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> Woran erkennt man RW ohne die Zeichen 237, 240 oder 241
Mitleser
Beitrag 15.07.2013, 09:51
Beitrag #51


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Zitat (Arthur Dent @ 15.07.2013, 10:06) *
Zitat (Mitleser @ 15.07.2013, 08:37) *
Satz 3, nicht 4:

"Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden."

Ein Radweg ist aber kein Gehweg und umgekehrt. wink.gif
Aber was unterscheidet optisch einen unbeschilderten Gehweg von einem unbeschilderten gemeinsamen Geh- und Radweg? Für mich als VT gibt es da wohl keinen erkennbaren Unterschied. Daher darf ich ahndungsfrei den rechten unbeschilderten gemeinsamen Geh- und Radweg beradeln.


Gruß
Ein Fahrbahnradler
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Arthur Dent
Beitrag 15.07.2013, 09:55
Beitrag #52


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Zitat (Mitleser @ 15.07.2013, 09:51) *
Aber was unterscheidet optisch einen unbeschilderten Gehweg von einem unbeschilderten gemeinsamen Geh- und Radweg?
Das ist ja gerade hier u.a. die Frage. wink.gif

Zitat
Daher darf ich ahndungsfrei den rechten unbeschilderten gemeinsamen Geh- und Radweg beradeln.
Kannste gerne machen und dann ggf. mit der Bussgeldstelle und/oder dem Richter ausdiskutieren.


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10 Gebote des sicheren Radfahrens

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Mitleser
Beitrag 15.07.2013, 09:59
Beitrag #53


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Ich halte mich hier im Forum lieber an die Theorie und beschränke mich gleichzeitig darauf das Praxisrisiko gelegentlich zu erwähnen.
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granny
Beitrag 15.07.2013, 10:06
Beitrag #54


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Zitat (Remarque @ 15.07.2013, 10:14) *
Da fast alels, wirklich alles in Deutschland geregelt ist, fragt sich der VT, bzw. müsste eigentlich fragen was denn nun ein RW ist, wenn er denn nicht als solcher ausgewiesen ist?

Die Zuordnung eines Straßenteiles wird durch die Baugestaltung anhand von etlichen weichen Kriterien "ausgewiesen" - oder garnicht (bei Radwegen u.a.: in Längsrichtung durchgehend, mit markierten Furten über Querstraßen verbunden, zwischen Fahrbahn und Gehweg gelegen, Trennung von Gehweg und Fahrbahn durch Abmarkierung, schmale Trennstreifen, Bordsteinkanten, Grünstreifen oder erkennbare Einfärbung, fahrradtaugliche/autountaugliche Breite,...).

Ich sags auch gerne noch tausend mal: die Leute draußen auf der Straße nehmen die unterschiedlichen Schilder doch gar nicht zur Kenntnis, und selbst wenn: Nach der Uniroyal Verkehrsuntersuchung "Verloren im Schilderwald" von 1982 wusste knapp die Hälfte der Führerscheininhaber (!) damals nicht einmal den Bedeutungsunterschied zwischen den Z.240 und Z.241 korrekt zu benennen. Ich glaube nicht, dass sich dieser Wert seither signifikant verbessert hat.

Zitat
Die einzigen Vz sind die Blauschilder, die einen RW konsequent als RW ausweisen, aber eben leider auch dann benutzungspflichtig

Wenn da kein Weg zu sehen ist, der auch schon ohne Schild als Radweg durchgeht, dann steht das Blauschild im luftleeren Raum, weil dann nämlich kein Aas weiß, worauf sich das Schild überhaupt beziehen soll. Wie schon gesagt, nehmen die "gemeinsamen" Weg da eine Sonderstellung ein, weil ein einzelner Sonderweg pro Fahrbahnseite stets ein Gehweg ist, und daher auch ungekennzeichnet nach den Erläuterungen zu Z.239 ein reiner Gehweg ist.
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Remarque
Beitrag 15.07.2013, 10:21
Beitrag #55


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Also mein Vorschlag:
Benutzungspflicht grundsätzlich weg , Beschilderung so belassen.
Alle die sich entsprechend mit dem Verkehrsteilnehmern auf der Straße bewegen möchten sollen dies tun.
Evtl. noch mit ein zwei Zusatzangaben in der StVO mit aufnehmen, wie "hintereinander fahren", wenn nicht anders ausgewiesen ...

Die Untersuchung bestätigt dann ja auch, dass wir man die StVO anpassen kann wie man will, es eh keiner mehr versteht, da bisherige Regelungen nicht mal angekommen sind.
Ansonsten kann man viel regeln und Ausnahmen versuchen durch weitere Regeln zu unterbinden, bis, wie beim Steuerrecht, keiner mehr weiß was man eigentlich noch darf.

Ich möchte nicht ständig mit einem Steuerberater ähhh Verkehrsrechtberater thread.gif zusammen Fahrrad fahren müssen.

Gruß
Remarque


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Hane
Beitrag 15.07.2013, 14:27
Beitrag #56


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Zitat (Arthur Dent @ 15.07.2013, 09:40) *
Zum Ausgangsproblem: Andere (nicht benutzungspflichtige) gemeinsame Geh- und Radwege kann es nach meinem Dafürhalten nicht geben, da man sie nicht von einem Gehweg unterscheiden kann.
Die Stadt Stade hat da einen durchaus interessanten Ansatz gefunden. Wenn man Rad- und Fusswege durch die Pflasterfarbe (Rot und Grau) unterscheiden können soll, dann sind quergestreifete Wege ... Die Intention der Behörde halte ich für eindeutig.


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Replica
Beitrag 15.07.2013, 15:58
Beitrag #57


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Offenbar sieht es auch manch StVB so wie von Mitleser erwähnt, dass es auch unbeschilderte Gemeinsame Wege geben könnte. Z.B. in Ahlen
Zitat
Vielmehr sei es heute erlaubt, dass Radfahrer sowohl den kombinierten Fuß- und Radweg als auch die asphaltierte Straßenfläche benutzen.

Kurzversion des Artikels: Die StVB hatte wohl Vz 240 abgebaut, die Polizei eine Schülerin wegen Gehwegnutzung verwarnt, die StVB hat dann klargestellt, dass das trotzdem kein Gehweg sei, sondern nur die Benutzungspflicht aufgehoben wurde. Die Mutter ist erleichtert, dass man doch nicht die gefährliche 'Straße' nutzen muss.

Also: Rein theoretisch scheint es freiwillige gemeinsame Wege geben zu können. StVO: "Rechte Radwege ohne die Zeichen ... 240 ... dürfen benutzt werden."
Andererseits wurde bereits die mangelnde Unterscheidung zum reinen Gehweg benannt.

Mein Vorschlag, mal einfach so in den Raum geworfen (hab ich hier im VP glaube ich am Rande mal gelesen):
Was wäre, wenn man ein Piktogramm à la Vz 240 auf den Boden pinselt? Ein Vz als Piktogramm auf den Boden gepinselt entfaltet ja keine Regelungswirkung.
Lässt sich das mit den Regelwerken in Einklang bringen?

Edit: Ich betrachte das aus der Perspektive, wie man Vz 240 loswerden kann, ohne die mannigfaltigen Proteste von Seiten der Bürger à la 'wir wollen aber nicht auf die gefährliche Straße' auf einen und der hinderlichen ("fahrradfreundlich") Schrittgeschwindigkeit bei Gehweg + Radfahrer frei.


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Hick-Hack
Beitrag 15.07.2013, 16:23
Beitrag #58


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Replicas Einwurf mit den Radsymbolen hat mir in Erinnerung gerufen, dass es hier auch Radstreifen (explizit Radstreifen und nicht Schutz- oder Seitenstreifen) ohne Benutzungspflicht gibt. Wären hier nicht hin und wieder Piktogramme auf dem Asphalt, könnte man ebenso rätseln, wie der Einsatzzweck erkannt werden sollte. Bisher habe ich allerdings noch nicht den nötigen Humor aufgebracht, diesen "Radstreifen ohne Benutzungspflicht" zu verlassen.
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granny
Beitrag 15.07.2013, 16:24
Beitrag #59


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Zitat (Replica @ 15.07.2013, 16:58) *
Mein Vorschlag, mal einfach so in den Raum geworfen (hab ich hier im VP glaube ich am Rande mal gelesen):
Was wäre, wenn man ein Piktogramm à la Vz 240 auf den Boden pinselt? Ein Vz als Piktogramm auf den Boden gepinselt entfaltet ja keine Regelungswirkung.
Lässt sich das mit den Regelwerken in Einklang bringen?

Nein. Die VwV StVO zu Z.239 besagt:
Zitat (VwV StVO zu Z.239)
2 II. Die Freigabe des Gehweges zur Benutzung durch Radfahrer durch
das Zeichen 239 mit Zusatzzeichen "Radfahrer frei" kommt nur
in Betracht
, wenn dies unter Berücksichtigung der Belange der
Fußgänger vertretbar ist.
3 III. Die Beschaffenheit und der Zustand des Gehweges sollen dann
auch den gewöhnlichen Verkehrsbedürfnissen des Radverkehrs
(z. B. Bordsteinabsenkung an Einmündungen und Kreuzungen)
entsprechen.

Dies bedeutet ausdrücklich, dass Gehwege im Einzelfall freigegeben werden müssen. Sich darauf zurückzuziehen, dass ein Gehweg eben kein Gehweg, sondern ein "gemeinsamer Geh- und Radweg ohne Schild" wäre, widerspricht klar der Intention des Gesetzgebers. In der Vorgängerversion der VwV stand sogar noch ausdrücklich drin:
Zitat (VwV StVO zu Z.239 bis 2009)
7 V. Soweit die Freigabe in einzelnen Ausnahmefällen erforderlich
und verhältnismäßig ist, müssen die Zeichen an jeder Kreuzung
und Einmündung wiederholt werden. Von der Markierung des
Sinnbildes "Radfahrer" (§ 39 Abs. 4) auf dem Gehweg soll
abgesehen werden.

Ich glaube angesichts des oben zitierten Kontextes nicht, dass in der Streichung mehr steckt, als eine redaktionelle Straffung der VwV. Daraus kann man auf keinen Fall eine denn doch arg verblümte Rechtsänderung herauslesen.

Zitat
Edit: Ich betrachte das aus der Perspektive, wie man Vz 240 loswerden kann, ohne die mannigfaltigen Proteste von Seiten der Bürger à la 'wir wollen aber nicht auf die gefährliche Straße'

Das ist in der Tat ein Dilemma. Es ist die Strafe dafür, dass man den Leuten vorlügt, Radwege seien wegen der Sicherheit da (und nicht, was die Wahrheit wäre, um den KFZ-Verkehr zu fördern).
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 15.07.2013, 16:27
Beitrag #60





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Zitat (Arthur Dent @ 15.07.2013, 10:40) *
Die Erkennbarkeit von Radwegen ist ein übliches Prüblem in Deutschland, weil da irgendwie auch jede Kommune ihr eigenes Süppchen kocht und selbst innerhalb einer Kommune Radwege sich von Ort zu Ort stark voneinander in der Gestaltung unterscheiden. [...] In der einen Stadt ist der Radweg rot, der Gehweg grau, in der nächsten Stadt ist es dann auf einmal umgekehrt

Nein, das kann sich auch innerhalb der selben Stadt unterscheiden.
In der Stadt, in der ich wohne, gibt es rote Radwege und graue Gehwege, graue Radwege und rote Gehwege, rote gemeinsame Wege und Wege mit gleicher Pflasterung, die durch eine klitzekleine Bordsteinkante getrennt sind (an einer Kreuzung erkennt man dann anhand der Fahrradampel, das ein Teil davon der Radweg sein muss).

Zitat (Replica @ 15.07.2013, 16:58) *
Offenbar sieht es auch manch StVB so wie von Mitleser erwähnt, dass es auch unbeschilderte Gemeinsame Wege geben könnte. Z.B. in Ahlen

Das könnte ich mir vielleicht in den Semesterferien mal anschauen, ist ja nicht so weit von zu Hause weg.

Zitat
Mein Vorschlag, mal einfach so in den Raum geworfen (hab ich hier im VP glaube ich am Rande mal gelesen):
Was wäre, wenn man ein Piktogramm à la Vz 240 auf den Boden pinselt? Ein Vz als Piktogramm auf den Boden gepinselt entfaltet ja keine Regelungswirkung.
Lässt sich das mit den Regelwerken in Einklang bringen?

Nein, das geht nur im Zusammenhang mit einem Verkehrsschild Zeichen 240.
Zitat (StVO § 39)
Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein angebrachtes Verkehrszeichen.

Also:
1. nur auf der Fahrbahn
2. man benötigt ein angebrachtes VZ, auf das sich die Markierung bezieht

Was aber möglich ist: einfach nur die Piktogramme aufbringen, ohne Blau drumherum. Diese Lösung kenne ich auch von der Stadt und finde sie gar nicht mal so schlecht. Foto folgt.
Vorab eine schematische Darstellung:
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Replica
Beitrag 15.07.2013, 17:12
Beitrag #61


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@granny
Es soll ja in gewisser Weise wie eine Freigabe (für den jeweiligen Sonderweg) gehandhabt werden.
Also: "nackter" Bürgersteig (oder meinetwegen auch Asphaltband agO) ist erstmal ein Gehweg. Wenn die StVB der Meinung ist, dies sei ein gemeinsamer Geh- und Radweg, was sie bislang per Vz 240 "freigegeben" hat bzw. bei einem neugebauten Radweg agO vorhat zu tun, weil er eben als solcher gebaut wurde, dann könnte sie das (in meiner Ausmalung) mit diesem (VZ-ähnlichem) Piktogramm als einen kombinierten Weg ("Rechter Radweg ohne Z240") kenntllich machen, ohne "dummerweise" Benutzungspflicht hinzupappen. Und ohne dem Radfahrer Schrittgeschwindigkeit aufzuerlegen.

Dank auch an MS-Radler


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 15.07.2013, 19:20
Beitrag #62





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Zitat (münsterland-radler @ 15.07.2013, 17:27) *
Was aber möglich ist: einfach nur die Piktogramme aufbringen, ohne Blau drumherum. Diese Lösung kenne ich auch von der Stadt und finde sie gar nicht mal so schlecht. Foto folgt.
Vorab eine schematische Darstellung:

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Remarque
Beitrag 15.07.2013, 20:37
Beitrag #63


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gefällt mir!

So könnte man es machen, jepp!

Gruß
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Hick-Hack
Beitrag 15.07.2013, 22:32
Beitrag #64


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Zitat (Remarque @ 15.07.2013, 21:37) *
gefällt mir!

Mir nicht. Was sagt uns denn, dass der Fahrbahnbereich mit den Piktogrammen nicht aufgrund des Rechtsfahrgebotes auch von Kraftfahrzeugen genutzt werden muss? Es sieht ja so aus, als wäre die gesamte Straße auf einer Ebene, eine einzige, durchgängige Verkehrsfläche ohne Bereichsmarkierungen, quasi Shared-Space mit falscher Beschilderung und unzureichend gekenntzeichneten Hindernissen mittig der Fahrbahn.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 16.07.2013, 15:06
Beitrag #65





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Was?
Die Reihenfolge von links nach rechts
Gehweg - Fahrbahn - Parkflächen - Geh- und Radweg
ist doch eindeutig.
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ujgm
Beitrag 17.07.2013, 07:30
Beitrag #66


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Ich sehe nur eine saubere Lösung dieser ganzen Diskussion:

Man macht die Blauschilder zu dem, was sie eigentlich sind: Kennzeichnung eines Sonderweges für eine bestimmte Verkehrsart.
Die daran geknüpfte Benutzungspflicht wird ersatzlos gestrichen.

Und wenn im Einzelfall mal unbedingt das Radfahren auf der Fahrbahn verboten werden muss, gibt es Z. 254.

Damit hätte hätte man eine einfache und klare und für alle verständliche Lösung.
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granny
Beitrag 17.07.2013, 08:29
Beitrag #67


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Zitat (ujgm @ 17.07.2013, 08:30) *
Ich sehe nur eine saubere Lösung dieser ganzen Diskussion:

Man macht die Blauschilder zu dem, was sie eigentlich sind: Kennzeichnung eines Sonderweges für eine bestimmte Verkehrsart.

Das ist keine saubere Lösung. Sonderwege, deren Rolle man nicht ohne Kennzeichnung erkennt, werden auch nicht mit einer Beschilderung hinreichend "sauber" (!) erkennbar. Es geht doch eigentlich darum, Streß, Beinahe-Kollisionen und echte Unfälle bereits im Ansatz zu verhindern. Und genau da versagt die ganze "Schildbürgerei" erfahrungsgemäß gnadenlos - z.B., weil die Bedeutung der Schilder unbekannt ist, weil die Verhaltensanweisung der Schilder notorisch ignoriert und Fehlverhalten nie sanktioniert wird, oder weil Fußgänger die entsprechenden Blauschilder gar nicht erst sehen können.

Der einzige Erfolg, den die Beschilderung hat, ist, dass man nach (!) einer (Beinahe-)Kollision ggf. nachschauen kann, wer im "Recht" gewesen ist, und wer sich am meisten über welchen vermeintlichen Blödmann aufregen darf. Wer's braucht... whistling.gif

[credo]Diese ganze Kennzeichnerei funktioniert nicht ohne gleichzeitige ordentliche bauliche Gestaltung. Eine ordentliche bauliche Grundlage kommt aber bereits ohne Schilder aus.[/credo]
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Hane
Beitrag 17.07.2013, 09:11
Beitrag #68


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Zitat (ujgm @ 17.07.2013, 07:30) *
Und wenn im Einzelfall mal unbedingt das Radfahren auf der Fahrbahn verboten werden muss, gibt es Z. 254.
Damit ein Falschparker eine Straße für den Radverkehr sperren kann?

Wenn einer Verkehrsart die Fahrbahn auch dann verboten wird, wenn es in der Straße keine Alternative gibt, dann wird der Verkehrsart potentiell die ganze Straße verboten. Es käme nur dann in Betracht, wenn die Nutzung der Alternative genauso zuverlässig gerantiert wird wie die Nutzung der Fahrbahn. Ein Fahrbahnverbot sollte die gleiche Hürde nehmen wie ein Verkehrsverbot.


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ujgm
Beitrag 17.07.2013, 14:57
Beitrag #69


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Zitat (granny @ 17.07.2013, 08:29) *
Sonderwege, deren Rolle man nicht ohne Kennzeichnung erkennt, werden auch nicht mit einer Beschilderung hinreichend "sauber" (!) erkennbar.

Was ist den mit den Busspuren (Z. 245) ?

Da wird der eine Fahrstreifen doch auch erst durch das Zeichen 245 zum Sonderfahrstreifen und die Sache ist für alle klar.

Übrigens: Für Busspuren gibt es keine Benutzungspflicht.


Zitat (Hane @ 17.07.2013, 09:11) *
Damit ein Falschparker eine Straße für den Radverkehr sperren kann?

Wenn ein Falschparker den Radweg zuparkt, darf der Radfahrer dann ausnahmsweise auf die Fahrbahn ausweichen.

Das ist doch auch anerkannt, dass mit dem Kfz. z.B. eine durchgezogene Linie überfahren werden darf, um an einem Falschparker vorbei zu fahren.
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Mitleser
Beitrag 17.07.2013, 15:04
Beitrag #70


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Zitat (ujgm @ 17.07.2013, 15:57) *
Wenn ein Falschparker den Radweg zuparkt, darf der Radfahrer dann ausnahmsweise auf die Fahrbahn ausweichen.
Bei einer RWBP per Blauschild ist Dir zuzustimmen. Aber wenn die Fahrbahn(?) per Vz 254 zusätzlich gesperrt ist, dann wohl kaum.
Der Unterschied liegt darin, dass man der Radwegenutzungspflicht bei Blockade nicht mehr nachkommen kann (- das Fahrbahnverbot der Blauschilder hat nach hM keinen normativen sondern nur einen deskriptiven Charakter). Dem ausdrücklichen Fahrbahnbenutzungsverbot kann man aber auch bei einer Radwegblockade gehorchen.

Zitat (ujgm @ 17.07.2013, 15:57) *
Das ist doch auch anerkannt, dass mit dem Kfz. z.B. eine durchgezogene Linie überfahren werden darf, um an einem Falschparker vorbei zu fahren.
Allgemein anerkannt dass man es darf oder nur allgemein praktiziert und ungeahndet?
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granny
Beitrag 17.07.2013, 16:39
Beitrag #71


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Zitat (ujgm @ 17.07.2013, 15:57) *
Was ist den mit den Busspuren (Z. 245) ?
Da wird der eine Fahrstreifen doch auch erst durch das Zeichen 245 zum Sonderfahrstreifen und die Sache ist für alle klar.

Sicher? Ich meine, das mit dem "erst durch das Schild wird klar, was Sache ist" ist auch hier ein Irrtum, der dadurch entsteht, weil das Zeichen 245 und die entsprechende Fahrbahnmarkierung immer simultan vorhanden sind. Man kann aber zwar problemlos das Schild weglassen, ohne das das Auswirkung auf das Verhalten hätte, während der Verzicht auf die drei riesigen "BUS"-Lettern auf dem Boden schlagärtig größte Verwirrung nach sich zöge. Wetten?
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Kai R.
Beitrag 18.07.2013, 12:22
Beitrag #72


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eine der Sachen, um die sich unser Ramses mal kümmern könnte. Jeder, dem ich erzähle, dass es keine Möglichkeit gibt, einen nicht benutzungspflichten Radweg auszuschildern, lacht mich aus.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Pogge
Beitrag 18.07.2013, 12:58
Beitrag #73


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Was spricht jetzt nochmal gegen VZ237, 240 oder 241 + "Radfahrer frei" think.gif
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 18.07.2013, 13:24
Beitrag #74





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dass es ein Radweg wäre, den es für Radfahrer aber nicht gibt (das Zeichen gilt ja nicht für sie)

Gegenfrage: Was spricht gegen die Beschilderung von Verkehrswegen mit VZ330 oder 331 + "Kfz frei"?
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Arthur Dent
Beitrag 18.07.2013, 13:32
Beitrag #75


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Zitat (Pogge @ 18.07.2013, 12:58) *
Was spricht jetzt nochmal gegen VZ237, 240 oder 241 + "Radfahrer frei" think.gif
Zeichen 237, 240 oder 241 gehen mit Benutzungspflicht einher, daher kann man so keinen nicht benutzungspflichtigen Radweg beschildern. Das zZ. "Radfahrer frei" macht an einem Radweg ja nun mal gar keinen Sinn.


Zitat
Gegenfrage: Was spricht gegen die Beschilderung von Verkehrswegen mit VZ330 oder 331 + "Kfz frei"?
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Pogge
Beitrag 18.07.2013, 13:46
Beitrag #76


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oooch menno, Ihr tut jetzt so, als wäre meine Idee sinnloser als das ganze Konzept "Radweg"! crybaby.gif
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 18.07.2013, 15:45
Beitrag #77





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Hallo Pogge

Im Schilda-Thread finden sich einige Beispiele, dass auch Behörden (oder zumindest Schilderaufsteller) auf deine Idee gekommen sind. So ganz abwegig ist das erst mal gar nicht.

Der Haken ist:
- Das Zeichen kennzeichnet einen Radweg
- Es erwirkt gleichzeitig eine Benutzungspflicht

- Eine Befreiung von dem Zeichen für Radfahrer erwirkt eine Befreiung der Benutzungspflicht für sie ... so weit, so gut
- Gleichzeitig stellt das Zusatzzeichen aber klar, dass der Radweg nicht für Radfahrer gilt. Es entfallen die Erlaubnis für Radfahrer, den Radweg zu nutzen sowie das Verbot für andere VT, ihn zu nutzen ... das widerspricht vollständig dem System eines Radwegs.

Dann gäbe es noch Viele, die diese Kombination nicht verstehen würden ("Radweg, aber nicht für Radfahrer - so eine Steuergeldverschwendung!" usw.).

Auch die derzeitige Regelung ist nur schwer verständlich zu machen.
Ich bin für die Einführung eines rechteckigen Radweg-Schilds zur Kennzeichnung nicht benutzungspflichtiger Radwege. Sowas kann man den Leuten auch verständlich machen. Richtgeschwindigkeit, P-Zone und durchlässige Sackgasse (alles Verkehrsschilder) werden schließlich auch kapiert.

Frankreich macht's vor:

C113: Radweg

C114: Radweg Ende

C113 und C114 sind Hinweisschilder im Gegensatz zu den Zeichen B22a und B40 (runde Schilder für Sonderwege) (Quelle)
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Schattenfell
Beitrag 18.07.2013, 15:47
Beitrag #78


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Zitat (münsterland-radler @ 18.07.2013, 16:45) *
Sowas kann man den Leuten auch verständlich machen.


Wie denn das? Die jetzige Regelung ist schon kompliziert genug, nun auch noch eckige Schilder einzuführen wird doch nur bewirken, dass die Hupe wieder häufiger Verwendung findet.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 18.07.2013, 15:51
Beitrag #79





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Hallo Schattenfell

Gerade weil die jetzige Regelung zu kompliziert ist, möchte ich ja die Einführung.
Die Unterscheidung mit/ohne Schild fällt m. E. den Leuten schwerer als die Unterscheidung rundes/eckiges Schild.

Ein eckiges Schild sagt dann klar aus: Dieser Radweg muss nicht benutzt werden.

Die Leute werden sich auch mehr Gedanken darum machen, wenn sie ein neues Schild erblicken, als wenn schlicht nichts erkennbar ist.
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Pogge
Beitrag 18.07.2013, 15:55
Beitrag #80


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Zitat (münsterland-radler @ 18.07.2013, 16:45) *
- Gleichzeitig stellt das Zusatzzeichen aber klar, dass der Radweg nicht für Radfahrer gilt. Es entfallen die Erlaubnis für Radfahrer, den Radweg zu nutzen sowie das Verbot für andere VT, ihn zu nutzen ... das widerspricht vollständig dem System eines Radwegs.
Wieso sollte das entfallen? think.gif
Zitat
Ich bin für die Einführung eines rechteckigen Radweg-Schilds zur Kennzeichnung nicht benutzungspflichtiger Radwege.

Die Idee hat was! Da allerding die SVBn zu träge und zu unwillig sein würden, die Regelung auch so anzuwenden, müsste sie genau umgekehrt funktionieren:
Die bisherigen runden VZ bezeichnen die nicht benutzungspflichtigen Radwege, und für den seltenen Ausnahmefall der Benutzungspflicht kann dann ein neues VZ eingeführt werden. Allerdings sollte für den Mißbrauch dieses VZ ein hohes Bußgeld im Katalog stehen ( so ab 1000€ aufwärts für fahrlässige Begehung). thumbup.gif
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granny
Beitrag 18.07.2013, 15:58
Beitrag #81


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Zitat (Kai R. @ 18.07.2013, 13:22) *
Jeder, dem ich erzähle, dass es keine Möglichkeit gibt, einen nicht benutzungspflichten Radweg auszuschildern, lacht mich aus.

Mein Vorschlag: Einen drei Zentimeter breiten blauen (RAL5017) Strich im Längsverlauf auf den Bürgersteig pinseln. Freigegebene Fahrtrichtungen könnten durch zwei kurze, in regelmäßigen Abständen angebrachte Striche ("Pfeilspitzen") symbolisiert werden.

Die Farbe unterstreicht, dass es keine Trennstrich sein soll, sondern nur eine Öffnung der ganzen Fläche für den Radverkehr. Der Verzicht auf ein amtliches Blech-Verkehrszeichen spart Geld und weist auf die Unverbindlichkeit des Angebotes hin. Die Schmalheit betont, dass der Strich selbst auch kein für Radfahrer reservierter Radweg ist. Anfang und v.a. Ende der Freigabe wären durch die Linie auf Anhieb erkennbar und könnten ggf. noch durch Überleitungen der blauen Linie auf die Fahrbahn verdeutlicht werden.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 18.07.2013, 15:59
Beitrag #82





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Die Behörden haben auch bisher entschieden, ob ein Schild für den Radweg aufgestellt werden soll oder nicht.
Die Entscheidung würde sich lediglich darin ändern, dass sie entscheiden sollen, welches Schild für den Radweg aufgestellt werden soll.

Die Bedeutung eines bisher bekannten Schildes zu ändern, halte ich aber für gefährlich. Eine Umbeschilderung wäre sinnvoller in den Fällen, in denen eine Benutzungspflicht aufgehoben werden soll(te).
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Pogge
Beitrag 18.07.2013, 16:20
Beitrag #83


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Zitat (münsterland-radler @ 18.07.2013, 16:59) *
Die Bedeutung eines bisher bekannten Schildes zu ändern, halte ich aber für gefährlich.

Nenn doch mal ein konkretes Beispiel, wo es gefährlich wäre, wenn so ein Blauschild mal "versehentlich" freiwillig wäre! Ich glaube es sterben viel mehr Radfahrer auf illegal benutzungspflichtigen Wegen.


Zitat
Die Behörden haben auch bisher entschieden, ob ein Schild für den Radweg aufgestellt werden soll oder nicht.

Und das haben sie in der Vergangenheit entweder gar nicht entschieden, oder fehlerhaft!
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 18.07.2013, 16:26
Beitrag #84





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Wenn ein Weg illegal als benutzungspflichtig ausgeschildert wurde, ist die Beschilderung zu ändern.

Gefährlich weil sehr unverständlich
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Pogge
Beitrag 18.07.2013, 16:37
Beitrag #85


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Zitat (münsterland-radler @ 18.07.2013, 17:26) *
Wenn ein Weg illegal als benutzungspflichtig ausgeschildert wurde, ist die Beschilderung zu ändern.



crybaby.gif Dann musst Du aber ersteinmal die zuständige SVB überzeugen, wenn die nicht will, darfst Du auf eigenes finanzielles Risiko vor Gericht ziehen, während die Beamten auf der Behörde NICHTS riskieren, wenn sie das bis zum BGH ausfechten. Ich möchte wetten, selbst wenn ein Gericht der SVB ihre Regelung um die Ohren haut, wird der Zuständige das nicht mal in seiner dienstlichen Beurteilung spüren crybaby.gif
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sigggi
Beitrag 18.07.2013, 16:46
Beitrag #86


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Zitat (Kai R. @ 18.07.2013, 13:22) *
eine der Sachen, um die sich unser Ramses mal kümmern könnte. Jeder, dem ich erzähle, dass es keine Möglichkeit gibt, einen nicht benutzungspflichten Radweg auszuschildern, lacht mich aus.


Genau so ist es.
Eine gute Möglichkeit wäre die Radwegschilder von der Benutzungspflicht abzukoppeln.
Wie z.B. die blaue Idee beschreibt.


--------------------
Eine Fahrbahn die Platz für einen regelkonformen Radstreifen hat muss mindestens so breit sein, dass sie letztendlich auch wieder ohne auskommt. Daher gibt es bei diesen Dingern nur zwei Kategorien - entweder überflüssig oder illegal.
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Hick-Hack
Beitrag 23.07.2013, 19:21
Beitrag #87


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Preisfrage: Was meinte der Baulastträger mit diesem Weg?



In Gegenrichtung agO ist der Weg als linksseitiger, benutzungspflichtiger gemeinsamer Fuß- und Radweg beschildert, auch auf der Nebenstraße ist der Radverkehr deutlich angezeigt.

Dass hier im Kompetenzgerangel der beiden nahen Ortschaften einfach nur Murks gemacht wurde, schließe ich aus, schließlich gibt es dafür ja Verkehrsschauen rofl1.gif Scheinbar sollte jedem Radfahrer klar werden, dass dies kein Fußweg mit im Gegenverkehr herrschenden Radverkehr, sondern ein Radweg ohne Benutzungspflicht ist. Linksseitig benutzungspflichtig, rechtsseitig ohne ist auch mal was neues.
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Remarque
Beitrag 23.07.2013, 19:55
Beitrag #88


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Ohne die weiteren Ergänzungen ...
Zitat (Hick-Hack @ 23.07.2013, 20:21) *
...
In Gegenrichtung agO ist der Weg als linksseitiger, benutzungspflichtiger gemeinsamer Fuß- und Radweg beschildert, auch auf der Nebenstraße ist der Radverkehr deutlich angezeigt.
...

wäre das ja mal ein nicht benutzungspflichtiger Radweg, sogar entsprechend den Empfehlungen mit roter Furt und Piktogramm!

aber in Gegenrichtung dann einen benutzungspflichtigen Zweirichtungsradweg auszuweisen ist schon wieder zum crybaby.gif
Ich würde in diesem Fall auf den nicht benutzungspflichtigen Radweg fahren, da eine widersprüchliche Beschilderung vorhanden und ein Radweg in Fahrtrichtung vorhanden ist.

Gruß
Remarque


--------------------
Gruß Remarque

Gutta cavat lapidem, non vi sed saepe cadendo.
"Der Tropfen höhlt den Stein nicht durch Kraft, sondern durch stetes Fallen."

lateinisches Sprichwort
Ovid - Publius Ovidius Naso
43 vor Chr. – 18 n.Chr.
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hugo790
Beitrag 23.07.2013, 20:03
Beitrag #89


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Zur ursprünglichen Frage:
Gemeinsame nicht benutzungspflichte andere Radwege erkennt man in Köln am Schild "Radwegschäden" wavey.gif
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Arthur Dent
Beitrag 23.07.2013, 22:17
Beitrag #90


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Zitat (Hick-Hack @ 23.07.2013, 19:21) *
In Gegenrichtung agO ist der Weg als linksseitiger, benutzungspflichtiger gemeinsamer Fuß- und Radweg beschildert, auch auf der Nebenstraße ist der Radverkehr deutlich angezeigt.

Ui...linksseitig darf eine Benutzungspflicht nur angeordnet werden, wenn der Radweg in Gegenrichtung (also "rechts") auch benutzungspflichtig ist...


--------------------
10 Gebote des sicheren Radfahrens

"Die oft flächendeckende Überziehung von ganzen Stadtvierteln mit markierten [Rad-] Wegen erscheint unter stadtgestalterischen Aspekten als bedenklich" - Bundesanstalt für den Straßenverkehr in "Verkehrssichere Anlage und Gestaltung von Radwegen"; ISBN 3-89429-384-5
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Nereid
Beitrag 23.07.2013, 23:06
Beitrag #91


Neuling
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Zitat (wernecmn @ 12.07.2013, 17:36) *
Bis zum 31.03.2013 gab es keinen Unterschied zwischen einem für Radfahrer freigegebenen Gehweg und einem gemeinsamen Geh- und Radweg. Mittlerweile ist das anders. Ein reiner Gehweg darf natürlich nicht befahren werden. Für die Beschilderung rechtsseitiger gemeinsamer Geh- und Radwege gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung.


? Sorry, aber das halte ich für Quatsch. Es war bereits vorher möglich, Gehwege für Radler freizugeben, ohne dass es Radwege wurden. Es war eben KEIN gemeinsamer Geh- und Radweg. Den Spaß gibt es schon lange... mindestens seit 1998.

Und nein, auch vor dem 31.3.2013 (oder besser den 1.4.2013 wink.gif) musste man einen Gehweg, der für Radler freigegeben war, nicht benutzen und das ist natürlich der wesentliche Unterschied (aha, den gibt es also wink.gif) zwischen diesen beiden Wegen.
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Schattenfell
Beitrag 23.07.2013, 23:46
Beitrag #92


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Zitat (Hick-Hack @ 23.07.2013, 20:21) *
Preisfrage: Was meinte der Baulastträger mit diesem Weg?


So sieht hier in der Provinz jeder außerörtliche Radweg aus, nur in der Breite etwa halb so stark, wenn überhaupt. Falls jemand auf die Idee kommt, nicht mit dem Rad ordnungswidrig auf dem Gehweg herumzufahren, werden umgehend entsprechende Sanktionen ergriffen.
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wernecmn
Beitrag 24.07.2013, 05:42
Beitrag #93


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Zitat (Nereid @ 24.07.2013, 00:06) *
Es war bereits vorher möglich, Gehwege für Radler freizugeben, ohne dass es Radwege wurden. Es war eben KEIN gemeinsamer Geh- und Radweg. Den Spaß gibt es schon lange... mindestens seit 1998.
Ok, seit 2009 musste aber auf dem für Radfahrer freigegebenen Gehweg keine Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 29.07.2013, 02:55
Beitrag #94





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Zitat (hugo790 @ 23.07.2013, 21:03) *
Zur ursprünglichen Frage:
Gemeinsame nicht benutzungspflichte andere Radwege erkennt man in Köln am Schild "Radwegschäden" wavey.gif

im Münsterland auch wavey.gif

@Schattenfell: Nicht ordnungswidriges Verhalten kann/darf nicht sanktioniert werden.
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