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> Fußgängerampel ohne Gelblicht: Rotlichtverstoß
Pia2012
Beitrag 22.05.2013, 10:17
Beitrag #51


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@Zettelbox:
Du bist also auf der "grünen Welle" geschwommen..ähh geradelt..

So verlockend es ist, in einen Widerspruch zu gehen, wirds vermutlich MIT Anwalt und Akteneinsicht und dem ganzen Bohei drumrum wesentlich teurer. ...

Und für Deine Nerven wäre vielleicht die beste Alternative: Bescheid abwarten, Ratenzahlung vereinbaren (10 Euronen monatlich) und DANACH vielleicht das Thema in Ruhe angehen?

Oder/und Widerspruch formulieren. Dann kannst Du ja zwischen den beiden Varianten entscheiden....und die Polizisten hinter der Statue...?


Eure überwiegend überzeugende Argumentation lässt mich die Frage stellen:

WARUM gibts ÜBERHAUPT Ampeln mit nur 2 Birnchen... eigentlich ist es blööd. Egal ob für Fußgänger oder Radfahrer...ist denn da eine Änderung mal vorgesehen, wo doch Sir Ramselot eh grad am Rödeln ist?

Ich sehs noch aus einer anderen Sicht: (Komisch, man verinnerlicht das Verkehrsportal dann unmittelbar im Alltag. Ich hab gestern an den Kreuzungen mir auch die Radlerampeln beguckt..also gibts tatsächlich welche mit 3 ond welche mit 2 Birnchen? WARUM? Oder bzw. an welchen Kreuzungen wird die Gelbphase gegönnt und an welchen nicht?

Wenn Du als Radfahrer an der Kreuzung stehst, MUSST du ja meschugge werden in dem Birnchenwald... wavey.gif


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Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-)
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Damastor
Beitrag 22.05.2013, 11:18
Beitrag #52


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Wofür braucht ein Fußgänger eine Gelblich? Er kann innerhalb von 1m durch einfaches Stehenbleiben anhalten. wink.gif
Er kann auch wesentlich einfacher zurückgehen wie ein Radfahrer der wenden müsste.

Damit bräuchte man nur für Radlinge eine Gelbphase. Reine Radfahrerampeln kenne ich auch nur dreiphasig. Die gemeinsamen Rad/Fußgängerampeln mit zwei Phasen sind vermutlich noch Relikte als der Radverkehr noch nicht so ausgeprägt war. Wieso eine Ampel ersetzen die es noch tut?

Was ich in dem Kontext besser finde als drei Phasen (Aber Deutschland braucht ja immer Sonderlocken) sind Lösungen aus dem Ausland mit

a) Countdown
b) Blinkendem Grün, das ein Umschalten in X Sekunden ankündigt.

Besonders letzteres ließe sich meines Erachtens ohne große technische Umbauten realisieren, man müsste lediglich den Ampeln eine entsprechende Steuerung einprogrammieren.

Wie werden Ampeln eigentlich gesteuert? SPS?


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Viele Grüße!

VW CC:
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ukr
Beitrag 22.05.2013, 11:23
Beitrag #53


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Zitat (Damastor @ 22.05.2013, 12:18) *
Besonders letzteres ließe sich meines Erachtens ohne große technische Umbauten realisieren, man müsste lediglich den Ampeln eine entsprechende Steuerung einprogrammieren.
Für diese "einfache Umprogrammierung" werden pro Anlage mal eben hohe vierstellige Summen aufgerufen.
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zettelbox
Beitrag 22.05.2013, 11:24
Beitrag #54


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Nochmal vielen Dank für die Antworten.

Einen Tag später sehe ich das ganze mittlerweile entspannter. Ich muss mir ehrlicherweise zugestehen, dass ich über diese Ampel, nachdem ich mich versichert hatte, dass kein Querverkehr vorhanden ist, schon mehrmals über "knallrot" gefahren bin und niemals wurde ich dafür belangt. In der Situation gestern halte ich es zwar nach wie vor für ungerechtfertigt, aber vielleicht ist das irgendwo "ausgleichende Gerechtigkeit". tongue.gif

Ich werde also die 70 Euro bezahlen und gut ist. Da ich, wenn der Polizeibeamte aussagt, 4 Sekunden gewartet zu haben, keine Chance haben würde, gehe ich das Risiko nicht ein. Ich bin mir aber sicher, dass es wesentlich weniger als 4 Sekunden waren, seit die Ampel auf rot umgeschaltet hatte.

Dass es bei den Ampeln kein Gelblicht gibt, finde ich auch unbefriedigend. Aber immerhin scheint es trotzdem eine gewisse Reaktionszeit zu geben, das hatte mit die Polizeibeamtin recht deutlich anders zu verstehen gegeben. Ich hätte direkt vor Ort wahrscheinlich konkreter und aggressiver nachfragen sollen, wie lange die Ampel denn schon rot gewesen ist.

Die konkrete Kreuzung werde ich jedenfalls jetzt mit besonderer Obacht behandeln. Mehrere Kommilitonen haben mir mittlerweile auch gesagt, dass sie dort schon öfter die Polizei haben stehen sehen und auf "Stundentenfang" gehen (direkter Weg von Innenstadt zur Uni, sehr viele Studenten unterwegs, häufig auch unter Zeitdruck - scheint sich sehr zu lohnen).

Eines möchte ich aber noch betonen, und zwar zu den Rechnungen und Feldversuchen hier: Ich würde es erstens mit meinem Rad niemals schaffen, von 25 km/h innerhalb von 3 Metern zum Stehen zu kommen. Dafür reichen meine Backenbremsen nicht aus. Zweitens waren hinter mir noch Radfahrer, die ja ebenfalls noch über die rote Ampel gefahren sind. Wenn ich also dermaßen scharf gebremst hätte, wäre es zu einer Kollision gekommen. Auf dem Weg gestern von der Uni nach Hause bin ich wieder über zwei gerade umgesprungene rote Ampeln gefahren (beide male war die Zeit sehr kurz, aber es war nunmal rot). Selbst bei 15 km/h ist es nicht immer möglich, rechtzeitig zu bremsen oder aber es wäre deutlich riskanter als weiterzufahren. Die Wege sind nämlich alle von Radfahrern recht stark frequentiert und eine Vollbremsung vor einer Ampel wäre auch einfach unangemessen. Ich bin mir also für Zukunft in der Praxis immer noch nicht ganz sicher, wie ich mich an den vielen Radfahrer-Ampeln verhalten soll. think.gif

Etwas Off-Topic: Was wäre eigentlich, wenn ein Autofahrer vor einer gerade auf gelb umgesprungenen Ampel eine Gefahrbremsung hinlegt und damit genau vor der Haltelinie stehen bleibt, ihm dann aber einer in den Kofferraum fährt - 100% Schuld des Auffahrenden? Wie wäre es analog bei Radfahrern? (Abgesehen von dem Stress und Ärger, den ich mir wirklich ersparen möchte)
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Mitleser
Beitrag 22.05.2013, 11:42
Beitrag #55


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Zitat (Damastor @ 22.05.2013, 12:18) *
Wofür braucht ein Fußgänger eine Gelblich? Er kann innerhalb von 1m durch einfaches Stehenbleiben anhalten. wink.gif
Selbst dann wäre es ein Rotlichtverstoß. Bei derartig unterschiedlichen Verkehrsarten wie Radlern und Fuß0lingen kann man nicht die selben Zeitspannen oder verbotenen Meter für die Betrachtung heranziehen.

Zitat (Damastor @ 22.05.2013, 12:18) *
Damit bräuchte man nur für Radlinge eine Gelbphase. Reine Radfahrerampeln kenne ich auch nur dreiphasig. Die gemeinsamen Rad/Fußgängerampeln mit zwei Phasen sind vermutlich noch Relikte als der Radverkehr noch nicht so ausgeprägt war. Wieso eine Ampel ersetzen die es noch tut?
Weil auch heutzutage noch rot/grün Radlerampeln neu [also wirklich neuneu und nicht Austausch der Gehäuse] entstehen. Gerne auch mit zwei roten und einer grünen Optik.
Warum auch noch eine zusätzliche Phase berechnen/einprogrammieren/verkabeln/..., wenn die StVO einen nicht dazu zwingt?
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Damastor
Beitrag 22.05.2013, 12:57
Beitrag #56


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@ukr
daher meine Frage nach der Steuerung. Wieso kostet das eine vierstellige Summe? Das ist doch im Prinzip ein Standard-Codeblock der sich bei jeder Anlage exakt identisch einfügen lässt.

@Mitleser
Wenn ich auf die Ampel schaue bin ich als Fußgänger entweder schon auf der Fahrbahn, dann ist es kein Rotlichtverstoß mehr oder ich kann davor anhalten. Dass ich bei Rot sehenden Auges auf die Fahrbahn trete ist zwar sicherlich theoretisch möglich aber kaum praktisch.

Stimmt. Der Sinn dieser doppelten Rot-Felder hat sich mir noch nie erschlossen. Ist man der Meinung Fußgänger die bei Rot queren sehen die Ampel nicht? think.gif


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wernecmn
Beitrag 22.05.2013, 16:42
Beitrag #57


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Zitat (zettelbox @ 21.05.2013, 14:05) *
Ich war recht zügig unterwegs (ich schätze etwa 25 km/h) und die Ampel schaltete unmittelbar vor mir von grün auf rot.

Mit 25 km/h an einer Kreuzung auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg? Falls Du auf der Fahrbahn unterwegs warst, galt die Fußgängerampel nicht.
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Officer
Beitrag 22.05.2013, 16:52
Beitrag #58


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Zitat (Mitleser @ 21.05.2013, 23:28) *
Und Tempo 30 auf guten (fahrbahnebenen) Radwegen und bei normaler bis unterdurchschnittlicher Verkehrsdichte abseits der innerstädtischen Fußgängerzone finde ich nicht wirklich eine "nicht angepasste Geschwindigkeit".

Isoliert für sich betrachtet, würde ich dem zustimmen. Im Gesamtkontext kommt dem Argument der Nichtanpassung an die örtlichen Gegebenheiten spätestens dann einiges an Gewicht zu, wenn man berücksichtigt, dass der Querverkehr auch irgendwann einmal Grünlicht erhält.

Es mag somit zwar richtig sein, dass auch 4 Sekunden Toleranz für einen Radfahrer mit entsprechend hoher Geschwindigkeit eine Herausforderung darstellen mögen, man darf dabei jedoch nicht unberücksichtigt lassen, dass die für seine Fahrtrichtung gültige LSA nun seit bereits 4 Sekunden Rotlicht zeigte und der Querverkehr zeitnah freigegeben wird.

Allein diese Überlegung zeigt, dass die Toleranz auch bei sehr hoher Geschwindigkeit der Radfahrer nicht beliebig ausdehnbar ist, sondern hier praktische Grenzen gesetzt sind. Daher kann man einem Radfahrer, der aufgrund seiner Geschwindigkeit tatsächlich nicht rechtzeitig anhalten konnte, mE nach durchaus den Vorwurf der nicht angepassten Geschwindigkeit machen, und einen daraus resultierenden Rotlichtverstoß als vorwerfbar ansehen.


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Pogge
Beitrag 22.05.2013, 17:30
Beitrag #59


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Zitat (Officer @ 22.05.2013, 17:52) *
Es mag somit zwar richtig sein, dass auch 4 Sekunden Toleranz für einen Radfahrer mit entsprechend hoher Geschwindigkeit eine Herausforderung darstellen mögen, man darf dabei jedoch nicht unberücksichtigt lassen, dass die für seine Fahrtrichtung gültige LSA nun seit bereits 4 Sekunden Rotlicht zeigte und der Querverkehr zeitnah freigegeben wird.


Wir reden hier über eine Ampel, bei der die Räumphase auf Fußgänger ausgelegt ist! Am Besten, Du überlegst nochmal etwas, und korrigierst Dich dann! wavey.gif
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zettelbox
Beitrag 22.05.2013, 18:43
Beitrag #60


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Der Bereich für Fußgänger und Radfahrer ist durch farbliche Markierung getrennt (rote "Fahrbahn" für Radfahrer). Eine andere bauliche Trennung gab es nicht. In meine Fahrtrichtung gab es auch keine andere Ampel, außer der Lichtzeichenanlage für Straßenbahnen (die ist aber etwas ganz anderes, hat ja auch kein rot/grün). Parallel zu meiner Fahrt ist kein Autoverkehr zugelassen.

In der konkreten Situation war weit und breit kein Querverkehr da (was aber auch hätte anders sein können), daher kann ich nicht sagen, wie lange es noch gedauert hat, bis dieser grün bekommen hat. Als ich über die Straße gefahren bin, waren noch mehrere Fußgänger auf der Straße (die aber wohl bei grün losgelaufen sein werden).

Edit: Ich möchte nochmal betonen, dass ich mir sicher bin, dass die Ampel zum Zeitpunkt meines Überquerens keine 4 Sekunden rot gewesen ist.
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mir
Beitrag 22.05.2013, 18:52
Beitrag #61


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Ich teile die Meinung, daß Du dann auch keinen Verstoß begangen hast. Wenn es nach einem Einspruch zu einem Gerichtsverfahren kommt, fallen im ungünstigsten Fall zusätzliche 23,50 Euro + Zeugengelder und eigene Auslagen an.

Da Verkehrssachen ein ausgesprochenes Massenverfahren sind, wobei in der großen Mehrzahl der Fälle die VT nicht Recht haben und oft unsinnig argumentieren, ist es gar nicht so leicht, da durchzudringen, und Du solltest sehr sorgfältig und auf den Punkt argumentieren. Rechtsanwaltskosten bekommt man nur selten erstattet, auch wenn man Recht bekommt.


Wenn das eine Fußgänger- und keine Radampel war, wäre noch zu klären, ob die überhaupt gilt. Da sind zwei Details wichtig:

- Lag das Tatdatum vor dem 1.4., oder am 1.4. oder später?
- Sind die Fußgänger- und Radfahrerfurten ein Stück getrennt, direkt nebeneinander oder gemeinsam?

Ansonsten sehe ich


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zettelbox
Beitrag 22.05.2013, 20:03
Beitrag #62


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Das Tatdatum war gestern.

Die Furt ist gemeinsam für Fußgänger und Radfahrer: Bis zur Ampel gab es einen separaten Radweg, über die Straße führt aber eine gemeinsame Furt, hinter der Querstraße beginnt dann wieder der Radweg.

Edit: Auf dem Piktogramm war sowohl ein Fußgänger, als auch ein Radfahrer zu erkennen. Also weder eine reine Fußgängerampel, noch eine reine Radfahrerampel. Ich weiß nicht, als was man sowas bezeichnet. smile.gif
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Officer
Beitrag 22.05.2013, 20:26
Beitrag #63


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Zitat (Pogge @ 22.05.2013, 18:30) *
Wir reden hier über eine Ampel, bei der die Räumphase auf Fußgänger ausgelegt ist! Am Besten, Du überlegst nochmal etwas, und korrigierst Dich dann!

Nö.

Die mindestens 4 Sekunden, mit der daraus resultierenden Diskussion über den möglichen Anhalteweg bei Geschwindigkeit X, habe ich ins Spiel gebracht. Die sind ganz allgemein zu verstehen, und nicht nur auf den hier vorliegenden Fall bezogen. Weiterhin könnte ich dir ad hoc mindestens drei reine Fußgänger-LSA in meinem Bereich nennen, bei denen die Räumphase definitiv nicht länger als auf 4 Sekunden angelegt ist. wavey.gif


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mir
Beitrag 22.05.2013, 20:41
Beitrag #64


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Zitat (zettelbox @ 22.05.2013, 21:03) *
Edit: Auf dem Piktogramm war sowohl ein Fußgänger, als auch ein Radfahrer zu erkennen. Also weder eine reine Fußgängerampel, noch eine reine Radfahrerampel. Ich weiß nicht, als was man sowas bezeichnet. smile.gif


OK, damit war die Ampel auch für Dich gültig (einige im Forum meinen, daß eine kombinierte Ampel nicht in der StVO vorgesehen sei, aber das halte ich für extrem dünnes Eis).


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zettelbox
Beitrag 22.05.2013, 22:17
Beitrag #65


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Was hat es denn mit diesen Furten auf sich? Die Frage danach kam ja jetzt schon mehrfach.

Ab wann kann ich eigentlich über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht erhalten? Erst, wenn ich den Bußgeldbescheid erhalten habe? Und kann ich aus dieser Akteneinsicht dann erkennen, wie lange die Ampel bereits rot war? Denn wenn der Polizeibeamte aussagt, dass es mehr als 4 Sekunden waren, hätte ich in einem Prozess ja genau 0 Chancen.

Und wie teuer wäre ein Anwalt, der Akteneinsicht bekommt, wenn es daraufhin nicht zum Prozess kommt?
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Pia2012
Beitrag 23.05.2013, 06:02
Beitrag #66


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Moin Zettelbox,

wieviel der Anwalt kostet, wird individuell sein, aber ich empfehle dir, ruf an, kurze Schilderung und dann vereinbarst du einen Festpreis.

Akteneinsicht kann etwas dauern, bei mir warens 14 Tage, aber das kann natürlich auch länger dauern.
Hat der Jurist die Akten da, gewährt er auch dir Einsicht.
Mein Gegner waren damals z.B. Politessen.
Und bei sinds Polizeibeamte. Also Staatsbeamte.
Mein Jurist sagte mir damals, dass man von Staatsbeamten voraussetzt, dass sie an die Wahrheit gebunden sind.

Er wird dir auf jeden Fall aber sagen, ob sich ein Widerspruch lohnt oder ob man es lieber sein lassen sollte.



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Officer
Beitrag 23.05.2013, 06:08
Beitrag #67


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Zitat (zettelbox @ 22.05.2013, 23:17) *
Und kann ich aus dieser Akteneinsicht dann erkennen, wie lange die Ampel bereits rot war?

Nicht unbedingt. Es kann zwar sein, dass es vermerkt wurde, wird von der Bußgeldstelle allerdings i.d.R. lediglich bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß gefordert. Es wäre also durchaus möglich, dass es nicht aus der Akte hervorgeht, der Beamte dann aber in einer Stellungnahme zu einem Einspruch oder vor Gericht dazu ausführt, dass er z.B. solche Verstöße niemals unterhalb von 4 Sekunden zur Anzeige bringt.


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Pia2012
Beitrag 23.05.2013, 07:00
Beitrag #68


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@Zettelbox. Nachtrag (zu früh abgesendet...).
Mein Jurist sagte damals, wenn es normale Zivilpersonen gewesen wären, hätte man mit einer Gegendarstellung mehr Erfolg.
Es geht eigentlich oft nur um Glaubwürdigkeit. Und da hätte man als Zivilperson gegenüber Staatsbeamten leider keine große Chance.

Man könne es zwar versuchen, benötigte aber für die Beweisführung ne Menge kostenintensiven Aufwand. Und, wenn bei dir z.B. 4 Polizisten sagen, es war 4 sec kirschrot, bist Du vermutlich fast chancenlos. Denn wie willst Du das Gegenteil beweisen?

Einen Widerspruch kann man aber auch notfalls wieder zurücknehmen.
Aber ich denk (Die Profis werden es dir exakt sagen.), dass Du erst mal auf den Bescheid warten könntest..)
wavey.gif Oder halt abwägen, ob Du das Deinen Nerven und Deiner Zeit antun willst..

Aber schon mal gucken, ob und wo ein Jurist für Verkehrsrecht, kannst du ja. Bist du im ADAC oder Deine Oldies? Hier erzählte mal eine Userin, dass der ADAC-Brief eine Option für eine kostenfreie juristische Erstberatung enthielt.
Alles Gute von Herzen.


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ulmi
Beitrag 23.05.2013, 07:30
Beitrag #69


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Zitat (zettelbox @ 22.05.2013, 19:43) *
(rote "Fahrbahn" für Radfahrer)


Das dürfte dann alle Traumwerte bzgl der max Verzögerung aushebeln

Zitat (zettelbox @ 22.05.2013, 21:03) *
Das Tatdatum war gestern.


Naja, von Frühling kann ja derzeit nicht die Rede sein whistling.gif
sollte es nass gewesen sein, sind gerade auf solchen Catwalks (roter Fahrradweg) die Haftwerte extrem herabgesetzt
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Aqua-Cross
Beitrag 23.05.2013, 08:07
Beitrag #70


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Zitat (Officer @ 22.05.2013, 17:52) *
(...)

Es mag somit zwar richtig sein, dass auch 4 Sekunden Toleranz für einen Radfahrer mit entsprechend hoher Geschwindigkeit eine Herausforderung darstellen mögen, man darf dabei jedoch nicht unberücksichtigt lassen, dass die für seine Fahrtrichtung gültige LSA nun seit bereits 4 Sekunden Rotlicht zeigte und der Querverkehr zeitnah freigegeben wird.

Allein diese Überlegung zeigt, dass die Toleranz auch bei sehr hoher Geschwindigkeit der Radfahrer nicht beliebig ausdehnbar ist, sondern hier praktische Grenzen gesetzt sind. Daher kann man einem Radfahrer, der aufgrund seiner Geschwindigkeit tatsächlich nicht rechtzeitig anhalten konnte, mE nach durchaus den Vorwurf der nicht angepassten Geschwindigkeit machen, und einen daraus resultierenden Rotlichtverstoß als vorwerfbar ansehen.


Ein perfektes Argument gegen Radwege. Immerhin wird diese Toleranz dem Verkehr auf der Fahrbahn zugestanden in Form von angemessen langen Gelbzeiten.
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Hane
Beitrag 23.05.2013, 08:18
Beitrag #71


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Zitat (zettelbox @ 22.05.2013, 20:03) *
Die Furt ist gemeinsam für Fußgänger und Radfahrer: Bis zur Ampel gab es einen separaten Radweg, über die Straße führt aber eine gemeinsame Furt, hinter der Querstraße beginnt dann wieder der Radweg.
Gewagte Argumentation: Der Schutzbereich enthält keine Radfahrerfurt also gilt die allgemeine Ampel.


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Aqua-Cross
Beitrag 23.05.2013, 08:33
Beitrag #72


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Zitat (Hane @ 23.05.2013, 09:18) *
Gewagte Argumentation: Der Schutzbereich enthält keine Radfahrerfurt also gilt die allgemeine Ampel.


Gewagt vermutlich. Aber es entspräche dem Wortlaut der aktuellen StVO. Dem Gesetzgeber war ja sehr daran gelegen auf die aneinander grenzenden Furten zu verweisen. wink.gif
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Mitleser
Beitrag 23.05.2013, 08:40
Beitrag #73


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Den Verweis macht er nur bei reinen Fußgängerampeln, nicht jedoch bei Kombischeiben.
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zettelbox
Beitrag 23.05.2013, 08:48
Beitrag #74


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Eine allgemeine Ampel gab es nicht, da es parallel keinen Autoverkehr gibt. Und dass für mich die Lichtzeichen der Straßenbahn gegolten haben, ist wohl keine so schlüssige Argumentation. laugh2.gif

Vielleicht schaffe ich es heute Nachmittag ein Foto von der besagten Kreuzung zu machen.
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mir
Beitrag 23.05.2013, 08:53
Beitrag #75


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Zitat (zettelbox @ 22.05.2013, 23:17) *
Was hat es denn mit diesen Furten auf sich? Die Frage danach kam ja jetzt schon mehrfach.


Früher galten Fußgängerampeln auch für den Radverkehr, wenn die Furten für Radfahrer und Fußgänger nebeneinander lagen. Diese Regelung gilt übergangsmäßig weiter, allerdings ist die Formulierung in der StVO dieser Übergangsregelung ein wenig merkwürdig.

Hilft Dir aber nicht weiter.


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Aqua-Cross
Beitrag 23.05.2013, 09:00
Beitrag #76


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Zitat (Mitleser @ 23.05.2013, 09:40) *
Den Verweis macht er nur bei reinen Fußgängerampeln, nicht jedoch bei Kombischeiben.


Es bestand aber scheinbar keine Radverkehrsanlage auf der Kreuzung. Daher wäre die Kombischeibe unbeachtlich. whistling.gif

Ich selbst würde aber auch auf die fehlende Gelbphase und die unmöglichkeit rechtzeitig zu bremsen plädieren.
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Mitleser
Beitrag 23.05.2013, 11:35
Beitrag #77


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Zitat (Aqua-Cross @ 23.05.2013, 10:00) *
Es bestand aber scheinbar keine Radverkehrsanlage auf der Kreuzung. Daher wäre die Kombischeibe unbeachtlich. whistling.gif

Eine Kreuzung ist ja nicht nur der Schnittpunkt der Fahrbahnen.
Darüber hinaus ordnet das Rotlicht „Halt vor der Kreuzung“ an. Da sich die Radampel an den Verkehr auf der Radverkehrsführung richtet und das Rotlicht den Bereich vor der Kreuzung adressiert, reicht es aus, wenn unmittelbar vor der Kreuzung eine Radverkehrsführung ist. Der Kreuzungsbereich selbst ist dafür irrelevant
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Officer
Beitrag 23.05.2013, 15:24
Beitrag #78


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Zitat (Aqua-Cross @ 23.05.2013, 09:07) *
Ein perfektes Argument gegen Radwege.

Oder zumindest für solche Radfahrer-LSA mit Gelbphase. Die empfinde ich sowohl als Radfahrer als auch als Überwacher als wesentlich angenehmer und es schafft Sicherheit im doppelten Sinn.


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Kai R.
Beitrag 23.05.2013, 21:07
Beitrag #79


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Ich würde in der Situation jedenfalls nicht zahlen. Es würde mich überraschen, wenn die cop.gif in einer Gerichtsverhandlung so sattelfeste Aussagen machen, dass es der Richter nicht einstellt.


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Officer
Beitrag 24.05.2013, 06:01
Beitrag #80


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Ich habe solche Verhandlungen aus polizeilicher Sicht immer als sehr angenehm erlebt. Aber Versuch macht kluch...


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Gruß, Officer
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Aqua-Cross
Beitrag 24.05.2013, 07:03
Beitrag #81


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Zitat (Officer @ 23.05.2013, 16:24) *
Oder zumindest für solche Radfahrer-LSA mit Gelbphase. Die empfinde ich sowohl als Radfahrer als auch als Überwacher als wesentlich angenehmer und es schafft Sicherheit im doppelten Sinn.


Stimmt. In Bielefeld gibt es die ja noch zu hauf.

Zitat (Officer @ 24.05.2013, 07:01) *
Ich habe solche Verhandlungen aus polizeilicher Sicht immer als sehr angenehm erlebt. Aber Versuch macht kluch...


Tja ... weil ein Polizist halt keinen (logischen) Grund hat zu lügen. Darüber hinaus machen deutsche Behörden ja grundsätzlich keine Fehler.
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Pogge
Beitrag 24.05.2013, 07:56
Beitrag #82


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Zitat (Officer @ 24.05.2013, 07:01) *
Ich habe solche Verhandlungen aus polizeilicher Sicht immer als sehr angenehm erlebt. Aber Versuch macht kluch...


Das klingt jetzt fast so, als wäre es unangenehm, wenn die Wahrheit ans Licht käme blink.gif
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Officer
Beitrag 24.05.2013, 17:18
Beitrag #83


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Das klingt eher nach einer gewaltigen Fehlinterpretation. Vielleicht überlegst du noch einmal etwas und korrigierst dich dann. wavey.gif


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Pogge
Beitrag 24.05.2013, 17:20
Beitrag #84


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Soll ich das "fast" lieber streichen? think.gif
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zettelbox
Beitrag 02.06.2013, 11:28
Beitrag #85


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Habe den Anhörungsbogen mittlerweile bekommen. Werde den Verstoß wohl zugeben und zahlen. (Habe mich gestern noch mit einem befreundeten Polizisten unterhalten und ihm die Situation geschildert. Er sagte, an meiner Stelle würde er Einspruch einlegen und sähe dann auch ganz gute Chancen. Mir ist aber das Risiko, den Prozess zu verlieren und damit deutlich höhere Kosten zu haben, zu hoch. Lustigerweise erzählte mir der Polizist, dass ihm und einigen Kollengen während seiner Anwärterzeit ein ganz ähnlicher Fall passiert ist, sie auch gute Chancen für einen Einspruch sahen, aber wegen der Konstellation (als Polizeianwärter gegen Zeugenaussage der Polizei vorzugehen) darauf verzichtet haben.)

Kann ich auch einen Einspruch formulieren, und falls diesem nicht stattgegeben wird und es zum Prozess kommt, vor Prozessbeginn den Einspruch zurückziehen? Falls ja, was käme dann als zusätzliche Kosten auf mich zu? Oder ist dieses Vorgehen sowieso sinnlos?

Die Daten auf dem Anhörungsbogen sind korrekt. Muss ich den Bogen jetzt einfach unterschreiben und zurücksenden? Oder muss ich gar nicht reagieren (werde da aus dem Bogen nicht ganz schlau, ob ich nur bei falschen Angaben antworten muss oder in jedem Fall).

Und noch etwas anderes: Mir sind beim Lesen des Fließtexts des Anhörungsbogens direkt zwei deutliche Rechtschreibfehler aufgefallen. Habe den Bogen dann nochmal gründlich gelesen und es sind im Bogen definitiv sieben (!) unauslegbare Rechtschreib- und Grammatikfehler enthalten. Das mag sich jetzt spießig anhören und bei einem individuell für mich verfassten Text hätte ich dafür absolut Verständnis, aber hier handelt es sich doch wahrscheinlich um eine Textvorlage, die massenhaft rausgeschickt wird, oder? Da kann es doch nicht sein, dass der Text dermaßen viele und deutliche Fehler enthält, wie kommt sowas? (Im Bogen sind Fehler wie "durch ausfüllen von Nr. 1 auf der Folgeseite" oder "Bis zum Abschluss des Verfahrens werden ihre Daten in einer automatisierten Datei gespeichert." und einige weitere) Wie gesagt, vielleicht spießig, aber ein solcher Text einer Behörde sollte doch nicht dermaßen von Fehlern durchsetzt sein, oder?
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jordon
Beitrag 02.06.2013, 11:35
Beitrag #86


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Zitat (zettelbox @ 02.06.2013, 12:28) *
Kann ich auch einen Einspruch formulieren, und falls diesem nicht stattgegeben wird und es zum Prozess kommt, vor Prozessbeginn den Einspruch zurückziehen? Falls ja, was käme dann als zusätzliche Kosten auf mich zu?

3,50 EUR für jede zugestellte Ladung.

Den Anhörungsbogen kannst brauchst du nicht zurücksenden, der Bußgeldbescheid kommt automatisch.
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Odenwälder
Beitrag 02.06.2013, 12:35
Beitrag #87


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Zitat (Damastor @ 22.05.2013, 12:18) *
Reine Radfahrerampeln kenne ich auch nur dreiphasig.


Jetzt nicht mehr


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Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
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zettelbox
Beitrag 13.07.2013, 00:17
Beitrag #88


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Habe heute den Bußgeldbescheid bekommen, muss jetzt also handeln, in welcher Form auch immer. Ich spiele immer noch mit dem Gedanken, Einspruch einzulegen.

Dazu aber mal ein paar Fragen zum Verfahren.

1) Wenn ich Einspruch einlege, wird der Sachverhalt dann von irgendjemandem nochmal geprüft (von wem?) oder kommt es dann automatisch zur Gerichtsverhandlung?
2) Wenn ich Einspruch einlege und ihn dann nach Ladung zur Gerichtsverhandlung zurückziehe, was kommt dann an zusätzlichen Kosten auf mich zu? Es sind zwei Zeugen angegeben.
3) Unter welchen Bedingungen bekommt man im Falle eines Freispruchs vor Gericht die Kosten für den Rechtsanwalt zurück?
4) Ist es sinnvoll, als Unerfahrener in solchen Verhandlungen ohne Anwalt aufzutauchen oder schmälert das die Chancen noch einmal erheblich?
5) Mit welchen Gesamtkosten muss ich maximal rechnen, wenn ich eine eventuelle Gerichtsverhandlung verliere?

Vielen Dank!
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Uwe W
Beitrag 13.07.2013, 00:58
Beitrag #89


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1) Das kommt auf die Begründung des Einspruchs an. Wenn die Polizisten nur die Tatbestandsnummer angegeben haben, würde die Bußgeldbehörde wohl noch mal genauere Details erfragen (verstrichene Zeit seit dem Umschalten auf Rot) etc.

2) Wird der Einspruch so rechtzeitig zurückgezogen, dass die Zeugen wieder ausgeladen werden können und nicht umsonst vor Gericht erscheinen, so bleiben an Dir bei Rücknahme des Einspruchs nur 3,50 Euro für die Zustellung der gerichtlichen Ladung an Zusatzkosten hängen.

3) Bei einem Freispruch trägt die Staatskasse die Anwaltskosten, bei einer Einstellung kann der Betroffene auf seinen Anwaltskosten sitzenbleiben.
Eine Einstellung kommt in OWi-Verfahren häufig vor. Bei Dir könnte es z.B. sein, dass klar wird, dass noch nicht viel Zeit seit Umspringen auf Rot vergangen ist und dass das Gericht das Verfahren lieber einstellt, als Deine mögliche Schuld z.B. mit einem technischen Sachverständigengutachten zu klären.

4) Wenn Du Dich nicht ungeschickt verhältst, sollte es auch ohne Anwalt gehen. Du hast das Recht, an die Polizisten unbequeme Fragen zu stellen: z.B. ob sie die Bremsverzögerung Deines Fahrrades festgestellt haben, ob sie Deine Geschwindigkeit genau gemessen haben, ob der Umstand, dass man Dir keinen qualifizierten Rotlichtverstoß vorwirft, darauf zurückzuführen ist, dass es noch weniger als eine Sekunde rot war. Wie breit die Querfahrbahn ist (das solltest Du selber mal ausmessen), wie lange es dauert, bis nach dem Umschalten auf Fußgängerrot auch der Fahrbahnverkehr gelb bekommt; wie lange es danach noch dauert, bis der Querverkehr grün bekommt. Auf die letztgenannten Fragen solltest Du vielleicht auch schon vorher mal eine Antwort finden.

5) Dann verdoppeln sich zumindest die Gebühren und Zustellauslagen und es kommen eventuell noch Zeugengelder für die Polizisten dazu, wenn diese nicht innerhalb ihrer Dienstzeit aussagen.


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(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Kühltaxi
Beitrag 13.07.2013, 01:53
Beitrag #90


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Zitat (Pia2012 @ 21.05.2013, 14:17) *
gibt es bei Fußgängerampeln ÜBERHAUPT eine Gelbphase? think.gif

Klar doch! rolleyes.gif

Zitat (Damastor @ 21.05.2013, 14:29) *
Dreigliedrige Ampeln gibt es: Hier (In diesem Fall nur mit Radler-Piktogramm, kenne sie bei uns aber auch mit Fußgänger/Radlerpiktogramm)

Das ist aber was anderes, zweimal rot und einmal grün, gab es früher öfters, vielleicht hatten manche Ampelhersteller damals nur dreifeldige Ampeln im Programm.


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zettelbox
Beitrag 14.07.2013, 16:29
Beitrag #91


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Vielen Dank Uwe für die ausführliche Antwort, echt klasse! smile.gif wub.gif
Eine Rückfrage zu Punkt 2): Sind das nur 1x 3,50 € oder mehrmals, da ja auch die Zeugen ein- und wieder ausgeladen werden müssen? Bei 3,50 Euro Risiko werde ich in jedem Fall erstmal einen detaillierten Einspruch erheben und mir dann bei Ladung zur Gerichtsverhandlung überlegen, ob ich den Einspruch zurückziehe.

Zu 4): So, wie ich das verstehe, wird mir gar nicht ein "nicht qualifizierter" Rotlichtverstoß vorgeworfen, sondern dass ich das Rotlicht für Fußgänger nicht beachtet hätte. Das wird laut Bußgeldkatalog wohl ebenfalls mit 45 Euro bebußt; unabhängig von der Dauer, seitdem die Ampel rot zeigt. Ich vermute, das liegt daran, dass die Ampel sowohl für Fahrräder als auch für Fußgänger galt, oder?
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Uwe W
Beitrag 14.07.2013, 22:35
Beitrag #92


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1) Bei einer förmlichen Zustellung einer Zeugenladung würden dafür dann noch mal jeweils 3,50 Euro verlangt werden können.
Allerdings gehe ich mal davon aus, dass Polizisten auch ohne förmliche Zustellung über ihre Dienststelle geladen werden.

4) Im Prinzip sollte ein qualifizierter Rotlichtverstoß eines Radfahrers auch entsprechend teurer sein können. Insbesondere wenn der Querverkehr schon grün hat, kann es angebracht sein, die Gelbbuße auch bei Radfahrern höher ausfallen zu lassen.
Meines Erachtens sollte dann die Fußgängerampel aber schon mindestens 4 Sekunden rot sein, um einen qualifizierten Verstoß annehmen zu können.


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jordon
Beitrag 14.07.2013, 22:40
Beitrag #93


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Wenn das neue Gerichtskostengesetz ab August in Kraft treten sollte, gilt es dann auch für Altfälle, die erst ab August bei Gericht anhängig waren, oder zahlt der Tatzeitpunkt der Ordnungswidrigkeit
Im 1. Fall, zieht das nämlich nach dem neuen Gesetzt eine Gebühr von mindestens 15 EUR nach sich, zieht man seinen Einspruch erst nach Eingang der Akten bei Gericht zurück.
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biffer
Beitrag 15.07.2013, 02:27
Beitrag #94


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Weder noch, es zählt der Zeitpunkt der Rechtskraft der Kostenentscheidung (§ 71 Abs. 2 GKG). Es können also auch bereits laufende Verfahren betroffen sein.

Da der TE aber erst vor ein paar Tagen den BGB erhalten hat, fällt er wohl ziemlich sicher unter die Neuregelung.



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