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Beitrag
#1
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 28.07.2013 Mitglieds-Nr.: 69392 ![]() |
ich bin gestern abend auf dem Heimweg von einem Konzert kontrolliert worden und es wurden 0,8 Promille im Atem festgestellt. Die Polizei meinte daraufhin das wäre mit einem Monat Fahrverbot und 500 eur Strafe erledigt. Mir wurde aber 2005 schonmal der Führerschein wegen Alkohol entzogen. 2,1 Promille, Unfall, 12 Monate Führerscheinentzug, MPU. 2007 im Februar habe ich ihn dann wiederbekommen. Das habe ich gestern bei der Polizei aber nicht erwähnt und sie haben es auch nicht gefragt. Dazwischen gab es keinerlei Auffäligkeiten im Zusammenhang mit Alkohol bei mir. Es gibt einige Geschwindigkeitsbeschränkungen, Punkte deswegen aber nichts was mit Alkohol zu tun hätte. Was genau erwartet mich jetzt? Es ist 6 Jahre her aber der Zeitraum für Wiederholungtaten ist ja meine ich 10 Jahre. Gilt das auch unter 1,0 Promille? Was kann im besten, was im schlimmsten Fall auf mich zukommen? kann ich jetzt schon tun um mich optimal auf eine MPU vorzubreiten bzw alles in die Wege zu leiten falls diese auf mich zukommt. Ich brauche unbedingt eine konkrete Antwort womit genau ich rechnen muss - Geldstrafe, wie hoch, Führerschein weg, wenn ja wie lange, mpu ja nein - ich weiß einfach bei sovielen einzelfällen die man im internet findet nicht was auf mich speziell zutrifft. ich würde jetzt schon alles machen um mich optimal vorzubereiten damit ich auf jeden fall gute chancen habe - bin total verwirrt und verzweifelt weil ich nicht weiß was auf mich zukommt und was ich machen kann. Bitte helft mir mit eurem Fachwissen. LG und vielen Dank schon im Voraus |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 ![]() |
Hallo
![]() ich bin gestern abend auf dem Heimweg von einem Konzert kontrolliert worden und es wurden 0,8 Promille im Atem festgestellt. Ich nehme an du hast auf der Wache in ein größeres Gerät gepustet, nicht in ein Handgerät? Wie lang war der Zeitraum zwischen Trinkende und Pusten? ![]() Mir wurde aber 2005 schonmal der Führerschein wegen Alkohol entzogen. 2,1 Promille, Unfall, 12 Monate Führerscheinentzug, MPU. 2007 im Februar habe ich ihn dann wiederbekommen. Tilgungsfrist sind dann 10 Jahre, also wird die Fahrt erst im Februar 2017 getilgt.Was genau erwartet mich jetzt? Es ist 6 Jahre her aber der Zeitraum für Wiederholungtaten ist ja meine ich 10 Jahre. Gilt das auch unter 1,0 Promille? Ja. Du hast aber den Vorteil das § 29 Abs 8 StVG zur Anwendung kommt.Zitat [...] Unterliegen diese Eintragungen einer zehnjährigen Tilgungsfrist, dürfen sie nach Ablauf eines Zeitraums, der einer fünfjährigen Tilgungsfrist nach den Vorschriften dieses Paragraphen entspricht, nur noch für ein Verfahren übermittelt und verwertet werden, das die Erteilung oder Entziehung einer Fahrerlaubnis zum Gegenstand hat.[...] Das bedeutet: 500 EUR; 28,50 EUR Gebühren und Auslagen, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.Ich brauche unbedingt eine konkrete Antwort womit genau ich rechnen muss - Geldstrafe, wie hoch, Führerschein weg, wenn ja wie lange, mpu ja nein - ich weiß einfach bei sovielen einzelfällen die man im internet findet nicht was auf mich speziell zutrifft. MPU: Ja, da die alte TF noch nicht getilgt ist. Dazu muss die Ordnungswidrigkeit rechtskräftig und im VZR eingetragen werden. Dies sollte an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet werden, die wiederum dich anschreibt das eine MPU (mit Fristvorlage) fällig wird. Andernfalls würde die FE entzogen. Um ihn wieder zu bekommen ist dann ein Neuantrag und eine positive MPU nötig.edit: Ich würde zunächst versuchen die Rechtskraft des Bußgeldbescheides zu verzögern, damit die Tat nicht so schnell im VZR eingetragen wird. Das bringt dir Zeitvorteile in der Vorbereitung und kann durchaus einige Monate bringen, die dir helfen einen Entzug der FE zu vermeiden, da die Frist der FEB oft recht knapp bemessen ist. mfg darkstar -------------------- |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5885 Beigetreten: 13.09.2007 Wohnort: im größten Kreis Deutschlands Mitglieds-Nr.: 36526 ![]() |
Also, du wirst keine Sperrfrist bekommen - aber wenn du keine positive MPU in der Frist vorlegst, wird dir die FE entzogen - wie schon geschrieben.
Zur MPU-Vorbereitung: mit welcher Strategie bist du damals in die MPU gegangen? Kontrolliertes Trinken oder Abstinenz? Du wirst damit rechnen müssen, dass der Gutachter bei diesem Mal strengere Maßstäbe ansetzen wird - weil ja anscheinend deine damalige Vermeidungsstrategie nicht funktioniert hat. Bei Abstinenz werden heute strengere Maßstäbe an die Abstinenznachweise angesetzt - die Leberwerte wie damals reichen heutzutage nicht mehr aus - es werden ETG-Screenings verlangt. -------------------- Verstehen kannst Du dein Leben nur rückwärts. Leben musst Du es vorwärts.
Die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten ist - gewöhnlich wegen Bauarbeiten gesperrt. |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Konkret wird der Gutachter diesmal die Abstinenz von Dir verlangen, da kT ja nicht funktioniert hat. Diesen Nachweis über 12 Monate musst Du vor der MPU erbringen. So lang wird aber die Frist nicht sein. Es sieht also nicht so gut aus für Deinen Führerschein.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Beitrag
#5
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 28.07.2013 Mitglieds-Nr.: 69392 ![]() |
Hallo darkstar
![]() Ich nehme an du hast auf der Wache in ein größeres Gerät gepustet, nicht in ein Handgerät? Wie lang war der Zeitraum zwischen Trinkende und Pusten? ![]() ja ich habe dann auf der wache in ein größeres gerät gepustet - ich denke so ungefähr eine stunde lag zwischen dem ersten und den zweiten pusten und zwischen trinken und pusten vllt 2 stunden - die polizisten haben es auf der wache absichtlich etwas hinausgezögert weil ich ihnen wohl leid getan habe MPU: Ja, da die alte TF noch nicht getilgt ist. Dazu muss die Ordnungswidrigkeit rechtskräftig und im VZR eingetragen werden. Dies sollte an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet werden, die wiederum dich anschreibt das eine MPU (mit Fristvorlage) fällig wird. Andernfalls würde die FE entzogen. Um ihn wieder zu bekommen ist dann ein Neuantrag und eine positive MPU nötig. MPU mit Fristvorlage - heisst das wenn ich die MPU in der Frist schaffe wird mir der Führerschein nicht entzogen? Und heisst es auch wenn ich die MPU in der Frist nicht schaffe, dass ich ihn auf jeden Fall bekommen wenn ich sie dann zu einem späteren Zeitpunkt schaffe? edit: Ich würde zunächst versuchen die Rechtskraft des Bußgeldbescheides zu verzögern, damit die Tat nicht so schnell im VZR eingetragen wird. Wie kann ich das beispielsweise machen? mit einspruch? Das bringt dir Zeitvorteile in der Vorbereitung und kann durchaus einige Monate bringen, die dir helfen einen Entzug der FE zu vermeiden, da die Frist der FEB oft recht knapp bemessen ist. Was kann ich in dieser Zeit aktiv machen um mich vorzubereiten - wie sieht ein abstinenznachweis genau aus, also wo mache ich ihn und wie läuft das ab? - den würde ich gerne machen und zur MPU vorlegen können damit die dann auch Daten haben die meine Abstinenz beweisen. Ganz vielen Lieben Dank für deine Antwort - das hilft mir so sehr weiter !!! ganz toll dass du dich gleich so mit meinem Fall befasst hast. Konkret wird der Gutachter diesmal die Abstinenz von Dir verlangen, da kT ja nicht funktioniert hat. Diesen Nachweis über 12 Monate musst Du vor der MPU erbringen. So lang wird aber die Frist nicht sein. Es sieht also nicht so gut aus für Deinen Führerschein. Hallo Kai, ja das habe ich leider befürchtet ![]() Oh entschuldigung ich kann das mit dem Zitieren hier noch nicht so richtig, bin ja noch so neu hier aber ich hoffe man kann lesen was ich frage und meine.. Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 28.07.2013, 16:49
Bearbeitungsgrund: Antwort / Zitat kenntlich gemacht.
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
4 Haaranalysen im Abstand von 3 Monaten oder durch ein einjähriges Screening-Kontrollprogramm.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Beitrag
#7
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 28.07.2013 Mitglieds-Nr.: 69392 ![]() |
Also, du wirst keine Sperrfrist bekommen - aber wenn du keine positive MPU in der Frist vorlegst, wird dir die FE entzogen - wie schon geschrieben. wenn ich sie in der Frist versuche und versemmel weil zb nicht alle Daten oder Nachweise vorliegen und dann nochmal mache - geht das oder muss ich sie gleich später ansetzen? hab ich mehrere Versuche? Zitat Zur MPU-Vorbereitung: mit welcher Strategie bist du damals in die MPU gegangen? Kontrolliertes Trinken oder Abstinenz? ich habe damals gesagt dass ich das auto nicht mehr verwende wenn ich weiß dass dort getrunken wird damit ich garnicht die Möglichkeit habe zu fahren Zitat Bei Abstinenz werden heute strengere Maßstäbe an die Abstinenznachweise angesetzt - die Leberwerte wie damals reichen heutzutage nicht mehr aus - es werden ETG-Screenings verlangt. Was genau ist ein ETG-Screening und wo kann ich es machen? Vielen Dank für deine Antwort und dass du dich mit meinem Problem beschäftigt hast. Liebe Grüße |
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Beitrag
#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 237 Beigetreten: 10.07.2013 Wohnort: Schleswig-Holstein Mitglieds-Nr.: 69186 ![]() |
Hallo und willkommen im VP
![]() Bezüglich Frist zur MPU Vorlage kann man auch um Fristverlängerung beten. Sollte dies nicht möglich sein, muss man den Entzug eben erstmal akzeptieren. Hat den Vorteil das alle Punkte gelöscht werden. Ein ETG Screenig untersucht Parameter auf Alkohol, es ist also ein Verfahren um Alkoholabstinenz nachzuweisen. Schon geringer Alkoholkonsum kann so nachgewiesen werden. LG -------------------- - Der Starke ist am mächtigsten allein, zwischen all den anderen und niemals einsam -
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Beitrag
#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5292 Beigetreten: 26.03.2012 Wohnort: da wo ich bin Mitglieds-Nr.: 63817 ![]() |
Hallo fs5102
Ein ETG Screening Vertrag kannst Du bei einem forensisch akkreditierten Labor nach der DIN EN ISO/IEC 17025 abschließen. Verschiedene MPI´s (ob es alle tun, weiß ich nicht) bieten dieses an. Aber auch freie Labore, damit meine ich unabhängig von der MPU bieten solche Screening Verträge an. Der Vorteil dieser ist eindeutig der geringere Preis. (Ich zahlte pro Urinscreening 56,--€, bei einem MPI ist durchaus das doppelte drin) Das ETG ist, soweit ich weiß, ein Stoffwechselprodukt welches in der Leber anfällt durch den Abbau des Alkohols. Dieses ETG kann im Urin oder in den Haaren nachgewiesen werden, und gilt somit als Kontrolle des Nichtkonsums, wenn keines vorhanden ist. Urinscreening: halbjahres Vertrag beinhaltet 4 Einbestellungen, Jahresvertrag 6 Einbestellungen. D.h. Du wirst angerufen und musst innerhalb 24 Stunden im Labor erscheinen und unter Aufsicht Urin abgeben, der dann untersucht wird. Außerdem wird hier auch der Kreatininwert mitbestimmt, da bei einer zu dünnen Urinprobe der Urin nicht verwertbar ist und somit den Nichtkonsum nicht bestätigt werden kann. Daher solltest Du an diesen Tagen nicht viel Flüssigkeit zu Dir nehmen, um eine konzentrierte Urinprobe abgeben zu können. Haaranalyse Bei Alkohol kann nur für ein Vierteljahr rückwirkend eine Analyse in Auftrag gegeben werden. (Das heißt für 1 Jahr AB brauchst Du 4 Stück) Allerdings gilt für die erste Analyse: nach dem Konsum können ETG verseuchte Haare noch einwachsen. Das heißt ein Sicherheitspuffer von mds 1 Monat besser 2 musst Du einplanen. D.h. die erste Analyse solltest Du erst nach 4 besser 5 Monaten untersuchen lassen. Somit zu den Vor- bzw Nachteilen der Screeningsmöglichkeiten: Urin: Du kannst sofort beginnen. Allerdings, ist es manchen durch die kurzfristige Einbestellung das Erscheinen dort kompliziert bzw bei Montagearbeit unmöglich. Haar: Der Beginn ist verzögert. Allerdings kannst Du den Termin selbst vereinbaren. (Achte aber das zwischen den Analysen die 3 Monate eingehalten werden, und keine Lücken entstehen. Ich hoffe ich konnte Dir weiterhelfen Liebe Grüße Lotte -------------------- Jedes Ding hat drei Seiten: Eine, die Du siehst, eine, die ich sehe und eine, die wir beide nicht sehen. (aus China)
https://www.youtube.com/watch?v=oZyyaRyoTyk |
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#10
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 23 Beigetreten: 29.06.2013 Mitglieds-Nr.: 69055 ![]() |
ja ich habe dann auf der wache in ein größeres gerät gepustet - ich denke so ungefähr eine stunde lag zwischen dem ersten und den zweiten pusten und zwischen trinken und pusten vllt 2 stunden - die polizisten haben es auf der wache absichtlich etwas hinausgezögert weil ich ihnen wohl leid getan habe. Oder einfach, um die Anflutung des 'restlichen' Alkohols abzuwarten. |
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#11
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 28.07.2013 Mitglieds-Nr.: 69392 ![]() |
Oh ihr habt mir alle sehr geholfen
![]() Ich denke ich werde jetzt zwei Strategien gleichzeitig verfolgen: 1. Abstinenz und Screening ab sofort um bei der MPU etwas vorweisen zu können und 2. den Bußgeldbescheid abwarten und Einspruch einlegen. Ich habe gelesen, dass dieses Verfahren dann erstmal bis zu 8 Monate dauern kann bis eine gerichtliche Entscheidung über die Ordnungswidrigkeit gefällt wird und wenn dann erst eine Eintragung im VZR erfolgt und die Führerscheinstelle danach erst das Verfahren mit der MPU anleiert kann ich es vllt schaffen 12 Monate Abstinenz bis zur MPU zusammenzubekommen. Ausserdem habe ich weder Ausweispapiere noch Führerschein zum Zeitpunkt der Kontrolle dabeigehabt und es wurde auch nicht zwingend verlangt oder innerhalb der nächsten 24 Std - vllt ist das ja ein Verfahrensfehler von der Polizei? Kaugummi habe ich auch gekaut und da habe ich jetzt gelesen dass dadurch die Messergebnisse des Atemalkoholtest unverwertbar werden - Blut wurde ja nicht getestet - vllt kann ich ja mit einem findigen Anwalt auch erreichen dass das Bußgeldverfahren fallen gelassen wird - dann würde keine Eintragung erfolgen, die Führerscheinstelle bekäm von der Sache nichts mit und damit wäre dann die MPU auch hinfällig oder? Ich hätte aber noch eine Frage - hat jemand hier eine 2. MPU schon geschafft? Ich kann mir nicht vorstellen dass man da noch mit großen Reden punkten kann, da muss ich doch dann soviele Fakten und Daten einfach zusammentragen wie ich kann, Termine vllt bei den Anonymen Alkoholikern? Screening? Verkehrspsychologe? Gibt es noch mehr was ich machen könnte? Hat da jemand Erfahrung? Liebe Grüße und ganz herzlichen Danke an alle die mir bis hierher schon geholfen haben ![]() |
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 186 Beigetreten: 09.03.2010 Mitglieds-Nr.: 53060 ![]() |
Dass du weder Ausweispapiere noch Führerschein dabei hattest hat keine weiteren Auswirkungen auf den Verfahrensverlauf. Man konnte ja deine Identität trotzdem feststellen.
Das Gerät, in welches du auf der Wache gepustet hast liefert eine gerichtsverwertbare Messung. Täte es das nicht, hätte man bei 0,8 AAK mit Sicherheit eine Blutprobe genommen. Was du tun kannst: du kannst dich einer Selbsthilfegruppe anschließen (kostet nix), ein paar Stunden beim Verkehrspsychologen nehmen und dich im Internet (z.b. hier im Forum) belesen. Mit entsprechender Vorbereitung, Aufarbeitung und Verhaltensänderung ist dann auch eine zweite MPU zu schaffen. -------------------- |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Ich kann mir nicht vorstellen dass man da noch mit großen Reden punkten kann, da muss ich doch dann soviele Fakten und Daten einfach zusammentragen wie ich kann, ist so. Aber mit den von Dir skizzierten Maßnahmen (AB-Nachweise, Psychologe, ggf. SHG) ist die zweite MPU durchaus zu schaffen. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5292 Beigetreten: 26.03.2012 Wohnort: da wo ich bin Mitglieds-Nr.: 63817 ![]() |
Hallo fs5102
Ich hätte aber noch eine Frage - hat jemand hier eine 2. MPU schon geschafft? Jo - siehe Link http://www.verkehrsportal.de/board/index.p...entry1057244174 Liebe Grüße Lotte -------------------- Jedes Ding hat drei Seiten: Eine, die Du siehst, eine, die ich sehe und eine, die wir beide nicht sehen. (aus China)
https://www.youtube.com/watch?v=oZyyaRyoTyk |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 ![]() |
MPU mit Fristvorlage - heisst das wenn ich die MPU in der Frist schaffe wird mir der Führerschein nicht entzogen? Und heisst es auch wenn ich die MPU in der Frist nicht schaffe, dass ich ihn auf jeden Fall bekommen wenn ich sie dann zu einem späteren Zeitpunkt schaffe? Richtig und richtig.Wie kann ich das beispielsweise machen? mit einspruch? Ja.Ich habe gelesen, dass dieses Verfahren dann erstmal bis zu 8 Monate dauern kann bis eine gerichtliche Entscheidung über die Ordnungswidrigkeit gefällt wird und wenn dann erst eine Eintragung im VZR erfolgt und die Führerscheinstelle danach erst das Verfahren mit der MPU anleiert kann ich es vllt schaffen 12 Monate Abstinenz bis zur MPU zusammenzubekommen. Wie lang es bis zur zu einer möglichen Verhandlung dauert kann man schwer abschätzen da es von der Arbeitsbelastung des Gerichts abhängt. Das ist regional recht unterschiedlich. Wie schon oben geschrieben: Einige Monate sind durchaus möglich.Kaugummi habe ich auch gekaut und da habe ich jetzt gelesen dass dadurch die Messergebnisse des Atemalkoholtest unverwertbar werden - Blut wurde ja nicht getestet - Verlinke mal, man lernt ja gern dazu... ![]() Ich hätte aber noch eine Frage - hat jemand hier eine 2. MPU schon geschafft? Ja, schaue dich mal hier in der FAQ um.mfg darkstar -------------------- |
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#16
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 28.07.2013 Mitglieds-Nr.: 69392 ![]() |
Noch ne idee - also neben der Vorbereitung auf die MPU - Stichwort Nachtrunk
Ich habe ja wie gesagt nur eine Atemalkoholkontrolle durchführen lassen - die Polizei hat mich nicht im fahrenden Fahrzeug angehalten sondern weil der Adac mein Auto auf dem Hof eines Bauern aus dem Graben geholt hat in den ich beim Rückwärtswenden mit den Hinterreifen reingerutscht bin - dies wollten die Beamten aber garnicht erwähnen wie sie mir versicherten weil es sich dabei ja nicht um einen Unfall gehandelt hätte und ihnen selbst das hätte auch passieren können und sie ausserdem keine Ausfallerscheinungen bei mir feststellen konnten wir sind gegen 22 uhr in den Graben gerutscht, der Bauer kam, dessen Nachbar kam - man überlegte ob man das Auto mit dem Traktor rausziehen soll hat sich dann aber für den Abschleppdienst entschieden - dieser kam um 23:30 uhr - diese Angaben hat er bei der Polizei gemacht und der Bauer kann bezeugen, dass wir um 22 Uhr auf seinem Hof standen auf die Frage der Polizei wieviel ich getrunken hätte gab ich an 1-2 Bier aber nicht wann - auf der Wache, als der Beamte das Formuar ausgefüllt hat habe ich keine weiteren Angaben zur Sache gemacht ich hatte 0,8 promille - lt promillerechner im internet wären das bei mir, weiblich, 1,76 cm, 75 kilo tatsächlich 0,9 Liter Bier also 2 Flaschen Müsste die Polizei mir nicht nachweisen dass ich diese auf der Fahrt getrunken habe?? Also ich habe gelesen dass damit tatsächlich schonmal jemand Erfolg vor gericht hatte und die Anklage wurde fallen gelassen, da ging es allerdings um 1,53 promille und der Fahrer behauptete in kurzer Zeit 3 Flaschen Sekt getrunken zu haben. Die Führerscheinbehörde forderte dann aber trotzdem - AUA - eine MPU weil das auf ein missbräuchliches Trinkverhalten und hohe Gewöhnung hindeute. - Aber bei zwei Bier? in einer Stunde? also in meinem Fall - ausserdem handelte es sich in dem beschriebenen Fall ja schon direkt um eine Straftat mit Unfall und bei mir eben um eine Ordnungswidrigkeit... Kann ich mit der Einrede dass die Polizei doch garnicht weiß wann ich getrunken habe und ob ich tatsächlich betrunken gefahren bin Erfolg haben? also damit keine MPU auf mich zukommt - ich muss ja nicht sagen ich habe nach der Fahrt getrunken, ich muss doch garnichts sagen - die nachweislast liegt doch bei der Polizei und wenn die es nicht zweifelsfrei klären können??? LG Franca |
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#17
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 186 Beigetreten: 09.03.2010 Mitglieds-Nr.: 53060 ![]() |
Ich denke, das mit dem Nachtrunk würde als nachträgliche Schutzbehauptung gesehen. Das hättest du gleich angeben müssen, dann hätte man ggf. zwei Blutproben mit etwas zeitlichem Abstand zueinander genommen.
Das nächste Problem, dass sich für mich stellt: du hast ja damals in der MPU KT angegeben. Mit KT kommt man allerdings gar nicht erst auf 0,8 Promille. ![]() -------------------- |
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#18
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 28.07.2013 Mitglieds-Nr.: 69392 ![]() |
ja also ich habe damals bei der MPU gesagt dass ich generell wenig trinken werde und wenn ich weiß dass getrunken wird zb aus einem bestimmten Anlass das Auto garnicht erst mehr mitnehme weil dann die Gefahr zu fahren damit ganz natürlich und endgültig ausgeräumt ist.
naja wie gesagt bei meinen körperlichen Gegebenheiten wäre 0,8 promille 0,4l Wein ( 2 Gläser ) oder 0,9 l Bier ( also 3 kleine Flaschen oder zwei Große ). Über einen Zeitraum von eineinhalb Stunden ist das ja nicht so viel und wenn man auf den ADAC wartet und davon ausgeht dass die Hinterachse vom Auto gebrochen ist und man damit eh nicht mehr fahren kann ergibt sich auch nicht die Gefahr unter Alkohol weiterzufahren. Ist dann ja natürlich und endgültig nicht mehr möglich. ich weiß halt aber auch nicht, deswegen frage ich ja - ich hab eben gelesen die Beweislast liegt bei der Polizei und die hat mich nicht gefragt ob ich betrunken Auto gefahren bin und wann ich getrunken habe sondern nur wieviel und da habe ich 1-2 Bier gesagt, das mit der Atemkontrolle liegt ja in der Hand der Polizei, wenn die Nachtrunk vermuten und ausschließen wollen müssten sie die 2 Blutproben machen und die haben eben keine Blutkontrolle gemacht - ich dachte jetzt eben so - ich würde garnicht ausführen dass es sich bei mir um Nachtrunk handelte sondern so argumentieren, dass wenn die Polizei nicht zweifelsfrei Nachtrunk ausschliessen kann oder bestimmen wann die 0.8 Promille entstanden sind dann können sie mir auch keine Ordnungswidrigkeit anlasten. Also nicht behaupten: Es war Nachtrunk sondern fragen: Könnt ihr Nachtrunk ausschließen? und falls nicht gibt es dann überhaupt eine Grundlage für einen Bußgeldbescheid? naja aber das war eben so ne Idee - weiß nicht ob das wirklich funktionieren kann. Kann eigentlich die Führerscheinstelle auch eine MPU fordern wenn die Ordnungswidrigkeit fallen gelassen wird? Also in dem Beispielfall oben haben sie ja eine MPU angeordnet obwohl das Strafverfahren eingestellt wurde.... aber bei mir ist greift doch auch dies Nicht-Verwertungs-Regel nach 5 Jahren weil es nicht nicht um Entzug der Fahrerlaubnis sondern nur um Fahrverbot handelt § 29 Abs 8 StVG.... Können Punkte oder Streitereien mit Landratsamt und Verkehrsbehörden ( Einsprüche ) eigentlich auch zur Beurteilung für eine MPU hinzugezogen werden? Weil die dann sagen die hat ja immer was? Muss nämlich zu allem Überfluss seit 4 Monaten ein Fahrtenbuch führen weil ich eine Zwillingsschwester habe und bisher 2 mal nicht festgestellt werden konnte wer beim Geblitzt-werden gefahren ist. Fragen über Fragen - Danke für eure Geduld, vielleicht bin ich in meiner Verzweiflung gerade etwas anstrengend aber mir schwirren gerade alle möglichen und unmöglichen Dinge durch den Kopf wie ich da alles richtig machen könnte damit es optimal für mich läuft ![]() Vielen Dank nochmal an euch alle ![]() Für darkstar der Link wg dem Kaugummi http://www.einspruch-gegen-bussgeldbeschei...l-am-steuer.htm hier heisst es...: Zudem darf man 10 Minuten vor der Messung nicht geraucht oder Kaugummi gekaut haben. Sonst ist die Messung zwingend unverwertbar. |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 10706 Beigetreten: 12.05.2006 Mitglieds-Nr.: 19269 ![]() |
Für darkstar der Link wg dem Kaugummi Ich kann nirgendwo im Link ein Urteil finden auf die sich diese Meinung stützt. http://www.einspruch-gegen-bussgeldbeschei...l-am-steuer.htm hier heisst es...: Zudem darf man 10 Minuten vor der Messung nicht geraucht oder Kaugummi gekaut haben. Sonst ist die Messung zwingend unverwertbar. ![]() Das einzige was ich dazu finde ist das Urteil des OLG Stuttgart Beschluss vom 02.07.2010 - 4 Ss 369/10. Zitat [...] Aus dem Gutachten von Schoknecht (aaO) ergibt sich nicht, dass die Messung in jedem Fall unverwertbar ist, wenn die Kontrollzeit von 10 Minuten nicht eingehalten worden ist. Hierdurch soll lediglich ausgeschlossen werden, dass der Proband keine die Messung möglicherweise beeinflussenden Substanzen zu sich genommen hat. Beispielhaft werden Mundwasser und Spray genannt (in denen alkoholische Substanzen enthalten sein können). Hieraus folgt, dass die Messungen im Einzelfall trotz Nichteinhaltung der Kontrollzeit aussagekräftig sein können. [...] Im Urteil wurde ein zusätzlicher Sicherheitsabschlag von 0,02 mg/l vorgenommen. Der wird dir nicht weiterhelfen, da die festgestellte AAK bei dir im Vergleich zum verhandelten Fall höher war - lies dir auch noch einmal den Leitsatz des Urteils durch.Ich kann auch keinen Anhaltspunkt finden das die Wartezeit bei dir nicht eingehalten wurde, denn: Zitat ich denke so ungefähr eine stunde lag zwischen dem ersten und den zweiten pusten und zwischen trinken und pusten vllt 2 stunden - die polizisten haben es auf der wache absichtlich etwas hinausgezögert weil ich ihnen wohl leid getan habe mfg darkstar Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 30.07.2013, 09:48
Bearbeitungsgrund: Post überarbeitet.
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Beitrag
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 28.07.2013 Mitglieds-Nr.: 69392 ![]() |
Ah ja dann kann man das wohl wirklich vergessen, naja für mich wäre eben die allerbeste Lösung wenn man mit allem zusammengenommen vielleicht soviele Fehler der Polizei oder einen so großen Fehler im Verfahren zusammentragen/finden könnte, dass die Ordnungswirdrigkeit garnicht aufrecht erhalten werden könnte....
Klar ist das schwierig und die Welt läuft nicht ab wie im Kino aber ich sammel da in meinem Fall jetzt alles was helfen könnte und klammer mich an jeden Strohhalm. Also die Kaugummisache is schonmal nix, Nachtrunk offensichtlich auch problematisch aber wenn die Dinge so stehen wie bei mir, also nicht fahrend angehalten, kein Unfall ( also mit anderen Beteiligten oder Schäden für die Behörden - am Ende war nicht mal mein Auto beschädigt ) oder Anzeige, Zeugen die sagen ich habe getrunken, Polizei lange später da, kein Bluttest, keine Papiere - naja irgendwie muss man das doch günstig für mich verwerten können... am Ort waren immerhin ausser mir 4 Personen als die Polizei kam ( zwei Freunde von mir und die 2 Landwirte) die alle bereit sind für mich auszusagen. Mir ist schon damit gedient wenn das Verfahren hinausgezögert wird und der Monat Fahrverbot und die 500 eur - das wäre auch nicht das Problem das ist ja hinzukriegen aber naja das mit der MPU... letztes Mal wars eben so heftig, ich weiß nicht wie die da zu mir stehen wenn ich das jetzt nochmal machen soll - ich hab da einfach Angst davor. Es war alles saudumm von mir wie das gelaufen ist gar keine Frage aber ich fahre täglich 120 km ins Geschäft und den Job kann ich vergessen wenn mir der Führerschein entzogen wird, deswegen bin ich jetzt einfach zu allem bereit um die MPU abzuwenden.... |
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Beitrag
#21
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5292 Beigetreten: 26.03.2012 Wohnort: da wo ich bin Mitglieds-Nr.: 63817 ![]() |
Hallo Franca,
deswegen bin ich jetzt einfach zu allem bereit um die MPU abzuwenden.... Warum möchtest Du Deine Energie auf etwas verschwenden, was ohnehin nicht mehr abwendbar ist? Du bist erneut mit Alkohol am Steuer erwischt worden, Punkt aus basta! Nun gilt es zu seinem Fehler zu stehen und das Beste daraus zu machen! Versuche wie Dir geraten wurde, die MPU Anordnung durch Verzögerung der Verhandlung hinauszuschieben, vielleicht hast Du viel Glück und das ganze dauert ein Jahr, welches Du für Deine AB Nachweise brauchst. Hast Du Dich zum Screening schon in einem Labor angemeldet? aber naja das mit der MPU... letztes Mal wars eben so heftig, ich weiß nicht wie die da zu mir stehen wenn ich das jetzt nochmal machen soll - ich hab da einfach Angst davor. Es war alles saudumm von mir wie das gelaufen ist gar keine Frage mit einer guten Vorbereitung ist die MPU zu schaffen!! Verschwende daher Deine Zeit nicht unnötig, kümmere Dich um Dich und nicht um das, was nicht aufzuhalten ist. Liebe Grüße Lotte -------------------- Jedes Ding hat drei Seiten: Eine, die Du siehst, eine, die ich sehe und eine, die wir beide nicht sehen. (aus China)
https://www.youtube.com/watch?v=oZyyaRyoTyk |
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#22
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 28.07.2013 Mitglieds-Nr.: 69392 ![]() |
Hallo Lotte,
ja da hast du natürlich vollkommen recht - ich mache das mit der Vorbereitung auf die MPU ohnehin schon ab gestern ( werde das mit der Haaranalyse machen, die erste kann ich aber frühestens in 3 Monaten machen weil vom We ja noch Alkohol im Haar ist sozusagen ) schließlich weiß man ja im Vorfeld auch nie wie so ein Verfahren am Ende ausgeht. Ich habe aber eine Rechtschutzversicherung und würde daher natürlich gern paralell alles versuchen die MPU abzuwenden - ich will ja nicht lügen es geht ja darum ob ich durch Verfahrensfehler eine Einstellung erreichen kann und ich meine eben in meinem Fall gibt es soviele angreifbare Punkte, dass da vielleicht eine Chance besteht. Ich will eben alle Möglichkeiten ausschöpfen und mich nicht nur in eine Richtung bemühen. Doppelt hält besser ![]() Für mich ist das mit der Abstinenz kein Problem - ich trinke nämlich mittlerweile tatsächlich nie ohne feierlichen Anlass und insgesamt recht wenig. Das wegzulassen kostet mich Null Energie und die Proben abgeben und ein paar Kurse besuchen oder einen Psychologen, ja auch kein Ding im Grunde - alles ja gut machbar... habe ja ein ganzes Jahr mich da immerwieder regelmäßig zu bemühen - der Aufwand is überschaubar, hab das ja schonmal gemacht. Ich würde eben die viele verbliebene Zeit - zwischen einfach nichts mehr trinken und Terminen bei Psychologe und Selbshilfegruppe - nutzen um vielleicht um die mpu drumrum zu kommen - ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass das Bestehen so ein Spaziergang sein soll ( wie ich ihn grad beschrieben habe ), mal abgesehen von den Kosten die auf mich zukommen und Nicht-Bestehen stellt für mich bei meinem Arbeitsweg einfach ne totale Katastrophe dar. Liebe Grüße Franca |
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#23
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Ausserdem - wenn ich schon Einspruch einlege um das Verfahren hinauszuzögern kann ich ihn ja vllt gleich so einlegen dass ne Chance besteht dass es fallengelassen wird. Ich würde den Rechtsweg doch so oder so schon allein für die Verzögerung gehen. dann muss Dein Anwalt aber wirklich gewieft sein. Von der Sorte gibt es nicht so viele. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#24
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 28.07.2013 Mitglieds-Nr.: 69392 ![]() |
Ja leider
![]() das ist mir klar - so einem würd ich wohl glatt n Heiratsantrag machen wenn er das hinbekommt ![]() Gibts hier im Forum denn vielleicht zufällig einen Anwalt der sich das zutraut und meint das wäre zu schaffen ? Eben so ein gewiefter... ![]() Rechtschutz habe ich wie gesagt und falls die das nicht macht wärs auch kein Problem die Kosten selbst zu tragen. |
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#25
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5292 Beigetreten: 26.03.2012 Wohnort: da wo ich bin Mitglieds-Nr.: 63817 ![]() |
Hallo Franca,
Für mich ist das mit der Abstinenz kein Problem - ich trinke nämlich mittlerweile tatsächlich nie ohne feierlichen Anlass und insgesamt recht wenig. Ich würde eben die viele verbliebene Zeit - zwischen einfach nichts mehr trinken und Terminen bei Psychologe und Selbshilfegruppe - nutzen um vielleicht um die mpu drumrum zu kommen - Die erste Aussage passt irgendwie nicht zur zweiten, oder hast Du so viele feierliche Anlässe als dann plötzlich soviel verbliebene Zeit jetzt übrig bleibt? ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass das Bestehen so ein Spaziergang sein soll ( wie ich ihn grad beschrieben habe ), mit einer vernünftigen Problembewusstwerdung, einer einsichtigen Problemannahme, der gelungenen tiefen Problemaufarbeitung und der einhergehenden gewollten und dauerhaften Verhaltensänderung ist eine MPU locker machbar. Rechtschutz habe ich wie gesagt und falls die das nicht macht wärs auch kein Problem die Kosten selbst zu tragen. mal abgesehen von den Kosten die auf mich zukommen Für den Anwalt sind die Kosten kein Problem, für die Geschichte MPU schon? Liebe Grüße Lotte -------------------- Jedes Ding hat drei Seiten: Eine, die Du siehst, eine, die ich sehe und eine, die wir beide nicht sehen. (aus China)
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#26
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 28.07.2013 Mitglieds-Nr.: 69392 ![]() |
Hallo Lotte,
in der Zeit zwischen "nichts trinken" und den Terminen bei Psychologen und Selbsthilfegruppe gibt es keine Zeit in der getrunken wird... ich meinte eigentlich in der Zeit während dem nicht-trinken und zwischen den Terminen - also eigentlich nehmen mir ja nur die Termine etwas Zeit - nicht-trinken kostet ja keine ich glaube ich habe mich da etwas missverständlich ausgedrückt ich weiß nur dass die Verkehrsrechtschutz die Anwaltskosten bei einem Verfahren trägt aber ich wusste nicht, dass die auch die Kosten für Haaranalysen, eine MPU oder einen Psychologen übernimmt - war das bei dir so? Dann frage ich bei meiner nochmal nach - dann wären die Kosten tatsächlich kein Problem Liebe Grüße Franca haha achso ich sollte auch besser lesen - jetzt hab ich erst das zweite von dir verstanden, lotte ja bezahlen kann ich sowohl einen anwalt als auch die kosten der mpu - wenn es sein muss - aber wenn ich die für die mpu sparen kann, die ja eh keine rs übernimmt soweit ich weiß wäre das ja noch die beste lösung |
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#27
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 28.07.2013 Mitglieds-Nr.: 69392 ![]() |
Hallo ich schon wieder,
ich hab noch eine Frage - dieses Verwertungs - bzw. Übermittlungsverbot nach § 29 Abs. 8 - sichert mich das ab bis die Ordnungswidrigkeit eingetragen wird bzw. wenn sie fallengelassen wird darf die Führerscheinbehörde mir die MPU dann noch anordnen? Ich habe gelesen die Führerscheinstelle muss ja nur von den Vorfall erfahren und kann aktiv werden. Wenn zb die Polizei das versehentlich dorthin meldet wissen die es ja schon... oder naja eben wenn sies irgendwie erfahren, dürfen sie die Info dann verwerten oder nicht? Weil wenns blöd läuft dann kann die Führerscheinstelle das alles ja auch unabhängig vom Ordnungswidrigkeitsverfahren früher schon erfahren und mir dann trotzdem dass ich vllt versuche das Verfahren hinauszuzögern ne MPU anordnen oder? Viele Grüße Franca |
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#28
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
Die Führerscheinstelle kann in der Tat tätig werden, sobald sie von dem Vorfall erfährt. Denn in dem OWi-Verfahren kann ja kein Entzug der Fahrerlaubnis erfolgen und dementsprechend wird dort Deine Kraftfahreignung auch nicht geprüft, so dass die Führerscheinstelle sofort Deine Eignung durch eine MPU-Anordnung überprüfen könnte. Auch ist ein Übergang zum Strafverfahren nicht zu erwarten, da bei Dir ja keine Blutalkoholmessung erfolgt ist.
Die FSSt kann sich dabei lediglich nicht auf eine rechtskräftige festgestellte OWi berufen, sondern müsste die OWi unabhängig vom OWi-Verfahren beweisen. Wenn aber Polizisten bezeugen können, dass Du erstens gefahren bist, zweitens zwischen Anhalten und Alkoholmessung nichts mehr getrunken hast und drittens bei der Messung alles korrekt verlaufen ist, dann ist diese Beweisführung kaum zu erschüttern. Insofern könnte die MPU-Anordnung schon vor Abschluss des OWi-Verfahrens kommen. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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#29
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
so wirklich wahrscheinlich ist das aber nicht, zumal sie in einem Strafverfahren abwarten müssten.
-------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#30
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 28.07.2013 Mitglieds-Nr.: 69392 ![]() |
Wenn aber Polizisten bezeugen können, dass Du erstens gefahren bist, zweitens zwischen Anhalten und Alkoholmessung nichts mehr getrunken hast und drittens bei der Messung alles korrekt verlaufen ist, dann ist diese Beweisführung kaum zu erschüttern. das genau kann die Polizei ja nicht, sie haben mich ja nicht fahrend angehalten sondern sind zufällig zum Ort des Geschehens gekommen als das Fahrzeug schon eineinhalb Stunden auf dem Hof des Bauern stand und nicht mehr bewegt werden konnte - sie können also auch nicht beweisen dass ich in dieser Zeit nichts mehr getrunken habe - sie wurden ja noch nicht einmal deswegen gerufen, es war wie gesagt reiner Zufall dass sie überhaupt dort vorbeikamen. Ausserdem stand das Auto auf Privatgelände (Hof des Bauern), gilt die Straßenverkehrsordnung da überhaupt? (ist mir noch eingefallen) Seh ich das dann aber jetzt richtig dass die Führerscheinbehöre schon erstmal abwarten müsste bis die Owi rechtskräftig ist weil sie mir die Tat sonst unabhängig von der Bußgeldbehörde erstmal beweisen müsste um tätig zu werden? Viele Grüße ![]() |
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#31
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21408 Beigetreten: 24.09.2003 Mitglieds-Nr.: 175 ![]() |
OK, dann ist die Beweislage für die Behörde nicht so klar und sie wird vermutlich das OWi-Verfahren abwarten. Es kommt allerdings auch stark darauf an, was die Polizei in ihrer Mitteilung an die Behörde geschrieben hat.
Ein Bauernhof ist kein öffentlicher Verkehrsraum, solange auf dem Hof kein Publikumsverkehr stattfindet (z.B. Hofladen, Scheunenfeste). Es liegt aber ja auf der Hand, dass das Fahrzeug über öffentlichen Verkehrsraum auf den Bauernhof gelangt ist. Insofern kommt es darauf an, ob man Dir erstens die Fahrereigenschaft nachweisen kann und zweitens einen Nachtrunk ausschließen kann. Es ist zwar richtig, dass die Staatsanwaltschaft/Bußgeldbehörde Dir nachweisen muss, dass es nicht zu einem Nachtrunk gekommen ist. Wenn du allerdings gegenüber der Polizei Angaben zur Sache gemacht hast, nachdem Du über Deine Rechte als Betroffene belehrt wurdest, und dabei nichts von einem Nachtrunk erwähnt hast, dann könnte eine nachträgliche Geltendmachung des Nachtrunks als Schutzbehauptung gewertet werden. Es kommt aber letzten Endes darauf an, wie die Polizei Deine Angaben genau schildern werden und wie ein Richter sie dann bewertet. -------------------- "Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF) |
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#32
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Neuling ![]() Gruppe: Members Beiträge: 13 Beigetreten: 28.07.2013 Mitglieds-Nr.: 69392 ![]() |
Es kommt allerdings auch stark darauf an, was die Polizei in ihrer Mitteilung an die Behörde geschrieben hat. Es ist zwar richtig, dass die Staatsanwaltschaft/Bußgeldbehörde Dir nachweisen muss, dass es nicht zu einem Nachtrunk gekommen ist. Wenn du allerdings gegenüber der Polizei Angaben zur Sache gemacht hast, nachdem Du über Deine Rechte als Betroffene belehrt wurdest, und dabei nichts von einem Nachtrunk erwähnt hast, dann könnte eine nachträgliche Geltendmachung des Nachtrunks als Schutzbehauptung gewertet werden. Was darf die Polizei denn von dem was gesagt wurde verwerten? Sie kamen auf uns zu haben gefragt wem das auto gehört und dann ob ich etwas getrunken hätte - da meinte ich 1-2 Bier - sagte aber nicht WANN. Ausserdem hab ich auf der Behörde so einen Bogen unterschrieben und vor der Unterschrift wurde ich gefragt ob ich Angaben zur Sache machen möchte und sagte dann NEIN, das wurde dort so eingetragen und ich unterschrieb. Was dürfen die denn verwerten, das was ich unterschrieben habe oder auch alles was gesagt wurde? Wg dem Nachtrunk - es geht ja nicht darum zu sagen dass ein Nachtrunk stattgefunden hat sondern darum, dass die mir doch beweisen müssen dass keiner stattgefunden hat oder? Es geht nicht um ne nachträgliche Schutzbehauptung sondern darum - wenn der Alkoholwert zum Zeitpunkt der Fahrt nicht ermittelbar ist bzw nachgewiesen werden kann dass alkoholisiert gefahren wurde weil Nachtrunk nicht ausgeschlossen werden kann ist die Messung doch für den A.... ![]() Liebe Grüße ![]() |
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#33
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4314 Beigetreten: 04.12.2006 Wohnort: Uppsala, Schweden Mitglieds-Nr.: 26107 ![]() |
Es geht nicht um ne nachträgliche Schutzbehauptung sondern darum - wenn der Alkoholwert zum Zeitpunkt der Fahrt nicht ermittelbar ist bzw nachgewiesen werden kann dass alkoholisiert gefahren wurde weil Nachtrunk nicht ausgeschlossen werden kann ist die Messung doch für den A.... ![]() Wie schon angedeutet, im Zweifelsfalle entscheidet der Richter, ob ihm Deine nachträglich vorgebrachte Nachtrunkbehauptung glaubwürdig erscheint oder nicht. Er würde dann wahrscheinlich auch den Bauern und seinen Nachbarn als Zeugen vernehmen, und die wären dann zu einer wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet. Möglicherweise sogar unter Eid, so dass sie bei Falschaussage eine Gefängnisstrafe riskieren würden. MfG Gerhard -------------------- |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 30.04.2025 - 08:31 |