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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 20 Beigetreten: 15.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69602 ![]() |
Ich stellte ich mein Pkw am Straßenrand außerhalb der gekennzeichneten Flächen ab, nach der Rückkehr ist dort ein Pkw an mein stehendes Fahrzeug gefahren und hat einen Sachschaden von ca 2500 € beim Rückwärts ausparken verursacht. Frage kann mir eine Teilschuld anteilig zugesprochen werden obwohl ich einem Irrtum unterlag das dort nicht geparkt werden durfte? Der Unfallgegener hat im Polizeibericht den Verstoß schriftlich zugegeben, ein Verwarnungsgeld der Stadt Hamburg ist mir allerdings wegen Falschparken geschickt worden. |
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#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
soso, in einem verkehrsberuhigten Bereich, wo überall Kinder spielen dürfen, übersieht einer beim Rückwärtsfahren ein Auto?
Da würde ich mir keinerlei Gedanken über Teilschuld (Du meinst wohl Mithaftung ohne Schuld) machen. Das Halteverbot dient nicht dazu, blindes Ausparken zu ermöglichen. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#3
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2427 Beigetreten: 08.03.2013 Wohnort: Rotenburg an der Fulda Mitglieds-Nr.: 67751 ![]() |
Vielleicht könntest Du mal ein Foto dieser Stelle bzw. des VBB einstellen? Würde die Diskussion darüber vereinfachen.
Eine Teilschuld glaube ich nicht das man dir anlasten kann. Dein Fahrzeug war abgestellt und nicht in Bewegung. Beim rangieren muss derjenige der fährt sich notfalls einweisen lassen. Würde ich persönlich von meinem Rechtsempfinden also verneinen! |
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#4
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 20 Beigetreten: 15.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69602 ![]() |
Ich mache morgen mal bei Tageslicht ein paar Bilder von der Straßeneinfahrt,da ich gegen den Verwarnungsgeldbescheid schließlich Einspruch erheben will, die Bilder werde ich der Behörde gleich mitschicken damit sie das Schild mal umstellen. Nicht das die gegnerische Versicherung einen rechtskräftig wirksamen Verwarnungsbescheid als Grund nimmt um mir eine Mithaftung zu geben.
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#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2427 Beigetreten: 08.03.2013 Wohnort: Rotenburg an der Fulda Mitglieds-Nr.: 67751 ![]() |
Gut mit dem Widerspruch das steht nun wieder auf einem anderen Blatt Papier..
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4350 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2294 ![]() |
Ich schließe mich da rapit an.
vielleicht solltest du über einen Anwalt nachdenken, denn ich würde nicht auschließen, dass die gegnerische Versicherung versucht dir eine Teildschuld zu geben. Und dann wäre es besser wenn der Anwalt von Anfang an dabei ist und nicht nur für den Rest hinzugezogen wird. -------------------- Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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#7
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
den RA aber nur für die Geltendmachung eigener Ansprüche! Die Abwehr ist Sache der KH-Versicherung des PKW.
Und wenn eine RSV besteht, den RA auch gleich wegen des Owi-Vorwurfes beauftragen. Ohne RSV? Sollte man besser auf Schilder achten und nie dort fahren oder parken, wo andere VT unterwegs sind... ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 7635 Beigetreten: 27.05.2013 Wohnort: Wiesbaden Mitglieds-Nr.: 68681 ![]() |
Ich stellte ich mein Pkw am Straßenrand außerhalb der gekennzeichneten Flächen ab, [...] Wenn ich fragen darf: Was hast du denn gedacht wozu die gekennzeichneten Flächen gut sind dass du dich bewusst dagegen entscheidest in einer solchen zu parken? ![]() -------------------- Gruß Scitch
Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun. - Johann Wolfgang von Goethe |
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7677 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Muss man denn wirklich alles verstehen, was die Straßen-Designer sich so ausdenken?
Oder warum sollte man hier ausgerechnet in den dunkler gepflasterten Bereichen parken und nicht anderswo? ![]() |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
@scitch: Ich geb' Dir ein Beispiel aus Deiner Heimatstadt:
Hier findest Du auch bei Fußballspielen meist noch einen Parkplatz, ca. 25 m vor einer Haltestelle. Du musst nur den Mut haben, hinter einem ![]() ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#11
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4350 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2294 ![]() |
Haben die wirklich die Parkmarkierungen mitten auf die "Fahrbahn" gemacht?
Der Astra da hat also ein Ticket verdient, weil er zwar platzsparend und auch am rechten Rand parkt, allerdings ausserhalb der Markierung. ![]() -------------------- Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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#12
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 20 Beigetreten: 15.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69602 ![]() |
Ich stellte ich mein Pkw am Straßenrand außerhalb der gekennzeichneten Flächen ab, [...] Wenn ich fragen darf: Was hast du denn gedacht wozu die gekennzeichneten Flächen gut sind dass du dich bewusst dagegen entscheidest in einer solchen zu parken? ![]() Das ist ganz einfach zu erklären es gibt an der Straße keine gekennzeichneten Flächen, da ich aber nun weiß das es eine VBZ war und das das Parken innerhalb einer VBZ nur innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt ist habe ich dieses im Beitrag so beschrieben, hoffe nicht das es zu einer Irritation gekommen ist. |
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 7635 Beigetreten: 27.05.2013 Wohnort: Wiesbaden Mitglieds-Nr.: 68681 ![]() |
Muss man denn wirklich alles verstehen, was die Straßen-Designer sich so ausdenken? Nein aber vielleicht hilft es die Situation aufzuklären. ![]() Hier findest Du auch bei Fußballspielen meist noch einen Parkplatz, ca. 25 m vor einer Haltestelle. Ohje. Danke für den Tipp aber ich bin kein Stadionfreund. ![]() ![]() Das ist ganz einfach zu erklären es gibt an der Straße keine gekennzeichneten Flächen, da ich aber nun weiß das es eine VBZ war und das das Parken innerhalb einer VBZ nur innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt ist habe ich dieses im Beitrag so beschrieben, hoffe nicht das es zu einer Irritation gekommen ist. Ah ok. Nein zu Irritationen ist es nicht gekommen ich wollte nur mal wissen was genau da in dir vorging. Wenn dort keinerlei gekennzeichnete Flächen waren warst du denn das einzige Fahrzeug dass dort stand? Theoretisch hätte dort ja sonst niemand anderes parken dürfen/können.Und ein Foto könnte natürlich trotzdem hilfreich sein. ![]() -------------------- Gruß Scitch
Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun. - Johann Wolfgang von Goethe |
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3383 Beigetreten: 11.12.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 56730 ![]() |
Oder der TE hat am (vermutlichen) rechten Fahrbahnrand geparkt. Ich parke ja selber gerne ausserhalb irgendwelcher Markierungen am rechten Fahrbahnrand, wenn es die Situation erlaubt.
![]() ![]() -------------------- Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten. "Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMondUnd dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de ![]() |
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2094 Beigetreten: 31.01.2012 Wohnort: Europa Mitglieds-Nr.: 63142 ![]() |
Zitat Das Schild wurde wohl möglicherweise durch eine Carport Garage nachträglich so zugebaut das dieses Schild bei der Einfahrt überhauptnicht zu sehen war. Ich bin auf die Fotos gespannt... wieviel sollst du denn zahlen? ![]() ![]() -------------------- ![]() Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-) |
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#16
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Neuling ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 46 Beigetreten: 01.02.2011 Wohnort: altes Braunschweiger Land Mitglieds-Nr.: 57561 ![]() |
soso, in einem verkehrsberuhigten Bereich, wo überall Kinder spielen dürfen, übersieht einer beim Rückwärtsfahren ein Auto? Nicht nur das... interessant wäre, ob der Unfall auch passiert wäre, wenn das geschädigte Fahrzeug in einer StVO konformen Art außerhalb der gekennzeichneten Flächen steht. So sind ja das Parken während Ladetätigkeiten nahezu unbegrenzt sowie das Halten bis zu 3 Minuten zulässig. |
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#17
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7677 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 ![]() |
Haben die wirklich die Parkmarkierungen mitten auf die "Fahrbahn" gemacht? wenn du meinen Link meinst: nein, dort sind keine Parkmarkierungen. Dort ist einfach nur andersfarbiges Pflaster. Innerhalb eines VBB wäre das eine Parkmarkierung, hier ist es aber einfach nur andersfarbiges Pflaster. denn: Die erkennbare Abgrenzung der Parkflächen kann mit Markierungen, Markierungsknopfreihen oder durch eine abgesetzte Pflasterlinie erfolgen. In der Regel reicht eine Kennzeichnung der Parkstandsecken aus. (VwV-StVO). Zitat Der Astra da hat also ein Ticket verdient, weil er zwar platzsparend und auch am rechten Rand parkt, allerdings ausserhalb der Markierung. meiner bescheidenen Meinung nach steht der silberne Astra da genau richtig. Der blaue Fiesta dagegen könnte ggf. ordnungswidrig parken, weil er nicht platzsparend an den rechten Fahrbahnrand gefahren ist. Allerdings wird er sich wohl damit rechtfertigen können, dass sein Beifahrer ja auch die Tür öffnen wollte. Wäre es ein VBB, würden aber sowohl der silberne Astra als auch der blaue Fiesta eine OWi begehen, erst der rote Meriva würde richtig stehen... |
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4350 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2294 ![]() |
Achso, das ist gar kein VBB.
Hab ich ganz übersehen. Dabei scheint das sogar eine Straße zu sein die dafür vom optischen Erscheinungsbild bestens geeignet wäre. Wärend anderswo "Autobahnen" mit einem VBB Schild "verkehrsberuhigt" werden ![]() -------------------- Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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#19
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 20 Beigetreten: 15.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69602 ![]() |
So die Bilder sind da, und von der gegnerischen Versicherung kam das ok, die übernehmen die Reparaturkosten komplett
Bild 1 Bild 2 Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 12.12.2013, 15:39
Bearbeitungsgrund: Link von Bild2 entfernt, da Kennzeichen nicht anonymisiert wurde und es annähernd identisch mit Bild 1 ist :-)
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#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
na super, wie man am Schattenwurf erkennen kann, hat dieser VBB auch noch ein VZ205 am Ende... ein weiteres Indiz für den eigentlich aufmerksamen VT, dass es wohl keine VBB-Straße sein dürfte, zumal da Bordsteine rechts und links sind. (Keine Gehwege, aber immerhin)
-------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#21
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 20 Beigetreten: 15.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69602 ![]() |
Stimmt, das Ende der VBB ist auf der Rückseite des nicht sichtbaren Schildes montiert, ca 10 m weiter ist dann ein Vorfahrtachten Schild ( Schatten) und zusätzlich noch eine abgesenkte Bordsteinkante zur Hauptstraße hin gebaut worden.
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#22
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 609 Beigetreten: 22.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42182 ![]() |
Na ich weiß nicht. So unsichtbar scheint mir das Bild nicht zu sein. So weit rechts, wie jetzt fotografiert wurde, fährt man dort doch nicht um die Kurve.
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#23
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 20 Beigetreten: 15.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69602 ![]() |
Na ich habe nun erst mal Widerspruch gegen den Verwarnungsbescheid eingelegt, es geht mir nicht um die 20 € sondern das das Schild umgestellt wird und man es erkennen kann, denn dann hätte ich dort nicht geparkt.
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#24
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Es ist doch wohl jedem klar, daß zwar ausserhalb markierter Bereiche das Parken verboten ist, aber nicht das Halten.
Und wenn man da steht und seinen Einkauf auslädt, dann darf da auch keiner rückwärts ans Auto fahren ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#25
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2094 Beigetreten: 31.01.2012 Wohnort: Europa Mitglieds-Nr.: 63142 ![]() |
Was ich nicht verstehe, ist, nachdem du ausgestiegen bist, hattest du doch eine höhere Sichthöhe auf das Schild als im Sitzen aus dem Auto?
![]() Und warum sollen die Behörden das Schild umstellen? Wäre es nicht Sache des Carportbesitzers, sein Carport SO zu installieren, dass er keine Schilder verdeckt? Mach doch mal bitte ein Foto aus der Sicht, wenn du neben dem Auto STEHST. Sorry für meine Skepsis, aber mir scheint das Foto etwas konstruiert....aber meine Meinung muss man nicht teilen... ![]() -------------------- ![]() Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-) |
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#26
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
mit dem Foto will TE wohl nur deutlich machen, woran es liegt, dass er das Schild übersehen hat.
Dass man es hätte sehen können, steht wohl außer Frage. Fehler passieren aber nunmal. Und im Buß-/Verwarngeldbereich stellt sich die Frage, wie verwerflich der Fehler war, ob man ihn also bebußen muss. Ich halte eine Knolle für insbesondere dann nicht angebracht, wenn man dem Carportbauer/-besitzer keine Anordnung erteilt, seinen Carport zurückzubauen. Er hat offenbar das Schild verdeckt, das geht gar nicht. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#27
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 609 Beigetreten: 22.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42182 ![]() |
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#28
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 20 Beigetreten: 15.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69602 ![]() |
Was ich nicht verstehe, ist, nachdem du ausgestiegen bist, hattest du doch eine höhere Sichthöhe auf das Schild als im Sitzen aus dem Auto? ![]() Und warum sollen die Behörden das Schild umstellen? Wäre es nicht Sache des Carportbesitzers, sein Carport SO zu installieren, dass er keine Schilder verdeckt? Mach doch mal bitte ein Foto aus der Sicht, wenn du neben dem Auto STEHST. Sorry für meine Skepsis, aber mir scheint das Foto etwas konstruiert....aber meine Meinung muss man nicht teilen... ![]() Das Bild ist genau aus der Sichtweise des Fahrerblickes gemacht, zur Bordsteinkante waren noch 10 cm Platz, die Einfahrt macht so eine Kurve, geparkt habe ich ca 100 m weiter hinten. Mein Fahrzeug habe ich um 18 Uhr also in der Dunkelheit dort abgestellt. Welche Sichtweise soll ich denn annehmen außer die des Fahrersichtfeldes ? mit dem Foto will TE wohl nur deutlich machen, woran es liegt, dass er das Schild übersehen hat. Aber so fährt man doch nicht um die Kurve oder stand er da? Natürlich habe ich für die Bildaufnahmen kurz angehalten |
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#29
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 20 Beigetreten: 15.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69602 ![]() |
Sehr geehrter Herr Stephantikes
![]() das gegen die eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren habe ich gem §47 OWiG eingestellt. MFG Im Auftrag xxxxxx |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3383 Beigetreten: 11.12.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 56730 ![]() |
![]() ![]() -------------------- Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten. "Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMondUnd dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de ![]() |
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#31
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Ich halte eine Knolle für insbesondere dann nicht angebracht, wenn man dem Carportbauer/-besitzer keine Anordnung erteilt, seinen Carport zurückzubauen. Er hat offenbar das Schild verdeckt, das geht gar nicht. Ich erkenne unter dem Holzdach einen Pflasterwechsel, woher weiß ich dass das nicht mehr öffentliches STrassenland ist ? ![]() |
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Beitrag
#32
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2094 Beigetreten: 31.01.2012 Wohnort: Europa Mitglieds-Nr.: 63142 ![]() |
Sehr geehrter Herr Stephantikes ![]() das gegen die eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren habe ich gem §47 OWiG eingestellt. MFG Im Auftrag xxxxxx Auch von mir herzlichen Glückwunsch!! ![]() -------------------- ![]() Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-) |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 22.07.2025 - 09:57 |