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> Zulässige Zug-Gesamtgewicht, Wo kann man das sicher erkennen?
Ichtyos
Beitrag 14.10.2013, 10:52
Beitrag #1


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Vorab: Es geht um keinen konkreten Fall!

Gegeben sein ein Fahrzeug mit 1300 kg Leergewicht, 2000 kg zulässiger Gesamtmasse, 1500 kg Anhängelast.

Das zulässige Zug-Gesamtgewicht liegt aber angeblich bei 3300 kg. Wo muss der Fahrer nach der Angabe darüber suchen? unsure.gif

Ich hätte nur den Blick in den Fahrzeugschein / ZB Teil 1 genommen.

Wenn da nix drinsteht: Muss man nach CoC / Typenschild / Bedienungsanleitung / ... suchen und da nach so einer Einschränkung suchen?


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frank.gz
Beitrag 14.10.2013, 12:14
Beitrag #2


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COC 16.4
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Ichtyos
Beitrag 14.10.2013, 13:12
Beitrag #3


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Dann nehmen wir mal ein Fahrzeug, für das kein CoC gibt, einen Mietwagen, das Auto vom Kumpel.

Im Fahrzeugschein steht nix - was nun?

Muss der normale Fahrer danach fahnden?


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Bonsai-Brummi
Beitrag 14.10.2013, 13:17
Beitrag #4


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Zitat (Ichtyos @ 14.10.2013, 14:12) *
Im Fahrzeugschein steht nix - was nun?


Dann würde ich's verkehrsrechtlich für irrelevant halten, sonst müsste das IMHO dort drinstehen - bei Bonsai übrigens der Fall book.gif
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haschee
Beitrag 14.10.2013, 14:08
Beitrag #5


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Um ichtyos zu unterstützen mal ein CoC und ein Fahrzeugschein.






Wie ist es hier? whistling.gif
Wir haben ein zulässiges Zug-Gesamtgewicht im CoC.

Aber nicht im Schein... wavey.gif

4.460 kg oder 4.260 kg. Je nachdem welche Anhängelast man nimmt. Ohne mal wieder die Stützlast zu beteiligen. wink.gif

Aber laut CoC nur 4.150 kg. blink.gif


Was macht ichtyos wenn er das Fahrzeug mietet?


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Bonsai-Brummi
Beitrag 14.10.2013, 14:16
Beitrag #6


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Zitat (haschee @ 14.10.2013, 15:08) *
Was macht ichtyos wenn er das Fahrzeug mietet?


Der kann sich nur an das halten, was im Schein steht - ein kontrollierender police.gif übrigens auch rolleyes.gif

Dafür darf er die 2000kg Anhängelast bis 8% Steigung ausnutzen, von denen im CoC überhaupt keine Rede ist showoff.gif
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haschee
Beitrag 14.10.2013, 14:20
Beitrag #7


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Ja, aber dann ist er bei den erwähnten 4.460 kg.

Ok, nehmen wir an, ichtyos vergißt den Schein und der Polizist fragt die Daten ab und bekommt die Daten vom CoC.
Oder er kann gerade nicht abfragen, fährt mit ichtyos zu TÜV/Dekra und bekommt da die Auskunft die die über die Kataloge = CoC abfragen können.

4.150 kg zulässiges Zuggesamtgewicht.

Und dann...? wavey.gif


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Bonsai-Brummi
Beitrag 14.10.2013, 14:25
Beitrag #8


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Dann folgt die Strafe für den vergessenen Schein auf dem Fuße tongue.gif

Den Rest müsste dann wohl ein smartass.gif aufdröseln: IMHO dürfte einem Fahrzeugführer nicht vorzuwerfen sein, sich auf die Angaben im Schein (einschließlich fehlender wie einer eingeschränkten Zug-zGm) verlassen zu haben no.gif
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haschee
Beitrag 14.10.2013, 14:39
Beitrag #9


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Das mit den 2.000 kg Anhängelast hat mich auch irritiert.

Das steht nicht im CoC.

Es gibt ja auch noch die Rückseite des CoC

Und nichtmal da steht es.

Da steht dann zwar die Erhöhung der zulässigen Gesamtmasse auf 2.460 kg bei Anhängerbetrieb.

Aber keine 2.000 kg Anhängelast bei 8 %.


Schon unschön...


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frank.gz
Beitrag 14.10.2013, 15:11
Beitrag #10


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Fall 1: älteres Auto ohne COC -> dann stehts im Fahrzeugschein. Steht dort nix, dann ist ist es Gesamtgewicht Fahrzeug + Zuglast

Fall 2: Mietwagen -> dann weiss es der Vermieter. Am besten schriftlich geben lassen.
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 14.10.2013, 15:57
Beitrag #11





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Zitat (frank.gz @ 14.10.2013, 16:11) *
Fall 1: älteres Auto ohne COC -> dann stehts im Fahrzeugschein.

Sicher? Meines Wissens gibt es eine Begrenzung der Zug-Gesamtmasse erst seit Einführung der neuen Fz.-Dokumente. Vorher war der Wert immer identisch mit der "zulässigen Gesamtmasse des Zuges", die sich rein rechnerisch aus den anderen eingetragenen Werten ergibt.
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Bleistiftspitzer
Beitrag 14.10.2013, 16:18
Beitrag #12


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Zitat (Georg_g @ 14.10.2013, 16:57) *
Zitat (frank.gz @ 14.10.2013, 16:11) *
Fall 1: älteres Auto ohne COC -> dann stehts im Fahrzeugschein.

Sicher? Meines Wissens gibt es eine Begrenzung der Zug-Gesamtmasse erst seit Einführung der neuen Fz.-Dokumente.

nein, die konnte es auch davor schon geben wavey.gif
Das wurde dann in das Feld für Textangaben, also da wo auch die Eintragungen für Sportauspuff, Breitreifen und Tieferlegung stehen, eingetragen
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Stefan Süßmann
Beitrag 14.10.2013, 17:10
Beitrag #13


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Mein erster Gedanke war, dass das nicht sein darf :-)

Zuerst habe ich meine Zul.-Bescheinigung genommen und siehe da, ich finde die gleiche Situation vor:

Ford S-Max:
Laut Zul.-Besch.:
zGG=2505 kg, Anhängelast 12%=1800 kg, Anhängelast 8%=2000 kg, keine Beschränkung des Zuges

Laut COC:
zGG=2505kg, Anhängelast 12%=1800kg, Zuggesamtgewicht = 4305 kg, Keine 2000 kg bei 8%

Dann habe ich mir die EG-Typgenehmigung angesehen und siehe da:
In Verbindung mit der erhöhten Anhängelast von 2000 kg erhöht sich das Zuggesamtgewicht auf 4505 kg.
Es ist also alles schlüssig.

Die Zul.-Besch. ist ein Auszug aus dem COC-Papier und das wiederum ist ein Auszug aus der Typgenehmigung.
Jedes mal bleiben Informationen auf der Strecke. Der Politik scheinen Getriebeübersetzungen wichtiger zu sein als Gesamtgewichte.......

Beim Insignia habe ich auch mal schnell nachgesehen, konnte die Lösung aber nicht so schnell finden. Die Typgenehmigung ist deutlich unübersichtlicher als beim S-Max und die Anhängelasterhöhung scheint bereits in einer früheren Version der Genehmigung zu stehen.

Stefan
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haschee
Beitrag 14.10.2013, 19:07
Beitrag #14


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ok, jetzt weiß ichtyos, daß es wohl als letzte Möglichkeit in der EG Typgenehmigung steht. wavey.gif



Für Bonsai wäre es noch interessant, kleine "LKW" haben doch (oft noch) kein CoC - wo steht es denn bei denen?




Für Deutschland sehe ich noch das Problem, wir hier in D haben CoC erst spät eingeführt. Wäre schon früher möglich gewesen.
Das Problem hat man manchmal, wenn man Fahrzeuge die ein CoC "haben könnten" im Ausland zulassen will und verzweifelt nen CoC sucht weils die ausländische Zulassungsstelle haben will.
Meistens kostenpflichtig übern Hersteller. mad.gif
Der damals schon eins hätte drücken können, nur für Deutschland gespart hat. ranting.gif
Ja, ist so, man bekommt für viele deutsche Fahrzeuge ohne Auslieferung mit CoC eine CoC "Zweitschrift"... crybaby.gif


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Weihnachtsmann
Beitrag 14.10.2013, 22:24
Beitrag #15


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Von meinem Erstwagen steht das zulässige Zuggesamtgewicht auf der Plakette im Motorraum.
Dort stehen unter der Fahrgestellnummer noch 4 Zeilen
1 - 1230
2 - 1225
2300
3600
Die 1. Zeile ist die zul Achslast vorn.
Die 2. Zeile ist die zul. Achslast hinten.
Die 3. Zeile ist das ZGG.
Die 4. Zeile ist das Zuggesamtgewicht. Steht aber auch nicht in meinen Papieren

Beim Zweitwagen steht das Zuggewicht übrigens an der gleichen Stelle auf der Plakette und das Gewicht ist auch in den Papieren eingetragen.


Grüße vom Nordpol
Der Weihnachtsmann
10°C
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Stefan Süßmann
Beitrag 15.10.2013, 08:05
Beitrag #16


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Ich habe mich noch mal durch die EG-Typgenehmigung des Insignia gekämpft.
Die Anhängelasterhöhung auf 2000kg steht dort nicht!
Es gibt aber von Opel einen Umrüstkatalog (öffentlich zugänglich beim TÜV Hessen) mit Anhängelasten.
Der vorliegende Insignia müsste danach eine elektrische Feststellbremse besitzen. Für diesen Wagen ist nach dem Umrüstkatalog eine Anhängelast von 2000 kg bis 8% (oder sogar 2100 kg für Anhänger mit geringem Luftwiderstand) zulässig. In Verbindung mit der elektrischen Feststellbremse wird allerdings das Zuggesamtgewicht auf 4150 kg beschränkt. Bei mechanischer Feststellbremse gibt es diese Beschränkung nicht.

Somit lande ich wieder bei meinem ersten Gedanken, der da war:
Zitat
dass das nicht sein darf :-)


Nach meinem Rechtsempfinden müsste diese Begrenzung in der Zul.-Besch. stehen.

Stefan
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haschee
Beitrag 15.10.2013, 08:32
Beitrag #17


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Hey, du findest ja alle meine Probleme. wavey.gif

nach dem geringem Luftwiderstand hab ich hier im Forum auch schonmal gefragt
http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...entry1057490440

Das ist ne ganz doofe Definiton
in etwa:
"Boot- Pferdetransport- Autotransportanhänger, Faltwohnwagen maximal 1,40 Meter."

Aber wo steht DAS in meinen Zulassungsunterlagen. wink.gif crybaby.gif


Damit wären wir dann sogar bei nochmal 100 kg mehr = 4.560 kg. Aber ich bin begrenzt auf 4.150 kg. Weiß es aber nicht. wavey.gif


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Bleistiftspitzer
Beitrag 15.10.2013, 15:01
Beitrag #18


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Zitat (haschee @ 15.10.2013, 09:32) *
nach dem geringem Luftwiderstand hab ich hier im Forum auch schonmal gefragt

der ist aber nicht sicherheitsrelevant wavey.gif
Dem Hersteller gehts hier nur darum, dass er nicht will, dass das erst das Kühlwasser und dann der Fahrer kocht wavey.gif
er hat also das Kühlsystem übermäßig kostenoptimiert ausgelegt und will Probleme beim Bergauffahren vermeiden whistling.gif
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Ichtyos
Beitrag 16.10.2013, 15:42
Beitrag #19


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Soo, jetzt erst ein mal Danke für die Antworten.

Der Ausgangspunkt für den Fred war eine Frage in einem anderen Forum - aber das sei mal egal.

Ich habe hier noch Kopien von den Papieren eines Mitsubishi L 300 (von @Sasquatch respektlos "Keksdose" genannt ranting.gif )

Wenn nicht die Haltbarkeit siehe Bodenblech abgelaufen wäre, hätte ich den noch immer. So tourt er hoffentlich immer noch durch Afrika.

In der ZB 1 steht:
O.1: 1200
F.1: 2205 (dito bei F.2)
In Feld 22: Zu O.1 : 1800 bis 10PROZ.STEIG.

Kein Hinweis auf eine zulässige Zuggesamtmasse.

Zitat (Weihnachtsmann @ 14.10.2013, 23:24) *
Von meinem Erstwagen steht das zulässige Zuggesamtgewicht auf der Plakette im Motorraum.
Dort stehen unter der Fahrgestellnummer noch 4 Zeilen
1 - 1230
2 - 1225
2300
3600
Die 1. Zeile ist die zul Achslast vorn.
Die 2. Zeile ist die zul. Achslast hinten.
Die 3. Zeile ist das ZGG.
Die 4. Zeile ist das Zuggesamtgewicht. Steht aber auch nicht in meinen Papieren

Beim Zweitwagen steht das Zuggewicht übrigens an der gleichen Stelle auf der Plakette und das Gewicht ist auch in den Papieren eingetragen.


Grüße vom Nordpol
Der Weihnachtsmann
10°C

Das Typenschild habe ich auch geübersehen.

An entsprechender Stelle stand 3405...

Wer es nachvollziehen will: Hersteller 7107, Typ 406 0092

Das Typenschild hätte ich nie gesucht.

Frage an die police.gif / cop.gif Wenn ich mit dem Wagen mit 2205 kg Eigenmasse + 1800 kg Anhänger (Stützlast lassen wir wegen Theorie mal der Einfachheit halber außen vor) in eine Kontrolle geraten wäre:
  1. Legal?
  2. Wenn nicht - hättet Ihr es bemerkt?


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