... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

2 Seiten V   1 2 >  
Reply to this topicStart new topic
> Fahrzeug ohne Kennzeichen im öff. Verkersraum
Dirk-
Beitrag 22.11.2013, 20:39
Beitrag #1


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1858
Beigetreten: 09.09.2004
Mitglieds-Nr.: 5458



    
 
Hallo Spezialisten,

vor dem Grundstück meiner Eltern wurden in der Vergangenheit öfter Fz. ohne Kennzeichen auf der öffentlichen Str.
abgestellt. Die standen dann jeweils über einen Zeitraum von ca. 1 - 3 Wochen dort.
(Die Fz. wurden offenbar jeweils spät abends bzw in der Nacht dort abgestellt und auch wieder zu diesen Zeiten entfernt)
Da das ganze in letzter Zeit vermehrt auftritt, wurde Anzeige erstattet. Als Folge ergab sich lediglich, dass das Fz. mit
einem roten Aufkleber versehen wurde, wo der Halter aufgefordert wird, das Fz. innerhalb von 4 Wochen zu entfernen.

Ist es wirklich so, dass man ein abgemeldetes Fz. 4 Wochen lang im öff. Bereich abstellen kann ohne irgendwelche Konsequentzen ?
(je nachdem wann der Aufkleber angebracht wird können das ja auch weit mehr als 4 Wochen sein)


--------------------
Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. Rene Descartes, 1596-1650
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Original Bernie_*
Beitrag 22.11.2013, 20:41
Beitrag #2





Guests






Wenn es NUR steht, jep...
Wenn du es ohne Kennzeichen her- oder weggefahren sahst, sieht es anders aus...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Schorsch
Beitrag 22.11.2013, 21:18
Beitrag #3


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7752
Beigetreten: 16.03.2005
Mitglieds-Nr.: 8842



Es handelt sich um eine unerlaubte Sondernutzung und ich verstehe nicht, wieso ein so lange Frist gesetzt wird, mehr als 3 Tage halte ich für absolut unangemessen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
haschee
Beitrag 22.11.2013, 21:22
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9453
Beigetreten: 14.01.2006
Wohnort: Mitte der Südschiene
Mitglieds-Nr.: 15997



Für Bayern:

http://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/suv/...ge_20130912.pdf

Ob man da auch noch eine Sondernutzung sehen kann...
Üblich ist der rote Punkt/Kreis.


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
Go to the top of the page
 
+Quote Post
HeLi
Beitrag 22.11.2013, 22:18
Beitrag #5


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4171
Beigetreten: 15.09.2003
Mitglieds-Nr.: 38



Zitat (Dirk- @ 22.11.2013, 20:39) *
Ist es wirklich so, dass man ein abgemeldetes Fz. 4 Wochen lang im öff. Bereich abstellen kann ohne irgendwelche Konsequenzen?

Das wunderte mich auch mal.
Vor einem Gebäude einer Kreisbehörde parkte ein Pkw ohne Kennzeichen auf einem nur für Besucher der Behörde für eingeschränkten Zeitraum erlaubten Parkplatz. Der Pkw befand sich in einem auch für Laien deutlich erkennbaren Zustand: Nicht mehr fahrbereit. Der Pkw stand dort mehrere Wochen lang.
Da von einem Kfz auch im ruhenden Verkehr Gefahren ausgehen können und nachdem an der Pforte der Behörde der Sachverhalt ignorant behandelt wurde, obwohl der Parkplatz von ihr selbst ausgehend nur für befristete Zeitspanne und nur für eingegrenzten Personenkreis zur Verfügung stehen sollte, rief ich bei Freund und Helfer an. Der Pkw stand daraufhin immer noch ein paar Tage.


--------------------
Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Original Bernie_*
Beitrag 22.11.2013, 23:05
Beitrag #6





Guests






Es gibt eine Steigerung:
Seit ein paar Wochen stand an A8 (!) Augsburg rtg. Ulm ein PKW ohne Kennzeichen in Baustellenbereich auf Grünstreifen!!!
An deren Seitenscheibe war ebenso ein rote, große Punkt aufgeklebt!
Ob es dort noch steht? think.gif

PS:
Auf B30 bei Laupheim ebenso!
Da wurde die Seitenstreifen sogar mit Bake abgesperrt, obwohl es auch komplett auf Grünstreifen steht
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Dirk-
Beitrag 23.11.2013, 08:46
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1858
Beigetreten: 09.09.2004
Mitglieds-Nr.: 5458



Zitat (haschee @ 22.11.2013, 21:22) *
Für Bayern:


In Nds sind die Aufkleber rechteckig, ansonsten die gleiche Prozedur. Also scheint es völlig "legal" zu sein, ein nicht angemeldetes / versichertes Fz. für bis zu 4 Wochen irgendwo abzustellen? Das passt aus meiner Sicht gar nicht zusammen.
Wenn ich im Halteverbot parke, (zugelassenes Fz) bekomme ich ein Knöllchen (oder es wird sogar abgeschleppt und ich muss die Kosten zuzüglich Verwarngeld zahlen.)
Wenn ich vorher die Schilder abschraube kann ich da 4 Wochen stehen und es passiert nix?


--------------------
Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. Rene Descartes, 1596-1650
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Original Bernie_*
Beitrag 23.11.2013, 08:55
Beitrag #8





Guests






Ich nehme an, daß es korrekt geparkt wurde?
Dann gibt es keine akute Gründe, um es abzuschleppen...
Das PRoblem solcher Kennzeichenlose Fahrzeuge liegt einfach daran, DASS sie kein Kennzeichen haben!
Wem willst du das Knöllchen schicken?
Um den letzten, amtlichen Besitzer zu ermitteln, muss man das Fahrzeug öffnen lassen oder gar aufbrechen, um an die Fahrgestellnummer ranzukommen...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Odbit
Beitrag 23.11.2013, 09:31
Beitrag #9


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 167
Beigetreten: 26.10.2012
Mitglieds-Nr.: 65995



Das Spiel kann man wahrscheinlich unendlich fortsetzen. Bei uns stehen öfter mal abgemeldete Fahrzeuge herum,
die schon einmal einen roten Zettel an der Scheibe hatten, der den vom Besitzer einfach entfernt worden ist.
Siehe da, nach ein paar Wochen ist ein neuer Zettel mit einer erneuten vier Wochenfrist an der Scheibe.
Wahrscheinlich werden die Fahrzeuge nicht registriert oder irgendwo vermerkt oder weil es jedes Mal
ein anderer Mitarbeiter des OA ist.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
911
Beitrag 23.11.2013, 09:33
Beitrag #10


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1124
Beigetreten: 05.11.2009
Wohnort: Argentinien
Mitglieds-Nr.: 51309



Zitat (Dirk- @ 22.11.2013, 20:39) *
Da das ganze in letzter Zeit vermehrt auftritt, wurde Anzeige erstattet.


Und warum?


--------------------
Saludos desde Argentina :-)
911
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Dirk-
Beitrag 23.11.2013, 09:54
Beitrag #11


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1858
Beigetreten: 09.09.2004
Mitglieds-Nr.: 5458



Wenn ich einen Haufen nicht angemeldeten Sperrmüll (oder auch einen neuwertigen Schrank) auf einem "Korrekten Parkplatz" abstelle, gibt es auch keine 4 Wochen Frist. das Zeug wird kurzfristig von der Stadt / Gemeinde entsorgt. Die Kosten trägt der Steuerzahler (sofern sie mich nicht ermitteln können, was wohl schwierig wäre)
Ein Auto, dessen (Rest)Wert aber mindestens die Abschleppkosten wieder reinbringen wird, darf da "rumstehen" ?
Warum also nicht abschleppen? Entweder der Eigentümer meldet sich (und muss dann halt die Kosten tragen) oder die Karre wird nach einer angemessenen Frist verkauft/ versteigert. Der Erlös deckt die Kosten und bringt evtl noch was extra.

etwas OT aber fällt mir gerade ein:
Was würde es mich kosten, wenn ich mit einem ordnungsgemäß zugelassenen Fz. durch die Gegend fahre, aber die Kennzeichen nicht montiert sind, sondern im Kofferraum liegen?


--------------------
Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. Rene Descartes, 1596-1650
Go to the top of the page
 
+Quote Post
willi
Beitrag 23.11.2013, 10:09
Beitrag #12


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6635
Beigetreten: 13.09.2003
Mitglieds-Nr.: 13



40 € und einen Treuepunkt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Dirk-
Beitrag 23.11.2013, 10:11
Beitrag #13


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1858
Beigetreten: 09.09.2004
Mitglieds-Nr.: 5458



Zitat (911 @ 23.11.2013, 09:33) *
Und warum?


Meines Wissens ist es nun mal nicht erlaubt, abgemeldete Fz im öff. Verkehrsraum abzustellen. Das dürfte doch schon Grund genug sein. Ausserdem erweckt es den Eindruck, dass irgendwelche (evtl. sogar illegalen / kriminellen) "Autoschieber" die Straße als Zwischenlager nutzen.


--------------------
Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. Rene Descartes, 1596-1650
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MrMurphy
Beitrag 23.11.2013, 10:15
Beitrag #14


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5160
Beigetreten: 27.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6966



Hallo,

komm mal wieder runter.

Du willst dein persönliches Recht haben, aber dafür sind die Gesetze nicht gemacht.

Äpfel mit Birnen zu vergleichen bringt dich da auch nicht weiter.

Wenn Sperrmüll auf der Straße steht oder jemand ohne Kennzeichen fährt ist die Sachlage eindeutig. Da sich Fahrzeugführer vor jeder Fahrt vom einwandreien Zustand des Fahrzeugs überzeugen müssen, müssen ihnen dabei fehlende Kennzeichen aufgefallen sein.

Bei einem Fahrzeug das außer den fehlenden Kennzeichen korrekt geparkt ist die Sachlage nun mal nicht eindeutig.

Soll jedes Fahrzeug, bei dem die Kennzeichen vielleicht nur gestohlen wurden, gleich aufgebrochen und / oder abgeschleppt werden? Das wäre doch vollkommen überzogen. Denk dir einfach, da wären Kennzeichen dran und du kannst wieder ruhig schlafen.

Deinen Eltern gehört auch nicht die öffentliche Fläche vor ihrem Grundstück und sie haben diesbezüglich keine Sonderrechte. Wenn du bzw. deine Eltern meinen, das etwas nicht in Ordnung ist, könnt ihr das gerne den zuständigen Stellen melden. Die sind aber nicht verpflichtet nach euren Vorstellungen zu handeln, sondern so, wie es die Vorschriften vorgeben und es angemessen ist.

Du schreibst doch selbst, das die Fahrzeuge dort nur für kurze Zeit stehen. Was ist daran so schlimm? Mit Kennzeichen wäre es doch kein Unterschied?

Gruss

MrMurphy
Go to the top of the page
 
+Quote Post
911
Beitrag 23.11.2013, 10:21
Beitrag #15


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1124
Beigetreten: 05.11.2009
Wohnort: Argentinien
Mitglieds-Nr.: 51309



Zitat (Dirk- @ 23.11.2013, 10:11) *
Zitat (911 @ 23.11.2013, 09:33) *
Und warum?


Meines Wissens ist es nun mal nicht erlaubt, abgemeldete Fz im öff. Verkehrsraum abzustellen. Das dürfte doch schon Grund genug sein.


Wenn ein Verbot für dich Grund genug ist einen Verstoß zu deinem persönlichen Problem zu machen und anzuzeigen ist klar wessen Geistes Kind zu bist. Blockwart, Denunziant, Wichtigmacher.

Das größte Problem in Deutschland.


--------------------
Saludos desde Argentina :-)
911
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Dirk-
Beitrag 23.11.2013, 10:38
Beitrag #16


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1858
Beigetreten: 09.09.2004
Mitglieds-Nr.: 5458



Es geht nicht um persönliche Sonderrechte. Einem Auto ohne Kennzeichen, das "über Nacht" auf einmal da ist, und keinem der Nachbarn gehört, wurden auch mit Sicherheit nicht einfach die Kennzeichen gestohlen.
Selbstvertändlich gehört meinen Eltern die öffentliche Fläche nicht, sie haben aber trotzdem das Recht, (bei Straftaten sogar die Pflicht) die Polizei zu informieren, wenn dort etwas unzulässiges passiert.
Zitat
Die sind aber nicht verpflichtet nach euren Vorstellungen zu handeln, sondern so, wie es die Vorschriften vorgeben und es angemessen ist.

Hervorhebung im Zitat von mir
Die sollen auch nicht nach meinen Vorstellungen handeln, ich halte nur 4 Wochen für nicht angemessen.

Edit:
Zitat
Du schreibst doch selbst, das die Fahrzeuge dort nur für kurze Zeit stehen


Ein Fz steht dort bis zu 3 Wochen, 2Tage später kommt das nächste. Mehr oder weniger steht also permanent so ein Auto dort. Das meinte ich auch mit es hat zugenommen.

Zitat
Blockwart, Denunziant, Wichtigmacher.


@911 da ich die Nettiquette beachten möchte, antworte ich darauf nicht.


--------------------
Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. Rene Descartes, 1596-1650
Go to the top of the page
 
+Quote Post
911
Beitrag 23.11.2013, 10:40
Beitrag #17


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1124
Beigetreten: 05.11.2009
Wohnort: Argentinien
Mitglieds-Nr.: 51309



Zitat (Dirk- @ 23.11.2013, 10:38) *
Selbstvertändlich gehört meinen Eltern die öffentliche Fläche nicht, sie haben aber trotzdem das Recht, (bei Straftaten sogar die Pflicht) die Polizei zu informieren, wenn dort etwas unzulässiges passiert.


(Hervorhebung durch mich)

Das ist Gott sei Dank falsch, es gibt nur ein paar ganz besondere Straftaten die man anzeigen muss.


--------------------
Saludos desde Argentina :-)
911
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dopero
Beitrag 23.11.2013, 10:42
Beitrag #18


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2922
Beigetreten: 16.07.2006
Mitglieds-Nr.: 21252



Zitat (MrMurphy @ 23.11.2013, 10:15) *
Bei einem Fahrzeug das außer den fehlenden Kennzeichen korrekt geparkt ist die Sachlage nun mal nicht eindeutig.

Das mag man so sehen. Aber es ist unverständlich, das nur Hinweiszettel geklebt werden und diese eine Frist von 4 Wochen setzen.
Schließlich muss jeder, wegen evtl. mobiler Beschilderungen und deren Vorankündigungsfrist von 72 h, zumindest innerhalb 3 Tagen nach seinem Fahrzeug sehen. Warum sollte man dies nicht genauso auf den vom TE beschriebenen Sachverhalt anwenden?


P.S. zumindest bei Dunkelheit sehe ich durch solche Fahrzeuge auch eine gewisse Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, wegen der fehlenden nach vorne reflektierenden Fläche des Kennzeichens.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Dirk-
Beitrag 23.11.2013, 10:54
Beitrag #19


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1858
Beigetreten: 09.09.2004
Mitglieds-Nr.: 5458



Zitat (dopero @ 23.11.2013, 10:42) *
Schließlich muss jeder, wegen evtl. mobiler Beschilderungen und deren Vorankündigungsfrist von 72 h, zumindest innerhalb 3 Tagen nach seinem Fahrzeug sehen. Warum sollte man dies nicht genauso auf den vom TE beschriebenen Sachverhalt anwenden?


Danke @ dopero genau das meine ich.

@911 Du hast sowas von Recht! ich ergänze somit das Wort "einigen" vor dem Wort Straftaten in meinem obigen Post. whistling.gif


--------------------
Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. Rene Descartes, 1596-1650
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MrMurphy
Beitrag 23.11.2013, 11:02
Beitrag #20


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5160
Beigetreten: 27.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6966



Hallo

Zitat
Schließlich muss jeder, wegen evtl. mobiler Beschilderungen und deren Vorankündigungsfrist von 72 h, zumindest innerhalb 3 Tagen nach seinem Fahrzeug sehen.


Das ist schlicht falsch. So eine Vorschrift oder ein Gesetz gibt es nicht.

Der Gesetzgeber hat nur bestimmt, das die Behörden oder andere Berechtigte nach dem in Kraft treten von Vorschriften von Verkehrsschildern nach einer gewissen Zeitspanne ihre daraus resultierenden Rechte durchsetzen dürfen. Wer innerhalb dieser Zeitspanne, (die im übrigen auch nicht auf drei Tage festgeschrieben ist) nicht bei einem parkenden Fahrzeug nach geänderten Verkehrszeichen schaut, muss dies gegen sich gelten lassen und für die daraus resultierenden Folgen grade stehen, sprich z. B. Abschleppkosten tragen. Er hat sich aber nicht strafbar gemacht.

Zitat
Die sollen auch nicht nach meinen Vorstellungen handeln, ich halte nur 4 Wochen für nicht angemessen.


Das du dir damit innerhalb eines Satzes selbst widerspricht merkst du aber schon noch?

Gruss

MrMurphy
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Dirk-
Beitrag 23.11.2013, 11:15
Beitrag #21


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1858
Beigetreten: 09.09.2004
Mitglieds-Nr.: 5458



Das ist kein Widerspruch, ich erwarte nicht das "die Behörden" nach meinem Denken handeln. Ich halte lediglich die Frist von 4 Wochen für unangemessen und denke, dass diese auf z.B. die genannten 72 Std angepasst werden sollte.
Es kann aus meiner Sicht nicht sein das man ein abgemeldetes Fz. 4 Wochen lang "legal" irgendwo abstellen darf.


--------------------
Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. Rene Descartes, 1596-1650
Go to the top of the page
 
+Quote Post
amfa
Beitrag 23.11.2013, 11:15
Beitrag #22


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4350
Beigetreten: 14.03.2004
Wohnort: Ratingen
Mitglieds-Nr.: 2294



Also aus eigener leidvoller Erfahrung kann ich sagen, dass in Düsseldorf sehr viel schneller abgeschleppt wird
Wenn ein Fahrzeug ohne Kennzeichen auf öffentlicher Fläche steht.

Hat keine Woche gedauert, mich 200€ + Bußgeld gekostet.

Passiert mir auch nicht wieder sad.gif


--------------------
Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Dirk-
Beitrag 23.11.2013, 11:30
Beitrag #23


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1858
Beigetreten: 09.09.2004
Mitglieds-Nr.: 5458



Ist ja interessant. Dann gibt es bei euch offenbar andere Bestimmungen als in Bayern oder Nds.
Wie haben die dich denn als "Täter" dranbekommen? Über die FIN?


--------------------
Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. Rene Descartes, 1596-1650
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Odbit
Beitrag 23.11.2013, 11:36
Beitrag #24


Mitglied
****

Gruppe: Members
Beiträge: 167
Beigetreten: 26.10.2012
Mitglieds-Nr.: 65995



Zitat (Dirk- @ 23.11.2013, 11:30) *
Wie haben die dich denn als "Täter" dranbekommen? Über die FIN?

Wie denn sonst, kommt darauf wann welchen Aufwand die örtliche Behörde treiben will oder muß.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
amfa
Beitrag 23.11.2013, 11:47
Beitrag #25


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4350
Beigetreten: 14.03.2004
Wohnort: Ratingen
Mitglieds-Nr.: 2294



Ich vermute ja eher über die Umweltplakette, die auch noch am Fahrzeug war.
Könnte aber auch die FIN gewesen sein.

Ist schon ein paar Jahre her und ich weiß nicht mehr genau was im Bußgeldbescheid stand.
Aber das ging leider relativ schnell und ich musste das Auto im Fundbüro auslösen.

Zum Glück war direkt nebenan ein Gebrauchtwagenhändler der mir noch 250€ für die Karre gegeben hat.
Hatte ich die Abschleppkosten zum Glück wieder drin wink.gif


--------------------
Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Dirk-
Beitrag 23.11.2013, 11:49
Beitrag #26


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1858
Beigetreten: 09.09.2004
Mitglieds-Nr.: 5458



Na ja, es gibt je auch andere Möglichkeiten, z.B. ein Nachbar der sagt das Auto gehört Hernn amfa.
Ausserdem dürfte es heutzutage kein Aufwand mehr sein über die FIN den (lezten) Halter zu ermitteln


--------------------
Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. Rene Descartes, 1596-1650
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Original Bernie_*
Beitrag 23.11.2013, 13:09
Beitrag #27





Guests






Wenn es abgeschlossen ist, kann schon mal nicht auf die Schnelle die FIN gefunden werden...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Dirk-
Beitrag 23.11.2013, 14:44
Beitrag #28


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1858
Beigetreten: 09.09.2004
Mitglieds-Nr.: 5458



Zum einem haben viele Fz. schon die FIN sichtbar hinter der Winschutzscheinbe angebracht.
Zum anderen dürfte es berechtigten Personen (z.B. Polizei) ohne weiters möglich sein ein Auto zu öffnen, ohne Schäden zu verusachen. So ein Auto ist ja kein Tresor.


--------------------
Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. Rene Descartes, 1596-1650
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Original Bernie_*
Beitrag 23.11.2013, 14:56
Beitrag #29





Guests






Na dann erklär doch mal, mit welche Rechtsgrundlage die Polizei ein Wagen öffnen (lassen) soll, das KEIN Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt...

In übrigen, die FIN hinter Windschutzscheibe muss nicht zwangsläufig stimmen...

In meine Auge suchst du nur Gründe, daß es SOFORT weg kommt...
Richtig?
Dann frage ich mich, warum??
Solange es "nur" rumsteht, macht es doch kein Unterschied wie all die anderen PKW's dort parken!
Oder doch??? think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Schorsch
Beitrag 23.11.2013, 15:09
Beitrag #30


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7752
Beigetreten: 16.03.2005
Mitglieds-Nr.: 8842



Zitat
Das Abstellen eines nicht verkehrsbereiten Fahrzeuges auf einer öffentlichen Verkehrsfläche ist eine unerlaubte Sondernutzung und kein Parken.
Das gilt sowohl für betriebsunfähige Fahrzeuge als auch für abgemeldete. Zu letzteren zählen etwa Fahrzeuge mit abgelaufenen Saisonkennzeichen.

Wer das Verbot missachtet, muss mit einem Bußgeld rechnen – vor allem, wenn das abgestellte Fahrzeug den Verkehr behindert oder sogar gefährdet.
Maximal sind hier 500 Euro vorgesehen. Zudem kann das Fahrzeug auf Kosten des Halters oder Besitzers abgeschleppt werden.
http://www.welt.de/motor/news/article11585...-antworten.html
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Dirk-
Beitrag 23.11.2013, 15:20
Beitrag #31


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1858
Beigetreten: 09.09.2004
Mitglieds-Nr.: 5458



Das (aktuelle) Fz wurde offenbar heute Nacht entfernt, aber in ein paar Tagen steht das nächste da. Ich bzw. meine Eltern wollen natürlich das das Auto, das dort nicht offiziell gar nicht stehen darf, wieder wegkommt. Es gibt schließlich Leute, die ihre KFZ Steuer bezahlen und da auch gerne parken würden. Aber nochmal zur Klarstellung: Der Grund meines Postings war,
WARUM man eine 4 !!! Wochen Frist gewährt, wenn ja eindeutig gegen Gesetze verstoßen wird.


--------------------
Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. Rene Descartes, 1596-1650
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Schorsch
Beitrag 23.11.2013, 15:41
Beitrag #32


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7752
Beigetreten: 16.03.2005
Mitglieds-Nr.: 8842



Zitat (Dirk- @ 23.11.2013, 15:20) *
WARUM man eine 4 !!! Wochen Frist gewährt, wenn ja eindeutig gegen Gesetze verstoßen wird.

Da musst Du beim zuständigen Ordnungsamt fragen, wieso es für ein ordnungsgemäß abgestelltes Fahrzeug eine 3-Tages-Frist gibt und
für widerrechtlich abgestellte eine 4-Wochen-Frist.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Original Bernie_*
Beitrag 23.11.2013, 15:42
Beitrag #33





Guests






Weil viele (mich eingeschlossen) sich sagen, daß man die Kirche in Dorf lassen sollte.
NUR weil ein PKW dort rum steht, soll gleich mit große Trataaa alles in Bewegung gesetzt werden, daß es wegkommt??? no.gif
4 Wochen Frist finde ich angemessen, bevor weitere Schritte eingeführt wird.
Es gibt schließlich auf deutsche Straße MIT SICHERHEIT andere Fälle, die WEIT schlimmer sind!

Aber ich lese schon zwischen die Blume durch, daß es auf "dein" Parklpatz steht, kann das sein? whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Dirk-
Beitrag 23.11.2013, 15:59
Beitrag #34


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1858
Beigetreten: 09.09.2004
Mitglieds-Nr.: 5458



Nein. Es steht nicht auf "meinem" Parkplatz
Es geht mir nur gegen den Strich, dass es "erlaubt" ist 4 Wochen illegal zu parken.
Abgesehen davon, das manche der bisherigen Fz auch (teilweise massiven) Ölverlust hatten, aber das muss mich ja nicht interessieren, ist ja schließlich öffentliche Fläche, die mich nichts angeht..........


--------------------
Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. Rene Descartes, 1596-1650
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dopero
Beitrag 23.11.2013, 16:06
Beitrag #35


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2922
Beigetreten: 16.07.2006
Mitglieds-Nr.: 21252



Zitat (Original Bernie @ 23.11.2013, 15:42) *
Weil viele (mich eingeschlossen) sich sagen, daß man die Kirche in Dorf lassen sollte.
...

Schon klar, schließlich werden keine LKW Stellplätze blockiert. Dann möchte ich dich mal hören!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Original Bernie_*
Beitrag 23.11.2013, 16:16
Beitrag #36





Guests






Na siehste!
WENN ein Ölfleck auftaucht, kannst du eune weitergehende Anzeige machen:
Umweltverschmutzung!!
DANN wird es mit Sicherheit in kürzere Zeit "bearbeitet"!
Aber sei dir sicher, daß es auch von dieser Fahrzeuge sind, nicht daß du dir wie ein Kollege von mir sich "den Mund verbrennt", weil er dachte, daß mein Corrado viel Öl verliert, dabei stellte sich heraus, daß ausgerechnet sein Audi der Pisser war! laugh2.gif

Zitat (dopero @ 23.11.2013, 16:06) *
Schon klar, schließlich werden keine LKW Stellplätze blockiert. Dann möchte ich dich mal hören!

Darfst du:
Ein LKW-Parkplatz ist ein LKW-Parkplatz, und darauf dürfen PKW eben NICHT parken!
Und ich war auch so frei und habe die eine und andere mal die Polizei gerufen, wenn ein einzelnes uneinsichtige PKW bzw. Camper auf die Autobahnraststätte ein LKW-Parkplatz besetzten, die später bisher IMMER von Polizei von Platz verwiesen wurden!
Sie BEGRÜSSTEN die Meldung meinerseits sogar, weil so dann ein LKW weniger illegal Nachts nächtigen muss!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Dirk-
Beitrag 23.11.2013, 16:27
Beitrag #37


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1858
Beigetreten: 09.09.2004
Mitglieds-Nr.: 5458



Zitat (Original Bernie @ 23.11.2013, 16:16) *
Ein LKW-Parkplatz ist ein LKW-Parkplatz, und darauf dürfen PKW eben NICHT parken!


Ach ja?
Eine öfftl. Straße ist eine öfftl. Straße und da dürfen abgemeldete Fz .eben NICHT parken


--------------------
Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. Rene Descartes, 1596-1650
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Frechdachs75
Beitrag 23.11.2013, 16:30
Beitrag #38


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2387
Beigetreten: 08.03.2013
Wohnort: Rotenburg an der Fulda
Mitglieds-Nr.: 67751



Zitat (Original Bernie @ 23.11.2013, 16:16) *
Ein LKW-Parkplatz ist ein LKW-Parkplatz, und darauf dürfen PKW eben NICHT parken!
Und ich war auch so frei und habe die eine und andere mal die Polizei gerufen, wenn ein einzelnes uneinsichtige PKW bzw. Camper auf die Autobahnraststätte ein LKW-Parkplatz besetzten, die später bisher IMMER von Polizei von Platz verwiesen wurden!
Sie BEGRÜSSTEN die Meldung meinerseits sogar, weil so dann ein LKW weniger illegal Nachts nächtigen muss!


Das lass mal 911 nicht hören.. ;-) Von wegen Denunzianten und Co.. whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Original Bernie_*
Beitrag 23.11.2013, 16:31
Beitrag #39





Guests






Es macht aber eine DICKE Unterschied, ob man mit ein 40-Tonner noch einer der VIEL ZU WENIGE vorhandene LKW-Parkplatz ergattern kann und nicht irgendwo wegen EIN Pkw bzw. Camper zu illegale parken GENÖTIGT wird, oder ob in ein (Wohngebiet?) ein PKW ohne Kennzeichen parkt, das niemanden behindert bzw. gefährdet, sondern einfach nur rumsteht!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Frechdachs75
Beitrag 23.11.2013, 16:35
Beitrag #40


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2387
Beigetreten: 08.03.2013
Wohnort: Rotenburg an der Fulda
Mitglieds-Nr.: 67751



Zitat (Original Bernie @ 23.11.2013, 16:31) *
Es macht aber eine DICKE Unterschied, ob man mit ein 40-Tonner noch einer der VIEL ZU WENIGE vorhandene LKW-Parkplatz ergattern kann und nicht irgendwo wegen EIN Pkw bzw. Camper zu illegale parken GENÖTIGT wird, oder ob in ein (Wohngebiet?) ein PKW ohne Kennzeichen parkt, das niemanden behindert bzw. gefährdet, sondern einfach nur rumsteht!


Ok das ist Deine Meinung, andere sehen aber ganz andere Prioritäten. Wo ist da der Unterschied? Ein illegal (abgemeldet) abgestellter PKW würde mich auch nerven ehrlich gesagt.
Nur wer hat Recht? Beide Sichtweisen sind einleuchtend, einmal mit dem LKW Parkplatz und einmal den abgemeldeten PKW. Beides nicht ok.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 23.11.2013, 16:35
Beitrag #41


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24265
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Zitat (Original Bernie @ 23.11.2013, 14:56) *
Na dann erklär doch mal, mit welche Rechtsgrundlage die Polizei ein Wagen öffnen (lassen) soll, das KEIN Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt...


In der Sprache von Sicherheitsbehörden ist ein falsch abgestellter Wagen eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, denn es wird ja gegen diverse zwingende Vorschriften verstoßen. Darüberhinaus wird eine Parkplatz den berechtigten Nutzern entzogen.


--------------------
„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
helmet lampshade
Beitrag 23.11.2013, 16:40
Beitrag #42


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6059
Beigetreten: 05.11.2003
Mitglieds-Nr.: 508



Zitat (911 @ 23.11.2013, 10:21) *
Wenn ein Verbot für dich Grund genug ist einen Verstoß zu deinem persönlichen Problem zu machen und anzuzeigen ist klar wessen Geistes Kind zu bist. Blockwart, Denunziant, Wichtigmacher.

Nö, eine Beeinträchtigung nehme ich nicht in Kauf, weil ein anderer einen Vorteil für sich bekommen will, der ihm nicht zusteht.

Warum soll man akzeptieren, wenn z.B ein Autohändler an der Abstellfläche spart und seine unangemeldeten Fahrzeuge auf Parkplätze stellt, die ich nutzen könnte?

Darf man so ein Fahrzeug eigentlich zuparken?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
dopero
Beitrag 23.11.2013, 16:49
Beitrag #43


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2922
Beigetreten: 16.07.2006
Mitglieds-Nr.: 21252



Zitat (Original Bernie @ 23.11.2013, 16:16) *
Ein LKW-Parkplatz ist ein LKW-Parkplatz, und darauf dürfen PKW eben NICHT parken!

Ich habe nichts von einem für LKW reservierten Parkplatz geschrieben, das hast du für sich so interpretiert.

Aber alternativ, extra für dich: Was wäre wohl auf LKW Parkplätzen los, wenn immer mehrere Plätze von abgemeldeten LKW belegt wären?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Original Bernie_*
Beitrag 23.11.2013, 16:56
Beitrag #44





Guests






Ist in Industriegebiete Alltag, und auch schon auf Rastplätze gesehen.
Lässt mich kalt.

PS:
Erst vor 2 Wochen bei Rastplatz Illertal, ein abgemeldete Reisebus ohne Kennzeichen, der dort nicht "erst seit gestern" stand.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
erwin_a
Beitrag 23.11.2013, 22:32
Beitrag #45


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4981
Beigetreten: 23.08.2013
Mitglieds-Nr.: 69716



Bei abgemeldeten Fahrzeugen, die offensichtlich keine Gefährdung für andere darstellen, wird dem letzten Fahrzeughalter eine angemessene Frist gesetzt, das Fahrzeug zu entfernen. Danach wird ein Ordnungsverfahren eingeleitet, mit dem Ziel, das Fahrzeug auf Kosten des letzten Halters entfernen zu lassen. Hierbei ist zu beachten, dass behördliche Massnahmen nicht außer Verhältnis zum Zweck stehen dürfen (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit). Das Androhen (Anbringen v. Hinweiszettel) solcher Maßnahmen auf Grundlage des Gefahrenabwehrrechts des Bundeslandes ist dabei üblich, ebenso eine Frist von 4 Wochen (in Abhängigkeit von der Gefahrensituation)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Ichtyos
Beitrag 23.11.2013, 23:14
Beitrag #46


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 8126
Beigetreten: 13.06.2006
Mitglieds-Nr.: 20252



Trifft das auch zu, wenn der letzte Halter das Fahrzeug mit ordentlichem Kaufvertrag veräußert und das der Zulassungsstelle mitgeteilt hat? think.gif


--------------------
_/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
Go to the top of the page
 
+Quote Post
erwin_a
Beitrag 23.11.2013, 23:35
Beitrag #47


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4981
Beigetreten: 23.08.2013
Mitglieds-Nr.: 69716



Zitat
selbst wenn man den klägerischen Vortrag zu Grunde legt, ergibt sich die Verantwortlichkeit als Zustandsstörer aus einem Verstoß gegen die Nachweispflicht des § 27a Abs. 1 Satz 1 StVZO a. F. - jetzt § 15 Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung -(vgl. Becker, in NZV 2001, 202, 203). Danach hat der Halter oder Eigentümer unter Vorlage eines Verwertungsnachweises eines anerkannten Demontagebetriebes sein Altfahrzeug endgültig aus dem Verkehr ziehen zu lassen (Nr. 1) oder, wenn sein Fahrzeug nicht als Abfall entsorgt werden soll, dies gegenüber der Zulassungsbehörde zu erklären und das Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr ziehen zu lassen (Nr. 2). Die bis zum 01.03.2007 geltende Vorschrift steht in engem sachlichem Zusammenhang mit der Altfahrzeug-Verordnung. Gemäß § 4 Abs. 1 AltfahrzeugV ist jeder Besitzer eines Altautos, dessen er sich entledigen möchte, zur Überlassung an eine Verwertungsstelle verpflichtet. Gemäß § 27a StVZO a. F. trifft jeden Eigentümer eines Altautos die Pflicht, einen Verwertungsnachweis oder eine Erklärung über den Verbleib vorzulegen, wenn er das Fahrzeug nicht als Abfall entsorgen will (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl. 2005, § 27a StVZO Rn. 3)....Demnach endet die Zustandsverantwortlichkeit des Veräußerers erst mit der Erfüllung der Pflichten aus § 27a StVZO. Legt er weder einen Verwertungsnachweis noch eine Verbleibserklärung vor, bleibt der bisherige Eigentümer Zustandsverantwortlicher, bis ein Erwerber erkennbar die Verantwortlichkeit übernommen hat (vgl. Becker, a. a. O., 204).
Urteil
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Ichtyos
Beitrag 24.11.2013, 01:26
Beitrag #48


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 8126
Beigetreten: 13.06.2006
Mitglieds-Nr.: 20252



Hilf mir mal vom Schlauch runter: Der Käufer - der in der Regel ein Exporteur ist - bestätigt, am ... um ... Uhr das Fahrzeug samt Schlüsseln und Papieren in abgemeldetem Zustand in Empfang genommen zu haben. Dann hängt er KZK dran und begibt sich mit der Kiste nach Bremerhaven (iirc gehen von dort aus die meisten Export-Frachter ab). Unterwegs geht der Motor hoch. Der Käufer beschließt: Das lohnt sich nicht mehr, stellt die Karre in den Wald, nimmt die Kennzeichen ab und verdünnisiert sich.

Wer ist jetzt letzter Halter? unsure.gif

Das KZK wird ja korrekterweise ohne Eintrag der Fahrzeugdaten ausgegeben. Somit ist der Zulassungsstelle dieser Part nicht bekannt. Und nun? think.gif


--------------------
_/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
Go to the top of the page
 
+Quote Post
erwin_a
Beitrag 24.11.2013, 09:01
Beitrag #49


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4981
Beigetreten: 23.08.2013
Mitglieds-Nr.: 69716



In dem Fall dürfte der neune Besitzer als Handlungsstörer zur Rechenschaft gezogen werden.

EdiT: Voraussetzung ist die Einhaltung des §15 FZV (2)
Zitat
(2) Verbleibt ein Fahrzeug der Klasse M1 oder der Klasse N1 zum Zwecke der Entsorgung im Ausland, so hat der Halter oder Eigentümer des Fahrzeugs dies gegenüber der Zulassungsbehörde zu erklären und das Fahrzeug außer Betrieb setzen zu lassen. Im Übrigen hat der Halter oder Eigentümer des Fahrzeugs gegenüber der Zulassungsbehörde bei einem Antrag auf Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs zu erklären, dass das Fahrzeug nicht als Abfall zu entsorgen ist.

Wenn das Fzg also ordnungsgemäß abgemeldet wurde und von der Straße entfernt, so sollte es keine Probleme geben. Der Kaufvertrag bestätigt dann den Eigentümerwechsel.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
haschee
Beitrag 24.11.2013, 09:07
Beitrag #50


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9453
Beigetreten: 14.01.2006
Wohnort: Mitte der Südschiene
Mitglieds-Nr.: 15997



ah ich sollte meinen eigenen Empfehlungen folgen und immer die § nachsehen. blushing.gif whistling.gif

Ja, es ist wohl auch ne Sondernutzung und ja, das kostet (wenn erwischt).

Das pdf des Bayerischen Innenbauverkehrsministerium verweist auch auf Art. 18a des BayStrWG.
Das pdf ist übrigens sehr neu bzw. zumindest überarbeitet und kann man nicht nur in den Abgründen übers Internet finden (wie manche nicht öffentliche AH StVO) sondern direkt hier - ganz unten.
http://www.stmi.bayern.de/suv/strassenundv...recht/index.php
Und das FStrG und das BayStrWG liefern die auch gleich noch - toll. wavey.gif


BayStrWG
Zitat
Art. 18a

Unerlaubte Sondernutzung

(1) 1 Werden Autowracks oder andere Fahrzeuge verbotswidrig abgestellt oder wird sonst eine Straße ohne die erforderliche Erlaubnis nach Art. 18 benutzt oder kommt der Erlaubnisnehmer seinen Pflichten nicht nach, so kann die Straßenbaubehörde die erforderlichen Anordnungen erlassen. 2 Sind solche Anordnungen nicht oder nur unter unverhältnismäßigem Aufwand möglich oder nicht erfolgversprechend, so kann sie den rechtswidrigen Zustand auf Kosten des Pflichtigen beseitigen oder beseitigen lassen.

(2) Die Straßenbaubehörde kann von der Straße entfernte Gegenstände bis zur Erstattung ihrer Aufwendungen zurückbehalten.

(3) 1 Ist der Eigentümer oder Halter der von der Straße entfernten Gegenstände innerhalb angemessener Frist nicht zu ermitteln oder kommt er seinen Zahlungspflichten innerhalb von zwei Monaten nach Zahlungsaufforderung nicht nach oder holt er die Gegenstände innerhalb einer ihm schriftlich gestellten angemessenen Frist nicht ab, so sind die Gegenstände auf Antrag der Straßenbaubehörde von der Kreisverwaltungsbehörde zu verwerten. 2 In der Aufforderung zur Zahlung oder Abholung ist auf die Möglichkeit der Verwertung hinzuweisen. 3 Im übrigen sind die Vorschriften des Polizeirechts über die Verwertung sichergestellter Gegenstände entsprechend anzuwenden.

(4) Die Absätze 2 und 3 gelten auch für die Bundesfernstraßen mit der Maßgabe, daß die Befugnis zur Zurückbehaltung nach Absatz 2 der für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis zuständigen Behörde zusteht.

(5) Zu Maßnahmen nach den Absätzen 1, 2 und 4 ist auch die Kreisverwaltungsbehörde befugt.

(6) Die Befugnisse nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.




Außerdem hatten wir erst bei dem Fall des - länger einen Parkplatz blockierenden, mit platten Reifen ausgerüsteten - Fahrzeugs (längerfristig, also meiner Ansicht nach fällt Panne da irgendwann raus und es wird Sondernutzung) dieses obskure Forum:
http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht...chleppen_04.php



Früher wird wohl nur nicht abgeschleppt weil die Übernahme der Kosten nicht 100 % gesichert ist bei solchen Aktionen.
Im Gegensatz zum Abschleppen von Falschparkern mit Kennzeichen bei dem wir inzwischen sogar für Privatpersonen 2 BGH Urteile pro Abschleppen und pro erst zahlen dann Auto haben.


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
Go to the top of the page
 
+Quote Post

2 Seiten V   1 2 >
Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 18.04.2024 - 17:47