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> Portal für die illegale Personenbeförderung ist online, wie geht man dagegen vor?
Deden
Beitrag 22.06.2013, 18:31
Beitrag #1


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gerade bei MT gefunden:

http://www.privat-taxi.de/

Da heisst es unter anderem:

Zitat
Taxis sind unverschämt teuer du bist die günstige und freundliche Alternative.

Bringe Leute aus deiner Gegend von A nach B. Sei Mitfahrzentrale oder Taxidienst für lange und kurze Strecken. Es gibt so viele Menschen ohne Fahrzeug, und sie alle brauchen deine Hilfe. Lass dich fürs cruisen bezahlen und lerne interessante Leute kennen. Dein Auto und du Ihr werdet zum Privattaxi!

Sei zum Start unseres Portals dabei und verdiene schnell und unkompliziert Geld mit Taxijobs!


Welche Behörde ist hier zuständig?

Gruss Deden


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Ernschtl
Beitrag 22.06.2013, 20:12
Beitrag #2


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Was führt dich zu der Annahme, dass diese Dienstleistung illegal wäre und man dagegen vorgehen müsste? Hast du mal auf 'Registrieren' geklickt und nachgeschaut wer und was sich dahinter verbirgt?


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Deden
Beitrag 22.06.2013, 20:17
Beitrag #3


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da steht doch, dass Taxis zu teuer sind und man mit seinem Privat-PKW Personen befördern soll um damit Geld zu verdienen.
Wie soll das ohne Genehmigung für Mietwagen oder Taxen gehen?

Gruss Deden


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blue0711
Beitrag 22.06.2013, 20:32
Beitrag #4


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Soweit das aus der Beschreibung klar wird, werden hier Fahrten, die angefragt werden, an Fahrer mit PKW vermittelt, also Mietwagen mit Fahrer.
Der Betreiber des Portals selbst will also nicht als Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetes auftreten.
(Wobei fraglich ist, ob er das aufgrund des Umgehungsverbotes aus dem PBefG auch schafft)

Grundsätzlich fallen solche Fahrten unter das Personenbeförderungsgesetz, soweit sie nicht unentgeltlich sind oder der Fahrpreis die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt.

Geworben wird hier aber ausdrücklich mit "verdienen", also einer Gewinnerzielungsabsicht.
Daher muss zumindest davon ausgegangen werden, dass die Fahrten unter das PBefG fallen.
Dann aber brauchen die Fahrer eine FE zur Personenbeförderung

Zudem gelten die Fahrer als Unternehmer und müssen sich diese Tätigkeit genehmigen lassen.

Steuerpflichtig sind diese Einnahmen ebenfalls und zwar als Gewerbeeinnahmen

Da kommt schon einiges zusammen. whistling.gif


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Gruß Kai
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wernecmn
Beitrag 22.06.2013, 20:38
Beitrag #5


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@Deden: Wenn Du wissen willst, wem die Internetadresse gehört: dies lässt sich bei der DENIC eG online herausfinden (rechts oben "Domainabfrage").
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Deden
Beitrag 22.06.2013, 20:42
Beitrag #6


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das Impressum verrät ja auch den Betreiber.

Aber welche Behörde ist für diese bundesweit werbende Plattform zuständig?

Gruss Deden


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Pionic
Beitrag 22.06.2013, 20:47
Beitrag #7


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Ich würde mich an die Behörde wenden, in deren Zuständigkeitsbereich der Betreiber seinen Sitz angibt.
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Bleistiftspitzer
Beitrag 22.06.2013, 20:53
Beitrag #8


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Zitat (Pionic @ 22.06.2013, 21:47) *
Betreiber seinen Sitz angibt.

Noch ist der in Deutschland,
aber bald muss der Arme dann extra einen Briefkasten in der Karibik mieten, nur weil sich einer bei irgendeiner Behörde beschwert hat crybaby.gif
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amfa
Beitrag 22.06.2013, 20:54
Beitrag #9


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Ich hab denen mal eine Nachricht geschickt wie sich das ganze mit dem Personenbeförderungsgesetz verträgt.

Ich bin gespannt was sie antworten werden biggrin.gif


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blue0711
Beitrag 22.06.2013, 20:55
Beitrag #10


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@Bleistiftspitzer: Macht nix, die Fahrer sind trotzdem dran. Und die Bußgelder nach dem PBefG sind ziemlich happig.


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Mr.Eierhals
Beitrag 22.06.2013, 21:07
Beitrag #11


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Ist hier kein Taxifahrer oder Unternehmer aus der Kölner Ecke unterwegs?

Der kann ja mal nach Pulheim fahren, wo nach der Whois Abfrage der Domainihaber sitzt und den über die Feinheiten dieser Gesetze näher heimleuchten...der wird ja mit Klarname und mit Adresse genannt.


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amfa
Beitrag 22.06.2013, 21:14
Beitrag #12


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Die Frage ist ob die nicht auch noch wegen anderen Dinge Probleme bekommen werden.
Ich weiß z.B. nicht ob sie sich eine GmbH einfach peopleAG nennen darf ^^

Dazu kommt halt noch, dass sie versuchen alles rechtlich relevante auf die "Smartjobber" abzugeben.

Beispielsweise "Herd anschließen" wird komplett in die Verantwortung des "Auftragnehmers" gegeben, dass dieser die notwendige Qualifikation dafür hat.

Naja gutes Beispiel wie schwer es für Startups in Deutschland ist ihr Geschäftsmodell in das Rechtssystem einzupassen biggrin.gif


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Ernschtl
Beitrag 22.06.2013, 21:15
Beitrag #13


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Zitat (Deden @ 22.06.2013, 21:17) *
Wie soll das ohne Genehmigung für Mietwagen oder Taxen gehen?
So ähnlich wie bei den Mitfahrzentralen.


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Deden
Beitrag 22.06.2013, 21:22
Beitrag #14


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Zitat (Ernschtl @ 22.06.2013, 22:15) *
So ähnlich wie bei den Mitfahrzentralen.


bei Mitfahrzentralen gehts nur um das Teilen der anfallenden Kosten.
Wer mit Absicht der Gewinnerzielung Personen befördert, benötigt eine Genehmigung nach dem PBefG.

Gruss Deden


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Ernschtl
Beitrag 22.06.2013, 21:27
Beitrag #15


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Das mag ja so sein. Aber deswegen ist diese Seite doch noch nicht illegal und muss einer Behörde gemeldet werden.


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Deden
Beitrag 22.06.2013, 21:34
Beitrag #16


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Zitat (Ernschtl @ 22.06.2013, 22:27) *
Das mag ja so sein. Aber deswegen ist diese Seite doch noch nicht illegal und muss einer Behörde gemeldet werden.


ich versuchs mal mit einem an den Haaren herbeigezogenen Beispiel:

ich mache ein Internetportal auf, auf dem ich Kokaindealer und Kokser zueinander bringe. Ich verkaufe natürlich selbst keine Drogen. Ist das legitim oder gar legal?
Kokain kannst Du meinetwegen auch durch Kriegswaffen oder andere illegale Waren ersetzen wink.gif

Gruss Deden


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Mr.Eierhals
Beitrag 22.06.2013, 21:50
Beitrag #17


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Als Vermittler von Dienstleistungen und Verteiler von Aufträgen bin ich bestimmt sehr wohl in der Pflicht...legal ist das Ding sicher nicht. Siehe Kino.to


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Kurier
Beitrag 22.06.2013, 21:50
Beitrag #18


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Wieso? Es bleibt doch den Fahrern unbenommen ein Gewerbe anzumelden und eine Mietwagenkonzession zu beantragen.


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(Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse.
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blue0711
Beitrag 22.06.2013, 21:54
Beitrag #19


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@Deden: Dein Extremvorschlag wäre Beihilfe zu einer Straftat.

Ob die rechtswidrige Tat aus diesem Paragraphen auch ordnungswidrige Taten meint, weiß ich jetzt nicht.

Zitat (Kurier @ 22.06.2013, 22:50) *
Wieso? Es bleibt doch den Fahrern unbenommen ein Gewerbe anzumelden und eine Mietwagenkonzession zu beantragen.
Da das Portal ja ausdrücklich Privatfahrer anspricht, vermittelt es aber den Eindruck, dass das nicht nötig sei.

Ein entgeltliches Privattaxi ist ein Widerspruch in sich, da das immer ein Unternehmen ist.


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Nebukad
Beitrag 22.06.2013, 21:58
Beitrag #20


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Ein ähnliches regionales Projekt scheint Mobilfalt zu sein.

Dort ersetzen Privatfahrer mit ihren Pkw Buslinien und die Fahrten können über das Internet gebucht werden. Dort ist die Vergütung aber auch auf 30Cent pro Kilometer begrenzt, wodurch das ganze legal sein soll. Besondere Anforderungen an Fahrer oder Fahrzeug gibt es hier nicht.

Da das ganze schon durch die Presse ging und wohl auch von amtlicher Seite unterstützt wird scheint sowas ja grundsätzlich möglich zu sein.
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Pistenteufel
Beitrag 22.06.2013, 22:00
Beitrag #21


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Unternehmensportrait (pdf-Datei)

Da steht unter anderem auch drin:

Zitat
Nachdem der Smartjobber den Auftrag auf seiner App gesehen hat, kann er ihn durch einen Klick annehmen und wird direkt mit dem Auftraggeber verbunden. Die beiden Parteien können nun ohne weitere Zwischenschritte die Details des Jobs klären. Nach erledigter Arbeit bewertet der Auftraggeber die Durchführung der Arbeit und dem Smartjobber wird von der peopleAG der Betrag ausgezahlt. Die Summe legt dabei der Auftraggeber im Vorfeld fest, je nachdem, wie viel ihm die zu erledigende Aufgabe wert ist. „Die Abwicklung der Zahlung läuft immer über die peopleAG, nie über die Parteien direkt. Zum einen wird so der Versicherungsschutz gewährleistet. Zum anderen schließen wir so Schwarzarbeit und den Gedanken an Schwarzgeld aus. Jede Zahlung wird registriert“


Kann mir vorstellen, dass die in dem Fall mit in der Verantwortung drin sind und nicht die ganze Verantwortung auf die Mikrojobber abwälzen können, da sie ja nicht nur vermitteln, sondern auch bezahlen und versichern.
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blue0711
Beitrag 22.06.2013, 22:04
Beitrag #22


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Zitat (Nebukad @ 22.06.2013, 22:58) *
Dort ersetzen Privatfahrer mit ihren Pkw Buslinien und die Fahrten können über das Internet gebucht werden. Dort ist die Vergütung aber auch auf 30Cent pro Kilometer begrenzt, wodurch das ganze legal sein soll. Besondere Anforderungen an Fahrer oder Fahrzeug gibt es hier nicht.
Wenn dem hier so wäre, wäre aber die Werbung mit dem Verdienen durch private Taxijobs irreführend.

Ein wirtschaftlicher Vorteil kann dann ja nur erzielt werden, wenn man eigene Fahrten mit Mitfahrern ergänzt.


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Deden
Beitrag 22.06.2013, 22:31
Beitrag #23


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Zitat (Kurier @ 22.06.2013, 22:50) *
Wieso? Es bleibt doch den Fahrern unbenommen ein Gewerbe anzumelden und eine Mietwagenkonzession zu beantragen.


dann würde sich aufgrund der hohen Kosten das billige "Privat-Taxi" nicht mehr rechnen.

Gruss Deden


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Mitleser
Beitrag 23.06.2013, 12:32
Beitrag #24


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Zitat (Mr.Eierhals @ 22.06.2013, 22:07) *
Ist hier kein Taxifahrer oder Unternehmer aus der Kölner Ecke unterwegs?

Der kann ja mal nach Pulheim fahren, wo nach der Whois Abfrage der Domainihaber sitzt und den über die Feinheiten dieser Gesetze näher heimleuchten...der wird ja mit Klarname und mit Adresse genannt.
Mit Verlaub: Was soll den der Sch**ß? ranting.gif
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Bleistiftspitzer
Beitrag 24.06.2013, 05:09
Beitrag #25


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Zitat (Nebukad @ 22.06.2013, 22:58) *
Dort ersetzen Privatfahrer mit ihren Pkw Buslinien und die Fahrten können über das Internet gebucht werden. Dort ist die Vergütung aber auch auf 30Cent pro Kilometer begrenzt, wodurch das ganze legal sein soll. Besondere Anforderungen an Fahrer oder Fahrzeug gibt es hier nicht

Was hat die Legalität mit der Vergütung zu tun?
Die 30 Cent können auch mehr als nur kostendeckend sein, da ist sogar noch ein kleiner Gewinn drin.
Unter Optimalbedinnungen sollten Betriebskosten von 10Cent/km realisierbar sein (alter Diesel-Polo mit Pommesfettbetrieb)


Komfort, Sicherheit und Umweltschutz sind allerdings Begriffe, die Fahrer solcher Fahrzeuge nur aus dem Fremdwörterbuch kennen...

...macht aber nichts, ÖPNV-Fahrgäste kennen die auch nicht shutup.gif
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Gerhard
Beitrag 24.06.2013, 14:21
Beitrag #26


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@ deden

Willst Du jeden kriminalisieren der für wenige Cent über eigene Spritkosten eine Dienstleistung anbietet ? Weißt Du was Werbung kostet ? Wieviel bleibt denn da übrig ?
Taxis sind viel zu teuer, meiner Meinung nach nur für Geschäftsreisende oder Notfälle, u. was die Fahrer an Lohn erhalten ist zum Schämen.
Habe selbst vor Jahren Nachbarn u. Bekannte gefahren zum Selbstkostenpreis von 30 Deutsche Pfennige pro km. Mein Ziel war damals nicht Geldverdienen sondern ganz einfach Fortkommen .......ich war in der Zeit arbeitslos, im Wald gewohnt , an manchen Tagen Langeweile u. meine Nachbarn hatten öffentliche Verkehrsmittel nicht als Alternative. Somit hat jeder jedem geholfen.
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amfa
Beitrag 24.06.2013, 14:25
Beitrag #27


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Ich hab übrigens eine Antwort bekommen:
Zitat
Wir vergleichen das eher mit einer Mitfahrzentrale….

Freundliche Grüsse


Dann ist ja alles geklärt thread.gif


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Mr.Eierhals
Beitrag 24.06.2013, 15:26
Beitrag #28


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Zitat (amfa @ 24.06.2013, 15:25) *
Wir vergleichen das eher mit einer Mitfahrzentrale….

Freundliche Grüsse


Dann haben sie ihren Namen für die "Mitfahrzentrale" mehr als nur ungünsig gewählt. Der Begriff "Taxi" steht nun mal für eine gewisse Berufsgruppe und ein eng abgegrenztes Betätigungsfeld.

Meines Erachtens versucht da einer mit "Schwarztaxen" einen Reibach zu machen und das Ganze als "Mitfahrzentrale" zu tarnen.
"Privat Taxi" ist im ganzen Auftreten nie und nimmer eine Mitfahrzentrale, sondern eine Taxizentrale, welche derartige Fahrten vermitteln will, allerdings eben nicht bei konzessionierten Fahrzeugen mit eingebauten Taxametern, sondern versucht per Dummenfang Fahrer zu bekommen, die mit ihren Privatfahrzeugen gegen Entgeld Strecke A - B auf Wunsch absolvieren.
Das ist nun mal kein "Ich nehm dich mit zu meinem Zielort - Mitfahrzentrale". Erst Recht nicht, wenn der Fahrer nach Strecke A-B dann Strecke C-D vermittelt bekommt. Das ist reines Taxi und Mietwagengeschäft, welches erlaubnispflichtig und zudem sehr kostenintensiv ist.

Klar kosten Taxen Geld, davon müssen schließlich neben Fahrzeugkosten, Sprit, Steuern und Versicherungen auch noch die Konzessionen, Fahrer und auch die entsprechenden Genossenschaften und Zentralen für die Teilnahme am Funk bezahlt werden.
Und am Ende des Monats möchte der Unternehmer sicher auch ein Plus in der Bilanz haben. Die Preise legen übrigens die Städte und Kreise fest , nicht die einzelnen Taxiunternehmer.

Mal sehen was die zuständigen Behörden in Köln bzw Pulheim davon halten. Der Sitz der Firma ist laut Impressum ja in Pulheim.

Meines Erachtens nach macht sich jeder, der für diese Seite fährt, strafbar.



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Gast_Georg_g_*
Beitrag 24.06.2013, 16:59
Beitrag #29





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Zitat (Mr.Eierhals @ 24.06.2013, 15:26) *
Meines Erachtens nach macht sich jeder, der für diese Seite fährt, strafbar.

Welche Straftat soll das sein? Wenn der jeweilige Fahrer einen Betrag erhält, der weit unterhalb der Betriebskosten liegt, dann entspricht das der "Spritgeldbeteiligung", wie sie bei Mitfahrgelegenheiten üblich ist. Nur wenn eine Gewinnerzielungsabsicht damit verbunden ist, wäre die Sache für den Fahrer genehmigungspflichtig.

Die Website selbst halte ich in dieser Form wegen des Bewerbens als "Taxi" aber auch für unzulässig. Das ist allerdings kein personenbeförderungsrechtliches, sondern ein wettbewerbsrechtliches Problem. Und auch die Werbung gegenüber dem potentiellen Fahrer könnte irreführend sein, weil der Eindruck erweckt wird, dass man mit der Erbringung der Fahrdienste schnell Geld verdienen könnte ("verdiene schnell und unkompliziert Geld"), was bei einer geringen Kostenbeteiligung in Form von "Spritgeld" nicht zutreffend wäre. Im Einzelfall hängt es also davon ab, welchen Betrag der Fahrer tatsächlich erhält.
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Deden
Beitrag 24.06.2013, 17:07
Beitrag #30


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die Seite tritt doch als Börse für "Smartjobber" auf und nicht als Hilfe- oder Hobbyforum.

Gruss Deden


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Gast_Georg_g_*
Beitrag 24.06.2013, 17:14
Beitrag #31





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Ja, dann wäre es ggf. ein wettbewerbsrechtliches und verbraucherschutzrechtliches Problem, aber kein Verstoß gegen das PBefG.
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Pistenteufel
Beitrag 24.06.2013, 17:14
Beitrag #32


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Zitat (Georg_g @ 24.06.2013, 17:59) *
Im Einzelfall hängt es also davon ab, welchen Betrag der Fahrer tatsächlich erhält.


Ich denke eher, es hängt davon ab, wieviel der Kunde bezahlt.

Da die Geld-Transaktionen über die peopleAG laufen könnte ich mir vorstellen, dass die auch noch etwas einbehalten zur Deckung ihrer Kosten und evtl noch Mehrwertsteuer abführen müssen.
Beispielsweise der Kunde gibt den Auftrag: "Fahren Sie mich morgen 10 km von A nach B, ich bin bereit dafür 10 Euro zu bezahlen, das Taxi würde 20 kosten." Der Vermittler gibt es dann weiter an die Smart-Jobber: "Angebot zur Fahrt von A nach B zum Zeitpunkt t, Vergütung 7,50 Euro."
Ist natürlich alles spekulativ, aber so ganz im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes scheint das ganze wohl nicht zu sein.

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amfa
Beitrag 24.06.2013, 17:49
Beitrag #33


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Genauso läuft das ja, zumindest bei den andere Smartjobs, die die so anbieten.
Für den Auftraggeber steht dort:
Zitat
Wieviel Provision bekommen die peopleAG von mir?
Als Provision nehmen wir 15% des Auftragshonorar als Aufschlag bei der Bezahlung. Weitere 2% fallen für die Haftpflichtversicherung über die AachenerMünchener Versicherung an. Der Gesamtpreis des Auftrags wird vor der endgültigen Auftragsbuchung angezeigt.


Für den Auftragnehmer steht nochmal extra:
Zitat
Wieviel Provision muss ich an die peopleAG zahlen?
Wir behalten 10% des Auftragshonorars als Provision ein.


Auf der Seite Preise ist die rede von Provision zwischen 10 und 15% ^^

Bei dem System halte ich es eigentlich für ausgeschlossen, dass man da nur für die Betriebskosten mitmacht.
Das lohnt sich doch nicht für den Fahrer, es geht doch vermutlich hauptsächlich darum, das jemand von A nach B will und ich genau diesen Job annehme ohne selbst dahin zu wollen.



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Mr.Eierhals
Beitrag 25.06.2013, 10:54
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Dort wird explizit für Taxidienst geworben. Zitat: "Sei Mitfahrzentrale, oder Taxidienst"

Das Verträgt sich aber nun mal nicht mit §2 PBefG

§ 2 Genehmigungspflicht
(1) Wer im Sinne des § 1 Abs. 1
1...
2...
3...
4.mit Kraftfahrzeugen im Gelegenheitsverkehr (§ 46)
Personen befördert, muß im Besitz einer Genehmigung sein. Er ist Unternehmer im Sinne dieses Gesetzes.

§ 13 Voraussetzung der Genehmigung

(4) Beim Verkehr mit Taxen ist die Genehmigung zu versagen, wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen dadurch beeinträchtigt werden, daß durch die Ausübung des beantragten Verkehrs das örtliche Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht wird.
...

Der Anbieter wirbt mit Taxidienst, also ist er meiner Meinung nach vollumfänglich verpflichtet , den Bestimmungen des Gesetzes Rechnung zu tragen.
Die Fahrer bedürfen zudem eines P-Scheines, denn dieser wird bei Taxi explizit gefordert...
Also auch den Nachweis, der erfolgreich absolvierten Tauglichkeitsuntersuchung, sowie die Nachweise zu den Belehrungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

Das System ist garantiert nicht auf die Teilung der Betriebskosten ausgerichtet, denn die Aussage "Du willst einfach und unkompliziert Geld verdienen? " auf der Webseite spricht dem doch stark entgegen.


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VorsichtigFahrer
Beitrag 25.06.2013, 14:15
Beitrag #35


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Zitat (Mr.Eierhals @ 25.06.2013, 11:54) *
§ 13 Voraussetzung der Genehmigung

(4) Beim Verkehr mit Taxen ist die Genehmigung zu versagen, wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen dadurch beeinträchtigt werden, daß durch die Ausübung des beantragten Verkehrs das örtliche Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht wird.
.


Dann ist es auch kein Wunder, warum der ÖPNV und örtliche Taxibetriebe so übertrieben hohe Preise haben, wenn jegliche Konkurrenz per Gesetz faktisch ausgeschlossen wird.
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Deden
Beitrag 25.06.2013, 19:38
Beitrag #36


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Hohe Preise?

Die meisten hier würden weder für den Hungerlohn eines angestellten Fahrers noch für die durchschnittlichen Gewinne der Unternehmer auch nur einen Finger krümmen.

Das Problem der niedrigen Löhne liegt nicht wie in anderen Branchen an ausbeutenden Unternehmern.

Das Problem liegt in den von der Politik beschlossenen Fahrpreisen, die ohne Subventionen wie z.B. den Verzicht auf Mineralölsteuer nicht genug Gewinn abwerfen, so dass kein angemessener Lohn gezahlt werden kann.

In den letzten 30 Jahren sind Abschreibung und Reparaturen um ca. Faktor 5 und Versicherungen und Sprit um ca. Faktor 3 gestiegen, während die Fahrpreise sich noch nicht mal verdoppelt haben. Woher solls also kommen?

Und trotzdem muss man sich (vor allem von betuchten Fahrgästen) anhören, dass man ja viel zu teuer sei. Das "Geschäftsessen" im Puff ist ok, aber im Taxi muss man feilschen.

Geiz ist eben geil. Für anderer Leute Arbeit will man möglichst wenig zahlen, während man für die eigene Leistung reich entlohnt werden will.

In Handel und Dienstleistung reichts nur für Hungerlöhne. Kohle macht man hierzulande in der Industrie und vielleicht im Handwerk ...

... oder natürlich als illegaler Dienstleister, der sich um die Steuern und Sozialabgaben drückt.

Gruss Deden


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VorsichtigFahrer
Beitrag 25.06.2013, 21:02
Beitrag #37


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Zitat (Deden @ 25.06.2013, 20:38) *
Hohe Preise?


In den letzten 30 Jahren sind Abschreibung und Reparaturen um ca. Faktor 5 und Versicherungen und Sprit um ca. Faktor 3 gestiegen, während die Fahrpreise sich noch nicht mal verdoppelt haben. Woher solls also kommen?


Ja, sie sind hoch, vor allem im südlichen Raum. Stichwort RMV und VVS. Ich fahre 3 bis 4 mal pro Woche nach Frankfurt. Der Unterhalt meines Autos (alle Kosten mit einberechnet), kostet mich nur unwesentlich mehr, als die Monatsfahrkarte. Und da ich nur 10 km Schnellstraße mit konstanter Geschwindigkeit 90 kmh fahre, ist der Spritverbrauch sehr gering.

Stimmt, die Fahrpreise haben sich nicht verdoppelt, sie haben sich vervierfacht. Schönes WE-Ticket kostet nämlich 40 Euro und gilt nur an einem Tag. Um die Jahrtausendwende kostete er 40 Mark und galt auch ein komplettes WE.

Vor 10 Jahren konnte man für 80 Euro im Monat im VRR den gesamten Verbund bereisen, heute reicht das gerade mal für die Strecke Duisburg/Oberhausen - Düsseldorf.

Im RMV würde ich, wenn ich mit ÖPNV fahren würde, für eine Monatsfahrkarte 120 Euro zahlen und DAS bei einer 10km-Strecke.

Weswegen ich mich aber beschwert habe, dass der Staat wieder mal alles regulieren will, was jedoch keineswegs mit Verkehrssicherheit zu tun hat. Wenn es richtig steuerfinanziert wäre und ÖPNV so günstig wie in Italien wäre, könnte ich das nachvollziehen.

Aber wieso der Gesetzgeber es verbietet, ein Kleinunternehmen zu eröffnen, um mal von A nach B Personen zu befördern für einen geringen Preis (so lange das Unternehmen keine Verlüste macht), entzieht sich meinem Verständnis.
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Deden
Beitrag 25.06.2013, 21:35
Beitrag #38


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Zitat (VorsichtigFahrer @ 25.06.2013, 22:02) *
...
Aber wieso der Gesetzgeber es verbietet, ein Kleinunternehmen zu eröffnen, um mal von A nach B Personen zu befördern für einen geringen Preis (so lange das Unternehmen keine Verlüste macht), entzieht sich meinem Verständnis.


weil Taxiunternehmen eine Betriebs- und Beförderungspflicht an 24 Stunden täglich, an 7 Tagen in der Woche und an 365 Tagen im Jahr haben.
Das bringt natürlich mit sich, dass gerade im ländlichen Bereich zeitweise weniger erwirtschaftet wird als der Lohn kostet. Daher werden die Schwachlastzeiten durch die gute Auslastung zu anderen Zeiten kompensiert.
Kämen jetzt "Rosinenpicker" auf den Plan, die nur in umsatzstarken Zeiten die Suppe ausdünnen, wäre ein Taxenbetrieb in der jetzigen Form nicht möglich.

Bei immer guter Auslastung der Fahrzeuge wäre theoretisch natürlich ein niedrigerer Preis möglich.
Das müsste dann aber in der Praxis so aussehen, dass Du als Kunde eine Fahrt "beantragst". Dein Zug kommt z.B. um 19:00 am Bahnhof an. Der Disponent der Taxizentrale wird Dir dann je nach zu fahrender Strecke ein Zeitfenster von sagen wir mal von 19:15 - 22:00 nennen, in dem Du mit der Abholung rechnen kannst. Schliesslich rechnet sich die Fahrt zu günstigen Konditionen nur, wenn auch ein Folgeauftrag ansteht wink.gif
Je dünner die Besiedlung des Zielortes ist, desto länger musst Du eben warten ...

Gruss Deden


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Bleistiftspitzer
Beitrag 25.06.2013, 21:51
Beitrag #39


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Zitat (Deden @ 25.06.2013, 22:35) *
weil Taxiunternehmen eine Betriebs- und Beförderungspflicht an 24 Stunden täglich, an 7 Tagen in der Woche und an 365 Tagen im Jahr haben.

Mietwagenunternehmen haben die nicht und dürfen dennoch Personen befördern. Wiso?
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Deden
Beitrag 25.06.2013, 22:10
Beitrag #40


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Mir wäre eine Kontingentierung der Mietwagenkonzessionen lieber als die jetzige Praxis.
Aber wenigstens müssen die die volle Umsatzsteuer zahlen, dürfen sich nicht bereithalten und müssen nach Auftragsende direkt zum Betriebssitz zurück. Leider halten sich viele (die meisten?) Mietwagenfahrer nicht an solche Ge- und Verbote mad.gif

Gruss Deden

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 26.06.2013, 00:03
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht


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blue0711
Beitrag 25.06.2013, 22:15
Beitrag #41


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Zitat (Bleistiftspitzer @ 24.06.2013, 06:09) *
Was hat die Legalität mit der Vergütung zu tun?
Alles.
Sobald es Gewinn einbringt, fällt es unter PBefG und ist ohne Genehmigung nicht zulässig.


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Gruß Kai
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"Feminismus im Jahr 2014 ist nicht mehr als "ein Haufen gemeiner Mädchen auf Twitter"." Camille Paglia, Professorin für Geistes- und Medienwissenschaft, USA - Mehr dazu?
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amfa
Beitrag 25.06.2013, 22:20
Beitrag #42


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Und sind Mietwagenunternehmen nicht viel teurer als ein normales Taxi?
Die stehen dann doch nicht in direkter Konkuren rein preislich.

Ich finde Deden hat das sehr gut erklärt.
Wenn nun jeder einfach so Fahrten anbieten kann, dann macht man das ohne Beförderungspflicht nur zu besten Zeiten and besten Orten.
Alle die dann noch mit Taxilizenz immer fahren müssen verdienen in der Zeit weniger und zu schlechte Zeiten an schlechten Orten zahlen die vermutlich noch drauf.
Das führt dann dazu, dass man vielleicht von der Messe billiger zum Flughafen kommt (Preiskonkurenz) dafür aber wenn man um 3 Uhr morgens zum Flughafen muss vermutlich den doppelten oder dreifachen preis zahlen muss, da sich das sonst nicht rechnet.

Somit ist die Regulierung schon sinnvoll, da Taxis zum ÖPNV zählen.


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Bleistiftspitzer
Beitrag 26.06.2013, 00:34
Beitrag #43


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Zitat
Und sind Mietwagenunternehmen nicht viel teurer als ein normales Taxi?
Bei Mietwagen funktioniert, da sie nicht nicht durch so viele, unnötige Vorschriften gegängelt, zu unwirtschaftlichem Handeln gezwungen werden und das Angebot nicht künstlich durch Konzessionen verknappt wird, die Marktwirtschaft.

Der Service und das Angebot für den Kunden wird dadurch verbessert und die Preise sinken. Meist sind Mietwagen daher eine günstige Alternative zum Taxi.

Zitat (Deden @ 25.06.2013, 23:10) *
Mir wäre eine Kontingentierung der Mietwagenkonzessionen lieber als die jetzige Praxis.

Mir wäre ein Monopol, bevorzugt ohne staatliche Preisregulierung, am liebsten. Ich brauche dann nur die einzige Mietwagenkonzession und die einzige Taxikonzession.

Die Erfahrung hat übrigens gezeigt, dass Konzessionen und künstliche Marktzugangsbeschränkungen IMMER zu steigenden Preisen und schlechterem Service führen wavey.gif

Zitat (blue0711 @ 25.06.2013, 23:15) *
Zitat (Bleistiftspitzer @ 24.06.2013, 06:09) *
Was hat die Legalität mit der Vergütung zu tun?
Alles.
Sobald es Gewinn einbringt, fällt es unter PBefG und ist ohne Genehmigung nicht zulässig.

Wenn ich also einen Rolls Royce verwende, darf ich dann 5€/km verlangen? Nehmen wir mal an, dass die Betriebskosten (Vollkostenrechnung) 5€/km betragen, man also keinen Gewinn macht.

Und wenn ich einen alten, rostigen Pommesfett-Polo verwende (Betriebskosten 0,1€/km) darf ich ann 0,3€/km verlangen? ich mache dann ja Gewinn...
... bei Langstreckenfahren auf der Autobahn ist der Stundenlohn sogar recht ordentlich

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Deden
Beitrag 26.06.2013, 03:43
Beitrag #44


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Zitat (Bleistiftspitzer @ 26.06.2013, 01:34) *
...
... bei Langstreckenfahren auf der Autobahn ist der Stundenlohn sogar recht ordentlich


... wenn ein Rind komplett aus Steaks bestünde, müsste der Bauer nur noch einen Bullen pro Jahr schlachten wink.gif

Gruss Deden

ps.: der anstehende Rückweg halbiert den Stundenlohn.


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JTH
Beitrag 26.06.2013, 06:09
Beitrag #45


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Zu Deiner ursprünglichen Frage der Zuständigkeit (Ich habe jetzt nicht den gesamten Fred gelesen):

Wende Dich an Deine Bezirksregierung. Diese ist zumindest bei uns hier zuständig.


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Grüße aus dem Allgäu - JTH



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Andreas
Beitrag 26.06.2013, 06:26
Beitrag #46


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Zitat (JTH @ 26.06.2013, 07:09) *
Wende Dich an Deine Bezirksregierung. Diese ist zumindest bei uns hier zuständig.


no.gif

In Bayern ist das jeweilige Landratsamt/Kreisfreie Stadt für die Taxi-/Mietwagengenehmigungen zuständig, die Bezirksregierungen erteilen nur die Genehmigungen für die KOM. wavey.gif


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MsTaxi
Beitrag 20.09.2013, 14:01
Beitrag #47


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Zuständig für alle Vorgänge, bei denen ein Personentransport mit Gewinnerzielungsabsicht, aber ohne Taxi- oder Mietwagenkonzession durchgeführt wird, die jeweilige örtliche Genehmigungsbehörde.

Und alle, denen Taxifahrten zu teuer erscheinen und solche Smartjobber für gut halten, möchte ich folgendes Szenario als Gedankenspiel empfehlen: Eine euch nahestehende Person fährt, um Kosten zu sparen, mit einem solchen Smartjobber zum Flughafen, unterwegs platzt ein Reifen, ein Unfall passiert und die Person erleidet einen Personenschaden. Der Smartjobber hat aber nur ein begrenzte Haftpflicht abgeschlossen. Bei Untersuchung des Wagens stellt sich heraus, die Kiste war mit überalterten Reifen unterwegs, drei Tage nach TÜV-Ablauf, der Fahrer hatte zudem unbehandelte, eigentlich insulinpflichtige Diabetes und war deshalb nachtblind. Ob euch dann ÖPNV, hier in Form eines Taxis immer noch überteuert vorkäme?


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"Das Problem beim Klartext reden in Sachen Alkohol und Drogen besteht darin, dass der, der zuhört, gern weghört, wenn er noch nicht bereit für den Klartext ist."
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tikae
Beitrag 20.09.2013, 14:27
Beitrag #48


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Keine Ahnung, wie das in Mittelhessen so ist, aber in Deutschland gilt
Zitat
Gesetzliche Mindestdeckungssummen nach § 4 PflVG betragen 7,5 Mio Euro für Personenschäden, 1,12 Mio. Euro für Sachschäden

Da muß schon einiges passieren, bevor die Personenschadensgrenze gerissen wird.

Im Ausland denke ich meist gar nicht groß nach, ob ich ein Taxi nehme. Die bezahle ich ja fürs fahren (und das mit einem angemessenen Preis). In Deutschland bezahle ich die Taxis dafür, daß sie im Rudel an den Taxiständen warten.

SCNR
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CvR
Beitrag 20.09.2013, 16:56
Beitrag #49


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Zitat (tikae @ 20.09.2013, 14:27) *
Da muß schon einiges passieren, bevor die Personenschadensgrenze gerissen wird.

Reicht es nicht möglicherweise, wenn die Anzahl der Geschädigten nennenswert größer als 1 ist? rolleyes.gif


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"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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Bleistiftspitzer
Beitrag 20.09.2013, 18:26
Beitrag #50


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Zitat (tikae @ 20.09.2013, 15:27) *
Da muß schon einiges passieren, bevor die Personenschadensgrenze gerissen wird.

Das geht schnell, 24 Stunden Pflege kostet mehr als 250k€/Jahr blink.gif
dazu Lohnausfall
dazu Krankenhausaufenthalte, Operationen, Hilfsmittel, Arztkosten, Medikamente und sonstiger Kleinkram
ach so und Schmerzensgeld gibts auch noch

Schon bei einer Person wird die Grenze relativ einfach gerissen, wenn die nicht schnell genug ablebt wavey.gif
Da können Fahrer und Versicherung nur hoffen, dass die Mitfahrer möglichst schnell und sozialverträglich ableben whistling.gif

Bei mehreren Personen gehts noch viel schneller...
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