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> Vorfahrstraße agO und ein Kreisel, Theoretische Betrachtung
Ichtyos
Beitrag 06.07.2013, 15:34
Beitrag #1


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Gegeben sei eine Vorfahrtstraße agO mit drei Kreuzungen - jeweils handelsüblich mit Z.306 und an den untergeordneten Straßen mit Z.205 oder Z.206 beschildert. Die mittlere Kreuzung wird durch einen Kreisverkehr ersetzt - ebenfalls normal beschildert.

Jetzt stellt sich die Frage: Ist die Vorfahrtstraße nach dem Kreisel noch eine solche (Stichwort: Parken auf der Fahrbahn)? Wir haben eine neue Strecke und kein Z.306. In Gegenrichtung ist es eine... think.gif


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Kuli
Beitrag 06.07.2013, 15:39
Beitrag #2


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Zitat (Ichtyos @ 06.07.2013, 16:34) *
Jetzt stellt sich die Frage: Ist die Vorfahrtstraße nach dem Kreisel noch eine solche (Stichwort: Parken auf der Fahrbahn)? Wir haben eine neue Strecke und kein Z.306. In Gegenrichtung ist es eine... think.gif
Nein, ist es nicht! wavey.gif

Die Begründung hast du ja schon selbst gegeben unsure.gif

Damit es eine Vorfahrtstraße wäre, müsste nach dem Kreisverkehr Zeichen 306 stehen.
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Scitch
Beitrag 06.07.2013, 15:41
Beitrag #3


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Ohne spontane Begründung innerhalb der StVO (bin zu faul zum suchen...):

Wenn ich mich richtig erinnere ist ein Kreisverkehr doch eine eigenständige Strecke? Demnach wäre, zumindest nach meiner Meinung, nach der "Ausfahrt" aus dem Kreisverkehr für mich keine Vorfahrtsstraße mehr gegeben... think.gif
Zumindest wenn es ein "echter" Kreisverkehr mit Zeichen 215 ist und nicht einfach ein hingestellter Betonklotz in der Landschaft...gibt es ja leider auch. dry.gif


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Gruß Scitch

Es ist nicht genug zu wissen - man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen - man muss auch tun.
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Ichtyos
Beitrag 06.07.2013, 16:16
Beitrag #4


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Was mich daran irritiert: Wir haben eine Straße. In einer Richtung ist sie eine Vorfahrtstraße, in die andere nicht...


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 06.07.2013, 22:19
Beitrag #5





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Der Fall ist doch aber eindeutig, denn Z 205 beendet die Vorfahrtstraße. StVO zu Z 306: "Das Zeichen zeigt an, dass Vorfahrt besteht bis zum nächsten Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren.“, 206 „Halt. Vorfahrt gewähren.“ oder 307 „Ende der Vorfahrtstraße“."
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Kuli
Beitrag 06.07.2013, 23:04
Beitrag #6


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In deinem Fall fehlt dort also vermutlich das Zeichen 306. Kannst ja mal bei der Behörde anfragen, wenns dich stört wink.gif
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Scitch
Beitrag 06.07.2013, 23:21
Beitrag #7


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Zitat (Georg_g @ 06.07.2013, 23:19) *
Der Fall ist doch aber eindeutig, denn Z 205 beendet die Vorfahrtstraße. StVO zu Z 306: "Das Zeichen zeigt an, dass Vorfahrt besteht bis zum nächsten Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren.“, 206 „Halt. Vorfahrt gewähren.“ oder 307 „Ende der Vorfahrtstraße“."
Das Zeichen 205 ist aber doch keine Pflicht an einem Kreisverkehr? Wenn es nun dort nicht angebracht ist...? think.gif


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Gruß Scitch

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Kuli
Beitrag 06.07.2013, 23:24
Beitrag #8


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Zitat (Scitch @ 07.07.2013, 00:21) *
Das Zeichen 205 ist aber doch keine Pflicht an einem Kreisverkehr? Wenn es nun dort nicht angebracht ist...? think.gif
Dann handelt es sich um einen rvl-Kreisverkehr, der außerorts schon recht selten sein dürfte.

Trotzdem biegt man dann rechts auf die Kreisfahrbahn ab und später nochmal rechts bei der Ausfahrt.
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Peter Lustig
Beitrag 07.07.2013, 10:29
Beitrag #9


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Z. 306 StVO gewährt Vorfahrt bis zum nächsten Z. 205, 206 oder 307 StVO. Das gilt auch, wenn das Zeichen nicht an jeder Einmündung bzw. Kreuzung wiederholt wird.

Z. 205 und 206 StVO an der Einmündung in einen Kreisverkehr beenden demnach die Vorfahrtstraße. Wird der Kreisverkehr verlassen, beginnt dort keine neue Vorfahrtstraße, wenn das Z. 306 StVO nicht wiederholt wird. Damit gilt dort die Aussage in o.a. Satz 2 nicht; an nachfolgenden Kreuzungen und Einmündungen, an denen keine vorfahrtregelnden Zeichen angebracht sind, ist demnach rechts-vor-links zu beachten.

Auch wenn in der Gegenrichtung nach dem Kreisverkehr ordnungsgemäß eine Vorfahrtstraße mit Z. 306 StVO ausgeschildert ist, hat dies für die andere Richtung keine Bedeutung, da Z. 306 StVO nur in der Fahrtrichtung, in der es sichtbar ist, wirkt.

Dass an einem mit Z. 205 und 215 StVO beschilderten Kreisverkehr eine Strecke endet, die Kreisverkehrsfahrbahn eine eigenständige Strecke ist und nach der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr eine neue Strecke beginnt, hat mit dem o.a. Problem nichts zu tun. Diese Regelung bezieht sich ausschließlich auf die Regelungsinhalte der Streckenverbote Z. 274 bis 282 StVO.
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Pogge
Beitrag 07.07.2013, 18:08
Beitrag #10


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Zitat (Peter Lustig @ 07.07.2013, 11:29) *
Z. 306 StVO gewährt Vorfahrt bis zum nächsten Z. 205, 206 oder 307 StVO.


...oder bis die Straße endet, oder?
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 07.07.2013, 19:38
Beitrag #11





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Hallo Pogge

Nein, wenn die Straße zu einem Weg wird, gilt die Vorfahrt weiter.
Ansonsten wirst du ein Z. 205 oder 206 am Ende der Straße finden.
Wenn ein Radweg neben einer Sackgasse, die Vorfahrtsstraße ist, fortgeführt wird, während die Fahrbahn endet, gilt auch die Vorfahrt weiter. Denn die Vorfahrt erstreckt sich auf die gesamte Straße.
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Pogge
Beitrag 07.07.2013, 20:30
Beitrag #12


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Zitat (münsterland-radler @ 07.07.2013, 20:38) *
Nein, wenn die Straße zu einem Weg wird,


...endet nach meiner Meinung die Straße nicht.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 08.07.2013, 15:19
Beitrag #13





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Na ja, was meinst du denn?

Wenn man über eine Sackgasse hinaus in die Wiesen und Felder fährt? Das zählt dann wohl als nachrangiger "Feldweg".
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Pogge
Beitrag 08.07.2013, 15:48
Beitrag #14


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Den Fall, dass eine Strasse in eine andere mündet, oder eben wie hier in einen Kreisel. wavey.gif
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 08.07.2013, 15:55
Beitrag #15





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Ach so. Dann endet m. E. die Straße nicht, sondern nur die Strecke.
Wenn kein Z.205 an der Kreisverkehrseinfahrt steht, gilt die Vorfahrt(straße) weiter (über alle Ausfahrten). Das Ende einer Strecke beendet nicht die Vorfahrt.
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Pogge
Beitrag 08.07.2013, 17:45
Beitrag #16


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In § 8 der StVO finde ich:
Zitat
(1a) Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr...

Also betrachtet der Verodnungsgeber die Zufahrten in einen Kreisel als Einmündungen. Eine Straße, die in etwas anderes einmündet, kann nach meinem Verständnis nur enden!
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 08.07.2013, 22:17
Beitrag #17





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Nein, an einer Einmündung enden Strecken, nicht Straßen. Sonst könnte man ja gar nicht weiterfahren.
Aber das ist eigentlich völlig egal: Z. 306 gibt Vorfahrt bis zum nächsten 205/206/307, daran ändert auch ein Ende der Strecke (oder Straße) nichts.

Dass es sich bei den Zufahrten zu einem Kreisverkehr um Einmündungen handelt, dürfte unstrittig sein.
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Mitleser
Beitrag 09.07.2013, 07:47
Beitrag #18


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Zitat (münsterland-radler @ 08.07.2013, 23:17) *
Z. 306 gibt Vorfahrt bis zum nächsten 205/206/307, daran ändert auch ein Ende der Strecke (oder Straße) nichts.
contra
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Achim
Beitrag 09.07.2013, 08:01
Beitrag #19


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Wie soll das denn gehen think.gif Wenn keine Straße da ist, kann es erst Recht keine Vorfahrtsstraße geben whistling.gif thread.gif


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Pogge
Beitrag 09.07.2013, 09:24
Beitrag #20


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Zitat (münsterland-radler @ 08.07.2013, 23:17) *
Dass es sich bei den Zufahrten zu einem Kreisverkehr um Einmündungen handelt, dürfte unstrittig sein.



... an denen man abbiegt, und ausnahmsweise dabei nicht Blinken darf. Wenn man abbiegt, und die Vorfahrtstrasse nicht durch ZZ ausdrücklich abknickend ist, dann ist die Vorfahrt weg.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 09.07.2013, 14:34
Beitrag #21





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M. E.: Nein

Nehmen wir stattdessen eine sog. "T-Kreuzung", es geht also geradeaus nicht weiter, nur noch links oder rechts.
Auch hier muss eine Vorfahrtsstraße durch VZ. 205 oder 206 beendet werden, wenn sie nicht nach dem Abbiegen weitergelten soll. Sonst gilt sie nach links und rechts weiter.
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Pogge
Beitrag 09.07.2013, 15:28
Beitrag #22


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Das halte ich aber für eine sehr gewagte Behauptung! wavey.gif
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 09.07.2013, 15:34
Beitrag #23





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Das ist gar keine Behauptung, genau so steht es in der StVO:
Zitat (zu Zeichen 306)
Das Zeichen zeigt an, dass Vorfahrt besteht bis zum nächsten Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren.“, 206 „Halt. Vorfahrt gewähren.“ oder 307 „Ende der Vorfahrtstraße“.
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Kuli
Beitrag 09.07.2013, 15:40
Beitrag #24


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Zitat (münsterland-radler @ 09.07.2013, 15:34) *
Nehmen wir stattdessen eine sog. "T-Kreuzung", es geht also geradeaus nicht weiter, nur noch links oder rechts.
Auch hier muss eine Vorfahrtsstraße durch VZ. 205 oder 206 beendet werden, wenn sie nicht nach dem Abbiegen weitergelten soll. Sonst gilt sie nach links und rechts weiter.
Das ist ja nun völliger Quatsch. Nimm mal anstelle einer T-Kreuzung eine normale Kreuzung mit Vorfahrtstraße in Nord-Süd-Richtung. Geht die Vorfahrtstraße dann auch in alle Richtungen weiter? blink.gif
Schließlich wurde die Vorfahrt nach dem Abbiegen auch nicht durch die erwähnten Zeichen beendet smartass.gif

Edit:
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Pogge
Beitrag 09.07.2013, 15:40
Beitrag #25


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Das heisst dann wohl, wenn ich von einer Vorfahrtstrasse in eine Nebenstraße abbiege, habe ich so lange Vorfahrt bis ein 205er, 206er oder 307er kommt, also nichts mit RVL. Hmm, ganz neue Erkenntnisse think.gif

Edit:
Zitat
Edit:


Ich geb's zu, ich war zu schockiert, um schneller zu antworten crybaby.gif
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 09.07.2013, 15:48
Beitrag #26





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Nein, das ist nicht neu, war schon immer so.

Aber an der Nebenstraße steht ein Z. 205/206, wenn man darauf abgebogen ist. Man sieht zwar nur die Rückseite, aber darauf kommt es nicht an.
Die Nebenstraße, auf die man eingebogen ist, kann eine Vorfahrtstraße sein, muss es aber nicht zwingend.
Außerdem weiß man in dem Fall, dass die eigentliche Vorfahrtstraße geradeaus weiterführt - das ist bei Kreisverkehr/T-Kreuzung nicht so.

Aber streng genommen geht die Vorfahrt auch bei der Standard-Kreuzung nach dem Abbiegen weiter. Für solche Fälle gibt es ja das Z. 307.
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Kuli
Beitrag 09.07.2013, 15:50
Beitrag #27


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Nicht sicher ob Troll oder... think.gif

In erstem Fall ist eine Diskussion für mich beendet, im zweiten Fall auch, dann empfehle ich aber nochmal den Besuch einer Fahrschule.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 09.07.2013, 15:51
Beitrag #28





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Wozu? Ich möchte keine Zeit vergeuden.

Ich schrieb ja nicht, dass es sehr praktisch wäre, streng danach zu fahren. Aber das sind die momentanen Regeln.
Erinnere mich noch daran, dass man sich über neue Regelungen nicht nur informieren darf, sondern sogar sollte.
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Pogge
Beitrag 09.07.2013, 16:19
Beitrag #29


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Zitat (Kuli @ 09.07.2013, 16:50) *
Nicht sicher ob Troll oder... think.gif


Das Schlimme ist, M-R meint sowas todernst!
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 09.07.2013, 23:03
Beitrag #30





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Hallo Pogge

Bitte genau lesen:
Zitat (münsterland-radler @ 09.07.2013, 16:51) *
Ich schrieb ja nicht, dass es sehr praktisch wäre, streng danach zu fahren.


In der Praxis stellt sich das Problem nicht, weil sich am Ende der Strecke ein Z. 205 (oder 206) befinden wird.
Dieses wäre überflüssig, wenn die Vorfahrt automatisch enden würde und die Behörde dürfte es nicht aufstellen (nur Zeichen, die zwingend geboten sind, darf sie aufstellen).

Da es möglich ist, bei einer T-Einmündung der "unteren" Straße, also der Straße, die geradeaus nicht weiterführt, die Vorfahrt mittels Z. 301 zu geben, warum sollte dann ausgerechnet die Vorfahrt einer Vorfahrtstraße Z. 306 enden?
Für das Ende braucht man nur ein Verkehrszeichen (307), das ist sogar eins weniger als für ein Radweg-Ende.

Wenn man von einer Vorfahrtstraße abbiegt, befindet sich auf der neuen Straße ein Z.205/206, die Negativ-Beschilderung für die auf die Vorfahrtstraße Einfahrenden. Ob dieses für den von der Vorfahrtstraße Abfahrenden auch gilt, mag strittig sein. Man muss bis zur nächsten Kreuzung fahren, um herauszufinden, ob es sich immer noch um eine Vorfahrtstraße handelt. Bis dahin ist davon auszugehen und agO das Parkverbot auf der Fahrbahn einzuhalten.

Man hätte ja "oder bis die Vorfahrtstraße verlassen wird" in die StVO schreiben können, hat man aber nicht. Warum nicht, fragt nicht mich, fragt den Verordnungsgeber.
Es wäre interessant, sich mal die alte Version anzuschauen: Darin findet immerhin Erwähnung, dass das Zeichen "an jeder Kreuzung und an jeder Einmündung von rechts wiederholt" wird. Das fehlt in der neuen StVO.
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Pogge
Beitrag 10.07.2013, 06:48
Beitrag #31


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Zitat (münsterland-radler @ 10.07.2013, 00:03) *
In der Praxis stellt sich das Problem nicht,


Und in der Theorie stellt sich das Problem schonmal garnicht. Die einzigen Beschilderungen, die Wirkung auch auf andere Straßen (also nach dem Abbiegen) haben, sind "Zonen" und Ortsschilder!
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 10.07.2013, 14:26
Beitrag #32





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überzeugt mich nicht - aus welchem Grund sollte es (theoretisch!) so sein?
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Ichtyos
Beitrag 10.07.2013, 15:46
Beitrag #33


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Weil alles andere sich nur auf die eigene Strecke bezieht - und die verlässt man beim Abbiegen / Einbiegen.


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 10.07.2013, 16:53
Beitrag #34





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Hallo Ichtyos

Woraus schließt du das?
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haidi
Beitrag 11.07.2013, 10:36
Beitrag #35


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Zitat (münsterland-radler @ 09.07.2013, 15:34) *
M. E.: Nein

Nehmen wir stattdessen eine sog. "T-Kreuzung", es geht also geradeaus nicht weiter, nur noch links oder rechts.
Auch hier muss eine Vorfahrtsstraße durch VZ. 205 oder 206 beendet werden, wenn sie nicht nach dem Abbiegen weitergelten soll. Sonst gilt sie nach links und rechts weiter.


Folgender Fall wird für den Richter ein schwieriges Problem:
Kreisverkehr, auf 0 und 180 Grad mündet eine Vorrangstraße. Kreisverkehr hat kein Zeichen 205 oder 206. Von 0 und 180 kommt je ein Fahrzeug, das jeweils 270 Grad durch den Kreisverkehr fährt (also "links abbiegt"). DA haben dann beide dem jeweils anderen gegenüber Vorrang.

Hannes
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HeLi
Beitrag 11.07.2013, 11:25
Beitrag #36


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In Deinem Beispiel kommt es trotzdem nicht zur Kollision, denn die beiden Fahrzeuge sind zunächst einander gegenüber. Dann biegen beide rechts ab, dann fahren beide eine 270-Grad-Links-Kurve und biegen dann beide rechts ab. Sie sind also zu jedem Zeitpunkt, so lange sie im Kreis sind, um 180° voneinander entfernt.


Bild eingefügt mit http://www.fotos-hochladen.net/

An welcher Stelle sollte also der eine gegenüber dem anderen Vorrang haben?


--------------------
Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten.
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Ichtyos
Beitrag 11.07.2013, 13:25
Beitrag #37


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Zitat (münsterland-radler @ 10.07.2013, 17:53) *
Hallo Ichtyos

Woraus schließt du das?


Bevor ich es lange selbst formuliere:
Streckenverbot und Gefahrzeichen (Wann endet eine Tempo-Begrenzung?)


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 11.07.2013, 13:30
Beitrag #38





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Hallo Ichtyos

Im Link steht nichts zur Vorfahrtstraße. Das ist kein Schluss, sondern ein Allgemeinplatz.
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haidi
Beitrag 11.07.2013, 14:14
Beitrag #39


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@HeLi,

Wenn A so einfährt, dass er mit B an dessen Einfahrt zusammentrifft, dann gibts das Problem aber schon.

Hannes
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HeLi
Beitrag 11.07.2013, 15:03
Beitrag #40


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Nö.
Wenn A und B (grün und rot) gleichzeitig losfahren (und hinreichend gleiche Geschwindigkeit fahren), kollidieren sie nie.
Wenn einer von beiden zuerst im Kreisverkehr ist, hat der im Kreis Vorrang.


--------------------
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da kann sich auch kein Schwips entfalten.
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amfa
Beitrag 11.07.2013, 15:12
Beitrag #41


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Aber ich dachte es geht gerade darum, dass es kein echter Kreisverkehr ist, sondern beide sich auf einer Vorfahrtstraße befinden die niemals aufgehoben wird.
Dann hätten beide Vorfahrt und würden zusammen krachen. Zumindest wenn mir münsterland-radler Argumentation folgen, die ich zwar nicht teile aber schon teilweise nachvollziehen kann.


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Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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Ichtyos
Beitrag 11.07.2013, 15:21
Beitrag #42


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Zitat (münsterland-radler @ 11.07.2013, 14:30) *
Hallo Ichtyos

Im Link steht nichts zur Vorfahrtstraße. Das ist kein Schluss, sondern ein Allgemeinplatz.

Okay - dann nimm die Bezeichnung zu Z. 306 - "Vorfahrtstraße". Wie kommst Du auf die Idee, dass das Z.306 auch dann eine Bedeutung für Dich hat, wenn Du auf eine andere Straße abbiegst? blink.gif


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HeLi
Beitrag 11.07.2013, 15:21
Beitrag #43


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Zitat (amfa @ 11.07.2013, 16:12) *
Aber ich dachte es geht gerade darum, dass es kein echter Kreisverkehr ist, sondern beide sich auf einer Vorfahrtstraße befinden die niemals aufgehoben wird.
Dann hätten beide Vorfahrt und würden zusammen krachen. ...

Richtig:
Wenn die beiden (der von Süd nach Nord und der von Nord nach Süd) nicht gleichzeitig in den Kreisverkehr einfahren, bestünde Kollisionsgefahr, zugegeben.
Dann wähnte sich jeder der beiden (quasi je im Gegenverkehr Linksabbieger) vorfahrtberechtigt.

Eine von Süd nach Nord und von Nord nach Süd über einen (ggf. unechten) Kreisverkehr durchgängig geführte Vorfahrtsstraße ist aber schon eine sehr gewagte Konstruktion. Nur wenn beide zugleich das Bauwerk befahren und hinreichend gleiche Geschwindigkeiten fahren, würden sie nicht kollidieren.

Dann wäre die gute alte Kreuzung mit tangential abbiegen die bessere Wahl.

Edit:
Wenn es ein "unechter" Kreisverkehr ist, also ohne die Vz. 215, dann dürften die beiden ja auch je eine 90°-Linkskurve fahren. think.gif


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da kann sich auch kein Schwips entfalten.
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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 11.07.2013, 16:00
Beitrag #44





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Zitat (Ichtyos @ 11.07.2013, 16:21) *
Zitat (münsterland-radler @ 11.07.2013, 14:30) *
Hallo Ichtyos

Im Link steht nichts zur Vorfahrtstraße. Das ist kein Schluss, sondern ein Allgemeinplatz.

Okay - dann nimm die Bezeichnung zu Z. 306 - "Vorfahrtstraße". Wie kommst Du auf die Idee, dass das Z.306 auch dann eine Bedeutung für Dich hat, wenn Du auf eine andere Straße abbiegst? blink.gif

Wenn die Vorfahrtstraße nicht endet, handelt es sich nach dem Abbiegen nicht um eine andere, sondern um die selbe Straße.

Aber wie erwähnt, stellt sich dieses Problem praktisch nie.
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amfa
Beitrag 11.07.2013, 16:24
Beitrag #45


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Nach dem Abbiegen bin ich aber auf einer anderen Straße.
Immerhin Treffen an Kreuzungen und einmündungen mehrere Straßen aufeinander.

Nur weil 2 Straßen ebenerdigt zusammen laufen handelt es sich nicht um die gleichen Straßen.


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 11.07.2013, 16:30
Beitrag #46





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Hallo amfa

Natürlich kann man von einer Vorfahrtstraße auch auf eine andere Straße abbiegen. Dabei passiert man aber zwangsläufig ein VZ. 205/206.
Wenn man aber von einer Vorfahrtstraße auf die selbe Straße abbiegt (m. M. n. ist auch das möglich), dann gilt die Vorfahrt weiter.
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amfa
Beitrag 11.07.2013, 17:13
Beitrag #47


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Achja du warst ja der Ansicht, das ein V205 für den Gegenverkehr auch gilt.
Das wiederum halte ich dann doch für etwas sehr weit hergeholt wink.gif


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 11.07.2013, 23:45
Beitrag #48





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Nein, ein VZ. 205 gilt nicht für den Gegenverkehr und ich war auch nicht dieser Ansicht.
Ich habe nur erwähnt, dass man eine solche Auffassung vertreten könnte.

Am Ende einer Vorfahrtstraße steht ein Z. 205/206 in der eigenen Fahrtrichtung.
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Ichtyos
Beitrag 12.07.2013, 00:31
Beitrag #49


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Wenn Du mich besuchen willst, kommst Du über eine Straße, die mit Z306 dekoriert ist, in den Ort rein. Dann kannst Du die zweite oder die dritte nach rechts nehmen. In beiden Fällen kommst Du an einem Z.274.1 vorbei. Nach ein wenig rechts vor links treffen sich die beiden Routen. Gilt dort rechts vor links oder würdest Du Dich auf beiden Routen noch auf einer Vorfahrtstraße vermuten?


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Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 12.07.2013, 01:18
Beitrag #50





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Hä?

Das kommt auf die Beschilderung an und darauf, ob es sich um die selbe oder eine andere Straße handelt.
Ein Z. 274.1 steht üblicherweise am Beginn einer Straße und vorher verlässt man die Vorfahrtstraße. Außerdem sind Vorfahrtstraßen innerhalb von Tempo-30-Zonen unzulässig. Daher würde ich von Rechts vor Links innerhalb der 30-Zone ausgehen, solange es keine abweichende Beschilderung (205/301/abges. Bordst.) gibt.
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