Anhaltesignalgeber: "BITTE FOLGEN" an Zivilfahrzeug, was tun? |
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Anhaltesignalgeber: "BITTE FOLGEN" an Zivilfahrzeug, was tun? |
03.09.2013, 16:36
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 164 Beigetreten: 03.09.2013 Mitglieds-Nr.: 69815 |
da ich hier immer wieder fundierte Infos lese, habe ich mich nun auch endlich angemeldet. Ich komme aus dem Norden und fahre beruflich viel - insofern setze ich mich auch mit Dingen auseinander, die auf den Straßen passieren. Zum Beispiel diese hier: Auf der A1 wurde ich Zeuge, wie ein ziviler schwarzer älterer 5er BMW (E39) mit abgedunkelten Scheiben mit einem Kennzeichen aus einem Kreis, der nicht an der A1 liegt (ca. 50 km entfernt), einen anderen Verkehrsteilnehmer per Anhaltesignalgeber "BITTE FOLGEN" zum Anhalten auf dem Standstreifen brachte. Nun frage ich Euch, welche Vorschriften gelten hier? Die StVO hält sich da recht "universal". Was mich hier störte: 1. Schwarze BMWs mit dunkeln Scheiben - da denke ich zuerst an die Russenmafia. Gefährlich - da halte ich lieber nicht an! 2. "Bitte folgen" - das kann ja jeder sagen, die Leucht-Schilder gibt's in jedem TruckStop zu kaufen. Woher weiß ich, dass es hier evtl. die Polizei ist (deren - und NUR deren - Anweisung ich natürlich folgen muss)? Das Wort "POLIZEI" fehlte gänzlich, also doch ein Überfall- / Carjackingversuch? Gefährlich - da halte ich lieber nicht an! 3. Anhalten auf dem Standstreifen (nächste Ausfahrt 1500 m entfernt) - ja, gerade vor einiger Zeit hat's wieder einem das Leben gekostet, weil ein anderer VT "gepennt" hat und drauffuhr. Gefährlich - da halte ich lieber nicht an. Wenn nun anhalte und dann doch einer der drei Punkte zutrifft, ist es wohl mein eigenes Pech (ok, ich fahre kein teures Luxusauto und Norddeutschland ist nicht Sao Paolo). Wenn ich mich hingegen für meine Sicherheit entscheide und nicht anhalte - ja, was passiert dann eigentlich (unter der Annahme, dass es tatsächlich die Polizei war)? Also - gibt es hier Vorschriften, wie so etwas ablaufen muss? Muss ich auf dem Standstreifen halten und womöglich noch aussteigen, auch wenn in 50 cm Entfernung die LKW vorbeidonnern? Muss ich einem Fahrzeug folgen, dass trotz "Leuchtreklame" absolut nicht als Polizeifahrzeug zu erkennen ist? Oder war es tatsächlich die Russenmafia...? Danke für Eure Tips, die Drosselklappe |
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03.09.2013, 16:54
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2314 Beigetreten: 28.04.2008 Mitglieds-Nr.: 41696 |
Herzlich willkommen bei uns!
Was richtig ist, weiß ich nicht, dazu werden sich bestimmt die äußern, aber: Ich habe ich meinen Autotelefonen die Festnetznummer der BAB-POL in meinem Bereich eingespeichert. Dort würde ich bei jedem Zweifel anrufen und Lage schildern und vorerst weiterfahren. Ggf können die dann ja die Zivil-Besatzung informieren. |
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03.09.2013, 17:15
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 7635 Beigetreten: 27.05.2013 Wohnort: Wiesbaden Mitglieds-Nr.: 68681 |
2. "Bitte folgen" - das kann ja jeder sagen, die Leucht-Schilder gibt's in jedem TruckStop zu kaufen. Woher weiß ich, dass es hier evtl. die Polizei ist (deren - und NUR deren - Anweisung ich natürlich folgen muss)? Das Wort "POLIZEI" fehlte gänzlich, also doch ein Überfall- / Carjackingversuch? Gefährlich - da halte ich lieber nicht an! Nein das darf nicht jeder. Die Anhaltesignalgeber dürfen zwar verkauft, an Privatfahrzeugen aber weder angebracht noch genutzt werden!Denn das wäre ein Verstoß gegen §52 StVZO: Zitat (3a) Kraftfahrzeuge des Vollzugsdienstes der Militärpolizei, der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Zollfahndungsdienstes dürfen folgende Kennleuchten und Signalgeber haben: Wenn man nicht zu einer dieser Gruppen gehört ist ein Anbringen oder Nutzen des selbigen nicht gestattet. Anhaltesignal, nach vorn wirkende Signalgeber für rote Lichtschrift sowie nach hinten wirkende Signalgeber für rote oder gelbe Lichtschrift. Wenn nun anhalte und dann doch einer der drei Punkte zutrifft, ist es wohl mein eigenes Pech (ok, ich fahre kein teures Luxusauto und Norddeutschland ist nicht Sao Paolo). Wenn ich mich hingegen für meine Sicherheit entscheide und nicht anhalte - ja, was passiert dann eigentlich (unter der Annahme, dass es tatsächlich die Polizei war)? Haltezeichen eines Beamten nicht beachtet wäre das dann meines Wissens nach. 50Euro und 3 Punkte wenn ich nicht irre?
-------------------- Gruß Scitch
Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun. - Johann Wolfgang von Goethe |
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03.09.2013, 17:20
Beitrag
#4
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4350 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2294 |
Wobei ich dem nicht gefolgt wäre.
Zu viele verdächtige Anhalspunkte. 1. Ich kenne nur "Polizei - Bitte Folgen" im Wechsel in der Anzeige. 2. Die Polizei wird dich niemals auf den Standstreifen anhalten (ausser in Notfällen, wenn dein Auto brennt evtl.) deshalb u.a. nutzen die ja auch Bitte Folgen und nicht "Halt Polizei" wie ihre Stadtkollegen. 3. Kennzeichen von ganz woanders (wobei das durchaus sein kann) 4. Zustand des Fahrzeugs, wenn das eher nach Russenmafia aussah, hätte ich auch so meine Bedenken. -------------------- Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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03.09.2013, 19:03
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#5
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bekennender Pfostenumfahrer Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9703 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 |
Wir können das ja weiterspinnen, meine Gedanken waren zuerst, Klarheit durch zusätzlich Anhaltekelle und Kojak Blaulicht.
Aber die kann man problemlos kaufen.... Und nu? |
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03.09.2013, 21:49
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#6
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 98 Beigetreten: 19.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69660 |
1. Ich kenne nur "Polizei - Bitte Folgen" im Wechsel in der Anzeige. kenne auch nur diese wechselanzeigen und würde nur denen folgen. und aufm standstreifen halten die schonmal gar nicht. parkplatz oder ausfahrt. ausserdem werden die sich schon bemerkbar machen. (blaulicht, uniform und kelle) wenn man nicht folgt und es san die echten. -------------------- macht sinnvolle limits. dann wird sich die masse dran halten.
echte raser stoppt eh kein dummes blechschild! |
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03.09.2013, 22:10
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#7
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4118 Beigetreten: 20.11.2004 Wohnort: JO31JJ Mitglieds-Nr.: 6817 |
Da Handys heutzutage sehr verbreitet sind, wäre mir in so einem suspekten Fall direkt eines eingefallen - 110 anrufen und den Fall in Kurzform erläutert und dabei nachgefragt, ob es sich evtl. WIRKLICH um ein Zivilfahrzeug handelt. Ansonsten wäre ich weitergefahren, da ich ja nur den Zeichen und Weisungen eines / beachten muß.
Wenn der BMW nicht gerade ein Dienstkennzeichen hat (z.B. DU-12345 oder NRW 4-1234) oder andere Umstände es erlauben, das Fahrzeug einwandfrei als ziviles Polizeifahrzeug zu identifizieren, dann müßte bei einer Anzeige der Richter normalerweise "in dubio pro reo" entscheiden. Ich persönlich möchte auch nur ungern in der Pampa von einem Möchtegern-Sheriff oder der Russenmafia angehalten werden, um am Ende ohne Auto, Geld und EC-Karte zu Fuß laufen zu müssen .... Gruß Eddie -------------------- Wissen ist Macht - nichts wissen, macht auch nichts ...
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03.09.2013, 22:16
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#8
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 7635 Beigetreten: 27.05.2013 Wohnort: Wiesbaden Mitglieds-Nr.: 68681 |
und aufm standstreifen halten die schonmal gar nicht. parkplatz oder ausfahrt. ausserdem werden die sich schon bemerkbar machen. (blaulicht, uniform und kelle) wenn man nicht folgt und es san die echten. Blaulicht und Kelle kannst du, wie oscar bereits erwähnte, ebenfalls überall kaufen. Und eine Uniform werden auch die echten nicht eben mal schnell überstreifen können. Edit: Wenn der BMW nicht gerade ein Dienstkennzeichen hat (z.B. DU-12345 oder NRW 4-1234) oder andere Umstände es erlauben, das Fahrzeug einwandfrei als ziviles Polizeifahrzeug zu identifizieren, dann müßte bei einer Anzeige der Richter normalerweise "in dubio pro reo" entscheiden. Ich würde es in so einem Fall auf jeden Fall nicht auf eine Verhandlung ankommen lassen. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass ein Richter eher darauf entscheidet, dass man einer Dienstanweisung erst einnmal Folge zu leisten hat. Gerade bei einem Zivilfahrzeug, die sich ja eben nicht von normalen PKW unterscheiden sollen. Und auf das so gern beschworene "In dubio pro reo" eben auch nicht hoffen, da ein Richter eben auch gegen jemand entscheiden kann wenn er es nach den ihm vorliegenden Informationen für angemessen hält. -------------------- Gruß Scitch
Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun. - Johann Wolfgang von Goethe |
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03.09.2013, 23:28
Beitrag
#9
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 |
ziviler schwarzer älterer 5er BMW (E39) [...] Schwarze BMWs mit dunkeln Scheiben - da denke ich zuerst an die Russenmafia. Ist denn inzwischen sogar die Mafia schon pleite? Dass der Staat kein Geld für neue Autos hat - okay. Aber bei der Mafia würde ich glatt einen moderneren Fuhrpark erwarten, und kein mindestens knapp 10 Jahre altes Auto -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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Gast_HT3_* |
03.09.2013, 23:54
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#10
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1. Ich kenne nur "Polizei - Bitte Folgen" im Wechsel in der Anzeige. kenne auch nur diese wechselanzeigen und würde nur denen folgen. Es gab auch andere, offiziell genutzte Anhaltesignalgeber - z.B. nur "Polizei - Folgen" ohne "Bitte" oder sogar eine Version ohne Licht, bei der ein Schriftzug auf einer Art Sonnenschutzrollo in die Heckscheibe gefahren wurde. Gerade 5er BMW sind übrigens als ProVida Fahrzeuge nicht selten und werden, auch wegen der sportlichen Auslegung der Fahrzeuge aus München, gerne genutzt. Sollten begründete Zweifel daran bestehen, dass es sich um eine zivile Polizeistreife handelt, wäre auch ein Anruf über die 110 mit Nachfrage zu billigen. |
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04.09.2013, 07:23
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#11
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2947 Beigetreten: 04.01.2012 Wohnort: Ostwestfalen Mitglieds-Nr.: 62818 |
Laut Zeitung ist in der Bielefelder Innenstadt jemand mal vor der Polizei in so einem Fall geflohen und hat im Anschluss über Notruf die Polizei verständig, daß sich ein verdächgtiges Fahrzeug als Polizeifahrzeug ausgeben würde. Es gab wohl keine Anzeige, weil man dem VT geglaubt hat. Ob dannach ein neues Dienstfahrzeug fällig war ist mir nicht bekannt. Ich denke ein Anruf ist bei beründetem Zweifel wirklich das Mittel der Wahl.
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04.09.2013, 07:54
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#12
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 288 Beigetreten: 14.11.2003 Mitglieds-Nr.: 574 |
Anhalten, Fenster herunter lassen, die Wegbeschreibung zum Flughafen heraus rufen, Fenster hoch, weiter fahren - that's it.......
-------------------- **Wer nicht auf der Strecke bleiben will muss vom Weg abkommen...**
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04.09.2013, 08:15
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#13
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2129 Beigetreten: 14.01.2010 Mitglieds-Nr.: 52281 |
Und gerade weil die Video Ausrüstung relativ teuer ist, werden die Fahrzeuge relativ lange gefahren und auch noch einige Reparaturen durchgeführt, die bei Privatfahrzeugen schon einen wirtschaftlichen Totalschaden darstellen würden. So hats zumindest die hießige Autobahnpolizei mal bei einer Infoveranstaltung erklärt.
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04.09.2013, 09:08
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#14
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 703 Beigetreten: 16.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13005 |
Gerade Video Fahrzeuge decken allerdings oft sehr große Bereiche ab und bewegen sich daher auch in mehreren Zuständigkeitsbereichen. So dass der Koll, der die 110 annimmt nicht unbedingt jedes Fahrzeug kennen muss.
Nen Versuch ists aber wert, wenn die Paranoia doch so groß ist. |
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04.09.2013, 09:11
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#15
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 164 Beigetreten: 03.09.2013 Mitglieds-Nr.: 69815 |
Na, das sind ja schon mal viele Tips - danke an alle!
Aber was mir immer noch nicht klar ist (ich bin da eben Erbsenzähler...): Was MUSS auf dem Anhaltesignalgeber stehen? Wenn dort nicht "POLIZEI" erscheint und es ein Zivilfahrzeug ist - ist das zulässig? Beim Streifenwagen - klar. Zivil mit Kelle und/oder Blaulicht auch klar - aber ohne alles? Gibt es eine (Verwaltungs-)Vorschrift, die festlegt, wie mit einem zivilen Polizeifahrzeug dort zu verfahren ist? Wir leben doch in Deutschland - ich kann mir nicht vorstellen, dass das nicht geregelt ist... Die Drosselklappe |
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04.09.2013, 09:11
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#16
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Ich kenne es auch nur mit "Polizei. Bitte folgen.". Ohne dem Wort "Polizei" oder eine bekannte Uniform wäre ich skeptisch.
Aber wahrscheinlich genauso machtlos. Ist doch egal, ob Walther oder Kalaschnikov in den Rücken schiesst. -------------------- MfG Thomas
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04.09.2013, 09:20
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#17
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 703 Beigetreten: 16.09.2005 Mitglieds-Nr.: 13005 |
Neeeeeiiiinnn
Am Tage auf dem Standstreifen nutzten solche Leute immer gern Würgeschlingen, damit das Opfer nicht den vorbeifahrenden Verkehr um Hilfe rufen kann |
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04.09.2013, 09:26
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#18
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Die brauchst Du bei mir auf dem Standstreifen nicht. Ich kann den Brummiverkehr eh nicht überbrüllen.
-------------------- MfG Thomas
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04.09.2013, 09:29
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#19
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 7635 Beigetreten: 27.05.2013 Wohnort: Wiesbaden Mitglieds-Nr.: 68681 |
Aber was mir immer noch nicht klar ist (ich bin da eben Erbsenzähler...): Was MUSS auf dem Anhaltesignalgeber stehen? Wenn dort nicht "POLIZEI" erscheint und es ein Zivilfahrzeug ist - ist das zulässig? Beim Streifenwagen - klar. Zivil mit Kelle und/oder Blaulicht auch klar - aber ohne alles? Ich bin mir aber immer noch nicht sicher warum eine Kelle und/oder Blaulicht für dich mehr Wert sind als ein ASG. Auch die Kelle und das Blaulicht kannst du problemlos erwerben. Nutzen darfst du sie als Privatmann allerdings genau so wenig wie einen ASG. Edit: Das dort nicht das Wort "Polizei" erscheint ist zulässig. Dies erscheint nur im Wechsel mit "Stop" im vorderen Teil des Fahrzeuges in Spiegelschrift. Also um vor einem fahrende Fahrzeuge zum Anhalten zu bewegen. Die hinteren Anhaltesignalgeber beinhalten das Wort Polizei meines Wissens nach nie. Dort steht immer nur "Bitte folgen" (neu jetzt im Wechsel mit "follow me" ) Gibt es eine (Verwaltungs-)Vorschrift, die festlegt, wie mit einem zivilen Polizeifahrzeug dort zu verfahren ist? Es ist doch geregelt. Anhaltesignalgeber dürfen nur auf bestimmten Fahrzeugen installiert sein. Es sind polizeiliche Weisungen denen Folge zu leisten ist. Ebenso wie Blaulicht und Kelle. Wir leben doch in Deutschland - ich kann mir nicht vorstellen, dass das nicht geregelt ist... Wenn du wirklich skeptisch bist ist eben ein Anruf bei der 110 das Mittel der Wahl. Einfach so weiterfahren solltest du aber in keinem Fall. -------------------- Gruß Scitch
Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun. - Johann Wolfgang von Goethe |
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04.09.2013, 09:31
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#20
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 170 Beigetreten: 20.03.2013 Wohnort: Großraum Köln Mitglieds-Nr.: 67894 |
Ich kenne es nur so, dass die dich mit zur nächsten Ausfahrt nehmen. 1mal aus eigener Erfahrung (es gab aber nichts zu beanstanden ) und 2mal hab ich gesehen wie die einen rausgezogen haben - auch ganz normal bis zur nächsten Ausfahrt.
Bei mir waren die sogar so nett und haben meinen Anweisungen gefolgt. Die wollten mich damals A3 Richtung Dreieck Heumar mitnehmen. Ich musste aber Köln Ost schon ab und hab das durch Blinker und rüberziehen erkenntlich gemacht. Die sahen das dann und sind mit mir dann auch Köln Ost ab und dann zur nächsten Ausfahrt. In allen 3 Fällen fiel mir noch auf: Große Antenne auf dem Dach (nicht serienmäßig), 5er BMW mit ortsfremden Kennzeichen und mindestens 2 Leute im Auto. Man sollte mMn das ganze nach eigenem Ermessen betrachten. Meistens weiß man ja wieso die einen rausziehen (zu schnell, telefoniert, ... ). Dann kann man sich ja sicher sein, dass es auch die richtigen Leute sind, die vor einem sind ;-) Am Standstreifen würde ich aber auch nicht halten - zu meiner eigenen Sicherheit! |
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04.09.2013, 10:35
Beitrag
#21
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1980 Beigetreten: 02.06.2011 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 59615 |
In allen 3 Fällen fiel mir noch auf: Große Antenne auf dem Dach (nicht serienmäßig), 5er BMW mit ortsfremden Kennzeichen und mindestens 2 Leute im Auto. Bin kein Experte auf dem Gebiet, aber ich glaub mit dem Digitalfunk sind die Antennen sehr viel kleiner geworden, da sollte man sich nicht drauf verlassen. Ich guck aber manchmal interessehalber auch, ob in so einer "verdächtigen" Limousine zwei Leute drin sitzen. Vielleicht haben sie deshalb ja jetzt auf die getönten Scheiben umgerüstet. |
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04.09.2013, 14:01
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#22
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 563 Beigetreten: 22.10.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 24372 |
Für die Polizei geeignete BMW habe in der Regel eine "Flosse" auf dem Dach. Diese taugt weder für den analogen, noch für den digitalen Funk. Wenn das Fahrzeug bewusst nicht "überaufwändig und sicher unerkennbar" getarnt wurde (z.B. mit Antenne unsichtbar im Stoßfänger), dann findet sich eine mehr oder minder lange zusätzliche Antenne auf Dach oder einem der hinteren Kotflügel.
-------------------- Beste Grüße
Dirk "Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, muß die Gegend verlassen, wo sie gelten." Ja, Herr Goethe war ein weiser Mann... Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. Tucholsky. |
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04.09.2013, 22:41
Beitrag
#23
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 98 Beigetreten: 19.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69660 |
Für die Polizei geeignete BMW habe in der Regel eine "Flosse" auf dem Dach. Diese taugt weder für den analogen, noch für den digitalen Funk. Wenn das Fahrzeug bewusst nicht "überaufwändig und sicher unerkennbar" getarnt wurde (z.B. mit Antenne unsichtbar im Stoßfänger), dann findet sich eine mehr oder minder lange zusätzliche Antenne auf Dach oder einem der hinteren Kotflügel. stimmt. das und die 2 leute is immern gutes erkennungszeichen. und solange sie sich nicht mit nem 1er oder 316d typenschild, obwohl 330d drin unter die leute mogeln gehts ja. mir sind die provada eh lieber - gerne 5000 stk. d weit - als standbklitzer, weil die können sehen, fährt einer immer x mehr oder nur mal nen km 5 mehr, weil er nicht im toten winkel von nem zu überholenden sein will oder die spur freimachen will. nochmal zum vorfall. mich hätte der seitenstreifen stutzig gemacht, wenns nicht ne extra einbuchtung oder unter ner brücke wäre. und eben das fehlende polizei. frage noch zu anruf bei 110. denen dann das kz durchgeben, ob dies kennen oder warum anrufen? -------------------- macht sinnvolle limits. dann wird sich die masse dran halten.
echte raser stoppt eh kein dummes blechschild! |
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04.09.2013, 23:06
Beitrag
#24
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 7635 Beigetreten: 27.05.2013 Wohnort: Wiesbaden Mitglieds-Nr.: 68681 |
mir sind die provada eh lieber - gerne 5000 stk. d weit - als standbklitzer, weil die können sehen, fährt einer immer x mehr oder nur mal nen km 5 mehr, weil er nicht im toten winkel von nem zu überholenden sein will oder die spur freimachen will. Sehe ich genau so. nochmal zum vorfall. mich hätte der seitenstreifen stutzig gemacht, wenns nicht ne extra einbuchtung oder unter ner brücke wäre. und eben das fehlende polizei. Das Polizei im hinteren ASG ist nie vorhanden, wie bereits gesagt. Von daher wäre ich deswegen erstmal nicht stutzig. Bei der 110 aus dem Grund anrufen, dass sie dir frage noch zu anruf bei 110. denen dann das kz durchgeben, ob dies kennen oder warum anrufen? 1. eventuell sagen können ob es sich wirklich um eines ihrer Fahrzeuge handelt und 2. wenn es sich nicht um ein ziviles Polizeifahrzeug handelt die sicher brennend daran interessiert sein wird auszumachen wer da unerlaubt Leute anhält. -------------------- Gruß Scitch
Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun. - Johann Wolfgang von Goethe |
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05.09.2013, 12:45
Beitrag
#25
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 158 Beigetreten: 06.08.2012 Mitglieds-Nr.: 65135 |
2. "Bitte folgen" - das kann ja jeder sagen, die Leucht-Schilder gibt's in jedem TruckStop zu kaufen. Woher weiß ich, dass es hier evtl. die Polizei ist (deren - und NUR deren - Anweisung ich natürlich folgen muss)? Das Wort "POLIZEI" fehlte gänzlich, also doch ein Überfall- / Carjackingversuch? Gefährlich - da halte ich lieber nicht an! Nein das darf nicht jeder. stimmt, es darf nicht jeder. aber es kann jeder. |
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05.09.2013, 13:07
Beitrag
#26
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Die ehrenwerte Gesellschaft wird sich hüten, irgendeine Ordnungswidrigkeit zu begehen, nur um an ihre Zielpersonen heranzukommen!
-------------------- MfG Thomas
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05.09.2013, 13:13
Beitrag
#27
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 7635 Beigetreten: 27.05.2013 Wohnort: Wiesbaden Mitglieds-Nr.: 68681 |
stimmt, es darf nicht jeder. Ich kann auch einer alten Dame einfach mal die Brieftasche wegnehmen wenn ich demnächst nach draußen gehe. Muss dann eben aber auch die Konsequenzen tragen. aber es kann jeder. Die ehrenwerte Gesellschaft wird sich hüten, irgendeine Ordnungswidrigkeit zu begehen, nur um an ihre Zielpersonen heranzukommen! verzeiht mir aber sich hier jetzt auf die Mafia zu versteifen halte ich schon für ein wenig Paranoid...mal abgesehen davon, dass diese bestimmt nicht jemanden auf einer vielbefahrenen Autobahn rausziehen würden...mit mehr Zeugen ginge es ja kaum.
-------------------- Gruß Scitch
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05.09.2013, 13:23
Beitrag
#28
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Neuling Gruppe: Members Beiträge: 31 Beigetreten: 13.02.2008 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 40137 |
Bei unseren Zivilfahrzeugen erscheint im hinteren Anhaltesignalgeber im Wechsel "POLIZEI" und "FOLGEN" oder wahlweise "POLIZEI" und "STOP".
Im übrigen hat in den letzten fünf Jahren, seit wir diese Fahrzeuge haben, nach dem Anhalten mit dem Signalgeber und dem Zeigen des Dienstausweises noch nie jemand offen daran gezweifelt, ob wir echte Polizisten sind. Das Anhalten mit Blaulicht auf dem Dach versuchen wir hier in der Stadt eher zu vermeiden, um nach dem Anhaltevorgang nicht noch Schaulustige anzulocken, sondern die Kontrolle eher "diskret" durchzuführen. |
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05.09.2013, 15:10
Beitrag
#29
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 854 Beigetreten: 30.10.2011 Wohnort: Ingolstadt Mitglieds-Nr.: 61999 |
Also ich kenn das aus unserem Bereich auch so, dass (auch) die hintere (meist hochklappende) Lichtschrift "Polizei - Bitte Folgen", "Stop - Polizei" oder auch "Zoll - Bitte Folgen" anzeigt. Bei anzuhaltenden ausländischen Fahrzeugen neuerdings auch im Wechsel mit der englischen Übersetzung.
Es ist ja gerade der Sinn der Sache, zivile Einsatzfahrzeuge der BOS nicht als solche auf den ersten oder zweiten Blick zu erkennen. Darum Fahren diese bei uns auch mittlerweile in allen möglichen Farben und Typen mit den unterschiedlichsten Kennzeichen herum. Früher war's einfacher. Audi 80 oder 5er BMW mit Münchner Kennzeichen - alles klar. Ein Indiz für ein ziviles Polizeifahrzeug könnte manchmal ein zweiter Innenspiegel sein, aber auch der ist nicht immer erkennbar, zudem besteht hier Verwechslungsgefahr mit Fahrschulfahrzeugen. Und natürlich werden die Beamten den "Kunden" möglichst an einer (auch für sie selber) ungefährlichen Stelle ausserhalb des fliessenden Verkehrs herausziehen, aber es gibt nunmal auch Situationen, die ein sofortiges Anhalten notwendig machen, z.B. bei Gefahr im Verzug wie etwa Verdacht einer Trunkenheitsfahrt, oder wenn die Beamten den Eindruck gewinnen, der VT könnte gesundheitliche Probleme haben (jetzt nur als Beispiel). Dann kann es eben notwendig sein, sofort auch auf dem Standstreifen anzuhalten. Dabei ist ja niemand verpflichtet, sofort aus dem Wagen zu springen. Im Gegenteil, den Beamten ist es lieber, der VT bleibt erstmal ruhig und angeschnallt in seinem Auto sitzen, bis die Beamten am Fahrzeug sind. Zudem können ja zunächst auch die Türen verschlossen und das Seitenfenser nur einen Spalt weit geöffnet werden, bis die Beamten sich ausweisen. "Unsere" bayrischen Verkehrspolizisten sehen es im übrigen ganz gerne, wenn während einer Kontrolle der Motor abgestellt, der Zündschlüssel abgezogen und sichtbar auf das Armaturenbrett gelegt wird. Und zu guter letzt werden ja auch nicht gleich die Reifen zerschossen, wenn jamand nicht sofort auf die ersten Anhaltezeichen reagiert und normal weiterfährt. Dann wird eben der Druck erhöht, mittels Lichthupe, Aufsetzblaulicht, Sondersignal etc. Wer anschliessend vernünftig mit den Beamten spricht und einen plausiblen Grund für die Skepsis vorbringt, wird auch deswegen nicht sofort eine Anzeige wegen Widerstand bekommen. |
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05.09.2013, 15:16
Beitrag
#30
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1858 Beigetreten: 09.09.2004 Mitglieds-Nr.: 5458 |
jetzt auf die Mafia zu versteifen halte ich schon für ein wenig Paranoid...mal abgesehen davon, dass diese bestimmt nicht jemanden auf einer vielbefahrenen Autobahn rausziehen würden...mit mehr Zeugen ginge es ja kaum. Na ja, das seh ich anders: @Drosselklappe hält an, steigt aus, die getönten Scheiben des BMW senken sich ein wenig, es erscheinen 2 Kalaschnikow Läufe......... ratatatatatatatatat und @Drosselklappe drosselt gar nix mehr. Und ob mit 120km/h vorbeirauschende Fahrzeuge eine brauchbare Beschreibung des Fahrers abgeben können? -------------------- Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. Rene Descartes, 1596-1650
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05.09.2013, 16:46
Beitrag
#31
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3847 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 |
Für die Polizei geeignete BMW habe in der Regel eine "Flosse" auf dem Dach. Diese taugt weder für den analogen, noch für den digitalen Funk. Dann schau mal auf das Bild links. Das ist Tetra. -------------------- Firefighter im Ruhestand....
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05.09.2013, 16:50
Beitrag
#32
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 7635 Beigetreten: 27.05.2013 Wohnort: Wiesbaden Mitglieds-Nr.: 68681 |
Na ja, das seh ich anders: @Drosselklappe hält an, steigt aus, die getönten Scheiben des BMW senken sich ein wenig, es erscheinen 2 Kalaschnikow Läufe......... Wieso steigst du denn bei einer Kontrolle aus und gehst zum (Polizei)fahrzeug? Ich bleibe da schön sitzen. Wär ja noch schöner wenn ich mich auch noch anstrengen müsste aufzustehen. -------------------- Gruß Scitch
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05.09.2013, 18:03
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#33
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 563 Beigetreten: 22.10.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 24372 |
Dann schau mal auf das Bild links. Das ist Tetra. Mea culpa, DIE ist mir tatsächlich noch nicht begegnet. Die mir bisher bekannte ultimativ getarnte Antenne war bisher eine in den Stoßfänger integrierte und tatsächlich unsichtbare Antenne. Aber dass das mit einer Flosse jetzt auch schon geht.... Respekt. -------------------- Beste Grüße
Dirk "Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, muß die Gegend verlassen, wo sie gelten." Ja, Herr Goethe war ein weiser Mann... Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. Tucholsky. |
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05.09.2013, 18:29
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#34
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5566 Beigetreten: 13.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34126 |
Übrigens halte ich es für ein Gerücht nicht am Standstreifen angehalten zu werden.
Bisher (jeweils von offensichtlichen Polizeifahrzeugen) einmal am Standstreifen und einmal in der zweispurigen Ausfahrt der Kraftfahrtstraße gestanden. Sportliches Aussehen des Autos und Kennzeichen würde mich nicht wundern. Ich weiß sowohl von Zoll als auch Polizei, dass da z.T. auch mal tiefergelegte und getunte Asiaten gefahren werden -------------------- |
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05.09.2013, 18:54
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#35
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
"Unsere" bayrischen Verkehrspolizisten sehen es im übrigen ganz gerne, wenn während einer Kontrolle der Motor abgestellt, der Zündschlüssel abgezogen und sichtbar auf das Armaturenbrett gelegt wird. Aber Männchen machen muss ich nicht, oder ... Wenn man sonst keine Probleme hat. Wenn mich mit PKW so was anhalten würde, wäre die ZV zu, Motor an, Gang in günstigster Richtung eingelegt und das Fenster 2 mm offen, bis der Dienstausweis an der Scheibe pappt. Und allzu schnell auf mich zubewegen sollten sich die beiden auch nicht. Mit Mopped gälte ähnliches, da wäre jedenfalls die Hände an Kupplung und Gas, bis der Ausweis da ist. Und Standstreifen, sorry, no-go - Eigensicherung, da müssen die Herrschaften schon etwas hoheitlicher werden (mindestens Christbaum mit Musik) -------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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05.09.2013, 20:06
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#36
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 7635 Beigetreten: 27.05.2013 Wohnort: Wiesbaden Mitglieds-Nr.: 68681 |
Aber Männchen machen muss ich nicht, oder ... Nein. Da reicht auch der obligatorische Knicks. Wenn mich mit PKW so was anhalten würde, wäre die ZV zu, Motor an, Gang in günstigster Richtung eingelegt und das Fenster 2 mm offen, bis der Dienstausweis an der Scheibe pappt. Volle Zustimmung meinerseits. Aber anhalten würde ich eben trotzdem in jedem Fall wenn mir sowas entgegenleuchtet. Und allzu schnell auf mich zubewegen sollten sich die beiden auch nicht. Mit Mopped gälte ähnliches, da wäre jedenfalls die Hände an Kupplung und Gas, bis der Ausweis da ist. Und Standstreifen, sorry, no-go - Eigensicherung, da müssen die Herrschaften schon etwas hoheitlicher werden (mindestens Christbaum mit Musik) Na ja...ist ja deren Sicherheit ich steige, wie gesagt, bei einer Kontrolle auf dem Standstreifen nicht aus.
-------------------- Gruß Scitch
Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun. - Johann Wolfgang von Goethe |
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05.09.2013, 22:02
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#37
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 854 Beigetreten: 30.10.2011 Wohnort: Ingolstadt Mitglieds-Nr.: 61999 |
Höflichkeit und respektvoller Umgang miteinander macht eben manchmal den feinen Unetrschied zwischen mündlicher und gebührenpflichtiger Verwarnung. Und das erstmal die Türen und Fenster bei unklarer Situation geschlossen bleiben, hatte ich ja auch geschrieben. Einzelne Sätze aus dem Zusammenhang zu reissen muss ja auch nicht sein.
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06.09.2013, 10:21
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#38
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Bei unseren Zivilfahrzeugen erscheint im hinteren Anhaltesignalgeber im Wechsel "POLIZEI" und "FOLGEN" oder wahlweise "POLIZEI" und "STOP". Dann hat man ja eh schon angehalten und alle Zeit der Welt. BAB-Zivilstreife kann sich doch auch ruhig mit Uniform in einen entsprechend ausgerüsteten Wagen setzen. Im übrigen hat in den letzten fünf Jahren, seit wir diese Fahrzeuge haben, nach dem Anhalten mit dem Signalgeber und dem Zeigen des Dienstausweises noch nie jemand offen daran gezweifelt, ob wir echte Polizisten sind. Verwechslungsgefahr sehe ich eher bei (angeblicher) Kripo. Den Horst T. würde selbst ich als Oberinspektor Derrick erkennen, aber bei Götz G. oder noch abgerisseneren Typen!? Wenn man so nah ist, dass man den Dienstausweis als Fälschung erkennen kann, hat man sich schon ausgeliefert. -------------------- MfG Thomas
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06.09.2013, 12:06
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#39
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3847 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 |
DIE ist mir tatsächlich noch nicht begegnet. Die Flosse kann dafür kein 4m, dafür habe ich noch eine normale lange 4m-Antenne (1/4). -------------------- Firefighter im Ruhestand....
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06.09.2013, 12:23
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#40
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 854 Beigetreten: 30.10.2011 Wohnort: Ingolstadt Mitglieds-Nr.: 61999 |
Wenn man so nah ist, dass man den Dienstausweis als Fälschung erkennen kann, Naja, mal ehrlich, wer von uns "Normalos" kennt denn die verschiedenen Dienstausweise aller Polizeien und Länder schon so genau, dass er Original und Fälschung, selbst bei genauer Betrachtung, auch sicher unterscheiden kann? Selbst komplette Streifenwagen samt Uniformen sind ja schon gefälscht worden. Aber wer ist denn tatsächlich auch schon mal von falschen Polizisten angehalten oder verfolgt worden? Man kann sich auch viel einbilden. Wer sich wirklich nicht sicher ist und Angst hat, sollte einfach per Notruf bei der nächstgelegenen Dienststelle anrufen und nachfragen. Besonders natürlich in einsamer Gegend bei Nacht und Nebel. |
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07.09.2013, 13:10
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#41
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5566 Beigetreten: 13.07.2007 Mitglieds-Nr.: 34126 |
Motor aus ist doch eine Selbstverständlichkeit? Scho aus Selbstschutz.
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07.09.2013, 15:02
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#42
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4981 Beigetreten: 23.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69716 |
Muss ich einem Fahrzeug folgen, dass trotz "Leuchtreklame" absolut nicht als Polizeifahrzeug zu erkennen ist? Dass die Frage mehr als gerechtfertigt ist, sieht man auch an diesem Beispiel:falsche Polizisten |
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07.09.2013, 15:25
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#43
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 15124 Beigetreten: 08.09.2004 Wohnort: Stuttgart Mitglieds-Nr.: 5436 |
Aber wer ist denn tatsächlich auch schon mal von falschen Polizisten angehalten oder verfolgt worden? Ich werde höchst selten kontrolliert, weil ich sowohl vom Fahrzeug als auch von der Fahrweise seltenst Anlass gebe (Und wenn, wird das meistens ein freundliches Schwätzchen).Die Wahrscheinlichkeit, dass ich es dann mit falschen Polizisten zu tun habe, ist demnach deutlich höher. Zumal das alles ja nur relevant wird, wenn man eher einsam oder eben auf der AB angehalten wird. Schon auf einem belebten Parkplatz ist es unwahrscheinlich, dass da was falsch läuft. Motor aus ist doch eine Selbstverständlichkeit? Scho aus Selbstschutz. Versteh ich jetzt nicht
-------------------- Gruß Kai
---------------------- "Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu? |
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07.09.2013, 15:33
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#44
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 7635 Beigetreten: 27.05.2013 Wohnort: Wiesbaden Mitglieds-Nr.: 68681 |
Muss ich einem Fahrzeug folgen, dass trotz "Leuchtreklame" absolut nicht als Polizeifahrzeug zu erkennen ist? Dass die Frage mehr als gerechtfertigt ist, sieht man auch an diesem Beispiel:falsche Polizisten Denn der Sinn eines Zivilfahrzeuges ist ja nunmal dass es eben nicht sofort als Polizeifahrzeug zu erkennen sein soll. Versteh ich jetzt nicht Die Kontrollen in die ich (in Hessen) geraten bin fingen bei den kontrollierenden Beamten nach der Begrüßung so an: "Stellen sie mal bitte den Motor aus." Eben aus Selbstschutz damit derjenige nicht einfach versuchen kann der Kontrolle zu entgehen indem er Gas gibt und dabei eventuell noch einen der Beamten verletzt. Den Schlüssel auf das Armaturenbrett legen musste ich aber noch nicht. -------------------- Gruß Scitch
Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun. - Johann Wolfgang von Goethe |
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07.09.2013, 16:02
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#45
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4981 Beigetreten: 23.08.2013 Mitglieds-Nr.: 69716 |
Nun frage ich Euch, welche Vorschriften gelten hier? Also - gibt es hier Vorschriften, wie so etwas ablaufen muss? Muss ich auf dem Standstreifen halten und womöglich noch aussteigen, auch wenn in 50 cm Entfernung die LKW vorbeidonnern? Muss ich einem Fahrzeug folgen, dass trotz "Leuchtreklame" absolut nicht als Polizeifahrzeug zu erkennen ist? Ich versuche mal über die Spekulationsebene hinaus einige Antworten zu bieten: Verwaltungsvorschrift zur StVO Zitat Zu § 36 Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten Zu Absatz 1 1 I. Dem fließenden Verkehr dürfen nur diejenigen Polizeibeamten, die selbst als solche oder deren Fahrzeuge als Polizeifahrzeuge erkennbar sind, Zeichen und Weisungen geben. Das gilt nicht bei der Verfolgung von Zuwiderhandlungen. 2 II. Weisungen müssen klar und eindeutig sein. Es empfiehlt sich, sie durch Armbewegungen zu geben. Zum Anhalten kann der Beamte eine Winkerkelle benutzen oder eine rote Leuchte schwenken. Zitat Weisungen können durch Handbewegung, Polizeikelle, Zuruf, Pfeifen, Blaulicht, und Einsatzhorn erfolgen (OLG KölnVerkMitt 1984 Nr.91=VRS 67,295);auch vom Einsatzfahrzeug aus(BGH VerkMitt 1967 Nr.41) Die Annahme des Betroffenen, es handele sich dabei um einen Scherz eines Unbefugten, kann entschuldbar sein (BayObLG VRS 48,232 =DAR 1975,137) Weisungen sind nur wirksam, wenn sie klar und verständlich sind (OLG Karlsruhe VerkMitt 1996 Nr.12) Zum Anhalten kann die Polizei Winkerkellen, Anhaltesignalgeber, geschwenkte rote Leuchten oder Leuchtschrift verwenden (36 Abs.5 StVO) Durch Leuchtschrift von einem am Polizeifahrzeug angebrachten Signalfeld nach vorn oder hinten kann die Polizei dem betreffenden Kraftfahrer außerdem spezifische Weisungen erteilen. Zur Fahrt zu einer entfernteren Kontrollstelle ist der Fahrer nicht verpflichtet. (OLG Koblenz VRS 61,68) Die Weisungen und Zeichen der Polizeibeamten dürfen nicht blindlings befolgt werden; Verkehrsteilnehmer müssen selbst Umschau halten und die notwendige Vorsicht walten lassen. Auf andere Verkehrsteilnehmer ist weiterhin Rücksicht zu nehmen (BGH Vers 1961,255=VRS20,166) Quelle:Kommentare zur Straßenverkehrsordnung 14. Auflage |
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07.09.2013, 18:15
Beitrag
#46
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24417 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, Drosselklappe,
nachträglich herzlich willkommen im Verkehrsportal. Mir persönlich wäre nicht bekannt, dass es bei der Polizei Zivilfahrzeuge gibt, die nur ein "Bitte Folgen" ohne den Zusatz "Polizei" in der Leuchtschrift haben. Ohne einen triftigen Grund halten die wenigsten Kollegen einfach so ein Fahrzeug auf dem Standstreifen an, weder in zivil noch uniformiert, so dass das Ganze wirklich ein wenig eigenartig ist. Ein Anruf bei der Polizei mit Nennung des Kennzeichen wäre deshalb nicht falsch gewesen. Zum Anhalten an sich und zur möglichen Ahndung, wenn man dem Haltesignal nicht Folge leistet: Diese LED - Signalgeber sind grundsätzlich ein sehr gutes Hilfsmittel, um Fahrzeuge anzuhalten oder um anderen VT Informationen zukommen zu lassen. Es kommt allerdings immer wieder vor, dass VT diese Signale nicht deutlich erkennen können, sei es, weil die Sonne direkt drauf scheint, sei es, weil die Heckscheibe verdreckt ist (bei innenliegenden Signalgebern) oder dass z. B. im Winter Schnee auf dem Dachbalken liegt und die Streifenbesatzung hat nicht bemerkt, dass dieser die Leuchtschrift verdeckt. Es dürfte demnach sehr schwierig werden, jemandem nachzuweisen, dass er die Weisung der Beamten absichtlich nicht befolgt hat, wenn man nicht zusätzlich eindeutige Zeichen mit der Kelle oder mit der Hand gegeben hat. In aller Regel lassen sich solche Missverständnisse aber bei der anschließenden Kontrolle meistens recht leicht und zu aller Zufriedenheit klären. Zum Anhalten an sich: Insbesondere Nachts, wenn ein VT nicht so leicht erkennen kann, ob er es tatsächlich mit Polizeibeamten zu tun hat, lotsen die meisten Kollegen diese VT an helle Orte (z. B. Tankstellen, beleuchtete Parkplätze, Rastanlagen usw.), um zu zeigen, dass sie nichts zu verbergen haben. Also bitte nicht wundern oder beschweren, wenn man nicht direkt an Ort und Stelle, sondern unter Umständen erst nach ein paar Kilometern angehalten und kontrolliert wird. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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08.09.2013, 07:10
Beitrag
#47
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 800 Beigetreten: 25.03.2008 Wohnort: Trebbichau a.d.Fuhne Mitglieds-Nr.: 40970 |
@nachteule
Selbst Schnee auf dem Dach, aber andere mit Schnee auf dem Dach anhalten und abkassieren. |
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08.09.2013, 21:20
Beitrag
#48
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 315 Beigetreten: 05.08.2012 Mitglieds-Nr.: 65128 |
Hallo nachteule,
dann bist Du wohl nicht allen Zivilfahrzeugen in Hessen und Rheinland-Pfalz begegnet, oder? Denn hier ist entweder "BITTE" - "FOLGEN" - "FOLLOW ME" - "BITTE" - "FOLGEN" - "FOLLOW ME" im Wechsel oder aber "STOP" - "POLIZEI" - "STOP" - "POLICE" - "STOP" - "POLIZEI" - "STOP" - "POLICE" usw. "Folgen" und "Polizei" in einem gibt es hier nicht. |
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08.09.2013, 22:08
Beitrag
#49
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Wie soll man erkennen, dass es eine polizeiliche Weisung sei, wenn das Wort "Polizei" nicht benutzt wird?
Das kann ja auch jeder Ganove genauso signalisieren und es wäre nicht einmal Amtsanmaßung und Nötigung. Einfach nur eine Bitte, der das treudoofe Opfer aufs Wort folgt. -------------------- MfG Thomas
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08.09.2013, 22:55
Beitrag
#50
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 563 Beigetreten: 22.10.2006 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 24372 |
Zumindest die von Hänsch vertriebenen Anhaltesignalgeber, die auch überwiegend in den Provida-Fahrzeugen zum Einsatz kommen, zeigen immer Polizei mit an. Vielleicht war das bei älteren noch im Gebrauch befindlichen ASG anders.
Produktblatt Hänsch -------------------- Beste Grüße
Dirk "Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, muß die Gegend verlassen, wo sie gelten." Ja, Herr Goethe war ein weiser Mann... Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. Tucholsky. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 06.05.2024 - 15:16 |