Durcheinander mit Ausdruck Volkswagen Reparaturhistorie, Unklare Antwort des VW-Werk Wolfsburg |
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Durcheinander mit Ausdruck Volkswagen Reparaturhistorie, Unklare Antwort des VW-Werk Wolfsburg |
12.10.2013, 18:34
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 12.10.2013 Mitglieds-Nr.: 70241 |
ich verstehe dieses Schreiben des VW Werk Wolfsburg nicht: Einmal schreiben die, dass dem Wunsch nach Veröffentlichung der Reparaturhistorie nicht nachgekommen werden kann. Ein Textzeile unter dem weiter, dass die Reparaturhistorie nur für den internen Gebrauch bestimmt sei, und nicht zur Herausgabe an den Endkunden. .....aber aus dem selben Grunde können die (Volkswagen) nicht sagen, welcher Volkswagen Partner die Reparaturhistorie ausgedruckt hat (und an den Endkunden weitergegeben) Dann wieder der Hinweis: Keine Regel ohne Ausnahme: Auf eine richterliche Anordnung erfolgt (dann) doch die Herausgabe der Reparaturhistorie Fakt ist, dass diese Reparaturhistorie bereits an einen Kunden herausgegeben worden sein soll, und in einem vorherigen Gespräch (Tel.anruf) es sich bei der vor Monaten herausgegebenen Reparaturhistorie angeblich doch um eine Fälschung handeln soll. Warum spielt hier das VW Werk nicht mit offenen Karten? |
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12.10.2013, 18:41
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 |
Hallo,
ich kann nichts ungewöhnliches in dem Schreiben erkennen. Als Außenstehender hat man grundsätzlich kein Recht in interene Unterlagen von Anderen zu schauen. Wenn du etwas aufschreibst geht das ja auch niemanden etwas an. Die Reparaturhistorien sind solche interne Schreiben, die VW nur für sich und seine Werkstätten führt. Nur weil man ein VW-Händler verbotenermaßen so eine Historie weitergegeben hat ergibt sich daraus kein Anspruch für Jedermann. Nichts anderes schreibt VW. Gruss MrMurphy |
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12.10.2013, 18:52
Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 12.10.2013 Mitglieds-Nr.: 70241 |
Wobei aber VW weder auf die (Frage der) Echtheit noch die Unechtheit dieser Reparaturhistorie eingeht.
Es wäre doch für VW ein leichtes, diese Frage schriftlich zu beantworten, und nicht nur am Tel. Außerdem könnte doch VW den Volkswagen Vertragspartner benennen, wenn alles OK ist. Schließlich will dem Volkswagen Werk niemand etwas Böses, denn die bauen trotzdem gute und zuverlässige Autos! Sollte hier tatsächlich ein Volkswagen Partner (VW-Händler) einen Fehler gemacht haben, so ist doch für diesen Fehler nicht das VW-Werk in Wolfsburg verantwortlich! Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 12.10.2013, 19:55
Bearbeitungsgrund: Überflüssiges Zitat des Vorpostings entfernt
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12.10.2013, 19:05
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 |
Hallo
Zitat Wobei aber VW weder auf die (Frage der) Echtheit noch die Unechtheit dieser Reparaturhistorie eingeht. Wenn interene Informationen nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind wäre es doch widersinnig Fragen dazu zu beantworten. Zitat Es wäre doch für VW ein leichtes, diese Frage schriftlich zu beantworten, und nicht nur am Tel. Ja. Aber wenn die keine Informationen rausgeben wollen müssen sie das auch nicht. Und auch keine Fragen zu irgendwelchen Vermutungen oder Behauptungen beantworten. Denn damit würden sie ja doch wieder die Informationen geben, die sie weder geben wollen noch müssen. Zitat Außerdem könnte doch VW den Volkswagen Vertragspartner benennen, wenn alles OK ist. Auch das geht niemanden von Außen etwas an. Dazu keine Fragen zu beantworten ist nur logisch und konsequent. Zitat Sollte hier tatsächlich ein Volkswagen Partner (VW-Händler) einen Fehler gemacht haben Warum Fehler? Du weißt offensichtlich gar nicht was passiert ist und was für Absprachen getroffen wurden, zumal die dich offensichtlich auch nichts angehen. Also solltest du so einen Vorgang auch nicht beurteilen. Gruss MrMurphy |
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12.10.2013, 19:12
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 853 Beigetreten: 05.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66166 |
Keine Regel ohne Ausnahme: Auf eine richterliche Anordnung erfolgt (dann) doch die Herausgabe der Reparaturhistorie Übersetzung: Wenn sie den Verdacht haben, dass der Vorbesitzer sie betrogen hat, dann müssen sie ihn anzeigen. Daran, dass sie sich mit ihm gütlich einigen, haben wir kein Interesse |
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12.10.2013, 19:19
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1054 Beigetreten: 14.10.2004 Mitglieds-Nr.: 6101 |
Kann es sein, das dies dazu der Gegenthread ist?
http://www.motor-talk.de/forum/ich-habe-ei...t-t4291935.html Wenn der Kunde den Verdacht hat, das am Kilometerzähler manipuliert wurde, kann er nur über Gerichtsbeschluss Einsicht in die Reparaturhistorie nehmen. Das ist logisch. Ausser er kennt jemand bei VW, dann kommt man auch mal so an die Daten. Das nennt man dann kurzen Dienstweg. -------------------- |
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12.10.2013, 19:44
Beitrag
#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
Wenn der Kunde den Verdacht hat, das am Kilometerzähler manipuliert wurde, kann er nur über Gerichtsbeschluss Einsicht in die Reparaturhistorie nehmen. Das ist logisch. Was ist daran logisch...? Oder anders herum: Wo wäre das Problem, den Händlern schlicht zu erlauben, dem jeweils aktuellen Halter auf Wunsch die Reparaturhistorie auszudrucken? Nicht nur, um den Kilometerstand abzugleichen - auch allfällig verschwiegene Unfallschäden könnten da ans Tageslicht kommen... |
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12.10.2013, 19:56
Beitrag
#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9453 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Datenschutz.
Mit welchem Recht möchtest du diese Daten? Und wenn er nicht bei VW war gibt es sowieso keine Daten. Weder über Unfälle noch über Kundendienste oder wann der Vorbesitzer bei welchem Kilometerstand beim Reifenwechsel war. Oder wann er einen Babyspiegel hat einbauen lassen. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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12.10.2013, 20:33
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 18610 Beigetreten: 02.04.2005 Wohnort: Rhein-Nahe Mitglieds-Nr.: 9098 |
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12.10.2013, 20:50
Beitrag
#10
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1672 Beigetreten: 29.09.2005 Wohnort: Ruhrgebiet Mitglieds-Nr.: 13347 |
Datenschutz... VW druckt dir deine eigenen Sachen nicht aus, das ist einfach so die Politik.
Ich hatte doch in dem Tread über meine Bremsen (die jetzt übrigens neu sind) geschrieben, das es eine TPI (Technische Produkt Information) gibt. VW rück sie nicht raus, abe für 5 € + MwSt kann ich sie mir selber ausdrucken Einfach nicht Kunden orientiert würde ich das nennen. Hast du ein Problem mit dem Händler, so sind sie eigenständig und VW hat keine Handhabe gegen sie. Aber was sie ausdrucken dürfen und was nicht, das bekommen sie geregelt. Gruß Jan PS: Gute Auto´s? Ohne Anschlußgarantie hätte ich dieses Jahr schon 3000€ in die sche... Kiste stecken dürfen. Gut nenne ich was anderes |
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12.10.2013, 21:28
Beitrag
#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9453 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Datenschutz ist allgegenwärtig.
Und natürlich sind das mindestens teilweise personenbezogene Daten. welches Kennzeichen, bei welchem Händler, zu welchem Zeitpunkt, bei welchem Kilometerstand, was genau (z. B. eben Zubehöreinbau Babyspiegel)... Da kannst du fast schon ein Bewegungsprofil erstellen. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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Gast_Georg_g_* |
12.10.2013, 21:34
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#12
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Guests |
Ich verstehe nicht ganz, warum zwei Beteiligte (du als Käufer des Fahrzeugs und der Mechaniker, der den Ausdruck herausgegeben hat) aus dieser Angelegenheit eine monatelange Diskussion in verschiedenen Foren machen. Wer will euch denn da mit welchen Informationen weiterhelfen können? Hattest du die Sache nicht schon einem Anwalt übergeben?
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12.10.2013, 21:39
Beitrag
#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9453 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Glaskugelinerpretation
Vermutlich hat der VW (Händler) Angestellte etwas Jobangst und der Käufer hätte gerne einen Ausdruck ohne eine richterliche Anforderung. Der Verkäufer möchte dagegen offenbar wissen wer die Daten rausgegeben hat (Datenschutz? ). Ob VW im Hintergrund schon am Händler dran ist? /Glaskugel Wobei ich mich frage warum das Gericht das nicht macht? Deutsche Gerichte haben doch sowieso kaum Probleme mit Beweisverwertungen egal wie die Beweise zustandegekommen sind. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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12.10.2013, 21:45
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#14
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 12.10.2013 Mitglieds-Nr.: 70241 |
Auch das geht niemanden von Außen etwas an. Dazu keine Fragen zu beantworten ist nur logisch und konsequent. Gruss MrMurphy Mir persönlich ist eine Reparaturhistorie auch egal, wer, wann, wo und wen eine solche ausgedruckt und übergeben wird. Kann es sein, das dies dazu der Gegenthread ist? http://www.motor-talk.de/forum/ich-habe-ei...t-t4291935.html Wenn der Kunde den Verdacht hat, das am Kilometerzähler manipuliert wurde, kann er nur über Gerichtsbeschluss Einsicht in die Reparaturhistorie nehmen. Das ist logisch. Ausser er kennt jemand bei VW, dann kommt man auch mal so an die Daten. Das nennt man dann kurzen Dienstweg. Nein Ich arbeite nicht bei VW und auch nicht bei einem Volkswagen Vertragshändler. Oder anders herum: Wo wäre das Problem, den Händlern schlicht zu erlauben, dem jeweils aktuellen Halter auf Wunsch die Reparaturhistorie auszudrucken? Nicht nur, um den Kilometerstand abzugleichen - auch allfällig verschwiegene Unfallschäden könnten da ans Tageslicht kommen... Das eigentliche Problem ist, das ich nicht weiß, welcher Händler diese Reparaturhistorie ausgedruckt hat,. Datenschutz. Mit welchem Recht möchtest du diese Daten? Da ich überprüfen möchte, ob diese Reparaturhistorie echt sein kann, ggf. MKontakt mit dem VW Vertragshändler aufnehmen. Datenschutz... VW druckt dir deine eigenen Sachen nicht aus, das ist einfach so die Politik. Das habe ich schon bereits mehrfach gehört, dass VW nichts ausdruckt. In meinem Falle ist jedoch anders, da der gegnerische Rechtsanwalt in den Besitz einer solchen Reparaturhistorie gekommen ist, und will nicht sagen, von wo und welchem VW Vertragshändler er diese hat. |
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Gast_Georg_g_* |
12.10.2013, 21:48
Beitrag
#15
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Guests |
Also bist du der Verkäufer des Wagens? Dann nehmen jetzt nicht nur zwei, sondern drei Beteiligte an den Foren-Diskussionen teil? Melden sich demnächst auch noch die Anwälte hier?
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12.10.2013, 22:01
Beitrag
#16
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 4 Beigetreten: 12.10.2013 Mitglieds-Nr.: 70241 |
Ich verstehe nicht ganz, warum zwei Beteiligte (du als Käufer des Fahrzeugs und der Mechaniker, der den Ausdruck herausgegeben hat) aus dieser Angelegenheit eine monatelange Diskussion in verschiedenen Foren machen. Wer will euch denn da mit welchen Informationen weiterhelfen können? Hattest du die Sache nicht schon einem Anwalt übergeben? OK, dann möchte ich die ganze Sache einmal kurz lüften: Es geht um einen gebrauchten VW-Phaeton, den ich vor kurzem verkauft hatte. Mein Käufer meinte, der Wagen hätte einen Unfall gehabt, und hatte Klage bei Gericht eingereicht. Bei Gericht reichte sein Rechtsanwalt dann eine sog. Reparaturhistorie ein, die belegen soll, dass der Wagen ein wirtschaftlicher Totalschaden gewesen sein soll. Außerdem meinte sein Anwalt, dass das Auto jetzt sogar einen kapitalen Getriebschaden hätte, da durch den Unfall angeblich Halterungen abgebrochen / deformiert worden sein sollen, die den Getriebeschaden wohl verursacht haben sollen. Vor Gericht hatte ich dann den Prozeß verloren, und soll nun das jetzt kaputte und nicht mehr fahrbereite Auto "zurückkaufen" zu noch einem höheren Preis, als der Käufer bezahlt hatte. Ich hatte mich dann an die Witwe meines Verkäufers gewendet, und die Witwe weiß nichts von einem Unfallschaden. Bei mir hatte der Wagen auch keinen Unfall. Ich bin dann noch zu einem anderen (neuen) Rechtsanwalt gegangen, und hatte mich mit diesem Rechtsanwalt über den Fall unterhalten. Dieser "zweite Rechtsanwalt" meinte nun, dass es sehr gut möglich sein kann, dass eine unechte Reparaturhistorie bei Gericht vorgelegt haben könne, da selbst aus den Gerichtsakten hervorgeht, dass vom Gericht selber keine Reparaturhistorie angefordert worden ist. Der Anwalt meinte, ich solle mich direkt an das VW Werk Wolfsburg wenden, und von dort bekam ich diese Antwort. Der Gegnerische Anwalt, mit dem ich ebenfalls Kontakt aufgenommen habe, verweigert den VW Vertragshändler zu benennen, von welchem sein mandant diese Reparatuerehistorie erhalten haben will. |
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Gast_Georg_g_* |
12.10.2013, 22:07
Beitrag
#17
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Guests |
OK, dann hat dein Fall wohl nichts mit dem anderen Fall zu tun, der hier schon mal diskutiert wurde. Da ging es auch um eine (unberechtigt herausgegebene) Reparaturhistorie mit anschließendem Rechtsstreit, aber da ging es wohl um einen zurückgedrehten Tacho.
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Gast_Georg_g_* |
12.10.2013, 22:12
Beitrag
#18
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Guests |
Da bleibt dann wohl nur das, was auch VW in seinem Schreiben schon vorgeschlagen hat: Die richterliche Anordnung. Allerdings frage ich mich, was dich in der Angelegenheit so sicher macht im Recht zu sein: Dass die vorgelegte Reparaturhistorie gefälscht sein könnte, ist doch nur eine Mutmaßung ohne jeglichen konkreten Hinweis. Du selbst hast für die angebliche Unfallfreiheit nur die Aussage der Witwe, die nichts von einem Unfall wissen will. Ist das nicht bisschen dünn?
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12.10.2013, 22:23
Beitrag
#19
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9453 Beigetreten: 14.01.2006 Wohnort: Mitte der Südschiene Mitglieds-Nr.: 15997 |
Ok dann sorry für die Glskugel wenn das nichts mit diesem Fall zu tun hat.
Nun, da das MT - Forum sowieso verlinkt ist könntest du mal sehen ob du da jemand findest der dir eine Reparaturhistorie besorgen kann. Evtl. gibt es da ein VW Thema für sowas (bei Opel gibt es eins). Oder da mündlich anscheinend erlaubt ist würde ich persönlich bei einem Händler nachfragen ob ein Unfallschaden bekannt ist. Wenn ja wäre klar es ist keine Fälschung. Wenn nein würde ich den Mitarbeiter als Zeugen angeben und vielleicht wäre das Gericht dann bereit bei VW Unterlagen anzufordern. -------------------- Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen. Quelle: Widerstand und Ergebung |
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12.10.2013, 22:34
Beitrag
#20
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 853 Beigetreten: 05.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66166 |
Bei Gericht reichte sein Rechtsanwalt dann eine sog. Reparaturhistorie ein, die belegen soll, dass der Wagen ein wirtschaftlicher Totalschaden gewesen sein soll. Außerdem meinte sein Anwalt, dass das Auto jetzt sogar einen kapitalen Getriebschaden hätte, da durch den Unfall angeblich Halterungen abgebrochen / deformiert worden sein sollen, die den Getriebeschaden wohl verursacht haben sollen. Vor Gericht hatte ich dann den Prozeß verloren, und soll nun das jetzt kaputte und nicht mehr fahrbereite Auto "zurückkaufen" zu noch einem höheren Preis, als der Käufer bezahlt hatte. Ich hatte mich dann an die Witwe meines Verkäufers gewendet, und die Witwe weiß nichts von einem Unfallschaden. Bei mir hatte der Wagen auch keinen Unfall. ... Dieser "zweite Rechtsanwalt" meinte nun, dass es sehr gut möglich sein kann, dass eine unechte Reparaturhistorie bei Gericht vorgelegt haben könne, da selbst aus den Gerichtsakten hervorgeht, dass vom Gericht selber keine Reparaturhistorie angefordert worden ist. Der Anwalt meinte, ich solle mich direkt an das VW Werk Wolfsburg wenden, und von dort bekam ich diese Antwort. Dann erstatte Strafantrag und Strafanzeige gegen den Käufer wegen Verdachts auf Urkundenfälschung und Prozessbetrugs Die Reperaturhistorie ist nämlich eine Urkunde |
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12.10.2013, 22:39
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24296 Beigetreten: 05.03.2007 Wohnort: Erlangen Mitglieds-Nr.: 29238 |
Eigentlich hätte es schon genügt, im Rechtstreit anzuzweifeln, daß diese Reparatururkunde korrekt ist.
-------------------- „Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels
Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen? |
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13.10.2013, 01:15
Beitrag
#22
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 853 Beigetreten: 05.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66166 |
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14.10.2013, 08:49
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3839 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 |
Ich will jetzt nicht blöd reinreden, aber sollte nicht ein halbwegs fähiger Gutachter erkennen können, ob die Karre schon mal repariert wurde oder nicht? Ein Unfall, der so groß war, dass das Getriebe beeinträchtigt wurde, müsste ja deutliche Verformungen an mehreren Blechteilen hinterlassen haben.
-------------------- Firefighter im Ruhestand....
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14.10.2013, 13:18
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 853 Beigetreten: 05.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66166 |
...aber sollte nicht ein halbwegs fähiger Gutachter erkennen können, ob die Karre schon mal repariert wurde oder nicht? Ein Unfall, der so groß war, dass das Getriebe beeinträchtigt wurde, müsste ja deutliche Verformungen an mehreren Blechteilen hinterlassen haben. Das hängt davon ab, wie das Auto instandgesetzt wurde: Wird das Auto "nur" gerichtet und ausgebeult, dann kann das ein fähiger Gutachter erkennen, wenn er danach sucht Macht man es dagegen wie bei einem alten Mercedes SL mit Flügeltüren oder wie bei den Autoschiebern, dann kann der Gutachter das nicht oder nur sehr schwer erkennen: Die Fahrgestellnummer, und wenn vorhanden, auch Motor und Getriebeblock, bleiben und der Rest wird ausgetauscht. Entweder mit nachgebauten/zusammengesuchten Teilen oder man nimmt ein geklautes Auto als Teilespender. Das ist, wenn es fachgerecht gemacht wurde, fast nicht mehr zu erkennen |
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14.10.2013, 13:26
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4350 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2294 |
Macht man es dagegen wie bei einem alten Mercedes SL mit Flügeltüren oder wie bei den Autoschiebern, dann kann der Gutachter das nicht oder nur sehr schwer erkennen: Die Fahrgestellnummer, und wenn vorhanden, auch Motor und Getriebeblock, bleiben und der Rest wird ausgetauscht. Entweder mit nachgebauten/zusammengesuchten Teilen oder man nimmt ein geklautes Auto als Teilespender. Das ist, wenn es fachgerecht gemacht wurde, fast nicht mehr zu erkennen Wenn man es so fachgerecht macht, dass es nicht mehr zu erkennen ist, dann dürfte es hinterher aber auch keine probleme damit geben und die Qualität des Wagens dürfte der einem im Originalzustand entsprechen. Grundsätzlich sehe ich nämlich nicht warum ein Unfall zwingend den Wert eines Autos vermindern muss (Verschweigen darf man es natürlich trotzdem nicht). Hier wird allerdings ja darauf gepocht, dass es nicht fachgerecht gemacht wurde, und dadurch später Probleme aufgetreten sind. Daher sollte ein Gutachter das feststellen können. -------------------- Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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14.10.2013, 15:06
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 629 Beigetreten: 05.04.2011 Mitglieds-Nr.: 58760 |
Macht man es dagegen wie bei einem alten Mercedes SL mit Flügeltüren oder wie bei den Autoschiebern, ....nur daß ein Phaeton kein SL (oder Porsche, oder oldtimer, oder.....) ist. Hast Du mal geguckt, was da für Preise gezahlt werden, der Aufwand und das Risiko dürfte bei einem Phaeton kaum jemand eingehen. |
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14.10.2013, 16:13
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 853 Beigetreten: 05.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66166 |
Hast Du mal geguckt, was da für Preise gezahlt werden, der Aufwand und das Risiko dürfte bei einem Phaeton kaum jemand eingehen. Es werden aber auch billigere Autos geklaut. Und ein Phaeton ist in gutem Zustand doch etwas teurer wie ein runtergerittener Dacia Und so viel Arbeit macht es nicht den Blechfetzen mit der Seriennummer (und ggf. den Motorblock) aus einem Unfallfahrzeug mit Totalschaden in einen geklauten, selbstverständlich in gutem Zustand, einzuschweißen. Das ist dann der Fahrzeugneuaufbau nach Autoschieberart |
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14.10.2013, 18:39
Beitrag
#28
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1865 Beigetreten: 29.09.2006 Mitglieds-Nr.: 23659 |
Ist ein Phaeton nicht schon beim Kauf ab Werk ein witschaftlicher Totalschaden?
und weg bin ich..... -------------------- Wenn Jeder bereit wäre für sein (Fehl)Verhalten und Missgeschicke auch vorbehaltlos die Verantwortung zu übernehmen,
dann wäre unsere "Miteinander" viel entspannter. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 27.04.2024 - 01:57 |