Wann darf die Polizei ein Auto stillegen?, oder abschleppen? |
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Wann darf die Polizei ein Auto stillegen?, oder abschleppen? |
Gast_DoktorG60_* |
01.08.2004, 01:59
Beitrag
#1
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man hat schon oft gehört das die einfach mal ein fahrzeug abschleppen wasja soviel ich weis einer Stillegung gleicht Soviel ich weis - dürfen die das garnicht soeinfach Oder ? Ich hatte mal gehört - die darf das nur wenn andere V-teilnehmer einer Gefahr ausgesetzt wäre durch dieses Fahrzeug - (zb. Bremsen defekt - oder so ) Kann mir da einer genau was dazu schrieben ????? Mfg Danke |
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01.08.2004, 18:50
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#2
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 74 Beigetreten: 26.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4513 |
Hallo,
die Polizei kann die Weiterfahrt untersagen, wenn eine Gefahr davon ausgeht, oder wenn ein Tüv-Gutachten erstellt werden muss. D. h. wenn der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorliegt und sie ein Gutachten benötigen. Auch wenn z. B. dein Auspuff zu laut ist, geht zwar keine Gefahr davon aus, darfst aber trotzdem nicht weiterfahren. Das heißt auch wenn die Betriebserlaubnis erlöschen ist. Also in den aller-aller meisten Fällen ist die Polizei dazu befugt, dass Fahrzeug abzuschleppen. Falls die BE erloschen ist, können Polizisten in manchen Bundesländern sogar die Zulassungsplakete vor Ort abkratzen. -------------------- Gruß
PUNISHER_BY |
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Gast_DoktorG60_* |
01.08.2004, 19:33
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#3
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Gut ist mir Klar !
Wie kann eine Betriebserlaubnis erloschen sein - wenn alles vom Tüv so abgenommen wurde !? Der Tüvprüfer hat zu mir mal gesagt es gibt laut Stvzo keine genauen angaben zur Mindestbodenfreiheit - wichtig wäre die unterkannte des nummerschilds und der scheinwerfer - er meinte es liege im ermessen des prüfers - bei mir sind die serienspoiler recht tief aber unterkanten sind im sollbereichs - wenn aber bei der Polizei (das ermessen) spoiler zu Tief kann er mir das Auto stehen lassen ?? Und sonst ist alles getüvt habe auch kein kautebn auspuff dran ! Hatte auch nie Propleme aber wenn dann wüßte ich doch gerne ein wenig bescheid was Sie dürfen und was nicht ! Mfg |
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Gast_Gast-Karl_* |
01.08.2004, 20:13
Beitrag
#4
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Die Polizei kann dein Auto schon stilllegen, wenn ein VERDACHT auf Verkehrsunsicherheit oder sonstige Mängel besteht.
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Gast_DoktorG60_* |
01.08.2004, 23:47
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#5
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Auf Verdacht ! Wäre wohl Fahrlässig wenn es sich als falsch rausstellt
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02.08.2004, 01:22
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#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1209 Beigetreten: 10.03.2004 Wohnort: Rellingen/HH Mitglieds-Nr.: 2203 |
Wenn die einen Verdacht hegt, wollen sie i.d.R. entsprechende Papiere und/oder Eintragungen sehen. Hat der TÜV das alles abgesegnet, gibt es eigentlich keinen Verdacht mehr.
Ich kann mir nur noch den theoretischen Fall einer getürkten TÜV-Abnahme vorstellen, bei der die einen offensichtlichen Mangel erkennt, der aber abgenommen ist (z.B. eingetragene 18"-Räder, deren ABE ein Ziehen der Kotflügel vorschreibt, aber keine Veränderung an denselben erkennbar ist). In so einem Falle des getürkten TÜV müssen die Sheriffs tatsächlich von einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug ausgehen und es entstempeln. -------------------- ZITAT(blue0711) Ich muss als VT nicht mit jedem erdenklichen Unsinn als Reaktion von Anderen auf meine blosse Existenz in einem in der Praxis doch recht subjektiv eingeschätzten imaginären Raum rechnen. |
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Gast_DoktorG60_* |
02.08.2004, 10:16
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#7
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Es ist keine getürkte Abnahme
Also sollte könnten die im Falle bei mir nichts wollen ! es wurde alles vom TÜV Pfalz (auch einelabnahmen der felgen) ind den Brief eingetragen und von der Zulassungsstelle wurde die Bertiebserlaubnis erteilt ! mfg |
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Gast_Gast_PKA_* |
02.08.2004, 10:23
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#8
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Tja, alles gut und schön aber sobald trotzdem der Verdacht da ist darf gehandelt werden. Ob sich der Verdacht erhärtet oder nicht ist dann eine andere Sache.
Grund ist eigentlich der das viele Prüfer echt Schindluder getrieben haben und alles eingetragen haben was nur geht. Ich habe mal ein paar schwarze Rückleuchten über Ebay gekauft mit ABE die dann von der Polizei beschlagnahmt wurden inkl. der ABE weil die gefälscht war und die Leuchten jetzt als Beweismittel dienen. |
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Gast_Doktor G60_* |
02.08.2004, 13:28
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#9
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Eigendlich ein Witz
Für was brauchen wir dann solche Organisationen wie Tüv Dekra oder GTÜ wenn es doch evet. nicht in Ordnung ist ! Und jeder es anzweifeln kann ! Da gehts nur ums Geld sonst nichts Haubtsache die Kassen sind voll und die leute wurden über den Tisch gezogen ! mfg |
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02.08.2004, 14:05
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#10
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 74 Beigetreten: 26.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4513 |
Zitat (Doktor G60 @ 02.08.2004, 14:28) Eigendlich ein Witz Für was brauchen wir dann solche Organisationen wie Tüv Dekra oder GTÜ wenn es doch evet. nicht in Ordnung ist ! Und jeder es anzweifeln kann ! Da gehts nur ums Geld sonst nichts Haubtsache die Kassen sind voll und die leute wurden über den Tisch gezogen ! mfg Es soll ja auch vorkommen, dass Menschen nach der TÜV Abnahme an seinen Fzg. Änderungen vornehmen. Und dadurch ist die Gefährdung im Straßenverkehr auch nicht seltener geworden. Und es geht nicht um Abzocke und schon gar nicht um Schickane. Es geht nur darum, dass die zugelassenen Fzg. auch verkehrssicher und vorschriftsmäßig sind. -------------------- Gruß
PUNISHER_BY |
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Gast_Gast-Karl_* |
02.08.2004, 20:13
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#11
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@ DoktorG60
Die Polizei darf auf Verdacht ein Fz. stilllegen - dann wird der Wagen von einer Prüfstelle begutachtet (i.d.R. der TÜV) und der Verdacht wird bestätigt oder eben nicht. Im konkreten Fall hat die Polizei ein älteres Auto "auf Verdacht" stillgelegt (Anm.: durch Anweisung von "oben" sollten alle älteren Fahrzeuge ohne Kat so aus dem Verkehr gezogen werden, nicht wegen der Umwelt, sondern zum Anschieben der Wirtschaft). Zum Zeitpunkt der Stilllegung und des Abschleppens war das Fahrzeug noch in Ordnung, ferner war 2 Tage vor der Stilllegung die "große Inspektion" gemacht worden. Nach 3 Wochen konnte der Wagen incl. Mängelbericht mittels Transporter abgeholt werden. Und die Mängel: a) Auspuff defekt wegen einer fehlenden Auspuffschelle und b) auf beiden Seiten keine Wirkung der Handbremse. Ach so: Der das Fahrzeug stilllegende Polizeibeamte zog am stehenden (also geparkten!!!) Wagen die Handbremse an und stellte da schon die Diagnose einer unwirksamen Handbremse. Ein Hellseher, einfach wunderbar! Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Noch Fragen, Dr.? |
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Gast_DoktorG60_* |
03.08.2004, 06:27
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#12
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Punisher BY
Du wirst mir hier nicht unterstellen wollen ich habe nach meiner Tüvabnahme mein Auto verändert !!?? Nein habe ich nicht - und doch ist es anzocke wenn ich eine Abnahme machen lasse TÜV segnet es ab und irgendein kann es als regelwidrig erkennen ! Wo ist dann der sinn einer Eintragung durch den TÜV - für den man viel Geld zahlt vorallem wenn eine Einzelabnahme ist ! Mien Auto wurde so abgenommen wie er ist und auch so die Teile abgenommen wie diese verbaut wurden und jetzt noch sind - gut Mittlerweile habe einen anderen Endschalldämpfer und eine andere Scheinwerferfront die ich aber auch noch abnehmen lasse ! Mfg |
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03.08.2004, 09:45
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1209 Beigetreten: 10.03.2004 Wohnort: Rellingen/HH Mitglieds-Nr.: 2203 |
Bezüglich der polizeilichen Anzweiflung von TÜV-Genehmigungen dürfen wir uns alle bei den Idi**** bedanken, die meinten, schlauer als der TÜV zu sein. Wir alle kennen ja den Spruch "ich bau's ab, hol mir TÜV und bau's wieder dran" - besonders beliebt bei UBB und Endschalldämpfern.
Diese Geschichten sind in letzter Zeit häufiger vorgekommen, ergo müssen wir, die jede Schraube absegnen lassen, nun mit den Folgen leben. Bedankt euch also bei denen und schimpft nicht auf den TÜV-Prüfer oder -------------------- ZITAT(blue0711) Ich muss als VT nicht mit jedem erdenklichen Unsinn als Reaktion von Anderen auf meine blosse Existenz in einem in der Praxis doch recht subjektiv eingeschätzten imaginären Raum rechnen. |
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03.08.2004, 10:21
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#14
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1019 Beigetreten: 15.10.2003 Wohnort: Waldbreitbach Mitglieds-Nr.: 339 |
Mal abgesehen davon kann doch auch ein Tüv-Prüfer mal nen Fehelr machen oder etwas vergessen, er ist schliesslich auch nur ein Mensch. Eigentlich sollte man froh sein, dass nicht alle Macht in der Hand des Tüvs liegt. Mein Schwiegerpapa hat nen Spezi, der seinen verlodderten und völlig kaputten Golf " von 1988 ständig die Plakette erteilt-vollkommen unberechtigt, da wesentliche Teile wie Bremsen, Stossdämpfer usw. Schrott sind und das Auto ne Gefahr für alle auf der Strasse ist. Da bin ich froh, dass es eine Polizei gibt, die da noch ein Veto einlegen kann, immerhin gefährdet man damit ja nicht nur sich selbst, sonder auch andere!
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03.08.2004, 10:30
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#15
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1209 Beigetreten: 10.03.2004 Wohnort: Rellingen/HH Mitglieds-Nr.: 2203 |
Du also inklusive, da du sogar konkrete Hinweise darauf hast, aber nichts unternimmst.
Anonyme Hinweise in Richtung sollen da helfen, auch ohne Familienzwist sowas von der Straße zu bekommen. Wer weiß, was der Prüfer denn noch so alles "übersieht" ? -------------------- ZITAT(blue0711) Ich muss als VT nicht mit jedem erdenklichen Unsinn als Reaktion von Anderen auf meine blosse Existenz in einem in der Praxis doch recht subjektiv eingeschätzten imaginären Raum rechnen. |
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Gast_DoktorG60_* |
03.08.2004, 17:19
Beitrag
#16
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Wir wollen mal den Tüv nicht in den Himmelheben - es gibt auch prüfer die ein fahrzeug nie gesehn haben und placketten erteilen - das sind keine Götter - da gehts nur um Kohle !
Mfg |
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03.08.2004, 21:50
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#17
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 749 Beigetreten: 16.09.2003 Wohnort: nordwestliches Nordbayern Mitglieds-Nr.: 65 |
Villeicht sollten wir mal die Begrifflichtkeiten etwas ordnen:
"Stilllegen" oder "Stempel abkratzen" ist zunächst nicht Sache der Polizei, da sie in § 17 StVZO nicht genannt ist. Es ist ihr allenfalls möglich, im Wege des Eilfalles - siehe § 68 Abs. 2 StVZO - die Massnahmen der originär zuständigen Behörde zu ergreifen, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert. Dies setzt m. E. die verwaltungsrechtlich erforderliche Prüfung der Verhältnismässigkeit voraus - und ob die bei einem womöglich nur formalen Verstoss wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis mit nachfolgender Entstempelung gewahrt ist, möchte ich stark bezweifeln. Im übrigen fehlt der Polizei die Rechtsgrundlage zum Einschreiten, wenn ein An- oder Umbau durch einen Sachverständigen begutachtet und für in Ordnung befunden wurde. Von vorne herein an der Zulässigket zu zweifeln lässt sich mit sachgemässer Erwägung nicht vereinbaren, zumal es mit Sicherheit weniger einschneidende Massnahmen gibt, um Sachverhalte zu prüfen, zB Anruf beim TÜV oä... |
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03.08.2004, 22:57
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#18
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2807 Beigetreten: 05.04.2004 Wohnort: Saarland Mitglieds-Nr.: 2650 |
@doktor G60
Wenn die Veränderungen eingetragen sind und die entsprechenden Papiere auch der "Realität" entsprechen ziehen sich nur die aller-, allerwenigsten Polizisten den Schuh an, ein Auto sicherzustellen. Dies ist nur möglich bei eklatanten Unterschieden zwischen Eintragung (falls überhaupt vorhanden) und dem, was man mit bloßem Auge auf der Straße erkennen kann. @all Nehmen wir mal an, die Polizei hätte solch ein Fahrzeug sichergestellt wegen dem Verdacht Erlöschen BE. Das Fahrzeug wurde überprüft (z.B. TÜV) und als ok angesehen. Heißt also, der Verdacht hat sich nicht erhärtet. Wer trägtg nun die Kosten (Abschleppen, Verwahrkosten, Gutachterkosten evtl. Verdienstausfall)??? Und hängt es hierbei davon ab, ob sich der Verdacht als richtig oder falsch erwiesen hat? -------------------- |
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Gast_DoktorG60_* |
04.08.2004, 06:37
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#19
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Also ich hab mit jemand mal gesprochen dem ist das passiert -
Dienstaufsichtsbeschwerde weil ihn auch die behandelt haben wie der letzte dreck und alle kosten muste der Staat bzw übernehmen ! mfg |
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Gast_Crispy_* |
04.08.2004, 06:50
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#20
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Darf die Polizei ein KFZ sicherstellen/stillegen, weil es selbstgetönte Rückleuchten hat, die fast schwarz sind und man eigentlich gar kein Bremslicht sehen kann (tagsüber)?
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04.08.2004, 09:42
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1209 Beigetreten: 10.03.2004 Wohnort: Rellingen/HH Mitglieds-Nr.: 2203 |
Wie @peter schon schrieb:
Zitat Es ist ihr allenfalls möglich, im Wege des Eilfalles - siehe § 68 Abs. 2 StVZO - die Massnahmen der originär zuständigen Behörde zu ergreifen, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert. Ein praktisch nicht mehr sichtbares Bremslicht ist eine erhebliche Gefahr und Eile ist ohne Frage auch geboten - §68 Abs. 2 somit erfüllt. -------------------- ZITAT(blue0711) Ich muss als VT nicht mit jedem erdenklichen Unsinn als Reaktion von Anderen auf meine blosse Existenz in einem in der Praxis doch recht subjektiv eingeschätzten imaginären Raum rechnen. |
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Gast_Crispy_* |
04.08.2004, 10:36
Beitrag
#22
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Danke, sehe ich genauso.
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Gast_DoktotG60_* |
04.08.2004, 11:25
Beitrag
#23
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der Meinung bin ich auch !
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 16:19 |