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> Vom Pick-Up abgedrängt mit Unfall. Anzeige erstattet. Was nun?, [Schweiz]
Peug107
Beitrag 20.07.2013, 00:19
Beitrag #1


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Hallo Leute,

Am Donnerstag gegen 16:45 befuhr ich mit dem Fahrrad in Herisau (Appenzell Ausserrhoden Schweiz) eine mit einer Baustelle besäumten Straße. Diese Baustelle zeichnete sich so aus, dass in gewissen Abständen Baufahrzeuge standen und dazwischen ca. 7-12 Meter freie Räume zum einscheren blieben.

Nun zum Vorfall:

Ich scherte also aus um eine Baumaschine zu überholen und begab mich auf die linke Fahrbahn, allerdings wenige Centimeter von der Mittellinie entfernt. Daraufhin hörte ich ein Fahrzeug hinter mir "ranpreschen", welches aufeinmal max. 30 Centimeter neben mir war. Da für uns beide die Stelle zu schmal war und die Motorhaube auf meiner Hüfte auftauchte, "haute" ich also mit der flachen Hand auf diese oberhalb der Beleuchtungseinheit. Hierbei wechselte ich mit einem Schlenker auch leicht auf die rechte Fahrbahn.
Nun überholte mich das Fahrzeug so, bis es mit der Fahrerkabine auf meiner Hüfthöhe war und riss das Lenkrad nach Links, wesshalb ich nochmals mit einem starken Bremsvorgang und Schlenker nach rechts ausweichen musste. danach fuhr er weiter Richtung Bordstein, da ich leider einsehen musste das ich hier nicht mehr durchkam verbremste ich mich und kam zu Sturz. Hierbei stürzte ich mit den Händen vorraus auf heissen gerade frisch aufgeschütteten Teer des Bürgersteiges und knickte mir das Handgelenk um.
Ich bin dann aufgesprungen und ihm hinterhergerannt, da er sofort flüchtete. Konnte ihn allerdings schnell einholen und hierbei ins offene Beifahrerfenster brüllen er solle anhalten. Nun da ich mit zwei anderen Unterwegs war, stellte sich einer von denen dem Fahrer in den Weg und stellte sein Fahrrad quer auf die Fahrbahn. Der Fahrer allerdings beschleunigte und hielt auf meinen Mitfahrer zu, welcher sich dann nur durch einen Hechtsprung retten konnte. Fahrrad blieb ganz.

Nun der Fahrer flüchtete und wir riefen die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden. Die Polizei konnte durch Halterabfrage den Fahrer schnell zur Unfallstelle bitten. Hierbei kam er wie ich mit auf die Wache zur Vernehmung.

Nach der Vernehmung erstatte ich Anzeige, hierbei gab ich an, das ich Genugtuung (Schmerzensgeld) und Schadensersatz in Anspruch nehmen werde. Der Polizist meinte dass die Genugtuung wohl nicht durchführbei sei. An meinem Fahrrad entstand an folgenden Teilen starke Kratzer oder Kerben:

-Vorderradgepäckträger
-Lenkergriffe
-Felge
-Hinterradgepäckträger

Neupreis alles in Allem ca. 250-300€.

Da ich wegen den Schmerzen nichtmehr fahrradfahren konnte musste mich meine Mutter mit einer anderen Person (welcher als einzigster ein Auto mit Radtransporthalterung besitzt) mich abholen. Sie mussten insgesamt ca. 4 Stunden aufwenden und ca. 180 Km fahren.

Wie sehen hier meine Chancen aus? Sollte ich eher einen Anwalt für Verkehrsrecht in Deutschland (Meinem Wohn/Heimatland) oder einen in der Schweiz mit dem Fall betreuen? Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld und Nutzungsausfall (Fahrtkosten, usw)?

Wäre dankbar wenn jemand ein par Antworten parat hätte smile.gif

Gruß,

Peug107

Der Beitrag wurde von mir bearbeitet: 20.07.2013, 13:46
Bearbeitungsgrund: Titel ergänzt
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Bleistiftspitzer
Beitrag 20.07.2013, 01:05
Beitrag #2


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Zitat (Peug107 @ 20.07.2013, 01:19) *
Wie sehen hier meine Chancen aus? Sollte ich eher einen Anwalt für Verkehrsrecht in Deutschland (Meinem Wohn/Heimatland) oder einen in der Schweiz mit dem Fall betreuen? Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld und Nutzungsausfall (Fahrtkosten, usw)?

Unfall in der Schweiz, also Schweizer Advokat
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Eddie
Beitrag 20.07.2013, 01:31
Beitrag #3


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Hallo Peug107.

Wenn Du einen Anwalt in CH konsultierst, dann achte darauf, daß er in Sachen Verkehrsrecht fit ist.

Hier in D wäre der Pick-Up Fahrer wegen "Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr", "Gefährliche Körperverletzung", "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" und (ganz nebenbei wink.gif ) wegen "Sachbeschädigung" dran. Normalerweise sollte auch ein Schmerzensgeld drin sein und die Kosten für die Rückholung des Rades auch.

Gruß Eddie


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Gast_Original Bernie_*
Beitrag 20.07.2013, 08:05
Beitrag #4





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Setz dich mit Reshcschutzversicherung in Verbindung, welche Anwalt sie empfehlen. Wenn keins vorhanden, ADAC, Schweizer Anwaltskammer etc...
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amfa
Beitrag 20.07.2013, 09:34
Beitrag #5


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Zitat (Eddie @ 20.07.2013, 02:31) *
[...] und (ganz nebenbei wink.gif ) wegen "Sachbeschädigung" dran. [...]


Würde ich zumindest in Deutschland weniger sehen.
Sachbeschädigung kann man nur vorsätzlich begehen.
Und den Vorstatz dafür sehe ich hier nicht.


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Schattenfell
Beitrag 20.07.2013, 10:58
Beitrag #6


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@Peug107 sollte aufpassen, dass der Spieß nicht umgedreht wird. Der Beschuldigte wird erfahrungsgemäß versuchen, wenigstens den Schlag mit der flachen Hand auf die Motorhaube als Sachbeschädigung zur Anzeige zu bringen (und dabei auch krude Argumentationen bezüglich Nichtbenutzung eines Rad- oder Gehweges für § 240 StGB bemühen, aber das ist eine andere Geschichte).
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jackson
Beitrag 20.07.2013, 11:24
Beitrag #7


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Zitat
Der Beschuldigte wird erfahrungsgemäß versuchen, wenigstens den Schlag mit der flachen Hand auf die Motorhaube als Sachbeschädigung zur Anzeige zu bringen



Es gab eine Fall, wo der Radfahrer dem überholenden Auto in die Seite getreten ist. Ist vor Gericht posetiv für den Radfahrer ausgegangen, Begründung des Richters, Wenn der Autofahrer so nah am Fahrrad vorbeigefahren ist, das dieser in die Seite treten konnte, das wurde der Abstand nicht eingehalten.


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Scitch
Beitrag 20.07.2013, 11:32
Beitrag #8


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Zitat (amfa @ 20.07.2013, 10:34) *
Würde ich zumindest in Deutschland weniger sehen.
Sachbeschädigung kann man nur vorsätzlich begehen.
Und den Vorstatz dafür sehe ich hier nicht.
Ich schon. Allerdings zu Ungunsten des Fahrradfahrers, wenn die Motorhaube des PKW bei dem Kontakt mit der flachen Hand beschädigt/eingedellt wurde.

Zitat (Peug107 @ 20.07.2013, 01:19) *
Da für uns beide die Stelle zu schmal war und die Motorhaube auf meiner Hüfte auftauchte, "haute" ich also mit der flachen Hand auf diese oberhalb der Beleuchtungseinheit.
whistling.gif





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Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
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amfa
Beitrag 20.07.2013, 11:41
Beitrag #9


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Ja, darum gings aber nicht! biggrin.gif
Es war eindeutig die Rede vom Pickup Fahrer.

Aber die Diskussion hier ist eh müßig, da ich zumindest absolut keine Ahnungt hab was die Schweizer damit machen.


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CvR
Beitrag 20.07.2013, 11:46
Beitrag #10


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Zitat (Peug107 @ 20.07.2013, 00:19) *
Ich scherte also aus um eine Baumaschine zu überholen und begab mich auf die linke Fahrbahn, allerdings wenige Centimeter von der Mittellinie entfernt.

Wie schnell warst du dabei ungefähr? Wie weit vor der Baumaschine bist du ausgeschert? Und war das Ausscheren über die Mittellinie hinweg zwingend erforderlich, oder hätte es vielleicht auch ohne Überfahren der Mittellinie "gepasst"?
Zitat (Peug107 @ 20.07.2013, 00:19) *
Daraufhin hörte ich ein Fahrzeug hinter mir "ranpreschen", welches aufeinmal max. 30 Centimeter neben mir war.

Soso. Ganz plötzlich. Das heißt
a) das Fahrzeug wurde dahingezaubert
b) das Fahrzeug war mit Überschallgeschwindigkeit unterwegs
oder c) es war auch schon sehr nah, als du ausgeschert bist.

Falls c) die zutreffende Variante sein könnte rolleyes.gif wäre die Frage, ob du vor dem Ausscheren vielleicht einen Blick nach hinten hättest tätigen müssen und den herannahenden Wagen so hättest erkennen können und müssen...
Zitat (Peug107 @ 20.07.2013, 00:19) *
Da für uns beide die Stelle zu schmal war und die Motorhaube auf meiner Hüfte auftauchte, "haute" ich also mit der flachen Hand auf diese oberhalb der Beleuchtungseinheit.

Der Sinn dieser Handlung will sich mir noch nicht so recht erschließen. Wäre die Hand da am Lenker nicht viel sinnvoller gewesen? Schon allein, um im Falle eines touchierens bessere Kontrolle über das Rad zu behalten? Wie brenzlig kann eine Situation sein, wenn der Radfahrer sie so einschätzt, dass er sie einhändig bewältigen kann?
Zitat (Peug107 @ 20.07.2013, 00:19) *
Hierbei wechselte ich mit einem Schlenker auch leicht auf die rechte Fahrbahn.
Nun überholte mich das Fahrzeug so, bis es mit der Fahrerkabine auf meiner Hüfthöhe war und riss das Lenkrad nach Links, wesshalb ich nochmals mit einem starken Bremsvorgang und Schlenker nach rechts ausweichen musste.

think.gif Rad nach rechts, Auto nach links - dann ist doch eigentlich Platz genug?
Zitat (Peug107 @ 20.07.2013, 00:19) *
da ich leider einsehen musste das ich hier nicht mehr durchkam verbremste ich mich und kam zu Sturz. Hierbei stürzte ich mit den Händen vorraus auf heissen gerade frisch aufgeschütteten Teer des Bürgersteiges und knickte mir das Handgelenk um.

Inwieweit ist die geschilderte einhändige Fahrweise mitverantwortlich für den Sturz? Und in wiefern hat der durch den Schlag auf die Haube resultierende Schlagimpuls zur Instabilität beigetragen? Und warum bist du beim Sturz nicht gegen die Baumaschine geprallt, die da doch gestanden hat? Hat die sich überraschend in Luft aufgelöst?

Zitat (Peug107 @ 20.07.2013, 00:19) *
Nun da ich mit zwei anderen Unterwegs war, stellte sich einer von denen dem Fahrer in den Weg und stellte sein Fahrrad quer auf die Fahrbahn.

In D wäre das glaube ich dicht am Straftatbestand der Nötigung think.gif
Zitat (Peug107 @ 20.07.2013, 00:19) *
Da ich wegen den Schmerzen nichtmehr fahrradfahren konnte musste mich meine Mutter mit einer anderen Person (welcher als einzigster ein Auto mit Radtransporthalterung besitzt) mich abholen. Sie mussten insgesamt ca. 4 Stunden aufwenden und ca. 180 Km fahren.

Wäre da das Abstellen des Rades und ein Taxi nicht vielleicht günstiger gewesen? Wie weit warst du bei diesem Vorfall von deinem Ziel/deinem Zuhause entfernt? Wäre die Distanz, wenn schon nicht fahrend, womöglich schiebend überbrückbar gewesen?


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
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Schattenfell
Beitrag 20.07.2013, 14:06
Beitrag #11


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Zitat (jackson @ 20.07.2013, 12:24) *
Es gab eine Fall, wo der Radfahrer dem überholenden Auto in die Seite getreten ist. Ist vor Gericht posetiv für den Radfahrer ausgegangen, Begründung des Richters, Wenn der Autofahrer so nah am Fahrrad vorbeigefahren ist, das dieser in die Seite treten konnte, das wurde der Abstand nicht eingehalten.


Hast du davon ein Aktenzeichen? Das Urteil möchte ich gerne sehen, dass eine mögliche Straftat wegen einer möglichen Ordnungswidrigkeit erlaubt.
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Ostfriese69
Beitrag 20.07.2013, 14:34
Beitrag #12


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Nun, einfach nur mit der Hand nach links kann ich schon verstehen, zum einen um sich bemerkbar zu mach und zum anderen zum Abstützen. Ich habe mich auch schon oft genug bei hohem Tempo an Autos abgestützt, allerdings wusste da der Kfz Lenker immer, dass ich mich abstützen werde.
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Hane
Beitrag 20.07.2013, 14:45
Beitrag #13


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Zitat (CvR @ 20.07.2013, 11:46) *
Zitat (Peug107 @ 20.07.2013, 00:19) *
Da für uns beide die Stelle zu schmal war und die Motorhaube auf meiner Hüfte auftauchte, "haute" ich also mit der flachen Hand auf diese oberhalb der Beleuchtungseinheit.

Der Sinn dieser Handlung will sich mir noch nicht so recht erschließen.
Das ist üblicherweise ein gutes Mittel, um das Auto auf Abstand zu bringen.


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hk_do
Beitrag 20.07.2013, 18:34
Beitrag #14


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Zitat (CvR @ 20.07.2013, 12:46) *
Zitat (Peug107 @ 20.07.2013, 00:19) *
Nun da ich mit zwei anderen Unterwegs war, stellte sich einer von denen dem Fahrer in den Weg und stellte sein Fahrrad quer auf die Fahrbahn.

In D wäre das glaube ich dicht am Straftatbestand der Nötigung think.gif


Strafbare Nötigung mit folgender Notwehrhandlung des Fahrzeugführers wäre eine Sichtweise.

Man könnte die Sache aber auch völlig anders sehen:

Nach meinem Verständnis der Sachverhaltsschilderung hat sich zweifelsfrei ein Verkehrsunfall zugetragen (die Schuldfrage spielt an dieser Stelle noch keine Rolle).

Der Fahrer des Kfz versucht die Unfallstelle ohne Feststellung seiner Personalien zu verlassen und erfüllt damit den Straftatbestand der Verkehrsunfallflucht.

Somit sind die Voraussetzungen für die "Jedermann-Festnahme" gem. §127(1) StPO erfüllt, er darf also (auch mit Gewalt) festgehalten werden.

Bei dem Versuch, sich dieser Festnahme zu entziehen nimmt er (wenn die Sachverhaltsschilederung zutreffend ist) den Tod eines Menschen zumindestens billigend in Kauf, um die Straftat "Verkehrsunfallflucht" zu ermöglichen (hilfsweise: um dieser nicht überführt zu werden).

§211 StGB i.V.m. §23 StGB: versuchter Mord, vorgesehenes Strafmaß zwischen 3 und 15 Jahren bei Strafmilderung, ansonsten lebenslängliche Freiheitsstrafe.

Edit meint zu den Nebenfolgen: "Lebenslanger" Entzug der Fahrerlaubnis, Einzug des Kraftfahrzeugs als Tatmittel, wenn es dem Täter gehört hat.
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Schattenfell
Beitrag 20.07.2013, 21:08
Beitrag #15


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Zitat (hk_do @ 20.07.2013, 19:34) *
Bei dem Versuch, sich dieser Festnahme zu entziehen nimmt er (wenn die Sachverhaltsschilederung zutreffend ist) den Tod eines Menschen zumindestens billigend in Kauf, um die Straftat "Verkehrsunfallflucht" zu ermöglichen (hilfsweise: um dieser nicht überführt zu werden).

§211 StGB i.V.m. §23 StGB: versuchter Mord, vorgesehenes Strafmaß zwischen 3 und 15 Jahren bei Strafmilderung, ansonsten lebenslängliche Freiheitsstrafe.

Edit meint zu den Nebenfolgen: "Lebenslanger" Entzug der Fahrerlaubnis, Einzug des Kraftfahrzeugs als Tatmittel, wenn es dem Täter gehört hat.


Realistischerweise gehe ich, zumindest vor einem deutschen Gericht, nicht davon aus, dass sich der Richter dem Vorwurf des versuchten Mordes anschließen wird. Da kommt, wenn überhaupt, allenfalls eine Geldstrafe wegen eines anderen Tatbestandes bei rum.
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hk_do
Beitrag 21.07.2013, 01:41
Beitrag #16


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Vermutlich wird man die Beweggründe (Flucht vor Strafverfolgung) nicht nachweisen können.

Mit einem "ich fühlte mich angegriffen und wollte mich retten!" wird der Autofahrer über die Putativnotwehr aus dem Vorwurf des versuchten Mordes herauskommen.

Was aber nichts daran ändert, dass es laut Sachverhaltsschilderung formal gesehen möglicherweise einer war.

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sigggi
Beitrag 21.07.2013, 08:50
Beitrag #17


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Zitat (CvR @ 20.07.2013, 12:46) *
Zitat (Peug107 @ 20.07.2013, 00:19) *
Daraufhin hörte ich ein Fahrzeug hinter mir "ranpreschen", welches aufeinmal max. 30 Centimeter neben mir war.

oder c) es war auch schon sehr nah, als du ausgeschert bist.

Falls c) die zutreffende Variante sein könnte rolleyes.gif wäre die Frage, ob du vor dem Ausscheren vielleicht einen Blick nach hinten hättest tätigen müssen und den herannahenden Wagen so hättest erkennen können und müssen...


Hätte das etwas am Verhalten des Radfahrers ändern sollen?
Der Autofahrer hätte in jedem Fall davon ausgehen müssen, dass der Radfahrer nicht über die Baumaschine fährt sondern daran vorbei.


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jackson
Beitrag 21.07.2013, 22:49
Beitrag #18


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Zitat (Schattenfell @ 20.07.2013, 14:06) *
Hast du davon ein Aktenzeichen? Das Urteil möchte ich gerne sehen, dass eine mögliche Straftat wegen einer möglichen Ordnungswidrigkeit erlaubt.


Würde ich gerne liefern, aber wo ich die Geschichte gelesen habe kann ich nicht mehr sagen, usenet:de.rec.fahrrad oder radforum.de oder sogar hier um verkehrsportal.

Aber eine schöne Quelle ist:

http://www.verkehrslexikon.de/Module/RadfahrerUnfaelle.php


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Acki
Beitrag 22.07.2013, 18:35
Beitrag #19


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Zitat (Peug107 @ 20.07.2013, 01:19) *
Ich scherte also aus um eine Baumaschine zu überholen und begab mich auf die linke Fahrbahn,


Wie weit war der Pick-Up zum Zeitpunkt deines Spurwechsels entfernt?

Gruß Acki
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Peug107
Beitrag 05.09.2013, 08:47
Beitrag #20


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Ca. 20-30 Meter

Also habe Rückmeldung erhalten. Staatsanwaltschaft hat nur einem Strafbefehl wegen Unfallflucht stattgegeben. Nunja mal schaun was er jetzt bekommt^^

Danke euch smile.gif

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 05.09.2013, 09:48
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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michlchen
Beitrag 05.09.2013, 17:15
Beitrag #21


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Zitat (sigggi @ 21.07.2013, 09:50) *
Hätte das etwas am Verhalten des Radfahrers ändern sollen?
Der Autofahrer hätte in jedem Fall davon ausgehen müssen, dass der Radfahrer nicht über die Baumaschine fährt sondern daran vorbei.

tolles argument...
das is wie auf der bab. hab doch geblinkt.


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macht sinnvolle limits. dann wird sich die masse dran halten.
echte raser stoppt eh kein dummes blechschild!
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Ichtyos
Beitrag 05.09.2013, 19:44
Beitrag #22


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Nö. Der Radler war schon da. Da muss sich der Pick-Up-Fahrer schon mit abfinden. Dürfte auch in der Schweiz nicht wesentlich anders geregelt sein.


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