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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
Gegeben sein ein Fahrzeug mit 1300 kg Leergewicht, 2000 kg zulässiger Gesamtmasse, 1500 kg Anhängelast. Das zulässige Zug-Gesamtgewicht liegt aber angeblich bei 3300 kg. Wo muss der Fahrer nach der Angabe darüber suchen? ![]() Ich hätte nur den Blick in den Fahrzeugschein / ZB Teil 1 genommen. Wenn da nix drinsteht: Muss man nach CoC / Typenschild / Bedienungsanleitung / ... suchen und da nach so einer Einschränkung suchen? -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 174 Beigetreten: 03.01.2005 Mitglieds-Nr.: 7539 ![]() |
COC 16.4
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#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
Dann nehmen wir mal ein Fahrzeug, für das kein CoC gibt, einen Mietwagen, das Auto vom Kumpel.
Im Fahrzeugschein steht nix - was nun? Muss der normale Fahrer danach fahnden? -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9504 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 ![]() |
Um ichtyos zu unterstützen mal ein CoC und ein Fahrzeugschein.
![]() ![]() Wie ist es hier? ![]() Wir haben ein zulässiges Zug-Gesamtgewicht im CoC. Aber nicht im Schein... ![]() 4.460 kg oder 4.260 kg. Je nachdem welche Anhängelast man nimmt. Ohne mal wieder die Stützlast zu beteiligen. ![]() Aber laut CoC nur 4.150 kg. ![]() Was macht ichtyos wenn er das Fahrzeug mietet? -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 ![]() |
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#7
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Ja, aber dann ist er bei den erwähnten 4.460 kg.
Ok, nehmen wir an, ichtyos vergißt den Schein und der Polizist fragt die Daten ab und bekommt die Daten vom CoC. Oder er kann gerade nicht abfragen, fährt mit ichtyos zu TÜV/Dekra und bekommt da die Auskunft die die über die Kataloge = CoC abfragen können. 4.150 kg zulässiges Zuggesamtgewicht. Und dann...? ![]() -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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Dann folgt die Strafe für den vergessenen Schein auf dem Fuße
![]() Den Rest müsste dann wohl ein ![]() ![]() |
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#9
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Das mit den 2.000 kg Anhängelast hat mich auch irritiert.
Das steht nicht im CoC. Es gibt ja auch noch die Rückseite des CoC ![]() Und nichtmal da steht es. Da steht dann zwar die Erhöhung der zulässigen Gesamtmasse auf 2.460 kg bei Anhängerbetrieb. Aber keine 2.000 kg Anhängelast bei 8 %. Schon unschön... -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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Fall 1: älteres Auto ohne COC -> dann stehts im Fahrzeugschein. Steht dort nix, dann ist ist es Gesamtgewicht Fahrzeug + Zuglast
Fall 2: Mietwagen -> dann weiss es der Vermieter. Am besten schriftlich geben lassen. |
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Gast_Georg_g_* |
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#11
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Fall 1: älteres Auto ohne COC -> dann stehts im Fahrzeugschein. Sicher? Meines Wissens gibt es eine Begrenzung der Zug-Gesamtmasse erst seit Einführung der neuen Fz.-Dokumente. Vorher war der Wert immer identisch mit der "zulässigen Gesamtmasse des Zuges", die sich rein rechnerisch aus den anderen eingetragenen Werten ergibt. |
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 853 Beigetreten: 05.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66166 ![]() |
Fall 1: älteres Auto ohne COC -> dann stehts im Fahrzeugschein. Sicher? Meines Wissens gibt es eine Begrenzung der Zug-Gesamtmasse erst seit Einführung der neuen Fz.-Dokumente. nein, die konnte es auch davor schon geben ![]() Das wurde dann in das Feld für Textangaben, also da wo auch die Eintragungen für Sportauspuff, Breitreifen und Tieferlegung stehen, eingetragen |
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 ![]() |
Mein erster Gedanke war, dass das nicht sein darf :-)
Zuerst habe ich meine Zul.-Bescheinigung genommen und siehe da, ich finde die gleiche Situation vor: Ford S-Max: Laut Zul.-Besch.: zGG=2505 kg, Anhängelast 12%=1800 kg, Anhängelast 8%=2000 kg, keine Beschränkung des Zuges Laut COC: zGG=2505kg, Anhängelast 12%=1800kg, Zuggesamtgewicht = 4305 kg, Keine 2000 kg bei 8% Dann habe ich mir die EG-Typgenehmigung angesehen und siehe da: In Verbindung mit der erhöhten Anhängelast von 2000 kg erhöht sich das Zuggesamtgewicht auf 4505 kg. Es ist also alles schlüssig. Die Zul.-Besch. ist ein Auszug aus dem COC-Papier und das wiederum ist ein Auszug aus der Typgenehmigung. Jedes mal bleiben Informationen auf der Strecke. Der Politik scheinen Getriebeübersetzungen wichtiger zu sein als Gesamtgewichte....... Beim Insignia habe ich auch mal schnell nachgesehen, konnte die Lösung aber nicht so schnell finden. Die Typgenehmigung ist deutlich unübersichtlicher als beim S-Max und die Anhängelasterhöhung scheint bereits in einer früheren Version der Genehmigung zu stehen. Stefan |
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#14
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ok, jetzt weiß ichtyos, daß es wohl als letzte Möglichkeit in der EG Typgenehmigung steht.
![]() Für Bonsai wäre es noch interessant, kleine "LKW" haben doch (oft noch) kein CoC - wo steht es denn bei denen? Für Deutschland sehe ich noch das Problem, wir hier in D haben CoC erst spät eingeführt. Wäre schon früher möglich gewesen. Das Problem hat man manchmal, wenn man Fahrzeuge die ein CoC "haben könnten" im Ausland zulassen will und verzweifelt nen CoC sucht weils die ausländische Zulassungsstelle haben will. Meistens kostenpflichtig übern Hersteller. ![]() Der damals schon eins hätte drücken können, nur für Deutschland gespart hat. ![]() Ja, ist so, man bekommt für viele deutsche Fahrzeuge ohne Auslieferung mit CoC eine CoC "Zweitschrift"... ![]() -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 625 Beigetreten: 13.10.2010 Wohnort: Da wo es grundsätzlich zu kalt ist Mitglieds-Nr.: 56033 ![]() |
Von meinem Erstwagen steht das zulässige Zuggesamtgewicht auf der Plakette im Motorraum.
Dort stehen unter der Fahrgestellnummer noch 4 Zeilen 1 - 1230 2 - 1225 2300 3600 Die 1. Zeile ist die zul Achslast vorn. Die 2. Zeile ist die zul. Achslast hinten. Die 3. Zeile ist das ZGG. Die 4. Zeile ist das Zuggesamtgewicht. Steht aber auch nicht in meinen Papieren Beim Zweitwagen steht das Zuggewicht übrigens an der gleichen Stelle auf der Plakette und das Gewicht ist auch in den Papieren eingetragen. Grüße vom Nordpol Der Weihnachtsmann 10°C |
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 ![]() |
Ich habe mich noch mal durch die EG-Typgenehmigung des Insignia gekämpft.
Die Anhängelasterhöhung auf 2000kg steht dort nicht! Es gibt aber von Opel einen Umrüstkatalog (öffentlich zugänglich beim TÜV Hessen) mit Anhängelasten. Der vorliegende Insignia müsste danach eine elektrische Feststellbremse besitzen. Für diesen Wagen ist nach dem Umrüstkatalog eine Anhängelast von 2000 kg bis 8% (oder sogar 2100 kg für Anhänger mit geringem Luftwiderstand) zulässig. In Verbindung mit der elektrischen Feststellbremse wird allerdings das Zuggesamtgewicht auf 4150 kg beschränkt. Bei mechanischer Feststellbremse gibt es diese Beschränkung nicht. Somit lande ich wieder bei meinem ersten Gedanken, der da war: Zitat dass das nicht sein darf :-) Nach meinem Rechtsempfinden müsste diese Begrenzung in der Zul.-Besch. stehen. Stefan |
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#17
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Hey, du findest ja alle meine Probleme.
![]() nach dem geringem Luftwiderstand hab ich hier im Forum auch schonmal gefragt http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...entry1057490440 Das ist ne ganz doofe Definiton in etwa: "Boot- Pferdetransport- Autotransportanhänger, Faltwohnwagen maximal 1,40 Meter." Aber wo steht DAS in meinen Zulassungsunterlagen. ![]() ![]() Damit wären wir dann sogar bei nochmal 100 kg mehr = 4.560 kg. Aber ich bin begrenzt auf 4.150 kg. Weiß es aber nicht. ![]() -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 853 Beigetreten: 05.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66166 ![]() |
nach dem geringem Luftwiderstand hab ich hier im Forum auch schonmal gefragt der ist aber nicht sicherheitsrelevant ![]() Dem Hersteller gehts hier nur darum, dass er nicht will, dass das erst das Kühlwasser und dann der Fahrer kocht ![]() er hat also das Kühlsystem übermäßig kostenoptimiert ausgelegt und will Probleme beim Bergauffahren vermeiden ![]() |
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Beitrag
#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
Soo, jetzt erst ein mal Danke für die Antworten.
Der Ausgangspunkt für den Fred war eine Frage in einem anderen Forum - aber das sei mal egal. Ich habe hier noch Kopien von den Papieren eines Mitsubishi L 300 (von @Sasquatch respektlos "Keksdose" genannt ![]() Wenn nicht die Haltbarkeit siehe Bodenblech abgelaufen wäre, hätte ich den noch immer. So tourt er hoffentlich immer noch durch Afrika. In der ZB 1 steht: O.1: 1200 F.1: 2205 (dito bei F.2) In Feld 22: Zu O.1 : 1800 bis 10PROZ.STEIG. Kein Hinweis auf eine zulässige Zuggesamtmasse. Von meinem Erstwagen steht das zulässige Zuggesamtgewicht auf der Plakette im Motorraum. Dort stehen unter der Fahrgestellnummer noch 4 Zeilen 1 - 1230 2 - 1225 2300 3600 Die 1. Zeile ist die zul Achslast vorn. Die 2. Zeile ist die zul. Achslast hinten. Die 3. Zeile ist das ZGG. Die 4. Zeile ist das Zuggesamtgewicht. Steht aber auch nicht in meinen Papieren Beim Zweitwagen steht das Zuggewicht übrigens an der gleichen Stelle auf der Plakette und das Gewicht ist auch in den Papieren eingetragen. Grüße vom Nordpol Der Weihnachtsmann 10°C Das Typenschild habe ich auch An entsprechender Stelle stand 3405... Wer es nachvollziehen will: Hersteller 7107, Typ 406 0092 Das Typenschild hätte ich nie gesucht. Frage an die ![]() ![]()
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.08.2025 - 19:51 |