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> Nebenthema zu: "Ist das nun ein allgemeiner Parkplatz?" von @oscar the grouch, öffentlich/privat und Zuständigkeiten bei Flughafen BER
janr
Beitrag 03.06.2013, 22:50
Beitrag #51


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Also ich bin zwar nicht der Oscar, aber ich erkenne zumindest eine markierte Parkfläche in einem VBB anhand des vorgeschriebenen Pflasterwechsels wink.gif

Fahrbahn und Gehweg gibt es ja in einem VBB nicht.


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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Herrn Schorch
Beitrag 03.06.2013, 23:01
Beitrag #52


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Die Antwort habe ich erwartet. wink.gif (Hatten wir ja schon mal bei einem VBB in Berlin)

ABBA:
Ein Pflasterwechsel wäre ja überhaupt nur in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen ein sicheres Zeichen für Parkflächen. Vorliegend fehlen zudem Anfang und Ende der vermeintlichen Parkfläche. Insbesondere geht der Pflasterwechsel über den VBB hinaus, kann also per se schon nicht allein für das Parken gedacht sein. Die verschiedenartige Pflasterung kann demnach hier nur als Gestaltungsmerkmal angesehen werden. An der Eigenschaft der gemeinsamen Verkehrsfläche kann sich dadurch nichts ändern.


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oscar_the_grouch
Beitrag 03.06.2013, 23:03
Beitrag #53


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Zitat (Herrn Schorch @ 04.06.2013, 00:01) *
Die Antwort habe ich erwartet. wink.gif (Hatten wir ja schon mal bei einem VBB in Berlin)

ABBA:
Ein Pflasterwechsel wäre ja überhaupt nur in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen ein sicheres Zeichen für Parkflächen.


VwV

Zu den Zeichen 325.1 und 325.2 Verkehrsberuhigter Bereich

5 V. Mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen sollen in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Die zum Parken bestimmten Flächen sollen nicht durch Zeichen 314 gekennzeichnet werden, sondern durch Markierung, die auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann.
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Herrn Schorch
Beitrag 03.06.2013, 23:10
Beitrag #54


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Durch den in Rede stehenden Pflasterwechsel wird aber keine Markierung erzielt. Es gibt keinerlei erkennbare Umgrenzung o. ä. Es ändert sich nur der Verkehrsflächenbelag. Diesem Umstand kann kein Regelungswille entnommen werden.

Zudem gibt es Leute hier im Forum, die vertreten die Auffassung, Parkflächenmarkierungen müssen weiß sein.


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mir
Beitrag 03.06.2013, 23:21
Beitrag #55


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Aber nicht im VBB


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janr
Beitrag 03.06.2013, 23:22
Beitrag #56


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Zitat (Herrn Schorch @ 04.06.2013, 00:01) *
... Ein Pflasterwechsel wäre ja überhaupt nur in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen ein sicheres Zeichen für Parkflächen. ...
Nö.

Verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche dürfte es gar nicht geben. Zumindest nicht mit Z 325.

Da nur Straßen mit sehr wenig Verkehr ein VBB werden dürfen.

Die Aufhenhaltsfunktion steht da im Vordergrund und ausdrücklich darf nicht mit Z 315 eine Parkfläche erklärt werden.

Außerdem wird ausdrücklich ein Pflasterwechsel ein Parkplatz und nirgends steht daß dies in Weiß sein muß.

Ich kenne keinen VBB mit in weißer Farbe aufgetragenen Parkmarkierungen.



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Herrn Schorch
Beitrag 03.06.2013, 23:29
Beitrag #57


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@mir:
Diese Inkonsequenz ist ein Grund dafür, warum ich diese Auffassung ohnehin nicht teilen kann.

@janr:
Ich habe nicht behauptet, dass ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit Z 325 ausgeschildert werden muss/kann. Nur für diese Bereiche wird bekanntermaßen aber der Pflasterwechsel in der StVO erwähnt.

Vorliegend ist allein bedeutend, dass durch den Bordstein, das Kleinpflaster und die Steinplatten keine Markierung erzielt wird.


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janr
Beitrag 03.06.2013, 23:40
Beitrag #58


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Zitat (Herrn Schorch @ 04.06.2013, 00:29) *
... Nur für diese Bereiche wird bekanntermaßen aber der Pflasterwechsel in der StVO erwähnt. ...
Zeig doch bitte.

Wie das mit Z 325, also einem echten VBB ist wurde bereits zitiert. Dort steht lediglich "Pflasterwechsel" und nicht wie er auszusehen hat.

Borstein ist natürlich ein ganz großer Krampf, weil es Gehwege und Fahrbahnen in einem VBB nicht geben darf.

Was du aber verkehrsberuhigter Geschäftsbereich nennst ist lediglich eine geschwindigkeitsbegrenzte Zone mit 274 und hat mit einem VBB nix zu tun.

Und dort darf es Gehwege und Fahrbahnen geben. Und natürlich mittels weißer Farbe markierte Seitenstreifen oder Parkplätze.

Aber im VBB eben nicht. wavey.gif


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Ichtyos
Beitrag 04.06.2013, 00:31
Beitrag #59


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Hallo @er1sbg:

Deine Beiträge sind jetzt schon gut lesbar. Magst Du mal im Zitier-übungs-Thema noch mal testen, was der bedeutet?

Ich hatte Dich sicher schon mal hart angegangen. Aber egal.

Dass mit dem zitieren hast Du schon gut hinbekommen. wavey.gif

Über den Button geht das noch besser - da kann man direkt den zitierten Beitrag sehen.

Zitat (er1sbg @ 03.06.2013, 20:09) *
Und natürlich ist es auch hilfreich sich allmählich etwas besser kennen zu lernen.Das braucht Zeit.Ich bin hier reingeplatzt wie eine Bombe.!
Stimmt. Ich sehe da momentan gute Chancen, das hinzu bekommen.

Um mal Klartext zu reden: Bomben hatten wir hier schon mehr als eine - die wurden von den Moderatoren entschärft. Aber momentan sehe ich sehr gute Chancen, dass wir sachlich die verschiedenen Fakten sortieren können. wavey.gif


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mir
Beitrag 04.06.2013, 00:35
Beitrag #60


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Zitat (Herrn Schorch @ 04.06.2013, 00:29) *
@mir:
Diese Inkonsequenz ist ein Grund dafür, warum ich diese Auffassung ohnehin nicht teilen kann.


Ich finde das auch inkonsequent und sinnlos, aber der Verordnungsgeber hat's genau so reingeschrieben und viele der von mir heißgeliebten Stadtplaner führen daher Parkmarkierungen im VBB tatsächlich durch Pflasterwechsel aus, weil's nicht so furchtbar funktionell aussieht. Es kann doch nicht sein, daß der VT nun jedes Mal bei der Straßenverkehrsbehörde anrufen soll, wie's denn diesmal gemeint ist.

Ich teile die Ansicht, daß der Bereich vermutlich nicht als Parkplatzmarkierung gemeint war, aber ich habe mich schon öfters in dem getäuscht, was ich glaubte, daß die Behörde gemeint hat. Aber: Bei Verwaltungsakten zählt nicht die Absicht der Behörde, sondern was bekannt gegeben wird.

Der Knackpunkt also ist: Wenn Parkmarkierungen durch Pflasterwechsel realisiert werden dürfen, darf dann ein VT davon ausgehen, daß jeder Pflasterwechsel eine Parkmarkierung ist? Es mag kontraintuitiv erscheinen, aber: was denn sonst? Wie soll er denn, wenn es keine weiteren Hinweise dazu in der StVO gibt, die als Parkmarkierung gemeinten Pflasterwechsel von den anderen Pflasterwechseln unterscheiden? Jede Stadt führt das anders aus und die StVO gibt nichts dazu her. Der VT müßte tatsächlich anrufen oder sich bei den Anwohnern erkundigen - und das soll ja nun mit dem Grundsatz, daß bei Verwaltungsakten stets der bekannt gegebene Inhalt zählt, verhindert werden.


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Gast_er1sbg_*
Beitrag 04.06.2013, 06:06
Beitrag #61





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Herrn Schorch
Zitat
Dass eine derartige Gestaltung für einen 325er-Bereich (und dann auch noch als Neubau) ziemlicher Mumpitz ist, steht nicht zur Debatte. Aber worin erkennst Du dort eine markierte Parkfläche?


Für mich ist das keine eindeutige Parkfläche.Hier müsste eine Markierung her oder ein VZ.zum Parken.Guten Morgen und bin auch schon weg.
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Pogge
Beitrag 04.06.2013, 06:28
Beitrag #62


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Zitat (er1sbg @ 04.06.2013, 07:06) *
Für mich ist das keine eindeutige Parkfläche.Hier müsste eine Markierung her oder ein VZ.zum Parken.Guten Morgen und bin auch schon weg.


Das Entscheidende aber ist, dass es auch nicht eindeutig "keine Parkfläche" ist!
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Mitleser
Beitrag 04.06.2013, 08:01
Beitrag #63


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@er1sbg und @Herrn Schorch:

Ihr verwechselt da was. In verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen (und bisweilen auch außerhalb) sind "Pflasterlinien" als Markierung erwähnt/erlaubt, für VBB aber noch vollflächige "Pflasterwechsel" als zusätzliche Möglichkeit,
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ukr
Beitrag 04.06.2013, 08:46
Beitrag #64


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Wobei diese auch "nur" als Fahrbahnbegrenzung statthaft sind.
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Aqua-Cross
Beitrag 04.06.2013, 09:16
Beitrag #65


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Zitat (er1sbg @ 03.06.2013, 19:48) *
Das ist richtig.Laut Grundgesetz ist die Verwaltung gebunden an Recht u.Gesetz.(Das gilt natürlich für alle 3 Staatsgewalten)
Ich hab aber mehrfach darauf hingewiesen,dass Niemandem geholfen wird,wenn man ihm ausschließlich die rechtliche Situation erklärt.
Daher auch mein Verweis auf den Umgang mit nicht ganz korrekten Verkehrszeichen.
Ich kann Niemandem hier im Forum mit gutem Gewissen Folgendes anraten:"Wenn du ein Verkehrszeichen siehst,welches geringe Abweichungen zur aktuellen STVO-Fassung aufweist,dann beachte es nicht.Im Fall einer Owi-Anzeige kannst du dich ja auf die Unrechtmäßigkeit des VZ.berufen."
Mit solchen Hinweisen,wird Niemandem geholfen.Natürlich soll ruhig trotzdem die rechtliche Situation angesprochen werden.Bürger,die hier um Rat bitten brauchen die rechtliche Aufklärung und die Erläuterung der Praxis.

O.K.Ich hatte heute folgende Situation:
Ich komme auf 2 Fahrzeuge zu,die auf einem Seitenstreifen stehen.Davor Zeichen 283-10(Haltverbot-Anfang),dadrunter ZZ."auf dem Seitenstreifen"
etwa 15 Meter weiter das Zeichen 283-20 (Haltverbot Ende).Allerdings war hier das ZZ."auf dem Seitenstreifen entfernt worden.Ich habe mich geweigert,die in diesem Bereich parkenden Fahrzeuge anzuzeigen.Mein Partner hat jedoch(nach Rücksprache mit unserer Dienststellenleitung)die Anzeigen geschrieben.
Ich weis auch,das mögliche Einsprüche bei der Bußgeldstelle kaum eine Chance haben werden,da der Geltungsbereich des Z.283 nur sehr kurz und übersichtlich war(etwa 15 Meter).Ich jedoch hielt es für nicht zu verantworten,hier anzuzeigen.
Damit will ich nur sagen,man kommt allein mit Recht u.Gesetz nun mal nicht weiter.

Aber noch etwas will ich euch sagen.Ich habe in meiner Karriere noch keinen Einspruch eines Betroffenen auf meinem Tisch gehabt,wegen unkorrekter oder nicht der STVO entsprechender Beschilderung.Und auch sonst ist das bei uns im Bezirk überhaupt kein Thema.Das widerum bedeutet im Umkehrschluss nicht,dass alle Schilder in Berlin korrekt sind.Jedoch ist dieses Problem nicht so gewaltig,wie hier teilweise empfunden.


Bevor ich gegen meiner Meinung nach nichtige Verkehrszeichen verstoße überlege ich mir sehr genau welche Konsequenzen dies hat. Nur weil es falsch beschildert ist werde ich niemals absichtlich einen Behinderten Parkplatz zuparken oder ähnliches. Ich achte auch beim Parken an von der Behörde so nicht gewollten Stellen sehr darauf, dass ich hierdurch niemanden unnötig behindere. Diese Liste liese sich noch mit reichlich Beispielen füllen. ABER ich habe auch schon auf einem Behindertenparkplatz gestanden, weil ich aufgrund der Beschilderung davon ausgegangen bin, dass die Stellplätze daneben gemeint waren. In einem solchen Fall wäre es mein gutes Recht mich gegen die Knolle zu wehren.

Genau an diesem Punkt wird aber auch ersichtlich, warum das Thema doch ein größeres Problem ist, als von den Behörden vermutet. Die Behörden bekommen von diesen mitunter ungewollten Verstößen oft nichts mit und wenn es dann doch mal eine Knolle gibt kennt der durchschnittliche VT die Regeln nicht so detailliert und bezahlt einfach die Knolle, um keinen weiteren Ärger zu bekommen. In der Folge werden die Behinderten blockiert und die Behörden meinen alles ist in bester Ordnung. Ich gehe hier also von einer sehr hohen Dunkelziffer aus. Die wenigen erfolgreichen und gut begründeten Einsprüche gehen darüber hinaus in der Menge der sinnlosen Schreiben à la „es waren doch nur 5 Minuten“ unter.

Um das Ausmaß zu verdeutlichen. Forenkennern reicht häufig ein Bild ohne Kommentar, um zu erkennen das die Aufnahme aus Berlin stammt. Bemerkenswert, oder?

P.S. Wenn Du selber im Zweifel für den VT entscheidest spricht das sehr für Dich, aber Du siehst selbst, dass Deine Kollegen da wohl häufig anders gestrickt sind. Eine gewisse Arroganz kann ich in Anbetracht der vielen unsinnigen Kommentare, die Ihr Euch vermutlich jeden Tag anhören müsst sehr gut verstehen. Aber Ihr dürft nicht vergessen, dass von 1.000 Leuten die sich beschweren mit Sicherheit einer dabei ist, der richtig Ahnung hat. Gruß an unseren oscar!


Zitat (er1sbg @ 03.06.2013, 20:43) *
"angeordnet" bedeutet nicht unbedingt rechtmäßig.Häufig sind sie widersprüchlich,unzureichend oder falsch plaziert.Aber da erzähl ich ja nichs Neues


Und genau da muß man ansetzen. Diese Anordnungen und deren umsetzung ist neben der StVO Eure wichtigste Arbeitsgrundlage. Ein Maurer baut doch auch kein Haus, wenn das Fundament nicht in Ordnung ist.

Zitat (Herrn Schorch @ 03.06.2013, 23:42) *
@ oscar_the_grouch:
Dass eine derartige Gestaltung für einen 325er-Bereich (und dann auch noch als Neubau) ziemlicher Mumpitz ist, steht nicht zur Debatte. Aber worin erkennst Du dort eine markierte Parkfläche?


Ich antworte mal für oscar. Er bezieht sich auf den Pflasterwechsel, welche in VBBs für Parkmarkierungen ausdrücklich vorgsehen sind. Ich Teile seine Meinung in diesem Fall vollumfänglich.
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janr
Beitrag 04.06.2013, 10:16
Beitrag #66


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Zitat (er1sbg @ 04.06.2013, 07:06) *
... Für mich ist das keine eindeutige Parkfläche.Hier müsste eine Markierung her oder ein VZ. ...
Auch Guten Morgen.

Eindeutig ist es nicht und genau dann darf es nicht zu lasten des VT gehen.

Eine Markierung wäre hier hilfreich, aber genau so auch blöd, weil dann der VT in anderen VBB genau so verunsichert wird wenn dann dort keine Markierung ist.

Ein Schild wäre nicht erlaubt.

Und noch was: Wenn du schon schreibst "Hier müsste eine Markierung her oder ein VZ"
Eine Markierung ist ein VZ tongue.gif
[/korintenkackmodus-aus] laugh2.gif


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Aqua-Cross
Beitrag 04.06.2013, 10:31
Beitrag #67


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Zitat (janr @ 04.06.2013, 00:22) *
Ich kenne keinen VBB mit in weißer Farbe aufgetragenen Parkmarkierungen.


Ich schon, aber das widerspricht ja nicht der Tatsache, daß es auch ohne weiße Farbe geht.



Zitat (janr @ 04.06.2013, 00:40) *
Borstein ist natürlich ein ganz großer Krampf, weil es Gehwege und Fahrbahnen in einem VBB nicht geben darf.


Man könnte mit Bordsteinen Teile der Verkehrsmischfläche für Fußgänger reservieren, aber Du hast schon recht. Das ist in der Regel keine gute Lösung, weil man das meistens das Bild einer normalen Straße mit Fahrbahn und Gehweg vermittelt.
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Mitleser
Beitrag 04.06.2013, 10:38
Beitrag #68


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Und schon wieder ein Oxymoron von Dir:
Zitat (Aqua-Cross @ 04.06.2013, 11:31) *
Teile der Verkehrsmischfläche für ... reservieren


whistling.gif
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janr
Beitrag 04.06.2013, 10:39
Beitrag #69


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Zitat (Aqua-Cross @ 04.06.2013, 11:31) *
... Man könnte mit Bordsteinen Teile der Verkehrsmischfläche für Fußgänger reservieren, ...
Könnte man, darf es aber nicht. wink.gif


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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Tortenjan
Beitrag 04.06.2013, 10:42
Beitrag #70


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Zitat (janr @ 04.06.2013, 11:39) *
Zitat (Aqua-Cross @ 04.06.2013, 11:31) *
... Man könnte mit Bordsteinen Teile der Verkehrsmischfläche für Fußgänger reservieren, ...
Könnte man, darf es aber nicht. wink.gif

Doch, wenn man zusätzlich noch Poller und Absperrketten verwendet.


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Mitleser
Beitrag 04.06.2013, 10:47
Beitrag #71


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Und dann streiten wir, ob hinter den (natürlich rot-weißen) Pollern und Ketten noch der selbe VBB existiert. Oder alternativ darüber, ob diese Beschränkungen des fließenden Verkehrs in diesem VBB auf Grund der besonderen Umstände [also abweichend von nahezu allen anderen VBB] zwingend geboten ist und die einschlägigen Gefahrenlagen existieren. whistling.gif
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Aqua-Cross
Beitrag 04.06.2013, 11:20
Beitrag #72


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Zitat (Mitleser @ 04.06.2013, 11:38) *
Und schon wieder ein Oxymoron von Dir:
Zitat (Aqua-Cross @ 04.06.2013, 11:31) *
Teile der Verkehrsmischfläche für ... reservieren


whistling.gif


Du willst mich wohl fertig machen. Man sieht doch wie das gemeint ist. ranting.gif wink.gif




Zitat (Mitleser @ 04.06.2013, 11:47) *
Und dann streiten wir, ob hinter den (natürlich rot-weißen) Pollern und Ketten noch der selbe VBB existiert. Oder alternativ darüber, ob diese Beschränkungen des fließenden Verkehrs in diesem VBB auf Grund der besonderen Umstände [also abweichend von nahezu allen anderen VBB] zwingend geboten ist und die einschlägigen Gefahrenlagen existieren. whistling.gif


Ein VBB kann nur durch das entsprechende Endezeichen beendet werden. Das solltest Du aber wirklich wissen. thumbdown.gif tongue.gif
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Mitleser
Beitrag 04.06.2013, 11:31
Beitrag #73


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Zitat (Aqua-Cross @ 04.06.2013, 12:20) *
Zitat (Mitleser @ 04.06.2013, 11:47) *
Und dann streiten wir, ob hinter den (natürlich rot-weißen) Pollern und Ketten noch der selbe VBB existiert. [...]
Ein VBB kann nur durch das entsprechende Endezeichen beendet werden. Das solltest Du aber wirklich wissen. thumbdown.gif tongue.gif
Wenn verschiedene Verkehrsflächen durch ein Haus getrennt werden, dann gilt die Regelung nicht automatisch auf beiden Seiten, oder? Und wenn es statt des Hauses "nur" eine Mauer ist? Und wenn "nur" es eine durchgehende Kette ist? ...? wavey.gif
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Aqua-Cross
Beitrag 04.06.2013, 11:34
Beitrag #74


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Eine Kette ist aber eine Einrichtung im öffentlichen Verkehrsraum. Ein Haus ist abseits dieses Raumes i.d.R. auf Privatgrund. Oder darf ich demnächst durch Dein Wohnzimmer fahren oder zumindest einen kleinen Spaziergang machen? Ich klau Dir dann auch ein Bierchen. cheers.gif
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Mitleser
Beitrag 04.06.2013, 11:37
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Eine Kette kann auch zwei Verkehrsräume trennen. Und das Haus kann ja auch öffentlich sein und war eh nur das stärkste Trennelemente, welches mir gerade einfiel.
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Aqua-Cross
Beitrag 04.06.2013, 11:50
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Auch ein öffentliches Gebäude ist selten als öffentlicher Verkehrsraum gewidmet und somit eine Art Privateigentum des jeweiligen öffentlichen Trägers. Davon ab sehe ich die praktische Relevantnis bzgl. der Kettenproblematik einfach nicht. Abseits des VP wird da kaum jemand ein Problem mit haben und fakrisch kommt man nur mit den wenigsten Fahrzeugen an diesen Hindernissen vorbei. Eine relevantnis ergibt wenn dann in der Örtlichkeit. So einen gewissen gestaltungsspielraum muß man den Planern schone inräumen. Die StVO bildet zwar die wichtigste Grundlage, aber die Straße ist auch Lebensraum. Bzw. sollte es sein. Außerhalb Deutschlands funktioniert das erstaunlicher Weise (<-- Ironie) mitunter besser.
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CvR
Beitrag 04.06.2013, 11:52
Beitrag #77


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Zitat (Aqua-Cross @ 04.06.2013, 11:34) *
Eine Kette ist aber eine Einrichtung im öffentlichen Verkehrsraum.

Einrichtung - oder Hindernis nach §315b StGB? thread.gif Kann man "Absperrgeländer" nach §43 (1) StVO beliebig ausgestalten - oder gibt es da Rechtsnormen, wie so ein Absperrgeländer im öffentlichen Verkehrsraum (das dürfte noch die einschlägigste der unter Verkehrseinrichtungen genannten Gegenstände sein) ausgestaltet werden muss (Farbe, Brüstungshöhe, Steifigkeit, ...)?


--------------------
"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
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Aqua-Cross
Beitrag 04.06.2013, 12:10
Beitrag #78


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Eine Kette war jetzt halt das Beispiel. Ich kenne das in erster Linie durch normale Verkehrspoller. Und ganz ehrlich? In einem VBB ist Schrittgeschwindigkeit vorgesehen. Es gibt sogar Leute im Forum, die meinen, daß man auf einer Autobahn einen dunklen flach auf dem Boden liegenden Fußgänger rechtzeitig sehen müsst. Irgendwo muß man die Kirch auch mal iM Dorf lassen. Man kann (je nach Einzelfall) nicht immer anderen die Schuld für seine eigene Dusseligkeit geben.
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oscar_the_grouch
Beitrag 04.06.2013, 12:11
Beitrag #79


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Zitat (Tortenjan @ 04.06.2013, 11:42) *
Zitat (janr @ 04.06.2013, 11:39) *
Zitat (Aqua-Cross @ 04.06.2013, 11:31) *
... Man könnte mit Bordsteinen Teile der Verkehrsmischfläche für Fußgänger reservieren, ...
Könnte man, darf es aber nicht. wink.gif

Doch, wenn man zusätzlich noch Poller und Absperrketten verwendet.





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Aqua-Cross
Beitrag 04.06.2013, 12:41
Beitrag #80


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Da reagiert schon mal jemand auf Dich und Du nutz einfach die Lücke 5 Meter weiter ... echt eine Frechheit. Oder war das mit dem Beam(t)en doch kein Scherz? wink.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 04.06.2013, 12:50
Beitrag #81


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tortenjan hatte nach Pollern gefragt, sein Wunsch ist mir Befehl.
Die markierte Parkfläche wird gegen den Fussgängerverkehr auf dem Rest, deutlich abgegrenzt, damit es nicht zu Unfällen oder Missverständnissen kommt.
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Herrn Schorch
Beitrag 04.06.2013, 15:01
Beitrag #82


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Zitat (Mitleser @ 04.06.2013, 09:01) *
@er1sbg und @Herrn Schorch:

Ihr verwechselt da was. In verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen (und bisweilen auch außerhalb) sind "Pflasterlinien" als Markierung erwähnt/erlaubt, für VBB aber noch vollflächige "Pflasterwechsel" als zusätzliche Möglichkeit,

Diese Diskussion müssen wir jetzt hier nicht wieder führen. Ich bleibe diesbezüglich nämlich auch dabei, dass dann insofern "eine Verwechslung" von StVO und zugehöriger VvV vorliegt. wavey.gif

Vorliegend geht es - wiederholt - allein darum, ob an besagter Stelle "eine Markierung erzielt wird." Bei möglichst objektivierter Betrachtung halte ich dies für ausgeschlossen.


--------------------
"Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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oscar_the_grouch
Beitrag 04.06.2013, 15:03
Beitrag #83


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Wenn das ein alter umgewandelter WestBerliner VBB wäre, würde ich dir sogar ein wenig zustimmen.
Dort ist alles neugebaut....
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Tortenjan
Beitrag 04.06.2013, 15:58
Beitrag #84


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Zitat (oscar_the_grouch @ 04.06.2013, 13:50) *
tortenjan hatte nach Pollern gefragt, sein Wunsch ist mir Befehl.
Die markierte Parkfläche wird gegen den Fussgängerverkehr auf dem Rest, deutlich abgegrenzt, damit es nicht zu Unfällen oder Missverständnissen kommt.

Nein, die Mischverkehrsfläche wird von der für zu Fuss Gehende vorbehaltenen Verkersfläche abgetrennt. Da darf also kein Fahrzeug hin.


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Gast_er1sbg_*
Beitrag 04.06.2013, 17:54
Beitrag #85





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Viele Gehwege,gerade in Berlin,sind sehr breit und unterschiedlich beflastert.Kaum einer wird annehmen,dass der Mittelteil des Gehweges,der häufig mit Platten belegt ist,tatsächlich einen Stellplatz zum Parken darstellen soll,nur wegen seiner baulich anderen Beschaffenheit.

Achso...,ja,natürlich ist eine Markierung auch ein Verkehrszeichen(wie konnte ich es nur vergessen)

Jedenfalls hätte ich den Transporter und den PKW weiter unten auch angezeigt,jedenfalls anhand der Bilder.Dafür kann man mich steinigen wollen,aber so ist das eben.
Ich hab aber auch schon mal gesagt,dass eine eindeutige Beurteilung der Rechtslage aus meiner Sicht anhand von Bildausschnitten bedenklich ist.

Bald wird mir erstmal jemand mitteilen,dass der Transporter auch ein PKW ist...grins, habs lieber vorweg genommen...

Gruß an alle
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ukr
Beitrag 04.06.2013, 18:12
Beitrag #86


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Zitat (er1sbg @ 04.06.2013, 18:54) *
Viele Gehwege,gerade in Berlin,sind sehr breit und unterschiedlich beflastert.Kaum einer wird annehmen,dass der Mittelteil des Gehweges,der häufig mit Platten belegt ist,tatsächlich einen Stellplatz zum Parken darstellen soll,nur wegen seiner baulich anderen Beschaffenheit.

Bei Gehwegen ist das ja auch verständlich. Ein verkehrsberuhigter Bereich hat aber (zumindest per Definition) keine Gehwege oder Fahrbahnen - alles ist eine gleichwertige Verkehrsfläche. Und der VB hat eben auch die Besonderheit, dass Parkflächen lediglich gekennzeichnet (nicht markiert) werden können.

Zwar kann eine Markierung auch eine Kennzeichnung sein, aber es bedarf eben nicht zwingend einer Markierung (im Sinne der StVO) zur Erfüllung der Vorgaben.
Entsprechend ist es gemäß VwV auch gestattet, die Kennzeichnung durch einen Pflasterwechsel zu vollziehen. Die VwV hat diesbezüglich zwar keine unmittelbare Außenwirkung gegenüber dem Verkehrsteilnehmer, man kann sie aber durchaus zur Argumentation heranziehen.

Denn man darf nicht vergessen, dass andere Behörden, die es mit der Verkehrsraumgestaltung genauer nehmen, genau diesen Pflaserwechsel gezielt einsetzen, um Parkflächen zu kennzeichnen.

Wenn die Wahl eines Zeichen 325.1 nur politisch motiviert ist um Schrittgeschwindigkeit zu erzielen, ohne die teuren baulichen Veränderungen zu veranlassen, kann dies nicht zu Lasten des Verkehrsteilnehmers gehen. Natürlich bekommt der Verkehrsüberwacher von seinem Dienstherrn auch nur gesagt, er solle dort beknollen und sich über juristische Sachverhalte keine Gedanken machen, da dies nicht seine Aufgabe sei. Die Lösung vor Ort steht jedoch weiterhin auf wackeligen Füßen.
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oscar_the_grouch
Beitrag 04.06.2013, 19:06
Beitrag #87


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auch hier befinden wir uns in einem VBB. ich sehe drei vier unterschiedlich gepflasterte Verkehrsflächen

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Gast_er1sbg_*
Beitrag 04.06.2013, 19:31
Beitrag #88





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Zitat
ukr:Denn man darf nicht vergessen, dass andere Behörden, die es mit der Verkehrsraumgestaltung genauer nehmen, genau diesen Pflaserwechsel gezielt einsetzen, um Parkflächen zu kennzeichnen.


Damit hast du Recht.
Ich hatte zugegebener Maßen,während meines letzten Beitrags vergessen,dass oben ein Verkehrsb. Bereich zur Debatte steht.
Tatsächlich wird in der Praxis manchmal eine unterschiedliche Bepflasterung zur Parkplatzmarkierung heran gezogen.

Ich hab im Internet krampfhaft nach einer Verfügung,einem Beschluss gesucht,der diese Form der Kennzeichnung gestattet ,jedoch nichs gefunden.
Das diese Praxis jedenfalls gestattet ist oder sein kann(zumindest regional),davon war ich ausgegangen.
Und:In einem V.B. muss innerhalb gekennzeichneter Flächen geparkt werden.Auch das ist klar.
Jedoch hätte ich die oben bebilderte Fläche niemals als Parkfläche angesehen.Ein solches Pflaster ist typisch für Berliner Gehwege.

O.K. Als Kompromissvorschlag,man kann natürlich,wenn man in die Richtung denken möchte,behaupten hier sei eine gekennzeichnete Parkfläche.Aber hätte man mich vorher um meine Meinung gefragt,hätte ich gesagt:Nie im Leben(Ich hätte zumindest gewusst,dass die Anzeige gekommen wäre.Wie gesagt,ich hätte sie selbst auch geschrieben.
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Herrn Schorch
Beitrag 04.06.2013, 19:34
Beitrag #89


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Zitat (oscar_the_grouch @ 04.06.2013, 16:03) *
Wenn das ein alter umgewandelter WestBerliner VBB wäre, würde ich dir sogar ein wenig zustimmen.
Dort ist alles neugebaut....

Deshalb ist das auch planerischer Unsinn (der dann noch mit Pollern "verschönert" wird). Für die Bewertung der verkehrsrechtlichen Bedeutung kann quasi das Datum der Einrichtung eines VBB aber m. E. keine Rolle spielen. Die wenige Zustimmung müsste daher auch für den vorliegenden VBB gelten. wink.gif

Gehört die Verkehrsfläche dort eventuell der Bahn, so dass diese dort auch die Bauplanung vorgenommen hat? Das würde zwar die StrVkBeh nur teilweise entlasten, wäre aber zumindest eine Erklärung für die gemeinsame Fehlleistung.

Zu dem VBB mit den drei oder vier Pflasterungen:
Die dicke Linie in der Mitte (Kleinpflaster) kennzeichnet die Parkmöglichkeiten. Links von ihr kann in der gesamten Straße beliebig geparkt werden. Der weiße PKW parkt also falsch (frei nach oscar_the_grouch). tongue.gif


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Gast_er1sbg_*
Beitrag 04.06.2013, 19:51
Beitrag #90





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oscar_the_grouch Dein letztes Foto ist für mich eindeutig eine Parkflächenmarkierung.Das kann unmöglich Gehweg sein.(alle par Meter und in etwa der Größe von Fahrzeugen entsprechend)

Aber eigentlich kann man ohne Z.314 immer die eigene Auslegung der Kennzeichnung anführen,als Begründung fürs Falschparken.Ich wäre mit dem Argument sogar einverstanden.Nur wird man damit nie Recht bekommen.
Also:Parkt in gekennz.Flächen nur,wenn es sich eindeutig nicht um Gehweg oder im VBB,nicht gekennz.Flächen,handelt.Auch hier gilt:Vertrau nicht auf deine vernünftigen Argumente gegenüber der Verwaltungsbehörde(ist das Selbe,wie mit dem Schilderwahn) Gruß

er1sbg:
Zitat
Das kann unmöglich Gehweg sein


Kann es allein schon nicht,wegen dem VBB!

Seht ihr!Ich korrigiere mich sogar schon selbst wavey.gif

Achso:Es entspricht sogar der Praxis,im V.B. unterschiedliche Bepflasterung zur Kennzeichnung der Parkflächen anzulegen.
Im Normalfall ist die dann aber eindeutig.
In meinem ersten Beitrag,bin ich zu wenig auf sie spezielle Situation des Verkehrsberuhigten Bereichs eingegangen.Dies war nachzuholen.
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Gast_er1sbg_*
Beitrag 04.06.2013, 20:13
Beitrag #91





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Zitat
oscar the grouch:Die zum Parken bestimmten Flächen sollen nicht durch Zeichen 314 gekennzeichnet werden, sondern durch Markierung, die auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann.

Ich bin also auch noch zu spät!hätte vorher alles Versäumte lesen sollen und nicht nur die Hälfte.sorry...
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Mr.T
Beitrag 04.06.2013, 20:26
Beitrag #92


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Zitat (ukr @ 04.06.2013, 19:12) *
Ein verkehrsberuhigter Bereich hat aber (zumindest per Definition) keine Gehwege oder Fahrbahnen - alles ist eine gleichwertige Verkehrsfläche.
Dann darf im VBB auch kein VZ 315 stehen? unsure.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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oscar_the_grouch
Beitrag 04.06.2013, 20:48
Beitrag #93


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Zitat (Herrn Schorch @ 04.06.2013, 20:34) *
Zu dem VBB mit den drei oder vier Pflasterungen:
Die dicke Linie in der Mitte (Kleinpflaster) kennzeichnet die Parkmöglichkeiten. Links von ihr kann in der gesamten Straße beliebig geparkt werden. Der weiße PKW parkt also falsch (frei nach oscar_the_grouch). tongue.gif


So ist es. Können wir uns aber darauf einigen, das jedwede Pflasterkunst im VBB, im Zweifel gerade NICHT zu Lasten des VT gehen kann ?
Dann soll man halt dort nicht verwarnen, wenn man schon scheiße gebaut hat, im wahrsten Sinne des Wortes.
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Gast_er1sbg_*
Beitrag 04.06.2013, 21:03
Beitrag #94





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Im Verkehrsberuhigten Bereich muss innerhalb gekennzeichneter Flächen geparkt werden Diese sind links oder rechts,teil zwischen baulichen Gestaltungen eingearbeitet.Den Gehweg,im Sinne der STVO findest du hier nicht.Selbst wenn er baulich noch vorhanden ist.Du kannst hier beispielsweise nicht verbotswidrig auf dem Gehweg parken,nur außerhalb gekennz. Flächen.Ein Z.315 wirst du hier nicht finden.Generell soll im VBB.keine weitere Beschilderung angebracht werden.Es gelten hier die grundsätzlichen Regeln eines VBB.
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Herrn Schorch
Beitrag 04.06.2013, 21:04
Beitrag #95


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@ oscar_the_grouch:

Wenn Scheiße gebaut wird, dann sieht das so aus! (übrigens weist die Leitbake in die falsche Richtung)

Und pauschal einige ich mich hier auf gar nichts. whistling.gif

Einen Gehweg im VBB anzulegen, ist schon mehr als unglücklich. Gleichwohl würde ich daraus nicht stets eine Parkerlaubnis ableiten.


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Gast_er1sbg_*
Beitrag 04.06.2013, 21:06
Beitrag #96





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oscar hat schneller getippt.Aber wenigstens sind wir einer Meinung wavey.gif
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QTV
Beitrag 04.06.2013, 21:08
Beitrag #97


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Zitat (oscar_the_grouch @ 04.06.2013, 20:06) *
auch hier befinden wir uns in einem VBB. ich sehe drei vier unterschiedlich gepflasterte Verkehrsflächen

Schon ziemlich blöd konstruiert.
Wie soll ich denn links überhaupt parken? Weiter hinten würde ich auch quer auf den Streifen passen thread.gif

Oder noch lustiger: Man stelle sich einen VBB mit einer 20mx20m großen anders gepflasterten Fläche vor. Dürfen darin jetzt kreuz und quer so viele Fahrzeuge parken, wie reinpassen? narr.gif

Zitat (Mr.T @ 04.06.2013, 21:26) *
Dann darf im VBB auch kein VZ 315 stehen? unsure.gif
In einem VBB sollten doch eigentlich überhaupt keine weiteren Schilder stehen, ein 314er ebenso wenig, wie ein 286er oder ein 274er.

Ein Zeichen 315 wäre natürlich doppelt sinnlos, denn in einem VBB gibt's ja keinen Gehweg wavey.gif
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Mr.T
Beitrag 04.06.2013, 21:15
Beitrag #98


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Hier findest du Z 315 im VBB. unsure.gif


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Gruß Mr.T

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Herrn Schorch
Beitrag 04.06.2013, 21:17
Beitrag #99


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Da steht auch ein überflüssiges Z 205. wavey.gif


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Gast_er1sbg_*
Beitrag 04.06.2013, 21:31
Beitrag #100





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Zitat
Mr.T:Hier findest du Z 315 im VBB

Es sollte im VBB nicht sein.Aber nicht immer wirds so gemacht wies sein soll.Dann müsst ich ja überlegen,wie das unkorrekte Parken hier zu ahnden ist.
1.Sie parkten entgegen der Aufstellart Z.315 oder
2.Sie parkten im VBB nicht entsprechend der Markierung

Gut,das ist leicht.Der erste Tatbestand gilt nicht für den VBB,eine Kennzeichnung ist ja dennoch vorhanden,wenn auch durch die Aufstellart durch VZ bestimmt.
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