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17.05.2013, 12:09
Beitrag
#1
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1674 Beigetreten: 04.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4740 |
An einer markierten Bushaltestelle (Zeichen 224) darf man nicht parken, das ist klar. Halten ist also offenbar erlaubt. Was passiert nun, wenn ich in meinem PKW dort halte und von hinten ein Bus ankommt, der an der betreffenden Haltestelle Fahrgäste ein- und aussteigen lassen möchte. In einem solchen Fall würde ich zusehen, dass ich mich umgehend aus dem Staub machen (nicht zu Fuß, mit dem Auto, natürlich PS: Keine Angst, ich plane nicht, mein höfliches Verhalten abzulegen - egal wie die Antwort auf meine Frage aussieht... |
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17.05.2013, 12:25
Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5160 Beigetreten: 27.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6966 |
Hallo,
ja, wenn ein Bus kommt musst du verschwinden. Gruss MrMurphy |
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17.05.2013, 12:29
Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4350 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2294 |
Und wo steht das?
Ich meine sowas auch mal gelesen zu haben, finde aber keinen passenden Gesetzestext. -------------------- Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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17.05.2013, 12:46
Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1390 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 |
Hallo,
ich möchte die Frage mal ein wenig erweitern: Mancherorts gibt es bekanntlich direkt an Bushaltestellen noch Entsorgungsmöglichkeiten für Glas und Papier. Die normale Vorgehensweise ist, dass man dort hält, seinen Kofferraum entsorgt (besser vielleicht nur den Inhalt:-) und dann wieder abfährt. Dabei bin ich der Meinung, dass man sein Fahrzeug noch nicht verläßt, wenn man zu den Containern geht (sonst wäre es ja sofort Parken). Wie ist das nun, wenn direkt hinter mir ein Bus kommt? Darf ich meine Tätigkeit abschließen oder muss ich sofort Platz machen? Mir ist übrigens keine Gesetzesgrundlage dafür bekannt, dass man überhaupt Platz machen muss, aber vielleicht klärt uns MrMurphy ja noch auf. Stefan |
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17.05.2013, 12:51
Beitrag
#5
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Man kann es über den Gummi-§ 1 StVO herleiten. Ich selbst würde ein Platzmach-Gebot aber verneinen, wenn man selbst einen guten Grund zum dortigen halten hat, also nicht mutwillig blockiert, und auch nicht einfach 10m vorsetzen kann.
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17.05.2013, 12:52
Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
Das ist richtig, dass man oft meint, was gelesen zu habe, von dem das Bauchgefühl richtigerweise sagt, es sei so.
Ich habe also gerade mal in einer etwas älteren StVO nachgeschaut, aber da stand es auch nicht drin, und aus dem Kommentar "Hentschel" ergibt sich, dass die Pflicht, Busse nicht zu behindern, aus § 1 StVO hergeleitet wird. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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17.05.2013, 13:16
Beitrag
#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 280 Beigetreten: 07.04.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 30407 |
Ich selbst würde ein Platzmach-Gebot aber verneinen, wenn man selbst einen guten Grund zum dortigen halten hat, also nicht mutwillig blockiert, und auch nicht einfach 10m vorsetzen kann. Welch ein Grund wäre das denn? -------------------- Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?
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17.05.2013, 13:39
Beitrag
#8
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
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17.05.2013, 13:46
Beitrag
#9
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1390 Beigetreten: 20.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66368 |
Hallo,
Zitat Welch ein Grund wäre das denn? Die Nachfrage ging zwar nicht an mich, aber trotzdem mal ein paar Ideen:- die schon von mir angesprochene Entsorgung von Wertstoffen - das Aussteigenlassen einer Person (OK, dauert vermutlich nur ein paar Sekunden) - telefonieren (darf man ja bekanntlich nicht - ohne Freisprecheinrichtung - während des Fahrens, also bietet sich eine Bushaltestelle geradezu an) Etwas paradox wäre aber das Warten auf eine Person, die mit dem Bus kommt. Stefan |
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17.05.2013, 13:52
Beitrag
#10
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 |
und aus dem Kommentar "Hentschel" ergibt sich, dass die Pflicht, Busse nicht zu behindern, aus § 1 StVO hergeleitet wird. Wenn die Bushaltestelle gerade legal (!) besetzt ist, dann muss der Bus eben verkehrsbedingt warten. Warum sollte da ein PKW, der ordnungsgemäß an einer Bushaltestelle hält problematischer sein als ein anderer dort haltender Bus? Sicher, der Bus wird durch ein haltendes Fahrzeug behindert. Aber das allein ist ja für einen Verstoß gegen §1 StVO gar nicht ausreichend: Es muss mehr als den Umständen nach unvermeidbar behindert werden. Es ist aber unvermeidbar, dass während eines legalen Haltemanövers andere Fahrzeuge daran gehindert werden, an derselben Stelle zu halten. Dagegen, dass da zur selben Zeit nur ein Fahrzeug hinpasst kann man nunmal nichts tun. Es ist ein absoluter, der Geometrie von Strasse und beteiligten Fahrzeugen entlehnter Sachverhalt. -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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17.05.2013, 14:04
Beitrag
#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 280 Beigetreten: 07.04.2007 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 30407 |
Hallo Mitleser und reckoner,
danke für die Beispiele. Ich würde allerdings keine der genannten Tätigkeiten als zwingend an der Haltestelle zu erledigen sehen, bis auf die gehbehinderte Oma, wenn sie direkt an der Haltestelle wohnt. Alles in allem wohl eher ein theoretisches Problem. -------------------- Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?
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17.05.2013, 14:08
Beitrag
#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6520 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 |
..... bis auf die gehbehinderte Oma, wenn sie direkt an der Haltestelle wohnt. Wobei ... ....die sich gerade die Treppen runterquälende und danach einsteigende Oma von ihrer Wohnung bis zum Auto samt Einsteigen maximal 3 Minuten benötigen darf |
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17.05.2013, 14:11
Beitrag
#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Ich würde allerdings keine der genannten Tätigkeiten als zwingend an der Haltestelle zu erledigen sehen, bis auf die gehbehinderte Oma, wenn sie direkt an der Haltestelle wohnt. Es muss ja nicht zwingend dort erfolgen, aber es ist unstreitig legal solange niemand (=Linienbus) behindert wird. Die Frage ist nur, ob man wegen dem Gummi-§ sein bis dato legales Handeln abbrechen muss.Hätte der Normgeber einen unbedingten Platzanspruch des Linienverkehrs vorgesehen, so hätte er es problemlos in die StVO aufnehmen können und mMn müssen. Hat er aber nicht. |
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17.05.2013, 14:12
Beitrag
#14
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7933 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 |
Dass man das Fahrzeug nicht verlassen darf, lässt sich doch nur so interpretieren, dass man ständig bereit sein muss, das Fahrzeug umgehen zu entfernen, wenn man behindert. Beispielsweise darf auch niemand 3 Minuten lang eine Ausfahrt blockieren, wenn jemand ein- oder ausfahren will.
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17.05.2013, 14:13
Beitrag
#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4350 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2294 |
Ich glaube ich weiß wieder wo ich das mal gelesen hab:
http://www.fahrschule.de/fragenkatalog/dt....12&ID=60215 Diese Theoriefrage jedenfalls sagt das ein Bus nicht behindert werden darf. -------------------- Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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17.05.2013, 14:16
Beitrag
#16
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6520 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 |
...., so hätte er es problemlos in die StVO aufnehmen können und mMn müssen..... Das ist richtig. Er denkt halt nicht so wie die Teilnehmer des VP. Und es zeigt, dass in der Praxis wohl keine nennenswerten Probleme diesbezüglich auftreten. Die Bezeichnung "Bushaltestelle" impliziert ja, dass dieser Ort primär für ebensolche bestimmt ist und andere VT dort maximal geduldet werden, und zwar so lange, wie kein Bus dort halten will. |
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17.05.2013, 14:21
Beitrag
#17
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 |
Beim Taxenstand hat man vor ein paar Jahren extra das Vz geändert, um den Platz für freizuhalten. Bei der Haltestelle hat man darauf, oder auf die einfacherer Textanpassung, verzichtet.
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17.05.2013, 14:39
Beitrag
#18
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1674 Beigetreten: 04.08.2004 Mitglieds-Nr.: 4740 |
Und es zeigt, dass in der Rpaxis wohl keine nennenswerten Probleme diesbezüglich auftreten. Das sehe ich auch so. If it ain't broke, don't fix it. Mir reicht der gefühlte Zwang, eine Haltestelle zu räumen, auch weiterhin. Ich habe auch noch nie beobachtet, dass ein Autofahrer seine "ihm zustehende" Haltezeit ausgenutzt hat, wenn er einen Bus im Rückspiegel hat. Schön, wenn Sachen auch mal funktionieren, ohne dass es angeordnet ist. |
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17.05.2013, 14:45
Beitrag
#19
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4350 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2294 |
Problematisch wird's nur, wenn doch mal einer stehen bleibt und dann der Busfahrer anfängt zu pöbeln dann wird zurück gepöbelt, dann haut der eine dem andere in die Fresse, die Fahrgäste helfen dem Busfahrer, der Autofahrer ruft seine Freunde an... zack Bürgerkrieg!
Ne im ernst, der Gesetzgeber hat wenn ich das richtig sehe dem ÖPNV keinerlei besonderen Rechte für Haltestellen gegeben. Somit dürfen alle Verkehrsteilnehmer den Bereich um eine Haltestelle gleichberechtigt nutzen. (mal abgesehen von Endhaltestelle wobei ich das nicht ganz schlüssig finde). -------------------- Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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17.05.2013, 16:00
Beitrag
#20
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 750 Beigetreten: 03.02.2007 Wohnort: Gelsenkirchen-Buer Mitglieds-Nr.: 28164 |
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17.05.2013, 16:07
Beitrag
#21
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7933 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 |
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17.05.2013, 16:11
Beitrag
#22
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 |
wenn die Hst. auf einer Busspur liegt - da darfst du nicht mal halten. doch. Du darfst nur nicht hinfahren, um da zu halten, aber verboten ist nur das "Fahren" auf der Busspur Zwar ist der Text zu VZ 245 jetzt leicht geändert, es steht nicht mehr drin "...dürfen nicht befahren...", aber das Nutzungsverbot gilt jetzt nach aktueller Formulierung nur für den "Fahrverkehr", und das ist definitiv kein ruhender Verkehr... -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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17.05.2013, 16:15
Beitrag
#23
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 13169 Beigetreten: 01.10.2007 Mitglieds-Nr.: 37208 |
Und da reden wir noch nicht über die Tatsache, dass viele Busspuren gar keine sind.
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17.05.2013, 16:17
Beitrag
#24
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 750 Beigetreten: 03.02.2007 Wohnort: Gelsenkirchen-Buer Mitglieds-Nr.: 28164 |
wenn die Hst. auf einer Busspur liegt - da darfst du nicht mal halten. doch. Du darfst nur nicht hinfahren, um da zu halten, aber verboten ist nur das "Fahren" auf der Busspur Zwar ist der Text zu VZ 245 jetzt leicht geändert, es steht nicht mehr drin "...dürfen nicht befahren...", aber das Nutzungsverbot gilt jetzt nach aktueller Formulierung nur für den "Fahrverkehr", und das ist definitiv kein ruhender Verkehr... Aber um darauf zu halten, muss sie befahren werden... |
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17.05.2013, 16:23
Beitrag
#25
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4350 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2294 |
Kann mich ja auch von nem Abschleppunternehmen mit nem kran da hinstellen lassen
@Leroy: Ich sag ja gleichberechtigt: Heißt jeder darf da halten aber niemand parken. Und ich muss auch dem Bus kein Platz machen. Busse haben keine Sonderrechte, was dem Sinn eigentlich natürlich widerspricht, aber das wäre ja nicht die einzige Stelle der StVO in der Sinn und Verstand eher Randerscheinungen sind -------------------- Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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17.05.2013, 16:30
Beitrag
#26
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7933 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 |
In der StVO wird nicht ohne Grund zwischen Parkverbot und eingeschränktem Haltverbot unterschieden. Im ersten Fall muss man beim Fahrzeug bleiben, um es bei Behinderung unverzüglich entfernen zu können. Im anderen Fall darf man es verlassen weil man auch bei Behinderung mind. 3 min. halten darf und zum Beladen und Einsteigen sogar länger.
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17.05.2013, 16:31
Beitrag
#27
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6520 Beigetreten: 03.11.2005 Mitglieds-Nr.: 14317 |
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17.05.2013, 16:36
Beitrag
#28
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5124 Beigetreten: 25.08.2008 Wohnort: Wien/Österreich Mitglieds-Nr.: 43905 |
Wenn jemand schon unbedingt in der Bushaltestelle stehen will, dann soll er sich möglichst weit vorne hinstellen, der Busfahrer kann schlecht um ein FAhrzeug herum zum Fahrbahnrand fahren (weil er ziemlich flach zufahren muss), aber viel leichter um das FAhrzeug herum wegfahren.
Hannes |
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17.05.2013, 16:58
Beitrag
#29
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7933 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 |
...wenn die Fahrgäste es nicht schaffen, innerhalb von 3 Minuten aus- und einzusteigen. Analog zur Regelung des Zeichen 286 gelten die 3 Minuten nicht, wenn ein- oder ausgestiegen wird.... Das gilt fürs eingeschr. Haltverbot, wo das Parken zum Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen erlaubt ist. Zitat §12(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
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17.05.2013, 19:05
Beitrag
#30
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Validating Beiträge: 804 Beigetreten: 25.03.2008 Wohnort: Trebbichau a.d.Fuhne Mitglieds-Nr.: 40970 |
Hier in der Gegend fahren sogenannte Anrufbusse, das sind normale Pkw oder T4, teils mit Schild auf dem Dach.
Wenn diese auf die Haltestelle zu fahren, dann merkt man es erst was sie sind, wenn sie anhalten. Da wäre es unmöglich nach §1 zu ahnden. |
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| Gast_münsterland-radler_* |
18.05.2013, 04:02
Beitrag
#31
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Hallo
Also ich bin mir ziemlich sicher, dass es in einer früheren StVO-Version drinstand. Eventuell ist auch etwas über §20(5) zu konstruieren, denn das Abfahren von einer gekennzeichneten Haltestelle kann dem Bus nur dann ermöglicht werden, wenn zuvor seine Anfahrt an die Haltestelle gewährleistet ist. Problematisch wird's nur, wenn doch mal einer stehen bleibt und dann der Busfahrer anfängt zu pöbeln dann wird zurück gepöbelt, dann haut der eine dem andere in die Fresse, die Fahrgäste helfen dem Busfahrer, der Autofahrer ruft seine Freunde an... zack Bürgerkrieg! Als Fahrgast habe ich schon oft zugeparkte Haltestellen gesehen. Da stoppt der Fahrer den Bus halt auf der Fahrbahn und gut ist. |
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18.05.2013, 08:22
Beitrag
#32
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 5124 Beigetreten: 25.08.2008 Wohnort: Wien/Österreich Mitglieds-Nr.: 43905 |
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18.05.2013, 09:00
Beitrag
#33
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 565 Beigetreten: 16.11.2004 Mitglieds-Nr.: 6737 |
Das Vorrecht des ÖPNV-Fahrzeugs an der Haltestelle ergibt sich aus folgenden Sachverhalten:
Insbesondere ist dabei daran zu denken, dass Haltestellen oft zum barrierefreien Anfahren mit sogenannten Sonderborden ausgestattet sind, die Mobilitätsbehinderten den ebenerdigen Einstieg ermöglichen sollen. Ein Haltendes Fahzeug (auch am Rande des Haltestellenbereiches) kann damit bereits eine Behinderung darstellen! |
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| Gast_münsterland-radler_* |
18.05.2013, 18:40
Beitrag
#34
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Als Fahrgast habe ich schon oft zugeparkte Haltestellen gesehen. Da stoppt der Fahrer den Bus halt auf der Fahrbahn und gut ist. So gut ist es nicht, die Kombination aus Niederflurbus und Randstein ist in vielen Fällen sinnvoll. Klar, gut ist es nicht wirklich. Aber sofern keine mobilitätseingeschränkten Menschen zusteigen, in der Situation vor Ort erstmal die beste Lösung. Jedenfalls ist sie besser, als die Haltestelle auszulassen und zu überspringen wegen mangelnder Nutzbarkeit. |
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19.05.2013, 11:29
Beitrag
#35
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4350 Beigetreten: 14.03.2004 Wohnort: Ratingen Mitglieds-Nr.: 2294 |
Das Vorrecht des ÖPNV-Fahrzeugs an der Haltestelle ergibt sich aus folgenden Sachverhalten: [...] Insbesondere ist dabei daran zu denken, dass Haltestellen oft zum barrierefreien Anfahren mit sogenannten Sonderborden ausgestattet sind, die Mobilitätsbehinderten den ebenerdigen Einstieg ermöglichen sollen. Ein Haltendes Fahzeug (auch am Rande des Haltestellenbereiches) kann damit bereits eine Behinderung darstellen! Das überzeugt mich aber noch nicht. Ich sehe alle Punkte ein, allerdings sehe ich trotzdem keine rechtliche Grundlage dafür. Was sinnvoll ist und nicht ist erst mal zweitrangig (zumindest hier im Forum wenn wir drüber diskutieren). -------------------- Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 13.11.2025 - 14:17 |