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> Falschparker auf Privatgrund, abgespalten von 'Definition: "öffentlicher Verkehrsraum"
Amazed
Beitrag 23.05.2013, 10:31
Beitrag #1


Neuling


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Hallo, ich bin neu hier und habe überall quer gelesen, doch ich bin nach wie vor ratlos und erlaube mir diesen alten Thread hier hervorzuholen, da ich ein Problem diesbezüglich habe... ich bin sozusagen nur noch "amazed", ich kann mich nur noch wundern...

Das Problem:

Vor unserem Haus ist ein Privatgrundstück mit 3 privaten Stellplätzen, die entsprechend als privat beschildert sind. Links und rechts von den Stellplätzen bis zum Haus hin befinden sich mehrere große Blumenkübel (auf unserem Privatgrund). Angefahren bzw. erreicht werden können die Stellplätze und damit das Haus über den Gehweg und die Hauptstraße, d. h. der Gehweg verläuft also vor unseren Stellplätzen, und stellt zugleich die Zufahrt dar. Platz genug um ein Tor davor zu errichten habe ich leider keinen. Ich hoffe, ich konnte die Ausgangssituation deutlich beschreiben?

Wir sind nun ständig zugeparkt, da sich gegenüber Geschäfte und ein Ärztehaus befinden, obwohl es ringsrum zahlreiche kostenfreie Parkmöglichkeiten gibt. Es wird zum einen sowohl auf dem Gehweg vor unseren Stellplätzen geparkt als auch auf unserem Grundstück. Oftmals nicht lange, meist um 10 - 15 Minuten, das jedoch ständig, bis zum 20 Mal am Tag mindestens, weil viele Kunden nicht den Parkplatz vom Ärztehaus benutzen mögen (warum auch immer).

Fotografieren und beim Ordnungsamt melden brachte bislang nichts, außer dass wir von den Falschparkern massiv beschimpft und bedroht werden. Das Ordnungsamt selbst sagte, sie können aus Personalmangel nicht regelmäßig bei uns kontrollieren. Meine Mutter ging zur Polizei um in einem Extremfall Anzeige zu erstatten, die Antwort des Polizisten war wortwörtlich "Wer parkt denn nicht auf dem Gehweg. Gehen Sie nach Hause". Eine Anzeige mochte er nicht aufnehmen.

Aber das ist noch (fast) alles harmlos. Ich habe auf diesen Thread geantwortet wegen eines weiteren Vorfalls, und ich wäre sehr dankbar für Feedback:
Gestern stellte sich (mal wieder) jemand direkt auf das Grundstück, welches wie gesagt deutlich als privat ausgeschildert ist, jedoch über den Gehweg grundsätzlich erreichbar ist. Ich forderte ihn auf wegzufahren, denn ich konnte wegen ihm mit meinem Auto nicht vor dem Haus parken und musste aber meine (gehbinderte) Mutter zum Arzt fahren. Er weigerte sich, und wurde - höflich ausgedrückt - ausfallend. Aber als Frau hatte ich ihm nicht viel entgegenzusetzen. Er "wies" darauf hin, in entsprechendem Tonfall, dass seine Frau Erledigungen zu machen habe, und wir hätten so lange auf sie zu warten, so oder so, und da auf den Schildern vor dem Haus nicht steht "halten verboten", nur "Privatgrundstück, Parken verboten" und das wäre alles Quatsch, da er da sowieso stehen darf, denn er hielte ja nur da, seit 10 Minuten. Wir mussten in der Tat warten, ca. 15 - 20 Min, bis seine Gattin ihre Erledigungen fertiggestellt hatte und durften erst dann zum Arzt fahren bzw hierzu auf unser Grundstück, um meine Mutter abzuholen und dann zum Arzt. Ich rief die Polizei, die sich Zeit lies. Als sie nach 30 weiteren Minuten eintraf, belehrten mich die Polzisten, dass mein Privatgrund gar nicht mein Privatgrund sei, sondern öffentlicher Raum, da sich zur Straßenseite hin kein Tor befindet und mein Haus (und damit die drei Stellplätze) über den Gehweg erreichbar sind. Dieser öffentlich Raum aka Privatgrund stünde daher allen Verkehrsteilnehmern auch ohne mein Einverständnis offen. JEDER dürfe dort parken. Die Polizei könnte daher nichts machen und bestenfalls, wenn der betreffene Parker dort noch gestanden hätte, hätten sie ihn BITTEN können, das Grundstück zu verlassen, aber mehr nicht. Er hätte lt dem Polizisten nicht von unserem Grundstück wegfahren müssen.

Das kann doch nicht wahr sein, oder? Ich wundere mich nur noch (denn alles andere wäre schlecht für meine Gesundheit). Ich wäre sehr dankbar für Feedback.
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Andreas
Beitrag 23.05.2013, 10:44
Beitrag #2


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Zitat (Amazed @ 23.05.2013, 11:31) *
JEDER dürfe dort parken.


Das stimmt nicht, allerdings kann die Polizei tatsächlich wenig machen, da es sich in diesem Fall um eine privatrechtliche Angelegenheit handelt.

Das Problem der Parker auf deinem Grundstück läßt sich leicht durch einen abschließbaren Klapppfosten lösen.


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Tortenjan
Beitrag 23.05.2013, 10:55
Beitrag #3


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Es gibt noch die Möglichkeit der strafbewährten Unterlassungserklärung an den Halter. Gibt genug Anwälte die damit ihr Geld verdienen.


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Andreas
Beitrag 23.05.2013, 11:16
Beitrag #4


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Das bringt bei Einmalparker aber nicht den erhofften Erfolg.


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Tortenjan
Beitrag 23.05.2013, 11:31
Beitrag #5


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Nö, aber ein gutes Gefühl wen man von so einem ***** auch noch angepammt wird wink.gif


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Zitat @mir "In jeder Gruppe gibt es immer so 5% Volltrottel" Zitat @Janus:"§0 StVO: "Man sieht doch, was gemeint ist!""
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Crownsilver
Beitrag 23.05.2013, 11:52
Beitrag #6


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Mit welchem rechtlichen Konsequenzen hätte man eigentlich zu rechnen wenn man einen Klapppfosten hinter einem Fahrzeug hochmacht das dort nichts zu suchen hat?
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Mitleser
Beitrag 23.05.2013, 11:56
Beitrag #7


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Ua mit dem was der § 240 StGB her gibt.
Zivilrechtliche Ansprüche des Falschparkers gegen den Blockierer sind auch nicht ausgeschlossen.

-> Finger weg!
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amfa
Beitrag 23.05.2013, 12:08
Beitrag #8


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Und was wäre mit einem Pfosten der automatisch hochfährt?

Gibt doch bestimmt per Funk versenkbare Pfosten, wenn man nun von seinem platz wegfährt und der Pfosten
noch einige Zeit unten bleibt und in dieser Zeit fährt jemand auf den Platz und danach fährt der Pfosten automatisch hoch.

wink.gif


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Amazed
Beitrag 23.05.2013, 16:01
Beitrag #9


Neuling


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Zitat (Andreas @ 23.05.2013, 11:44) *
Zitat (Amazed @ 23.05.2013, 11:31) *
JEDER dürfe dort parken.


Das stimmt nicht, allerdings kann die Polizei tatsächlich wenig machen, da es sich in diesem Fall um eine privatrechtliche Angelegenheit handelt.

Das Problem der Parker auf deinem Grundstück läßt sich leicht durch einen abschließbaren Klapppfosten lösen.


Danke für die Antworten, wir dachten auch schon an umlegbare Sperrbügel oder Pfosten, Nachbarn haben diese. Und leider wurden die bereits mehrfach beschädigt, und sie mussten es reparieren lassen und zahlen, weil keiner weiß, wer es war. Natürlich hatte dann derjenige, der in seiner Blödheit drangedotzt ist, sicher auch eine schöne Delle an seinem Fahrzeug davongetragen, aber ... man bleibt mal wieder auf seinen Kosten sitzen.

Ich hätte auch Sorge, dass ich mich mit Sperrpfosten selbst einenge. Die Frontbreite unserer drei Stellplätze vor dem Haus beträgt zwar 9,90 m parallel zum Gehweg, aber wenn wir z. B. auf dem Gehweg mal wieder nur teilweise zugeparkt sind, kann ich jetzt noch rummanövrieren und rummurksen, bis ich mich irgendwie durchquetsche, aber mit Sperrpfosten, oder dann mit drei Pfosten, ginge das nicht mehr, da zumindest die Modelle, die ich mir angschaut habe, nicht überfahren werden dürfen, d.h. entweder man muss die in die Mitte nehmen, wenn man seinen Stellplatz anfährt, und, wenn ein Stellplatz nur teilweise zugeparkt wird, kann man sich nicht mehr reinquetschen, oder man müsste sonst u. U. über den umgelegten Pfosten fahren, und dann Beschädigungen durch einen selbst in Kauf nehmen, weil man den Stellplatz nicht ungehindert anfahren kann (darf, dank der ständigen Gehwegparker bei uns).

Ich sage ja schon gar nichts, wenn da nur mal einer 5 Minuten steht, aber es ist bei uns permanent, und langsam leidet mein Humor darunter.

Wirklich schockiert hat mich allerdings das Verhalten der Polizei. Der Beamte war zwar grundsätzlich freundlich, aber Privatgrund als öffentlichen Raum zu deklarieren, auf dem jeder, der will, parken darf, ohne Einverständnis des Eigentümers, bloß weil es nicht eingefriedet ist... die Aussage hat mir dann gestern doch den Tag versaut. Vielleicht sollte ich eine Parkuhr aufstellen...man verzeihe mir den Sarkasmus.
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Kai R.
Beitrag 23.05.2013, 16:46
Beitrag #10


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Folgendes Schild oder Zettel mag wenn nicht Abhilfe so doch wenigstens (finanzielle) Genugtuung verschaffen:

Sehr geehrter Falschparker,

Sie haben Ihr Fahrzeug auf privatem Grund abgestellt. Damit begehen Sie eine Besitzstörung. Gemäß § 862 BGB steht mir ein Anspruch auf Beseitigung, künftige Unterlassung sowie ggf. Schadenersatz zu. Dabei entstehen mir und meinem Anwalt Aufwendungen, die Sie zu ersetzen haben. Bevor ich die Sache meinem Anwalt übergebe, der (kostenpflichtig) die Abgabe einer Unterlassungserklärung von Ihnen fordern wird, biete ich Ihnen die Möglichkeit, durch Zahlung eines pauschalierten Schaden- und Aufwendungsersatzes von 30.- € diese Angelegenheit aus der Welt zu schaffen. Dies können Sie tun, indem Sie den Betrag innerhalb einer Woche auf das Konto Nr. .... überweisen. Sie vermeiden damit die Anwaltskosten in Höhe von ca. 350.- €. Bitte seien Sie überzeugt, dass mein Anwalt in diesen Fällen zu 100% erfolgreich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr genervter Grundstücksbesitzer

Ein Foto solltest Du von jedem falsch parkenden Fahrzeug machen. Die Bearbeitung übernimmt der Anwalt Deines Vertrauens gerne und ohne Kosten für Dich, da es für ihn leicht verdientes Geld ist. Nähere Infos: www.parkplatzdieb.de


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Amazed
Beitrag 23.05.2013, 19:26
Beitrag #11


Neuling


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Ja, ich werde mir halt ab nun gelegentlich den "Spaß" erlauben und Anzeigen mit Bitte um Ahnung direkt an die Bußgeldstelle schicken, inkl Fotobeweis, was bleibt auch sonst. An Zetteln, die wir auch schon verteilt haben, stört sich übrigens keiner. Glaub mir, wir haben schon viel versucht, nur konsequent "ansch...ßen" noch nicht. Dann ist das jetzt mal das Mittel der Wahl. Reicht eigentlich ein Foto als Beweis zum Einreichen, oder muss ich zwei einreichen, ein erstes, das den Zeitpunkt dokumentiert, wann ich den Verstoß feststelle und ein zweites, das dokumentiert, wann derjenige welche sich gerade wieder entfernt, um den Zeitrahmen auch beweisen zu können? Oder reicht meine Aussage für den Zeitrahmen?

Wir schauen mal, vielleicht lassen wir links und rechts vor den Blumenküblen (die btw auch schon umgefahren wurden) 2 starre Pfosten installieren und tun halt ne lange Kette hin, wrüde zumindest unsere "extrem rücksichtsvollen" Parker den Weg zum Privatgrund absperren, natürlich können sie sich dann weiter davor auf den Gehweg stellen, aber dann muss ich mir die Mühe machen und sie regelmäßig bei der Bußgeldstelle verpfeifen. Was müsste ich dann eigentlich als Grund angeben? Parken mit Behinderung auf Gehweg oder Parken mit Behinderung vor Grundstück? Geahndet wird doch immer nur eins, oder?

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mir
Beitrag 23.05.2013, 19:50
Beitrag #12


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In den meisten Bundesländern nützt Dir eine Anzeige überhaupt nichts.

Stattdessen kannst Du den Zivilrechtsweg gehen und gegen die Besitzstörer eine Unterlassungsklage anstrengen. Dazu berät Dich gerne ein Anwalt, und die Kosten dafür darf der Besitzstörer am Ende auch übernehmen.


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redonner sa grandeur à l'europe!
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amfa
Beitrag 23.05.2013, 20:14
Beitrag #13


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Kannst du eigentlich mal ein Foto von der Situation machen?
Ich kann mir halt irgendwie nicht vorstellen, wie eure Parkplätze angelegt sind, dass die so konsequent zugeparkt werden.
Dort müsste doch auch ein abgesenkter Bordstein davor sein oder ich hab gerade ein komplett falsches Bild im Kopf smile.gif

Im Zweifel tut's auch ein Link zu Google Maps/Streetview.


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oscar_the_grouch
Beitrag 23.05.2013, 20:18
Beitrag #14


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Zitat (Amazed @ 23.05.2013, 20:26)
1057449281[/url]']
inkl Fotobeweis, was bleibt auch sonst. An Zetteln, die wir auch schon verteilt haben, stört sich übrigens keiner.


Hast du eigentlich gelesen und verstanden, was die Vorposter dir mit der Empfehlung zur Unterlassungserklärung für einen tollen, befriedigenden Tip gegeben haben??Sogar eine Webseite wurde dazu gepostet.
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wernecmn
Beitrag 24.05.2013, 06:00
Beitrag #15


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In unserer Stadt ist neben einem Versicherungsbüro eine Bäckerei. Die Bäckereikunden haben gerne vor dem Versicherungsbüro geparkt. Mittlerweile steht aber vor den Kundenparkplätzen ein Hinweis, dass für Nichtkunden Parkgebühr erhoben wird. Wobei ich den Weg der Abmahnung in Euerm Fall für naheliegender halte.

Zitat (Amazed @ 23.05.2013, 17:01) *
Wirklich schockiert hat mich allerdings das Verhalten der Polizei. Der Beamte war zwar grundsätzlich freundlich, aber Privatgrund als öffentlichen Raum zu deklarieren, auf dem jeder, der will, parken darf, ohne Einverständnis des Eigentümers, bloß weil es nicht eingefriedet ist... die Aussage hat mir dann gestern doch den Tag versaut. Vielleicht sollte ich eine Parkuhr aufstellen...man verzeihe mir den Sarkasmus.

Auf einer für den öffentlichen Verkehr bestimmten Verkehrsfläche in Privateigentum (z. B. Parkplatz eines Supermarkts) gilt die Straßenverkehrs-Ordnung. Das hatte wohl der Polizist in Erinnerung. Euer Privatparkplatz ist aber eingefriedet, und die einzige Zufahrt ist deutlich gekennzeichnet.
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wernecmn
Beitrag 24.05.2013, 06:26
Beitrag #16


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Zitat (wernecmn @ 24.05.2013, 07:00) *
Euer Privatparkplatz ist aber eingefriedet, und die einzige Zufahrt ist deutlich gekennzeichnet.

Nachtrag: habe den Thread, aus dem diese Frage abgespalten wurde, erst jetzt entdeckt. Es bezweifelt wohl niemand, dass man ohne Berechtigung auf einem Privatparkplatz nicht parken darf, auch wenn es sich beispielsweise um eine einzelne Stellfläche in einem ansonsten öffentlichen Parkhaus handelt.
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Achim
Beitrag 24.05.2013, 06:54
Beitrag #17


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Doch, ich bezweifle dies schon seit Jahren. Denn es sind schon sehr genaue Schilder erforderlich, um einen "privaten Stellplatz" zu kennzeichnen.


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Amazed
Beitrag 24.05.2013, 07:32
Beitrag #18


Neuling


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Zitat (amfa @ 23.05.2013, 21:14) *
Kannst du eigentlich mal ein Foto von der Situation machen?
Ich kann mir halt irgendwie nicht vorstellen, wie eure Parkplätze angelegt sind, dass die so konsequent zugeparkt werden.
Dort müsste doch auch ein abgesenkter Bordstein davor sein oder ich hab gerade ein komplett falsches Bild im Kopf smile.gif

Im Zweifel tut's auch ein Link zu Google Maps/Streetview.


Danke für all Eure Antworten und Hinweise.

@ amfa: Ja, ich werde später ein Bild reinstellen. Natürlich, absolut, der Bordstein ist auch abgesenkt, sieht ein Blinder, nur die Falschparker nicht.

Das Problem ist das Gesundheitszentrum genau gegenüber, die haben zwar einen Parkplatz hinter dem Haus mit rund 20 kostenfreien Parkplätzen, aber bei uns ist es halt dann bequemer zu parken offenbar, für alle, die "nur mal kurz" reinspringen in die Apotheke, die dazugehört z. B., wenn sie dann anschließend in Fahrtrichtung weiter fahren. Offenbar ist es bei uns auch einladend, weil wir drei natürlich selten gleichzeitig zu Hause sind, d. h. tagsüber sind meist 2 unserer 3 Stellplätze eben frei. I. d. R. parken die Falschparker "nur" den Gehweg davor zu, aber es gibt halt auch die ganz Dreisten, die sich eben auch voll aufs Grundstück stellen. Mit den Leuten gegenüber war leider auch nicht zu reden, man will ja nicht die Kundschaft verscheuchen.

Ich stelle später wie gesagt noch ein Bild für Euch rein, muss jetzt aber gleich los zum Anwalt, wir haben einen Termin vereinbart... Beim telefonischen Vorabgespräch wies mich der Anwalt bereits darauf hin, dass unsere Schilder in der Tat nicht ganz korrekt sind und ich neue machen lassen sollte. Wir haben im Moment draufstehen: "Privatgrundstück, Parken verboten, Zufahrt Tag und Nacht freihalten". Es muss laut Anwalt heißen: "Privatgrundstück, Betreten verboten, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt."

Ich hätte noch eine Frage bezüglich Sperrpfosten. Von der Idee mit der Kette sind wir mittlerweile doch wieder abgekommen. Bei diesen Sperrpfosten gibt es ja erhebliche Preisunterschiede, vielelleicht kann mir jemand ein gewisses Modell empfehlen? Wir würden uns zwar mit den Sperrpfosten durchaus auch etwas einengen, aber wir müssen etwas tun.
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Aqua-Cross
Beitrag 24.05.2013, 07:58
Beitrag #19


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Witzig ist die übliche Falschparkerausrede. "Waren doch nur 5 Minuten". Im Einzelfall mag das Stimmen. Alles zusammengenommen liegt man dann aber im Bereich von vielen Stunden am Tag. Das manche diese einfachen Fakten nicht kapieren mögen ist wirklich bemerkenswert. Zeugt es doch von einer gehörigen Portion Ignoranz.
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Mitleser
Beitrag 24.05.2013, 08:31
Beitrag #20


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Zitat (Kai R. @ 23.05.2013, 17:46) *
Bevor ich die Sache meinem Anwalt übergebe, der (kostenpflichtig) die Abgabe einer Unterlassungserklärung von Ihnen fordern wird, biete ich Ihnen die Möglichkeit, durch Zahlung eines pauschalierten Schaden- und Aufwendungsersatzes von 30.- € diese Angelegenheit aus der Welt zu schaffen. Dies können Sie tun, indem Sie den Betrag innerhalb einer Woche auf das Konto Nr. .... überweisen. Sie vermeiden damit die Anwaltskosten in Höhe von ca. 350.- €. Bitte seien Sie überzeugt, dass mein Anwalt in diesen Fällen zu 100% erfolgreich ist.
Diese 100%ige Überzeugung habe ich nicht, wenn man zuvor bereits den Halter/Fahrer per Zettel auf die Rechtslage aufmerksam gemacht hat und einen pauschalisierten Schadenersatz geltend gemacht hat.
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Kai R.
Beitrag 24.05.2013, 08:36
Beitrag #21


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Zitat (Amazed @ 24.05.2013, 08:32) *
Es muss laut Anwalt heißen: "Privatgrundstück, Betreten verboten, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt."

worauf genau ist Dein Anwalt spezialisiert? Scheidungsrecht? Tierschutz?

Meiner Meinung nach ist die Aussage völliger Humbug. Parken auf Privatgrund ist grundsätzlich verboten. Du müsstest da gar keine Schilder aufstellen. Und wenn Du es tust ist es völlig egal, was draufsteht, so lange nur Dein Wille klar zum Ausdruck kommt. Das Recht zum Abschleppen hast Du auch, wenn Du das nicht ankündigst. Außerdem ist das genau die Folge, die Du nicht eintreten lassen willst, das Geld dafür musst Du nämlich auslegen. Die Kosten für neue Schilder sind meiner Meinung nach für die Katz.

Zitat
Diese 100%ige Überzeugung habe ich nicht, wenn man zuvor bereits den Halter/Fahrer per Zettel auf die Rechtslage aufmerksam gemacht hat und einen pauschalisierten Schadenersatz geltend gemacht hat.

Du darfst nur nicht die Unterlassung bereits fordern.


--------------------
Grüße

Kai

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Schorsch
Beitrag 24.05.2013, 08:47
Beitrag #22


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Zitat (Mitleser @ 23.05.2013, 12:56) *
Ua mit dem was der § 240 StGB her gibt.
Zivilrechtliche Ansprüche des Falschparkers gegen den Blockierer sind auch nicht ausgeschlossen.

-> Finger weg!


Wenn man einen Abschlepper ruft, dann hat man ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug bis der Abschlepper bezahlt wurde. Die Wahrnehmung eines Rechts ist keine Nötigung.
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Andreas
Beitrag 24.05.2013, 08:57
Beitrag #23


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Zitat (Schorsch @ 24.05.2013, 09:47) *
Wenn man einen Abschlepper ruft, dann hat man ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug bis der Abschlepper bezahlt wurde. Die Wahrnehmung eines Rechts ist keine Nötigung.


Es ging nicht um das Abschleppen, sondern um das Einsperren des Falschparkers mittels Klapppfosten.


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Mitleser
Beitrag 24.05.2013, 08:59
Beitrag #24


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Wenn ... dann ... dry.gif
Und man muss dann auch selbst vor Ort bleiben um dem Zugeparkten das Bezahlen zu ermöglichen.
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Schorsch
Beitrag 24.05.2013, 09:29
Beitrag #25


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Zitat (Andreas @ 24.05.2013, 09:57) *
Es ging nicht um das Abschleppen, sondern um das Einsperren des Falschparkers mittels Klapppfosten.



.... was keine Nötigung sein kann, wenn man ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug hat.
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Kai R.
Beitrag 24.05.2013, 09:34
Beitrag #26


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Zitat (Schorsch @ 24.05.2013, 10:29) *
.... was keine Nötigung sein kann, wenn man ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug hat.

bei Klappfosten hat man dieses Recht aber nicht. Und man müsste in Reichweite bleiben, um wieder aufzuschließen. Dann kann man aber die Pfosten auch weglassen.


--------------------
Grüße

Kai

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Schorsch
Beitrag 24.05.2013, 09:57
Beitrag #27


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Zitat (Kai R. @ 24.05.2013, 10:34) *
Und man müsste in Reichweite bleiben, um wieder aufzuschließen.


Wenn der Abschlepper mit dem man regelmäßig zusammenarbeitet einen Schlüssel hat, dann reicht das m.E. Auf abends abgesperrten Kundenparkplätzen ist auch niemand unmittelbar erreichbar.
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Kai R.
Beitrag 24.05.2013, 10:18
Beitrag #28


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warum konstruierst Du hier irgendwelche fiktiven Fälle (Abschlepper), die mit dem Fall des TE keinerlei Zusammenhang haben?


--------------------
Grüße

Kai

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mir
Beitrag 24.05.2013, 11:14
Beitrag #29


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@Schorsch: Die Gerichte kümmert eine fiktive Darstellung, man hätte ja einen Abschleppdienst gerufen haben gekonnt, überhaupt nicht. Solange kein Abschleppdienst tatsächlich im Spiel ist, wäre das absichtliche Herunterklappen des Sperrpfostens mit der Absicht, denjenigen zu ärgern, zweifelsfrei Nötigung.


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Schorsch
Beitrag 24.05.2013, 12:59
Beitrag #30


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Zitat (mir @ 24.05.2013, 12:14) *
@Schorsch: Die Gerichte kümmert eine fiktive Darstellung, man hätte ja einen Abschleppdienst gerufen haben gekonnt, überhaupt nicht. Solange kein Abschleppdienst tatsächlich im Spiel ist, wäre das absichtliche Herunterklappen des Sperrpfostens mit der Absicht, denjenigen zu ärgern, zweifelsfrei Nötigung.

Und wieso sollte man den Abschlepper nicht gerufen haben?
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Kai R.
Beitrag 24.05.2013, 13:34
Beitrag #31


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weil das nachprüfbar ist. Wer begeht denn eine Straftat, weil jemand anders (k)eine Ordnungswidrigkeit begangen hat?


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Kai

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hugo790
Beitrag 24.05.2013, 13:52
Beitrag #32


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Zitat (mir @ 23.05.2013, 20:50) *
In den meisten Bundesländern nützt Dir eine Anzeige überhaupt nichts.

Kannst du mir das erklären? Wird das alles pauschal eingestellt? Gibt es ggf. Bußgeldgrenzen bis zu denen das der Fall ist?
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Kai R.
Beitrag 24.05.2013, 14:04
Beitrag #33


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in den meisten Bundesländern ist das Parken auf privatem Grund keine Ordnungswidrigkeit. Nur in B-W und (man munkelt) in Sachsen ist das anders. In den anderen Ländern müssen die privaten Eigentümer ihre Rechte auf dem Grund des BGB durchsetzen, wofür es allerdings auch genügend Handhabe gibt. Nur das öffentliche "Knöllchen", das gibt es nicht und die cop.gif bleibt untätig.


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Schorsch
Beitrag 24.05.2013, 14:23
Beitrag #34


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Zitat (Kai R. @ 24.05.2013, 14:34) *
weil das nachprüfbar ist. Wer begeht denn eine Straftat, weil jemand anders (k)eine Ordnungswidrigkeit begangen hat?

Welche Straftat. Natürlich darf man einen Abschlepper rufen um einen Falschparker auf eigenem Grund zu entfernen, zumal dann wenn dieser sich ausdrücklich weigert, das Grundstück zu verlassen. Und ein Zurückbehaltungsrecht am Fahrzeug hat man auch bis die entstandenen Kosten gezahlt wurden.
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mir
Beitrag 24.05.2013, 14:42
Beitrag #35


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Aber darum geht es nicht. Es hat niemand gefragt, ob es erlaubt wäre, den Pfosten hochzustellen, um den Abschlepper zu rufen und seine Forderungen zu sichern, sondern, ob man den Pfosten einfach hochstellen kann. Und das kann man nicht.


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Mitleser
Beitrag 24.05.2013, 14:45
Beitrag #36


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Ich entmunkele mal
Zitat (Kai R. @ 24.05.2013, 15:04) *
in den meisten Bundesländern ist das Parken auf privatem Grund keine Ordnungswidrigkeit. Nur in B-W und (man munkelt) bis vor kurzem in Sachsen ist das anders.
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Kai R.
Beitrag 24.05.2013, 14:47
Beitrag #37


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haste Quellen? Ich konnte das entsprechende Landesgesetz in Sachsen bisher nicht finden, geschweige denn, dass es abgeschafft wurde.


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Mitleser
Beitrag 24.05.2013, 14:52
Beitrag #38


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yes.gif, habe ich. Ab hier.
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hugo790
Beitrag 24.05.2013, 15:00
Beitrag #39


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Zitat (Kai R. @ 24.05.2013, 15:04) *
in den meisten Bundesländern ist das Parken auf privatem Grund keine Ordnungswidrigkeit.

Aber die meisten parken doch vor der Einfahrt und blockieren so die Zufahrt dazu.
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wernecmn
Beitrag 24.05.2013, 20:41
Beitrag #40


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Zitat (Achim @ 24.05.2013, 07:54) *
Doch, ich bezweifle dies schon seit Jahren. Denn es sind schon sehr genaue Schilder erforderlich, um einen "privaten Stellplatz" zu kennzeichnen.

Eine gute Eingrenzung gibt Rn. 2 VwV-StVO zu §1 StVO:
Zitat
Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden.

Da der Privatparkplatz keine für den öffentlichen Straßenverkehr gewidmete Fläche ist, kann meines Erachtens auch niemand irgendwelche allgemeinen Nutzungsrechte für sich in Anspruch nehmen. Eine Zustimmung oder Duldung des TE liegt nicht vor, denn er hat mit dem Schild "Privatparkplatz" seinen gegenteiligen Willen klar geäußert.
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haidi
Beitrag 25.05.2013, 20:33
Beitrag #41


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Zitat (mir @ 24.05.2013, 15:42) *
Aber darum geht es nicht. Es hat niemand gefragt, ob es erlaubt wäre, den Pfosten hochzustellen, um den Abschlepper zu rufen und seine Forderungen zu sichern, sondern, ob man den Pfosten einfach hochstellen kann. Und das kann man nicht.

Dann lässt man den Abschlepper kommen, den Wagen auf den Nebenplatz stellen und mittels hochgeklappten Pfosten wird das Zurückbehaltungsrecht gesichert smile.gif

Hannes
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