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> betrunken aus taxi und anderen Wagen beschädigt, haftet die Haftpflicht des Taxi's ?
Gast_sweetpower_*
Beitrag 17.09.2003, 19:32
Beitrag #1





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hallo!

ich bräuchte dringend eine beurteilung meines falles, da mir nur ein paar tage zum reagieren bleiben.
also zum fall:
am letzten wochenende des monats august war ich mit einem freund unterwegs in einer discothek. vorher hatten wir schon eine menge alkohol zu uns genommen und das setzten wir auch dort fort. wir entschieden uns die location zu wechseln und fuhren mit einem taxi zur nächsten disco.
der fahrer hält an (2. reihe) und wir bezahlten. dann machte ich meine tür auf (hinten links) und übersah leider dabei, daß neben dem taxi gerade ein anderer wagen (aus der gegenrichtung) in 2. reihe anhielt. somit beschädigte ich mit dem öffnen meiner tür die hintere linke tür des neben uns geparkten wagens.
der fahrer dieses kfz machte natürlich seinem ärger luft und rief die polizei. diese nahm auch den unfall auf und gab mich als schuldigen im unfallbericht an. leider war ich zu betrunken um besonnen zu reagieren und zb. den namen des taxi-fahrers aufzunehmen.
jetzt bekomme ich ein schreiben vom anwalt des führers des beschädigten pkw's. er fordert mich auf eine summe von 1600€ zu begleichen. der schaden wurde von einem gutachter geschätzt. eine kopie dieses schadensgutachtens liegt dem von mir erhaltenem schreiben bei.
die frage:
müsste nicht eigentlich die kfz-haftpflichtversicherung für diesen schaden aufkommen? leider bin ich nicht privat-haftpflicht versichert, sonst würde ich die sache über diese abwickeln.

wie seht ihr die sache? wenn ich privat gegen diese sache vorgehe, verspreche ich mir nicht allzuviele chancen und ein anwalt wäre bestimmt auch eine teure sache....

vielen dank schonmal für eure reaktionen...

gruß
sweet
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Achim
Beitrag 17.09.2003, 19:36
Beitrag #2


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Leider haftet hier die Haftpflichtversicherung nicht. Selbst eine Vollkaskoversicherung würde die Schadenübernahme ablehnen. Hier bleibt nur Deine private Haftpflichtversicherung. Die zahlt aber bei übermäßigen Alkohol bestimmt auch kaum. Daher rate ich auch hier: Nimm Rücksprache mit einem Anwalt!


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Gast_sweetpower_*
Beitrag 17.09.2003, 19:45
Beitrag #3





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vielen dank für die antwort. wenn die gleiche situation mit meinem fahrzeug gegeben wäre, das heisst ein beifahrer meines pkw's öffnet die tür und beschädigt ein anderes fahrzeug, dann müsste doch meine kfz-haftpflicht dafür aufkommen, oder nicht? is das bei taxen anders geregelt?
die haftpflicht ist doch genau dafür da, um schäden die mit dem versicherten fahrzeug entstanden sind zu zahlen....
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Achim
Beitrag 17.09.2003, 19:55
Beitrag #4


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Das ist bei deinem Privatfahrzeug genau so. Belädtst Du beispielsweise Dein Fahrzeug am Supermarkt und durch Ungeschick rollt der Einkaufswagen gegen ein anderes Auto, ist dies auch kein Fall für die Haftpflicht des Autos.


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Gast_Guest_*
Beitrag 17.09.2003, 20:10
Beitrag #5





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naja, das leuchtet ja auch ein. aber in meinem fall habe ich direkt ein anderes kfz mit dem versicherten wagen beschädigt. wenn ich also zum beispiel aus meinem eigenen kfz ausgestiegen wäre und hätte etwas dadurch beschädigt, glaubst du ernsthaft, daß meine kfz-haftpflicht diesen schaden nicht ersetzen würde?
ich bin nicht darauf aus, deine aussagen zu widerlegen. im gegenteil, ich freue mich natürlich über jede resonanz, die ich in meinem fall bekomme!
hättest du vielleicht noch interessante links zum thema verkehrsrecht o.ä., die mir weiterhelfen könnten??
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Gast_Guest_*
Beitrag 17.09.2003, 20:13
Beitrag #6





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ich sehe gerade, daß ich ein satz von meiner beschreibung (ganz oben) nicht vollstänidg ist.:::

"müsste nicht eigentlich die kfz-haftpflichtversicherung des taxi's für diesen schaden aufkommen? leider bin ich nicht privat-haftpflicht versichert, sonst würde ich die sache über diese abwickeln.
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Werner
Beitrag 18.09.2003, 17:30
Beitrag #7


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Hallo, Ihr Zwei.

Ich muss Euch beide korrigieren:

Versicherungstechnisch haftet natürlich der Kfz-Haftpflichtversicherer des Taxi´s.
Dies muss er, da die Kfz-Haftplicht-Versicherung eine PFLICHTVERSICHERUNG in
der BRD darstellt.
Das dieser Versicherer im Anschluss hieran einen Regreß bei dem Verursacher, in diesem Falle dem Fahrgast ( bei Dir ), vornehmen wird, ist üblich. Da Du jedoch stark angetrunken warst, wird er vermutlich hierbei keinen Erfolg haben, da hierdurch ein schuldhaftes Verhalten Deinerseits fehlt.

Zu Dir lieber Achim: So witzig es klingen mag, aber Dein "Einkaufswagen-Schaden" ist ebenfalls über die Kfz-Haftpflicht abgedeckt unter dem Begriff " Be- und Entladeschäden"

Gruß Werner
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Achim
Beitrag 18.09.2003, 18:03
Beitrag #8


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Sehr interessant, wenn es so ist. Könntest Du dazu Quellen/Urteile angeben?? Dann wäre ich falsch informiert und viele bekannte Vorgänge bisher falsch abgewickelt worden.
Danke im Voraus, man lernt eben nie aus.
blink.gif


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G.B.
Beitrag 19.09.2003, 07:25
Beitrag #9


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Dies habe ich in der TaxiVo Leipzig gefunden. Ich denke, dass es das in deiner Stadt oder Gemeinde auch geben wird. §5 Verhalten gegenüber Fahrgästen (1) Der Taxifahrer hat sich gegenüber den Fahrgästen korrekt, sachlich und höflich zu verhalten. (2) Beim Ein- und Aussteigen ist den Fahrgästen erforderlichenfalls Hilfe zu leisten. Dies gilt insbesondere für Schwerbehinderte, ältere und gebrechliche Personen sowie Fahrgäste mit Kleinkindern. (3) Für das Ein- und Ausladen von Gepäckstücken ist grundsätzlich der Taxifahrer verantwortlich. (4) Der Fahrzeugführer muss in der Lage sein, jederzeit 100,00 DM bzw. 50,00 Büro zu wechseln. WICHTIG! Hier der Absatz 2. Wenn dies nämlich für bestimmte Personengruppen gilt, dann mit Sicherheit auch für angetrunkene Fahrgäste oder aber, er hätte dich auf Grund deiner Trunkenheit erst gar nicht mit nehmen sollen. GB.
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Peter Lustig
Beitrag 19.09.2003, 07:38
Beitrag #10


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Meine Meinung: der Schaden wurde mit einem haftpflichtversicherten Fahrzeug verursacht. Dabei spielt es keine Rolle, ob nun der Taxifahrer oder sein Fahrgast die Tür unvorsichtig öffnet und dabei einen anderen schädigt. Also muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Taxifahrers für den Schaden eintreten. Dem Taxifahrer dürfte darüber hinaus auch kaum entgangen sein, dass sein Fahrgast alkoholisiert war. Aus diesem Grund trifft ihn hier eine erhöhte Aufmerksamkeitsverpflichtung.

Das Beispiel mit dem Einkaufswagen von Achim hinkt, da der durch den Einkaufswagen verursachte Schaden in keinem Zusammenhang mit dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des zu beladenden Kraftfahrzeugs zu sehen ist, sondern eine davon losgelöste Handlung darstellt.

Du solltest versuchen, den Taxifahrer zu ermitteln. Taxinummer? Wurde das Taxi eventuell über eine Funkzentrale, telefonisch o.ä. bestellt? Aufzeichnungen der Polizei?

Sollten diese Versuche erfolglos bleiben, wirst Du den Schaden als Verursacher wohl tatsächlich selber übernehmen müssen. Den Letzten beißen nun leider einmal die Hunde wink.gif.
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Werner
Beitrag 19.09.2003, 10:20
Beitrag #11


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Zitat (Achim @ 18.09.2003, 19:03)
Sehr interessant, wenn es so ist. Könntest Du dazu Quellen/Urteile angeben?? Dann wäre ich falsch informiert und viele bekannte Vorgänge bisher falsch abgewickelt worden.
Danke im Voraus, man lernt eben nie aus.
blink.gif

Urteile kann ich Dir leider nicht hierzu benennen.
Dies regeln alles die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Zur Privat-Haftpflichtversicherung:
In Ergänzung zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) werden die Zusatzbedingungen (BBR) zur Privathaftpflicht-Versicherung vereinbart. Hierdurch gilt die sogenannt Fahrzeugklausel, auch „kleine Benzinklausel“ genannt, als Vertragsbestandteil. Hierdurch sind Personen- und / oder Sach-Schäden durch den Gebrauch von Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen generell ausgeschlossen!

Zur Kfz-Versicherung:
Gem. § 10 Ziff. 2 .g. der Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung
(AKB ) sind ebenfalls in den Versicherungsschutz eingeschlossen:
(.....) alle berechtigten Insassen ( also auch Fahrgäste des Taxis ) (.....); diese allerdings nur, wenn kein anderer Versicherer Versicherungsschutz zu gewähren hat. ( siehe Ausführungen zur Privat-Haftpflicht ).


Zu Deinem Fallbeispiel mit dem Einkaufswagen:
Hierbei muß man sehr stark differenzieren! Die Beschädigung eines „fremden, dritten Fahrzeuges“ unterliegt der Kfz-Haftpflicht, solange Du diesen Einkaufswagen noch entlädts und der Kofferraumdeckel Deines Pkw´s noch geöffnet ist. (Be- und Entladevorgang)

In dem Augenblick, wo dieser Vorgang abgeschlossen wurde und der Kofferraumdeckel Deines Pkw´s bereits geschlossen ist, fällt dieser Schaden in den Rahmen Deiner Privat-Haftpflichtversicherung.
Dies ist die gängige Schadenregulierungspraxis der deutschen Versicherungswirtschaft.

Ich hoffe, das ich Dir mit meinen Ausführungen ein wenig weiterhelfen konnte.

Bis zum nächsten Mal

Werner
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cheffe
Beitrag 19.09.2003, 11:58
Beitrag #12


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@sweetpower

Laut Deinen Ausführungen hat doch die Polizei den Unfall aufgenommen - Du solltest also keine Probleme haben, das Taxi und somit die zuständige Haftpflichtversicherung zu ermitteln.


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Leben und leben lassen....

Ich weiß, daß ich nichts weiß. (Sokrates)
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Gast_sweetpower_*
Beitrag 19.09.2003, 17:04
Beitrag #13





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hallo!

erst mal vielen dank für die resonanz. das hört sich ja ermutigend an. auch wenn das taxi unternehmen seinerseits sicher auch ansprüche an mich richten würde.

cheffe:
die polizei hat den unfall aufgenommen, ja. ich habe ja die kopie des berichts. dort sind allerdings nur meine daten aufgeführt und die des geschädigten. ob die polizei weitere daten aufgenommen hat, kann ich nicht mehr sagen. leider haben wir das taxi nicht angefordert, sondern sind dirket in einem bereitstehenden eingestiegen. ich kann auch nicht mehr das unternehmen nennen.

also werde ich wohl oder übel doch einen anwalt einschalten müssen. wenn ich aber auch auf diesen kosten sitzen bleibe (keine rechtsschutz), wäre es echt übel....

hat jemand vielleicht ein konkretes urteil zur hand??
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Peter Lustig
Beitrag 19.09.2003, 17:42
Beitrag #14


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Was soll Dir das Urteil nutzen? Jetzt geht es doch zuerst einmal und ausschließlich darum, das Taxi zu finden. Ohne Taxi wirst Du auf der Forderung leider selber sitzenbleiben.
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Werner
Beitrag 19.09.2003, 17:50
Beitrag #15


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an sweetpower:

warum sollte das Taxiunternehmen Ansprühe an Dich stellen????
Der Taxifahrer hat doch sicherlich klar erkannt, das ihr alle zusammen angetrunken ward. Er hätte es ohne weiteres ablehnen können, euch zu fahren.
Nur der Taxifahrer ist für sein Fahrzeug und seine Fahrgäste verantwortlich.

Wenn die Polizeibeamten es versäumt haben sollten, die Daten des Taxi´s und des Fahrer´s ebenfalls aufzunehmen, sollten die sich ihr Lehrgeld wiedergeben lassen.
Die eventuellen Ansprüche des geschädigten Fahrers des Drittwagens würde ich als unbegründet zurückweisen und auf das Taxiunternehmen verweisen. Soll sich doch der Anspruchsteller an den richtigen Partner wenden. Nötigenfalls muß er selbst bei der den Unfall aufnehmenden Polizeirevier die erforderlichen Erkundigungen einholen. Bleib also erst einmal gaaaaanz ruhig und warte den weiteren Verlauf ab.

Ich glaube, ein fachlich kompetenter Rechtsanwalt würde Dir die gleiche Antwort geben. rolleyes.gif

Gruss Werner
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Gast_sweetpower_*
Beitrag 19.09.2003, 17:59
Beitrag #16





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werner:
so denke ich mir das inzwischen auch. aber wenn der taxifahrer nich mehr aufzutreiben ist, bin ich doch letztendlich der dumme.
aber etwas zeit würde es mir auf jeden fall bringen. hab eben schon in der wache angerufen. ein polizist, der damals den schaden aufgenommen hat, ist erst ab 21 uhr zu erreichen.
aber da bin ich bestimmt schon wieder betrunken! lol
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Achim
Beitrag 20.09.2003, 11:44
Beitrag #17


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Werner:
Zitat
Ich hoffe, das ich Dir mit meinen Ausführungen ein wenig weiterhelfen konnte.


Aber sicher!! Vielen Dank dafür, werde mich damit mal etwas näher beschäftigen. Mann weiss ja nie, ob es einen nicht selber treffen kann wink.gif


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Achim
Beitrag 22.09.2003, 18:34
Beitrag #18


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Da habe ich mich doch etwas vertan. Ich habe einfach das Versicherungsrechtliche mit einem Verkehrsunfall verwechselt. Beim Aussteigen unseres Trunkenboldes aus dem Taxi handelt es sich um einen Verkehrsunfall, bei welchem der Fahrgast (also unser Trunkenbold) der Unfallverursacher ist. Beim Fall mit dem Einkaufswagen handelt es sich nicht um einen Verkehrsunfall.
Dies habe ich versehentlich mit versicherungsrechtlichen Bestimmungen vermischt. das ist aber nicht so. Dank Werner bin ich jetzt (hoffentlich) auf dem Wege der Besserung.


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Gast_Outlaw_*
Beitrag 25.09.2003, 03:55
Beitrag #19





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Jetzt lese ich hier immer, der Taxifahrer hätte die Beförderung ablehnen können.
Taxifahrer können die Beförderung eines Fahrgastes nur ablehnen, wenn derjenige an einer ansteckenden Krankheit leidet, wenn er bewaffnet ist, wenn er so betrunken ist das er dauernd kotzt und die Gefahr besteht ins Auto zu kotzen, oder erkennbar agressiv.
Alles andere ist Verstoß gegen die Beförderungspflicht, wenn Besoffene nicht mehr Taxe fahren könenn, wofür gibts dann Taxen? Denkt doch mal nen bisschen nach
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Gast_Christine_*
Beitrag 30.09.2003, 18:07
Beitrag #20





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Der Beifahrer bzw. Fahrgast ist manchmal (unterschiedlich je nach Versicherung) sog. mitversicherte Person, das bedeutet, dass der Schaden, den dieser verursacht, auch von der Kfz-Versicherung bezahlt wird (ohne Regress!).

Zusätzlich haftet meines Erachtens aber auch der Taxifahrer, denn er hätte bei erkennbar angetrunkenene Fahrgästen besonders sorgfältig darauf achten müssen, dass diese beim Aussteigen keine Schäden verursachen. Das führt dazu, dass die Kfz-Versicherung - sofern sich der Geschädigte an diese wendet - den Schaden als sog. Gesamtschuldner bezahlen muss, nimmt aber Regress in Höhe des Mitverursachungsanteils beim Verursacher. Ich würde die Haftung 1/3 Taxifahrer, 2/3 Fahrgast sehen.

Alledings kann sich der Geschädigte aussuchen, wen von 2 Schuldnern er in anspruch nimmt. Wenn er das geld von Ihnen haben will, können Sie ihn nicht an die Kfz-Versicherung verweisen. Sie müssen zahlen und können versuchen, evtl. 1/3 (s. oben) von der Versicherung wieder zu bekommen.

Und Sie sollten schleunnigst eine Privathaftpflichtersicherung abschließen.....

christine
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Gast_Nirena21_*
Beitrag 23.04.2004, 09:08
Beitrag #21





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Zitat (Achim @ 17.09.2003, 20:55)
Das ist bei deinem Privatfahrzeug genau so. Belädtst Du beispielsweise Dein Fahrzeug am Supermarkt und durch Ungeschick rollt der Einkaufswagen gegen ein anderes Auto, ist dies auch kein Fall für die Haftpflicht des Autos.

Also, so stimmt das nicht, denn wenn sich das Auto im Gebrauch befindet, das heisst, wenn also beim beladen des Autos die Tür schon offen ist, dann leistet die KH-Versicherung. Ist die Türe geschlossen, so handelt es sich um eine bloße Vorbereitungshandlung, die noch nicht zum Gebrauch des Kfz zählt. Hier wäre dann die PHV eintrittspflichtig. Zum Thema Alkohol...da ist es tatsächlich so, dass die PHV, die Du ja sowieso nicht hast, das Recht, abzulehnen.
In der Praxis ist es ja sowieso so, dass PHV und KH sich diese Fälle gegenseitig zuschieben wollen. Vom Anwaltsbesuch würde ich Dir abraten, da die Chancen, dass Du Recht bekommst, minimal sind. Tatsache ist, dass Deine KH nicht leisten muss.
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aaaaallex
Beitrag 23.04.2004, 20:14
Beitrag #22


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Zitat (Nirena21 @ 23.04.2004, 10:08)
Vom Anwaltsbesuch würde ich Dir abraten, da die Chancen, dass Du Recht bekommst, minimal sind.

Naja, da die Anfrage vor über einem halben Jahr war, wird er sich da eh schon entschieden haben, nehme ich an. whistling.gif


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Das Leben ist keine Bühnenprobe, es ist die Vorstellung
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