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> Sind am Mot. Minniblinker mit E Zulassung erlaubt?
wole
Beitrag 27.07.2004, 20:54
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

sind beim Motorrad Minniblinker mit E Zulassung erlaubt wenn die Mindestabstände eingehalten werden? (240mm Blinkerinnenseite laut StZVO)

Habe gehört das die EU wiederum 180mm zulässt. finde aber kein Beweis dafür.

wole
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amfa
Beitrag 28.07.2004, 01:34
Beitrag #2


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Wenn die Leuchten das E Zeichen haben und alle Einbauvorschriften eingehalten werden sehe ich keine Probleme was die zulässigkeit angeht.


MFG
AMFA


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gewaltschrauber
Beitrag 28.07.2004, 13:46
Beitrag #3


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Soweit mir bekannt ist E 11 für vorne und E 12 für hinten. Oft stehen beide E-Nummern auf den Blinkern. Bei meinem Mopett sind vordere und hintere Blinker schon immer identisch gewesen. Auf beiden Gläsern steht E 12. Ein übereifriger Ingenieur könnte bei der Abnahme jetzt wohl sagen das wäre nicht zulässig. Das Fahrzeug wurde aber so ausgeliefert.

Gruss

Lorenz


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Gruss

Lorenz


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amfa
Beitrag 28.07.2004, 13:50
Beitrag #4


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Die Zahl hinter dem E gibt meines Wissens nach nur das Herkunftsland an.
Wobei E1 z.b. Deutschland ist.


MFG
AMFA


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Stefan Süßmann
Beitrag 28.07.2004, 14:12
Beitrag #5


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Zitat
Soweit mir bekannt ist E 11 für vorne und E 12 für hinten. Oft stehen beide E-Nummern auf den Blinkern. Bei meinem Mopett sind vordere und hintere Blinker schon immer identisch gewesen. Auf beiden Gläsern steht E 12. Ein übereifriger Ingenieur könnte bei der Abnahme jetzt wohl sagen das wäre nicht zulässig. Das Fahrzeug wurde aber so ausgeliefert.



Die E11 bzw. E12 gibt nur an, in welchem Land die Prüfung erfolgt ist. Ob es ein Blinker oder ein Bremslicht ist, kann man daran nicht erkennen.


mfg


Stefan
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gewaltschrauber
Beitrag 28.07.2004, 14:13
Beitrag #6


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Zitat (AMFA @ 28.07.2004, 14:50)
Die Zahl hinter dem E gibt meines Wissens nach nur das Herkunftsland an.
Wobei E1 z.b. Deutschland ist.


MFG
AMFA

Hallo AMFA,

da habe ich mich schlecht augedrückt. Das E1 ist eingekreist. Zusätzlich stehen auf den Blinkern noch die Zahlen 11 (vorne) oder 12 (hinten) oder auch beide drauf. Weiterhin steht dort noch 50R, was soviel bedeutet, dass die Blnker für Zweiräder zugelassen sind.

Gruss

Lorenz


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wole
Beitrag 28.07.2004, 15:53
Beitrag #7


Neuling


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Hallo,

ich habe euch mal die Blinker Hinten Links und Hinten Rechts als Bilder gelinkt

wole
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gewaltschrauber
Beitrag 28.07.2004, 16:32
Beitrag #8


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Sieht meiner Ansicht nach ganz OK aus. Auf beiden Bildern ist die 11 und die 12 und 50R. Wenn jetzt noch die Mindestabstände lt. StVZO eingehalten werden dürfte keiner was sagen können.

Gruss

Lorenz


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wole
Beitrag 28.07.2004, 18:26
Beitrag #9


Neuling


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Denke ich auch. thumbup.gif

Mir fehlt zum erlaubten Maß noch 10 mm. Inzwischen habe ich mir schon 2 Verbreiterungshülsen je 8 mm gedreht. (Sicherheitshalber)

Mir hatte jemand gesagt das die Minniblinker die E-Zulassung nur als Begrenzungsleuchten LKW haben.

Aber dann hätten Firmen wie HeinGericke, Louis und Polo diese nicht als " Minniblinker mit E-Zulassung" verkaufen dürfen.

wole
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Gast_Gast_driver1_*
Beitrag 05.08.2004, 14:19
Beitrag #10





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geh mal auf:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_54.php
satz 4 absatz 2 dort steht folgendes (auszug):

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
III. Bau- und Betriebsvorschriften
§54 Fahrtrichtungsanzeiger
(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind
2. an Krafträdern

paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,

police.gif
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Gast_Gast_Heinz_*
Beitrag 07.08.2004, 16:11
Beitrag #11





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Hallo Leute,

geschwaltschrauber hat das schon vollkommen richtig erkannt:

Fahrtrichtungsanzeiger vorne - Kennzeichnung: 1, 1a, 1b oder 11
Fahrtrichtungsanzeiger hinten - Kennzeichung: 2a, 2b oder 12

Anbringung gemäss StVZO:

Höhe > 35 cm
Mittenabstand je Seite:
vorne > 17 cm
hinten > 12 cm
mind. 10 cm von Scheinwerferkante

Anbringung gemäss EG:

Höhe > 35 cm <12 cm
Mittenabstand je Seite:
vorne > 12 cm
hinten > 9 cm
mind. 2 cm von Scheinwerferkante

Meiner persönlich, subjektiven Meinung nach sind im vereinten Europa beide Anbringungsarten zulässig. Es wäre demnach als auch möglich, ein StvZO-Bike nach EG umzurüsten.

Gruß,

Heinz wavey.gif
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Gast_Gast_Heinz_*
Beitrag 07.08.2004, 16:13
Beitrag #12





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Nachtrag:

die Anbaumaße nach EG finden sich übrigens in der Richtlinie 93/92/EG
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