... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Durcheinander mit Ausdruck Volkswagen Reparaturhistorie, Unklare Antwort des VW-Werk Wolfsburg
Bülent
Beitrag 12.10.2013, 18:34
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 4
Beigetreten: 12.10.2013
Mitglieds-Nr.: 70241



    
 
Hallo,

ich verstehe dieses Schreiben des VW Werk Wolfsburg nicht:

Einmal schreiben die, dass dem Wunsch nach Veröffentlichung der Reparaturhistorie nicht nachgekommen werden kann.

Ein Textzeile unter dem weiter, dass die Reparaturhistorie nur für den internen Gebrauch bestimmt sei, und nicht zur Herausgabe an den Endkunden.

.....aber aus dem selben Grunde können die (Volkswagen) nicht sagen, welcher Volkswagen Partner die Reparaturhistorie ausgedruckt hat
(und an den Endkunden weitergegeben)

Dann wieder der Hinweis:
Keine Regel ohne Ausnahme: Auf eine richterliche Anordnung erfolgt (dann) doch die Herausgabe der Reparaturhistorie



Fakt ist, dass diese Reparaturhistorie bereits an einen Kunden herausgegeben worden sein soll, und in einem vorherigen Gespräch (Tel.anruf) es sich bei der vor Monaten herausgegebenen
Reparaturhistorie angeblich doch um eine Fälschung handeln soll.

Warum spielt hier das VW Werk nicht mit offenen Karten?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MrMurphy
Beitrag 12.10.2013, 18:41
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5160
Beigetreten: 27.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6966



Hallo,

ich kann nichts ungewöhnliches in dem Schreiben erkennen.

Als Außenstehender hat man grundsätzlich kein Recht in interene Unterlagen von Anderen zu schauen. Wenn du etwas aufschreibst geht das ja auch niemanden etwas an.

Die Reparaturhistorien sind solche interne Schreiben, die VW nur für sich und seine Werkstätten führt.

Nur weil man ein VW-Händler verbotenermaßen so eine Historie weitergegeben hat ergibt sich daraus kein Anspruch für Jedermann. Nichts anderes schreibt VW.

Gruss

MrMurphy
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bülent
Beitrag 12.10.2013, 18:52
Beitrag #3


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 4
Beigetreten: 12.10.2013
Mitglieds-Nr.: 70241



Wobei aber VW weder auf die (Frage der) Echtheit noch die Unechtheit dieser Reparaturhistorie eingeht.

Es wäre doch für VW ein leichtes, diese Frage schriftlich zu beantworten, und nicht nur am Tel.

Außerdem könnte doch VW den Volkswagen Vertragspartner benennen, wenn alles OK ist.

Schließlich will dem Volkswagen Werk niemand etwas Böses, denn die bauen trotzdem gute und zuverlässige Autos!

Sollte hier tatsächlich ein Volkswagen Partner (VW-Händler) einen Fehler gemacht haben, so ist doch für diesen Fehler nicht das VW-Werk in Wolfsburg verantwortlich!

Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 12.10.2013, 19:55
Bearbeitungsgrund: Überflüssiges Zitat des Vorpostings entfernt
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MrMurphy
Beitrag 12.10.2013, 19:05
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5160
Beigetreten: 27.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6966



Hallo

Zitat
Wobei aber VW weder auf die (Frage der) Echtheit noch die Unechtheit dieser Reparaturhistorie eingeht.


Wenn interene Informationen nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind wäre es doch widersinnig Fragen dazu zu beantworten.

Zitat
Es wäre doch für VW ein leichtes, diese Frage schriftlich zu beantworten, und nicht nur am Tel.


Ja. Aber wenn die keine Informationen rausgeben wollen müssen sie das auch nicht. Und auch keine Fragen zu irgendwelchen Vermutungen oder Behauptungen beantworten. Denn damit würden sie ja doch wieder die Informationen geben, die sie weder geben wollen noch müssen.

Zitat
Außerdem könnte doch VW den Volkswagen Vertragspartner benennen, wenn alles OK ist.


Auch das geht niemanden von Außen etwas an. Dazu keine Fragen zu beantworten ist nur logisch und konsequent.

Zitat
Sollte hier tatsächlich ein Volkswagen Partner (VW-Händler) einen Fehler gemacht haben


Warum Fehler? Du weißt offensichtlich gar nicht was passiert ist und was für Absprachen getroffen wurden, zumal die dich offensichtlich auch nichts angehen. Also solltest du so einen Vorgang auch nicht beurteilen.

Gruss

MrMurphy
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bleistiftspitzer
Beitrag 12.10.2013, 19:12
Beitrag #5


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 853
Beigetreten: 05.11.2012
Mitglieds-Nr.: 66166



Zitat (Bülent @ 12.10.2013, 19:34) *
Keine Regel ohne Ausnahme: Auf eine richterliche Anordnung erfolgt (dann) doch die Herausgabe der Reparaturhistorie

Übersetzung:
Wenn sie den Verdacht haben, dass der Vorbesitzer sie betrogen hat, dann müssen sie ihn anzeigen. Daran, dass sie sich mit ihm gütlich einigen, haben wir kein Interesse thumbdown.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
jackson
Beitrag 12.10.2013, 19:19
Beitrag #6


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1054
Beigetreten: 14.10.2004
Mitglieds-Nr.: 6101



Kann es sein, das dies dazu der Gegenthread ist?

http://www.motor-talk.de/forum/ich-habe-ei...t-t4291935.html

Wenn der Kunde den Verdacht hat, das am Kilometerzähler manipuliert wurde, kann er nur über Gerichtsbeschluss Einsicht in die Reparaturhistorie nehmen. Das ist logisch. Ausser er kennt jemand bei VW, dann kommt man auch mal so an die Daten. Das nennt man dann kurzen Dienstweg.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bonsai-Brummi
Beitrag 12.10.2013, 19:44
Beitrag #7


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 18610
Beigetreten: 02.04.2005
Wohnort: Rhein-Nahe
Mitglieds-Nr.: 9098



Zitat (jackson @ 12.10.2013, 20:19) *
Wenn der Kunde den Verdacht hat, das am Kilometerzähler manipuliert wurde, kann er nur über Gerichtsbeschluss Einsicht in die Reparaturhistorie nehmen. Das ist logisch.


Was ist daran logisch...? blink.gif

Oder anders herum: Wo wäre das Problem, den Händlern schlicht zu erlauben, dem jeweils aktuellen Halter auf Wunsch die Reparaturhistorie auszudrucken? Nicht nur, um den Kilometerstand abzugleichen - auch allfällig verschwiegene Unfallschäden könnten da ans Tageslicht kommen... thread.gif


think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
haschee
Beitrag 12.10.2013, 19:56
Beitrag #8


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9453
Beigetreten: 14.01.2006
Wohnort: Mitte der Südschiene
Mitglieds-Nr.: 15997



Datenschutz.
Mit welchem Recht möchtest du diese Daten?

Und wenn er nicht bei VW war gibt es sowieso keine Daten.
Weder über Unfälle
noch über Kundendienste
oder wann der Vorbesitzer bei welchem Kilometerstand beim Reifenwechsel war.
Oder wann er einen Babyspiegel hat einbauen lassen.


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bonsai-Brummi
Beitrag 12.10.2013, 20:33
Beitrag #9


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 18610
Beigetreten: 02.04.2005
Wohnort: Rhein-Nahe
Mitglieds-Nr.: 9098



Zitat (haschee @ 12.10.2013, 20:56) *
Datenschutz.


Wieso denn Datenschutz? Welche persönlichen und damit zu schützenden Daten sollten denn in einer Reparaturhistorie enthalten sein? Das ist nix weiter als eine technische Dokumentation, in der persönliche Daten schlicht nix verloren haben no.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
lutschi
Beitrag 12.10.2013, 20:50
Beitrag #10


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1672
Beigetreten: 29.09.2005
Wohnort: Ruhrgebiet
Mitglieds-Nr.: 13347



Datenschutz... VW druckt dir deine eigenen Sachen nicht aus, das ist einfach so die Politik.

Ich hatte doch in dem Tread über meine Bremsen (die jetzt übrigens neu sind) geschrieben, das es eine TPI (Technische Produkt Information) gibt. VW rück sie nicht raus, abe für 5 € + MwSt kann ich sie mir selber ausdrucken laugh2.gif wavey.gif

Einfach nicht Kunden orientiert würde ich das nennen. Hast du ein Problem mit dem Händler, so sind sie eigenständig und VW hat keine Handhabe gegen sie. Aber was sie ausdrucken dürfen und was nicht, das bekommen sie geregelt.

Gruß Jan

PS: Gute Auto´s? Ohne Anschlußgarantie hätte ich dieses Jahr schon 3000€ in die sche... Kiste stecken dürfen. Gut nenne ich was anderes ranting.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
haschee
Beitrag 12.10.2013, 21:28
Beitrag #11


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9453
Beigetreten: 14.01.2006
Wohnort: Mitte der Südschiene
Mitglieds-Nr.: 15997



Datenschutz ist allgegenwärtig.

Und natürlich sind das mindestens teilweise personenbezogene Daten.

welches Kennzeichen, bei welchem Händler, zu welchem Zeitpunkt, bei welchem Kilometerstand, was genau (z. B. eben Zubehöreinbau Babyspiegel)...

Da kannst du fast schon ein Bewegungsprofil erstellen. wink.gif




--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 12.10.2013, 21:34
Beitrag #12





Guests






Ich verstehe nicht ganz, warum zwei Beteiligte (du als Käufer des Fahrzeugs und der Mechaniker, der den Ausdruck herausgegeben hat) aus dieser Angelegenheit eine monatelange Diskussion in verschiedenen Foren machen. Wer will euch denn da mit welchen Informationen weiterhelfen können? Hattest du die Sache nicht schon einem Anwalt übergeben?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
haschee
Beitrag 12.10.2013, 21:39
Beitrag #13


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9453
Beigetreten: 14.01.2006
Wohnort: Mitte der Südschiene
Mitglieds-Nr.: 15997



Glaskugelinerpretation
Vermutlich hat der VW (Händler) Angestellte etwas Jobangst und der Käufer hätte gerne einen Ausdruck ohne eine richterliche Anforderung. Der Verkäufer möchte dagegen offenbar wissen wer die Daten rausgegeben hat (Datenschutz? wink.gif ). Ob VW im Hintergrund schon am Händler dran ist?
/Glaskugel

Wobei ich mich frage warum das Gericht das nicht macht? Deutsche Gerichte haben doch sowieso kaum Probleme mit Beweisverwertungen egal wie die Beweise zustandegekommen sind.


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bülent
Beitrag 12.10.2013, 21:45
Beitrag #14


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 4
Beigetreten: 12.10.2013
Mitglieds-Nr.: 70241



Zitat (MrMurphy @ 12.10.2013, 20:05) *
Auch das geht niemanden von Außen etwas an. Dazu keine Fragen zu beantworten ist nur logisch und konsequent.


Gruss

MrMurphy


Mir persönlich ist eine Reparaturhistorie auch egal, wer, wann, wo und wen eine solche ausgedruckt und übergeben wird.

Zitat (jackson @ 12.10.2013, 20:19) *
Kann es sein, das dies dazu der Gegenthread ist?

http://www.motor-talk.de/forum/ich-habe-ei...t-t4291935.html

Wenn der Kunde den Verdacht hat, das am Kilometerzähler manipuliert wurde, kann er nur über Gerichtsbeschluss Einsicht in die Reparaturhistorie nehmen. Das ist logisch. Ausser er kennt jemand bei VW, dann kommt man auch mal so an die Daten. Das nennt man dann kurzen Dienstweg.


Nein

Ich arbeite nicht bei VW und auch nicht bei einem Volkswagen Vertragshändler.


Zitat (Bonsai-Brummi @ 12.10.2013, 20:44) *
Oder anders herum: Wo wäre das Problem, den Händlern schlicht zu erlauben, dem jeweils aktuellen Halter auf Wunsch die Reparaturhistorie auszudrucken? Nicht nur, um den Kilometerstand abzugleichen - auch allfällig verschwiegene Unfallschäden könnten da ans Tageslicht kommen... thread.gif


think.gif


Das eigentliche Problem ist, das ich nicht weiß, welcher Händler diese Reparaturhistorie ausgedruckt hat,.

Zitat (haschee @ 12.10.2013, 20:56) *
Datenschutz.
Mit welchem Recht möchtest du diese Daten?


Da ich überprüfen möchte, ob diese Reparaturhistorie echt sein kann,
ggf. MKontakt mit dem VW Vertragshändler aufnehmen.

Zitat (lutschi @ 12.10.2013, 21:50) *
Datenschutz... VW druckt dir deine eigenen Sachen nicht aus, das ist einfach so die Politik.


Das habe ich schon bereits mehrfach gehört, dass VW nichts ausdruckt.
In meinem Falle ist jedoch anders, da der gegnerische Rechtsanwalt in den Besitz einer solchen Reparaturhistorie gekommen ist,
und will nicht sagen, von wo und welchem VW Vertragshändler er diese hat.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 12.10.2013, 21:48
Beitrag #15





Guests






Also bist du der Verkäufer des Wagens? Dann nehmen jetzt nicht nur zwei, sondern drei Beteiligte an den Foren-Diskussionen teil? Melden sich demnächst auch noch die Anwälte hier?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bülent
Beitrag 12.10.2013, 22:01
Beitrag #16


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 4
Beigetreten: 12.10.2013
Mitglieds-Nr.: 70241



Zitat (Georg_g @ 12.10.2013, 22:34) *
Ich verstehe nicht ganz, warum zwei Beteiligte (du als Käufer des Fahrzeugs und der Mechaniker, der den Ausdruck herausgegeben hat) aus dieser Angelegenheit eine monatelange Diskussion in verschiedenen Foren machen. Wer will euch denn da mit welchen Informationen weiterhelfen können? Hattest du die Sache nicht schon einem Anwalt übergeben?


OK, dann möchte ich die ganze Sache einmal kurz lüften:

Es geht um einen gebrauchten VW-Phaeton, den ich vor kurzem verkauft hatte.

Mein Käufer meinte, der Wagen hätte einen Unfall gehabt, und hatte Klage bei Gericht eingereicht.

Bei Gericht reichte sein Rechtsanwalt dann eine sog. Reparaturhistorie ein, die belegen soll, dass der Wagen ein wirtschaftlicher Totalschaden gewesen sein soll.

Außerdem meinte sein Anwalt, dass das Auto jetzt sogar einen kapitalen Getriebschaden hätte, da durch den Unfall angeblich Halterungen abgebrochen / deformiert worden sein sollen, die den Getriebeschaden wohl verursacht haben sollen.

Vor Gericht hatte ich dann den Prozeß verloren, und soll nun das jetzt kaputte und nicht mehr fahrbereite Auto "zurückkaufen" zu noch einem höheren Preis,
als der Käufer bezahlt hatte.

Ich hatte mich dann an die Witwe meines Verkäufers gewendet, und die Witwe weiß nichts von einem Unfallschaden.

Bei mir hatte der Wagen auch keinen Unfall.

Ich bin dann noch zu einem anderen (neuen) Rechtsanwalt gegangen, und hatte mich mit diesem Rechtsanwalt über den Fall unterhalten.

Dieser "zweite Rechtsanwalt" meinte nun, dass es sehr gut möglich sein kann, dass eine unechte Reparaturhistorie bei Gericht vorgelegt haben könne,
da selbst aus den Gerichtsakten hervorgeht, dass vom Gericht selber keine Reparaturhistorie angefordert worden ist.

Der Anwalt meinte, ich solle mich direkt an das VW Werk Wolfsburg wenden, und von dort bekam ich diese Antwort.



Der Gegnerische Anwalt, mit dem ich ebenfalls Kontakt aufgenommen habe, verweigert den VW Vertragshändler zu benennen, von welchem sein mandant diese
Reparatuerehistorie erhalten haben will.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 12.10.2013, 22:07
Beitrag #17





Guests






OK, dann hat dein Fall wohl nichts mit dem anderen Fall zu tun, der hier schon mal diskutiert wurde. Da ging es auch um eine (unberechtigt herausgegebene) Reparaturhistorie mit anschließendem Rechtsstreit, aber da ging es wohl um einen zurückgedrehten Tacho.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 12.10.2013, 22:12
Beitrag #18





Guests






Da bleibt dann wohl nur das, was auch VW in seinem Schreiben schon vorgeschlagen hat: Die richterliche Anordnung. Allerdings frage ich mich, was dich in der Angelegenheit so sicher macht im Recht zu sein: Dass die vorgelegte Reparaturhistorie gefälscht sein könnte, ist doch nur eine Mutmaßung ohne jeglichen konkreten Hinweis. Du selbst hast für die angebliche Unfallfreiheit nur die Aussage der Witwe, die nichts von einem Unfall wissen will. Ist das nicht bisschen dünn?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
haschee
Beitrag 12.10.2013, 22:23
Beitrag #19


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9453
Beigetreten: 14.01.2006
Wohnort: Mitte der Südschiene
Mitglieds-Nr.: 15997



Ok dann sorry für die Glskugel wenn das nichts mit diesem Fall zu tun hat. wavey.gif


Nun, da das MT - Forum sowieso verlinkt ist könntest du mal sehen ob du da jemand findest der dir eine Reparaturhistorie besorgen kann.

Evtl. gibt es da ein VW Thema für sowas (bei Opel gibt es eins).

Oder da mündlich anscheinend erlaubt ist würde ich persönlich bei einem Händler nachfragen ob ein Unfallschaden bekannt ist. Wenn ja wäre klar es ist keine Fälschung. Wenn nein würde ich den Mitarbeiter als Zeugen angeben und vielleicht wäre das Gericht dann bereit bei VW Unterlagen anzufordern.


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bleistiftspitzer
Beitrag 12.10.2013, 22:34
Beitrag #20


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 853
Beigetreten: 05.11.2012
Mitglieds-Nr.: 66166



Zitat (Bülent @ 12.10.2013, 23:01) *
Bei Gericht reichte sein Rechtsanwalt dann eine sog. Reparaturhistorie ein, die belegen soll, dass der Wagen ein wirtschaftlicher Totalschaden gewesen sein soll.

Außerdem meinte sein Anwalt, dass das Auto jetzt sogar einen kapitalen Getriebschaden hätte, da durch den Unfall angeblich Halterungen abgebrochen / deformiert worden sein sollen, die den Getriebeschaden wohl verursacht haben sollen.

Vor Gericht hatte ich dann den Prozeß verloren, und soll nun das jetzt kaputte und nicht mehr fahrbereite Auto "zurückkaufen" zu noch einem höheren Preis,
als der Käufer bezahlt hatte.

Ich hatte mich dann an die Witwe meines Verkäufers gewendet, und die Witwe weiß nichts von einem Unfallschaden.

Bei mir hatte der Wagen auch keinen Unfall.
...
Dieser "zweite Rechtsanwalt" meinte nun, dass es sehr gut möglich sein kann, dass eine unechte Reparaturhistorie bei Gericht vorgelegt haben könne,
da selbst aus den Gerichtsakten hervorgeht, dass vom Gericht selber keine Reparaturhistorie angefordert worden ist.

Der Anwalt meinte, ich solle mich direkt an das VW Werk Wolfsburg wenden, und von dort bekam ich diese Antwort.

Dann erstatte Strafantrag und Strafanzeige gegen den Käufer wegen Verdachts auf Urkundenfälschung und Prozessbetrugs
Die Reperaturhistorie ist nämlich eine Urkunde thumbup.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 12.10.2013, 22:39
Beitrag #21


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24296
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Eigentlich hätte es schon genügt, im Rechtstreit anzuzweifeln, daß diese Reparatururkunde korrekt ist.


--------------------
„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bleistiftspitzer
Beitrag 13.10.2013, 01:15
Beitrag #22


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 853
Beigetreten: 05.11.2012
Mitglieds-Nr.: 66166



Zitat (mir @ 12.10.2013, 23:39) *
Eigentlich hätte es schon genügt, im Rechtstreit anzuzweifeln, daß diese Reparatururkunde korrekt ist.

stimmt, aber weil sein Advokat das verpennt hat, bleibt ihm jetzt nur noch der Weg über das Strafrecht crybaby.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Der_Veranstalter
Beitrag 14.10.2013, 08:49
Beitrag #23


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3839
Beigetreten: 08.01.2009
Wohnort: Munich County
Mitglieds-Nr.: 46150



Ich will jetzt nicht blöd reinreden, aber sollte nicht ein halbwegs fähiger Gutachter erkennen können, ob die Karre schon mal repariert wurde oder nicht? Ein Unfall, der so groß war, dass das Getriebe beeinträchtigt wurde, müsste ja deutliche Verformungen an mehreren Blechteilen hinterlassen haben.



--------------------
Firefighter im Ruhestand....

Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bleistiftspitzer
Beitrag 14.10.2013, 13:18
Beitrag #24


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 853
Beigetreten: 05.11.2012
Mitglieds-Nr.: 66166



Zitat (Der_Veranstalter @ 14.10.2013, 09:49) *
...aber sollte nicht ein halbwegs fähiger Gutachter erkennen können, ob die Karre schon mal repariert wurde oder nicht? Ein Unfall, der so groß war, dass das Getriebe beeinträchtigt wurde, müsste ja deutliche Verformungen an mehreren Blechteilen hinterlassen haben.

Das hängt davon ab, wie das Auto instandgesetzt wurde:
Wird das Auto "nur" gerichtet und ausgebeult, dann kann das ein fähiger Gutachter erkennen, wenn er danach sucht wavey.gif

Macht man es dagegen wie bei einem alten Mercedes SL mit Flügeltüren oder wie bei den Autoschiebern, dann kann der Gutachter das nicht oder nur sehr schwer erkennen: Die Fahrgestellnummer, und wenn vorhanden, auch Motor und Getriebeblock, bleiben und der Rest wird ausgetauscht. Entweder mit nachgebauten/zusammengesuchten Teilen oder man nimmt ein geklautes Auto als Teilespender. Das ist, wenn es fachgerecht gemacht wurde, fast nicht mehr zu erkennen ranting.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
amfa
Beitrag 14.10.2013, 13:26
Beitrag #25


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4350
Beigetreten: 14.03.2004
Wohnort: Ratingen
Mitglieds-Nr.: 2294



Zitat (Bleistiftspitzer @ 14.10.2013, 14:18) *
Macht man es dagegen wie bei einem alten Mercedes SL mit Flügeltüren oder wie bei den Autoschiebern, dann kann der Gutachter das nicht oder nur sehr schwer erkennen: Die Fahrgestellnummer, und wenn vorhanden, auch Motor und Getriebeblock, bleiben und der Rest wird ausgetauscht. Entweder mit nachgebauten/zusammengesuchten Teilen oder man nimmt ein geklautes Auto als Teilespender. Das ist, wenn es fachgerecht gemacht wurde, fast nicht mehr zu erkennen ranting.gif


Wenn man es so fachgerecht macht, dass es nicht mehr zu erkennen ist, dann dürfte es hinterher aber auch keine probleme damit geben und die Qualität des Wagens dürfte der einem im Originalzustand entsprechen.
Grundsätzlich sehe ich nämlich nicht warum ein Unfall zwingend den Wert eines Autos vermindern muss (Verschweigen darf man es natürlich trotzdem nicht).

Hier wird allerdings ja darauf gepocht, dass es nicht fachgerecht gemacht wurde, und dadurch später Probleme aufgetreten sind.
Daher sollte ein Gutachter das feststellen können.


--------------------
Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Michel051
Beitrag 14.10.2013, 15:06
Beitrag #26


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 629
Beigetreten: 05.04.2011
Mitglieds-Nr.: 58760



Zitat (Bleistiftspitzer @ 14.10.2013, 14:18) *
Macht man es dagegen wie bei einem alten Mercedes SL mit Flügeltüren oder wie bei den Autoschiebern,


....nur daß ein Phaeton kein SL (oder Porsche, oder oldtimer, oder.....) ist. Hast Du mal geguckt, was da für Preise gezahlt werden, der Aufwand und das Risiko dürfte bei einem Phaeton kaum jemand eingehen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Bleistiftspitzer
Beitrag 14.10.2013, 16:13
Beitrag #27


Mitglied
******

Gruppe: Banned
Beiträge: 853
Beigetreten: 05.11.2012
Mitglieds-Nr.: 66166



Zitat (Michel051 @ 14.10.2013, 16:06) *
Hast Du mal geguckt, was da für Preise gezahlt werden, der Aufwand und das Risiko dürfte bei einem Phaeton kaum jemand eingehen.

Es werden aber auch billigere Autos geklaut. Und ein Phaeton ist in gutem Zustand doch etwas teurer wie ein runtergerittener Dacia wavey.gif

Und so viel Arbeit macht es nicht den Blechfetzen mit der Seriennummer (und ggf. den Motorblock) aus einem Unfallfahrzeug mit Totalschaden in einen geklauten, selbstverständlich in gutem Zustand, einzuschweißen. Das ist dann der Fahrzeugneuaufbau nach Autoschieberart whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
jeho
Beitrag 14.10.2013, 18:39
Beitrag #28


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1865
Beigetreten: 29.09.2006
Mitglieds-Nr.: 23659



Ist ein Phaeton nicht schon beim Kauf ab Werk ein witschaftlicher Totalschaden?

thread.gif

und weg bin ich.....



--------------------
Wenn Jeder bereit wäre für sein (Fehl)Verhalten und Missgeschicke auch vorbehaltlos die Verantwortung zu übernehmen,
dann wäre unsere "Miteinander" viel entspannter.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 27.04.2024 - 01:57