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> Fußgängerampel ohne Gelblicht: Rotlichtverstoß
zettelbox
Beitrag 21.05.2013, 13:05
Beitrag #1


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Hallo zusammen,

heute hat es mich erwischt. Ich bin als Fahrradfahrer von der Polizei angehalten worden und mir wird ein Rotlichtverstoß zur Last gelegt (TBNR: 137606)

Es stimmt, dass ich über rot gefahren bin, daran gibt es keinen Zweifel. Was micht aber sehr irritiert, ist, dass es bei dieser Fußgängerampel kein Gelblicht gibt, wie es bei Autofahrern der Fall ist. Ich war recht zügig unterwegs (ich schätze etwa 25 km/h) und die Ampel schaltete unmittelbar vor mir von grün auf rot. Die Zeit zwischen Umschalten der Ampel und Überfahren der Ampel betrug dabei maximal zwei Sekunden, eher weniger. Ich behaupte, ich hatte keine Möglichkeit, sicher zu bremsen und vor der Ampel zum Stehen zu kommen; vor allem, wenn man mir noch eine Sekunde Reaktionszeit zugesteht.

Gibt es dort irgendwelche Regelungen? Gibt es eine Toleranzzeit, die bei Autofahrern ja das Gelblicht darstellt, auch für solche Fußgängerampeln? Es kann doch nicht sein, dass Fahrradfahrern ein Rotlichtverstoß zur Last gelegt wird, den sie unmöglich hätten verhindern können, oder?

Es waren übrigens gleich 5 Polizisten anwesend, die neben mir auch noch vier weitere Fahrradfahrer anhielten. Es geht um eine sehr kleine Kreuzung, Autos waren nicht da (Gefährdung o.ä. fällt defintiv raus, wurde mir aber auch nicht zur Last gelegt). Ich habe den Tatbestand explizit nicht zugegeben.

Noch kurz zum Dialog zwischen mir und der Polizistin, die sich dann meiner angenommen hat:
Sie: Ich nehme an, Sie wissen, was Ihnen zur Last gelegt wird?
Ich: Sie meinen die rote Ampel. Das war aber sehr knapp, ich hatte kaum Gelegenheit zu reagieren.
Sie: Nunja, die Ampel war aber schon ein bisschen rot.

Gerade über das "bisschen rot" habe ich mich schon geärgert, was soll denn sowas? Ich habe mich allerdings nicht weiter geäußert, um zu verhindern, dass mir noch Vorsatz unterstellt werden könnte.

Ich rechne jetzt mal mit 45,- + 23,50 Bearbeitungsgebühren und einem Punkt. Seht ihr irgendeine Möglichkeit, dagegen vorzugehen? Der Punkt stört mich dabei weniger (ist der ersten meines Lebens), aber für mich als Student sind diese rund 70 Euro eine nicht zu unterschätzende Belastung, da ich jeden Monat nur "so gerade" über die Runden komme und dafür schon empfindlich sparen muss.

Bin frustriert und verärgert, weil ich immer noch keine Möglichkeit sehe, anders reagiert zu haben. Ich bin überzeugt, ich hätte nicht rechtzeitig zum Stehen kommen können. Vielleicht waren die Polizisten, die dort ganz bewusst auf diese Situation warteten, doch etwas übermotiviert? sad.gif
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Pia2012
Beitrag 21.05.2013, 13:17
Beitrag #2


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Hi Zettelbox, gibt es bei Fußgängerampeln ÜBERHAUPT eine Gelbphase? think.gif
Dass Du Dich ärgerst- OK, aber die Bemerkung, dass Du keine Reaktionszeit hattest..man könnt gegenargumentieren, dass Du SO an eine Kreuzung ranfahren solltest, um auf ein mögliches Umschalten reagieren zu können...oder? think.gif
Und da die Ampel nur ZWEI Birnchen hatte, konnte kein gelb dabei sein... think.gif

Zitat
Vielleicht waren die Polizisten, die dort ganz bewusst auf diese Situation warteten, doch etwas übermotiviert? sad.gif

Ich denk, die haben einfach nur ihren Job gemacht...


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Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-)
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Mitleser
Beitrag 21.05.2013, 13:20
Beitrag #3


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@Pia2012:

Auch bei einer dreistufigen Ampel darf man nicht bei Gelb fahren. -> Wie schnell näherst Du also bei grün an die Ampel heran bzw. über sie hinweg?
Wie schnell darf ein Radler denn an einer grünen Fußgängerampel sein, um nicht beim ungünstigen Umschalten den Vorwurf "zu schnell" zu erleiden?
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Pia2012
Beitrag 21.05.2013, 13:24
Beitrag #4


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@Mitleser, egal, ob grün für Autos oder Rad.. ich muss doch jederzeit mit dem Umschalten rechnen....oder nicht? Auch, wenn ich das Ärgern verstehen kann... wavey.gif

Dass 70 Euronen für den Student an sich ne Menge Kohle sind, kann ich auch nachvollziehen, angesichts des geringen Einkommens kann vielleicht Ratenzahlung vereinbart werden...


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Mitleser
Beitrag 21.05.2013, 13:25
Beitrag #5


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Du hast mit beiden Aussagen recht, @Pia2012. Aber beantworte mir doch mal bitte meine beiden Fragen.
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zettelbox
Beitrag 21.05.2013, 13:25
Beitrag #6


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Nein, es war eine typische Ampel ohne Gelbphase. Genau wie Du sagst, zwei Birnchen. Es schaltet unmittelbar um zwischen grün und rot.

Der Argumentation kann man natürlich folgen. Aber ist das üblich? Muss ich an jeder grünen Ampel von 25km/h auf Schrittgeschwindigkeit abbremsen, da ich damit rechnen muss, dass die Ampel umspringt?

Ehrlich, wenn's sein muss, zahle ich die Buße. Der Punkt stört mich wie gesagt weniger, ich würde mich als umsichtigen Verkehrsteilnehmer bezeichnen und bin zuversichtlich, dass der Punkt in zwei Jahren dann wieder weg ist - wie gesagt, war der erste meines Lebens. Aber: Wie soll ich mich zukünftig an solchen Kreuzungen verhalten? Ich möchte ja nicht in zwei Wochen, wenn die Polizei dort wieder kontrolliert, dasselbe Spektakel erleben. Aber an jeder Ampel auf sehr niedrige Geschwindigkeit abzubremsen, weil man den Fahrradfahrern keine Reaktions- und Bremszeit zugesteht, finde ich nicht im Sinne des Erfinders.

Wenn ich noch hätte anhalten können, wäre alles in Ordnung, ich würde zahlen und fertig. Was mich aber stört, ist, dass ich nicht erkenne, wie man sich richtig hätte verhalten sollen.
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helmet lampshade
Beitrag 21.05.2013, 13:28
Beitrag #7


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An Fußgängerampeln empfiehlt sich immer Schritttempo, schon allein weil oft hinter der Ampel kein sicherer Bereich ist

Edit: Zumindest wenn man auf der Radverkehrsführung radelt. Auf der Fahrbahn fahre ich grundsätzlich nach der Fahrbahnampel und habe keine Lust die komplizierten und absurden Regelungen, die eventuell mich auch auf der Fahrbahn zur Beachtung der Fußgängerampel zwingen könnten, zu studieren. Wenn ich auf einen STVO-festen police.gif , der zudem von der Sinnhaftigkeit dieser Regeln überzeugt ist, treffe, habe ich eben Pech gehabt oder gewinne sogar neue Erkenntnisse und Einsichten, wer weiß whistling.gif
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Damastor
Beitrag 21.05.2013, 13:29
Beitrag #8


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Klar musst du damit rechnen, aber auch mit dem Auto gibt es einen Punkt X (der sich ziemlich exakt berechnen lässt) ab dem du nicht mehr vor der Kreuzung zum stehen kommst. Der Punkt liegt allerdings VOR der Ampel, wenn diese dann umschaltet fährst du drüber.

Analog gilt das mit dem Fahrrad, nur entfällt hier die "Vorwarnung". Deiner Logik nach müsste ich mit dem Rad vor der Ampel (unabhängig welche Farbe sie zeigt) stehenbleiben (können). Das ist nicht wirklich praktikabel.

Dreigliedrige Ampeln gibt es: Hier (In diesem Fall nur mit Radler-Piktogramm, kenne sie bei uns aber auch mit Fußgänger/Radlerpiktogramm)

@TE
Was bedeutet eigentlich "Fußgängerampel"? Welches Piktogramm war denn drauf abgebildet?


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Mitleser
Beitrag 21.05.2013, 13:31
Beitrag #9


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Um dem TE auch mal ernsthaft zu helfen: Ordnungswidrig sind hierbei nur solche Verstöße, die vorsätzlich oder fahrlässig begangen werden.
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zettelbox
Beitrag 21.05.2013, 13:33
Beitrag #10


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@helmet: Was bedeutet denn "sicherer Bereich"? Ich bin auf einem Radweg gefahren, welcher eben über diese Querstraße geführt hat.

@Damastor: Es ist ein Fußgänger und ein Radfahrer zu erkennen, siehe dieses Foto: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/de/t...mpel_2x_rot.jpg

EDIT @ Mitleser: Vielen Dank, aber was bedeutet das im konkreten Fall? Vorsatz kann man sicherlich ausschließen, aber wie kann ich im Zweifel nachweisen, dass auch keine Fahrlässigkeit vorlag?
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Pia2012
Beitrag 21.05.2013, 13:34
Beitrag #11


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@Mitleser: Ich bin kein Radler, beantworte es also nur aus Autofahrersicht.
Auf BEIDE Fragen: Ich (also ICH persönlich) fahre so an Kreuzungen, die auf Grün sind, dass ich notfalls beim Umschalten auf GELB abbremsen kann, wenn wir davon ausgehen, dass wir bei GELB NICHT mehr über die Kreuzung brettern...

Der Vorteil, den ICH als Autofahrer gegenüber dem Zettelbox-Radler möglicherweise habe, ist, dass ich schon sehr weit entfernt die Birnchen meiner Ampel sehen kann.., wenn Zettelbox im 90 Grad-Winkel von einem Radweg über eine Fußi-Ampel will, sieht er es nicht vorneweg und von weitem.


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Damastor
Beitrag 21.05.2013, 13:35
Beitrag #12


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Der Frage nach dem sicheren Bereich schließe ich mich an. Wieso sollte ich da bremsen? I.d.R. sieht man die andere Kreuzungsseite gut ein und kann dementsprechend drüberfahren.

@Pia
Soll ich dir vorrechnen, dass das nicht geht? Jede Wette auch du fährst über eine gelbe Ampel die du noch hast umschalten sehen. wavey.gif
Den wesentlichen Vorteil hast du genannt, Autoampeln sind meist so weit erkennbar, dass man häufig weiß dass diese gleich umschalten werden. Als Radler ist das (aus eigener Erfahrung) nur möglich wenn man die Strecke zu besagter Zeit sehr gut kennt.


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Viele Grüße!

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Mitleser
Beitrag 21.05.2013, 13:36
Beitrag #13


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@Pia2012:
Selbst bei einer Geschwindigkeit von 1 km/h würdest Du mit Deinem Auto bei ungünstiger Raum-Zeit-Konstellation unbeabsichtigt bei Gelb fahren. Bei den tatsächlichen 50 km/h ist dieses Fenster noch viel größer und mangels Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz unproblematisch.
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ulmi
Beitrag 21.05.2013, 13:37
Beitrag #14


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Zitat (Pia2012 @ 21.05.2013, 14:34) *
dass ich notfalls beim Umschalten auf GELB abbremsen kann,


unmöglich...

edit:
siehe Relativitätstheorie von Mitleser whistling.gif
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zettelbox
Beitrag 21.05.2013, 13:37
Beitrag #15


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@Pia: Nein, ich konnte die Ampel von sehr weit sehen, ich bin nur geradeaus gefahren. Man muss sagen, dass die Querstraße nur sehr gering befahren ist und die Ampel daher die meiste Zeit über grün ist. Ich konnte daher nicht darauf schließen, dass "jetzt bald rot werden müsste". Ich bin geradeaus gefahren, unmittelbar bevor ich die Querstraße überqueren konnte, sprang die Ampel auf rot. Ich konnte nicht rechtzeitig reagieren und bin weitergefahren. Anschließend sprangen einige Polizisten, die sich hinter einer größeren Statue neben dem Radweg versteckt hielten, auf den Radweg und hielten mich und die anderen Radfahrer an.
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helmet lampshade
Beitrag 21.05.2013, 13:38
Beitrag #16


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@zettelbox: Naja, wenn z.B. an einer Kreuzung für alle 4 Richtungen die Fußgängerampel gilt so kann man direkt nach der Querung in Konflikt mit Radfahrern von rechts kommen, oder man landet auf einer Verkehrsinsel und muss die nächste Ampel oder eine Vorfahrt beachten
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Mitleser
Beitrag 21.05.2013, 13:39
Beitrag #17


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Zitat (zettelbox @ 21.05.2013, 14:33) *
@helmet: Was bedeutet denn "sicherer Bereich"? Ich bin auf einem Radweg gefahren, welcher eben über diese Querstraße geführt hat.
Radfahrersprech für "(fast) kein Radweg und erst recht kein Queren einer Kreuzung abseits der Fahrbahn ist sicher".
-> Tut nichts zur Sache

P.S.: @helmet lampshade: Oder so. dry.gif
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ulmi
Beitrag 21.05.2013, 13:42
Beitrag #18


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Zitat (zettelbox @ 21.05.2013, 14:37) *
hielten mich und die anderen Radfahrer an.


warum die anderen Radfahrer? Entweder fuhren sie vor Dir und hatten grün, oder sie fuhren hinter Dir und konnten vor der roten Ampel noch anhalten.

Die Polizisten waren also alle bereits auf der anderen Straßenseite und konnten die Ampel die für den TE rot zeigte gar nicht sehen. Ist es dann überhaupt zulässig Rückschlüsse von anderen Ampeln zu ziehen?? think.gif
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Damastor
Beitrag 21.05.2013, 13:43
Beitrag #19


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Fußgängerampeln stehen zumeist auf beiden Straßenseiten wink.gif


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ulmi
Beitrag 21.05.2013, 13:46
Beitrag #20


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Egal, für den TE gibt es nur eine Ampel, die er zu beachten hat, und genau die konnten die Polizisten ja gar nicht sehen, deshalb ja die Frage ob eine indirekte Beobachtung des Rotlichtverstoßes überhaupt zulässig ist.

Edit:
und es gibt durchaus Ampeln die unterschiedliche Phasen für beide Richtungen haben.
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zettelbox
Beitrag 21.05.2013, 13:47
Beitrag #21


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Die anderen Radfahrer fuhren hinter mir bzgl. seitlich versetzt. Die Radfahrer hinter mir hätten wahrscheinlich halten können.

Nein, die Polizisten konnten die Ampel, die für mich galt, nicht sehen. Da der Radweg aber für Radwahrer in beide Richtungen gilt und auch auf der gegenüberliegenden Seite eine solche Ampel zu sehen war, die wohl gleichzeitig umschalten werden, wird man so wohl nicht argumentieren können think.gif

Zum Querverkehr: Wie gesagt, eine sehr kleine Querstraße. Es gibt in Querrichtung (also entlang der Straße, die ich gekreuzt habe) keine Radfahrer / Fußgängerampel (in meine Richtung fahren nur Radfahrer und Straßenbahnen. Fußgänger, die den Radweg, auf dem ich mich befand, queren möchten, haben keine Ampel zur Verfügung). Radfahrer quer zu meiner Richtung fahren auf der Straße und halten sich an die Ampel für die Autos.
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Damastor
Beitrag 21.05.2013, 13:48
Beitrag #22


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Es ist ja keine indirekte Beobachtung. unsure.gif
Beide Ampeln zeigen das identische an und schalten auch gleichzeitig. Alles andere ließe sich per Elektronikauswertung beweisen bzw. im Nachgang nachvollziehen. Die Ampel schaltet ja nicht nur einmalig nicht mit.

Mit welcher Verzögerung kann man bei einem durchschnittlichen Fahrrad rechnen? Dann ließe sich der Point of no return recht einfach berechnen. Wer ist da eigentlich in der Beweispflicht?


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ulmi
Beitrag 21.05.2013, 13:50
Beitrag #23


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Zitat (zettelbox @ 21.05.2013, 14:47) *
die wohl gleichzeitig umschalten werden


was aber erst mal bewiesen werden muss

Zitat (Damastor @ 21.05.2013, 14:48) *
Beide Ampeln zeigen das identische an und schalten auch gleichzeitig. Alles andere ließe sich per Elektronikauswertung beweisen bzw. im Nachgang nachvollziehen. Die Ampel schaltet ja nicht nur einmalig nicht mit.


Als ob Elektronik immer fehlerfrei funktionieren würde... whistling.gif

Zitat (Damastor @ 21.05.2013, 14:48) *
Mit welcher Verzögerung kann man bei einem durchschnittlichen Fahrrad rechnen?


Rechnen kannst mit 8m, es kommt aber drauf an was das Gericht als angemessen ansieht.
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Damastor
Beitrag 21.05.2013, 13:54
Beitrag #24


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Der Beweis ist ja wohl das geringste Problem...sowohl in einfacher wie auch komplexer Form.

Aber eine fehlerhaft laufende Elektronik wird bemerkt.

8m? Brems- oder Anhalteweg? Aus welcher Geschwindigkeit?
Ich mein man kanns auch einfach mit dem individuellen Fahrrad. Dann erspart man sich die Debatte mit dem Angemessen. (Wobei man abwarten sollte was ein Gericht angemessen findet thread.gif )


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Viele Grüße!

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zettelbox
Beitrag 21.05.2013, 14:07
Beitrag #25


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Entfernung lässt sich auf dem Fahrrad schlecht schätzen, ich bin mir aber sicher, dass ich nicht mehr als 8 Meter von der haltelinie entfernt war. Wie soll ich das aber beweisen? Es steht dann wohl meine Aussage gegen die von 5 Polizisten. Andere beweismittel gibt es so weit ich weiß nicht.
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Officer
Beitrag 21.05.2013, 14:24
Beitrag #26


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Zitat (Mitleser @ 21.05.2013, 14:20) *
Auch bei einer dreistufigen Ampel darf man nicht bei Gelb fahren.

Stimmt. Ordnungswidrig ist dies aber nur, wenn man gefahrlos hätte anhalten können.

Bei fehlender Gelbphase zeige ich z.B. ausschließlich qualifizierte Rotlichtverstöße an, und auch dort noch mit einer angemessenen Toleranz. Der Radfahrer muss schon noch überhaupt die Chance haben anzuhalten.


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Gruß, Officer
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Mitleser
Beitrag 21.05.2013, 14:35
Beitrag #27


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@zettelbox:

Die Polizei muss wahrheitsgemäße Aussagen dazu treffen, wie lange es schon rot war. Diesen Wert, oder bei Mindestangabe den geringsten Wert, nimmt man dann und setzt ihn zu seiner eigenen Geschwindigkeit1 und einer theoretischen Verzögerung2 ins Verhältnis und vergesse dabei nicht die kleine Schrecksekunde.
Wenn dann der theoretische Anhaltepunkt irgendwo nach dem Beginn des geschützten Bereich liegt, sehe ich keine Fahrlässigkeit.


1 = mangels gengenteiliger Beweismöglichkeit würde ich keinen zu niedrigen Wert wählen; niemand muss wie Oma Krause dahinradeln, man darf nur nicht zu schnell sein [es gibt da negative Entscheidungen zu Schlechtbremsfahrzeugen und zulässigem Tempo 50]
2 = mangels gengenteiliger Beweismöglichkeit würde ich keinen zu hohen Wert wählen; auch schlechte Fahrradbremsen genügen den gesetzlichen Anforderungen
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tadzio
Beitrag 21.05.2013, 14:54
Beitrag #28


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Also, um den Thread mal in etwas konstruktivere Bahnen zu lenken und die unergiebigen Nebenkriegsschauplätze beiseite zu lassen:

Warte jetzt mal auf den Bußgeldbescheid, dem Du dann widersprichst mit der Begründung, die @Mitleser schon angefangen hat vorzurechnen.

Wenn dem Widerspruch nicht stattgegeben wird (was zu befürchten ist), käme es zu einer Gerichtsverhandlung. Dort wird der Richter von den Polizisten wissen wollen, wie lange die Ampel schon rot war, bevor Du in den geschützten Bereich eingefahren bist. Wenn sie das nicht konkret und überzeugend beantworten können, hast Du sehr gute Chancen. Wenn sie aber sagen, dass sie sich vorher über den Anhalteweg von Fahrrädern informiert haben und dann nach Beginn der Rotphase bewusst (!) einige Sekunden (nachvollziehbar gemessen) gewartet haben, sieht's schlecht für Dich aus.

Zu Deiner Frage, wie Du ähnliche Situationen zukünftig vermeiden kannst: der Anhalteweg bei Fahrrädern ist in der Tat erstaunlich kurz, jedenfalls im Vergleich zum Auto. Bei guten Bremsen langen selbst bei Tempo 25 km/h etwa sechs bis acht Meter, schätze ich. Probier's halt mit Deinem Fahrrad mal aus. Und dann bremst Du künftig vor solchen Ampeln immer, wenn Du noch mehr als sechs bis acht Meter weg bist.

Das Problem tritt übrigens meines Erachtens seltener als vermutet auf, weil zumindest innerorts an den meisten Ampeln auch eher unberechenbare Fußgänger rumlaufen, derentwegen ich dann meist eh auf ca zehn bis 15 km/h runterbremse. War aber wohl in Deinem Fall nicht so.

Cheers
tadzio


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ulmi
Beitrag 21.05.2013, 15:00
Beitrag #29


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Zitat (tadzio @ 21.05.2013, 15:54) *
Also, um den Thread mal in etwas konstruktivere Bahnen zu lenken


Zitat (tadzio @ 21.05.2013, 15:54) *
langen selbst bei Tempo 25 km/h etwa sechs bis acht Meter, schätze ich.


...reicht trotzdem nicht
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Damastor
Beitrag 21.05.2013, 15:12
Beitrag #30


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Habs grad ausprobiert, leider kein entsprechend langes Maßband zur Hand aber abgeschritten. Ich komme aus 25 km/h mit knapp 7 Metern hin. Ich hab allerdings Hydraulikbremsen und mir ist das Rad dabei quer gekommen. In der geschilderten Situation wäre so eine Vollbremsung also nicht möglich gewesen. Auch ist es wohl nicht im Sinne der Verkehrssicherheit wenn ich so in die Eisen gehen muss. Bei leichter Feuchtigkeit oder Blättern rutsch ich dann quer auf die Fahrbahn.

Wenn die Polizisten hinter der Säule waren wird es ohnehin interessant wie sie das Verhalten des TE beobachten konnten.


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Viele Grüße!

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ulmi
Beitrag 21.05.2013, 15:15
Beitrag #31


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Zitat (Damastor @ 21.05.2013, 16:12) *
Ich komme aus 25 km/h mit knapp 7 Metern hin.


Anhalteweg oder Bremsweg?
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Damastor
Beitrag 21.05.2013, 15:18
Beitrag #32


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Oh sorry: Reiner Bremsweg bzw. war meine Reaktionszeit sicherlich wesentlich kürzer, da ich wusste was kommt. In der geschilderten Situation muss ich ja erst die Lage erfassen und dann entscheiden ob ich bremse oder weiterfahre.

Also landen wir in Summe wohl bei gut und gerne 12 Metern Anhalteweg. think.gif


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Hane
Beitrag 21.05.2013, 15:26
Beitrag #33


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Die fehlende Gelbphase ist schon ein strakes Argument besonders, wenn kein Stoppuhren genutzt wurden.
Widerspruch einzulegen, halte ich auch erst einmal für sinnvoll. Zur Not kann man den dann immer noch zurückziehen.

Aber wir wollen erst einmal klären, ob die Ampel überhaupt für Radfahrer gilt.
Welches Piktogramm zeigt die Ampel, nur das Männchen oder auch das Fahrrad?
Wie sind die Furten markeirt, 2, 3 oder 4 gestrichelte Linien?

Dann könnte man auch noch versuchen, die StVO-Aussagen, die sicher hier zum Tragen kommen sollen, anzugreifen.


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John F. Kennedy: "Nothing compares to the simple pleasure of a bike ride."
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ulmi
Beitrag 21.05.2013, 15:29
Beitrag #34


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Zitat (Damastor @ 21.05.2013, 16:18) *
Also landen wir in Summe wohl bei gut und gerne 12 Metern Anhalteweg. think.gif


Unter idealen Bedingungen dürfte selbst das ein sehr sportlicher Wert sein.

Man legt diese Strecke in ca 2 Sekunden zurück, so dass bei einem Umschalten der Ampel auf Rot zwangsweise ein Rotlichtverstoß vorliegt.

Zitat (Hane @ 21.05.2013, 16:26) *
Welches Piktogramm zeigt die Ampel, nur das Männchen oder auch das Fahrrad?


Zitat (zettelbox @ 21.05.2013, 14:33) *
Es ist ein Fußgänger und ein Radfahrer zu erkennen
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Mitleser
Beitrag 21.05.2013, 15:53
Beitrag #35


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Dann bleibt für diesen Strohalm ("beanstandete Ampel gilt nicht") nur noch die Frage, ob der Weg wirklich eine Radverkehrsführung war oder ob die Doppelstreuscheiben dort fälschlicher Weise hängen und die Radler lediglich die Mini-Ordnungswidrigkeit Gehwegradeln begangen haben.
think.gif
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Anderssen
Beitrag 21.05.2013, 16:02
Beitrag #36


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Für moderne Fahrräder gilt, dass ein Otto Normalfahrer eine Verzögerung von max. 5,5 m/s² erreichen kann, ohne sich flachzulegen.
Wenn der Fahrzeugführer erwartet, dass eine Ampel auf gelb umspringt, ist außerdem durchaus eine Reaktionszeit von 0,5 s drin; viel mehr (bzw. weniger) wird man aber auch nicht verlangen können.

Bei 25 km/h käme man damit auf einen Reaktionsweg von 3,472 m und auf einen Bremsweg von 4,384 m, ergo einen Anhalteweg von ca. 7,86 m.

Sofern also 25 km/h eine zulässige Geschwindigkeit für Radfahrer sind ─ auch vor Ampeln (?) ─ würde ich dem entnehmen, dass ein entsprechend schneller Radfahrer nicht ordnungswidrig handelt, wenn er eine Ampel überfährt, die von grün auf was-auch-immer umgeschaltet hat, als er noch weniger als 7,86m vor der Haltlinie war.
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M.J.K
Beitrag 21.05.2013, 18:34
Beitrag #37


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Genau das war hier schonmal Thema (die letzte Antwort des Ministeriums in dem langen Beitrag passt genau). Allerdings damals nur theoretisch betrachtet: Ein Mitarbeiter des Bundesverkehrsministeriums ist zumindest der Meinung, dass man von einer Verfolgung absehen könnte...
Ansonsten kannst Du ja auch nochmal den Chef höchstperönlich fragen, wie der das ganze erlebt hat: Bundesminister Ramsauer testet seine Reaktionszeit auf einem Fahrrad

Naja, hilft Dir wahrscheinlich beides nicht viel, aber ich denke schon, dass man mit der Berechnung des Anhalteweges und Hinweis auf fehlendes Gelblicht Erfolg haben kann.
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Pogge
Beitrag 21.05.2013, 19:12
Beitrag #38


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Zitat (M.J.K @ 21.05.2013, 19:34) *
Naja, hilft Dir wahrscheinlich beides nicht viel, aber ich denke schon, dass man mit der Berechnung des Anhalteweges und Hinweis auf fehlendes Gelblicht Erfolg haben kann.


Gehst Du wirklich davon aus, dass alle, die über den Vorgang zu entscheiden haben, rechtsvergessene A....... sind? blink.gif
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Speck ftw
Beitrag 21.05.2013, 19:37
Beitrag #39


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Ich weiß, dass unsere Polizei erst nach drei Sekunden Rotlicht bei reinen Fußgängerampeln ahndet.
Ab 4 Sekunden gibt es dann den qualifizierten Rotlichtverstoß.
Das ist dann so wie bei Kraftfahrzeugführern, dass eine "imaginäre" Gelblichtzeit von drei Sekunden zugebilligt wird.
Selbst als Fußgänger haben wir drei Sekunden Zeit, um auf das Rotlicht zu reagieren.

Eigentlich müsste für Radfahrer vor Ampeln doch die Geschwindigkeit begrenzt werden. Die dürfen doch unendlich schnell fahren; die Ampeln sind aber in der Regel für 50 km/h ausgelegt. thread.gif


Aber mal ernsthaft:
Entweder irrt sich der TE, der sich etwas verschätzt hat und deutlicher bei Rot gefahren ist oder aber die Polizei ahndet hier einen meines Erachtens nicht vorwerfbaren Rotlichtverstoß.
Als Fußgänger ist mir das auch schon einige Male passiert, dass die Ampel etwa eine Zehntel Sekunde vor dem Fußsetzen auf die Fahrbahn auf Rot schaltete. Das kann man doch auch nicht als Rotlichtverstoß ahnden...
Kann ja nicht sein, dass man bei Geschwindigkeitsverstößen erst ab +6 ahndet und alles andere als unbedeutend abstempelt, während man dann bei unmöglich zu befolgenden Anordnungen plötzlich ein Bußgeld am Hals hat.
Da würde ich schon aus Prinzip Einspruch einlegen und im Fall der Fälle auf einen Richter hoffen, der sich etwas gnädig zeigt.


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Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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zettelbox
Beitrag 21.05.2013, 20:43
Beitrag #40


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Vielen Dank für die zahlreichen Antworten in diesem Thread!

Ich bin vorhin nochmal genau an der Stelle gewesen und habe mir die Gegebenheiten angesehen. Die Entfernung zwischen der Stelle, an der ich mich zum Zeitpunkt des Lichtzeichenwechsels befand, bis zur Haltelinie beträgt schätzungweise 8 Meter. Bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h kann ich von dieser Stelle bis zur Haltelinie bei starker Bremsung knapp zum Stehen kommen, würde aber in jedem Fall hinter mir fahrende Fahrradfahrer gefähren, muss mit blockierendem Hinterreifen bremsen und hätte auch keinerlei Reaktionszeit. Das kann doch alles nicht Sinn der Sache sein.

Eine Verzögerung von 5,5 m/s² schaffe ich mit meinem Fahrrad nicht, erst Recht nicht zum Halten vor einer Ampel. Dazu müsste ich voll in die Eisen gehen, das führt zu einer hohen Gefährdung für mich und andere - da kann ich doch besser über eine seit zwei Sekunden rote Ampel fahren?

Zur weiteren Vorgehensweise: Angenommen, in 6 Wochen kommt der Bußgeldbescheid, ich lege Widerspruch ein und diesem wird nicht stattgegeben. Dann gibt es schätzungsweise in vier Monaten die Gerichtsverhandlung (mal grob angenommen). Wie soll sich ein Polizeibeamter, der heute bestimmt 50 dieser Vorfälle aufgenommen hat (die Polizei stand mehrere Stunden an der Stelle und Rotlichtverstöße gab es am laufenden Band) sich denn dann noch erinnern können, ob das jetzt eine, zwei oder drei Sekunden waren, die die Ampel schon rot war? Zumal ich ja in einer Art "Pulk" gefahren bin und auch hinter mir noch Radfahrer waren, die über die Ampel gefahren sind und die vielleicht eher die Chance gehabt hätten, rechtzeitig anzuhalten?!

Außerdem geht es mir ja primär um das Geld, das bei mir recht knapp ist. Den Punkt kann ich gut verschmerzen. Wie hoch wären denn die Kosten im Fall eines verlorenen Prozesses? Und was würde es kosten, wenn ich nach Erhalt des Bußgeldbescheids zu einem Rechtsanwalt gehe, um Akteneinsicht zu bekommen? Wenn solche Aktionen schnell mehr als 70 Euro kosten (und das halte ich für wahrscheinlich), werde ich wohl lieber einfach das Bußgeld zahlen.

@Speck ftw: Ich kann sehr sicher sagen, dass es (bei weitem) keine vier Sekunden waren, die die Ampel schon rot war. Da bin ich mir wirklich zu 100% sicher, da ich recht zügig unterwegs war (wie gesagt, etwa 25 km/h) und so die Ampel ja 27 Meter (!) vor mir hätte umspringen müssen. Da reden wir über ganz andere Dimensionen.

"aus Prinzip Einspruch einlegen": Ich ärgere mich so sehr über den Vorfall, da ich mein Verhalten immer noch als alternativlos ansehe, dass ich das gerne machen würde. Nur, wie gesagt, lebe ich finanziell wg. Studiums und mangels irgendeinem Einkommen, abgesehen vom Obulus der Eltern, schon ziemlich eingeschränkt und ein verlorener Gerichtsprozess würde erhebliche Einschränkungen für mich bedeuten, daher sollte ich diese Situation dringend vermeiden...
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Pogge
Beitrag 21.05.2013, 20:59
Beitrag #41


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Zitat (zettelbox @ 21.05.2013, 21:43) *
Wie soll sich ein Polizeibeamter, der heute bestimmt 50 dieser Vorfälle aufgenommen hat (die Polizei stand mehrere Stunden an der Stelle und Rotlichtverstöße gab es am laufenden Band) sich denn dann noch erinnern können, ob das jetzt eine, zwei oder drei Sekunden waren, die die Ampel schon rot war? Zumal ich ja in einer Art "Pulk" gefahren bin und auch hinter mir noch Radfahrer waren, die über die Ampel gefahren sind und die vielleicht eher die Chance gehabt hätten, rechtzeitig anzuhalten?!

Zumindest das ist nicht Dein Problem!
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Mitleser
Beitrag 21.05.2013, 21:14
Beitrag #42


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Zitat (Anderssen @ 21.05.2013, 17:02) *
Für moderne Fahrräder gilt, dass ein Otto Normalfahrer eine Verzögerung von max. 5,5 m/s² erreichen kann, ohne sich flachzulegen.
Mag statistisch zutreffend sein.
Die StVZO verlangt aber kein modernes Rad. Und auch keine moderne Bremse [und die Polizei vor Ort wird wohl weder Bremsart, Bremszustand noch andere Einflussfaktoren dokumentieren], sondern nur eine, die "die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu vermindern und das Fahrzeug festzustellen vermag."
Die Masse der mir bekannten Gelegenheitsradler bremst gerne nur am Hinterrad - aus Gewohnheit von früheren Rücktrittsbremsen, Angst vor Überschlag, ... Da beide Bremsorte rechtlich gleichwertig sind, finde ich das rechtlich nicht zu beanstanden.
Im normalen Fahrverkehr kann auch vor einer umschaltenden Ampel keine Vollbremsung erwartet werden; zumal die Masse der Gelegenheitsradler selbst dann auch die Hinterradbremse nicht voll durchziehen wird.

Und schon sinkt die angebliche durchschnittliche Verzögerung von 5,5 m/s² auf verteidigungstechnische 3 m/s². [anschauliche Diplomarbeit dazu]

Zitat (Anderssen @ 21.05.2013, 17:02) *
Wenn der Fahrzeugführer erwartet, dass eine Ampel auf gelb umspringt, ist außerdem durchaus eine Reaktionszeit von 0,5 s drin; viel mehr (bzw. weniger) wird man aber auch nicht verlangen können.
Da Fußgängerampeln idR als Erstes umschalten und Radler gerade beim Fahren neben der Fahrbahn auch noch den sonstigen Verkehr (ua toter Winkel der Rechtsabbieger) beobachten müssen [Blick kurzzeitig nicht nach vorne], halte ich eine Reaktionszeit von unter 1sek für unrealistisch.

Zitat (Anderssen @ 21.05.2013, 17:02) *
Bei 25 km/h käme man damit auf einen Reaktionsweg von 3,472 m und auf einen Bremsweg von 4,384 m, ergo einen Anhalteweg von ca. 7,86 m.
Und schon ist man bei 15m. Wenn das für die Erklärung der Bremsunmöglichkeit nicht reicht, finden sich bestimmt weitere Faktoren. dry.gif
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Beitrag 21.05.2013, 21:36
Beitrag #43


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Zitat (zettelbox @ 21.05.2013, 21:43) *
Wie soll sich ein Polizeibeamter, der heute bestimmt 50 dieser Vorfälle aufgenommen hat (die Polizei stand mehrere Stunden an der Stelle und Rotlichtverstöße gab es am laufenden Band) sich denn dann noch erinnern können, ob das jetzt eine, zwei oder drei Sekunden waren, die die Ampel schon rot war?

Das ist in der Regel kein Problem. Entweder wird das direkt auf dem DEB vermerkt und kann dementsprechend jederzeit nachvollzogen werden, oder der Beamte gibt z.B. an, dass er Verstöße erst ab gemessenen / gezählten mindestens 4 Sekunden Rotlicht zur Anzeige bringt. Im letzteren Fall ist es dann im Ergebnis unerheblich, ob die Rotphase bereits 4, 6 oder 8 Sekunden andauerte.


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Damastor
Beitrag 21.05.2013, 21:37
Beitrag #44


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Ich kann die Tage mal schauen ob ich ein 20m Band finde, aber 4m Anhalteweg halte ich für sportlich. Wenn andere um mich herum sind und ich direkt vor einer Straße bin trau ich mich das persönlich nicht.


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Viele Grüße!

VW CC:
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Beitrag 21.05.2013, 21:59
Beitrag #45


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Zitat (Officer @ 21.05.2013, 22:36) *
Das ist in der Regel kein Problem. Entweder wird das direkt auf dem DEB vermerkt und kann dementsprechend jederzeit nachvollzogen werden, oder der Beamte gibt z.B. an, dass er Verstöße erst ab gemessenen / gezählten mindestens 4 Sekunden Rotlicht zur Anzeige bringt. Im letzteren Fall ist es dann im Ergebnis unerheblich, ob die Rotphase bereits 4, 6 oder 8 Sekunden andauerte.
Das sehe ich kritisch. Denn bei 25 km/h, 3 m/s² und 1sek Reaktionszeit bin ich schon bei 3,31sek. Stellt man nur minimal an den Schrauben, kommt man schnell auf 4 sek oder drüber.
Wenn dann der Messbeamte die Zeit nicht penibel mittels Stoppuhr abwartet, kommt ein zusätzlicher Fehler ins Spiel. [Dieser Fehler ist bei dem üblichen Zählen der ersten Sekunde nicht so relevant, da er nicht so groß ausfällt und erfahrungsgemäß erst bei deutlich mehr als einer objektiven Sekunde die subjektive Sekunde endet und der Polizist den Daumen senkt.]
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Officer
Beitrag 21.05.2013, 22:07
Beitrag #46


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Dazu kann ich nur sagen, dass es aus meiner Erfahrung heraus mit den 4 Sekunden über viele Jahre hinweg, und auch in diversen Gerichtsverhandlungen, nicht das geringste Problem gegeben hat.

Der Nächste sieht vielleicht auch 5 oder 6 Sekunden kritisch, es könnte ja schließlich auch ein Radler mit 40 km/h daherkommen. rolleyes.gif
Diejenigen, die auch bei 4 Sekunden mit ihrer hohen Geschwindigkeit argumentierten, mussten sich spätestens vor Gericht belehren lassen, dass sie dann eben eine den örtlichen Gegebenheiten nicht angepasste Geschwindigkeit gewählt haben.


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zettelbox
Beitrag 21.05.2013, 22:23
Beitrag #47


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Ich bin mir eben sicher, dass es keine 4 Sekunden waren, da die Ampel vor mir umgesprungen ist und ich bei weitem keine 20 Meter von der Ampel entfernt war, was ich bei meiner Geschwindigkeit und 4 Sekunden aber gewesen wäre. Das bringt mir aber dann nichts, wenn der Polizeibeamte angibt, grundsätzlich nur Verstöße von mehr als 4 Sekunden zu ahnden, sich aber an meinen konkreten Fall nicht erinnern kann. think.gif
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Mitleser
Beitrag 21.05.2013, 22:28
Beitrag #48


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@Officer:
Der Hinweis mit den 4sek war darauf bezogen, dass ein "Ich habe mitgezählt und erst ab/bei 4sek rausgezogen" eben genau noch in den kritischen Randbereich passt.
Und Tempo 30 auf guten (fahrbahnebenen) Radwegen und bei normaler bis unterdurchschnittlicher Verkehrsdichte abseits der innerstädtischen Fußgängerzone finde ich nicht wirklich eine "nicht angepasste Geschwindigkeit".

Aber seis drum. Wir beide entscheiden den Fall des TE (vermutlich) nicht. Meine sämtlichen Ausführungen sollten nur Wege aufzeigen und zusätzlich die o.g. idealen 7,85m Anhalteweg binnen 1,76sek einordnen.
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tadzio
Beitrag 21.05.2013, 23:13
Beitrag #49


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Zitat (Mitleser @ 21.05.2013, 22:28) *
idealen 7,85m Anhalteweg binnen 1,76sek einordnen.


Ich habe vorhin, auf dem Heimweg mit dem Fahrrad, selber mal ein wenig probe-gebremst.

Vorweg: ich weiß, dass meine Versuche nichts mit der Situation des TE zu tun haben - keine Reaktionszeit, maximales Bremsen mit dem Wissen, dass hinter mir niemand ist. Die Werte sind also nicht übertragbar.

Also: aus 21 km/h mit einem Systemgewicht von 117 kg und hydraulischen Felgenbremsen habe ich bei mehreren Versuchen zwischen 2,20 m und 2,60 m gebraucht, um zum Stehen zu kommen. Dabei ist das Hinterrad natürlich heftig gestiegen (was allerdings auch heißt, dass ich effektiv nur mit der Vorderradbremse gebremst habe). Trotzdem ein für mich überraschend kurzer Bremsweg. Die Zeit habe ich nicht messen können, und zum Rechnen bin ich gerade zu faul. smile.gif

Eigentlich das einzige, was man @zettelbox für die Zukunft raten kann: vor Fußgängerampeln auf etwa 15 km/h runterbremsen, Finger auf die Bremshebel, Augen auf die (grüne) Fußgängerampel. Oder auf verräterische Büsche und andere potentielle Sichtblenden, hinter denen jemand stehen könnte...

Cheers
tadzio



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Anderssen
Beitrag 22.05.2013, 07:24
Beitrag #50


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Zitat (Mitleser @ 21.05.2013, 22:59) *
Das sehe ich kritisch. Denn bei 25 km/h, 3 m/s² und 1sek Reaktionszeit bin ich schon bei 3,31sek. Stellt man nur minimal an den Schrauben, kommt man schnell auf 4 sek oder drüber.
Das sollte i. d. R. schon noch passen, zumal die 3,31s ja die Anhaltezeit sind; wenn man nicht anhält und stattdessen durchfährt, legt man den zugehörigen Anhalteweg in 2,16s zurück. Kritisch wird's wohl dann, wenn man beim Bremsen nach 3,31s trotzdem auf der Fahrbahn landet ─ was kein Kunststück wäre; dazu bräuchte man nur mal 14 Meter für 15 Meter halten ─ und dafür einen Rotlichtverstoß vorgeworfen bekommt. think.gif Oder wenn der Beamte doch mal nicht erst nach 4 Sekunden sanktioniert.

Zitat (tadzio @ 22.05.2013, 00:13) *
Also: aus 21 km/h mit einem Systemgewicht von 117 kg und hydraulischen Felgenbremsen habe ich bei mehreren Versuchen zwischen 2,20 m und 2,60 m gebraucht, um zum Stehen zu kommen.
2,60 m ist schon recht ordentlich; das entspricht einer Verzögerung von 6,54 m/s². Um auf 2,20 m zu kommen, bräuchte man stattliche 7,734 m/s²; das ist sogar knapp besser als der Wert, den die Faustformel für eine Gefahrenbremsung (für KFZ) ausspuckt (2,205 m).
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