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> Parken in einer verkehsberuhigten Zone mit Unfall
Stephantikes
Beitrag 10.12.2013, 17:19
Beitrag #1


Neuling
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Ich habe mit meinem Pkw in einer verkehrsberuhigten Zone geparkt ohne das es mir erkenntlich war das ich mich in einer verkehrsberuhigten Zone befand. Das Schild wurde wohl möglicherweise durch eine Carport Garage nachträglich so zugebaut das dieses Schild bei der Einfahrt überhauptnicht zu sehen war.

Ich stellte ich mein Pkw am Straßenrand außerhalb der gekennzeichneten Flächen ab, nach der Rückkehr ist dort ein Pkw an mein stehendes Fahrzeug gefahren und hat einen Sachschaden von ca 2500 € beim Rückwärts ausparken verursacht.


Frage kann mir eine Teilschuld anteilig zugesprochen werden obwohl ich einem Irrtum unterlag das dort nicht geparkt werden durfte?

Der Unfallgegener hat im Polizeibericht den Verstoß schriftlich zugegeben, ein Verwarnungsgeld der Stadt Hamburg ist mir allerdings wegen Falschparken geschickt worden.
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rapit
Beitrag 10.12.2013, 17:35
Beitrag #2


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soso, in einem verkehrsberuhigten Bereich, wo überall Kinder spielen dürfen, übersieht einer beim Rückwärtsfahren ein Auto?

Da würde ich mir keinerlei Gedanken über Teilschuld (Du meinst wohl Mithaftung ohne Schuld) machen.
Das Halteverbot dient nicht dazu, blindes Ausparken zu ermöglichen.


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Frechdachs75
Beitrag 10.12.2013, 17:35
Beitrag #3


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Vielleicht könntest Du mal ein Foto dieser Stelle bzw. des VBB einstellen? Würde die Diskussion darüber vereinfachen.

Eine Teilschuld glaube ich nicht das man dir anlasten kann. Dein Fahrzeug war abgestellt und nicht in Bewegung. Beim rangieren muss derjenige der fährt sich notfalls einweisen lassen.
Würde ich persönlich von meinem Rechtsempfinden also verneinen!
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Stephantikes
Beitrag 10.12.2013, 17:45
Beitrag #4


Neuling
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Ich mache morgen mal bei Tageslicht ein paar Bilder von der Straßeneinfahrt,da ich gegen den Verwarnungsgeldbescheid schließlich Einspruch erheben will, die Bilder werde ich der Behörde gleich mitschicken damit sie das Schild mal umstellen. Nicht das die gegnerische Versicherung einen rechtskräftig wirksamen Verwarnungsbescheid als Grund nimmt um mir eine Mithaftung zu geben.
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Frechdachs75
Beitrag 10.12.2013, 17:50
Beitrag #5


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Gut mit dem Widerspruch das steht nun wieder auf einem anderen Blatt Papier..
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amfa
Beitrag 10.12.2013, 18:11
Beitrag #6


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Ich schließe mich da rapit an.

vielleicht solltest du über einen Anwalt nachdenken, denn ich würde nicht auschließen, dass die gegnerische Versicherung versucht dir eine Teildschuld zu geben.
Und dann wäre es besser wenn der Anwalt von Anfang an dabei ist und nicht nur für den Rest hinzugezogen wird.


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rapit
Beitrag 10.12.2013, 18:14
Beitrag #7


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den RA aber nur für die Geltendmachung eigener Ansprüche! Die Abwehr ist Sache der KH-Versicherung des PKW.
Und wenn eine RSV besteht, den RA auch gleich wegen des Owi-Vorwurfes beauftragen.

Ohne RSV? Sollte man besser auf Schilder achten und nie dort fahren oder parken, wo andere VT unterwegs sind... thread.gif


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Scitch
Beitrag 10.12.2013, 18:24
Beitrag #8


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Zitat (Stephantikes @ 10.12.2013, 17:19) *
Ich stellte ich mein Pkw am Straßenrand außerhalb der gekennzeichneten Flächen ab, [...]
Wenn ich fragen darf:
Was hast du denn gedacht wozu die gekennzeichneten Flächen gut sind dass du dich bewusst dagegen entscheidest in einer solchen zu parken? think.gif


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Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
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hk_do
Beitrag 10.12.2013, 18:34
Beitrag #9


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Muss man denn wirklich alles verstehen, was die Straßen-Designer sich so ausdenken?

Oder warum sollte man hier ausgerechnet in den dunkler gepflasterten Bereichen parken und nicht anderswo? think.gif
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rapit
Beitrag 10.12.2013, 19:02
Beitrag #10


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@scitch: Ich geb' Dir ein Beispiel aus Deiner Heimatstadt:
Hier findest Du auch bei Fußballspielen meist noch einen Parkplatz, ca. 25 m vor einer Haltestelle. Du musst nur den Mut haben, hinter einem zu parken, was am Ende des Seitenstreifens steht whistling.gif


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amfa
Beitrag 10.12.2013, 19:03
Beitrag #11


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Haben die wirklich die Parkmarkierungen mitten auf die "Fahrbahn" gemacht?

Der Astra da hat also ein Ticket verdient, weil er zwar platzsparend und auch am rechten Rand parkt, allerdings ausserhalb der Markierung.

biggrin.gif


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Stephantikes
Beitrag 10.12.2013, 19:07
Beitrag #12


Neuling
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Zitat (Scitch @ 10.12.2013, 19:24) *
Zitat (Stephantikes @ 10.12.2013, 17:19) *
Ich stellte ich mein Pkw am Straßenrand außerhalb der gekennzeichneten Flächen ab, [...]
Wenn ich fragen darf:
Was hast du denn gedacht wozu die gekennzeichneten Flächen gut sind dass du dich bewusst dagegen entscheidest in einer solchen zu parken? think.gif



Das ist ganz einfach zu erklären es gibt an der Straße keine gekennzeichneten Flächen, da ich aber nun weiß das es eine VBZ war und das das Parken innerhalb einer VBZ nur innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt ist habe ich dieses im Beitrag so beschrieben, hoffe nicht das es zu einer Irritation gekommen ist.
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Scitch
Beitrag 10.12.2013, 20:38
Beitrag #13


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Zitat (hk_do @ 10.12.2013, 18:34) *
Muss man denn wirklich alles verstehen, was die Straßen-Designer sich so ausdenken?
Nein aber vielleicht hilft es die Situation aufzuklären. wavey.gif


Zitat (rapit @ 10.12.2013, 19:02) *
Hier findest Du auch bei Fußballspielen meist noch einen Parkplatz, ca. 25 m vor einer Haltestelle.
Ohje. Danke für den Tipp aber ich bin kein Stadionfreund. laugh2.gif wavey.gif


Zitat (Stephantikes @ 10.12.2013, 19:07) *
Das ist ganz einfach zu erklären es gibt an der Straße keine gekennzeichneten Flächen, da ich aber nun weiß das es eine VBZ war und das das Parken innerhalb einer VBZ nur innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt ist habe ich dieses im Beitrag so beschrieben, hoffe nicht das es zu einer Irritation gekommen ist.
Ah ok. Nein zu Irritationen ist es nicht gekommen ich wollte nur mal wissen was genau da in dir vorging. Wenn dort keinerlei gekennzeichnete Flächen waren warst du denn das einzige Fahrzeug dass dort stand? Theoretisch hätte dort ja sonst niemand anderes parken dürfen/können.
Und ein Foto könnte natürlich trotzdem hilfreich sein. wavey.gif


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Cabronito
Beitrag 10.12.2013, 23:42
Beitrag #14


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Oder der TE hat am (vermutlichen) rechten Fahrbahnrand geparkt. Ich parke ja selber gerne ausserhalb irgendwelcher Markierungen am rechten Fahrbahnrand, wenn es die Situation erlaubt. whistling.gif

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
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Pia2012
Beitrag 11.12.2013, 06:47
Beitrag #15


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Zitat
Das Schild wurde wohl möglicherweise durch eine Carport Garage nachträglich so zugebaut das dieses Schild bei der Einfahrt überhauptnicht zu sehen war.


Ich bin auf die Fotos gespannt... wieviel sollst du denn zahlen? wavey.gif Und wirds nach abgelehntem Widerspruch nicht teurer? think.gif


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325i
Beitrag 11.12.2013, 09:21
Beitrag #16


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Zitat (rapit @ 10.12.2013, 17:35) *
soso, in einem verkehrsberuhigten Bereich, wo überall Kinder spielen dürfen, übersieht einer beim Rückwärtsfahren ein Auto?


Nicht nur das...

interessant wäre, ob der Unfall auch passiert wäre, wenn das geschädigte Fahrzeug in einer StVO konformen Art außerhalb der gekennzeichneten Flächen steht. So sind ja das Parken während Ladetätigkeiten nahezu unbegrenzt sowie das Halten bis zu 3 Minuten zulässig.

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hk_do
Beitrag 11.12.2013, 11:59
Beitrag #17


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Zitat (amfa @ 10.12.2013, 19:03) *
Haben die wirklich die Parkmarkierungen mitten auf die "Fahrbahn" gemacht?


wenn du meinen Link meinst:

nein, dort sind keine Parkmarkierungen.

Dort ist einfach nur andersfarbiges Pflaster. Innerhalb eines VBB wäre das eine Parkmarkierung, hier ist es aber einfach nur andersfarbiges Pflaster.

denn: Die erkennbare Abgrenzung der Parkflächen kann mit Markierungen, Markierungsknopfreihen oder durch eine abgesetzte Pflasterlinie erfolgen. In der Regel reicht eine Kennzeichnung der Parkstandsecken aus. (VwV-StVO).

Zitat
Der Astra da hat also ein Ticket verdient, weil er zwar platzsparend und auch am rechten Rand parkt, allerdings ausserhalb der Markierung.


meiner bescheidenen Meinung nach steht der silberne Astra da genau richtig.

Der blaue Fiesta dagegen könnte ggf. ordnungswidrig parken, weil er nicht platzsparend an den rechten Fahrbahnrand gefahren ist. Allerdings wird er sich wohl damit rechtfertigen können, dass sein Beifahrer ja auch die Tür öffnen wollte.

Wäre es ein VBB, würden aber sowohl der silberne Astra als auch der blaue Fiesta eine OWi begehen, erst der rote Meriva würde richtig stehen...
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amfa
Beitrag 11.12.2013, 15:11
Beitrag #18


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Achso, das ist gar kein VBB.
Hab ich ganz übersehen.

Dabei scheint das sogar eine Straße zu sein die dafür vom optischen Erscheinungsbild bestens geeignet wäre.
Wärend anderswo "Autobahnen" mit einem VBB Schild "verkehrsberuhigt" werden sad.gif


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Stephantikes
Beitrag 12.12.2013, 15:33
Beitrag #19


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So die Bilder sind da, und von der gegnerischen Versicherung kam das ok, die übernehmen die Reparaturkosten komplett

Bild 1

Bild 2



Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 12.12.2013, 15:39
Bearbeitungsgrund: Link von Bild2 entfernt, da Kennzeichen nicht anonymisiert wurde und es annähernd identisch mit Bild 1 ist :-)
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rapit
Beitrag 12.12.2013, 15:42
Beitrag #20


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na super, wie man am Schattenwurf erkennen kann, hat dieser VBB auch noch ein VZ205 am Ende... ein weiteres Indiz für den eigentlich aufmerksamen VT, dass es wohl keine VBB-Straße sein dürfte, zumal da Bordsteine rechts und links sind. (Keine Gehwege, aber immerhin)


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Stephantikes
Beitrag 12.12.2013, 15:45
Beitrag #21


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Stimmt, das Ende der VBB ist auf der Rückseite des nicht sichtbaren Schildes montiert, ca 10 m weiter ist dann ein Vorfahrtachten Schild ( Schatten) und zusätzlich noch eine abgesenkte Bordsteinkante zur Hauptstraße hin gebaut worden. think.gif
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Bielo
Beitrag 12.12.2013, 15:54
Beitrag #22


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Na ich weiß nicht. So unsichtbar scheint mir das Bild nicht zu sein. So weit rechts, wie jetzt fotografiert wurde, fährt man dort doch nicht um die Kurve.
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Stephantikes
Beitrag 12.12.2013, 16:34
Beitrag #23


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Na ich habe nun erst mal Widerspruch gegen den Verwarnungsbescheid eingelegt, es geht mir nicht um die 20 € sondern das das Schild umgestellt wird und man es erkennen kann, denn dann hätte ich dort nicht geparkt.
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janr
Beitrag 12.12.2013, 19:01
Beitrag #24


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Es ist doch wohl jedem klar, daß zwar ausserhalb markierter Bereiche das Parken verboten ist, aber nicht das Halten.

Und wenn man da steht und seinen Einkauf auslädt, dann darf da auch keiner rückwärts ans Auto fahren wavey.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Pia2012
Beitrag 13.12.2013, 07:03
Beitrag #25


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Was ich nicht verstehe, ist, nachdem du ausgestiegen bist, hattest du doch eine höhere Sichthöhe auf das Schild als im Sitzen aus dem Auto? think.gif
Und warum sollen die Behörden das Schild umstellen? Wäre es nicht Sache des Carportbesitzers, sein Carport SO zu installieren, dass er keine Schilder verdeckt?

Mach doch mal bitte ein Foto aus der Sicht, wenn du neben dem Auto STEHST. Sorry für meine Skepsis, aber mir scheint das Foto etwas konstruiert....aber meine Meinung muss man nicht teilen... wavey.gif


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rapit
Beitrag 13.12.2013, 10:05
Beitrag #26


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mit dem Foto will TE wohl nur deutlich machen, woran es liegt, dass er das Schild übersehen hat.

Dass man es hätte sehen können, steht wohl außer Frage.
Fehler passieren aber nunmal.

Und im Buß-/Verwarngeldbereich stellt sich die Frage, wie verwerflich der Fehler war, ob man ihn also bebußen muss.

Ich halte eine Knolle für insbesondere dann nicht angebracht, wenn man dem Carportbauer/-besitzer keine Anordnung erteilt, seinen Carport zurückzubauen. Er hat offenbar das Schild verdeckt, das geht gar nicht.


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Bielo
Beitrag 13.12.2013, 11:29
Beitrag #27


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Zitat (rapit @ 13.12.2013, 10:05) *
mit dem Foto will TE wohl nur deutlich machen, woran es liegt, dass er das Schild übersehen hat.


Aber so fährt man doch nicht um die Kurve oder stand er da?
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Stephantikes
Beitrag 13.12.2013, 16:55
Beitrag #28


Neuling
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Zitat (Pia2012 @ 13.12.2013, 08:03) *
Was ich nicht verstehe, ist, nachdem du ausgestiegen bist, hattest du doch eine höhere Sichthöhe auf das Schild als im Sitzen aus dem Auto? think.gif
Und warum sollen die Behörden das Schild umstellen? Wäre es nicht Sache des Carportbesitzers, sein Carport SO zu installieren, dass er keine Schilder verdeckt?

Mach doch mal bitte ein Foto aus der Sicht, wenn du neben dem Auto STEHST. Sorry für meine Skepsis, aber mir scheint das Foto etwas konstruiert....aber meine Meinung muss man nicht teilen... wavey.gif


Das Bild ist genau aus der Sichtweise des Fahrerblickes gemacht, zur Bordsteinkante waren noch 10 cm Platz, die Einfahrt macht so eine Kurve, geparkt habe ich ca 100 m weiter hinten. Mein Fahrzeug habe ich um 18 Uhr also in der Dunkelheit dort abgestellt. Welche Sichtweise soll ich denn annehmen außer die des Fahrersichtfeldes ?

Zitat (Bielo @ 13.12.2013, 12:29) *
Zitat (rapit @ 13.12.2013, 10:05) *
mit dem Foto will TE wohl nur deutlich machen, woran es liegt, dass er das Schild übersehen hat.


Aber so fährt man doch nicht um die Kurve oder stand er da?


Natürlich habe ich für die Bildaufnahmen kurz angehalten
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Stephantikes
Beitrag 21.12.2013, 20:06
Beitrag #29


Neuling
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Sehr geehrter Herr Stephantikes rolleyes.gif

das gegen die eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren habe ich gem §47 OWiG eingestellt.

MFG

Im Auftrag

xxxxxx
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Cabronito
Beitrag 21.12.2013, 20:16
Beitrag #30


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thumbup.gif Glückwunsch!

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
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oscar_the_grouch
Beitrag 22.12.2013, 01:23
Beitrag #31


bekennender Pfostenumfahrer
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Zitat (rapit @ 13.12.2013, 10:05) *
Ich halte eine Knolle für insbesondere dann nicht angebracht, wenn man dem Carportbauer/-besitzer keine Anordnung erteilt, seinen Carport zurückzubauen. Er hat offenbar das Schild verdeckt, das geht gar nicht.


Ich erkenne unter dem Holzdach einen Pflasterwechsel, woher weiß ich dass das nicht mehr öffentliches STrassenland ist ? narr.gif
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Pia2012
Beitrag 03.01.2014, 09:27
Beitrag #32


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Zitat (Stephantikes @ 21.12.2013, 20:06) *
Sehr geehrter Herr Stephantikes rolleyes.gif

das gegen die eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren habe ich gem §47 OWiG eingestellt.

MFG

Im Auftrag

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Auch von mir herzlichen Glückwunsch!! wavey.gif Aber ein Gutes hatte das Ganze: Du hast das Verkehrsportal entdeckt und das lohnt sich immer...das hier ist der 4. Biuldungsweg.


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