... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

2 Seiten V   1 2 >  
Reply to this topicStart new topic
> Verwarnung zu Unrecht?
Frechdachs75
Beitrag 16.06.2013, 16:43
Beitrag #1


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2427
Beigetreten: 08.03.2013
Wohnort: Rotenburg an der Fulda
Mitglieds-Nr.: 67751



    
 
Hallo zusammen. Ich parkte an der Stelle auf dem Foto. Mein PKW ist der silberne. Hatte nun ein Verwarnzettel dran mit TB Nr. 112 283. Meiner Meinung kann diese selbstgefertigte Zusatzschild doch keine Wirkung entfalten oder??



Go to the top of the page
 
+Quote Post
GM_
Beitrag 16.06.2013, 16:51
Beitrag #2


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 11008
Beigetreten: 14.12.2004
Mitglieds-Nr.: 7260



Nein, kann es nicht. War mit deiner Parkscheibe alles ok? Hast du sie evtl. "nachgestellt"?


--------------------
Noch hat kein einziger Tesla meinen Diesel abgehängt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Frechdachs75
Beitrag 16.06.2013, 16:54
Beitrag #3


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2427
Beigetreten: 08.03.2013
Wohnort: Rotenburg an der Fulda
Mitglieds-Nr.: 67751



Nein ich hatte keine Parkscheibe eingelegt da heute Sonntag ist. Und der Tatbestand hat laut Internetsuche auch nichts mit Parkscheibe zu tun. Sondern das ich verbotswidrig parkte und dadurch die Benutzung gekennzeichneter Parkplätze behindert habe.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Freisinn
Beitrag 16.06.2013, 16:57
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3364
Beigetreten: 04.06.2011
Mitglieds-Nr.: 59663



Die Stadt meint wohl, mit diesem selbstgemachten Schild eine Parkfläche für Busse geschaffen zu haben..das wäre aber dann eine recht abenteuerliche Sicht der Dinge.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Frechdachs75
Beitrag 16.06.2013, 17:00
Beitrag #5


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2427
Beigetreten: 08.03.2013
Wohnort: Rotenburg an der Fulda
Mitglieds-Nr.: 67751



Die Verwarnung wurde mir heute ausgestellt und zwar nicht vom Ordnungsamt (das ja heute nicht arbeitet vermutlich) sondern von der Polizei. think.gif

Bitte sehen Sie von Anfragen ab steht darauf und Ihre Hessische Polizei.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
janr
Beitrag 16.06.2013, 17:06
Beitrag #6


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 29582
Beigetreten: 16.05.2006
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 19384



Zitat
112283
Sie parkten verbotswidrig und verhinderten dadurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen und behinderten +) dadurch Andere. 15,00
§ 12 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 54.1 BKat; § 19 OWiG


Da wo das Plus steht muß eine Behinderung konkretisiert worden sein.

Anhand der Beschilderung ist aber klar, daß man werktags von 9 bis 18 Uhr mit Parkscheibe eine Stunde stehen bleiben darf.

Das Pappschild sagt gar nix aus.

Ich würde da ganz entspannt auf Post warten und ggf bis vor Gericht diesen Schmarrn mir nicht gefallen lassen. wavey.gif


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
jordon
Beitrag 16.06.2013, 17:09
Beitrag #7


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2546
Beigetreten: 08.08.2009
Mitglieds-Nr.: 49919



Vermutung, weiter vorne steht ein anderes Schild, das Parkplätze am Sonntag für eine bestimme Fahrzeuggruppe ausweist.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Frechdachs75
Beitrag 16.06.2013, 17:10
Beitrag #8


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2427
Beigetreten: 08.03.2013
Wohnort: Rotenburg an der Fulda
Mitglieds-Nr.: 67751



Ja Danke janr, ich warte jetzt erstmal ab. Habe ja Fotos gemacht von der Situation. Habe da heute früh gegen 8 Uhr geparkt und heut Nachmittag dann den Zettel dran der um 12:28 ausgestellt wurde..
Dachte erst es wäre Werbung oder so aber nein es war tatsächlich ein Knöllchen.. crybaby.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
janr
Beitrag 16.06.2013, 17:11
Beitrag #9


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 29582
Beigetreten: 16.05.2006
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 19384



Zitat (jordon @ 16.06.2013, 18:09) *
Vermutung, weiter vorne steht ein anderes Schild, das Parkplätze am Sonntag für eine bestimme Fahrzeuggruppe ausweist.
Und wenn schon, das 314er ist eine neue Regelung wavey.gif


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
jordon
Beitrag 16.06.2013, 17:12
Beitrag #10


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2546
Beigetreten: 08.08.2009
Mitglieds-Nr.: 49919



Du musst dich aber, wenn die Verwarnung kommt und du diese nicht bezahlen möchtest, dich als Fahrer gegenüber der Behörde zu erkennen geben, wenn du das nicht macht wird das Verfahren wegen des Parkverstoßes eingestellt und der Halter bekommt einen Kostenbescheid über 18,50 EUR.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Frechdachs75
Beitrag 16.06.2013, 17:12
Beitrag #11


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2427
Beigetreten: 08.03.2013
Wohnort: Rotenburg an der Fulda
Mitglieds-Nr.: 67751



Zitat (jordon @ 16.06.2013, 18:09) *
Vermutung, weiter vorne steht ein anderes Schild, das Parkplätze am Sonntag für eine bestimme Fahrzeuggruppe ausweist.


Nein das Schild steht am Anfang der Strasse. Es ist sonst keine andere Parkbeschilderung vorhanden den Bereich betreffend!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
jordon
Beitrag 16.06.2013, 17:13
Beitrag #12


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2546
Beigetreten: 08.08.2009
Mitglieds-Nr.: 49919



Zitat (jordon @ 16.06.2013, 18:09) *
Vermutung, weiter vorne steht ein anderes Schild, das Parkplätze am Sonntag für eine bestimme Fahrzeuggruppe ausweist.

Die Anordnung gilt aber m.E aber nur werktags.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Frechdachs75
Beitrag 16.06.2013, 17:14
Beitrag #13


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2427
Beigetreten: 08.03.2013
Wohnort: Rotenburg an der Fulda
Mitglieds-Nr.: 67751



Zitat (jordon @ 16.06.2013, 18:12) *
Du musst dich aber, wenn die Verwarnung kommt und du diese nicht bezahlen möchtest, dich als Fahrer gegenüber der Behörde zu erkennen geben, wenn du das nicht macht wird das Verfahren wegen des Parkverstoßes eingestellt und der Halter bekommt einen Kostenbescheid über 18,50 EUR.

Ja Danke das werde ich dann denn ich sehe nicht ein sowas zu zahlen. Ist mein erstes Knöllchen seit 15 Jahren wieder.. whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_er1sbg_*
Beitrag 16.06.2013, 20:12
Beitrag #14





Guests






Also...Ich hab mir die Fotos wirklich lange angeschaut um einen Hinweis auf eine Ordnungswidrigkeit zu entdecken
Jedoch sad.gif ich komme zu keinem Ergebnis. Du parkst am rechten Fahrbahnrand. Das Parken ist dort sowieso erlaubt(Wenn die Fahrbahn breit genug und übersichtlich ist). Hier wird für Mo-Sa noch das Parken auf eine Stunde begrenzt(mit Parkscheibe zwischen 9 und 18 Uhr). Die hübsche Malerei unter Z.314 mit Z.Z. will ich garnicht weiter kommentieren rofl1.gif

Ich geh nicht davon aus, dass da noch irgendwo Parkflächenmarkierungen angebracht sind, dessen Wahrnehmung mir nicht möglich ist.
Ich frag mich auch, wen du da behindert hast. Wie hier schon erwähnt wurde, muss eine Behinderung konkretisiert werden. ...sollte eigentlich auf dem Verwarngeldbescheid mit dabei stehen, da Teil des Tatvorwurfs
Die besagte Behinderung muss konkret bei der Anzeigenaufnahme erkennbar gewesen sein.

Ich frage mich aber, wen du da behindert haben kannst?
Am Ehesten jemanden, den du sichtbar daran gehindert hast, eine gekennzeichnete Parkfläche zu benutzen!???welche???die auf der du parktest???hätte da jemand Anderes parken sollen???Parktest du auf einer Bodenmalerei???
oder sollten dort tatsächlich nur Busse parken, wobei das Verkehrszeichen von einer Schulklasse entworfen wurde?
Ach, ich überleg zu viel. Anhand der Bilder ist das ein Aprilscherz,nur nicht zum Lachen crybaby.gif

wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Frechdachs75
Beitrag 17.06.2013, 09:11
Beitrag #15


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2427
Beigetreten: 08.03.2013
Wohnort: Rotenburg an der Fulda
Mitglieds-Nr.: 67751



Die Fahrbahn ist an dieser Stelle ca. 10 Meter breit. Es gibt weder eine Bodenmarkierung noch sonstiges. Es kann nur aufgrund des selbstgebastelten Schildes sein. Ich vermute das die Busse da parken wollten und die Polizei gerufen wurde.. Aber hätte die Polizei das nicht erkennen müssen? Ich bin auf den Verwarnugsgeldbogen sehr gespannt.

Und Danke das Du Dir so Gedanken machst er1sbg.
Mich wundert hier in dieser Stadt schon rein gar nichts mehr was Beschilderung angeht. Im Ordnungsamt sitzen echte Profis. rolleyes.gif

Siehe hier:
Go to the top of the page
 
+Quote Post
oscar_the_grouch
Beitrag 17.06.2013, 14:16
Beitrag #16


bekennender Pfostenumfahrer
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9708
Beigetreten: 15.07.2005
Wohnort: Berlin
Mitglieds-Nr.: 11315



Wir sind ALLE ganz gespannt wie das weitergeht smile.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_er1sbg_*
Beitrag 17.06.2013, 20:44
Beitrag #17





Guests






Zitat (Frechdachs75 @ 17.06.2013, 10:11) *
Und Danke das Du Dir so Gedanken machst er1sbg.
Mich wundert hier in dieser Stadt schon rein gar nichts mehr was Beschilderung angeht. Im Ordnungsamt sitzen echte Profis. rolleyes.gif


Nichs zu Danken, Zum Denken und wenn möglich helfen, bin ich ja hier. wavey.gif

Dass im Ordnungsamt angeblich echte Profis sitzen... think.gif

Sagen wir mal:Man gibt sich dort meistens Mühe
P.S. Ich stehe nicht für die Masse (nicht im positiven und nicht im negativen Sinn)happy.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
wernecmn
Beitrag 17.06.2013, 20:48
Beitrag #18


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1093
Beigetreten: 01.04.2011
Wohnort: Gemeinde bei Erlangen
Mitglieds-Nr.: 58684



Zur Ehrenrettung von er1sbg: das kreative Schild wurde ja nicht von seiner Zunft (Ordnungsamt) entworfen sondern die örtliche Straßenverkehrsbehörde. Oder es hat der Gemeinderat bei der nahegelegenen Grundschule in Auftrag gegeben, und danach gab es einen lobenden Artikel in der Lokalzeitung.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_er1sbg_*
Beitrag 17.06.2013, 20:51
Beitrag #19





Guests






Zitat (wernecmn @ 17.06.2013, 21:48) *
Zur Ehrenrettung von er1sbg: das kreative Schild hat ja nicht von seiner Zunft (Ordnungsamt) entworfen sondern die örtliche Straßenverkehrsbehörde. Oder es hat der Gemeinderat bei der nahegelegenen Grundschule in Auftrag gegeben.


Wohl eher das Letztere wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Frechdachs75
Beitrag 17.06.2013, 22:08
Beitrag #20


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2427
Beigetreten: 08.03.2013
Wohnort: Rotenburg an der Fulda
Mitglieds-Nr.: 67751



Ach bist Du beim Ordnungsamt beschäftigt er1sbg? blushing.gif whistling.gif
Es sollte ja nicht alle Ordnungsämter beinhalten meine Kritik sondern nur das meiner Stadt. Hier bei uns ist so wie ich das sehe auch der gleiche Fachdienst bzw. dieselben Personen im städt. Ordnungsamt und der städtischen Strassenverkehrsbehörde tätig.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
blackdodge
Beitrag 17.06.2013, 22:16
Beitrag #21


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6484
Beigetreten: 18.10.2007
Wohnort: irgendwo in Sachsen zw. A14/A4/A17/A13
Mitglieds-Nr.: 37650



Zitat (er1sbg @ 17.06.2013, 21:44) *
Nichs zu Danken, Zum Denken und wenn möglich helfen, bin ich ja hier. wavey.gif

think.gif


Du solltest bedenken, dass Du im Forum nicht allein bist und auch andere Ratsuchenden helfen können blink.gif whistling.gif


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Frechdachs75
Beitrag 17.06.2013, 22:17
Beitrag #22


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2427
Beigetreten: 08.03.2013
Wohnort: Rotenburg an der Fulda
Mitglieds-Nr.: 67751



Hm das verstehe ich jetzt nicht?? blink.gif
Er hat doch nie behauptet hier alleine zu sein oder eine Sonderrolle zu spielen?

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 17.06.2013, 22:20
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_er1sbg_*
Beitrag 17.06.2013, 22:33
Beitrag #23





Guests






Danke Frechdachs75, ich verstehe es nämlich auch nicht.

Es ist armselig, mir indirekt Selbstherrlichkeit und Arroganz zu unterstellen, weil ich vom eigenen Anspruch, helfen zu wollen, schreibe
Ich denke doch, den selben Anspruch an sich haben die Allermeisten hier. wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Ichtyos
Beitrag 17.06.2013, 23:45
Beitrag #24


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 8126
Beigetreten: 13.06.2006
Mitglieds-Nr.: 20252



Das ist die Motivation der meisten User hier - helfen, die eigenen Erfahrungen einbringen und auch mal über Themen kontrovers diskutieren, die noch nicht abschließend geklärt sind - in der Sache schon mal hart, aber gegen die Person hinter dem Rechner respektvoll. Eigene Meinungen im Zweifel mit belastbaren Links unterlegen gehört auch dazu.

@er1sbg - Deine ersten Beiträge hier im Forum waren aus meiner Wahrnehmung schon was in die Richtung "Selbstherrlichkeit und Arrogant" - aber mittlerweile ist das anders geworden. wavey.gif

Ich als Laie habe mich hier im Forum auch schon mit anwesenden police.gif /:cop: angelegt. Ist immer friedlich geblieben - und ich denke, dass Du auch ein ganz netter Typ bist. rolleyes.gif


--------------------
_/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_er1sbg_*
Beitrag 18.06.2013, 08:50
Beitrag #25





Guests






Danke dir, Ichtyos

Ich gebe zu, anfangs etwas zu selbstbewusst aufgetreten zu sein. Zum Einen, war ich mir meiner Sache recht sicher. Zum Anderen sah ich auch nicht die Erfordernis
alles so ganz genau nehmem zu müssen. Dabei habe ich mich oft mehr auf die Erfahrung, als auf Gesetze, bezogen.
Ich war dann überrascht, mit welchem Selbstvertrauen meine Beiträge hier zerrissen werden und habe das ebenfalls als arrogant aufgefasst. Wusste ich doch nicht, mit wem ich es zu tun hatte.
Ich denke, ich habe schon an anderer Stelle meinen Respekt gegenüber dem Portal und seinen Mitgliedern zum Ausdruck gebracht, sowie die Leistungen Einzelner als auch die Stärke der Gemeinschaft gewürdigt.
Ich verweise mitlerweile auch gern auf die Meinung anderer VP-ler, da gewisse Rechtsgebiete nun mal nicht mein täglich Brot sind. Und ich freue mich über jeden Beitrag, der zu Erkenntnissen beiträgt. wavey.gif

Damit sollten wir dann aber auch wieder zum Ausgangsthema zurück kommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mähgapixel
Beitrag 21.06.2013, 05:57
Beitrag #26


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 329
Beigetreten: 12.12.2012
Mitglieds-Nr.: 66614



ist noch keinem aufgefallen dass die Parkscheibe auf dem Schild fehlerhaft ist? Ich meine ich hab noch so eine im Auto rum liegen aber wem soll die weiterhelfen think.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Frechdachs75
Beitrag 21.06.2013, 10:01
Beitrag #27


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2427
Beigetreten: 08.03.2013
Wohnort: Rotenburg an der Fulda
Mitglieds-Nr.: 67751



Doch ist aufgefallen:

Zitat (er1sbg @ 16.06.2013, 21:12) *
. Die hübsche Malerei unter Z.314 mit Z.Z. will ich garnicht weiter kommentieren rofl1.gif

Im übrigen ging es in meiner Verwarnung ja nicht um die Parkscheibe, denn es war ja Sonntag.

Bisher ist übrigens noch keine Post in der Sache angekommen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
treasure
Beitrag 21.06.2013, 15:37
Beitrag #28


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 568
Beigetreten: 28.11.2009
Wohnort: Sachsen
Mitglieds-Nr.: 51664



Zitat (Frechdachs75 @ 16.06.2013, 18:00) *
Bitte sehen Sie von Anfragen ab steht darauf und Ihre Hessische Polizei.



Sowas habe ich ja noch nie gehört.

Warum sollte man da nicht nachfragen sollen???

Eventuell weil die Polizei garnicht´s davon weiss think.gif -----und das doch ein Scherz war.

Wen sollst Du denn nun behindert haben??

Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_er1sbg_*
Beitrag 21.06.2013, 15:59
Beitrag #29





Guests






Zitat (Frechdachs75 @ 21.06.2013, 11:01) *
Doch ist aufgefallen:


Zitat (er1sbg @ 16.06.2013, 21:12) *
. Die hübsche Malerei unter Z.314 mit Z.Z. will ich garnicht weiter kommentieren rofl1.gif


Ich meinte in meinem ersten Beitrag tatsächlich die hübsche Malerei unter dem Zusatzzeichen. Auf die Parkscheibe selbst, bin ich dabei nicht eingegangen.

In jedem Fall bin ich gespannt, wie es hier weitergeht. wavey.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
treasure
Beitrag 21.06.2013, 16:23
Beitrag #30


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 568
Beigetreten: 28.11.2009
Wohnort: Sachsen
Mitglieds-Nr.: 51664



Isch oooch rolleyes.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Frechdachs75
Beitrag 21.06.2013, 21:56
Beitrag #31


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2427
Beigetreten: 08.03.2013
Wohnort: Rotenburg an der Fulda
Mitglieds-Nr.: 67751



Zitat (treasure @ 21.06.2013, 16:37) *
Zitat (Frechdachs75 @ 16.06.2013, 18:00) *
Bitte sehen Sie von Anfragen ab steht darauf und Ihre Hessische Polizei.



Sowas habe ich ja noch nie gehört.

Warum sollte man da nicht nachfragen sollen???

Eventuell weil die Polizei garnicht´s davon weiss think.gif -----und das doch ein Scherz war.

Wen sollst Du denn nun behindert haben??

Ne also das sah schon sehr amtlich aus, mit Wappen usw. Das steht da standartmäßig drauf damit nicht jeder da anruft und nachfragt.

Zitat (treasure @ 21.06.2013, 17:23) *
Isch oooch rolleyes.gif

Ich sowieso auch whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_er1sbg_*
Beitrag 21.06.2013, 22:18
Beitrag #32





Guests






Zitat (Frechdachs75 @ 21.06.2013, 22:56) *
Ne also das sah schon sehr amtlich aus, mit Wappen usw. Das steht da standartmäßig drauf damit nicht jeder da anruft und nachfragt.

mit dem letzten Satz hast du schon im Wesentlichen Recht
Es bringt tatsächlich nichs, vorzeitig anzufragen. Die Polizei reicht die Verwarnung an die Bußgeldstelle weiter. Diese bearbeitet den Fall. Es kann mehrere Wochen dauern, bis dir der Verwarngeldbescheid zugesandt wird. Wenn 3 Monate vergehen, ist die Verjährungsfrist abgelaufen.

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 21.06.2013, 22:28
Bearbeitungsgrund: Zitat gekürzt
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Frechdachs75
Beitrag 24.06.2013, 11:28
Beitrag #33


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2427
Beigetreten: 08.03.2013
Wohnort: Rotenburg an der Fulda
Mitglieds-Nr.: 67751



Habe heut vormittag in der Stadt eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes gesehen und kommt es mir nicht verkneifen mal im konkreten Fall nachzufragen. Sie meinte ich hätte das Zusatzschild beachten müssen denn es wäre ja für den Zeitraum als Busparkplatz ausgeschildert gewesen. blink.gif blink.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 24.06.2013, 11:35
Beitrag #34


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



...ich glaube das wird mein neuer Lieblings-Thread whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
janr
Beitrag 24.06.2013, 12:02
Beitrag #35


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 29582
Beigetreten: 16.05.2006
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 19384



Zitat (Frechdachs75 @ 24.06.2013, 12:28) *
... denn es wäre ja für den Zeitraum als Busparkplatz ausgeschildert gewesen. blink.gif blink.gif

Dann wäre aber folgendes richtiger gewesen (nur Beispiel) dry.gif




--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
amfa
Beitrag 24.06.2013, 12:23
Beitrag #36


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4350
Beigetreten: 14.03.2004
Wohnort: Ratingen
Mitglieds-Nr.: 2294



Zitat (ukr @ 24.06.2013, 12:35) *
...ich glaube das wird mein neuer Lieblings-Thread whistling.gif


Da mach ich mit biggrin.gif *popcorn hol*

Warum passiert mir sowas eigentlich nie? sad.gif
Ich will auch mal meinen Spaß haben biggrin.gif


--------------------
Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Freisinn
Beitrag 24.06.2013, 12:44
Beitrag #37


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3364
Beigetreten: 04.06.2011
Mitglieds-Nr.: 59663



Zitat (Frechdachs75 @ 24.06.2013, 12:28) *
Habe heut vormittag in der Stadt eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes gesehen und kommt es mir nicht verkneifen mal im konkreten Fall nachzufragen. Sie meinte ich hätte das Zusatzschild beachten müssen denn es wäre ja für den Zeitraum als Busparkplatz ausgeschildert gewesen. blink.gif blink.gif

So habe ich mir das vorgestellt. Sehr abenteuerliche Verwarnung, ich würde mich dafür nicht hergeben, da könnte sich mein Vorgesetzter auf den Kopf stellen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Aqua-Cross
Beitrag 24.06.2013, 12:56
Beitrag #38


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2949
Beigetreten: 04.01.2012
Wohnort: Ostwestfalen
Mitglieds-Nr.: 62818



Oder um es mit unserem Verkehrsminister zu sagen: Kampfknöllchen. laugh2.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
QTV
Beitrag 24.06.2013, 13:41
Beitrag #39


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1142
Beigetreten: 01.08.2012
Mitglieds-Nr.: 65094



Zitat (amfa @ 24.06.2013, 13:23) *
Warum passiert mir sowas eigentlich nie? sad.gif
Ich will auch mal meinen Spaß haben biggrin.gif
Es gibt wohl auch Behörden, die ihre Sache gut machen.
Solchen Wahnsinn, wie er ständig im Schilda-Thread zu beobachten ist, hab ich hier auch noch nie ansatzweise in natura gesehen. sadwalk.gif

(Ich kenn sogar schwarze Parkscheiben nur aus dem VP - seitdem ich drauf achte, hab ich noch nie eine gesehen tongue.gif )
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_er1sbg_*
Beitrag 24.06.2013, 16:39
Beitrag #40





Guests






Ich hätte die Kollegin gefragt, ob ich nicht noch ein Selbstportrait meiner kleinen Kinder da drunter anhängen kann. Dann kann das Ordnungsamt alle verwarnen, die dort parken obwohl sie nicht mehr im Kindergartenalter sind. laugh2.gif
Aber eigentlich ist das eher zum crybaby.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_er1sbg_*
Beitrag 24.06.2013, 17:05
Beitrag #41





Guests









Die Verwaltung ist gebunden an Recht und Gesetz( Art. 20 Abs. 3 GG), dazu gehören auch Verwaltungsvorschriften:
VwV-StVO zu §§ 39 bis 43:
Zitat
Es dürfen nur die in der StVO abgebildeten Verkehrszeichen verwendet werden, oder solche, die das für Verkehr zuständige Bundesministerium nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden durch Verlautbarung im Verkehrsblatt zulässt. Die Formen der Verkehrszeichen müssen den Mustern in der StVO entsprechen


Zuwiderhandlungen sind strafbar siehe:§ 344 StGB"Verfolgung Unschuldiger"

Ich würde aber hier nicht unbedingt auf Vorsatz entscheiden, sondern eher auf Unwissenheit und Inkompetenz
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_er1sbg_*
Beitrag 24.06.2013, 18:28
Beitrag #42





Guests






Weil ich mich ungenau ausgedrückt habe: Das Aufstellen unzulässiger Verkehrszeichen, ist natürlich noch keine Straftat im Sinne des § 344 StGB.
Das Einleiten eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens bzw. Bußgeldverfahrens wegen Missachtung von unzulässigen Verkehrszeichen, hingegen schon.

Um ehrlich zu sein: Ich finde manche Diskussionen um schwarze Parkscheiben oder dunkelrote Umrandungen von Gefahrenzeichen auch etwas übertrieben. Für mich persönlich ist als Verkehrsteilnehmer wichtig, dass ich eindeutig erkenne, was geboten oder verboten ist. Allerdings ist es absolut nachvollziehbar, sich im Falle einer Anzeige auf bestehendes Recht berufen zu wollen. (Der Fahrzeugführer darf ja auch keine rosa Parkscheibe auslegen)
Inakzeptabel sind für mich Verkehrszeichen, die entweder verwirrend oder sinnfrei sind, oder aber übermäßig stark von der StVO-Variante abweichen.
Im Fall einer Owi-Anzeige würde ich immer dazu raten, bei falscher Beschilderung um sein Recht zu kämpfen. In diesem Fall geht es um ein reines Phantasiezeichen. Dazu gibs bereits einige Urteile z.B. hier:falsche Beschilderung
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Frechdachs75
Beitrag 19.07.2013, 10:57
Beitrag #43


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2427
Beigetreten: 08.03.2013
Wohnort: Rotenburg an der Fulda
Mitglieds-Nr.: 67751



So wollte euch mal updaten rolleyes.gif
Habe jetzt gestern Post bekommen. Vorwurf ist:

Der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde ist Absender.

Sie parkten verbotswidrig und verhinderten dadurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen.
112283
15 Euro. Zusammengefasst in Kurzform.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 19.07.2013, 10:59
Beitrag #44


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Hab mal kurz auf den Kalender geschaut: Wir haben noch gar nicht die Fünfte Jahreszeit.
Warum schreiben die dann so witzige Dinge?

crybaby.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
janr
Beitrag 19.07.2013, 11:25
Beitrag #45


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 29582
Beigetreten: 16.05.2006
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 19384



Die TBNR stimmt zumindest zum Text, aber wo sind da die gekennzeichneten Parkflächen?

Da sind gar keine.

Da ist nur eine Beschilderung die alles regelt - und ein buntes DIN A 4 Poster welches gar nix zum parken aussagt.

Ich würde da Einspruch einlegen.

Edit: Der genaue Text:
Sie parkten verbotswidrig und verhinderten dadurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen und behinderten +) dadurch Andere. € 15,00
§ 12 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 54.1 BKat; § 19 OWiG

+) Die Behinderung muß konkretisiert werden.


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 19.07.2013, 11:34
Beitrag #46





Guests






Zitat (janr @ 19.07.2013, 12:25) *
... und ein buntes DIN A 4 Poster welches gar nix zum parken aussagt.

Na komm, das ist mindestens DIN A3. Der Zeitraum des Parkverbots war auch klar erkennbar: "Sportlertreffen 14. - 16.06.2013". Und wer behindert wurde, ist auch offensichtlich, z.B. der Busfahrer mit Mütze und die Katze im Bus. Ich würde da lieber zahlen (und zwar EUR 0,58 für eine Briefmarke, um den Einspruch abzusenden).
Go to the top of the page
 
+Quote Post
janr
Beitrag 19.07.2013, 12:31
Beitrag #47


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 29582
Beigetreten: 16.05.2006
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 19384



Zitat (Georg_g @ 19.07.2013, 12:34) *
Zitat (janr @ 19.07.2013, 12:25) *
... und ein buntes DIN A 4 Poster welches gar nix zum parken aussagt.

Na komm, das ist mindestens DIN A3. ...
Da ich davon ausgehe, daß das VZ 420 mm breit ist (Größe 1 für das 314er bei Geschwindigkeiten von 20 bis 50 km/h)) schätze ich daß das Poster halb so breit ein.

Und zwar 210 mm breit, und das wäre DIN A4.

DIN A3 wäre 297 mm breit. wink.gif tongue.gif


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_Georg_g_*
Beitrag 19.07.2013, 13:12
Beitrag #48





Guests






Dass das "Poster" ungefähr halb so breit ist wie das Z 314, würde ich auch so sehen. Größe 1 geht aber nur bis Geschwindigkeiten unterhalb von 50 km/h. Bei 50 km/h ist Größe 2 vorgesehen, sodass das Z 314 eine Kantenlänge von 600 mm hätte. DIN A3 hat eine Breite von 297 mm, ist also ungefähr halb so breit wie das Z 314.

Was man nicht alles erörtern kann ...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_er1sbg_*
Beitrag 19.07.2013, 21:44
Beitrag #49





Guests






Zitat (Frechdachs75 @ 19.07.2013, 11:57) *
Sie parkten verbotswidrig und verhinderten dadurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen.
112283
15 Euro. Zusammengefasst in Kurzform.

Hallo
Wie von janr schon angesprochen, stimmt der Tatbestandstext nicht mit der Tatbestandsnummer überein. Die Nummer für den von dir genannten Tatbestand lautet:112282 Vielleicht vergleichst du das nochmal mit dem Brief vom Amt. Eine Behinderung muss vor Ort konkret erkennbar gewesen sein.
Der Tatbestandsvorwurf ist aber auch so absolut unhaltbar.
EdIT:hab grad nochmal geschaut: die Tatbestandsnummer hattest du uns ja schon anfangs mitgeteilt.
Zitat (Frechdachs75 @ 16.06.2013, 17:43) *
Hatte nun ein Verwarnzettel dran mit TB Nr. 112 283. Meiner Meinung kann diese selbstgefertigte Zusatzschild doch keine Wirkung entfalten oder??

Dann weis ich garnicht, warum wir nicht gleich den Tatbestandstext hinterfragt haben . think.gif Den heraus zu bekommen hätte wenige Sekunden gedauert.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_er1sbg_*
Beitrag 19.07.2013, 22:13
Beitrag #50





Guests






Ich versuch ja immer hinter Allem einen Sinn zu erkennen:
Vielleicht sollten am Rechten Fahrbahnrand nur Busse parken dürfen. Jetzt parkte aber der "Frechdachs" dort. Da man sich dazu entschieden hatte, das betreffende Zusatzzeichen(Phantasiezeichen) nicht in den Tatbestand mit aufzunehmen, suchte man sich in der Not dann den hier genannten Tatbestand raus. Dass zu dem Zeitpunkt kein Bus in der Nähe war, um dort zu parken, nahm man nicht so genau und somit war auch die Behinderung fällig.
Noch wahrscheinlicher: Man hat sich bei der Tatbestandsnummer vertippt und wollte die Behinderung eigentlich auslassen.

Hab mir grad nochmal die Beschilderung oben angeschaut: Da soll mir mal noch einer was über Berlin erzählen... hypocrite.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post

2 Seiten V   1 2 >
Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 19.10.2025 - 00:52