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> Mehrzweckstreifen = Seitenstreifen?
bradem
Beitrag 13.11.2013, 14:03
Beitrag #1


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Ich grüße Euch!

Vor allem in Wohngebieten gibt es in schmalen Straßen ohne Gehweg ab und zu sich optisch von der Fahrbahn abhebende Streifen,
für welche ich immer mal wieder die Bezeichnung "Mehrzweckstreifen" vernommen habe.
In der StVO gibt es diesen Begriff meines Wissens nicht.
Was hat es damit auf sich? Ich vermute, dass es sich ganz einfach um Seitenstreifen handelt, welche auch von Fußgängern genutzt
werden, wenn keine Fahrzeuge darauf parken.
Aber warum dann die Bezeichnung Mehrzweckstreifen, wenn es doch den offiziellen Begriff Seitenstreifen gibt? think.gif
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Mitleser
Beitrag 13.11.2013, 14:33
Beitrag #2


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Weil es hipper und fußgänger-/bewohnerfreundlicher klingt.
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Frechdachs75
Beitrag 13.11.2013, 14:36
Beitrag #3


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Bei uns ist das einfach nur ohne Gehweg und fertig. So neumodisches gibt es bei uns in der hessischen Provinz nicht.. whistling.gif
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Aqua-Cross
Beitrag 13.11.2013, 14:45
Beitrag #4


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Spötter würden sagen, daß es sich einfach um einen Teil der Fahrbahn handelt, der über eine andere Oberfläche verfügt.
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janr
Beitrag 13.11.2013, 14:51
Beitrag #5


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Das würde ich gerne mal sehen, gibt es Bilder?


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 13.11.2013, 15:17
Beitrag #6





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Wenn es wirklich ein Seitenstreifen nach der StVO ist, dann kann man ihn auch Mehrzweckstreifen nennen, weil er mehreren Zwecken dient, nämlich dem Parken, dem Befahren durch langsame Fahrzeuge und der Benutzung durch Fußgänger, wenn kein Gehweg vorhanden ist.
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bradem
Beitrag 13.11.2013, 15:31
Beitrag #7


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Zitat (janr @ 13.11.2013, 14:51) *
Das würde ich gerne mal sehen, gibt es Bilder?

Ich werde voraussichtlich morgen die Möglichkeit haben, mal ein Foto von solch einem Streifen zu machen.
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erwin_a
Beitrag 13.11.2013, 19:19
Beitrag #8


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Zitat (bradem @ 13.11.2013, 14:03) *
Vor allem in Wohngebieten gibt es in schmalen Straßen ohne Gehweg ab und zu sich optisch von der Fahrbahn abhebende Streifen,
für welche ich immer mal wieder die Bezeichnung "Mehrzweckstreifen" vernommen habe.
In der StVO gibt es diesen Begriff meines Wissens nicht.
Was hat es damit auf sich?

Nach Erklärungen muss man wohl woanders suchen. Hier ist eine:
Zitat
* entfernt *

Quelle:Kommentare zur StVO/ 14. Auflage wavey.gif

Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 14.11.2013, 12:30
Bearbeitungsgrund: Bitte die Bedingungen und Grenzen des Zitatrechts beachten - das Mindeste wäre eine Angabe der tatsächlichen Quelle und nicht nur "Kommentare" .
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Mitleser
Beitrag 13.11.2013, 22:36
Beitrag #9


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Und wo sehen die Kommentatoren zur StVO den Unterschied?
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erwin_a
Beitrag 13.11.2013, 22:44
Beitrag #10


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blink.gif Warum sollten Kommentatoren "Unterschiede" zur StVO sehen wollen, wenn sie beabsichtigen ebend diese zu kommentieren ?
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Mitleser
Beitrag 13.11.2013, 22:54
Beitrag #11


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Nicht "zur StVO", sondern zwischen "Mehrzweckstreifen" und "Seitenstreifen allgemein".
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erwin_a
Beitrag 13.11.2013, 23:03
Beitrag #12


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Achso! Na dann sag das doch gleich!

Vielleicht sollte hier auf keinen Unterschied, sondern vielmehr auf die Gleichheit hingewiesen werden.
Dies wäre dann m.M.nach auch eine Erläuterung/ ein Kommentar und deckt sich auch noch in etwa mit den anderen, hier niedergeschriebenen, Kommentaren einiger Forenmitglieder.
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amfa
Beitrag 14.11.2013, 00:01
Beitrag #13


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Frage zu dem Kommentaor:

Ich dachte Seitenstreifen sind (ausser auf der Autobahn) immer zum parken gedacht.
Warum steht in dem Kommentar:
"Seitenstreifen dürfen nur benutzt werden, wenn es ausdrücklich vorgesehen ist, z.B. als Parkstreifen, sofern sie als solche deutlich erkennbar sind"
Ist das nicht falsch?
StVO §12
Zitat
4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.

Der Seitenstreifen ist doch sogar die erste Wahl wenn es um's parken geht.

Ich find die Formulierung in dem Kommentar irgendwie unglücklich, das klingt ein wenig nach "Nur wenn da ein Schild steht oder Markierungen angebracht sind"


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erwin_a
Beitrag 14.11.2013, 07:55
Beitrag #14


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Zitat (amfa @ 14.11.2013, 00:01) *
Ich find die Formulierung in dem Kommentar irgendwie unglücklich, das klingt ein wenig nach "Nur wenn da ein Schild steht oder Markierungen angebracht sind"

Ich denke nicht, dass es so gemeint ist. Vielmehr wird doch nur wörtlich darauf hingewiesen, dass nicht jeder Seitenstreifen zum Parken gedacht und geeignet ist.
Ich sollte vielleicht alles zitieren, was im Kommentar zu diesem Thema geschrieben steht:

Zitat
* entfernt *

wavey.gif

Man kan sich bsw. auch an den Ausführungen des OLG Köln (NZV 1992, 415) orientieren:
Zitat
Unter einem Mehrzweckstreifen ist der nach seiner Beschaffenheit zur Benutzung durch zweispurige Fahrzeuge geeignete und hierfür besonders ausgebaute Seitenstreifen neben der Straße zu verstehen, der durch eine durchgehende Linie (Zeichen 295) nach § STVO § 41 STVO § 41 Absatz III Nr. 3b StVO abgetrennt ist (vgl. OLG Köln, DAR 1982, DAR Jahr 1982 Seite 23 = VRS 61, VRS Band 61 Seite 457; Begr. zu Zeichen 295 - abgedr. b. Jagusch/Hentschel, § STVO § 41 StVO Rdnr. 239).

Im allgemeinen wird hierfür heute die Bezeichnung "Seitenstreifen" verwendet (vgl. VwV zu Zeichen 295 zu b, abgedr. b. Jagusch/Hentschel, § STVO § 41 StVO Rdnr. 181; § STVO § 2 STVO § 2 Absatz IV 3 StVO; § STVO § 5 STVO § 5 Absatz VI 3 StVO; Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 12. Aufl., § 2 Rdnr. 89; Jagusch/Hentschel, § STVO § 2 StVO Rdnr. 25). Der Begriff "Mehrzweckstreifen" soll entfallen (vgl. Begr. zur ÄndVO v. 22. 3. 1988 betreffend § STVO § 5 STVO § 5 Absatz VI StVO - abgedr. b. Jagusch/Hentschel, § STVO § 5 StVO Rdnr. 13c). Da ein Seitenstreifen aber auch unbefestigt sein kann (vgl. VwV zu § STVO § 2 STVO § 2 Absatz IV StVO, abgedr. b. Jagusch/Hentschel, § 2 Rdnr. 23) und diese Bankette von Kfz nicht zum Fahren und nur ausnahmsweise mit ihrem Zustand entsprechender Vorschrift benutzt werden dürfen (vgl. Jagusch/Hentschel, § STVO § 2 StVO Rdnr. 25), empfiehlt es sich zur Klarstellung, den gem. § STVO § 41 STVO § 41 Absatz III Nr. 3b StVO abgetrennten Straßenraum ("Fahrbahnteil oder befestigten Seitenstreifen") weiterhin als Mehrzweckstreifen und nicht bloß als Seitenstreifen zu bezeichnen.

Dann folgt noch diese interessante Erläuterung
Zitat
Ein Mehrzweckstreifen gehört zur Fahrbahn (BGHSt 30,= NJW 1981, NJW Jahr 1981 Seite 1969 = VRS 61, VRS Band 61 Seite 57; OLG Celle, VRS 63; OLG Hamm, VRS 59, VRS Band 59 Seite 226; OLG Köln, 3. Strafsenat, DAR 1982= VRS 61,; Jagusch/Hentschel, § STVO § 41 StVO Rdnr. 248 Zeichen 295). Daran ist trotz der Kritik durch die Literatur (Booß, VerkMitt 1982, VERKMITT Jahr 1982 Seite 53; Janiszewski, NStZ 1983, NSTZ Jahr 1983 Seite 548; Mühlhaus/Janiszewski, § 2 Rdnr. 90) festzuhalten. Insb. die Funktion eines Mehrzweckstreifens, nämlich die Entlastung des Fahrstreifenverkehrs, läßt es nicht zu, ihn als rechtlich selbständige Verkehrsfläche neben den Fahrstreifen der Richtungsfahrbahn anzusehen (OLG Köln, VRS 57).


Durch eine durchgehende Linie als Fahrbahnbegrenzung erhält der Mehrzweckstreifen keine eigene Straßenführung; denn anders als die Fahrstreifenbegrenzung darf die Fahrbahnbegrenzung überfahren werden (OLG Celle, VRS 63, VRS Band 63 Seite 381; Jagusch/Hentschel, § STVO § 41 StVO Rdnr. 248 Zeichen 295 m. w. Nachw.). Ohne dies könnte er seine Entlastungsfunktion, wie sie § STVO § 41 STVO § 41 Absatz III Nr. 3b S. 3 und § STVO § 5 STVO § 5 Absatz III 3 StVO vorsehen, nicht erfüllen.

Wenn aber der Mehrzweckstreifen zur Fahrbahn gehört, gilt ein Überholverbot durch Zeichen 276 auch im Verhältnis zwischen den Verkehrsteilnehmern auf dem Hauptfahrstreifen und dem Mehrzweckstreifen. Ist ein Überholverbot angeordnet, dürfen auf dem Mehrzweckstreifen befindliche Fahrzeuge nicht überholt werden (OLG Hamm, VRS 59, VRS Band 59 Seite 226; OLG Köln, VRS 67, VRS Band 67 Seite 374); sie dürfen aber auch nicht ihrerseits Fahrzeuge auf dem Hauptfahrstreifen rechts überholen.

Grundsätzlich dürfen zwar Fahrzeuge auf dem Mehrzweckstreifen unter den Voraussetzungen des § STVO § 7 STVO § 7 Absatz II oder STVO § 7 Absatz IIa StVO schneller fahren als die Fahrzeuge auf dem Hauptfahrstreifen und diese damit rechts überholen (OLG Celle, VRS 63,; OLG Köln, DAR 1982 = VRS 61, STVO § 41 StVO Nr. 37). Dieses Recht gilt aber nicht im Bereich eines Überholverbots durch Zeichen 276. Die Zulässigkeit des Aneinandervorbeifahrens endet im Fahrstreifenverkehr dort, wo durch Zeichen 276 StVO ein Überholverbot angeordnet ist (BayObLG, VRS 72)
think.gif

Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 14.11.2013, 12:31
Bearbeitungsgrund: Siehe meine obigen Ausführungen zu Zitaten.
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bradem
Beitrag 14.11.2013, 08:45
Beitrag #15


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Also so einen Streifen meine ich:



Dieser wird seitens der Stadt als Mehrzweckstreifen bezeichnet, parken ist hier erlaubt (wird geduldet?).
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ujgm
Beitrag 14.11.2013, 08:54
Beitrag #16


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Und was ist jetzt der Unterschied zu einem "Gehweg"?
Müssen Gehwege immer zwingend mit einem Hochbord abgegrenzt sein?

Was ist, wenn ich auf dem Foto ein Knöllchen bekomme, weil ich auf dem Gehweg geparkt habe?
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amfa
Beitrag 14.11.2013, 08:54
Beitrag #17


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Schön.
Kann durchaus Mehrzweckstreifen (Seitenstreifen sein) dann ist parken sogar dort vorgeschrieben (wenn man entgegensetzt der Aufnahme fährt).
Man könnte das ganze aber auch rein optisch als Gehweg interpretieren (mit ebenerdigem Bordstein).

Wobei jetzt wieder die Diskussion aufkommt was ein Bordstein ist.
Oder aber das ganze ist ganz normaler Teil der Fahrbahn der beim normalen befahren der Straße genutzt werden muss.

Wenn die Stadt aber sagt das soll ein Mehrzweckstreifen sein, dann würde ich den auch genauso nutzen.


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Mitleser
Beitrag 14.11.2013, 09:24
Beitrag #18


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Zitat (erwin_a @ 14.11.2013, 07:55) *
Man kan sich bsw. auch an den Ausführungen des OLG Köln (NZV 1992, 415) orientieren:
Könnte man. Aber um ehrlich zu sein, kann ich es maximal zur Kenntnis nehmen. Inhaltlich kann ich es nur ablehnen. Nicht nur, dass die Entscheidung selbst einige Kritiker benennt.
Auch die Entscheidung des BGH (Urteil vom 06.05.1981 - 4 StR 530/79), auf der diese Entscheidung im wesentlichen ruht, halte ich persönlich für falsch. Darin wird der Standstreifen einer Autobahn, obwohl sich aus der historischen Auslegung und weit verbreiteter nachvollziehbarer Gegenansicht und potentieller Problemstellungen etwas anderes ergeben würde, als Teil der Fahrbahn definiert, da er ua baulich genauso wie die durchgehenden Fahrstreifen gefertigt ist.


Ach ja:
Zitat (Impressum beck-online)
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Sollte man beachten, wenn der Ursprung der Kopie dank eingebauter technischer Kniffe leicht nachzuvollziehen ist. Wird sonst uU unnötig teuer.

Eine Meldung an die Moderation wäre eine gute Idee, wenn man derlei feststellt. wink.gif

Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 14.11.2013, 12:32
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janr
Beitrag 14.11.2013, 11:02
Beitrag #19


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Zitat (ujgm @ 14.11.2013, 08:54) *
... Müssen Gehwege immer zwingend mit einem Hochbord abgegrenzt sein? ...
Die Niveaugleichen Gehwege die ich kenne, haben zur Klarstellung ein Blauschild.

So ähnlich sehen in M viele Seitenstreifen aus, und dabei haben die in M sogar einen Bordstein. Aber alles auf Fahrbahnniveau.


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bradem
Beitrag 14.11.2013, 11:20
Beitrag #20


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Also könnte ich die Frage in der Überschrift ändern in die Aussage "Mehrzweckstreifen = Seitenstreifen!", richtig?
Somit würde ich persönlich den Begriff Mehrzweckstreifen aus meinem Wortschatz streichen, da überflüssig.
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janr
Beitrag 14.11.2013, 12:21
Beitrag #21


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Ist das ein VBB? Was aber egal wäre, denn zum Parken wäre das auch im VBB gedacht.


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Heinz Wäscher
Beitrag 14.11.2013, 13:59
Beitrag #22


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Zitat (ujgm @ 14.11.2013, 08:54) *
Und was ist jetzt der Unterschied zu einem "Gehweg"?
Müssen Gehwege immer zwingend mit einem Hochbord abgegrenzt sein?

Bei mir im Dorf ist alles, was direkt an die Fahrbahn grenzt und über irgendeine Art von auch nur leicht erhöhtem Bordstein zur Fahrbahn hin abgegerenzt ist ein Gehweg, ein in der genau gleichen Art und Weise gepflasterter Seitenstreifen ist daran zu erkennen, dass er absolut niveaugleich zur Fahrbahn angelegt wurde.

Jedenfalls soll das suggeriert werden whistling.gif


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bradem
Beitrag 14.11.2013, 14:18
Beitrag #23


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Zitat (janr @ 14.11.2013, 12:21) *
Ist das ein VBB?

Nein, 30er Zone.
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erwin_a
Beitrag 14.11.2013, 19:13
Beitrag #24


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Zitat (erwin_a @ 13.11.2013, 19:19) *
Nach Erklärungen muss man wohl woanders suchen. Hier ist eine:
Zitat
* entfernt *

Quelle:Kommentare zur StVO/ 14. Auflage
mir:
Zitat
Bitte die Bedingungen und Grenzen des Zitatrechts beachten - das Mindeste wäre eine Angabe der tatsächlichen Quelle und nicht nur "Kommentare" .
o.k. Der vollständige Titel des oben zitieren Buches lautet: "Kommentar zur Straßenverkehrsordnung mit VwV-StVO/ 14. Auflage" wavey.gif

Zitat (Mitleser @ 14.11.2013, 09:24) *
Zitat (erwin_a @ 14.11.2013, 07:55) *
Man kan sich bsw. auch an den Ausführungen des OLG Köln (NZV 1992, 415) orientieren:
Könnte man. Aber um ehrlich zu sein, kann ich es maximal zur Kenntnis nehmen. Inhaltlich kann ich es nur ablehnen.

ich ebenso! wavey.gif

Zitat (bradem @ 14.11.2013, 08:45) *
Also so einen Streifen meine ich:



Dieser wird seitens der Stadt als Mehrzweckstreifen bezeichnet, parken ist hier erlaubt (wird geduldet?).

ist für mich ein ganz gewöhnlicher, als solcher gut erkennnbarer, Seitenstreifen bzw. Parkstreifen.
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Ichtyos
Beitrag 14.11.2013, 20:07
Beitrag #25


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Zitat (erwin_a @ 14.11.2013, 19:13) *
Der vollständige Titel des oben zitieren Buches lautet: "Kommentar zur Straßenverkehrsordnung mit VwV-StVO/ 14. Auflage"

Also der Schurig (erster Treffer beim Kugeln). Schreib das doch einfach dazu. wavey.gif


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Diesel-Georg
Beitrag 14.11.2013, 21:21
Beitrag #26


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Ich wohne in einer Straße, die beidseitig so einen "Seitenstreifen" mit durchgehend abgesenkten Bordstein hat. Es ist eine Pseudosackgasse. Am Ende der Straße beginnt ein Feldweg für Landwirtschaftlichen Verkehr. Auf einer Seite ist der "Seitenstreifen" ca. 1,80 m breit, auf der anderen Seite nur ca. 80 cm (zum Glück meine Seite, brauche nur sehr wenig Schnee schippen smile.gif ) Die Straße selber ist so schmal, würde man den "Seitenstreifen" nicht zum Parken benutzen, wäre nur noch ca. 2,50 m Restfahrbahnbreite. Das ist für den Landwirtschaftlichen Verkehr zu wenig. Weil je nach Lust und Laune beide Seitenstreifen zum parken mit benutzt werden, ist Slalomfahren erforederlich. Geärgert habe ich mich aber, dass die Kinder, die zum Schulbus laufen, jetzt mitten auf der Straße laufen müssen. Ich hatte ursprünglich den breiteren "Seitenstreifen" für einen Gehweg gehalten und deshalb mal auf der Gemeinde angefragt, ob das in deren Sinn ist, dass die Kinder nicht auf dem Gehweg zum Bus laufen können wegen parkender Fahrzeuge. Und da wurde ich mit dem Begriff "Mehrzweckstreifen" abgespeist. Ein Gehweg müsste laut Auffassung der Gemeinde einen normal hohen Bordstein haben. Aber dann könnte man ja nirgendwo mehr parken. Wäre eigentlich nicht schlimm! Jeder hat genug Platz auf dem eigenen Grundstück, um auch mal den einen oder anderen Gäste-PKW unter zu bringen. Die Leute sind nur zu faul das Einfahrtstor zu öffnen! Wenn dieser Verkehrsraum kein Gehweg ist, bräuchten wir auch überhaupt nicht Schnee schippen. Denn laut Gemendesatzung müssen nur die Gehwege von den Anwohnern frei geräumt werden. Von uns wird aber erwartet, dass wir diese "Mehrzweckstreifen" frei halten. Denn die Gemeinde räumt nur den echten Straßenteil in der Mitte...
Inzwischen habe ich aber die Vorteile dieser "Parkordnung" schätzen gelernt! Dadurch dass man nur im Slalom durch die Straße kommt, geht das nur langsam und die Spätpubertierenden Führerscheinneulinge können da nicht mit ihren noch nicht vorhandenen Fahrkünsten angeben. Das kommt dann denSchulbus-Kindern zu Gute... smile.gif


--------------------
Grüße vom Diesel-Georg
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erwin_a
Beitrag 14.11.2013, 22:12
Beitrag #27


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Zitat (Diesel-Georg @ 14.11.2013, 21:21) *
Ein Gehweg müsste laut Auffassung der Gemeinde einen normal hohen Bordstein haben.
Woher nehmen sie diese Theorie?
crybaby.gif blink.gif
Ich wohne selbst in einer Zone (Z.290.1), wo in einer Einbahnstraße durch Pflasterwechsel und Gehwegaussparung einseitig Parkflächen gekennzeichnet sind. Auf der anderen Seite befindet sich ein "Gehweg" auf einer Höhe mit der Fahrbahn und nur durch die Bordsteinkante von der Fahrbahn abgegrenzt. Das Ordnungsamt kassiert dort regelmäßig die Falschparker.
zurecht! Ich meine, dass allein das Vorhandensein einer Bordsteinkante, ob ebenerdig, abgesenkt oder hoch, den Gehweg ausreichend als solchen kennzeichnet. wavey.gif
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janr
Beitrag 14.11.2013, 22:44
Beitrag #28


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Zitat (erwin_a @ 14.11.2013, 22:12) *
... auf einer Höhe mit der Fahrbahn und nur durch die Bordsteinkante von der Fahrbahn abgegrenzt. ...
Genau so werden in M Seitenstreifen kreiert. wavey.gif


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erwin_a
Beitrag 14.11.2013, 22:53
Beitrag #29


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Wenn diese dann zumindest eindeutig als solche zu erkennen und wahrgenommen werden, Anzeigen unterbleiben, sehe ich keine Probleme (für den Ortskundigen) wavey.gif
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janr
Beitrag 14.11.2013, 23:02
Beitrag #30


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Ist ja auch unproblematisch. Ich wollte damit nur mal wieder aufzeigen, daß die Gestaltung von Gehweg, Radweg, Seitenstreifen und Fahrbahn der Gemeinde obliegt und solange das nicht eindeutig ist, kann man hervorragend darüber streiten.

Es gibt ja auch Gehwege die mittelst Z 295 und Blauschild welche werden, oder Kiesseitenstreifen und keine Gehwege.

Der nicht ortskundige ist dann manchmal der Dumme.

Es muß ja nicht überall gleich aussehen, aber wenn da ein Gehweg ist, dann sollte der zur Verdeutlichung schon ein Hochbord sein. wavey.gif


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Diesel-Georg
Beitrag 15.11.2013, 14:47
Beitrag #31


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Zitat (erwin_a @ 14.11.2013, 22:12) *
Woher nehmen sie diese Theorie?
crybaby.gif blink.gif
wavey.gif


Wenn in einer kleinen Bayerischen Gemeinde die Bürgermeisterin nur "Seitenstreifen" mit hohem Bordstein zum Gehweg erklärt, dann ist das so! Basta! shutup.gif Jegliche andere Auffassung ist Subordination und wird mit schärfsten Mobbing bestraft! scared.gif Ich bin dann Sicherheitshalber nicht auf die Unlogik eingegangen wegen Pflicht zum Schnee schippen und Gehweg kehren, wenn es doch gar keine Gehwege sind thread.gif

Eine Verkehrsberuhigte Zone ist meine Straße nicht! Ganz normal innerörtlich ohne jegliche Beschränkungen oder Parkverbote. Es fehlt sogar das Sackgassenschild. Und selbst am Ende der Straße, wo ein recht zerfahrener Feldweg beginnt steht kein Z260 mit ZZ 1026-36. Man dürfte also auch mit einem tiefer gelegten Porsche weiter fahren... rolleyes.gif Die Frage ist nur: wie weit kommt der in den ausgefahrenen Traktorspuren think.gif


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janr
Beitrag 15.11.2013, 14:56
Beitrag #32


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Zitat (Diesel-Georg @ 15.11.2013, 14:47) *
... Es fehlt sogar das Sackgassenschild. ...
Da ein Feldweg weiter geht, ist es ja keine Sackgasse.
Zitat (Diesel-Georg @ 15.11.2013, 14:47) *
... Und selbst am Ende der Straße, ... steht kein Z260 mit ZZ 1026-36. ...
ICh kenne so einige Straßen, welche kein 260er haben und nicht asphaltiert sind.

Eine Straße muß ja nicht asphaltiert sein damit es eine Straße ist. Ich sehe da also auch keinen Feldweg. wavey.gif


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Engywuck
Beitrag 18.07.2015, 18:02
Beitrag #33


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Zitat (bradem @ 14.11.2013, 09:45) *
Also so einen Streifen meine ich:



Dieser wird seitens der Stadt als Mehrzweckstreifen bezeichnet, parken ist hier erlaubt (wird geduldet?).



Ich finde die Frage und das Bild von bradem sehr interessant. Ich wohne in einer Strasse, wo es ähnlich aussieht und in den vergangenen 20 Jahren durfte man auf dem Seitenstreifen (gepflastert, Fahrbahn geteert, keinerlei Höhenunterschied) unwidersprochen parken. Kürzlich ist unser Ordnungsamt, angeblich wegen der Beschwerde eines Anwohners, ganz plötzlich dazu übergegangen, für das Parken auf dem Seitenstreifen Strafzettel wegen "Parkens auf einem Gehweg" zu verteilen. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern verursacht grosse Probleme, weil es jetzt in der ganzen Strasse keine öffentlichen Parkplätze mehr gibt. Der Ordnungsamtsleiter ist jung und erst seit kurzem in dieser Position. Er ist fest der Meinung, dass nur seine Deutung des gepflasterten Seitenstreifens (= Gehweg) möglich ist. Ich würde ihm gerne Beispiele aus anderen Städten zeigen, damit er sieht, dass in diesem Fall verschiedene Ansichten möglich sind.
Wo liegt die von bradem fotografierte Strasse?
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Heinz Wäscher
Beitrag 18.07.2015, 18:22
Beitrag #34


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Hallo und willkommen im Verkehrsportal wavey.gif

Zitat (Engywuck @ 18.07.2015, 19:02) *
Er ist fest der Meinung, dass nur seine Deutung des gepflasterten Seitenstreifens (= Gehweg) möglich ist.

Der Dezernatsleiter hat die Zeit, sich um sowas persönlich zu kümmern??? blink.gif blink.gif blink.gif
Existieren noch Unterlagen über den Bau der Straße?


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 18.07.2015, 20:32
Beitrag #35





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Zitat (Engywuck @ 18.07.2015, 19:02) *
Ich wohne in einer Strasse, wo es ähnlich aussieht ...

Trotz der Ähnlichkeit - ein paar Fotos sind zur Beurteilung immer gut.
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Diesel-Georg
Beitrag 18.07.2015, 21:15
Beitrag #36


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Zitat (janr @ 15.11.2013, 15:56) *
Zitat (Diesel-Georg @ 15.11.2013, 14:47) *
... Es fehlt sogar das Sackgassenschild. ...
Da ein Feldweg weiter geht, ist es ja keine Sackgasse.
Zitat (Diesel-Georg @ 15.11.2013, 14:47) *
... Und selbst am Ende der Straße, ... steht kein Z260 mit ZZ 1026-36. ...
ICh kenne so einige Straßen, welche kein 260er haben und nicht asphaltiert sind. Eine Straße muß ja nicht asphaltiert sein damit es eine Straße ist. Ich sehe da also auch keinen Feldweg. wavey.gif


In der Gegenrichtung, am Ende wo diese "Straße" in eine Bundesstraße mündet, steht aber sogar ein Z250 mit ZZ1026-36. Also noch nicht einmal Fahrräder dürfen hier fahren, was auch sinnvoll ist, außer vielleicht gute Mountainbikes...

Ich gehe eher davon aus, dass man uns Anwohner so viel Verstand zutraut, dass wir aus Ortskenntnis dort nicht lang fahren und man deshalb das Aufstellen von Schildern eingespart hat: Gemeinde ist arm...



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Engywuck
Beitrag 18.07.2015, 22:06
Beitrag #37


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Zitat (Heinz Wäscher @ 18.07.2015, 19:22) *
Hallo und willkommen im Verkehrsportal wavey.gif

Zitat (Engywuck @ 18.07.2015, 19:02) *
Er ist fest der Meinung, dass nur seine Deutung des gepflasterten Seitenstreifens (= Gehweg) möglich ist.

Der Dezernatsleiter hat die Zeit, sich um sowas persönlich zu kümmern??? blink.gif blink.gif blink.gif
Existieren noch Unterlagen über den Bau der Straße?



Unsere Stadt ist nicht so gross und der Ordnungsamtsleiter hat Zeit, sich persönlich um die Deutung des Seitenstreifens in unserer Strasse zu kümmern - an sich gut, aber seine Meinung ist eben festgefahren. Deswegen suche ich nach Beispielen, wo ein mit Steinen gepflasterter Seitenstreifen neben der geteerten Strassenmitte nicht als Gegweg gilt - möglichst konkret, daher die Frage nach dem Ort. Unsere Strasse ist eine alte Dorfstrasse, wurde vor 20 Jahren neu geteert und gepflastert. Unterlagen dazu sind im Tiefbauamt noch unter Verschluss. Nachbarn, die seit mehr als 20 Jahren hier wohnen, sind der Meinung, dass die Strasse immer in ihrer ganzen Breite als Strasse angesehen wurde mit gleichzeitigem Recht für alles (Gehen, Parken, Fahren mit Tempo 30). Alte Unterlagen würden wohl auch nicht viel helfen. Wenn jemand von auswärts kommt und hier parken will, sollte klar sein, ob er das darf oder nicht. Er kann schliesslich nicht in alten Unterlagen nachsehen. Verkehrszeichen oder ähnliche Schilder gibt es in der Strasse nicht, abgesehen von dem Tempo 30 Schildern am Anfang und Ende
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Heinz Wäscher
Beitrag 19.07.2015, 00:18
Beitrag #38


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Bei mir im Nachbardorf gibt es da eine Stelle, an der ein Gehweg zum Seitenstreifen mutiert. Die Pflasterung ist identisch, im Bereich des Gehwegs ist aber eine abgesenkte Bordsteinkante vorhanden während weiter hinten im Bereich des Seitenstreifens alles auf gleicher Höhe wie die Fahrbahn daneben gepflastert wurde. Zwischen beiden Bereichen gibt es eine Grundstücksausfahrt.


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Cabronito
Beitrag 19.07.2015, 00:41
Beitrag #39


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Wenn beide Straßenteile niveaugleich sind, dann sollte zur Klarstellung zeichen 239 aufgestellt werden.
Ansonsten ist das ganze Konstrukt unklar und ein Verstoß imho nicht vorwerfbar.

wavey.gif


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sonhol
Beitrag 19.07.2015, 10:02
Beitrag #40


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"Mehrzweckstreifen" ist ein Begriff aus den 1970er Jahren. Es war ein Fahrbahnteil genauso wie der "Seitenstreifen", war aber besonders für langsame Fahrzeuge (Kriechspur) vorgesehen (§5,6 der StvO z.B. von 1977, da stand Mehrzweckstreifen, heute steht da Seitenstreifen). Irgendwann in den `90 Jahren verschwand er dann wieder aus der StVO.
Der Begriff hat sich aber irgendwie eingebürgert, manchmal sieht man auch noch ein Schild (Mehrzweckstreifen benutzen) mit der Bezeichnung.


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Engywuck
Beitrag 20.07.2015, 11:16
Beitrag #41


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Zitat (Cabronito @ 19.07.2015, 01:41) *
Wenn beide Straßenteile niveaugleich sind, dann sollte zur Klarstellung zeichen 239 aufgestellt werden.
Ansonsten ist das ganze Konstrukt unklar und ein Verstoß imho nicht vorwerfbar.

wavey.gif



Ich teile die Meinung, dass bei uns Zeichen 239 hingehört, wenn klar sein soll, dass der gepflasterte Streifen ohne erhöhten Bordstein ausschliesslich ein Gehweg sein soll. Aber gibt es Belege (Gerichtsurteile), dass dies so sein muss? Also Urteile, dass jemand eine zunächst ausgesprochene Verwarnung nicht bezahlen musste, weil das Zeichen 239 fehlte?
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Engywuck
Beitrag 20.07.2015, 18:46
Beitrag #42


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Zitat (sonhol @ 19.07.2015, 11:02) *
"Mehrzweckstreifen" ist ein Begriff aus den 1970er Jahren. Es war ein Fahrbahnteil genauso wie der "Seitenstreifen", ...

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janr
Beitrag 20.07.2015, 18:48
Beitrag #43


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Zitat (sonhol @ 19.07.2015, 11:02) *
... Es war ein Fahrbahnteil genauso wie der "Seitenstreifen", ...
Der Seitenstreifen ist nicht Teil der Fahrbahn wavey.gif


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Engywuck
Beitrag 20.07.2015, 18:50
Beitrag #44


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Frage an sonhol (""Mehrzweckstreifen" ist ein Begriff aus den 1970er Jahren. Es war ein Fahrbahnteil genauso wie der "Seitenstreifen", ..."):
Was ist dann heute die richtige Bezeichnung für einen anders gepflasterten Streifen am Rand der geteerten Fahrbahn, der keinen Bordstein hat und überhaupt nicht erhöht ist?
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janr
Beitrag 20.07.2015, 19:01
Beitrag #45


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Das ist schwierig. Es kann "Kunst am Bau" sein oder aber auch ein Seitenstreifen. Ein Bordstein kann auch einen Sonderweg/Gehweg/Radweg abgrenzen.
Auch nicht erhöht!

Mehrzweckstreifen gibt es nicht.

Entweder ist es zum Befahren > Fahrbahn oder es ist zum Parken > Seitenstreifen.

Von langsamen FZen darf dieser ja befahren werden. Ist so in der StVO auch extra erwähnt/erlaubt.


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Heinz Wäscher
Beitrag 20.07.2015, 19:14
Beitrag #46


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Zitat (Engywuck @ 20.07.2015, 19:50) *
Was ist dann heute die richtige Bezeichnung für einen anders gepflasterten Streifen am Rand der geteerten Fahrbahn, der keinen Bordstein hat und überhaupt nicht erhöht ist?

Bei mir im Nachbardorf gibt es eine Durchgangsstraße, bei der die Fahrbahn mittels Pflasterung am Rand optisch enger erscheinen soll. Da ist die Pflasterung Teil der Fahrbahn und somit Kunst am Bau. whistling.gif


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Cabronito
Beitrag 21.07.2015, 00:11
Beitrag #47


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Behauptet wer?

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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 26.04.2024 - 16:20