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> oscar parkt mal wieder, und braucht den Rat des VP
QTV
Beitrag 09.08.2014, 18:39
Beitrag #1301


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Zitat (rapit @ 09.08.2014, 18:21) *
@QTV: sogar die Farbe spielt keine Rolle. Wenn nur 99% den Sinn erkennen, müsste also auch das hier

das Abbiegen verbieten?



whistling.gif whistling.gif
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Pogge
Beitrag 09.08.2014, 21:09
Beitrag #1302


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Zitat (Georg_g @ 09.08.2014, 18:47) *
nach der bis zum 1. Juli 1992 geltenden Fassung behalten weiterhin ihre Gültigkeit."


und dann schauen wir in der am 1.07.92 geltenden Fassung nach.... wavey.gif
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Gast_Georg_g_*
Beitrag 09.08.2014, 21:30
Beitrag #1303





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Ja, und dann?
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oscar_the_grouch
Beitrag 09.08.2014, 22:07
Beitrag #1304


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Zitat (rapit @ 09.08.2014, 18:21) *
Immerhin würde das folgende ja in Tiergarten wohl einen Taxistand kennzeichnen...


Tut es!
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Heinz Wäscher
Beitrag 10.08.2014, 01:50
Beitrag #1305


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Zitat (Pogge @ 09.08.2014, 22:09) *
Zitat (Georg_g @ 09.08.2014, 18:47) *
nach der bis zum 1. Juli 1992 geltenden Fassung behalten weiterhin ihre Gültigkeit."


und dann schauen wir in der am 1.07.92 geltenden Fassung nach.... wavey.gif

Ist die irgendwo im Bundesgesetzblatt zu finden?


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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rapit
Beitrag 10.08.2014, 07:15
Beitrag #1306


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Nur die am 1.7.92 geltende Fassung. Eine bis zum 1.7.92 geltende nicht.


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QTV
Beitrag 10.08.2014, 11:51
Beitrag #1307


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Über die Ungültigkeit der abgelaufenen Übergangsfristen hatten wir doch schon gesprochen, oder nicht? Wenn ich mich recht erinnere, war es so, dass die abgelaufenen Fristen auch früher schon regelmäßig bei der nächsten Überarbeitung aus der StVO geschmissen wurden, damit das Ganze nicht immer länger wird. Doch sicher nicht mit der Abschnitt, dass sie kurz nach Ablauf der Frist wieder offiziell gültig sein sollen. blink.gif
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Herrn Schorch
Beitrag 10.08.2014, 11:58
Beitrag #1308


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Zitat (rapit @ 09.08.2014, 18:21) *
@QTV: sogar die Farbe spielt keine Rolle. Wenn nur 99% den Sinn erkennen, müsste also auch das hier

das Abbiegen verbieten?
Und das hier natürlich erst recht:

Immerhin würde das folgende ja in Tiergarten wohl einen Taxistand kennzeichnen...

Widerspricht aber alles § 39 Abs. 9 StVO.


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Heinz Wäscher
Beitrag 10.08.2014, 12:02
Beitrag #1309


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Macht aber nichts weil:
Zitat (ukr @ 09.08.2014, 13:10) *
Fassen wir also zusammen:
Der Verkehrsteilnehmer muss alle Verkehrszeichen und verkehrszeichenähnlichen Schilder beachten, egal ob diese ausgeblichen, zugeklebt, für ungültig erklärt oder dilettantisch hergestellt sind. Bei Zweifeln muss der Verkehrsteilnehmer immer die defensivere Verhaltensweise wählen und z.B. bei offensichtlich fehlerhaften Vz-Kombination lieber gar nicht parken.
Dies gilt auch nichtamtlichen Hinweiszeichen aus dem Baumarkt, denn auch dahinter könnte sich eine behördliche Anordnung verstecken. Wie diese umgesetzt wird ist grundsätzlich egal, solange sich der gewünschte Sinngehalt ergibt.

Die existierenden Vorgaben für eine einheitliche bildliche Gestaltung der Verkehrszeichen sind ebenso überflüssig wie technische Kriterien zu Aufsichtsfarben, Retroreflexion usw. Regelungen der Verwaltungsvorschriften und weiterführender Regelwerke zur Gewährleistung einer rechtssicheren Beschilderung sind gegenstandslos, da die Sorgfaltspflicht des Verkehrsteilnehmers stets für die notwendige Klarheit sorgt.

Gut, das habe ich nun verstanden. laugh2.gif


Es wird schon jeweils einen besonderen Grund geben, warum Altblech im Straßenraum hängt und auch hängen gelassen wird.


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oscar_the_grouch
Beitrag 10.08.2014, 12:15
Beitrag #1310


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Zitat (Herrn Schorch @ 10.08.2014, 12:58) *
Widerspricht aber alles § 39 Abs. 9 StVO.


meins nicht? Oder drehen wir gerade einen Kreis ?
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rapit
Beitrag 10.08.2014, 12:41
Beitrag #1311


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Zitat (oscar_the_grouch @ 10.08.2014, 13:15) *
meins nicht?

ja doch. Aaaber weil 99 % es dennoch beachten würden, macht das nichts.

Ach so, oder Kürzer: "Kreis. Ja."


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Herrn Schorch
Beitrag 10.08.2014, 13:39
Beitrag #1312


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Zitat (oscar_the_grouch @ 10.08.2014, 13:15) *
Zitat (Herrn Schorch @ 10.08.2014, 12:58) *
Widerspricht aber alles § 39 Abs. 9 StVO.


meins nicht? Oder drehen wir gerade einen Kreis ?

Nö, weil das Zz mit PS nicht in der StVO abgebildet ist, beschränkt sich die Darstellung auch nicht auf Varianten davon. Und weil Zz bis auf einige Ausnahmen ohnehin nicht in der StVO enthalten sind, kann auch der Ausschließlichkeitsgrundsatz nicht zur Anwendung kommen. Dazu hatten wir schon einen eigenen Faden.


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rapit
Beitrag 10.08.2014, 13:50
Beitrag #1313


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Kreis.

1) Die StVO hat einen Verweis auf den VzKat. Alles, was darin enthalten ist, muss also so aussehen.

Aber wichtiger:

2) Die StVO schreibt vor, dass eine "Abbildung" (und kein Symbol) einer Parkscheibe im Zz vorhanden sein muss. Und DAS hat der Richter ignoriert.

Auf alte Zz kam es vorliegend gar nicht an.

Denn wenn ein Zz im Gesetzestext so exakt beschrieben ist, wie bei VZ 314, dann kann auch ein altes, evtl. weiter geltendes Zeichen, nur dann weitergelten, wenn auch dieses schon den Anforderungen des Gesetzestextes entsprach. (lex specialis).

Und das ist beim alten VZ 892 oder was es für eine Nr. war, nicht der Fall: dort ist keine Abbildung, sondern nur ein Symbol der (früheren) Parkscheibe enthalten.

@Tönnerich hätte lieber nicht zurückgezogen, sondern den Gang vor das KG gewagt, wenn der Richter schon angedeutet hatte, dies zuzulassen.


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oscar_the_grouch
Beitrag 10.08.2014, 14:20
Beitrag #1314


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Zitat (Herrn Schorch @ 10.08.2014, 14:39) *
Nö, weil das Zz mit PS nicht in der StVO abgebildet ist, beschränkt sich die Darstellung auch nicht auf Varianten davon. Und weil Zz bis auf einige Ausnahmen ohnehin nicht in der StVO enthalten sind, kann auch der Ausschließlichkeitsgrundsatz nicht zur Anwendung kommen. Dazu hatten wir schon einen eigenen Faden.


Warum versteh ich dann nicht, das DU doch den §39(9) angebracht hast? Das ZZ ist nicht abgebildet aber Bild 318 welches ausdrücklich gefordert ist.
"Die in den Anlagen 1 bis 4 abgebildeten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen können auch mit den im Verkehrszeichenkatalog dargestellten Varianten angeordnet sein."

Aber gut, Kreis halt und der AG T AR hat den Kreis ja nun entschieden.

Zitat (rapit @ 10.08.2014, 14:50) *
@Tönnerich hätte lieber nicht zurückgezogen, sondern den Gang vor das KG gewagt, wenn der Richter schon angedeutet hatte, dies zuzulassen.


Er hat es nicht angedeutet. Jedenfalls habe ich es nicht so verstanden. Er hat mit Hand nach obenweisend gesagt, es mag sein, das das KG es anders sieht. Er hat auch meinem Anwalt zugestimmt, das man mit 10E gar nicht bis dorthin kommt und hat lächelnd gesagt, er könne ja versuchen auf 250 E zu erhöhen.... (wie auch immer er das geschafft hätte)
Ich wäre liebend gerne weitergegangen, aber auch mein Anwalt hat mir vermittelt, das wir zum KG NICHT kommen werden.
Tja....
Man gebe einem fiktiven OWI Nörgler einen Rat, wie er genau den Weg zm KG beschreiten kann und er würde es durch probieren!

Übrigens hole ich gleich dort wieder eine E-Klasse ab.
Ich überlege noch, wo ich parken werden.....
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Cabronito
Beitrag 11.08.2014, 00:04
Beitrag #1315


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Zitat (oscar_the_grouch @ 10.08.2014, 15:20) *
Ich überlege noch, wo ich parken werden.....

Was gibt es denn da zu überlegen? whistling.gif

wavey.gif

P.S.: Um dich in deiner praktischen Rechtserkundung zu unterstützen werde ich dir demnächst eine schicke rote Parkscheibe zukommen lassen.


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
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oscar_the_grouch
Beitrag 11.08.2014, 13:29
Beitrag #1316


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Och, ich hab ja auch schon eine schwarze PS. Aber die OAM dort waren total umgänglich. Sie haben auch nicht wirklich logisch verstanden, warum da erstens überhaupt PS Pflicht besteht. Der Rest der Umgebung ist PS frei.
Warum sie erst nicht und nun doch wieder verwarnen sollen und sich auch bei mir "entschuldigt", bzw das "sie es nicht auf mein Kfz abgesehen haben.
Dann gabs noch den Tip, doch einfach die PS weiterzudrehen, wie alle anderen Mercedes Angestellten die dort parken.

Noch weitere Fragen zu der Stadt der Irren und Bescheuerten?
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QTV
Beitrag 12.08.2014, 09:35
Beitrag #1317


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Das ist doch das ganz normale Berliner Wesen - eine Owi zu begehen ist überhaupt kein Thema, wenn man dazu einen Grund hat. Die Mercedes-Mitarbeiter müssen schließlich arbeiten, wo sollen die denn sonst parken? Du stehst da einfach nur im Weg rum. Da könnte ja jeder kommen, wo kämen wir denn da hin? narr.gif
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Herrn Schorch
Beitrag 12.08.2014, 21:59
Beitrag #1318


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Zitat (oscar_the_grouch @ 10.08.2014, 15:20) *
Zitat (Herrn Schorch @ 10.08.2014, 14:39) *
Nö, weil das Zz mit PS nicht in der StVO abgebildet ist, beschränkt sich die Darstellung auch nicht auf Varianten davon. Und weil Zz bis auf einige Ausnahmen ohnehin nicht in der StVO enthalten sind, kann auch der Ausschließlichkeitsgrundsatz nicht zur Anwendung kommen. Dazu hatten wir schon einen eigenen Faden.

Warum versteh ich dann nicht, das DU doch den §39(9) angebracht hast? Das ZZ ist nicht abgebildet aber Bild 318 welches ausdrücklich gefordert ist.
"Die in den Anlagen 1 bis 4 abgebildeten Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen können auch mit den im Verkehrszeichenkatalog dargestellten Varianten angeordnet sein."

Das war zuletzt doch bezogen auf die (Haupt-)Zeichen aus dem Tuschkasten von @rapit. Ansonsten ist zu beachten, dass Bild 318 kein (!) Verkehrszeichen und keine Verkehrseinrichtung ist.

Den hiesigen Sachverhalt hat @rapit nochmals treffend auf den Punkt gebracht. Es geht völlig ungeachtet von StVO-Versionen und dem VZ-Kat nur darum, welche Darstellungsform der Parkscheibe den Anforderungen (u. a. StVO Erläuterungen zu Z 314/315) gerecht wird. Die Spanne reicht dabei von einer realen Parkscheibe nebst Drehrad über eine fotorealistische Abbildung in verkleinerter Form bis hin zu sinnbildlichen Darstellung.


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Maddini
Beitrag 12.08.2014, 22:04
Beitrag #1319


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Zitat (Cabronito @ 11.08.2014, 01:04) *
P.S.: Um dich in deiner praktischen Rechtserkundung zu unterstützen werde ich dir demnächst eine schicke rote Parkscheibe zukommen lassen.


Könnte diese Art von Parkscheibe aber nicht dazu führen dass jemand anders Oscars Sitz im Auto einnimmt tongue.gif
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erwin_a
Beitrag 12.08.2014, 22:29
Beitrag #1320


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Zitat (oscar_the_grouch @ 11.08.2014, 14:29) *
die OAM dort waren total umgänglich. ..und sich auch bei mir "entschuldigt", bzw das "sie es nicht auf mein Kfz abgesehen haben.


Da hättet du sie doch gleich trösten können indem du ihnen erklärst, dass du dort unbedingt verwarnt werden wolltest, wegen deiner Sehnsucht nach dem AG T. laugh2.gif

Zitat (oscar_the_grouch @ 11.08.2014, 14:29) *
Sie haben auch nicht wirklich logisch verstanden, warum da erstens überhaupt PS Pflicht besteht. Der Rest der Umgebung ist PS frei.
Warum sie erst nicht und nun doch wieder verwarnen sollen...


Auch da hättest du Trost spenden können. Schliesslich müssen sie solche Dinge auch garnicht wissen. Die OAM überwachen nur die Einhaltung der Verkehrsvorschriften. EDIT: Du hättest natürlich auch um mehr Kulanz für die Zukunft bitten können, wenn die OAM schon solche Gewissensbisse zeigen.
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Herrn Schorch
Beitrag 12.08.2014, 22:51
Beitrag #1321


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Mal so am Rande ...

Das war bis jetzt meine Parkscheibe:

Dürfte so etwa 20 Jahre im Einsatz gewesen sein und stammte nach meiner Erinnerung mal von der legendären AAA in Berlin. Eine Anzeige habe ich bei deren Gebrauch noch nie erhalten.


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oscar_the_grouch
Beitrag 13.08.2014, 01:05
Beitrag #1322


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Zitat (erwin_a @ 12.08.2014, 23:29) *
Schliesslich müssen sie solche Dinge auch garnicht wissen. Die OAM überwachen nur die Einhaltung der Verkehrsvorschriften. EDIT: Du hättest natürlich auch um mehr Kulanz für die Zukunft bitten können, wenn die OAM schon solche Gewissensbisse zeigen.


In einem demokratischen Rechtsstaat erwarte(!) ich einfach auch und gerade von einfachen Behördenmitarbeitern, das sie um die rechtliche Verantwortung ihres Tuns wissen und "gewissen".
Wenn es ausdrücklich heißt, wir wissen um die Ungültigkeit und verwarnen weiter lt. Ansage, weil die Stadt kein Geld hat dem Problem abzuhelfen, DARF ich mich persönlich auch weigern!
(und ja das ist vom hohen, bequemen Roß herabgesagt, ich weiß)
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Heinz Wäscher
Beitrag 13.08.2014, 02:33
Beitrag #1323


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Warum der Verordnungsgeber einzelne Verkehrszeichen explizit mit einem Ablaufdatum versehen hat bleibt mir ja ein Rätsel da auch guterhaltene Exemplare von 99 % der Verkehrsteilnehmer richtig gedeutet werden wenn sie denn beachtet werden.


--------------------
Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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erwin_a
Beitrag 13.08.2014, 07:39
Beitrag #1324


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Zitat (oscar_the_grouch @ 13.08.2014, 02:05) *
Wenn es ausdrücklich heißt, wir wissen um die Ungültigkeit und verwarnen weiter lt. Ansage, weil die Stadt kein Geld hat dem Problem abzuhelfen, DARF ich mich persönlich auch weigern!
(und ja das ist vom hohen, bequemen Roß herabgesagt, ich weiß)


Naja, wenn sie um die Ungültigkeit wussten, jedoch davon ausgehen mussten, dass die Zeichen dennoch verbindlich und zu beachten sind, dann hatten die OAMs eine Grundlage um zu verwarnen. Dass die Straßenverkehrsbehörde darüber hinaus verpflichtet ist rechtswidrige Verkehrszeichen auszutauschen, ist eine andere Frage. Die OAMs orientieren sich jedenfalls nur an der objektiven Nichtigkeit, nicht an Rechtswidrigkeit/ Ungültigkeit.

Zitat (Heinz Wäscher @ 13.08.2014, 03:33) *
....da auch guterhaltene Exemplare von 99 % der Verkehrsteilnehmer richtig gedeutet werden wenn sie denn beachtet werden.


Vielleicht ist das mit ein Grund, warum der §53 StVO dahingehend geändert wurde
Zitat
Verkehrszeichen in der Gestaltung nach der bis zum 1. Juli 1992 geltenden Fassung behalten weiterhin ihre Gültigkeit.


Zitat (Herrn Schorch @ 12.08.2014, 23:51) *
Mal so am Rande ...

Das war bis jetzt meine Parkscheibe:

Dürfte so etwa 20 Jahre im Einsatz gewesen sein und stammte nach meiner Erinnerung mal von der legendären AAA in Berlin. Eine Anzeige habe ich bei deren Gebrauch noch nie erhalten.


Warte ab, bis ich dich damit erwische... ranting.giflaugh2.gif wavey.gif
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QTV
Beitrag 13.08.2014, 08:02
Beitrag #1325


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Zitat (erwin_a @ 13.08.2014, 08:39) *
Vielleicht ist das mit ein Grund, warum der §53 StVO dahingehend geändert wurde
Zitat
Verkehrszeichen in der Gestaltung nach der bis zum 1. Juli 1992 geltenden Fassung behalten weiterhin ihre Gültigkeit.


Sah der nicht immer schon so aus? unsure.gif
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Herrn Schorch
Beitrag 13.08.2014, 14:47
Beitrag #1326


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Zitat (erwin_a @ 13.08.2014, 08:39) *
Zitat (Herrn Schorch @ 12.08.2014, 23:51) *
Mal so am Rande ...

Das war bis jetzt meine Parkscheibe:


Warte ab, bis ich dich damit erwische... ranting.giflaugh2.gif wavey.gif

Ist ausgeschlossen, siehe Markierung. wink.gif
Nach der Diskussion hier war für mich die weitere Nutzung nicht mehr mit meinem Gewissen vereinbar.


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"Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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erwin_a
Beitrag 13.08.2014, 16:48
Beitrag #1327


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@Herrn Schorch: Ehrlich? Also ich nutze sowas seit Kurzem in pink und hab dabei kein schlechtes Gewissen. wavey.gif

@QTV, nein der §53 sah vor dem 1.April 2013 anders aus.
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oscar_the_grouch
Beitrag 06.09.2014, 12:13
Beitrag #1328


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So so, der querlanten Nörgler hat seinen erhöhten Bgs bezahlt, dann ham wir ja jetzt 4x500E übrig...
Wieso komm ich mir ein klitzekleines Bisschen verarscht vor?





Apropo BSTVO. Mobile Zeichen jedweder Art heben andere Zeichen wie auch immer auf?

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Herrn Schorch
Beitrag 06.09.2014, 12:59
Beitrag #1329


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Am 09.09. ab 10:00 Uhr könnte es mit dem Taxenstand klappen.


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janr
Beitrag 06.09.2014, 13:01
Beitrag #1330


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7 Uhr wavey.gif


--------------------
Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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oscar_the_grouch
Beitrag 06.09.2014, 14:44
Beitrag #1331


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Hebt das mobile Dingens das feste neue Dingens auf?
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Herrn Schorch
Beitrag 06.09.2014, 14:51
Beitrag #1332


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Nein, denn diese Regelung gilt nur für Haltverbote durch Z 283/286.

Praktisch könnte daher am 09.09. um 08:00 Uhr die feste Beschilderung abgedeckt werden und um spätestens 10:00 Uhr müssten dann alle Fahrzeuge den Bereich zugunsten der Taxen geräumt haben.


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"Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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oscar_the_grouch
Beitrag 06.09.2014, 15:08
Beitrag #1333


bekennender Pfostenumfahrer
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Ich bin mir sicher, das wird genauso geplant, angeordnet und durchgefuehrt sein/werden.
Ich bin da am 9. sowieso nochmal und werde den Vollzug melden können
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rapit
Beitrag 06.09.2014, 15:29
Beitrag #1334


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wieso werde ich das Gefühl nicht los, dass @Schorsch Insiderwissen bezüglich der Anordnung hat und deswegen dauernd von 10 Uhr statt von 7 Uhr schreibt... whistling.gif


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ukr
Beitrag 06.09.2014, 15:51
Beitrag #1335


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Zitat (oscar_the_grouch @ 06.09.2014, 13:13) *
Wieso komm ich mir ein klitzekleines Bisschen verarscht vor?
3.Quartal 2014. Das ist so neu, dass ist quasi noch warm. laugh2.gif
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rapit
Beitrag 06.09.2014, 16:18
Beitrag #1336


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@oscar: das kann so viele Gründe haben.
Ein anderer hat bei einem anderen Richter gewonnen.
Oder der Richter hat das Dezernat gewechselt, und die Stadt hat nun Angst, dass es demnächst anders ausgehen könnte.
Oder es ist reiner Zufall, dis Sache fiel gerade bei der turnusgemäßen Verkehrsschau auf.


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dopero
Beitrag 06.09.2014, 16:40
Beitrag #1337


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Zitat (rapit @ 06.09.2014, 16:18) *
Oder es ist reiner Zufall, dis Sache fiel gerade bei der turnusgemäßen Verkehrsschau auf.

Und warum wurde dann im zweiten Bild das 314er nicht mit gewechselt?
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rapit
Beitrag 06.09.2014, 16:47
Beitrag #1338


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Berlin ist arm. Das ist nur ein Wiederholer, der entfaltet keine Rechtswirkung. Dass da ein neues Parkscheiben-Zz hängt ist ein Versehen. Wahrscheinlich war das alte abgefallen.


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Muffel-Gurt
Beitrag 06.09.2014, 17:22
Beitrag #1339


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Hallo,

ist vielleicht off-topic, jedoch:

Ich habe Widerspruch gegen ein Zeichen 852 ("die schwarze Scheibe") eingelegt.

Hier das Statement der Behörde:

"Die Beschilderung mit Zeichen 852 ist rechtsgültig und zu beachten, da sie vor dem 01.07.1994 erfolgte (§ 53 Abs. 2 StVO in der derzeitig gültigen Fassung iVm § 53 Abs. 9 StVO a.F. sowie 4. AusnVO zur StVO vom 23.06.1992)."

Offenbar kennen die das Verfallsdatum 30.04.89 nicht.

Im Erledigungsinteresse werde das Zeichen 852 ausgetauscht.

Über den Widerspruch entschieden hat die Behörde nicht.

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Herrn Schorch
Beitrag 06.09.2014, 19:16
Beitrag #1340


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Zitat (rapit @ 06.09.2014, 16:29) *
wieso werde ich das Gefühl nicht los, dass @Schorsch Insiderwissen bezüglich der Anordnung hat und deswegen dauernd von 10 Uhr statt von 7 Uhr schreibt... whistling.gif

Sollte ich hier gemeint sein:
Das "Insiderwissen" kann ich mit gutem Wissen bestreiten. Und die Erklärung für 10 Uhr steht ja nun weiter oben.


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oscar_the_grouch
Beitrag 07.09.2014, 11:24
Beitrag #1341


bekennender Pfostenumfahrer
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Zitat (rapit @ 06.09.2014, 17:18)
1057635078[/url]']
@oscar: das kann so viele Gründe haben.
Ein anderer hat bei einem anderen Richter gewonnen.
Oder der Richter hat das Dezernat gewechselt, und die Stadt hat nun Angst, dass es demnächst anders ausgehen könnte.
Oder es ist reiner Zufall, dis Sache fiel gerade bei der turnusgemäßen Verkehrsschau auf.


Wieviel Landwein hattest du intus als du das Obige schrobst? Ein "anderer" hatte gewonnen? Du glaubst ernsthaft es gibt andere Irre, die gegen sowas vorgehen?"Du sollst keine anderen Parkgötter neben mir haben!"
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Bonsai-Brummi
Beitrag 07.09.2014, 11:39
Beitrag #1342


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Zitat (oscar_the_grouch @ 07.09.2014, 12:24) *
"Du sollst keine anderen Parkgötter neben mir haben!"


Amen
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Cabronito
Beitrag 07.09.2014, 12:48
Beitrag #1343


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rapit
Beitrag 07.09.2014, 14:06
Beitrag #1344


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Zitat (oscar_the_grouch @ 07.09.2014, 12:24) *
Landwein

falsche Rheinseite... tongue.gif

Wir zählen quasi zum Rheingau.


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Bonsai-Brummi
Beitrag 07.09.2014, 14:11
Beitrag #1345


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Nicht nur quasi - von Flörsheim bis Rüdesheim sind die Rheingauer Fieslinge zu Hause scared.gif
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oscar_the_grouch
Beitrag 07.09.2014, 14:33
Beitrag #1346


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Ick kenn nur bier und Balina Weisse! Hauptsache dit dreht, klar!
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Commander
Beitrag 09.09.2014, 14:53
Beitrag #1347


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Und? Hat Oscar heute wieder geparkt und vielleicht sogar eine Knolle bekommen, wenn's gut gelaufen ist? :-)
Abgesehen von der Widersprüchlichkeit scheint mir das 229er in einer eher fragwürdigen Gestaltung ausgeführt zu sein.
Was dann die Frage aufwirft, ob dann nicht folgerichtig die ordinäre Beschilderung gültig ist, statt gar keiner (wegen Widersprüchlichkeit), da das 229er wohl eher nur ein "Blech", als ein VZ ist. ;-)
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oscar_the_grouch
Beitrag 11.09.2014, 01:34
Beitrag #1348


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ich hab/mußte dort zwar nicht parken, aber es gibt Bilder...
demnächst in diesem Kino, wenn ich Zeit finde.
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oscar_the_grouch
Beitrag 12.09.2014, 12:40
Beitrag #1349


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vor den Bildern noch eine rechtliche Zwischenfrage:
Mein Anwalt schickt mir diese Zeilen:

"Sehr geehrter Nörgler,

der beigefügte Bußgeldbescheid ist rechtskräftig geworden. Um Mahnkosten zu vermeiden, sollten Sie den darin genannten Betrag alsbald an die Bußgeldstelle überweisen.

Anliegend erhalten Sie ein Formular, das Sie verwenden können, um sich die Kosten des Bußgeldbescheids und etwaige Kosten, die Ihnen seitens der Justizkasse in Rechnung gestellt werden, durch Ihren Rechtsschutzversicherer erstatten zu lassen, sodass Sie am Ende lediglich das reine Bußgeld zu bezahlen haben."

So, also habe ich den zurückgezogenen BgS nun bezahlt =38,50 E und frage mich, kann ich das wirklich als Kosten bei der RV einreichen?

Zweite Frage, gestern kam ein Schreiben der Kosteneinziehungsstelle der Justiz: Kostenrechnung:

"Verfahren vor dem AG (Zurücknahme des Einspruchs) + Zustellung = 28,50 E "

hab ich grad voreilig den BgS bezahlt, oder sind beide Summen fällig und können/werden beide von der RV getragen ?
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rapit
Beitrag 14.09.2014, 16:53
Beitrag #1350


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welches Bußgeld beträgt denn 38,50 €?

Waren das nicht vllt 35,- €?

Alles andere würde Deine RSV zahlen / hätte Deine RSV gezahlt, wenn Du nicht so voreilig gewesen wärst.


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