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27.07.2004, 20:54
Beitrag
#1
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![]() Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 27.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4547 |
sind beim Motorrad Minniblinker mit E Zulassung erlaubt wenn die Mindestabstände eingehalten werden? (240mm Blinkerinnenseite laut StZVO) Habe gehört das die EU wiederum 180mm zulässt. finde aber kein Beweis dafür. wole |
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28.07.2004, 01:34
Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4350 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2294 |
Wenn die Leuchten das E Zeichen haben und alle Einbauvorschriften eingehalten werden sehe ich keine Probleme was die zulässigkeit angeht.
MFG AMFA -------------------- Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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28.07.2004, 13:46
Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 315 Beigetreten: 27.11.2003 Wohnort: Budenheim Mitglieds-Nr.: 750 |
Soweit mir bekannt ist E 11 für vorne und E 12 für hinten. Oft stehen beide E-Nummern auf den Blinkern. Bei meinem Mopett sind vordere und hintere Blinker schon immer identisch gewesen. Auf beiden Gläsern steht E 12. Ein übereifriger Ingenieur könnte bei der Abnahme jetzt wohl sagen das wäre nicht zulässig. Das Fahrzeug wurde aber so ausgeliefert.
Gruss Lorenz -------------------- Gruss
Lorenz nach 'fest' kommt 'ab'. |
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28.07.2004, 13:50
Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4350 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2294 |
Die Zahl hinter dem E gibt meines Wissens nach nur das Herkunftsland an.
Wobei E1 z.b. Deutschland ist. MFG AMFA -------------------- Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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28.07.2004, 14:12
Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3163 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: Düren Mitglieds-Nr.: 30 |
Zitat Soweit mir bekannt ist E 11 für vorne und E 12 für hinten. Oft stehen beide E-Nummern auf den Blinkern. Bei meinem Mopett sind vordere und hintere Blinker schon immer identisch gewesen. Auf beiden Gläsern steht E 12. Ein übereifriger Ingenieur könnte bei der Abnahme jetzt wohl sagen das wäre nicht zulässig. Das Fahrzeug wurde aber so ausgeliefert. Die E11 bzw. E12 gibt nur an, in welchem Land die Prüfung erfolgt ist. Ob es ein Blinker oder ein Bremslicht ist, kann man daran nicht erkennen. mfg Stefan |
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28.07.2004, 14:13
Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 315 Beigetreten: 27.11.2003 Wohnort: Budenheim Mitglieds-Nr.: 750 |
Zitat (AMFA @ 28.07.2004, 14:50) Die Zahl hinter dem E gibt meines Wissens nach nur das Herkunftsland an. Wobei E1 z.b. Deutschland ist. MFG AMFA Hallo AMFA, da habe ich mich schlecht augedrückt. Das E1 ist eingekreist. Zusätzlich stehen auf den Blinkern noch die Zahlen 11 (vorne) oder 12 (hinten) oder auch beide drauf. Weiterhin steht dort noch 50R, was soviel bedeutet, dass die Blnker für Zweiräder zugelassen sind. Gruss Lorenz -------------------- Gruss
Lorenz nach 'fest' kommt 'ab'. |
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28.07.2004, 15:53
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#7
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![]() Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 27.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4547 |
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28.07.2004, 16:32
Beitrag
#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 315 Beigetreten: 27.11.2003 Wohnort: Budenheim Mitglieds-Nr.: 750 |
Sieht meiner Ansicht nach ganz OK aus. Auf beiden Bildern ist die 11 und die 12 und 50R. Wenn jetzt noch die Mindestabstände lt. StVZO eingehalten werden dürfte keiner was sagen können.
Gruss Lorenz -------------------- Gruss
Lorenz nach 'fest' kommt 'ab'. |
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28.07.2004, 18:26
Beitrag
#9
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![]() Neuling Gruppe: Members Beiträge: 6 Beigetreten: 27.07.2004 Mitglieds-Nr.: 4547 |
Denke ich auch.
Mir fehlt zum erlaubten Maß noch 10 mm. Inzwischen habe ich mir schon 2 Verbreiterungshülsen je 8 mm gedreht. (Sicherheitshalber) Mir hatte jemand gesagt das die Minniblinker die E-Zulassung nur als Begrenzungsleuchten LKW haben. Aber dann hätten Firmen wie HeinGericke, Louis und Polo diese nicht als " Minniblinker mit E-Zulassung" verkaufen dürfen. wole |
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| Gast_Gast_driver1_* |
05.08.2004, 14:19
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#10
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geh mal auf:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_54.php satz 4 absatz 2 dort steht folgendes (auszug): Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) B. Fahrzeuge III. Bau- und Betriebsvorschriften §54 Fahrtrichtungsanzeiger (4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind 2. an Krafträdern paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein, |
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| Gast_Gast_Heinz_* |
07.08.2004, 16:11
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#11
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Hallo Leute,
geschwaltschrauber hat das schon vollkommen richtig erkannt: Fahrtrichtungsanzeiger vorne - Kennzeichnung: 1, 1a, 1b oder 11 Fahrtrichtungsanzeiger hinten - Kennzeichung: 2a, 2b oder 12 Anbringung gemäss StVZO: Höhe > 35 cm Mittenabstand je Seite: vorne > 17 cm hinten > 12 cm mind. 10 cm von Scheinwerferkante Anbringung gemäss EG: Höhe > 35 cm <12 cm Mittenabstand je Seite: vorne > 12 cm hinten > 9 cm mind. 2 cm von Scheinwerferkante Meiner persönlich, subjektiven Meinung nach sind im vereinten Europa beide Anbringungsarten zulässig. Es wäre demnach als auch möglich, ein StvZO-Bike nach EG umzurüsten. Gruß, Heinz |
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| Gast_Gast_Heinz_* |
07.08.2004, 16:13
Beitrag
#12
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Nachtrag:
die Anbaumaße nach EG finden sich übrigens in der Richtlinie 93/92/EG |
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