussverfahren.Außerdem gibt es sogar Situationen, bei denen der Rot-Missachter keine Schuld trägt (etwa: ein Linksabbieger muss u.U. trotz grün Vorfahrt achten). ![]() Stefan |
|
|
![]()
Beitrag
#39
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
... denn es heißt eindeutig "im Wechsel nach einem Fahrzeug...." ... War doch nach einem Fahrzeug, und es heist nicht im Wechsel nach allen Fahrzeugen.Deshalb hat der Unfallverursacher auch ein Knöllchen bekommen. ![]() Schrittgeschwindigkeit, dann Stand, dann in die Türe gefahren, dann aber trotzdem platz gehabt um weg zufahren (vermutete Fahrerflucht). So lese ich die Beschreibung zumindest. Im Stand in die Türe fahren, lenken weiterfahren ... Das ist halt schon eine Nummer -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
|
|
![]()
Beitrag
#40
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Er war nicht unaufmerksam. Er ist mir bewusst reingefahren. Na super, dann ist wenigstens seine Versicherung schon mal raus. Bei Vorsatz sind die nämlich nicht leistungspflichtig, auch nicht ggü Dir. Und warum Du eine erhebliche Mithaftung bekommst, versuche ich mal, etwas ausführlicher zu erklären: Was Du gemacht hast, war ein Überholvorgang. Egal, ob da eine dritte Spur markiert war, oder nicht. Überholen ist aber nur erlaubt, wenn man absehen kann, dass der Überholvorgang auch ordnungsgemäß abgeschlossen werden kann. Dafür braucht es a) eine erheblich höhere Geschwindigkeit als die des überholten Fahrzeuges, und b) davor genügend Platz, Du darfst dem Überholten nämlich nicht seien Sicherheitsabstand klauen. Und zumindest bei letzterem habe ich so meine Zweifel. Das war einfach von vornherein zu eng. Also hättest Du gar nicht überholen dürfen und dann wäre es auch nicht zum Unfall gekommen. Sich obwohl kein Platz war, noch vorbeizudrängeln, wurde anderen schon als Nötigung oder versuchte Nötigung ausgelegt. Die Sache ist somit also nicht so eindeutig, wie Du meinst. Es haben sich zwei Streithanseln im Straßenverkehr getroffen, die beide zu sehr auf ihr vermeintliches Recht gepocht haben. Wenn ich Richter in der Sache wäre, würde ich es 50:50 ausurteilen. Das erwarte ich in einer eigenen, ähnlichen Sache, auch. Die lief glimpflicher und umgekehrt, aber irgendwie ähnlich: Stadtverkehr, linke Spur endet, ich war rechts, links will mich nicht reinlassen (obwohl seine Spur endete), obwohl schon vorher links 3 Autos am Stück gefahren waren. Er hatte dann doch nicht die Nerven und war hinter mir - um dann unmittelbar nach der Verengung trotz Gegenverkehr zu überholen ![]() Eigentlich recht eindeutig, aber wie will ich das beweisen? -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
|
|
![]()
Beitrag
#41
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
|
|
|
![]()
Beitrag
#42
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 830 Beigetreten: 20.01.2004 Wohnort: Brandenburg Mitglieds-Nr.: 1413 ![]() |
Man darf aber auch nicht vergessen das man darauf vertrauen muss das der andere sich an die Regeln hält. Sonst hat das ganze Konzept keinen Sinn und man müsste an jeder Kreuzung stehen bleiben weil man ja nicht weiss ob der andere anhält!
|
|
|
![]()
Beitrag
#43
|
|
Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7921 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 ![]() |
... denn es heißt eindeutig "im Wechsel nach einem Fahrzeug...." ... War doch nach einem Fahrzeug, und es heist nicht im Wechsel nach allen Fahrzeugen. Das "im Wechsel" war aber unterbrochen (mal davon Abgesehen, dass auch unmittelbar vorher ein Überholvorgang vorlag und schon deshalb der Überholte nicht behindert werden darf) und deshalb hat zunächst einmal das Fahrzeug auf dem durchgehenden Fahrstreifen Vorrang. |
|
|
![]()
Beitrag
#44
|
|
Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 18 Beigetreten: 23.12.2013 Mitglieds-Nr.: 71043 ![]() |
Und warum Du eine erhebliche Mithaftung bekommst, versuche ich mal, etwas ausführlicher zu erklären: Was Du gemacht hast, war ein Überholvorgang. Egal, ob da eine dritte Spur markiert war, oder nicht. Überholen ist aber nur erlaubt, wenn man absehen kann, dass der Überholvorgang auch ordnungsgemäß abgeschlossen werden kann. Dafür braucht es a) eine erheblich höhere Geschwindigkeit als die des überholten Fahrzeuges, und b) davor genügend Platz, Du darfst dem Überholten nämlich nicht seien Sicherheitsabstand klauen. Und zumindest bei letzterem habe ich so meine Zweifel. Das war einfach von vornherein zu eng. Ein Überholvorgang? Das ist doch totaler Quatscht. Ich war die ganze Zeit auf der linken Spur. Mal ging es rechts "schneller" vorran, mal links. Wie es im Stau halt so ist. Wie kann man da von einem Überholvorgang sprechen? oO Nochmal: Stau, Stop & Go, Schritttempo. Der vor mir wird in die Lücke gelassen, ich habe Platz nach vorne und fahre an. Oder soll ich jetzt stehen bleiben, weil mich jemand ja nicht rein lassen könnte? Ich sehe, dass er mich nicht rein lassen will und bremse, er nutzt das dazu, mir reinzufahren (wiegesagt, er hat vorher geguckt!). Er hat nachdem er mir reingefahren ist aber genug Platz um nach dem crash ohne mich zu berühren an mir vorbei fahren kann. Ich bin sehr froh, dass ich einen Zeugen habe (keine Ahnung wieso hier immer alle sagen ich muss hier was beweisen). LKW-Fahrer sitzt höher, er hatte die beste Sicht. Und wenn er vor Gericht sagt, dass der UV mir absichtlich in die Seite gefahren ist und mich abgedrängt hat (er hatte rechts noch Platz und fährt mir trotzdem rein) weiß ich nicht, welcher Richter der Welt mir da 1% Mitschuld geben will. Hätte ich auf mich Recht beharren wollen, wäre ich doch einfach weitergefahren und hätte nicht gebremst. Dann würde ich mich über 50/50 auch nicht beschweren. |
|
|
![]()
Beitrag
#45
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
weiß ich nicht, welcher Richter der Welt mir da 1% Mitschuld geben will. Nun, da Du uns nicht glauben willst, wirst Du ihn kennenlernen. Der Name steht unter der Entscheidung dann untendrunter ![]() Jedenfalls war dann ein Autofahrer, der eh schon die ganze Zeit Stoßstange an Stoßstange gefahren ist (Ego-Mensch) ich war aber nun dran mit reingelassen (den davor wollte er schon nicht reinlassen, die Schilderung spricht für sich. Das war absehbar - jedenfalls nicht unvermeidbar. Dem "Idealfahrer" wäre es nicht passiert. Damit bist Du mit der Betriebsgefahr Deines Autos dabei. Die liegt zwischen 25 bis 50 Prozent. Dazu kommen Verschuldenselemente (beim Gegner) und die Vorrangfrage (die geht zu Deinen Lasten, er hatte Vorrang, Deine Spur endete). Das wird in einen Topf geworfen und durchgerührt, um es mal flapsig auszudrücken. Heraus kommt eine Haftung Deinerseits zwischen 25 und 50 %, am wahrscheinlichstren ein Drittel. Ob Du es wahrhaben willst, oder nicht, ob Du auf unser Fachwissen hören willst, oder nicht. Was über 50 % zu Deinen Lasten geht (ist auch möglich), kann man dann unter Pech verbuchen, was unter 25 % bleibt, unter Glück. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
|
|
![]()
Beitrag
#46
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26843 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Es tut uns ja auch leid, dass wir Dir nicht schreiben können, was Du gerne hören würdest
![]() ![]() ![]() -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
|
|
![]()
Beitrag
#47
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1382 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 ![]() |
Hallo,
Zitat keine Ahnung wieso hier immer alle sagen ich muss hier was beweisen Wenn du damit - auch - mich gemeint hast, weil ich mal was von "nicht beweisbar" geschrieben hatte, dann zur Erklärung, was ich gemeint hatte: Du wirst schwer beweisen können, dass er mit Absicht in dich hineingefahren ist. Da hilft dir vermutlich auch der Zeuge nicht (ein guter Anwalt erledigt das recht schnell durch ein paar Fragen).Wohlgemerkt, es geht um den Vorsatz, und der ist eben sehr schwer zu beweisen. Es reicht, wenn er glaubhaft sagen würde, dass er zufällig gerade sein Radio bedient hat und deshalb etwas nach links abgekommen ist. Das hilft ihm für die Schuldfrage nicht (eher im Gegenteil), aber der Vorsatz wäre vom Tisch. Was meinst du, warum fingierte Unfälle (sogenannte Autobumser) so schwer aufzudecken sind? Das klappt regelmäßig erst durch die Vielzahl an Unfällen einer Person/eines Peronenkreises, nicht aber durch einen einzigen Unfall; selbst mit Nachweis via Dashcam bleibt meist irgendeine Erklärung (etwa das Radio, die heruntergefallene Zigarette etc.). Anmerkung: Wenn du der Versicherung den Verdacht des Vorsatzes mitteilst (bitte vorsichtig formulieren, damit nicht noch falsche Verdächtigung daraus wird), dann wird die Versicherung genau das gesondert überprüfen (dazu gibt es zentralisierte Datenbanken). Stefan |
|
|
![]()
Beitrag
#48
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1980 Beigetreten: 02.06.2011 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 59615 ![]() |
Ein Überholvorgang? Das ist doch totaler Quatscht. Ich war die ganze Zeit auf der linken Spur. Mal ging es rechts "schneller" vorran, mal links. Wie es im Stau halt so ist. Wie kann man da von einem Überholvorgang sprechen? oO Die Fahrzeuge auf der rechten Spur haben verkehrsbedingt gewartet. Deswegen handelte es sich in diesem Fall um ein Überholen. Anders wäre es gewesen, wenn die Fahrzeuge auf der rechten Spur alle eine Panne gehabt oder freiwillig Pause gemacht hätten, nur dann wäre es Vorbeifahren. Guckst Du hier (pdf). |
|
|
![]()
Beitrag
#49
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Zu Deiner Frage nach einem guten Anwalt, da wäre hier im Forum ein RA keine Ahnung, wen Du meinst, aber der hat Urlaub!!! -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
|
|
![]()
Beitrag
#50
|
|
![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
Der Urlaub sei jedem gegönnt.
![]() -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
|
|
|
![]() ![]() |
![]() |
Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 12.09.2025 - 10:07 |