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> Aufstellung von Z 209
Habdamalnefrage
Beitrag 22.10.2013, 08:07
Beitrag #1


Neuling
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Hallo Leute!

Für eine Baustelle habe ich einen Verkehrszeichenplan erstellt.
An einer Kreuzung gibt es eine Linksabbiegespur und eine Spur mit geradeaus-rechts.
Durch eine Baustelle muss die Fahrspur geradeaus entfallen.
Auf meinem Plan habe ich den Pfeil geradeaus-rechts ausgekreuzt und am rechten Fahrbahnrand
das Zeichen Z 209-20 aufgestellt.
Die Straßenverkehrsbehörde möchte jetzt das ich dieses Zeichen durch Z 209-31 ersetze. think.gif
Nun meine Frage: Ist diese Aufstellung überhaupt richtig?
Müsste man nicht wenn schon dann links Z 209-10 und rechts Z 209-20 aufstellen?
Wie habt Ihr solche Situationen beschildert?
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Mitleser
Beitrag 22.10.2013, 08:13
Beitrag #2


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Verkehrszeichen gelten immer für den gesamten Straßenquerschnitt. Nur wenn sie über einem einzelnen markierten Fahrstreifen angebracht sind, gelten sie nur für diesen. Insofern ist schon die Festbeschilderung falsch, ebenso wie die gedachte Baustellenlösung.
Der Wunsch der StVB ist daher nicht nur richtig, sondern die einzig zulässige Variante.
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Habdamalnefrage
Beitrag 22.10.2013, 08:51
Beitrag #3


Neuling
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In diesem Fall sind ja zwei getrennte Fahrstreifen vorhanden.
Steht das VZ 209-31 nicht in Konflikt mit der Markierung auf der Fahrbahn?
Könnte man nicht auf die Idee kommen aus der rechten Fahrspur auch nach links
abzubiegen? Ich verstehe im Moment nicht den Zusammenhang mit der Beschilderung
und der Markierung auf der Fahrbahn.
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Mitleser
Beitrag 22.10.2013, 08:56
Beitrag #4


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Ja, aber der Konflikt ist lösbar. Es gibt dann ein straßenbezogenes Gebot, welches jedoch durch eine fahrstreifenbezogenes Gebot ausgehebelt wird. Ob das nun lex specialis, zulässige Einschränkun oä ist, dass könnte man theoretisch diskutieren. Aber für zulässig und bestimmt genug halte ich es.
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Habdamalnefrage
Beitrag 22.10.2013, 09:57
Beitrag #5


Neuling
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Sind diese Verkehrszeichen Straßenbezogen? Wenn es so währe dürften ja die Kreuzungen
nicht mit so vielen verschiedenen Z 209, Z 214 beschildert werden.
Sorry, leuchtet mir nicht ein.

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Cabronito
Beitrag 22.10.2013, 12:13
Beitrag #6


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Dürfen sie, wenn die Schilder über den Fahrstreifen angebracht sind.

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
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durban
Beitrag 22.10.2013, 12:22
Beitrag #7


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Verkehrszeichen wie VZ 209 gelten seitlich angebracht für die gesamte Straßenbreite und können so daher nicht einzelne Abbiegefahrstreifen markieren. Ein Konflikt zur Markierung besteht nicht, weil das Zeichen keine Aussage über die Fahrstreifeneinteilung enthält.

Demgegenüber wurden sich zwei jeweils rechts- und linksseitig angebrachte VZ 209 widersprechen und wären daher nichtig.


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Habdamalnefrage
Beitrag 22.10.2013, 12:49
Beitrag #8


Neuling
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OK, das klingt ja alles nachvollziehbar.
Dann sind aber viele Kreuzungen in der Stadt falsch beschildert.
Es gibt doch etliche Kreuzungen wo rechts ein Z 209-20 für die rechte Fahrspur, über den mittleren Fahrspuren Z 209-30,
und für die linke Fahrspur links ein Z 209-10 aufgestellt sind. Z.B.
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ukr
Beitrag 22.10.2013, 12:54
Beitrag #9


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Das ist gemäß VwV-StVO insbesondere an Lichtsignalanlagen unzulässig:

Zitat (VwV-StVO zu den Zeichen 209 bis 214 Vorgeschriebene Fahrtrichtung)
In Verbindung mit Lichtzeichen dürfen die Zeichen nur dann angebracht sein, wenn für den gesamten Richtungsverkehr ein Abbiegever- oder -gebot insgesamt angeordnet werden soll. Sie dürfen nicht nur fahrstreifenbezogen zur Unterstützung der durch die Fahrtrichtungspfeile oder Pfeile in Lichtzeichen vorgeschriebenen Fahrtrichtung angeordnet werden.

Auf andere Kreuzungen lässt sich das gemäß der bisherigen Erläuterungen in diesem Thread ebenfalls anwenden.


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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Mitleser
Beitrag 22.10.2013, 13:29
Beitrag #10


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Und weil es von den Behörden gerne anders interpretiert wird: Dies bezieht sich nicht nur auf Neuaufstellungen, sondern auch auf Altbestand ("angebracht sein"). whistling.gif
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Habdamalnefrage
Beitrag 22.10.2013, 13:31
Beitrag #11


Neuling
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Das ist doch mal eine Aussage. Danke für den Verweis auf die VwV-StVO rolleyes.gif .
Da kann man mal sehen das auch die Stadt nicht alles korrekt beschildert.
Das bedeutet das man auf diese Schilder getrost verzichten kann (muss) wenn es
nicht für alle Fahrsteifen einer Richtung gilt.
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ukr
Beitrag 22.10.2013, 13:40
Beitrag #12


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Geht man davon aus, dass die vorgeschriebene Verkehrsschau auch durchgeführt wird, hat man in deiner Stadt mindestens zwei mal die Chance vertan, diese Verkehrszeichen zu entfernen. Die zitierte VwV-Regelung ist nämlich schon über vier Jahre alt. whistling.gif


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Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
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durban
Beitrag 22.10.2013, 16:19
Beitrag #13


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Zitat (Habdamalnefrage @ 22.10.2013, 13:31) *
Da kann man mal sehen das auch die Stadt nicht alles korrekt beschildert.


Dafür gibt es hier im VP hundertfach Beweise. smile.gif


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Wattestäbchen
Beitrag 24.10.2013, 13:08
Beitrag #14


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Was genau bedeutet "darüber angebracht"?
Bedeutet es, dass der Arm eines ein Pfostens neben der Fahrbahn über die Fahrbahn führt und dort ein Zeichen dran hängt?

Oder langt es auch wenn auf einem Fahrstreifen ein Zeichen an einem Pfosten hängt. Also komplett auf diesem Fahrstreifen aufgestellt ist. Das Zeichen ist ja physikalisch auch über dem Fahrstreifen. Polizisten meinten zu mir schon mehrfach, dass diese Art der Aufstellung nur für einen Fahrstreifen gilt.


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durban
Beitrag 24.10.2013, 17:46
Beitrag #15


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Was meinst Du mit "komplett auf diesem Fahrstreifen aufgestellt"?


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Wattestäbchen
Beitrag 25.10.2013, 12:28
Beitrag #16


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Ich meine sowas:



Das soll eine Straße darstellen mit zwei Fahrstreifen "FS 1" und "FS 2" und einer Leitlinie in der Mitte.
Rechts davon ist ein Fuß- / Radweg.

Als Zeichen habe ich Z250 gewählt - aber es ist stellvertretend für alle Zeichen.

Zeichen 4-8 zeigen verschiedene Positionen der Zeichen bei der Anbringung an einer Baustellenabsperrung.

Ich wüsste nun gerne welche Zeichen für welche Fahrstreifen gelten.


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durban
Beitrag 25.10.2013, 14:21
Beitrag #17


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Nettes Beispiel.

Eindeutig sind die Aufstellungsvarianten 2 und 3.

Bei 2 gilt das VZ nur für den Fahrstreifen, bei 3 für die gesamte Fahrbahnbreite.

Bei 4 bis 8 ist die Aufstellungsweise sehr zweifelhaft. Allerdings gilt nach meinem Dafürhalten - egal welche dieser Ziffern - das VZ für die gesamte Fahrbahnbreite. Die Absperrschranke sperrt ja den Fahrstreifen, sodass das VZ neben der Fahrbahn angebracht ist.

In der Regel wird es so auch bei Beispiel 1 sein. Denn vernünftigerweise sollte der Fahrstreifen, auf dem sich das VZ befindet, abgesperrt sein.


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Wattestäbchen
Beitrag 25.10.2013, 15:41
Beitrag #18


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Steht Z250 auf einem gesperrten Fahrstreifen wenn er erst durch dieses Zeichen gesperrt wird?
Und bei meinem Bild sperrt die Absperrschranke auch erst nach dem Z250.

Und wie gesagt, das Zeichen 250 ist nur ein Beispiel. Der Geltungsbereich muss, wie immer man ihn auch definieren mag, bei Z274 genauso sein.


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QTV
Beitrag 25.10.2013, 23:04
Beitrag #19


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Wer sollte auf die saugefährliche Idee kommen, ein VZ mitten auf dem Fahrstreifen aufzustellen? Mal abgesehen davon, dass das außer bei Z 250 gar keinen Sinn machen würde. think.gif
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Wattestäbchen
Beitrag 26.10.2013, 10:26
Beitrag #20


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Verstehe ich - du kannst Fall 1 gerne bei deiner Bewertung auslassen.


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QTV
Beitrag 26.10.2013, 11:22
Beitrag #21


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Ich schließe mich da voll und ganz der Argumentation von @durban an. wavey.gif
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Heinz Wäscher
Beitrag 26.10.2013, 17:40
Beitrag #22


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Zitat (QTV @ 26.10.2013, 00:04) *
Wer sollte auf die saugefährliche Idee kommen, ein VZ mitten auf dem Fahrstreifen aufzustellen? Mal abgesehen davon, dass das außer bei Z 250 gar keinen Sinn machen würde. think.gif
Hier und hier Zeichen 605 whistling.gif


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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