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> Eisenbahn im Straßenverkehr, abgetrennt vom Schilda-Thread
Noch?ohne_Punkte
Beitrag 21.11.2013, 19:19
Beitrag #1


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Ist das jetzt neuerdings so richtig? Ein Verkehrsberuhigter Bereich mit einem Geschwindigkeitsschild zu beenden?



Die Restfahrbahnbreite sieht auch nicht besonders groß aus. Wer haftet eigentlich wenn ein Kamel mit einem Rübenvollernter zusammen stößt?

Und wer Bürgersteige in Verkehrsberuhigten Bereich baut, muss sich auch nicht wundern, dass Autofahrer irgendwie parken.

Gruß
Jens

PS: Ich möchte eine Selbstanzeige machen: Ich habe die Sperrfläche (Zeichen 298) benutzt.


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Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
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ukr
Beitrag 21.11.2013, 19:25
Beitrag #2


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Das ist doch mal eine vernünftig gekennzeichnete Fläche zum Parken. whistling.gif

Zitat (oscar_the_grouch @ 21.11.2013, 15:42) *
Ist das halbverdeckte Z245 dann überhaupt eins ?

Marginal, mein Lieber, marginal.


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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mir
Beitrag 21.11.2013, 20:31
Beitrag #3


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Das Andreaskreuz davor ist Unfug, da fährt eine Straßenbahn ohne selbständigen Gleiskörper, also ist da kein BÜ. Die Straßenbahn fährt aus einem VB aus und ist allem anderen Verkehr gegenüber nachrangig.


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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 21.11.2013, 20:59
Beitrag #4


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Hallo mir,
das Andreaskreuz hat schon Sinn. Das ist hier und gilt für die die Eisenbahn-Gleise überquerende Straße. Das Bild zeigt eine von dieser abzweigende Straße.

Gruß
Jens


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mungo
Beitrag 22.11.2013, 07:15
Beitrag #5


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Was soll die schraffierte Fäche, die bei Schnee keiner sieht?
Wenn ich diese nicht befahren soll, kann auch keiner auf der durch Pflasterwechsel
gekennzeichneten Fläche parken. Die verbleibende Durchfahrtsbreite ist dann nur für Radlinge? whistling.gif
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Aqua-Cross
Beitrag 22.11.2013, 09:39
Beitrag #6


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Darf die Bahn überhaupt über die schraffierte Fläche? Falls ja: Wie geht das mit spielenden Kindern zusammen? wink.gif
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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 22.11.2013, 10:08
Beitrag #7


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Hallo Aqua-Cross,

klar darf die Bahn das. Die fährt nach ESBO und nicht nach BOStrab. Da kann die Straßenbauverwaltung malen was sie will. whistling.gif

Spielende Kinder? Ordnungswiderigkeit nach §49 (2) 2. ESBO !

Gruß
Jens


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amfa
Beitrag 22.11.2013, 10:16
Beitrag #8


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Also fährt da eine echte Eisenbahn durch einen Verkehrsberuhigten Bereich?

Auf was für Ideen manche Behörden kommen. blink.gif


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Mitleser
Beitrag 22.11.2013, 10:17
Beitrag #9


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Auch die Schmalspur nimmt bei der Gleislage am Straßenverkehr teil.
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Aqua-Cross
Beitrag 22.11.2013, 10:23
Beitrag #10


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Wir sind uns also einig: Ein echtes Schilda.
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oscar_the_grouch
Beitrag 22.11.2013, 14:45
Beitrag #11


bekennender Pfostenumfahrer
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ich würd ja da mal Kinderspielzeug liegen lassen und ne Kinder Teeparty machen laugh.gif
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Noch?ohne_Punkte
Beitrag 22.11.2013, 17:12
Beitrag #12


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Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 22.11.2013, 10:08) *
Ordnungswiderigkeit nach §49 (2) 2. ESBO !

ranting.gif ranting.gif

Da ist für die Bahn aber auch Vmax 10km/h und Pfeifauftrag.


Noch interessanter ist das, was ich im Netz gefunden habe: Mit VB-Ende-Schild

Gruß
Jens




PS: Mehr Bilder hier


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dopero
Beitrag 22.11.2013, 17:17
Beitrag #13


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Also wenn ich mir dieses Bild dazu ansehe, ist mir nicht ganz klar wie man die Straße befahren soll, ohne die Sperrfläche zu benutzen.
Soll das am Ende nur den für die durchfahrenden Züge nötigen Platz veranschaulichen? Es ist also gar keine Sperrfläche, sondern ein Platzhalter?
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mir
Beitrag 22.11.2013, 17:42
Beitrag #14


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Wenn Du da nicht durchkommst, darfst Du eben nicht langfahren.
Darf man auf Sperrflächen in einem VB sein Fahrrad abstellen?


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Heinz Wäscher
Beitrag 22.11.2013, 19:44
Beitrag #15


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Sehen Sperrflächen nicht irgendwie ganz anders aus? whistling.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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mir
Beitrag 22.11.2013, 19:52
Beitrag #16


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, aber hier steht die Antwort. Da bei der Sperrfläche kein Fahrzeug durchfahren darf, auch keine straßengeführte Gleisfahrzeuge, wäre ich davon ausgegangen, daß die Schienen da wohl nicht mehr benutzt werden und nur aus städtebaulichen Gründen oder zum Denkmalschutz in der Straße belassen wurden.

Na, gut daß ich Euch hab. wink.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 22.11.2013, 19:56
Beitrag #17


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Zitat (dopero @ 22.11.2013, 17:17) *
... gar keine Sperrfläche, sondern ein Platzhalter?


Vermutlich irgendeine sperrflächenähnliche Markierung nach EBO und somit für Straßen-VT völlig irrelevant whistling.gif
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ukr
Beitrag 22.11.2013, 19:57
Beitrag #18


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Zitat (mir @ 22.11.2013, 17:42) *
Darf man auf Sperrflächen in einem VB sein Fahrrad abstellen?

Ja, weil Sperrflächen sind Bestandteil der Fahrbahn. Keine Fahrbahn = keine Sperrfläche - sondern (zum Parken) gekennzeichnete Fläche. Und extra für die Radlinge verlaufen dort in Längsrichtung Fahrradständer-Rillen. Prima Sache!


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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HeLi
Beitrag 22.11.2013, 21:53
Beitrag #19


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Zitat (dopero @ 22.11.2013, 17:17) *
Also wenn ich mir dieses Bild dazu ansehe, ...

... dann halte ich das nicht für vbB-fähig: Es gibt einen Bürgersteig, der offensichtlich auch als solcher erkannt und genutzt wird.
Stellt Euch mal vor, der Fußgänger spielt dort mit seinen Enkeln auf der --- ähem: "Fahrbahn"?


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Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten.
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rapit
Beitrag 23.11.2013, 14:41
Beitrag #20


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Es ist noch gar keinem aufgefallen, dass das sowieso schon immer nur in einer Richtung als VBB ausgeschildert war? whistling.gif

Am 6.11.2011 war das VBB-Ende-Schild wohl schon durch ein 274er ersetzt

23.5.2009: Offenbar noch der Einrichtungs-VBB, für Schienenfahrzeuge gilt 10 km/h


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Kuli
Beitrag 24.11.2013, 02:53
Beitrag #21


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Zitat (dopero @ 22.11.2013, 17:17) *
Also wenn ich mir dieses Bild dazu ansehe, ist mir nicht ganz klar wie man die Straße befahren soll, ohne die Sperrfläche zu benutzen.
Soll das am Ende nur den für die durchfahrenden Züge nötigen Platz veranschaulichen? Es ist also gar keine Sperrfläche, sondern ein Platzhalter?

na, ganz einfach über die mit verschiedenem Belag ausgeführte Mischverkehrsfläche. Wo ist das Problem? unsure.gif
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MisterOJ
Beitrag 24.11.2013, 19:36
Beitrag #22


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Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 21.11.2013, 20:19) *
Ist das jetzt neuerdings so richtig? Ein Verkehrsberuhigter Bereich mit einem Geschwindigkeitsschild zu beenden?

no.gif

Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 21.11.2013, 20:19) *

Die Gegend kenn ich doch!!! wub.gif

Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 21.11.2013, 20:19) *
Die Restfahrbahnbreite sieht auch nicht besonders groß aus.

ich stell mir da den Begegnungsfall von 2 fahrzeugen schwierig vor...

Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 21.11.2013, 20:19) *
Und wer Bürgersteige in Verkehrsberuhigten Bereich baut, muss sich auch nicht wundern, dass Autofahrer irgendwie parken.

[spekulatius]
die Sperrfläche hat man nachträglich markiert, da wohl dort desöftern gefahren/geparkt wurde.
Und den VB hat man eingerichte, um in dieser sehr beengten Situation (verkehrsfläche unmittelbar am/im Gleis) die Geschwindigkeit der Fahrzeuge so gering wie möglich zu halten.

Aus meiner Zeit als -Lokführer kann ich sagen, dass diese Stelle örtlich immer mit besonderer Vorsicht befahren wurde, weil dort Fehlverhalten der Einhemischen aber auch der Touristen leider an der tagesordnung war/ist! ranting.gif


[/spekulatius]

Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 21.11.2013, 20:19) *
PS: Ich möchte eine Selbstanzeige machen: Ich habe die Sperrfläche (Zeichen 298) benutzt.

ok - der Gebührenbescheid wird dir vom VP-Vorstand per zugestellt!

Zitat (amfa @ 22.11.2013, 11:16) *
Also fährt da eine echte Eisenbahn durch einen Verkehrsberuhigten Bereich?

yes.gif


Zitat (Mitleser @ 22.11.2013, 11:17) *
Auch die Schmalspur nimmt bei der Gleislage am Straßenverkehr teil.

Naja - das ist eher als sowas wie einen sehr laaaaanger BÜ anzusehen

Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 22.11.2013, 18:12) *
Da ist für die Bahn aber auch Vmax 10km/h und Pfeifauftrag.

früherTM war dort ein Läutebereich, da hat die bahn permanent geläutet

Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 22.11.2013, 18:12) *
Noch interessanter ist das, was ich im Netz gefunden habe: Mit VB-Ende-Schild

blink.gif Wieso hat man das VB-Ende-Schild abgebaut?? unsure.gif

Zitat (Noch?ohne_Punkte @ 22.11.2013, 18:12) *
PS: Mehr Bilder hier

wub.gif

OJ


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rapit
Beitrag 24.11.2013, 19:44
Beitrag #23


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und auf die Problematik, dass der VBB, als er noch ein Endeschild besaß, nur in einer Richtung als VBB beschildert war, geht @OJ dann nächste Woche ein, ...
scared.gif

uijetzabernixwieweg laugh2.gif laugh2.gif laugh2.gif laugh2.gif laugh2.gif


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MisterOJ
Beitrag 24.11.2013, 19:49
Beitrag #24


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Zitat (rapit @ 24.11.2013, 20:44) *
und auf die Problematik, dass der VBB, als er noch ein Endeschild besaß, nur in einer Richtung als VBB beschildert war, geht @OJ dann nächste Woche ein, ...

--> no.gif


@rapit: du bist wieder mal gemein!!! crybaby.gif

OJ sadwalk.gif


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mir
Beitrag 24.11.2013, 21:29
Beitrag #25


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Der öffentliche Straßenverkehr in Längsrichtung eines (hier sehr langen) BÜ ist schon gewöhnungsbedürftig, um so mehr, daß Grundstücke nur über Gleisanschluß erreichbar sind. whistling.gif



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rapit
Beitrag 24.11.2013, 21:43
Beitrag #26


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Zitat (MisterOJ @ 24.11.2013, 19:49) *
@rapit: du bist wieder mal gemein!!! crybaby.gif

ach was, nimm's doch nicht ernst!!!

Zitat (mir @ 24.11.2013, 21:29) *
Grundstücke nur über Gleisanschluß erreichbar sind. whistling.gif

nö, sind sie nicht.

Außer zu Fuß...

Wegen der Sperrfläche.

Aber lightbulb.gif jetzt hab' ich's: Das ist keine Sperrfläche. (Die müsste ja auch andersrum markiert sein, die Schraffen laufen falschrum) Sondern das schraffierte ist der VBB. Ein halbseitiger VBB also.
Und deswegen ist er von der Gegenrichtung nicht beschildert. Und das Ende-Schild spart man sich jetzt auch, denn der nur-rechtsseitige-VBB endet durch die Natur, den Grasbewuchs zwischen den Schwellen.
Seitlich einer Straße wird sowas an der Grasnabe ja auch nicht beendet.


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MisterOJ
Beitrag 24.11.2013, 22:28
Beitrag #27


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Zitat (mir @ 24.11.2013, 22:29) *
Der öffentliche Straßenverkehr in Längsrichtung eines (hier sehr langen) BÜ ist schon gewöhnungsbedürftig

da hast du recht - ich wüßte uter den gegebenen Umständen (quasi Museumsverkehr mit 15km/h) keine Alternative...

Zitat (mir @ 24.11.2013, 22:29) *
um so mehr, daß Grundstücke nur über Gleisanschluß erreichbar sind. whistling.gif

Das gibt´s öfters

Zitat (rapit @ 24.11.2013, 22:43) *
Zitat (MisterOJ @ 24.11.2013, 19:49) *
@rapit: du bist wieder mal gemein!!! crybaby.gif
ach was, nimm's doch nicht ernst!!!
Doch mach ich!!!! mad.gif Du bist immer so gemein zu mir und hackst (wegen bissl verspäteter Antworten) auf mir rum crybaby.gif


OJ sadwalk.gif


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mir
Beitrag 24.11.2013, 22:35
Beitrag #28


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Zitat (MisterOJ @ 24.11.2013, 22:28) *
da hast du recht - ich wüßte uter den gegebenen Umständen (quasi Museumsverkehr mit 15km/h) keine Alternative...


Ooch, ich wüßte was, aber die Anlieger wären wenig begeistert rolleyes.gif


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MisterOJ
Beitrag 25.11.2013, 11:07
Beitrag #29


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Zitat (mir @ 24.11.2013, 23:35) *
Zitat (MisterOJ @ 24.11.2013, 22:28) *
da hast du recht - ich wüßte unter den gegebenen Umständen (quasi Museumsverkehr mit 15km/h) keine Alternative...
Ooch, ich wüßte was, aber die Anlieger wären wenig begeistert rolleyes.gif
OK - ich ergänze 'brauchbare' wavey.gif

Zitat (Rico Chet @ 25.11.2013, 01:07) *
Sie weist man den aus einer Seitenstraße kommenden Verkehr darauf hin, dass der zu querende Radweg nicht bidirektional freigegeben ist (und man somit nicht auf von Rechts kommende Radfahrer achten braucht)?

An sich gar nicht - da dies ja der Standard-Fall ist.

Daher wird nur beim Sonderfall "kreuzender Zweirichtungsradweg" mit dem Zz überm Z205 extra hingewiesen


OJ wavey.gif


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Beitrag 25.11.2013, 16:31
Beitrag #30


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Wenn die Museumsbahn in der Lage ist, dort nach StVO auf Sicht zu fahren, spielende Kinder rechtzeitig zu erkennen und allem anderen Verkehr bei der Ausfahrt aus dem VB Vorrang zu gewähren, so daß Gefahren für andere VT ausgeschlossen sind, ist die vorliegende Konstellation eine brauchbare Lösung. Ist sie das nicht, ist auch diese keine brauchbare Lösung.



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Beitrag 25.11.2013, 16:58
Beitrag #31


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Vorrang gewähren muss die Bahn nicht. Sie fährt nicht nach StVO.

Für sie gelten die Andreaskreuze, die ihr Vorrang einräumen.

Ich denke tatsächlich, dass der schraffierte Bereich den bereich kennzeichnen soll, auf dem die StVO gar nicht primär gilt.

Das ist ein Bahnkörper, der auch vom Individualverkehr mitgenutzt wird.


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Beitrag 25.11.2013, 17:04
Beitrag #32


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Zitat (rapit @ 25.11.2013, 16:58) *
Vorrang gewähren muss die Bahn nicht. Sie fährt nicht nach StVO.


Das ist ja das Problem.

Wo sie fährt, findet öffentlicher Straßenverkehr statt, und daß der gesamte VB, der im Längsverkehr befahrbar ist, ein BÜ sein soll, halte ich für unverständlich und außerdem absurd. Die Bahn fährt nicht auf einem eigenen Gleiskörper. Also muß sie nach den Regeln der StVO für Fahrzeuge fahren. Andere Fahrzeugführer dürfen damit rechnen, daß die Bahn auf Sicht fährt und wie alle anderen Fahrzeuge auch bei der Ausfahrt aus dem VB alle anderen Fahrzeuge vorläßt.





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„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
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rapit
Beitrag 25.11.2013, 17:47
Beitrag #33


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von rechts her kommend (vom Brocken herunter kommend) ist es doch gar kein VBB. Nie gewesen. Jedenfalls nicht beschildert.

Zitat (mir @ 25.11.2013, 17:04) *
halte ich für unverständlich

na und? Es kommt doch nicht auf Dich an, sondern auf den "durchschnittlich intelligenten VT". shutup.gif
Ui. unsure.gif
Uiuiui. whistling.gif
Uiuiuiuiui, das is' jetz' aber missverständlich... Nix wie weg!! scared.gif
laugh2.gif laugh2.gif


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MisterOJ
Beitrag 25.11.2013, 17:56
Beitrag #34


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Zitat (mir @ 25.11.2013, 17:31) *
Wenn die Museumsbahn in der Lage ist, dort nach StVO auf Sicht zu fahren

keine Museumsbahn, sondern planmäßiges Dampfbähnle wub.gif

Und da Eisenbahn nach EBO kein fahren auf Sicht, sondern sehr langsames fahren mit 15km/h wegen der dortigen besonderen Verkehrsverhältnisse.

Zitat (mir @ 25.11.2013, 17:31) *
allem anderen Verkehr bei der Ausfahrt aus dem VB Vorrang zu gewähren

no.gif VB hin oder her - das ganze ist eine Art langer BÜ (wo ein VB über das Gleis führt); demnach hat immer noch die (wenn auch langsam schnaufende Dampfbahn) Vorrang!

Zitat (rapit @ 25.11.2013, 17:58) *
Ich denke tatsächlich, dass der schraffierte Bereich den bereich kennzeichnen soll, auf dem die StVO gar nicht primär gilt.

imho sperrt die Sperrfläche den Gleisbereich für eine straßenverkehrliche Nutzung.

Man hätte auch der Einfachheit halber die Befestigung im Sperrflächenbereich aufbrechen und beseitigen können...

Zitat (rapit @ 25.11.2013, 17:58) *
Das ist ein Bahnkörper, der auch vom Individualverkehr mitgenutzt wird.

no.gif Dank Sperrfläche eben nicht.

Zitat (mir @ 25.11.2013, 18:04) *
Wo sie fährt, findet öffentlicher Straßenverkehr statt

Das ist auf jedem BÜ so. thread.gif

Zitat (mir @ 25.11.2013, 18:04) *
und daß der gesamte VB, der im Längsverkehr befahrbar ist, ein BÜ sein soll, halte ich für unverständlich und außerdem absurd.

Wieso? Die Kattwykbrücke ist auch ein laaaanger BÜ...

Zitat (mir @ 25.11.2013, 18:04) *
Die Bahn fährt nicht auf einem eigenen Gleiskörper.

Wieso? Der Gleisbereich ist doch per Sperrfläche für MIV gesperrt. unsure.gif

Zitat (mir @ 25.11.2013, 18:04) *
Also muß sie nach den Regeln der StVO für Fahrzeuge fahren.

NEIN - dann muss jede Dampflok auch Blinker & Co haben!!!!!

Zitat (mir @ 25.11.2013, 18:04) *
Andere Fahrzeugführer dürfen damit rechnen, daß die Bahn auf Sicht fährt und wie alle anderen Fahrzeuge auch bei der Ausfahrt aus dem VB alle anderen Fahrzeuge vorläßt.

Daher wird dort ja auh ständig gepfiffen und so langsam gefahren. Früher war das ein Durchläuteabschnitt.


OJ wavey.gif


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Mitleser
Beitrag 25.11.2013, 22:34
Beitrag #35


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Zitat (rapit @ 25.11.2013, 16:58) *
Vorrang gewähren muss die Bahn nicht. Sie fährt nicht nach StVO.
Warum nicht?

Zitat (MisterOJ @ 25.11.2013, 17:56) *
Zitat (mir @ 25.11.2013, 18:04) *
Also muß sie nach den Regeln der StVO für Fahrzeuge fahren.
NEIN - dann muss jede Dampflok auch Blinker & Co haben!!!!!
Du verwechselst StVO und StVZO.
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Cabronito
Beitrag 25.11.2013, 22:39
Beitrag #36


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Man kann auch Handzeichen geben.

wavey.gif


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mir
Beitrag 26.11.2013, 00:51
Beitrag #37


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Zitat (MisterOJ @ 25.11.2013, 17:56) *
Zitat (mir @ 25.11.2013, 18:04) *
Die Bahn fährt nicht auf einem eigenen Gleiskörper.

Wieso? Der Gleisbereich ist doch per Sperrfläche für MIV gesperrt. unsure.gif


Der Gleisbereich ist für alle Fahrzeuge gesperrt.

Das sind die ersten Gleise, auf denen keine Züge fahren dürfen, aber Kinderspiele explizit erlaubt sind. thumbup.gif

Abgesehen davon wird's interessant, wenn einer der Anwohner nachfragt, wie er sein Grundstück anfahren darf.


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MisterOJ
Beitrag 26.11.2013, 07:47
Beitrag #38


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Zitat (Mitleser @ 25.11.2013, 23:34) *
Zitat (rapit @ 25.11.2013, 16:58) *
Vorrang gewähren muss die Bahn nicht. Sie fährt nicht nach StVO.
Warum nicht?

Weil es eine Eisenbahn nach EBO ist und ihr dort ein Andreaskreuz Vorrang einräumt.

Zitat (Mitleser @ 25.11.2013, 23:34) *
Zitat (MisterOJ @ 25.11.2013, 17:56) *
Zitat (mir @ 25.11.2013, 18:04) *
Also muß sie nach den Regeln der StVO für Fahrzeuge fahren.
NEIN - dann muss jede Dampflok auch Blinker & Co haben!!!!!
Du verwechselst StVO und StVZO.

Ich kenn einen Fall, wo man Eisenbahntriebewagen über eine Straba-Strecke in die Stadt verlängert hat. Dort verkehrt man nach BOStrab - und so mußten die Triebwagen mit Blinkern, bremslichtern und Rückspiegel ausgerüstet sein.

Zitat (mir @ 26.11.2013, 01:51) *
Der Gleisbereich ist für alle Fahrzeuge gesperrt.

Eben - aber die Dampfbahn ist in dem Sinne kein Fahrzeug nach StVO - darf dort also langfahren...

Zitat (mir @ 26.11.2013, 01:51) *
Abgesehen davon wird's interessant, wenn einer der Anwohner nachfragt, wie er sein Grundstück anfahren darf.

gar nicht thread.gif


OJ wavey.gif


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mir
Beitrag 26.11.2013, 09:48
Beitrag #39


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Zitat (MisterOJ @ 26.11.2013, 07:47) *
Weil es eine Eisenbahn nach EBO ist und ihr dort ein Andreaskreuz Vorrang einräumt.


Du scheinst davon auszugehen, daß die Anwendung der EBO eine Anwendung der StVO ausschließt. Das sehe ich anders, wenn die Verkehrswege wie hier zusammenlaufen. Im Bereich des VB wird niemand einen BÜ annehmen, da steht kein Andreaskreuz und dort kreuzen sich auch die Wege von Bahn und StVO-VT nicht, sondern sie verlaufen auf derselben Fläche.

Wenn auf einem BÜ im Längsverkehr öffentlicher Straßenverkehr zusammen mit Zugverkehr stattfindet, gilt dort die StVO. Widersprüche zur EBO sind vorprogrammiert, wenn diese neben der StVO auf demselben Verkehrsraum gültig ist. Deswegen kritisiere ich diese Situation ja.



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Mitleser
Beitrag 26.11.2013, 09:53
Beitrag #40


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Zitat (MisterOJ @ 26.11.2013, 07:47) *
Zitat (Mitleser @ 25.11.2013, 23:34) *
Zitat (rapit @ 25.11.2013, 16:58) *
Vorrang gewähren muss die Bahn nicht. Sie fährt nicht nach StVO.
Warum nicht?
Weil es eine Eisenbahn nach EBO ist und ihr dort ein Andreaskreuz Vorrang einräumt.
Huihui, das geht mir etwas schnell. Nur weil die EBO einschlägig ist (sein soll) und diese der Bahn Vorrang gewährt, soll die StVO nicht anzuwenden sein? Dem Zirkelschluss kann ich nicht folgen.

Zitat (MisterOJ @ 26.11.2013, 07:47) *
Zitat (Mitleser @ 25.11.2013, 23:34) *
Zitat (MisterOJ @ 25.11.2013, 17:56) *
Zitat (mir @ 25.11.2013, 18:04) *
Also muß sie nach den Regeln der StVO für Fahrzeuge fahren.
NEIN - dann muss jede Dampflok auch Blinker & Co haben!!!!!
Du verwechselst StVO und StVZO.
Ich kenn einen Fall, wo man Eisenbahntriebewagen über eine Straba-Strecke in die Stadt verlängert hat. Dort verkehrt man nach BOStrab - und so mußten die Triebwagen mit Blinkern, bremslichtern und Rückspiegel ausgerüstet sein.
Die StVO fordert weder Rückspiegel noch Blinker. Dies macht für normale Landfahrzeuge (Kraftfahrzeuge explizit und andere Straßenfahrzeuge entsprechend) die StVZO.
Für Straßenbahnen iSd § 4 Abs. 1 PBefG gelten dann die Vorgaben der BOStrab [, welche auch Vorgaben zu Beleuchtung&Co enthält]. Wer somit in die BOStrab fällt, der hat nach § 55 Abs. 1 BOStrab die StVO zu befolgen.
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mir
Beitrag 26.11.2013, 09:53
Beitrag #41


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Zitat (MisterOJ @ 26.11.2013, 07:47) *
Ich kenn einen Fall, wo man Eisenbahntriebewagen über eine Straba-Strecke in die Stadt verlängert hat. Dort verkehrt man nach BOStrab - und so mußten die Triebwagen mit Blinkern, bremslichtern und Rückspiegel ausgerüstet sein.


Wir diskutieren aber hier bislang darüber, ob die StVO auf die Züge anwendbar ist. Ich fände es einfacher, das Stück für Stück vorzunehmen.

Du folgerst aus der wahrscheinlichen Widmung des Gleisbereichs für die Eisenbahn, daß die StVO nicht gilt. Bei der StVO kommt es aber nicht auf die Widmung an, sondern darauf, ob dort öffentlicher Straßenverkehr stattfindet. Das wird sich angesichts der Anlieger, die den Gleisbereich regelmäßig in Anspruch nehmen und angesichts der Beschilderung, die auf dem Gleisbereich Kinderspiele zuläßt, nicht verneinen lassen.


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MisterOJ
Beitrag 26.11.2013, 12:56
Beitrag #42


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Zitat (mir @ 26.11.2013, 10:48) *
Du scheinst davon auszugehen, daß die Anwendung der EBO eine Anwendung der StVO ausschließt.

yes.gif für den tf schon - der hat sich nur dach der EBO & Co zu richten. Die StVO interessiert ihn nicht.

Zitat (mir @ 26.11.2013, 10:48) *
Das sehe ich anders, wenn die Verkehrswege wie hier zusammenlaufen. Im Bereich des VB wird niemand einen BÜ annehmen, da steht kein Andreaskreuz und dort kreuzen sich auch die Wege von Bahn und StVO-VT nicht, sondern sie verlaufen auf derselben Fläche.

ein Andreaskreuz ist doch da! unsure.gif Und wo steht, dass sich Straße & Gleis an BÜ immer mit 90° kreuzen müsssen?

Zitat (mir @ 26.11.2013, 10:48) *
Wenn auf einem BÜ im Längsverkehr öffentlicher Straßenverkehr zusammen mit Zugverkehr stattfindet, gilt dort die StVO.

no.gif EBO-bahn bleibt EBO-Bahn.


Zitat (Mitleser @ 26.11.2013, 10:53) *
Huihui, das geht mir etwas schnell.

schnell und mein Posting passt nicht zusammen no.gif

Zitat (Mitleser @ 26.11.2013, 10:53) *
Nur weil die EBO einschlägig ist (sein soll) und diese der Bahn Vorrang gewährt, soll die StVO nicht anzuwenden sein? Dem Zirkelschluss kann ich nicht folgen.

Na weil die StVO eine Straßenverkehrsordnung ist - die Eisenbahn aber nach EBO fährt! Das sind 2 verschiedene "Verkehrsordnungen" für 2 verschiedene Verkehrsträger.

Und an den Berührungspunkten beider gibt es in den jeweiligen "Verkehrs-Vorschriften" entsprechende Regelungen!


Zitat (Mitleser @ 26.11.2013, 10:53) *
Die StVO fordert weder Rückspiegel noch Blinker. Dies macht für normale Landfahrzeuge (Kraftfahrzeuge explizit und andere Straßenfahrzeuge entsprechend) die StVZO.
Für Straßenbahnen iSd § 4 Abs. 1 PBefG gelten dann die Vorgaben der BOStrab [, welche auch Vorgaben zu Beleuchtung&Co enthält].

naja - jedenfalls mußten die auf BOStrab-Gleise übergehenden EBO-Fahrzeuge die gleiche Ausrüstung haben wie Straßenbahnen (=Blinker, Rückspiegel, Bremsleuchten)

Zitat (Mitleser @ 26.11.2013, 10:53) *
Wer somit in die BOStrab fällt, der hat nach § 55 Abs. 1 BOStrab die StVO zu befolgen.

aber eben nur in BOStrab-Abschnitten.

Zitat (mir @ 26.11.2013, 10:53) *
Wir diskutieren aber hier bislang darüber, ob die StVO auf die Züge anwendbar ist. Ich fände es einfacher, das Stück für Stück vorzunehmen.

StVO ist imho nicht auf die EBO-Eisenbahn anwendbar!

Zitat (mir @ 26.11.2013, 10:53) *
Du folgerst aus der wahrscheinlichen Widmung des Gleisbereichs für die Eisenbahn, daß die StVO nicht gilt.

Nix Widmung, sondern aus der Betriebsvorschrift (=EBO)

Zitat (mir @ 26.11.2013, 10:53) *
Bei der StVO kommt es aber nicht auf die Widmung an, sondern darauf, ob dort öffentlicher Straßenverkehr stattfindet.

eben - und wir reden über Eisenbahnverkehr nach EBO. Das sind 2 verschiedene paar Schuhe

Zitat (mir @ 26.11.2013, 10:53) *
Das wird sich angesichts der Anlieger, die den Gleisbereich regelmäßig in Anspruch nehmen und angesichts der Beschilderung, die auf dem Gleisbereich Kinderspiele zuläßt, nicht verneinen lassen.

das mit dem VB und dem damit erlaubten Kinderspiel auf den Gleisen stimme ich soweit zu. Ich hätt´s besser gefunden die Gleise dort uneingedeckt zu lassen und/oder dort eine "10"-Zone einzurichten.


OJ wavey.gif


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rapit
Beitrag 26.11.2013, 13:58
Beitrag #43


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was habt ihr eigentlich dauernd mit Straßenbahnen und Überfahrverbot gem StVO? Das wird doch auch so markiert... whistling.gif

@Mods: wollen wir (d.h. die Arbeit bleibt natürlich an Euch hängen) das Thema mal abspalten? Das hat Diskussionspotential...

So wäre es natürlich viel schöner, aber auch viel teurer.


Apropos: Diese abknickende Vorfahrtsstraße finde ich klasse whistling.gif


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rapit
Beitrag 26.11.2013, 14:23
Beitrag #44


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Aqua-Cross
Beitrag 26.11.2013, 14:28
Beitrag #45


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Dumm nur, daß die Fahrt an der Stelle zu Ende ist. Links abbiegen geht ja schlecht. wink.gif
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rapit
Beitrag 26.11.2013, 14:33
Beitrag #46


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Ich bin (echt) mal gespannt auf @OJs Erklärungen, denn da gibt es keine Andreaskreuze blink.gif
Selbst wenn man alles andere mit langem BÜ erklären kann - das ist eine komplette Ortsdurchfahrt. think.gif
Und ich weiß nicht, wie das rechtlich einzuordnen ist.

Allerdings gibt es ja schon immer Gleise im Fahrbahnbereich.


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mungo
Beitrag 26.11.2013, 15:25
Beitrag #47


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Quer durch Bad Doberan fährt die Dampflok plus Wagons auf der Strasse.
Das klappt dort reibungslos. http://www.molli-bahn.de/
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Heinz Wäscher
Beitrag 26.11.2013, 15:33
Beitrag #48


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Zitat (rapit @ 26.11.2013, 14:33) *
Allerdings gibt es ja schon immer Gleise im Fahrbahnbereich.
think.gif

Zitat
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
...
(3) Fahrzeuge, die in der Längsrichtung einer Schienenbahn verkehren, müssen diese, soweit möglich, durchfahren lassen.
...



--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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MisterOJ
Beitrag 26.11.2013, 16:09
Beitrag #49


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Zitat (rapit @ 26.11.2013, 14:58) *
@Mods: wollen wir (d.h. die Arbeit bleibt natürlich an Euch hängen) das Thema mal abspalten? Das hat Diskussionspotential...

gute Idee! thumbup.gif

Ich glaube zu dem Thema werden wir noch viiiiel ...

Zitat (rapit @ 26.11.2013, 14:58) *

[dummfragmodus]
regelt denn so eine "Andere Pflasterart" verkehrsrechtlich was? unsure.gif
[/dummfragmodus]

Zitat (rapit @ 26.11.2013, 14:58) *
Apropos: Diese abknickende Vorfahrtsstraße finde ich klasse whistling.gif

blink.gif WO knickt da was ab????? blink.gif

Zitat (Aqua-Cross @ 26.11.2013, 15:12) *
Also wenn Du es wirklich hübsch haben willst, dann empfehle ich statt Asphalt die Bielefelder Variante: KLICK

Wie hübsch - Rasengleis!
(in einigen Städten werden die besonderen Bahnkörper mit einer Art Rasengitter-Pflaster eingedeckt, damit Rettungsfahrzeuge im Gleisbereich fahren können.

Zitat (Aqua-Cross @ 26.11.2013, 15:12) *
Hier fährt die Straßenbahn durchs Beet. biggrin.gif

naja - gießt dann auch jemand die Blümchen? rolleyes.gif

Zitat (rapit @ 26.11.2013, 15:23) *
Besser finde ich Eisenbahn auf Straße

wub.gif wie hübsch, sogar mit Signal!

Nur ob sich der Tf an den Markierungspfeil hält? whistling.gif

Zitat (mungo @ 26.11.2013, 16:25) *
Quer durch Bad Doberan fährt die Dampflok plus Wagons auf der Strasse.

Sind da imho nicht auch Andreaskreuze montiert? think.gif


Zitat (rapit @ 26.11.2013, 15:33) *
Ich bin (echt) mal gespannt auf @OJs Erklärungen...

Dafür brauch ich noch 2 Wochen.... thread.gif

OJ


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Aqua-Cross
Beitrag 26.11.2013, 16:18
Beitrag #50


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Zitat (MisterOJ @ 26.11.2013, 16:09) *
Wie hübsch - Rasengleis!
(in einigen Städten werden die besonderen Bahnkörper mit einer Art Rasengitter-Pflaster eingedeckt, damit Rettungsfahrzeuge im Gleisbereich fahren können.


naja - gießt dann auch jemand die Blümchen? rolleyes.gif



Das gibt es hier öfters. Ob der Zaun in der Mitte unbedingt Not tut ist eine andere Frage. Ich finde es auf jeden Fall auch ganz nett. Zumal man in Bielefeld sonst mit dem Beton nicht sparsam ist: KLICK Das ist der zentralste Platz den es in der Stadt (die es nicht gibt) gibt. Ein echtes Aushängeschild. wink.gif

Ich tippe mal auf den lieben Gott und seinen Regen. 1200 Liter pro Quadratmeter und Jahr dürften reichen und sind hier am Berg nicht ungewöhnlich. "Bielefeld - Die freundliche Baustelle am Teutoburger Regenwald". whistling.gif
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