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> Der ultimative "Polen"-Thread, EuGH-Urteil / EU-Führerschein im Ausland
Gast_Manni:_*
Beitrag 19.09.2004, 12:32
Beitrag #321





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gast_Manni:

Danke an Joe, für die kosten aufstellung
wer von euch hat den FE. auch schon in seinen Händen

mfg Manni
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Gast_GAST_WGS_*
Beitrag 19.09.2004, 12:46
Beitrag #322





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Hallo alle,

Auszug VwVfG § 22 Beginn des Verfahrens:

Die Behörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und wann sie ein Verwaltungsverfahren durchführt. Dies gilt nicht, wenn die Behörde auf Grund von Rechtsvorschriften

1. von Amts wegen oder auf Antrag tätig werden muss;

2. nur auf Antrag tätig werden darf und ein Antrag nicht vorliegt.


Ich fasse das so auf:

Die FE Behörde kann einen Eignungsmängel erst dann feststellen bzw. erklären, wenn ein Antrag auf Wiederteilung gestellt wurde! Das ergibt sich schon daraus, dass jeder erst dann eine MPU auferlegt bekommt, wenn er den Lappen wieder haben will, bzw. beantragt.

Jeder EU FE Inhaber, bzw. Erwerber, der seinen Antrag nie gestellt hat, bzw wieder zurückgezogen hat nimmt seiner FE Behörde damit die Grundlage die Eignunszweifel stellen zu können.

Würde für mich wiederum heissen, das lediglich noch die 185 Tage Regelung einzuhalten ist. Wie einem dass der deutsche Staat nachweisen will, weiss ich auch nicht...Evtl. sind die dann so geil drauf, dass sie jeden Tag vorm Haus stehen, bzw das Umfeld befragen, keine Ahnung...

So, bitte schiesst los...
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frankenexpress
Beitrag 19.09.2004, 16:50
Beitrag #323


Neuling


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Zitat (Andreas 214 @ 07.09.2004, 13:51)
hier auch ein EX - STETTINER

möchte mich ralf anschließen.........bin für jede info echt dankbar  rolleyes.gif

Schreibe mir gerade die Finger wund in dem Versuch Mr. Sulikowski zu überreden
weiter zu machen.................ist ja im Grunde ein echt super Mensch.

Also wenn Info`s vorhanden......hier rein stellen


Gruß aus RV

Andreas
cheers.gif  ( Spässle)

Hallo "Andreas"
Die Info kostet Dich aber mindestens ein Essen im "Columbus". Aber mit Vorspeis' und Nachtisch, Alter. rolleyes.gif

Übrigens, diese Info gibt's nur für "Leidenskollegen".
rolleyes.gif Irgendwelche Anfragen von "Zukünftigen" oder sonstigem "Gelichter" sind zwecklos. Da bleib' ich stur, wie es halt eben die Franken sind. ranting.gif
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Gast_Gast_Andy_*
Beitrag 20.09.2004, 00:05
Beitrag #324





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Hallo Freunde.
Ich versuche jetzt ein bishen Klarheit in diese Geschichte zu bringen.
Ich kann selber polnisch und habe gerade eine polnische Zeitung von mir.
Es steht was interresantes über die Deutschen , die in Polen einen Führeschein machen wollen.
Ich übersetze:Die Überschrift lautet:

Die polnische Fahrerlaubniss ist Illegal !!!!!!!!!!!!!!!!!!!
So eine Behauptung stellt das Verkehrsministerium in Deutschland.
Die Führescheine , die durch Polen an die Bürger der BRD ausgestellt wurden , sind nicht rechtmässig erworben.
Die Fahrerlaubniss(Führeschein) kann man nur erhalten, wenn man 181 Tage im Jahr in Polen verbracht hat ( Zitat Michael Zirpel).
Die deutschen Behörden haben die polnischen Behörden angeschrieben es in Zukunft zu unterlassen , solche Führescheine auszustellen(181 tage Regelung)
Berlin hat auch die europäische Kommision benachrichtigt.
Deutschland hat jedoch eingeräumt,das die deutschen Gerichte,Polizei,Behörden die polnischen Führescheine nicht einziehen dürfen.
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Gast_Gast_Andy_*
Beitrag 20.09.2004, 00:12
Beitrag #325





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Es heisst Klartext.
Die Wohnsitzregelung muß eingehalten werden und ich denke , das es nicht viele Bundesbürger gibt , die es sich leisten können in Polen ein halbes JAHR ZU VERBRINGEN.
Aber warum 181 Tage????????????
So stand es in der Zeitung

Ich hoffe ich habe manchen damit geholfen.

Mir tun nur die leid , die in Stettin den Lappen gemacht haben und dann nach Deutschland gereist sind(mißachtung der 181 tage Regelung)
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strichachtdoktor
Beitrag 20.09.2004, 01:27
Beitrag #326


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Zitat
Die polnische Fahrerlaubniss ist Illegal !!!!!!!!!!!!!!!!!!!
So eine Behauptung stellt das Verkehrsministerium in Deutschland.
Die Führescheine , die durch Polen an die Bürger der BRD ausgestellt wurden , sind nicht rechtmässig erworben.
Die Fahrerlaubniss(Führeschein) kann man nur erhalten, wenn man 181 Tage im Jahr in Polen verbracht hat ( Zitat Michael Zirpel).
Die deutschen Behörden haben die polnischen Behörden angeschrieben es in Zukunft zu unterlassen , solche Führescheine auszustellen(181 tage Regelung)
Berlin hat auch die europäische Kommision benachrichtigt.
Deutschland hat jedoch eingeräumt,das die deutschen Gerichte,Polizei,Behörden die polnischen Führescheine nicht einziehen dürfen.


Ja, danke fuer die "guten" News.
Ein Beispiel mehr fuer den fairen Einsatz der Deutschen ...

Dazu nur Folgendes:
Zur Not muss man die Polen auf Erteilung einer Fahrerlaubnis eben verklagen, wenn sie nach ordentlicher Anmeldung beim StVA und Abnahme der Fuehrerscheinpruefung durch einen staatlichen Pruefer eine ordentliche Fahrerlaubnis als Ergebnis dieser Pruefung verweigern. Denn bis heute gibt es kein Gesetz in Polen, welches die 185-Tage-regelung adaequat umsetzen wuerde. Also muessen die Regeln reichen, die zum Zeitpunkt der Pruefungsabnahme gegolten haben, was nichts anderes heißt, als dass jedem, der die Fuehrerscheinpruefung machen durfte und diese bestanden hat auch ein Fuehrerschein ausgestellt werden muss. Zur Zeit reicht der Nachweis eines Wohnsitzes unbestimmter Dauer in Polen - er muss nur zum Zeitpunkt der Pruefung bestanden haben.

Also: Mal nicht nervoes werden ... wink.gif
Gruss, Joe


--------------------
"Wir sitzen alle im europäischen Boot, nur die Deutschen sind ständig seekrank." Romano Prodi, EU-Kommissions-Präsident a.D.
"An der Wurzel eines Problems sitzt immer ein Deutscher." Voltaire (1694-1778)

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Andreas 214
Beitrag 20.09.2004, 12:27
Beitrag #327


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Tach Leut`s

Tja, aus dem WE zurück und schon geht die Sache mit dem FS , bekommen oder nicht bekommen weiter crybaby.gif

@ frankenexpress
solltest Du irgendwelche Info haben dann schreib mir doch bitte,
an dem Essen im Columbus soll es nicht liegen rolleyes.gif
oder vielleicht trifft man sich ja mal in old germany

@ Mercedes...äh mein /8......oder einfach Joe wink.gif

habe vorhin einen Beitrag von Dir gelesen, find ihn aber nicht mehr.
(verlaufe mich manchmal in den Foren)
War was mit anmelden und dann auf`s STVA, Ausweis und Dolmätscher(Spässle)
usw.
Wenn ich es richtig verstanden habe dann meinst Du im nachhinein anmelden und dann die Ausfertigung des FS beantragen. (Sorry das ich mich so blöd anstell, bin aber nebenher am Arbeiten)
Dem steht aber die Aussage von Agnez (Blondi) gegenüber die meint, dass die Scheine schon in Bearbeitung sind.
think.gif

Zum Thema fahren in D, Gültigkeit und MPU usw.

hab in meinem Umfled einige
Grünhelmchen als Freunde (gibt auch welche die i.O. sind) und deren Aussagen sind folgende:
EU FS wird als ganz normale FE akzeptiert
bei normalen Kontrollen passiert gar nichts, sie hätten aber wohl die Möglichkeit zu überprüfen ob noch ein Fahrverbot (gerichtliches) besteht...........kein Plan wie das gehen soll ohne an die FS Behörde zu funken.......
und bei jedem EU FS nach zufragen ob der Fahrer eine MPU machen müsste.......
.....Aussage: wir sind doch nicht blöd und laden uns so einen Papierkram auf den Buckel.
Bei Vergehen mit EU FS sieht es dann so aus das, falls ein Fahrverbot verhängt wird dies natürlich auch ans LA gemeldet wird und diese dann wahrscheinlich sich an die austellende Behörde wendet.
Also ganz normal driven dann sind die mit den Mützchen auch lieb

Wichtig
hab gerade Anruf bekommen
Thomas hat mit Sulikowski tel.
Es besteht anscheinend kein Grund zur Panik. Er arbeitet nach wie vor für PD aber nicht mehr für IFF.
Die Scheine sind in Bearbeitung nur ist die Behörde bzw. Druckerei überlastet.
Ende dieser Woche, Anfang nächster sollen die Dinger da sein.
think.gif
Was denn das nun wieder?????????
ist langsam wie die quadrattur des Kreises

Also Grüße an alle und wenn Info dann melden

happy day
Andy


--------------------
....................................................
Gruß aus Ravensburg
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Gast_Gast_Andy_*
Beitrag 20.09.2004, 15:15
Beitrag #328





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Noch etwas.
Man kann sich in Polen als Ausländer nur für 3 Monate anmelden , nach 3 Monaten muss man
selbst bei der Meldebehörde erscheinen und die Aufenthalt verlängern.

Gruß Andy
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Gast_GAST_WGS_*
Beitrag 20.09.2004, 16:42
Beitrag #329





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Hallo alle,

wie tiefgreifend würdet Ihr Eure Änderungen bez. des Wohnortwechsels gestalten?

Abmeldung bei EW ist klar...

Würdet Ihr auch bestehende Mietverträge, Konten, udgl. kündigen?

Oder auch evtl. Auto in D abmelden (wenns nicht schon abgemeldet wäre)

Die offiz. Definition bez. des Wohnsitzes macht mich etwas stutzig. Wenn ich in D garnicht gemeldet bin, dann kann mir doch hier auch gar kein Wohnsitz geltend gemacht werden, oder? Auch wenn meine Familie hier lebt, und ich anhand von div. Belegen (evtl. Mietvertrag aus Polen, Essensbelege, Tankquittungen) meinen Aufenthalt in Pl nachweisen kann.

Bitte jetzt nicht mit der nachträglichen MPU kommen, dass kann momentan keiner eindeutig beurteilen! Selbst wenn die FE Behörde das der PL/CZ Behörde melden würde. Keiner weiss, was und ob deren nationales Recht für Eignungsmängel vorsieht.

Einige von Euch schreiben auch, dass man selber Initiative ergreifen sollte, um den TEUREN Vermittlern aus dem Weg zu gehen. Ich denke mal, das die Fahrschulen die jetzt bereits mit dt. Vermittlern gearbeitet hatten, ihre Preise wohl auch bereits stark angezogen haben, weil sie bereits um die Not einiger Deutscher wissen. Ins tiefe Inland zu gehen macht ja wohl auch keinen Sinn, kann mir nicht vorstellen, das dort deutschsprachige Fahrlehrer sind.

Oder werden die Fahrstunden auch mit einem Dolmetscher absolviert?
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Gast_reinhold_*
Beitrag 20.09.2004, 17:06
Beitrag #330





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@WGS

Alles richtig erkannt und analysiert. Das ist doch definitiv die "Schwachstelle" aller EU-Führerschein für Deutsche. 185 Tage in D völlig die Zelte abbrechen, um in Polen oder Tschechien zu leben. Das schafft keiner, der nicht wirklich will. Selbst für einen Arbeitslosen oder Selbstständigen ist das nicht möglich. Wo soll bitteschön das Arbeitsamt Geld hin überweisen? Auf ein polnisches Konto? Oder doch ein deutsches? Im letzteren Fall sagen die suchenden deutschen Behörden schon wieder "Aha". Im ersteren Fall gibts kein Geld.
Es muss doch jeder langsam merken, dass die Polen Schritt für Schritt die Schoten für die Deutschen dichtmachen. Und Tschechien wird bald folgen. Meiner Meinung nach ist Ende des Jahres in diesen Ländern dicht.
Zu den Fahrstunden: Natürlich hast Du keinen Dolmetscher im Auto sitzen. Für Polen kann ich da nicht sprechen. In CZ hingegen wird weitgehend Deutsch verstanden und bruchstückhaft selbst in der Slowakei gesprochen.
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Gast_GAST_WGS_*
Beitrag 20.09.2004, 17:17
Beitrag #331





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Servus Reinhold,

und wenn mich meine Firma nach CZ/PL schickt um eine Filiale/Niederlassung aufzubauen und ich mich dort privat wie geschäftlich aufhalte über mindestens ein halbes Jahr und hier nicht mehr auf dem Einwohnermeldeamt eingetragen bin? Selbst wenn sich meine Frau/Kind in D aufhält, wer sagt denn, dass eine Ehe gleichzeitig eine Lebensgemeinschaft darstellt? Wieviele Ehen existierten noch nur aufgrund finanzieller Gründe! Und wer schreibt mir vor, dass ich nach 185 Tagen nicht wieder die Liebe zu meiner Frau zurückfinde und ich wieder zu ihr ziehe und meine Zelte in CZ/PL abbreche!

Dicht machen können die doch garnicht. Jeder der sich ordentlich dort anmeldet hat doch ein Anrecht dort auch eine FE zu erwerben. Und bis die EU mal EInheitsrecht oder Vorgaben für die Erteilung einer FE oder einheitliche Definitionen bez. Eignungsmängeln hat, wirds wohl noch viel länger dauern...
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strichachtdoktor
Beitrag 20.09.2004, 18:27
Beitrag #332


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In Polen wird sich das Fahrerlaubnisrecht zum 31.12. aendern. Geradeaus, rechts, links - das sind die drei Worte, die man auch auf polnisch verstehen sollte. Zum Lernen gibt es deutsche Boegen, in der Pruefung einen Dolmetscher.

Wie schonmal jemand gepostet hat, liegt die Kunst nicht darin, einen polnischen Wohnsitz zu haben, sondern den deutschen Wohnsitz nicht zu haben. Das scheidet nach meinem Dafuerhalten fuer die Leute aus, die hier arbeiten, zur Miete Wohnen, Familie haben und arbeitslos sind, bzw. irgendwelche anderen Leistungen vom Staat bekommen. Bleiben also nicht mehr so viele, die es hinkriegen koennten: Selbststaendige, die nicht ortsgebunden sind, getrenntlebende Verheiratete, die Unterhalt bekommen und ...
... mehr faellt mir jetzt auch nicht ein.

Alle anderen werden mehr oder weniger auffaellig gegen die 185-Tage-Regelung verstossen. Frage ist, wer weisst das nach. Und was hat es fuer Folgen, wenn es nachgewiesen ist. Kann genausogut sein, dass die Polen sagen "Der war hier gemeldet, also reicht uns das und wir haben die FE rechtmaessig erteilt" und die Deutschen vor die Wand laufen lassen, wenn sie klagen sollten ...
Gruss, Joe


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Gast_reinhold_*
Beitrag 20.09.2004, 18:32
Beitrag #333





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@WGS
Bitte fang Du nicht auch noch mit Paragraf 28/45 oder 29/46 an. Eh wurscht, denn das ist meiner Meinung nach Schnee von gestern. Und wenn sich hier noch einige noch solange dran klammern unter dem Motto "an deutschen Paragrafen soll Europa genesen".
Was bleiben wird, sind sind die 185 Tage (das ist eine europäische Vorgabe). Wenn Du das so machst, wie in Deinem 1. Absatz beschrieben, hast Du echt alle Probleme los. Aber wahrscheinlich auch Deine Frau (kleiner Spass). Ich denke, Du weisst, was ich meine.
In Tschechien gibts bei der Einhaltung dieser Frist jedoch ein Problem. Ihr Melderecht ist eine recht diffuse Angelegenheit. Sie werden dies zuerst europäisch stylen müssen, bevor sie den dt. FS-Bewerbern an den Kragen gehen. In der Zwischenzeit werden sie wie die Polen Devisen zu kassieren und versuchen, die Sache so komplizieren, dass viele aufgeben - sofern sie nicht auf einen wie strichacht treffen.
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Gast_Gast_Georg_*
Beitrag 20.09.2004, 20:41
Beitrag #334





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Hat jetzt schon überhaupt jemand in Polen den EU FS erhalten oder immernoch am warten?
Hatte mich für Tschechien entschieden. War zwar nicht billig, hat aber alles ganz gut geklappt. cheers.gif Herr Dr. Säftel wartet auch schon ungeduldig auf die erste MPU Anordnung trotz gültigem EU FS. Es muss wiedermal ein Präzedentfall her. Bisher gabs aber noch keine MPU Auflage. whistling.gif
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Rolf Tjardes
Beitrag 20.09.2004, 21:08
Beitrag #335


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Zitat (Gast_Georg @ 20.09.2004, 21:41)
Es muss wiedermal ein Präzedenzfall her.

Wär mir ehrlich gesagt auch am liebsten. So oder so, dann wär endlich Schluß mit der Rumeierei. Die Diskussion im EuGH-Thread können wir so niemals abschließen.
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strichachtdoktor
Beitrag 20.09.2004, 21:53
Beitrag #336


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Zitat
Hat jetzt schon überhaupt jemand in Polen den EU FS erhalten oder immernoch am warten?


Nach Auskunft des StVA Stettin haengen die Fuehrerscheine noch in Warschau - die Staatsdruckerei sei ueberlastet, da nun jeder in Polen eine EU-Karte will - sinnigerweise vor allem wegen der Deutschen, da diese polnische FS oft anzweifeln wuerden. DAS sei mit der EU-Karte vom Tisch, aber es dauert halt noch etwas ...
wink.gif
Gruss, Joe


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Gast_Gast_Andy_*
Beitrag 21.09.2004, 08:16
Beitrag #337





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Ich habe einen sehr guten Bekannten mit dem ich am 3 Oktober nach Polen fahre um mich vor Ort zu informieren.
Er kennt eine Fahrschule in Poeln , wo du den Lappen in 17 Tagen machen kannst.
Meldeadresse für 185 Tage,Unterkunft,Verpflegung und einer der deutsch kann und dich die ganze Zeit begleitet.
Wenn ich zurück bin werde ich darüber berichten
Er hat mir gesagt , das es ab den 1 Januar Änderungen geben wird.
Also wen es gut sein sollte , werde ich euch das mittelien.
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michi1
Beitrag 21.09.2004, 09:36
Beitrag #338


Neuling
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Zitat (strichachtdoktor @ 20.09.2004, 19:27)
Geradeaus, rechts, links - das sind die drei Worte, die man auch auf polnisch verstehen sollte.

prosto,na prawo,na lewo (geradeaus,nach rechts,nach links)
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michi1
Beitrag 21.09.2004, 09:43
Beitrag #339


Neuling
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Zitat (Gast_Andy @ 20.09.2004, 16:15)
Noch etwas.
Man kann sich in Polen als Ausländer nur für 3 Monate anmelden , nach 3 Monaten muss man
selbst bei der Meldebehörde erscheinen und die Aufenthalt verlängern.

Gruß Andy

richtig,und nicht vergessen,sich an der grenze den einreisestempel (beim polnischen grenzschutz) geben zu lassen,sonst schickt das meldeamt einen wieder weg (wie mich).und den stempel gibt es auch nicht ohne größere/kleine probleme,da polen jetzt eu ist und man doch gar keinen stempel mehr benötigt.da muß man dem soldaten schon erklären,was man will (in polen wohnen).dann klappt das auch(wie bei mir).ALLES ERFAHRUNGSWERTE!!!!gruß michi1! PS und der zettel (visum) gilt nur 90 tage und nochmal 90 tage sind erst 180 tage,also muß man ein drittes mal zum meldeamt!!!!
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Johnny
Beitrag 21.09.2004, 11:33
Beitrag #340


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Hallo zusammen!

Im Moment dreht sich die Sache ja hier wirklich im Kreis, letztlich kann keiner 100%ig sagen, ob man nun einen Wohnsitz in PL benötigt oder nicht.

Ich habe am 06.08. meinen 2. Versuch (Wiederholung der Praxis) und würde bei dieser Gelegenhei gerne vorsichtshalber einen Wohnsitz dort anmelden - schaden wird es ja nicht...

Wer kann mir Adressen mailen, über die ich so einen Briefkasten in Polen bekomme? Denn meine Such im Netz war bislang sehr erfolglos.

Bin Euch dankbar für jeden Hinweis!

J.
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Andreas 214
Beitrag 21.09.2004, 12:04
Beitrag #341


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@ Johnny

...meinst nicht das wenn Du am 6.08 wieder Prüfung hast, dass dieses Datum glaub schon ein paar Tage zurück liegt?????? wink.gif

Aber versuch es doch über Deine Fahrlehrer

Gruß Andy wavey.gif



(achte auf die Straßenbahnen laugh2.gif )


--------------------
....................................................
Gruß aus Ravensburg
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strichachtdoktor
Beitrag 21.09.2004, 12:13
Beitrag #342


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Zitat
richtig,und nicht vergessen,sich an der grenze den einreisestempel (beim polnischen grenzschutz) geben zu lassen,sonst schickt das meldeamt einen wieder weg (wie mich).und den stempel gibt es auch nicht ohne größere/kleine probleme,da polen jetzt eu ist und man doch gar keinen stempel mehr benötigt.da muß man dem soldaten schon erklären,was man will (in polen wohnen).dann klappt das auch(wie bei mir).ALLES ERFAHRUNGSWERTE!!!!gruß michi1! PS und der zettel (visum) gilt nur 90 tage und nochmal 90 tage sind erst 180 tage,also muß man ein drittes mal zum meldeamt!!!!


Das mit dem Stempel im Pass ist mir definitiv neu. Ich bin hier gemeldet und habe den Stempel nicht. Auch beim Einwohnermeldeamt hat niemand nach dem Stempel gefragt. Entweder in Stettin laeuft das anders, oder ...
... grumel ...


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Johnny
Beitrag 21.09.2004, 12:20
Beitrag #343


Neuling
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@ Andreas

Sorry, hatte gerade den Kram vom ersten Versuch in 08 vor mir liegen... Meine natürlich 06.10.!
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Gast_Gast_Georg_*
Beitrag 21.09.2004, 16:29
Beitrag #344





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Wenn ich das mal resümiere, lohnt es sich in Polen nicht. Ihr wisst ja noch garnicht ob es funktioniert. Dann noch Residenzpflicht ... Tschechien ist ganz klar zu bevorzugen. cool.gif Wenn ich dann so die Aussagen der bayer. police.gif betrachte, ist alles Anti-EU-FS-Gelaber nur heisse Luft. Bisher musste niemand zur MPU. http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...ic=11198&st=120
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Commodore25E
Beitrag 22.09.2004, 07:39
Beitrag #345


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Ob jemand mit CZ-FS auch zur MPU mußte kann evtl. keiner wissen, weil bisher noch niemand kontrolliert wurde.

Ich würde mich nicht in falscher Sicherheit wiegen. Vielleicht kommt die große Keule schneller, als man denkt.........

Hier heißt es nur abwarten......


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Rücksicht ist keine Feigheit und Leichtsinn kein Mut Take me for what i'm worth freedom is just another word for nothing left to loose spread your wings for New Orleans, Kentucky bluebird, fly away
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Tortenjan
Beitrag 22.09.2004, 07:45
Beitrag #346


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Wenn ich mal daran erinnern darf, daß alleine schon die Anordnungen für die Aufbauseminare oft 9-12 Monate Zeit brauchen. Ich persönlich rechne nicht vor Weihnachten mit ersten MPU-Anordnungen.


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errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Natrix20
Beitrag 22.09.2004, 08:49
Beitrag #347


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Ich rechne mit gar keinen MPU Anordnungen aufgrund §46 bei EU FS!!!!!
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Andreas
Beitrag 22.09.2004, 08:51
Beitrag #348


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Zitat (Natrix20 @ 22.09.2004, 09:49)
Ich rechne mit gar keinen MPU Anordnungen aufgrund §46 bei EU FS!!!!!

Wenn du dich da nicht verrechnest. cool.gif


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skippy
Beitrag 22.09.2004, 09:25
Beitrag #349


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Hallo Leute,
der ganze Hickhack bzgl. Anerkennung EU-ausländischer FE hat mich mittlerweile total verwirrt.
Folgender Fall:
Einem Deutschen wurde die FE Kl. 3 1992 zum vierten Mal neuerteilt. Er wohnt lt. EMA schon mindestens seit 1990 ununterbrochen in D.
1993 hat er in PL die Klasse 2 gemacht (hat angeblich damals eine Freundin in PL gehabt). Kann/Muss die Klasse 2 jetzt anerkannt und in den neuen EU-Karten-FS übernommen werden? Wenn ja, dann auch mit dem Besitzstand aus 1992? Oder ist erst in PL nachzufragen, ob Wohnsitzregelung erfüllt war?
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Tortenjan
Beitrag 22.09.2004, 10:09
Beitrag #350


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Gabs etwa doch schon welche und wurden die nur nicht an die große Glocke gehängt?


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Gast_nolimit_*
Beitrag 22.09.2004, 10:15
Beitrag #351





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Man merkt schon, die MPU Betonköpfe sind wieder da und verbreiten ihren Müll hier. Bei uns stand auch in der Zeitung, das es keine MPU Anordnung gibts. Kraftfahrbundesamt will sich im Ausland beschweren u.a. schwammiges Zeug. rofl1.gif Leider interessiert das dort niemanden. In CZ gibts noch keine Residenzpflicht.
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Andreas 214
Beitrag 22.09.2004, 10:37
Beitrag #352


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Hallo

Ist ja fast immer wieder das Gleiche, aber kurz noch was zur MPU.

Was man(n) nicht machen sollte wäre:

FS hier beantragen, dann Bescheid bekommen das man zur MPU muss, alles stehn und liegen lassen, nach P fahren, FS machen (er hat am 2.9. bestanden) und dann meinen er kann hier fahren falls er die Pappe bekommt.

LA BK (Landratsamt Bodenseekreis) ist nun natürlich in seinem Fall aufgewacht, hat Ihn nochmals aufgefordert die MPU abzulegen, nützt auch nichts wenn er seinen Antrag wieder zurück zieht weil Sie meinen er sei noch ungeeignet zum Fahren.
Anderfalls wird es an die ansässige police.gif Stelle gemeldet oder sonst wohin und LA hätte die Macht sogar ein Lebenslanges Fahrverbot zu Verhängen falls die MPU nicht vorgelegt werden kann.
(Hab den Mensch pers. in P kennengelernt, wohnt nicht weit wech von mir)

Dies zur MPU

So, und nun weiterhin frohes Warten auf die Pappe

Gruß @ all
Andy
wavey.gif


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Johnny
Beitrag 22.09.2004, 10:55
Beitrag #353


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Zitat (Andreas 214 @ 22.09.2004, 11:37)
(Hab den Mensch pers. in P kennengelernt, wohnt nicht weit wech von mir)

Ich glaub, den kenn ich... whistling.gif
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strichachtdoktor
Beitrag 22.09.2004, 11:21
Beitrag #354


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Irgendwie ist auf allen Threads zu bemerken, dass sich die Fronten - unter beiderseitiger Missachtung der einfachsten Regeln und gesetzgeberischen Vorgaben, vor allem bezgl. EU-Recht - verhaerten. Eine sinnvolle Diskussion ist kaum noch moeglich. Schade.


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Andreas 214
Beitrag 22.09.2004, 11:51
Beitrag #355


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@ Johnny

stimmt, kennst Du rofl1.gif

@ /8 heiler wink.gif

hoffe ja nicht Deinen Unmut hervor gerufen zu haben.
Sicherlich wird hier auch viel nicht unbedingt nützliches geschrieben und vielleicht sind meine Beiträge auch nicht die Besten.
Aber es ist für einige von uns Stettinern die beste Möglichkeit in Verbindung zu bleiben und das Neueste zu erfahren.
Du bist in diesem Forum auch ein wichtiger Mensch durch Deine fundamentalen Beiträge, aber verzeih das wir anderen halt z.Teil nicht so viel Zeit haben um uns durch Paragraphen und Gesetze zu wühlen. Danke dafür.
Vielleicht sollte der eine oder andere ja wirklich shutup.gif sein, aber Gedanken und Meinungen sind ja (noch) frei.

Also ned so böse sein


mit (wirklich) freundlichem Gruß
Andreas
wavey.gif


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skippy
Beitrag 22.09.2004, 12:41
Beitrag #356


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Gibt´s keine vernünftigen Antworten mehr?
Wer richtig gelesen hat, erkennt dass es in meinem Fall gar nicht um die Frage der Eignung (MPU etc) geht! Der Mensch hat ja schon seit Jahren rechtmäßig die Klasse 3!!! Jetzt geh´t´s halt nur darum, ob und wie der die Klasse 2 (heute C/CE) bekomman kann.
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Rolf Tjardes
Beitrag 22.09.2004, 18:14
Beitrag #357


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Zitat (skippy @ 22.09.2004, 10:25)
Kann/Muss die Klasse 2 jetzt anerkannt und in den neuen EU-Karten-FS übernommen werden?

Der augenblicke Wohnsitz des "Deutschen" befindet sich in Deutschland??

Ja -> dann wären deutsche Behörden für die Ausstellung eines neuen EU-Führerscheins zuständig.

Sofern der "Deutsche" zum Zeitpunkt der Erteilung der Klasse 2 in Polen einen Wohnsitz hatte (und damit keinen deutschen!), muß diese Klasse 2 grundsätzlich anerkannt werden.

Die Nachweispflicht liegt beim Forderungssteller ...

Zitat (strichachtdoktor)
Eine sinnvolle Diskussion ist kaum noch moeglich. Schade.


Ich bin einerseits müde von der ewigen Diskussion, andererseits gibt es im Moment auch keine eindeutige Richtung.

Was ich sagen konnte, habe ich gesagt bzw. geschrieben.

Gewisse Leute lassen aber auch leider keinen Platz zum diskutieren, die "MPU-Betonköpfe" reden ja eh nur "Müll" (O-Ton).

Was soll ich mir dann noch die Mühe machen, irgendwelche Feinheiten zum besten zu geben?? think.gif
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Gast_Guest_*
Beitrag 22.09.2004, 19:11
Beitrag #358





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Zitat (nolimit @ 22.09.2004, 11:15)
Bei uns stand auch in der Zeitung, das es keine MPU Anordnung gibts.

Bildzeitung?
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strichachtdoktor
Beitrag 22.09.2004, 19:56
Beitrag #359


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Hallo Rolf cool.gif ,
Zitat
Was soll ich mir dann noch die Mühe machen, irgendwelche Feinheiten zum besten zu geben??

also ich wuerde mich der muehseligen Beschaeftigung freiwillig hingeben, Deine sorgfaeltig dargelegten Feinheiten zumindest zu ueberdenken - auch wenn unsere Ergebnisse nicht immer deckungsgleich sein werden ...
... waere das nicht auch ein Grund ?
wavey.gif
Gruesse, Joe


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Commodore25E
Beitrag 23.09.2004, 08:06
Beitrag #360


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Hi Joe,

mit Dir hierüber diskutieren ist ja kein Problem, da Du alle Fakten und Ansichten überdenkst und das Folgerichtige analysierst, auch wenn sich "unsere" Standpunkte unterscheiden.

Aber viele, die hier Posten, wollen oder können nicht verstehen, um was es sich handelt und wo momentan der Bartel den Most holt.

Von daher rate ich auch, erst einmal abzuwarten, wie sich unsere Obrigkeit ausrichtet.

Wovor wir "Betonköpfe" nur warnen wollen, ist, sich in evtl. falscher Sicherheit zu wiegen, daß eine EU-FE aus dem EU-Ausland bzw. deren Benutzung unanfechtbar ist.

Viele verlassen sich nämlich darauf, und je nach Entwicklung in D kann das schnell bittere Tränen und unnötige Ausgaben verursachen. Wer seinen FS in PL, CZ, NL oder in anderen EU-Ländern machen will kann das ja gerne tun. Nur bitte dann nicht anderen die Schuld geben und behaupten nichts gewußt zu haben, wenn diese EU-FE dennoch Probleme bereiten sollte. Du weißt, deutsche Mühlen arbeiten langsam, aber supergründlich.

Mehr wollen wir eigentlich nicht.


Gruß Commo wavey.gif


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skippy
Beitrag 23.09.2004, 08:34
Beitrag #361


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Hallo Rolf,
vielen Dank für Deine Antwort.
Endlich wieder mal was handfestes und nicht nur die ewige Jammerei.
"Mein" Deutscher hat nach seinen bisherigen (mündlichen) Angaben sowohl hier in D als auch in PL "gewohnt", weil er immer zwischen seinem zu Haus und dem seiner Freundin hin und hergependelt ist. Also werde ich die PL-FE anerkennen, wenn er mir seinen entsprechend langen Aufenthalt in PL nachweisen kann. Ich war mir halt nur nicht sicher, ob ich den PL-FS automatisch und ohne jede weitergehende Prüfung (Wohnsitz etc.) zunächst anzuerkennen habe, jetzt nach dem Urteil des EuGH.
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RalfBochum
Beitrag 23.09.2004, 11:23
Beitrag #362


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Hallo an alle Ex stettiner,

habe Grerade um 11:30 Uhr mit Herrn G aus dem jantar Hotel telefoniert.
Er sagte mir das der Ministerielle erlass die Führerscheine auszustellen nun endlich da ist (das hat er zwar schon vor 9 Tagen erzählt aber egal). Er sagte mir weiterhin das alle bestandenen Führerscheine bis zum 31.10.04 ausgestelt werden müssen da ab dem 1.11.04 die 185 tage regelung in Polen greift. Das heist die Behörden kontrollieren nach ob mann wirklich 185 Tage (gemeldet) ist. Da ich auch noch auf meinen lappen warte und keinen bock mehr auf Herrn G habe werde ich mich die nächsten tage auf dem weg nach Polen machen um die sache selber zu klären.

obwohl Herr g sagt das alles kein prob ist und wir unsrere lappen auf jeden fall bekommen. (frage ist nur in welchem Jahrtausend!)

bis denne Ralf


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Andreas 214
Beitrag 23.09.2004, 11:38
Beitrag #363


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@ Ralf

warst ja schneller wie ich, hast mir das Schreiben abgenommen.

Nochmal Danke für die Info, jetzt muss man nur noch heraus finden, wenn es denn so sein sollte wo die Dinger abzuholen wären think.gif

Gruß Andy


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RalfBochum
Beitrag 23.09.2004, 11:52
Beitrag #364


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zum Thema abholen!

mann muss in stettin bei der Führerscheinstelle die neue Adresse angeben. Dann bekommt man nach ca 2 wochen per post an die dort angegebene adresse eine bestätigung das der Führerschein zum abholen bereit liegt. bei fake adressen oder adressen wo mann die entsprechende person nicht kennt die dort wohnt bekommt man natürlich keine nachricht! Es gibt aber so wie ich gehört habe auch eine Telefonnummer von der Behörde wo man nachfragen kann ob der führerschein dort bereit liegt. Werde versuchen mich um diese nummer zu bemühen.

Der nachteil ist mann muss noch zwei mal in die schöne Stadt Stettin fahren! blink.gif

grüße Ralf


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Gast_Gast_frankenexpress_*
Beitrag 23.09.2004, 12:47
Beitrag #365





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Zitat (RalfBochum @ 23.09.2004, 12:23)
Hallo an alle Ex stettiner,

habe Grerade um 11:30 Uhr mit Herrn G aus dem jantar Hotel telefoniert.
Er sagte mir das der Ministerielle erlass die Führerscheine auszustellen nun endlich da ist (das hat er zwar schon vor 9 Tagen erzählt aber egal). Er sagte mir weiterhin das alle bestandenen Führerscheine bis zum 31.10.04 ausgestelt werden müssen da ab dem 1.11.04 die 185 tage regelung in Polen greift. Das heist die Behörden kontrollieren nach ob mann wirklich 185 Tage (gemeldet) ist. Da ich auch noch auf meinen lappen warte und keinen bock mehr auf Herrn G habe werde ich mich die nächsten tage auf dem weg nach Polen machen um die sache selber zu klären.

obwohl Herr g sagt das alles kein prob ist und wir unsrere lappen auf jeden fall bekommen. (frage ist nur in welchem Jahrtausend!)

bis denne Ralf

Die Aussagen der Damen und Herrn von IFF sind äußerst zweifelhaft.

Fest steht jedenfalls so sicher wie das Amen in der Kirche, dass der EU Führerschein in Polen nur zu bekommen ist, wenn man dort auch einen ordentlichen, festen Wohnsitz hat und einer Tätigkeit nachgeht. (Das trifft im Übrigen auch für die meisten anderen Länder innerhalb und außerhalb der EU zu, sei nebenbei bemerkt.)
Eine "Hotel"-Adresse ist für diesen Zweck absolut nicht geeignet, da jene von den polnischen Behörden nicht anerkannt wird.

Meiner Meinung nach wussten das die Verantwortlichen bei IFF schon von Anfang an und haben daher etliche Leute "über den Tisch gezogen". ranting.gif
Man hat den Leuten nämlich kundgetan (Zitat GeldimPott): "Ihr seid alle hier bei den Behörden mit Wohnsitz gemeldet". Erstens hat das nicht gestimmt, und zweitens ist das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur eine "Anmeldung" lt. international üblichem Meldebogen für Hotelgäste.
Bei vielen Bewerbern ist daher die "finstere Nacht" mit der Anmeldung zu diesem Verein angebrochen, und mit Morgengrauen, geschweige denn Tageslicht, ist wahrscheinlich so einfach nicht zu rechnen. M. E. sollte man diesem Verein auf juristischer Ebene den A.... aufreißen. mad.gif

Die gesamte Diskussion um den EU Führerschein in Polen entbehrt irgendwo jeglicher Grundlage, weil es bislang noch keiner fertig gebracht hat, auf legalem Wege einen solchen überhaupt zu Gesicht zu bekommen, selbst wenn er/sie zehn Male die Prüfung bestanden hat. Es gibt keine Präzedenzfälle und Anhaltspunkte irgendwelcher Art, um die Diskussion zu fundamentieren.

Ihr könnt übrigens auch einen Führerschein in Thailand oder sonstwo in der 3. Welt für 'nen Appel und 'n' Ei bekommen. Die simple Lösung für den gestandenen Praktiker: Auswandern :=)))
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RalfBochum
Beitrag 23.09.2004, 12:49
Beitrag #366


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So zum letzten für heute!

Vieleicht kann mir ja einer weiterhelfen!

Habe ja wie Ihr schon wisst meinen Führerschein in Polen gemacht.

vom 14.08.04 bis 31.08.04 bin ich bei einer Hoteladresse gemeldet.

ab dem 31.08.04 bin ich für 3 Monate bei einer Privatperson gemeldet aber in deutschland nicht abgemeldet da ich hier eine Arbeitsstelle habe.

Meine Firma bestätigt mir schriftlich das ich für Sie in Polen tätig war und bin zwecks Kunden und Mitarbeitersuche die meiste zeit der 3 Monate in Polen auf dem papier. Nach den 3 Monaten fahre ich dort wieder hin und verlängere für 3 Monate der Mitbewohner meiner Wohnung in Polen und meine Firma bestätigt mir das ich bei Ihm die meiste zeit war außer an ein paar tagen.

Reicht das für die 185 Tage regelung????

2 Thema Mpu

Habe hier in deutschland noch nie einen Führerschein besessen wollte Ihn 1996 machen ist aber bei der anmeldung gescheitert da das straßenverkehrsamt wegen einigen Vorstrafen der meinung war der junge gehört zur MPU geschickt. Habe als ich beim Verkehrsaqmt war und mir den sch.. mit der MPU anhören musste direkt gesagt schmeißen sie meinen Führerschein Antrag in den müll da ich keinen bock auf die Abzocke habe.

Habe danach auch nie wieder einen beantragt.

meine Frage wissen die Behörden es das ich eine MPU machen sollte auch wenn ich alles zurückgezogen habe?

Für antworten bin ich sehr dankbar

grüße ralf


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frankenexpress
Beitrag 23.09.2004, 13:12
Beitrag #367


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Zitat (RalfBochum @ 23.09.2004, 13:49)
So zum letzten für heute!

Vieleicht kann mir ja einer weiterhelfen!

Habe ja wie Ihr schon wisst meinen Führerschein in Polen gemacht.

vom 14.08.04 bis 31.08.04 bin ich bei einer Hoteladresse gemeldet.

ab dem 31.08.04 bin ich für 3 Monate bei einer Privatperson gemeldet aber in deutschland nicht abgemeldet da ich hier eine Arbeitsstelle habe.

Meine Firma bestätigt mir schriftlich das ich für Sie in Polen tätig war und bin zwecks Kunden und Mitarbeitersuche die meiste zeit der 3 Monate in Polen auf dem papier. Nach den 3 Monaten fahre ich dort wieder hin und verlängere für 3 Monate der Mitbewohner meiner Wohnung in Polen und meine Firma bestätigt mir das ich bei Ihm die meiste zeit war außer an ein paar tagen.

Reicht das für die 185 Tage regelung????

2 Thema Mpu

Habe hier in deutschland noch nie einen Führerschein besessen wollte Ihn 1996 machen ist aber bei der anmeldung gescheitert da das straßenverkehrsamt wegen einigen Vorstrafen der meinung war der junge gehört zur MPU geschickt. Habe als ich beim Verkehrsaqmt war und mir den sch.. mit der MPU anhören musste direkt gesagt schmeißen sie meinen Führerschein Antrag in den müll da ich keinen bock auf die Abzocke habe.

Habe danach auch nie wieder einen beantragt.

meine Frage wissen die Behörden es das ich eine MPU machen sollte auch wenn ich alles zurückgezogen habe?

Für antworten bin ich sehr dankbar

grüße ralf

Also jetzt mal als Beispiel was für die "Juristen" unter euch. cop.gif

Lt. "lieb' Vaterland" Gesetz muss ein Antrag auf WIEDERERTEILUNG innerhalb von 2 Jahren nach dem Entzug gestellt werden, ansonsten verfällt die Fahrerlaubnis. Diese verfällt z.B. immer, wenn die FE für die Dauer von mehr als 2 Jahren entzogen wird.
Nach Ablauf der Fristen (Sperrrist, z.B) muss man dann einen Antrag auf NEUAUSTELLUNG stellen.
Hat man innerhalb von 2 Jahren (wenn die Sperre kürzer als dieser Zeitraum ist) einen Antrag auf WIEDERERTEILUNG gestellt und ist mit einer MPU bedacht worden, so bleibt diese MPU-Forderung m.E. nur gültig bezogen auf die Wiedererteilung. Stellt man jedoch NACH Ablauf der Frist von 2 jahren einen Antrag auf Neuerteilung, dann greift diese MPU-Forderung unter bstimmten Voraussetzungen wieder.
Stellt man aber keinen Antrag auf Neuerteilung, sondern lässt den alten Lappen einfach verfallen, so besteht auch keine MPU-Forderung und damit hat sich die Diskussion um die MPU erledigt, weil für die Neuerteilung keine solche angeordnet wurde.
Daraus folgt: So lange in Teutonia kein Antrag auf Neuerteilung gestellt wurde oder wird, kann das StVA auch keine solche Forderung stellen und ergo auch den EU-Führerschein aus anderen Landen nicht bekritteln.
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Tortenjan
Beitrag 23.09.2004, 13:14
Beitrag #368


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Es ist immer eine NEUERTEILUNG, nur innerhalb von 2 Jahren kann sie prüfungsfrei erfolgen wink.gif


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errare humanum est
Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Andreas
Beitrag 23.09.2004, 13:16
Beitrag #369


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Zitat
Lt. "lieb' Vaterland" Gesetz muss ein Antrag auf WIEDERERTEILUNG innerhalb von 2 Jahren nach dem Entzug gestellt werden, ansonsten verfällt die Fahrerlaubnis. Diese verfällt z.B. immer, wenn die FE für die Dauer von mehr als 2 Jahren entzogen wird.


Die Fahrerlaubnis verfällt bereits mit dem Entzug. Bei einer Wiedererteilung innerhalb von 2 Jahren entfallen lediglich die Prüfungen.

Zitat
Stellt man aber keinen Antrag auf Neuerteilung, sondern lässt den alten Lappen einfach verfallen, so besteht auch keine MPU-Forderung und damit hat sich die Diskussion um die MPU erledigt, weil für die Neuerteilung keine solche angeordnet wurde.


Die Frage ob eine MPU angeordent werden kann, hat nichts damit zu tun, ob die FS-Stelle eine solche bereits gefordert hat oder nicht. Die Voraussetzungen wann eine MPU fällig wird, ist in der FeV geregelt.

Zitat
Daraus folgt: So lange in Teutonia kein Antrag auf Neuerteilung gestellt wurde oder wird, kann das StVA auch keine solche Forderung stellen und ergo auch den EU-Führerschein aus anderen Landen nicht bekritteln.


Falsche Schlußfolgerung. cool.gif


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Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
>>UNICEF - Running for Children<<
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RalfBochum
Beitrag 23.09.2004, 13:17
Beitrag #370


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Ja und wie ist das nun wie bei mir, wenn mann noch nie einen lappen besessen hat und es schon an dem antrag vor 7 Jahren gescheitert ist?

Können die behörden dass überhaupt noch nachvollziehen?

greets ralf


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