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> LEDs als Ersatz für normale Birnen an Fahrzeugbeleuchtung
EuropaTC
Beitrag 21.07.2013, 17:43
Beitrag #1


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Wie in der Überschrift bereits angedeutet, interessiert mich folgendes:

Darf ich an der Fahrzeugbeleuchtung eine herkömmliche "Glühbirne" gegen LEDs austauschen?

Hintergrund ist :

Bei meinem Alltagsflitzer, einem CORSA C mit Elipsoidscheinwerfern, sind die Standlichtbirnen in den Fernscheinwerfern untergebracht.
Die H7-Leuchtmittel der Haupt- und Fernscheinwerfer lassen sich (teils mit viel Mühe) noch grade so wechseln, jedenfalls wenn man Gynäkologenhände hat.
Das Leuchtmittel des linken Standlichts lässt sich aber leider nicht so einfach wechseln.
Hierzu muss der Scheinwerfer demontiert werden, was aber erfordert,
dass zunächst die komplette Front (bestehend aus Kühlergrill, Stoßfänger, Frontspoiler) abgebaut wird.
Um aber die komplette Front zu demontieren, müssen vorher die beiden vorderen Radlaufverkleidungen abgebaut werden.

Man kann sehen, dass so ein Wechsel der Standlicht"birne" nicht mal so nebenbei möglich ist.
Man sollte schon eine etwas besser gefüllte Werkzeugkiste sein Eigen nennen dürfen und etwa 2 Std. Zeit erübrigen können.

Darum kam ich auf den Gedanken, statt einer herkömmlichen 5W "Birne" ein LED-Leuchtmittel mit entsprechender Fassung einzubauen. Die Haltbarkeit von LEDs übertrifft die der herrkömmlichen "Birnen" ja um ein Vielfaches.

Ein auf das Thema angesprochener DEKRA-Prüfer erklärte mir, das sei nicht zulässig, da der Scheinwerfer nur mit den Leuchtmitteln betrieben werden dürfe, mit denen er auch bauartgeprüft wurde und das E-Prüfzeichen zugeteilt bekam.

Sollte ich den Wechsel der Leuchtmittel trotzdem vollziehen, würde das ein Erlöschen der Fahrzeug-ABE zufolge haben, da eine nicht zulässige / geprüfte Beleuchtungseinheit verbaut wäre.

Ich befürchte, der Mann hat Recht, auch wenn´s in diesem Fall eher sinnfrei wäre, da eine Gefärdung anderer Verkehrsteilnehmer durch Blendung etc. nicht zu erwarten wäre.
Gefährlicher finde ich, ohne Fahrzeugbegrenzungsleuchte den Rest der Reise bei Nacht zu absolvieren, weil ein Wechsel des Leuchtmittels unterwegs nicht möglich ist.

Hat der DEKRA-Prüfer Recht?


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"... keine verdammten Kompromisse ...!" *Zitat Colin Chapman ( LOTUS-Gründer und Leichtbaufanatiker)

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hk_do
Beitrag 21.07.2013, 17:50
Beitrag #2


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Zitat (EuropaTC @ 21.07.2013, 18:43) *
Hat der DEKRA-Prüfer Recht?


nein. whistling.gif

Der Corsa-C hat nie eine ABE gehabt, sondern immer eine EG-Typgenehmigung.

Die Typgenehmigung erlischt auch nicht, wenn an einem Fahrzeug des Typs nachträglich Veränderungen vorgenommen werden.

Richtig ist aber, dass Leuchtmittel für bauartgenehmigungspflichtige Leuchten selbst auch bauartgenehmigungspflichtig sind.

Es dürfen also keine anderen Leuchtmittel verwendet werden. Die Schlussfolgerung des Erlöschens der Fahrzeug-BE ist zwar nicht unumstritten, wird aber durchaus oft so gesehen.

Also im Sinne von dem, was du vermutlich wissen wolltestn: ja, der DEKRA-Kollege hat Recht.
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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 21.07.2013, 19:13
Beitrag #3





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Jep, er hat Recht!
Falls du sollche LED's findest, die in Fahrzeuge passen würden, schau dir die Verpackung mal genauer an!
Da steht dann oft "nur für Rennsport!", "Nicht in Geltungsbereich der STVZO zugelassen!" "nur für Show-Zwecke auf abgesperrte Privatgrund!" o.ä. drauf, aber NIE "Mit ABE", "Mit EG-Zulassung", "zugelassen gemäß STVZO" oder wie auch immer...
Der Grund ist einfach:
Ein LED hat die Eigenschaft, daß es vorzugsweise zu eine Richtung strahlt, während die klassische Glühbirne (bzw. Fachlich korrekt: "Glühlampe") quasi rundum strahlt!
D.h. aus der Scheinwerfergehäuse wird die Standbeleuchtung VÖLLIG anders ausgestrahlt, u.U. ist es optisch gar Nacht, selbst wenn die LED mehr Lumen bringen würde als ein Glühbirne!
Ein Blick ins "Beta"-zom zeigt auch, bei manche LED-Lampe für Standlicht steht schon in Titel "ohne STVZO Zulassung", und bei der Rest steht es in "Kleingedruckten" irgendwo versteckt unter Produktbeschreibung...
Gäbe es mit Zulassung, dann würde dessen Titel es ABERSOWASVON anzeigen!
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