... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Folierung am Auto! Darf ich Reflektorfolie verwenden ???, Darf ich Reflektorfolie verwenden ???
wosjack
Beitrag 08.10.2013, 14:24
Beitrag #1


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 3
Beigetreten: 08.10.2013
Mitglieds-Nr.: 70174



    
 
Hallo ich hab mal eine Frage und leider nirgends was aussagekräftiges gefunden !

Wenn ich an mein Auto eine Reflektorfolie anbring ist das erlaubt ?? oder verboten ???

Es geht jetzt nicht um GROßE Flächen sondern eher um Streifen auf z.b. kannten und/oder um die Streifen auf den Felgen !

als beispiel
Reflexband-blau
z.b. Wie Viper-Streifen ein oder zwei mal übers Auto
oder die Speichen der Felge bekleben

Würde mich sehr freuen wenn mir jemand dazu was sagen könnte !
super währe auch wo sowas steht das ich darf bzw steht das man das nicht draf !

Ich hab irgend welche wirren Aussagen bekommen von verschiedenen Folierern die einen meinten ja geht wenn die Fläche nicht zu groß ist der ander ja kein Problem ne gibt keine Einschränkungen und ein anderer ja aber die Farben Rot / Gelb / Orange darf man nicht nutzen !
Wobei ich mich dann schon Frag weil ich hab ja serienmäßig rote Reflektoren auf dem Auto drauf die darf man warscheinlich nur Hinten haben !


u.s.w. ich hoffe hier ein bisschen Licht ins Dunkle zu bringen ! blink.gif


Danke schon mal
Bye WoSJack wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Scitch
Beitrag 08.10.2013, 14:44
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 7635
Beigetreten: 27.05.2013
Wohnort: Wiesbaden
Mitglieds-Nr.: 68681



Hallo wosjack und herzlich Willkommen im Verkehrsportal. wavey.gif

Wenn ich die, von dir verlinkte, Seite richtig verstehe. Ist es wohl verboten.
Sind Reflexfolien an PKW und (Wohn-)Anhängern erlaubt? Was sagt der TÜV dazu!

Denn normale PKW fallen unter Klasse M1, die nach dem im Link erwähnten §53 StVZO Abs. 10 nicht mit einbezogen sind.

Zitat
(10) Die Kennzeichnung von

    1. Kraftfahrzeugen, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h beträgt, und ihren Anhängern mit einer dreieckigen Tafel mit abgeflachten Ecken, die der im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmung entspricht,

    2. schweren und langen Kraftfahrzeugen und Anhängern mit rechteckigen Tafeln, die der im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmung entsprechen,

    3. Fahrzeugen der Klassen M2, M3, O2 und Fahrgestellen mit Fahrerhaus, unvollständigen Fahrzeugen, Sattelzugmaschinen und Fahrzeuge der Klasse N2 mit einer Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t sowie Fahrzeuge der Klassen N, O3 und O4 mit einer Breite von nicht mehr als 2 100 mm oder mit einer Länge von nicht mehr als 6 000 mm mit weißen oder gelben auffälligen Markierungen an der Seite, mit roten oder gelben auffälligen Markierungen hinten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen, und

    4. Kraftfahrzeugen, die nach § 52 Absatz 3 mit Kennleuchten für blaues Blinklicht in Form eines Rundumlichts ausgerüstet sind, mit retroreflektierenden Materialien, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen,


ist zulässig. An Fahrzeugen der Klassen N2, N3, O3 und O4, die in Satz 1 Nummer 3 nicht genannt sind, müssen seitlich weiße oder gelbe, hinten rote oder gelbe auffällige Markierungen, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen, angebracht werden. Bei den in Satz 1 Nummer 3 und Satz 2 genannten Fahrzeugen ist in Verbindung mit der Konturmarkierung Werbung auch aus andersfarbigen retroreflektierenden Materialien auf den Seitenflächen der Fahrzeuge zulässig, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.


--------------------
Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
- Johann Wolfgang von Goethe
Go to the top of the page
 
+Quote Post
wosjack
Beitrag 08.10.2013, 16:17
Beitrag #3


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 3
Beigetreten: 08.10.2013
Mitglieds-Nr.: 70174



Hallo Danke

also ich verstehe jetzt da ein NEIN

aber es ist bei gewissen Autos so das die rote Reflexfolien hinten haben weil sie in den Rückleuchten keine haben ??
wenn ich da jetzt z.b. 2 dazu mach
dann wird man doch nur besser gesehen ??

jetzt mal von der Farbe abgesehen hab ich einfach mal das Blaue geschickt !
Soviele hab ich jetzt nicht auf die schnelle gefunden !

Gibt es auch andere Folien die nicht darunter fallen bzw normale Folie darf man ja auch haben
Folienart
Wobei ich jetzt denke das dann alle 3 Typen nicht erlaubt sind oder hat es doch vielleicht was mit der Reflektion-Stärke zu tun ??


Danke nochmals
Go to the top of the page
 
+Quote Post
udobur
Beitrag 08.10.2013, 16:50
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1178
Beigetreten: 13.02.2008
Mitglieds-Nr.: 40142



Antwort auf die Frage, ob Reflexfolie erlaubt ist oder nicht, gibt § 49 StVZO:
Zitat
Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern, auf die sich die Richtlinie 76/756/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. L 262 vom 27.9.1976, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/89/EG (ABl. L 257 vom 24.9.2008, S. 14) geändert worden ist, bezieht, müssen den technischen Vorschriften der Absätze 2, 5 und 6 und der Anhänge 3 bis 11 der ECE-Regelung Nr. 48 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ ECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen (ABl. L 323 vom 6.12.2011, S. 46) entsprechen.... Für vorgeschriebene oder für zulässig erklärte Warnanstriche, Warnschilder und der dergleichen an Kraftfahrzeugen und Anhängern dürfen Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel verwendet werden.


Auch, wenn man es immer häufiger sieht:
Reflexfolien, egal ob als Streifen, als Schriften oder ähnliches an Fahrzeugen gleich welcher Art, sind nicht erlaubt.
Ausnahme sind Fahrzeuge, die zulässig mit Konturmarkierung nach ECE R 104 ausgestattet sind, hier darf reflektierende Werbung (nach festen Vorgaben) an den Seiten(!) innerhalb(!) der Konturmarkierung angebracht werden.
Speziell bei LKW gab es mal einen Feldversuch mit reflektierender Heckwerbung, der allerdings mittlerweile ausgelaufen ist und damit auch die erteilten Ausnahmegenehigungen. Reflekierende Heckwerbung an LKW ist somit auch wieder unzulässig.


--------------------
Beste Grüße
Udo
---------------------------------------------
Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten:
"Ich dachte ...", "Ich wollte ...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 08.10.2013, 20:44
Beitrag #5


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7190
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



Zitat (wosjack @ 08.10.2013, 17:17) *
also ich verstehe jetzt da ein NEIN


genau.

Reflexfolie ist eine lichttechnische Einrichtung.

Lichttechnische Einrichtungen sind nach §49a StVZO verboten, wenn sie nicht vorgeschrieben oder ausdrücklich für zulässig erklärt sind.

Zitat
aber es ist bei gewissen Autos so das die rote Reflexfolien hinten haben weil sie in den Rückleuchten keine haben ??


Das sind Rückstrahler.

Zitat
wenn ich da jetzt z.b. 2 dazu mach
dann wird man doch nur besser gesehen ??


Du darfst zu den zwei vorgeschriebenen noch bis zu zwei weitere Rückstrahler anbringen.

Allerdings müssen die auch als Rückstrahler typgenehmigt sein. Reflexfolie wird nicht als Rückstrahler genehmigt sein, sondern (wenn überhaupt...) nach ECE R104

Zitat
jetzt mal von der Farbe abgesehen hab ich einfach mal das Blaue geschickt !


Blaues Reflexmaterial ist nur als schwach reflektierende Werbung innerhalb einer Konturmarkierung bestimmter Fahrzeuge (keinesfalls aber bei PKW) genehmigt. Das natürlich auch nur dann, wenn es nach ECE R 104 für diese Verwendung typgenehmigt ist.

Zitat
Gibt es auch andere Folien die nicht darunter fallen bzw normale Folie darf man ja auch haben
Folienart
Wobei ich jetzt denke das dann alle 3 Typen nicht erlaubt sind oder hat es doch vielleicht was mit der Reflektion-Stärke zu tun ??


Die sind an deinem PKW alle nicht erlaubt....

Go to the top of the page
 
+Quote Post
wosjack
Beitrag 09.10.2013, 12:03
Beitrag #6


Neuling


Gruppe: Neuling
Beiträge: 3
Beigetreten: 08.10.2013
Mitglieds-Nr.: 70174



Vielen Danke für die genaue Info von euch allen

Ihr seid Super

Bye Bye wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
RAB
Beitrag 02.11.2013, 19:46
Beitrag #7


Neuling
**

Gruppe: Members
Beiträge: 38
Beigetreten: 09.02.2007
Mitglieds-Nr.: 28366



Hallo,

Mal als frage. Was blüht denn ein als Strafen für flasche angebrachte Reflexfolie als lichttechnische Einrichtung.

Gruß,
Richard
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 02.11.2013, 19:57
Beitrag #8


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24265
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Laut Bußgeldkatalog:

Zitat
221.2 unter Verstoß gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen 20 €


... also eine reine Verwarnung. Bei Vorsatz kann's teurer werden.


--------------------
„Nur wer die Probleme auf die einfachste Formel bringen kann und den Mut hat, sie auch gegen die Einsprüche der Intellektuellen ewig in dieser vereinfachten Form zu wiederholen, der wird auf die Dauer zu grundlegenden Erfolgen in der Beeinflussung der öffentlichen Meinung kommen.“ -- J. Goebbels

Die demokratiefeindliche Rechte praktiziert das erfolgreich. Was machen wir dagegen?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 04.11.2013, 12:03
Beitrag #9


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7190
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



interessanterweise nur für den Fahrer, eine Verwarnung des Halters ist nicht vorgesehen? think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Baustellenlampe
Beitrag 22.04.2014, 22:13
Beitrag #10


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 342
Beigetreten: 02.04.2011
Wohnort: Essen
Mitglieds-Nr.: 58703



Ich habe im Moment auf meinem Fahrrad auch eine Reflexfolie und RKL , dieses habe ich heute verwendet um einen Baum der Umzustürzen drohte zu sicherrn
(Fahrrad quer auf die Fahrspur gestellt bis die Polizei da war.
(Fahrrad sieht so aus https://www.youtube.com/watch?v=JrTaeNAkYzY)
Und die eintreffenden Feuerwehrleute und Polizisten waren alle begeistert von dem Fahrad und man hat auch nicht nach irgendwelchen zulassungen gefragt
sondern sich einfach gefreut das jemand Sinnvoll abgesicherrt hat.
http://waddische.de/toter-baum-kippte-feue...en-gnadenstoss/

Ich denke also das bei sinnvoller Verwendung auch Reflexfolie kein Problem darstellt.

MfG Baustellenlampe
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Couscous
Beitrag 28.04.2014, 10:42
Beitrag #11


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1443
Beigetreten: 15.07.2009
Wohnort: Landkreis Karlsruhe
Mitglieds-Nr.: 49477



Weiterhin viel Glück beim Bergen von alten Gewehren und Granaten. Würde ich als Jugendlicher nicht rangehen.

Gruss, Couscous


--------------------

Gruss, Couscous
Go to the top of the page
 
+Quote Post
cowboy70
Beitrag 28.04.2014, 18:40
Beitrag #12


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 660
Beigetreten: 09.02.2014
Mitglieds-Nr.: 71495



Muss es unbedingt Reflexfolie sein?

Würde es nicht auch das hier tun? http://reflexfolie.de/Fluorfolie/Fluorband-Gelb.html

Ich benutze es für Boden- und Wandbeschriftungen in unserem Lager.


Möchte es demnächst als Zierleisten an meinem Auto verwenden.


Als günstigere Alternative zur Reflexfolie.




cowboy70
Go to the top of the page
 
+Quote Post
udobur
Beitrag 28.04.2014, 19:08
Beitrag #13


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1178
Beigetreten: 13.02.2008
Mitglieds-Nr.: 40142



Die Regelungen in § 49a StVZO Absatz 1 gelesen und verstanden?


--------------------
Beste Grüße
Udo
---------------------------------------------
Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten:
"Ich dachte ...", "Ich wollte ...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..."
Go to the top of the page
 
+Quote Post
cowboy70
Beitrag 28.04.2014, 19:40
Beitrag #14


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 660
Beigetreten: 09.02.2014
Mitglieds-Nr.: 71495



Dieser § greift nicht.

Es gibt auch reflektierende Autozierstreifen zu kaufen.

Bekommt man bei ATU.


Andere und weitere hier:

http://www.zierstreifen.de/boot-50mm.html

http://www.schulzik.de/Zierstreifen/Reflek...fen---7_14.html


Bei meinem LINK handelt es sich nicht um Reflexfolie sondern Flourband/Folie. Das ist nicht reflektierend und verstößt nicht gegen die StVO.







cowboy70
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 28.04.2014, 20:17
Beitrag #15


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7190
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



Zitat (cowboy70 @ 28.04.2014, 20:40) *
Dieser § greift nicht.


wohl

Zitat
Es gibt auch reflektierende Autozierstreifen zu kaufen.

Bekommt man bei ATU.


die darf man dann (wie auch viele andere Dinge, die es bei ATU zu kaufen gibt...) im Geltungsbereich der StVZO halt nicht verwenden...

Zitat
Bei meinem LINK handelt es sich nicht um Reflexfolie sondern Flourband/Folie. Das ist nicht reflektierend und verstößt nicht gegen die StVO.


Zu den Leuchtstoffen i.S.d. §49a StVZO gehören auch tagesleuchtende, nachleuchtende und selbstleuchtende Materialien.

Das von dir verlinkte Band ist offensichtlich tagesleuchtend.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Heinz Wäscher
Beitrag 28.04.2014, 20:34
Beitrag #16


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11927
Beigetreten: 19.09.2007
Wohnort: NRW
Mitglieds-Nr.: 36749



Ich überlege ja schon seitdem ich dieses Fahrzeug das erste mal in einer Zeitschrift gesehen habe, ob die spiegelnde Karosserie nicht eigentlich illegal ist? whistling.gif


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
cowboy70
Beitrag 28.04.2014, 20:37
Beitrag #17


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 660
Beigetreten: 09.02.2014
Mitglieds-Nr.: 71495



Zitat (Heinz Wäscher @ 28.04.2014, 21:34) *
Ich überlege ja schon seitdem ich dieses Fahrzeug das erste mal in einer Zeitschrift gesehen habe, ob die spiegelnde Karosserie nicht eigentlich illegal ist? whistling.gif



Dann sind auch Autos mit Metalleffekte und Neoneffekte verboten.
Gibt es trotzdem serienmäßig zu erwerben.

cowboy70
Go to the top of the page
 
+Quote Post
janr
Beitrag 28.04.2014, 20:44
Beitrag #18


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 29582
Beigetreten: 16.05.2006
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 19384



Eine Lackierung hat doch gar nix mit einer Lichttechnischen Einrichtung zu tun - was eine reflektierende Folie ist. wavey.gif

Im übrigen ist das Bild etwas bearbeitet wink.gif


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
cowboy70
Beitrag 28.04.2014, 20:46
Beitrag #19


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 660
Beigetreten: 09.02.2014
Mitglieds-Nr.: 71495



http://data.motor-talk.de/data/galleries/0...ic-001-3544.jpg



cowboy70
Go to the top of the page
 
+Quote Post
janr
Beitrag 28.04.2014, 20:49
Beitrag #20


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 29582
Beigetreten: 16.05.2006
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 19384



Ja und? Schwarzer Hochglanzlack und reflektierende Folie ist was anders

Das eine ist Lack, das andere ist eine lichttechnische Einrichtung und bei denen ist nur das erlaubt was in der StVZO steht.


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
cowboy70
Beitrag 28.04.2014, 20:53
Beitrag #21


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 660
Beigetreten: 09.02.2014
Mitglieds-Nr.: 71495



Zitat (janr @ 28.04.2014, 21:44) *
Eine Lackierung hat doch gar nix mit einer Lichttechnischen Einrichtung zu tun - was eine reflektierende Folie ist. wavey.gif

Im übrigen ist das Bild etwas bearbeitet wink.gif



Eben.

Flourfolie ist nicht reflektierend.

Bei normalem Tageslicht hebt sich die Farbe kaum mehr hervor als andere helle Farben.
Während der Dämmerung Flourfolie noch besser zu erkennen ist. Es leuchtet auch nicht nach.
Die Farbe ist nur intensiver.

Reflexfolie ist wie der Name sagt reflektierend.




cowboy70
Go to the top of the page
 
+Quote Post
janr
Beitrag 28.04.2014, 20:55
Beitrag #22


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 29582
Beigetreten: 16.05.2006
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 19384



Zitat (cowboy70 @ 28.04.2014, 20:40) *
Dort steht überall "reflektierend" wavey.gif


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
cowboy70
Beitrag 28.04.2014, 20:58
Beitrag #23


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 660
Beigetreten: 09.02.2014
Mitglieds-Nr.: 71495



Weitere Autos mit entsprechenden Lack und Folierung, die nach StVO verboten wären.

http://i.ebayimg.com/00/$%28KGrHqYOKp...t_id=8800005007


http://media2.auto.de/images/cache/1c/e6/c...1,-1,498,-1,1,0,


http://i1.ytimg.com/vi/5nNFZJ4c5bI/maxresdefault.jpg








cowboy70
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 28.04.2014, 21:14
Beitrag #24


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Ich würde fluoreszierende Folien nicht als lichttechnische Einrichtung werten, sofern sie nicht gleichzeitig retroreflektiernd sind.
Da die StVZO aber generell von "Leuchtstoffen" spricht, trifft die Regelung hier trotzdem zu - daher ist die Verwendung von fluoreszierenden Materialien unzulässig.


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 28.04.2014, 21:14
Beitrag #25


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7190
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



Zitat (janr @ 28.04.2014, 21:44) *
Eine Lackierung hat doch gar nix mit einer Lichttechnischen Einrichtung zu tun


doch, auch eine Lackierung kann eine lichttechnische Einrichtung sein

Klassisches Beispiel die Farbe RAL 3024 (Leuchtrot).

Zulässig nur mit Ausnahmegenehmigung (und die wird nur für Feuerwehren und Rettungsdienste erteilt).

Kaufen kann man die Farbe (oder die recht ähnliche und rechtlich gleich zu behandelnden Folien in RAL 3026/Leuchthellrot) frei im Handel.

Zitat (cowboy70 @ 28.04.2014, 21:53) *
Flourfolie ist nicht reflektierend.


was auch nicht notwendig ist, um unter die Regelungen des §49a StVZO zu fallen.

Tagesleuchtend, nachleuchtend und selbstleuchtend reicht.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 28.04.2014, 21:37
Beitrag #26


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7190
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



Zitat (ukr @ 28.04.2014, 22:14) *
Ich würde fluoreszierende Folien nicht als lichttechnische Einrichtung werten, sofern sie nicht gleichzeitig retroreflektiernd sind.


das widerspricht dem Wortlaut der StVZO wavey.gif

Zitat
Da die StVZO aber generell von "Leuchtstoffen" spricht,


genauer gesagt definiert die StVZO:

Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.


Go to the top of the page
 
+Quote Post
cowboy70
Beitrag 29.04.2014, 06:14
Beitrag #27


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 660
Beigetreten: 09.02.2014
Mitglieds-Nr.: 71495



Fluoreszenz - Phosphoreszenz

2 unterschiedliche Eigenschaften

Das wovon die meisten wahrscheinlich ausgehen, ist dass, Floureszenz nachleuchtend sei.
Ist es aber nicht. Phosphoreszenz ist nachleuchtend.
(Quelle: WIKIPEDIA)

Das Flourband, dass zu erwerben ist, hat einen Neoneffekt.

Ob nun so ein Neoneffekt auflackiert wird oder durch Folie aufgebracht spielt für die StVO keine Rolle.


Die Fahrzeuge, die ich verlinkt habe müssten nach Aussage vieler hier verboten sein.
Nur sind sie es nicht wie man sehen kann.

Selbst der starke Metalleffekt durch gröbere und stärkere Metallsegmente im Klarlack müssten verboten sein, weil sie das einfallende Licht erheblich brechen und reflektieren.





Die StVO spricht von "Leuchtstoff". Dem stimme ich zu.
Nur muss dieses Flourband ein Leuchtstoff sein.

Sollte es so sein muss dieses auch, laut StVO, klar definiert werden als solches.







cowboy70
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 29.04.2014, 06:57
Beitrag #28


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Zitat (cowboy70 @ 29.04.2014, 07:14) *
Die Fahrzeuge, die ich verlinkt habe müssten nach Aussage vieler hier verboten sein.
Nur sind sie es nicht wie man sehen kann.
Wir reden hier über die Theorie nach StVZO, nicht über das, was in der Praxis geduldet wird. Schau dir doch mal die Ausgestaltung vieler LKW-Fahrerkabinen an - da ist ein LED-Namensschildchen des Fahrers noch das geringste Übel. Erlaubt ist es trotzdem nicht, genau wie dein fluoreszierendes Band. Es wandelt den UV-Anteil in sichtbares Licht um, gilt damit als Leuchtstoff und fällt somit unter die Regelung des §49a StVZO.

Ich persönlich habe mit einer fluoreszierenden Zierleiste keine Probleme. Aber ein übereifriger Polizeibeamter schreibt dir hierzu ggf. eine Anzeige - das passiert sogar bei Fahrzeugen mit normgerechten Warnmarkierungen nach DIN 30710. whistling.gif

Worüber man sich aber durchaus streiten kann ist die Frage, ab wann eine Leuchtfarbe nicht mehr als Leuchtstoff im Sinne der StVZO gilt. Denn man könnte natürlich beim Lackierer einen roten Fahrzeuglack mit einem Fingerhut voll "Leuchtstoff" pimpen, ohne das dies nennenswerte Ergebnisse bringt. Der Leuchtstoff im Sinne der StVZO wäre aber dennoch vorhanden.


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
kabo55
Beitrag 29.04.2014, 07:18
Beitrag #29


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3265
Beigetreten: 31.08.2007
Mitglieds-Nr.: 36019



@Cowboy

Bitte beachte doch die wiederholten, dezenten Hinweise von hk_do zu der hier diskutierten gesetzlichen Grundlage....

Zitat
z
wink.gif


(es macht durchaus einen Unterschied, ob ein § in der Straßenverkehrs-Ordnung oder in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zu finden ist) rolleyes.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
cowboy70
Beitrag 29.04.2014, 17:48
Beitrag #30


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 660
Beigetreten: 09.02.2014
Mitglieds-Nr.: 71495



Zitat (ukr @ 29.04.2014, 07:57) *
Zitat (cowboy70 @ 29.04.2014, 07:14) *
Die Fahrzeuge, die ich verlinkt habe müssten nach Aussage vieler hier verboten sein.
Nur sind sie es nicht wie man sehen kann.
Wir reden hier über die Theorie nach StVZO, nicht über das, was in der Praxis geduldet wird. Schau dir doch mal die Ausgestaltung vieler LKW-Fahrerkabinen an - da ist ein LED-Namensschildchen des Fahrers noch das geringste Übel. Erlaubt ist es trotzdem nicht, genau wie dein fluoreszierendes Band. Es wandelt den UV-Anteil in sichtbares Licht um, gilt damit als Leuchtstoff und fällt somit unter die Regelung des §49a StVZO.

Ich persönlich habe mit einer fluoreszierenden Zierleiste keine Probleme. Aber ein übereifriger Polizeibeamter schreibt dir hierzu ggf. eine Anzeige - das passiert sogar bei Fahrzeugen mit normgerechten Warnmarkierungen nach DIN 30710. whistling.gif

Worüber man sich aber durchaus streiten kann ist die Frage, ab wann eine Leuchtfarbe nicht mehr als Leuchtstoff im Sinne der StVZO gilt. Denn man könnte natürlich beim Lackierer einen roten Fahrzeuglack mit einem Fingerhut voll "Leuchtstoff" pimpen, ohne das dies nennenswerte Ergebnisse bringt. Der Leuchtstoff im Sinne der StVZO wäre aber dennoch vorhanden.



Eben dessen wegen bin ich nicht zu überzeugen, weil in der StVZO/StVO keine klare Definierung steht was als Leuchtstoff und lichttechnisch erklärt ist.

Ein Reflektor, eine Lampe, phosphorzierend sind eindeutig als solches zu erkennen.



cowboy70
Go to the top of the page
 
+Quote Post
hk_do
Beitrag 29.04.2014, 19:15
Beitrag #31


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7190
Beigetreten: 28.09.2012
Wohnort: Dortmund
Mitglieds-Nr.: 65729



Zitat (cowboy70 @ 29.04.2014, 18:48) *
Eben dessen wegen bin ich nicht zu überzeugen, weil in der StVZO/StVO keine klare Definierung steht was als Leuchtstoff und lichttechnisch erklärt ist.


dem kann abgeholfen werden, schon vor rund 40 Jahren hat das Verkehrsministerium sich dazu ausgelassen (BMV/StV 7 – 36 25 60.08 vom 12. 3. 1974, VkBl S 198):

Zitat
Zu den Leuchtstoffen gehören nach einer auch international anerkannten Definition
alle Stoffe, die ua zur Photolumineszenz fähig sind. Das sind solche Stoffe, hier
Farbpigmente, die durch Absorption von elektromagnetischer Strahlung ihrerseits
wieder eine Eigenstrahlung abgeben, die für die angewendeten Farbpigmente
charakteristisch ist. Die anregende Strahlung ist idR kurzwelliger als die von dem
Pigment wieder abgegebene Strahlung. Diese Umwandlung von Strahlungsenergie
kann dazu genutzt werden, ein für das Auge weniger wirksames kurzwelliges
Licht (nach Blau hin) oder auch Anteile aus dem für das Auge ganz unwirksamen
Ultraviolettbereich in wirksamere Bereiche des sichtbaren Spektrums
umzuwandeln, um damit gleichzeitig eine hohe Leuchtdichte im speziellen Farbbereich
des angewendeten Leuchtpigments zu erhalten. Bei den als Tageslichtleuchtfarben
bezeichneten Stoffen bezieht sich diese Transformation besonders auf
die im Tageslicht enthaltene, weniger wirksame Strahlung in solche von größerer
Wirksamkeit. Die mit dem Begriff „Tageslichtleuchtfarbe“ verknüpfte Eigenschaft
setzt also das Vorhandensein eines Leuchtstoffs voraus; sie ist damit an Fz auf
Grund der Bestimmungen des § 49a Abs 1 nicht zulässig.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
cowboy70
Beitrag 04.05.2014, 08:18
Beitrag #32


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 660
Beigetreten: 09.02.2014
Mitglieds-Nr.: 71495



Okay!

Demnach sind alle Autolacke mit Metalleffekt (auch die serienmäßig produzierten Fahrzeuge) und Neonoptik verboten!


cowboy70
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 04.05.2014, 09:07
Beitrag #33


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



So pauschal kann man das nicht sagen, denn Metalleffekt-Lacke haben keine retroreflektierenden Eigenschaften und fallen demnach nicht unter das "Verbot".


--------------------


Im Zweifelsfall ergänzen sich beide Seiten gut, weil sie gleichermaßen inkompetent sind, und weil "Otto" die behördlichen Anordnungen mit der gleichen fehlgeleiteten Intuition befolgt, mit der sie die Aufsteller auch "gemeint" haben. (VP-Mitglied Questionaire zur Außenwirkung von Anordnungen / Verkehrszeichen)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Hoheneicherstation
Beitrag 04.05.2014, 09:21
Beitrag #34


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7048
Beigetreten: 13.04.2007
Mitglieds-Nr.: 30602





Welche Felgen sind mit flouresziernder Farbe lackiert: Die hier oder diese ?

Ein hochglänzender Lack ist genauso wie dieser, spiegelnde Milchtanker nicht verboten.


@ukr hat es gesagt: Retroreflektierend oder floureszierend darf nicht sein ...



Go to the top of the page
 
+Quote Post
cowboy70
Beitrag 04.05.2014, 11:42
Beitrag #35


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 660
Beigetreten: 09.02.2014
Mitglieds-Nr.: 71495



Ich hatte bereits einige LINKS gesetzt.

Dieser Neoneffekt kommt erst durch die Eigenschaften zu seinem Effekt.
Selbst im dämmrigen Licht sind diese Farben/Lacke deutlich zu sehen.

Chamälionlack oder Flip-Flop-Lack sind ebenso verboten, weil sie diese Eigenschaften aufweisen.
Je nach Einfall von Licht und dem Blickwinkel sieht man immer eine andere Farbe.

Lacke mit hohem reflektierenden Metallanteil sind demnach ebenso verboten.



Also wo wird denn eine klare Linie gezogen?




cowboy70
Go to the top of the page
 
+Quote Post
blue0711
Beitrag 04.05.2014, 12:21
Beitrag #36


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 15124
Beigetreten: 08.09.2004
Wohnort: Stuttgart
Mitglieds-Nr.: 5436



Wieso sollte Chamäleon-Lack und Flip-Flop-Lack verboten sein think.gif Die ändern ihre Farbe, geben aber kein Licht ab.

Retroreflektierend oder Leuchtstoff ist verboten, sonst nix.

Und Spiegeln ist nicht dasselbe wie retroreflektieren


--------------------
Gruß Kai
----------------------

"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
martin.g
Beitrag 09.05.2014, 12:51
Beitrag #37


Neuling
*

Gruppe: Members
Beiträge: 10
Beigetreten: 29.04.2014
Mitglieds-Nr.: 72379



Hallo Cowboy,

um bei Deinem Band zu bleiben (Anmerkung zu Deinen Links am Ende des Beitrags)
Die StVZO sagt aus:
Zitat
An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. [...]

Also ist zu klären, ob Dein Band ein Leuchtstoff oder ein rückstrahlendes Mittel ist. hk_do hat sich dazu ja nun schon geäußert:

Zitat ( @ 29.04.2014, 20:15) *
[...] vor rund 40 Jahren hat das Verkehrsministerium sich dazu ausgelassen (BMV/StV 7 – 36 25 60.08 vom 12. 3. 1974, VkBl S 198):
Zitat
Zu den Leuchtstoffen gehören nach einer auch international anerkannten Definition alle Stoffe, die ua zur Photolumineszenz fähig sind. [...].


Floureszenz ist eine Art der Photolumineszenz (kurz gesagt Lichtemission durch Lichtabsorption). Damit fällt es eindeutig unter die Gruppe der Leuchtstoffe gemäß der Angabe im Verkehrsblatt.
Gibt es weiteren Diskussionsbedarf? Ob und wie das geahndet wird, kann ich nicht sagen. Spielt aber auch keine Rolle für die rechtliche Beurteilung.

Nun zu den diversen Bildlinks: Sind manche dieser Felgen/Lacke/Folien unzulässig? Möglich. Wenn sie unter diese Regelung fallen, dann ja.
Aber ändert das für Dich irgendwas, wenn Dein Band bei einer Kontrolle reklamiert wird? Nein.
Ich verstehe also nicht, wieso Du mit anderen Autos argumentierst, deren rechtliche Situation völlig unklar ist. Es ändert auch nichts, dass jeden Tag zig Leute mit 2 Promille Auto fahren, wenn Du mit 1,7 Promille angehalten wirst.

Und zu der Verfügbarkeit solcher Artikel: Es ist auch schwarze Sprayfarbe erhältlich, trotzdem darfst Du damit Deine Scheibe nicht lackieren. Es ist kein Argument zur erlaubten Verwendung, dass es etwas zu kaufen gibt. Wie weiter oben schon geschrieben wurde, bekommst Du bei ATU z.B. auch LED Leuchten ohne E-Prüfzeichen/Zulassung.

Wenn Du Dir solche Zierstreifen montieren willst und bereit bist, das Risiko zu tragen, dann mache es. Mich würde es nicht stören und vielleicht fährst Du fünfzig Jahre damit ohne dass es auch nur ein einziges Mal reklamiert wird. Aber Dir muss klar sein, dass es dadurch nicht zulässig wird.

Viele Grüße
Martin
Go to the top of the page
 
+Quote Post
cowboy70
Beitrag 10.05.2014, 04:30
Beitrag #38


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 660
Beigetreten: 09.02.2014
Mitglieds-Nr.: 71495



Ich habe mir jetzt Flourbandstreifen in die Innenseiten der Türrahmen und Heckklappe angebracht.


Während des Verladens sind schon 2x Radfahrer in die geöffneten Türen reingerauscht weil sie keine Beleuchtung hatten.
Trotz Straßenbeleuchtung.
Mit den Flourstreifen in die Türrahmen erhoffe ich mir, dass in Zukunft so was nicht mehr passiert.

Sollte das Ordnungsamt oder die Ploizei das sehen und es stört dann ist das einfach so.

Zumindest bin ich versucht um solche Unfälle zu vermeiden.



cowboy70
Go to the top of the page
 
+Quote Post
janr
Beitrag 11.05.2014, 14:25
Beitrag #39


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 29582
Beigetreten: 16.05.2006
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 19384



Zitat (cowboy70 @ 10.05.2014, 05:30) *
... Während des Verladens sind schon 2x Radfahrer in die geöffneten Türen reingerauscht weil sie keine Beleuchtung hatten. ...
Du weist aber, daß du dabei Schuld hast unsure.gif


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
cowboy70
Beitrag 11.05.2014, 16:15
Beitrag #40


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 660
Beigetreten: 09.02.2014
Mitglieds-Nr.: 71495



Zitat (janr @ 11.05.2014, 15:25) *
Zitat (cowboy70 @ 10.05.2014, 05:30) *
... Während des Verladens sind schon 2x Radfahrer in die geöffneten Türen reingerauscht weil sie keine Beleuchtung hatten. ...
Du weist aber, daß du dabei Schuld hast unsure.gif



Da widerspreche ich.

Ich hing halb im Auto auf der Rückbank, das linke Bein noch auf der Straße stehend, um die Ladung mit Gurten zu sichern.
Dann hörte ich hinter mir ein Ächzen und dann wie jemand stürzt.

Ich nenn das einfach nur Dummheit.
Zumal in den Türen und der Heckklappe noch serienmäßig Leuchten angebracht sind.

Die Polizei sah das eben so.
In beiden Fällen gab es keine Anzeige gegen mich.

In unserer Gegend ist das bei den meisten Radfahrern so üblich ohne Beleuchtung zu fahren.
Da gibts jede Woche Zusammenstöße mit Radfahrern.



cowboy70
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Antarctica
Beitrag 13.05.2014, 10:00
Beitrag #41


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 965
Beigetreten: 02.08.2006
Wohnort: Bad Iburg
Mitglieds-Nr.: 21746



Zitat (cowboy70 @ 11.05.2014, 17:15) *
Zumal in den Türen und der Heckklappe noch serienmäßig Leuchten angebracht sind.
Warum Fluorband gegen unbeleuchtete Radfahrer besser helfen soll als die bereits vorhandenen Leuchten, musst du mir jetzt aber mal erklären.

Die von dir beschriebenen Radler wären ja wohl auch in einen RW mit RKL und Teleskopmast mit Arbeitsscheinwerfer reingerauscht.


--------------------
Ban Pre-Shredded Cheese - Make America Grate Again
Go to the top of the page
 
+Quote Post
cowboy70
Beitrag 13.05.2014, 13:17
Beitrag #42


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 660
Beigetreten: 09.02.2014
Mitglieds-Nr.: 71495



Zitat (Antarctica @ 13.05.2014, 11:00) *
Zitat (cowboy70 @ 11.05.2014, 17:15) *
Zumal in den Türen und der Heckklappe noch serienmäßig Leuchten angebracht sind.
Warum Fluorband gegen unbeleuchtete Radfahrer besser helfen soll als die bereits vorhandenen Leuchten, musst du mir jetzt aber mal erklären.

Die von dir beschriebenen Radler wären ja wohl auch in einen RW mit RKL und Teleskopmast mit Arbeitsscheinwerfer reingerauscht.



Beim letzten Zusammenstoß wurde die Scharniere verbogen!

Wurde von mir viel zu spät fest gestellt, als an den Stellen halbes Jahr später Rost angesetzt war.

Das möchte ich in Zukunft vermeiden.

Flourband ist trotzdem noch gut bei Dämmerung und Straßenbeleuchtung gut zu sehen.



Bis vor noch 5 Jahren gab es jede Woche mindestens 1 tödlichen Unfall mit Radfahrer.
Meist Senioren, die nicht auf die Ampeln geachtet haben und trotzdem ohne Achtung auf Autos über die Straßen sind.
Die meisten Unfälle passierten an Autobahausfahrten.

Selbst Mütter auf Fahrrädern, die hinter sich ihre Kinder fahren liesen sind ohne nachsehen rot über die Ampel.


Dann kam eine großangelegte Aktion von der Polizei durch Kontrollen, kampagnen und Plakate.

Die tödlichen Unfälle sind zurück gegangen aber es gibt immer noch unverbesserliche Radler, die ohne Licht fahren, nicht auf Ampeln achten oder sogar stockbetrunken
fahren.


cowboy70
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 16.04.2024 - 09:42