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> Betriebsuntersagung wegen defektem Abblendlicht
klinsbeam86
Beitrag 25.10.2013, 20:12
Beitrag #1


Neuling
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Hallo erstmal an alle,

heute flatterte ein Brief vom Landratsamt rein. Am montag wäre an meinem Fahrzeug ein erheblich technischer Mangel durch die Polizei festgestellt worden und aus diesem Grund wurde mir der Betrieb des Fahrzeuges mit sofortiger Wirkung Untersagt. ich habe bis zum 6.11. zeit das Fahrzeug abzumelden oder den Mangel zu beheben. Ich wurde von der Polizei nicht angehalten, es kam nur dieser Brief. Die Glühbirne wurde schon ausgewechselt und heute flattert dieser Brief ins Haus. ich sehe es irgendwo nicht ein, die Gebühren für diese meiner Meinung nach vollkommen überzogene Entscheidung von 40,39 Euro zu zahlen. des weiteren soll ich das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorführen, was mich nochmal 7,20 euro kosten soll. wie soll ich das Fahrzeug dort vorführen, wenn mir der Betrieb untersagt wurde, zumahl ich für solche kinkerlitzchen eigentlich sowieso keine Zeit habe, bei den Öffnungszeiten und kann ich mich irgendwie gegen die Gebühr wehren?

Danke im Vorraus für eure Antworten

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Bonsai-Brummi
Beitrag 25.10.2013, 20:37
Beitrag #2


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Steht in dem Brief wirklich ausdrücklich, dass es nur um eine ausgefallene Glühlampe geht...? think.gif
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klinsbeam86
Beitrag 25.10.2013, 20:40
Beitrag #3


Neuling
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Da steht Abblendlicht rechts defekt
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Ichtyos
Beitrag 25.10.2013, 20:47
Beitrag #4


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Und das soll ein erheblicher Mangel sein? blink.gif

Ich denke mal, wir warten auf die police.gif / cop.gif / User mit der Lizenz zum Kleben (der HU-Plakette).


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Bonsai-Brummi
Beitrag 25.10.2013, 20:52
Beitrag #5


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Zitat (Ichtyos @ 25.10.2013, 21:47) *
Und das soll ein erheblicher Mangel sein? blink.gif


Eben das kann ich mir nur schwer vorstellen: Da gibt's, wenn überhaupt, die Kelle und einen netten Hinweis, schlimmstenfalls eine Mängelkarte mit der Aufforderung, das Fahrzeug binnen x Tagen mit behobenem Mangel vorzuführen - aber doch keine Tage später per Post eintreffende Betriebsuntersagung; oder doch...? unsure.gif


think.gif
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Ichtyos
Beitrag 25.10.2013, 20:56
Beitrag #6


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Ich habe forenintern mal jemanden angefunkt, der sich damit auskennen sollte. rolleyes.gif


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heretic12
Beitrag 25.10.2013, 20:56
Beitrag #7


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Wäre doch denkbar, dass n Polizist o.Ä. das defekte Licht gesehen (naja, eher nicht gesehen laugh2.gif) hat und sich noch das Kennzeichen merken konnte und keine Gelegenheit zum Anhalten hatte.

Mir isses lieber so, als wenn die Polizei die ganzen Halbblinden (gefühlt eher jeder 5te als 10te) unbehelligt(im wahrsten Sinne des Wortes) lässt.
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Bonsai-Brummi
Beitrag 25.10.2013, 21:00
Beitrag #8


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Zitat (heretic12 @ 25.10.2013, 21:56) *
Wäre doch denkbar, dass n Polizist o.Ä. das defekte Licht gesehen (naja, eher nicht gesehen laugh2.gif) hat und sich noch das Kennzeichen merken konnte und keine Gelegenheit zum Anhalten hatte.


Selbst dann scheint mir die Stillegung weit überzogen - vorausgesetzt freilich, es geht tatsächlich nur um eine ausgefallene und zwischenzeitlich ausgetauschte Glühlampe und nicht darum, dass da jemand seit Wochen mit völlig zerschossenem Scheinwerfer rumfährt oder so... thread.gif
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klinsbeam86
Beitrag 25.10.2013, 21:03
Beitrag #9


Neuling
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war wirklich nur das Abblendlicht. standlicht war noch an, abblendlichtbirne defekt
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nachteule
Beitrag 25.10.2013, 21:05
Beitrag #10


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Hallo, Klinsbeam,

herzlich willkommen im Verkehrsportal.

Zitat (klinsbeam86 @ 25.10.2013, 21:12) *
heute flatterte ein Brief vom Landratsamt rein. Am montag wäre an meinem Fahrzeug ein erheblich technischer Mangel durch die Polizei festgestellt worden ....

An welchem Montag ist der Mangel festgestellt worden?

Erfahrungsgemäß ist der Dienstweg nicht so schnell, dass die Zulassungsstelle noch innerhalb einer Woche gleich ein Schreiben herausschickt.

Kann es sein, dass der Vorfall an einem Montag vor einiger Zeit war, dass Du schon mal angeschrieben worden bist und nicht reagiert hast und dass jetzt die Quittung kommt?

Im Zweifelsfall kannst Du ja mal am nächsten Montag beim LRA anrufen und den zuständigen Sachbearbeiter nach dem Grund dieser Zahlungsaufforderung fragen und ihm mitteilen, dass das Licht schon lange wieder funktioniert.

Hallo, Ichtyos,

wie es konkret z. B. bei der HU eingestuft wird, kann ich nicht sagen.

Je nach Sach - und Wind - und Wetterlage kann es allerdings sein, dass bei einem defekten Abblendlicht tatsächlich eine Weiterfahrt untersagt wird.

Dies z. B., wenn das Fahrzeug in stockdusterer Nacht angetroffen wird und aufgrund der Dunkelheit und vielleicht auch noch der Wetterlage (starker Regen, Nebel) nicht zu erkennen ist, ob es sich um einen PKW oder ein Krad handelt, das einem entgegen kommt.

Wenn es keine zusätzlichen Nebelscheinwerfer hat, die man ersatzweise mit einschalten kann und wenn auch sonst keine Umrissleuchten auf die Eigenschaft als PKW hindeuten und wenn es dem Fahrer nicht möglich ist, die Birne vor Ort oder bei der nächsten Tankstelle auszutauschen, ist es aus Gründen der Verkehrssicherheit im Einzelfall schon möglich, dass man diesen erst weiter fahren lässt, wenn es die Sichtverhältnisse wieder erlauben.

Viele Grüße,

Nachteule



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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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Mitleser
Beitrag 25.10.2013, 21:08
Beitrag #11


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Zitat (Ichtyos @ 25.10.2013, 21:47) *
Und das soll ein erheblicher Mangel sein? blink.gif
Angeblich ja - 402 [Achtung, rechts sind die Spaltenbeschriftungen verschoben; Mitte ist EM]
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klinsbeam86
Beitrag 25.10.2013, 21:12
Beitrag #12


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Die Unvorschriftsmäßigkeit wurde festgestellt am 21.10.2013
Waren also schon recht fix. werde da am montag auf jeden Fall anrufen


"Die an ihrem Fahrzeug festgestellte Unvorschriftsmäßigkeit führt zu solch einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, und deshalb ist als schärfste Maßnahme die sofortige Betriebsuntersagung anzuordnen..."
Wenn das so schlimm ist, dann frage ich mich auch, warum mich die Polizei dann nicht angehalten hat

ist ja nicht so, dass ich tagelang ohne licht rumfahre
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blackdodge
Beitrag 25.10.2013, 21:20
Beitrag #13


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meines Wissens nach, ist seit Einführung der neuen Prüfrichtlinie eine defekte Leuchte als erheblicher Mangel einzustufen, welches auch zum Verweigern einer positiven HU führt.



übrigens, die Schnelligkeit der Behörde ist doch nicht schlecht. Ich machs manchmal bei LKW auch so ( Mängelschein über den Scanner und mit Kurzbericht an die zust. Zulassungsstelle.


Trotzdem hätte eigentl. ein Mängelschein gereicht.


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Ichtyos
Beitrag 25.10.2013, 21:21
Beitrag #14


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Hallo Nachteule,

okay - bei extremen Wetterbedingungen kann ich die Untersagung der Weiterfahrt unter den von Dir genannten Bedingungen verstehen. Wobei ja nach Aussage des TE das Standlicht (das meintest Du wohl mit Begrenzungsleuchten) noch funktionierte. Abgesehen davon halte ich den Ausfall der rechten Abblendlichtbirne für deutlich unkritischer als den der linken. Ob ein Entgegenkommer jetzt ein PKW oder ein Motorrad ist, sollte dann eigentlich keine Rolle spielen.

Das Problem hier ist die nach Tagen eingetroffene Betriebsuntersagung. Mir - und vermutlich fast allen Usern hier - ist wohl schon das eine oder andere Glühobst während der Fahrt hopps gegangen. Das wird dann bei Erkennen (ich habe regelmäßig gegenüber eine Schaufensterscheibe) vor der nächsten Fahrt ausgetauscht.


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nachteule
Beitrag 25.10.2013, 21:50
Beitrag #15


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Hallo, Ichtyos,

eine direkte Betriebsuntersagung liegt hier ja nicht vor, denn dem TE wurde ja auferlegt, den Mangel umgehend zu beheben.

D. h., dass er bei behobenem Mangel problemlos wieder fahren kann.

Eigenartig ist allerdings, dass gleich die Aufforderung zum abmelden bei nicht zu behebendem Mangel gekommen ist und dass auch noch so hohe Gebühren erhoben werden. think.gif

Zitat (Ichtyos @ 25.10.2013, 22:21) *
Das wird dann bei Erkennen (ich habe regelmäßig gegenüber eine Schaufensterscheibe) vor der nächsten Fahrt ausgetauscht.

Es gibt Fahrzeuge, bei denen man erst ewig lange herumschrauben oder sogar eine Werkstatt aufsuchen muss, um so eine Birne zu wechseln, was natürlich mit Arbeit und u. U. nicht unerheblichen Kosten verbunden ist.

So mancher Besitzer/Fahrer solcher Fahrzeuge schiebt das Unvermeidliche deshalb gerne mal ein paar Wochen vor sich her und somit ist es in der Regel gerechtfertigt, wenn man bei defekter Beleuchtung einen Mängelbericht ausstellt.

Zum Standlicht/Begrenzungsleuchten:

Technik ist nicht gerade meine Stärke, deshalb kann ich nicht sagen, warum es so ist, aber Tatsache ist, dass wir immer wieder PKW antreffen, bei denen eine Seite komplett dunkel ist.

Zum Ausfall des rechten Lichts:

Für entgegenkommende Fahrzeuge mag es weniger kritisch sein, aber für einen dunkel gekleideten Fußgänger, der dem "halbblinden" Fahrzeuglenker entgegen kommt, kann es tödlich enden, wenn er davon ausgeht, dass ihm ein Krad entgegen kommt und er erst beim Zusammenstoß merkt, dass das "Krad" doch etwas breiter ist. dry.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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klinsbeam86
Beitrag 25.10.2013, 21:59
Beitrag #16


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"Der Betrieb des Fahrzeuges wird mit sofortiger Wirkung untersagt. Das Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nicht mehr betrieben oder abgestellt werden." Also liegt schon eine Betriebuntersagung vor. muss jetzt nachweisen, dass das Fahrzeug wieder verkehrssicher ist.
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nachteule
Beitrag 25.10.2013, 22:05
Beitrag #17


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Hallo, Klinsbeam86,

nachweisen kannst Du es m. E. z. B. bei der nächstgelegene Polizeidienststelle.

Dazu müsstest Du allerdings trotz der Betriebsuntersagung fahren, was ja auch nicht erlaubt ist. think.gif

Irgendwie eigenartig, dieser Fall.

Hast Du den Sachbearbeiter beim LRA mal kräftig geärgert oder bist Du schon anderweitig negativ mit Deinem Auto aufgefallen, so dass hier gleich zu drastischen Maßnahmen gegriffen wird? think.gif

Viele Grüße,

Nachteule



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ts1
Beitrag 25.10.2013, 22:11
Beitrag #18


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Zitat (nachteule @ 25.10.2013, 21:50) *
Für entgegenkommende Fahrzeuge mag es weniger kritisch sein, aber für einen dunkel gekleideten Fußgänger, der dem "halbblinden" Fahrzeuglenker entgegen kommt, kann es tödlich enden, wenn er davon ausgeht, dass ihm ein Krad entgegen kommt und er erst beim Zusammenstoß merkt, dass das "Krad" doch etwas breiter ist. dry.gif
Also Betriebsuntersagung für alle "einäugigen" Krafträder mit Beiwagen!
Und wenn sie verbotenerweise auf der Beiwagenseite auch eigenmächtig ein Licht installiert haben, natürlich ebenfalls Betriebsuntersagung! laugh2.gif


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MfG Thomas
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Bonsai-Brummi
Beitrag 25.10.2013, 22:15
Beitrag #19


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Zitat (nachteule @ 25.10.2013, 23:05) *
Dazu müsstest Du allerdings trotz der Betriebsuntersagung fahren, was ja auch nicht erlaubt ist. think.gif


Nö: Abschlepper anheuern oder Zugfahrzeug mit Autotransportanhänger leihen bzw. mieten ginge auch whistling.gif

Das wegen einer ausgefallenen Glühlampe vom TE ernsthaft zu verlangen fänd ich allerdings schon langsam kafkaesk... shutup.gif
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ts1
Beitrag 25.10.2013, 22:18
Beitrag #20


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Er kann ja ein Gnadengesuch beim Bundesverkehrsminister einreichen, dass er um 12 Uhr Mittags bei Sonnenschein ohne Abblendlicht zur Vorstellung fahren darf. Auf Schleichwegen ohne Unterführungen oder gar Tunnels.


--------------------
MfG Thomas
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klinsbeam86
Beitrag 25.10.2013, 22:23
Beitrag #21


Neuling
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@Nachteule
keine Probleme, keine Punkte, den Sachbearbeiter kenn ich auch nicht und der Polizei bin aich auch nicht negativ bekannt
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Bonsai-Brummi
Beitrag 25.10.2013, 22:25
Beitrag #22


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Ist der Schrieb eigentlich als ganz normaler Brief per Post gekommen? thread.gif
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klinsbeam86
Beitrag 25.10.2013, 22:27
Beitrag #23


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ab und an mal ein Knöllchen wegen 10 kmh zu schnell oder sowas


gelber Umschlag "Förmliche Zustellung" mit angabe von Uhrzeit und Dautm
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Ichtyos
Beitrag 25.10.2013, 22:41
Beitrag #24


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Zitat (nachteule @ 25.10.2013, 22:50) *
Hallo, Ichtyos,

eine direkte Betriebsuntersagung liegt hier ja nicht vor, denn dem TE wurde ja auferlegt, den Mangel umgehend zu beheben.

D. h., dass er bei behobenem Mangel problemlos wieder fahren kann.
Siehe weiter unten - unser TE hat ja schon geantwortet.

Zitat
Eigenartig ist allerdings, dass gleich die Aufforderung zum abmelden bei nicht zu behebendem Mangel gekommen ist und dass auch noch so hohe Gebühren erhoben werden. think.gif
Das sehe ich genauso.

Zitat
Zitat (Ichtyos @ 25.10.2013, 22:21) *
Das wird dann bei Erkennen (ich habe regelmäßig gegenüber eine Schaufensterscheibe) vor der nächsten Fahrt ausgetauscht.

Es gibt Fahrzeuge, bei denen man erst ewig lange herumschrauben oder sogar eine Werkstatt aufsuchen muss, um so eine Birne zu wechseln, was natürlich mit Arbeit und u. U. nicht unerheblichen Kosten verbunden ist.
Stimmt. Mein seliger Mitsubishi L 300 rief nach Bedienungsanleitung auch schon nach der Werkstatt - einmal habe ich mir das zeigen lassen und dann festgestellt, dass ich das notwendige Werkzeug im Sonderpostenladen schon vorher für unter 10 Doppelmark gekauft hatte. Man musste nur wissen, wo welche Schrauben stecken und und eine funktionierende Taschenlampe dabei haben - plus passendes Glühobst.

Zitat
So mancher Besitzer/Fahrer solcher Fahrzeuge schiebt das Unvermeidliche deshalb gerne mal ein paar Wochen vor sich her und somit ist es in der Regel gerechtfertigt, wenn man bei defekter Beleuchtung einen Mängelbericht ausstellt.
Wegen eines Mängelberichts würde ich mich nicht aufregen - das ist schon okay. Aber die Betriebsuntersagung? blink.gif

Zitat
Zum Standlicht/Begrenzungsleuchten:

Technik ist nicht gerade meine Stärke, deshalb kann ich nicht sagen, warum es so ist, aber Tatsache ist, dass wir immer wieder PKW antreffen, bei denen eine Seite komplett dunkel ist.
Keine Ahnung - bei den Schaltplänen von älteren PKWs, die ich gesehen habe, sollte ein Fehler dafür nicht reichen. Und als jemand, der Märklin-Eisenbahnen kilometerweise verdrahtet hat, bilde ich mit ein, so ein wenig von der Materie zu verstehen. rolleyes.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 25.10.2013, 22:48
Beitrag #25


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Zitat (Ichtyos @ 25.10.2013, 23:41) *
Wegen eines Mängelberichts würde ich mich nicht aufregen - das ist schon okay. Aber die Betriebsuntersagung? blink.gif


Vor allem in Verbindung mit der Aufforderung, das Fahrzeug mit behobenem Mangel vorzuführen - so was könnt ich mir vorstellen, wenn kein Versicherungsschutz mehr besteht: Die neue Deckungskarte (ja doch... rolleyes.gif ) kann man der Zulassungsstelle auch auf anderem Wege zukommen lassen; aber ein Auto vorführen sollen, das man gar nicht benutzen darf...? unsure.gif

Ich würd mal vorsichtig nachfragen, ob das ernst gemeint ist - und falls ja, statt in den Transport des Autos lieber erstmal in einen Anwalt investieren... smartass.gif
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nachteule
Beitrag 25.10.2013, 23:16
Beitrag #26


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Hallo, Ichtyos,

Zitat (Ichtyos @ 25.10.2013, 23:41) *
Wegen eines Mängelberichts würde ich mich nicht aufregen - das ist schon okay. Aber die Betriebsuntersagung? blink.gif

mir ist das Ganze genauso schleierhaft, wie allen anderen auch, vor Allem nach der Aussage des TE, dass vorher noch nichts vorgefallen ist.

Hallo, Ts1,

Zitat (ts1 @ 25.10.2013, 23:11) *
Also Betriebsuntersagung für alle "einäugigen" Krafträder mit Beiwagen!

warum diese Gespanne keine zweite Leuchte haben müssen oder dürfen, kann ich weder sagen noch nachvollziehen.

Wenn Du Dich für eine Änderung dieser Vorschrift einsetzt, hast Du meine moralische Unterstützung. rolleyes.gif

Nichtsdestotrotz kann man daraus nicht ableiten, dass ein "einäugiger" PKW für Fußgänger ungefährlich ist und somit problemlos weiter am Straßenverkehr teilnehmen kann, wenn die Sichtverhältnisse dies eigentlich nicht zulassen.

Viele Grüße,

Nachteule


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steveluke
Beitrag 26.10.2013, 06:03
Beitrag #27


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Nach meinem Dafürhalten ist die Vorgehensweise der Behörde unrechtmäßig, weil sie nach meinem Rechtsverständnis gegen das Übermaßverbot verstößt.
§5 FZV gibt der Behörde ein Instrumentarium von mehreren möglichen Maßnahmen, die sie im Fall eines nicht verkehrssicheren Fahrzeugs treffen darf; sie sind in ihrer Intensität und unmittelbaren Auswirkung auf den Betroffenen abgestuft.
Eine sofortige Untersagung des Betriebs ist dabei schon die "ultima ratio"; sie darf nur ausgesprochen werden, wenn mildere Maßnahmen nicht möglich sind oder keinen Erfolg versprechen.

Im vorliegenden Fall halte ich eine Fristsetzung zur Behebung des Mangels incl. Aufforderung zum Erbringen des Nachweises der Reparatur (entweder durch Werkstattstempel, Vorführung bei der Behörde o.ä.) für völlig ausreichend; es bedarf keiner sofortigen Nutzungsuntersagung.

Das Problem ist, dass die Behörde im Fall des TE schon Fakten geschaffen hat, die entsprechende (Kosten-) Folgen nach sich ziehen.
Außerdem steht das ausgesprochene Nutzungsverbot im Raum (ob ich mich anstelle des TE nun -nach erfolgter Reparatur- daran halten würde, lasse ich hier mehr oder weniger umkommentiert).

Wäre ich der TE, würde ich zunächst versuchen, die o.a. Frage der Verhältnismäßigkeit im telefonischen oder persönlichen Gespräch fix abzuklären, um zunächst mal eine unverzügliche Rücknahme des Nutzungsverbotes auf dem "kleinen Dienstweg" zu bewirken.

Noch eine Frage von mir:
Wohnst du (bzw. wohnt der Halter des beanstandeten Fahrzeugs) im Zulassungsbezirk der Straßenverkehrsbehörde, die die Nutzungsuntersagung ausgesprochen hat?


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klinsbeam86
Beitrag 26.10.2013, 10:56
Beitrag #28


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@steveluke
ja, ich wohne im selben Zulassungsbezirk.Werde am Montag auf jeden Fall Kontakt zu der Sachbearbeiterin suchen
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janr
Beitrag 26.10.2013, 11:01
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Halte uns auf dem laufenden, bitte wavey.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
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blue0711
Beitrag 26.10.2013, 11:12
Beitrag #30


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Mit dem Weiterfahren ist das halt so eine Sache.
Die Betriebsuntersagung ist beim geschilderten Umstand ein fehlerhafter Verwaltungsakt. Wenn der Fehler nun schwerwiegend ist, wäre dieser VA nichtig.
Ansonsten wäre er zunächst wirksam.

Ob allerdings der durchaus massive Eingriff in die Rechte des Fahrzeugbesitzers auch einen schwerwiegenden Fehler im VA darstellt, ist IMHO fraglich.


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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hk_do
Beitrag 26.10.2013, 15:10
Beitrag #31


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mal anders gefragt, wenn die Sache von der Zulassungsbehörde schon so unpassend geregelt wurde:

Ist denn überhaupt Sofortvollzug angeordnet worden?

(oder versteckt sich irgendwo im StVG eine generelle Regel dafür, im §5 FZV habe ich dazu nichts gefunden)

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blue0711
Beitrag 26.10.2013, 15:13
Beitrag #32


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Zitat (klinsbeam86 @ 25.10.2013, 21:12) *
... aus diesem Grund wurde mir der Betrieb des Fahrzeuges mit sofortiger Wirkung Untersagt.



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hk_do
Beitrag 26.10.2013, 15:14
Beitrag #33


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ah, OK.

Ich hatte das mehr so verstanden, dass der Betrieb ab sofort und nicht erst nach Ablauf einer Frist untersagt wurde (was ja in so einem Fall üblich gewesen wäre)...
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Bonsai-Brummi
Beitrag 26.10.2013, 15:16
Beitrag #34


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Zitat (steveluke @ 26.10.2013, 07:03) *
Im vorliegenden Fall halte ich eine Fristsetzung zur Behebung des Mangels incl. Aufforderung zum Erbringen des Nachweises der Reparatur (entweder durch Werkstattstempel, Vorführung bei der Behörde o.ä.) für völlig ausreichend; es bedarf keiner sofortigen Nutzungsuntersagung.


Ob's sein kann, dass da jemand schlicht den falshcen Textbaustein angeklickt hat...? think.gif
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hk_do
Beitrag 26.10.2013, 15:18
Beitrag #35


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Das wäre noch mit die vernünftigste Erklärung.
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 26.10.2013, 15:52
Beitrag #36


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Zitat (nachteule @ 25.10.2013, 22:50) *
... Zum Standlicht/Begrenzungsleuchten:
Technik ist nicht gerade meine Stärke, deshalb kann ich nicht sagen, warum es so ist, aber Tatsache ist, dass wir immer wieder PKW antreffen, bei denen eine Seite komplett dunkel ist.

Da Stand- und Abblendlicht einer jeweiligen Fahrzeugseite nicht nur getrennte Sicherungen, sondern auch getrennte Masse-Kabel haben, habe ich dafür nur EINE Erklärung:
Die beiden Birnen sind unabhängig voneinander durchgebrannt.

Also:
Die Standlichtbirne war schon länger im Eimer, was aber keinen gestört hat.
Und erst nachdem auch die Abblendbirne durchknallt, fällt auf, dass nun die ganze Seite komplett duster ist... whistling.gif

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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nachteule
Beitrag 26.10.2013, 16:04
Beitrag #37


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Hallo, Doc aus Bückeburg,

danke; die Erklärung hört sich wirklich plausibel an. wavey.gif

Viele Grüße,

Nachteule


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Mahatma Gandhi
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blue0711
Beitrag 26.10.2013, 16:09
Beitrag #38


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Das tritt aber IMHO erst seit ein paar Jahren so massiv auf. Früher ist mir das selten aufgefallen.


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Gruß Kai
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Jack Daniels
Beitrag 26.10.2013, 21:04
Beitrag #39


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Seit die ganzen Beleuchtungen als Komplettmodule gebaut werden würde ich nicht darauf wetten das es mehr als ein Massekabel für dieses Modul gibt. Die Lampen haben vielleicht noch intern getrennte Massekabel aber der Scheinwerfer oder das komplette Rücklicht hangt dann schlußendlich doch nur an einem Kabel. Im Zuge der Produktionsoptimierung ist jede Steckverbindung die nicht vorhanden ist ein positiver Aspekt für die Hersteller, komplette Einheit festschrauben und dann nur einen Zentralstecker ist halt einfacher als mit zwei oder drei Steckverbindungen zu arbeiten.
Würde zumindest erklären warum zunehmend neuere Fahrzeuge einseitig komplett Dunkel sind wenn das Standlicht im Scheinwerfer integriert ist. Bei Modellen wo wie bei Meinem die TFL seperat eingebaut sind und auch als Begrenzungsleuchte dienen ist mir bewusst noch kein Totalausfall einer Seite aufgefallen und in letzter Zeit seh ich täglich mehrere Halbblinde und darunter recht Viele die noch keine 10 Jahre alt sind. So um den Dreh dürften die Hersteller zu den Komplettmodulen übergegangen sein.

Dazu kommt das ich mittlerweile mehrfach mitbekommen habe das Lampen nicht funktionieren obwohl die Kabel alle ordnungsgemäß gesteckt sind, nicht kaputt und das Leuchtobst ebenfalls intakt ist.
Schöne neue Welt wo simple Dinge mittels Can-Bus verkompliziert werden welcher für die Funktion nicht nötig wäre, nur für die teuren Assistenzsysteme müssen auch die Leuchten am Bussystem hängen.
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Explosiv
Beitrag 27.10.2013, 06:38
Beitrag #40


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Hi
zwei Fragen dazu:
Sind Rechtsmittel angegeben, die man einlegen kann?
Wäre eine Fahrt zur Vorführung des wieder einwandfreien Fahrzeuges rechtens? Eventuell mit vorheriger Terminabsprache bei zuständiger Stelle?

Ansonsten stelle ich zwar auch Gefahr im Verzug und daher dringen auf sofortige Abstellung des Mangels als gegeben hin. Die Anordnung der Stillegung erscheint mir aber auch total überzogen. Falscher Textbaustein scheint wahrscheinlich.


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tadzio
Beitrag 27.10.2013, 09:52
Beitrag #41


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Zitat (Jack Daniels @ 26.10.2013, 21:04) *
Die Lampen haben vielleicht noch intern getrennte Massekabel aber der Scheinwerfer oder das komplette Rücklicht hangt dann schlußendlich doch nur an einem Kabel


Richtig, aber selbst dann leuchtet die Begrenzungsleuchte noch. Statt direkt zur Masse fließt der Strom in diesem Fall "rückwärts" durch die Fernlicht-Wendel rüber zum Fernlicht der anderen Seite und dann auf Masse.

Cheers
tadzio


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blue0711
Beitrag 27.10.2013, 12:00
Beitrag #42


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Bei CAN-Bus-Systemen ist dieser Weg aber uU nicht mehr da, weil jede Lampe direkt geschaltet wird.


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Gruß Kai
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Bonsai-Brummi
Beitrag 27.10.2013, 12:28
Beitrag #43


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Zitat (Explosiv @ 27.10.2013, 06:38) *
Falscher Textbaustein scheint wahrscheinlich.


Wer zahlt eigentlich, wenn dem Betroffenen so eines amtlichen Fehlers Kosten oder auch Verluste entstehen...? unsure.gif
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ts1
Beitrag 27.10.2013, 17:49
Beitrag #44


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Der Betroffene!


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MfG Thomas
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blue0711
Beitrag 27.10.2013, 19:01
Beitrag #45


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Für Vorsatz und Fahrlässigkeit greift die Amtshaftung für einen direkt durch einen rechtswidrigen VA beschwerten Betroffenen.
Etwas komplizierter ist es bei einem allgemeinen VA.


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Gruß Kai
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klinsbeam86
Beitrag 28.10.2013, 20:40
Beitrag #46


Neuling
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Hab heute bei der Sachbearbeiterin vom Landratsamt angerufen. Sie sagte mir, dass das so durchaus seine Richtigkeit hat und das sie zurzeit mehrere solche Fälle haben. Die Polizei hat den Mangel im vorbeifahren gesehen und gemeldet. Sie wären gerade dabei zu prüfen, ob diese Praxis so fortgeführt werde oder ob eine Frist zur Behebung der Mängel einzuräumen sei. (Anscheinend wissen sie selber nicht, was sie da machen...). Sie riet mir aber auf jeden Fall an, Widerspruch einzulegen und meinte, dass die Chance diesen durchzusetzen nicht schlecht stehen würde.
Hab dann gefragt wie ich denn mein Fahrzeug beim Landratsamt vorführen soll, wenn mir die Nutzung desselben untersagt wird. Kein Problem; ich bekomme eine Fahrgenehmigung per Fax oder E-mail zugeschickt, in die das genaue Datum und Uhrzeit der Fahrt eingetragen wird. Eine Bestätigung einer Polizeidienststelle oder einer Werkstatt würden sie aber auch akzeptieren.

Dass alles wegen einer defekten Glühbirne...
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netghost78
Beitrag 28.10.2013, 20:48
Beitrag #47


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Und alle reden vom Bürokratieabbau....
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 28.10.2013, 22:45
Beitrag #48





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Zitat (klinsbeam86 @ 28.10.2013, 20:40) *
Hab heute bei der Sachbearbeiterin vom Landratsamt angerufen.
( ... )
Sie riet mir aber auf jeden Fall an, Widerspruch einzulegen und meinte, dass die Chance diesen durchzusetzen nicht schlecht stehen würde.

Die Dame rät dazu ihrem eigenen Bescheid zu widersprechen und räumt dem Widerspruch auch noch gute Chancen ein? wacko.gif
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janr
Beitrag 28.10.2013, 22:50
Beitrag #49


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Und dabei erklärt sie, daß das der Bescheid schon seine Richtigkeit hat crybaby.gif

Grad jetzt, wo vermehrt mit Licht gefahren wird fallen Lichter aus.

Dabei erkennt man in der Stadt nicht unbedingt, daß man Einäugig herumfährt.

Jeder der jetzt so beobachtet wird, bekommt jetzt so einen Bescheid und darf lt Bescheid nicht mehr fahren, obwohl das Licht evtl schon längst repariert wurde.
Bis sich die Behörde erbarmt und zu einem Termin eine Ausnahmegenehmigung erteilt, daß man genau dann das FZ vorführen kann.
Was macht man zu den anderen Zeiten? think.gif

Das ist doch wirklich übertrieben mad.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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netghost78
Beitrag 28.10.2013, 22:53
Beitrag #50


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Kein Wunder, daß die Obrigkeit nicht mehr erstgenommen wird bei solchen Auswüchsen.
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