... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Reply to this topicStart new topic
> Halten an Bushaltestellen, Muss ich mich verdünnisieren, wenn ein Bus kommt?
NMY
Beitrag 17.05.2013, 12:09
Beitrag #1


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1674
Beigetreten: 04.08.2004
Mitglieds-Nr.: 4740



    
 
Aus Anlass der Diskussion im Thread nebenan habe ich eine Frage zum Halten an Bushaltestellen.
An einer markierten Bushaltestelle (Zeichen 224) darf man nicht parken, das ist klar. Halten ist also offenbar erlaubt. Was passiert nun, wenn ich in meinem PKW dort halte und von hinten ein Bus ankommt, der an der betreffenden Haltestelle Fahrgäste ein- und aussteigen lassen möchte. In einem solchen Fall würde ich zusehen, dass ich mich umgehend aus dem Staub machen (nicht zu Fuß, mit dem Auto, natürlich rolleyes.gif ). Aber; außer dem gMv und einer anerzogenen Höflichkeit, was zwingt mich, meinen Platz vor Ablauf der 3 Minuten Haltezeit zu verlassen? Weder in §12 Halten und Parken, noch in § 20 Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse oder im Text zum Vz. 224 in der Anlage 2 finde ich einen Hinweis auf eine Art Vorrecht für Busse an Haltestellen. Habe ich etwas übersehen? Muss auf §1 zurückgestellt werden? Oder gibt es einfach kein Vorrecht eines Linien- oder Schulbusses, seine designierten Haltestellen benutzen zu können?
PS: Keine Angst, ich plane nicht, mein höfliches Verhalten abzulegen - egal wie die Antwort auf meine Frage aussieht...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
MrMurphy
Beitrag 17.05.2013, 12:25
Beitrag #2


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5160
Beigetreten: 27.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6966



Hallo,

ja, wenn ein Bus kommt musst du verschwinden.

Gruss

MrMurphy
Go to the top of the page
 
+Quote Post
amfa
Beitrag 17.05.2013, 12:29
Beitrag #3


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4350
Beigetreten: 14.03.2004
Wohnort: Ratingen
Mitglieds-Nr.: 2294



Und wo steht das?
Ich meine sowas auch mal gelesen zu haben, finde aber keinen passenden Gesetzestext.


--------------------
Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
reckoner
Beitrag 17.05.2013, 12:46
Beitrag #4


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1390
Beigetreten: 20.11.2012
Mitglieds-Nr.: 66368



Hallo,

ich möchte die Frage mal ein wenig erweitern: Mancherorts gibt es bekanntlich direkt an Bushaltestellen noch Entsorgungsmöglichkeiten für Glas und Papier. Die normale Vorgehensweise ist, dass man dort hält, seinen Kofferraum entsorgt (besser vielleicht nur den Inhalt:-) und dann wieder abfährt. Dabei bin ich der Meinung, dass man sein Fahrzeug noch nicht verläßt, wenn man zu den Containern geht (sonst wäre es ja sofort Parken).

Wie ist das nun, wenn direkt hinter mir ein Bus kommt? Darf ich meine Tätigkeit abschließen oder muss ich sofort Platz machen?

Mir ist übrigens keine Gesetzesgrundlage dafür bekannt, dass man überhaupt Platz machen muss, aber vielleicht klärt uns MrMurphy ja noch auf.

Stefan
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 17.05.2013, 12:51
Beitrag #5


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Man kann es über den Gummi-§ 1 StVO herleiten. Ich selbst würde ein Platzmach-Gebot aber verneinen, wenn man selbst einen guten Grund zum dortigen halten hat, also nicht mutwillig blockiert, und auch nicht einfach 10m vorsetzen kann.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 17.05.2013, 12:52
Beitrag #6


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Das ist richtig, dass man oft meint, was gelesen zu habe, von dem das Bauchgefühl richtigerweise sagt, es sei so.

Ich habe also gerade mal in einer etwas älteren StVO nachgeschaut, aber da stand es auch nicht drin, und aus dem Kommentar "Hentschel" ergibt sich, dass die Pflicht, Busse nicht zu behindern, aus § 1 StVO hergeleitet wird. wavey.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
BayerMUC
Beitrag 17.05.2013, 13:16
Beitrag #7


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 280
Beigetreten: 07.04.2007
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 30407



Zitat (Mitleser @ 17.05.2013, 13:51) *
Ich selbst würde ein Platzmach-Gebot aber verneinen, wenn man selbst einen guten Grund zum dortigen halten hat, also nicht mutwillig blockiert, und auch nicht einfach 10m vorsetzen kann.


Welch ein Grund wäre das denn?


--------------------
Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 17.05.2013, 13:39
Beitrag #8


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



  • der besagte Altpapiercontainer
  • die sich gerade die Treppen runterquälende und danach einsteigende Oma
  • das laufende Telefonat
  • der Blick auf die Haltestellenaushänge
  • ...
Go to the top of the page
 
+Quote Post
reckoner
Beitrag 17.05.2013, 13:46
Beitrag #9


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1390
Beigetreten: 20.11.2012
Mitglieds-Nr.: 66368



Hallo,

Zitat
Welch ein Grund wäre das denn?
Die Nachfrage ging zwar nicht an mich, aber trotzdem mal ein paar Ideen:

- die schon von mir angesprochene Entsorgung von Wertstoffen
- das Aussteigenlassen einer Person (OK, dauert vermutlich nur ein paar Sekunden)
- telefonieren (darf man ja bekanntlich nicht - ohne Freisprecheinrichtung - während des Fahrens, also bietet sich eine Bushaltestelle geradezu an)

Etwas paradox wäre aber das Warten auf eine Person, die mit dem Bus kommt. laugh2.gif

Stefan
Go to the top of the page
 
+Quote Post
CvR
Beitrag 17.05.2013, 13:52
Beitrag #10


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7619
Beigetreten: 27.01.2005
Mitglieds-Nr.: 8053



Zitat (rapit @ 17.05.2013, 12:52) *
und aus dem Kommentar "Hentschel" ergibt sich, dass die Pflicht, Busse nicht zu behindern, aus § 1 StVO hergeleitet wird. wavey.gif

think.gif Aber kann ein absolut der StVO entsprechendes Verhalten überhaupt eine Behinderung im Sinne des §1 StVO darstellen? think.gif

Wenn die Bushaltestelle gerade legal (!) besetzt ist, dann muss der Bus eben verkehrsbedingt warten. Warum sollte da ein PKW, der ordnungsgemäß an einer Bushaltestelle hält problematischer sein als ein anderer dort haltender Bus? Sicher, der Bus wird durch ein haltendes Fahrzeug behindert. Aber das allein ist ja für einen Verstoß gegen §1 StVO gar nicht ausreichend: Es muss mehr als den Umständen nach unvermeidbar behindert werden. Es ist aber unvermeidbar, dass während eines legalen Haltemanövers andere Fahrzeuge daran gehindert werden, an derselben Stelle zu halten. Dagegen, dass da zur selben Zeit nur ein Fahrzeug hinpasst kann man nunmal nichts tun. Es ist ein absoluter, der Geometrie von Strasse und beteiligten Fahrzeugen entlehnter Sachverhalt.


--------------------
"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
Go to the top of the page
 
+Quote Post
BayerMUC
Beitrag 17.05.2013, 14:04
Beitrag #11


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 280
Beigetreten: 07.04.2007
Wohnort: München
Mitglieds-Nr.: 30407



Hallo Mitleser und reckoner,

danke für die Beispiele. Ich würde allerdings keine der genannten Tätigkeiten als zwingend an der Haltestelle zu erledigen sehen, bis auf die gehbehinderte Oma, wenn sie direkt an der Haltestelle wohnt.
Alles in allem wohl eher ein theoretisches Problem.




--------------------
Woher soll ich wissen, was ich denke, bevor ich gehört habe, was ich sage?
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Nerari
Beitrag 17.05.2013, 14:08
Beitrag #12


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6520
Beigetreten: 03.11.2005
Mitglieds-Nr.: 14317



Zitat (BayerMUC @ 17.05.2013, 15:04) *
..... bis auf die gehbehinderte Oma, wenn sie direkt an der Haltestelle wohnt.


Wobei ...
Zitat (Mitleser @ 17.05.2013, 14:39) *
....die sich gerade die Treppen runterquälende und danach einsteigende Oma

von ihrer Wohnung bis zum Auto samt Einsteigen maximal 3 Minuten benötigen darf rolleyes.gif



Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 17.05.2013, 14:11
Beitrag #13


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Zitat (BayerMUC @ 17.05.2013, 15:04) *
Ich würde allerdings keine der genannten Tätigkeiten als zwingend an der Haltestelle zu erledigen sehen, bis auf die gehbehinderte Oma, wenn sie direkt an der Haltestelle wohnt.
Es muss ja nicht zwingend dort erfolgen, aber es ist unstreitig legal solange niemand (=Linienbus) behindert wird. Die Frage ist nur, ob man wegen dem Gummi-§ sein bis dato legales Handeln abbrechen muss.
Hätte der Normgeber einen unbedingten Platzanspruch des Linienverkehrs vorgesehen, so hätte er es problemlos in die StVO aufnehmen können und mMn müssen. Hat er aber nicht.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Schorsch
Beitrag 17.05.2013, 14:12
Beitrag #14


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7933
Beigetreten: 16.03.2005
Mitglieds-Nr.: 8842



Dass man das Fahrzeug nicht verlassen darf, lässt sich doch nur so interpretieren, dass man ständig bereit sein muss, das Fahrzeug umgehen zu entfernen, wenn man behindert. Beispielsweise darf auch niemand 3 Minuten lang eine Ausfahrt blockieren, wenn jemand ein- oder ausfahren will.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
amfa
Beitrag 17.05.2013, 14:13
Beitrag #15


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4350
Beigetreten: 14.03.2004
Wohnort: Ratingen
Mitglieds-Nr.: 2294



Ich glaube ich weiß wieder wo ich das mal gelesen hab:

http://www.fahrschule.de/fragenkatalog/dt....12&ID=60215

Diese Theoriefrage jedenfalls sagt das ein Bus nicht behindert werden darf.


--------------------
Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Nerari
Beitrag 17.05.2013, 14:16
Beitrag #16


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6520
Beigetreten: 03.11.2005
Mitglieds-Nr.: 14317



Zitat (Mitleser @ 17.05.2013, 15:11) *
...., so hätte er es problemlos in die StVO aufnehmen können und mMn müssen.....


Das ist richtig. Er denkt halt nicht so wie die Teilnehmer des VP. Und es zeigt, dass in der Praxis wohl keine nennenswerten Probleme diesbezüglich auftreten.

Die Bezeichnung "Bushaltestelle" impliziert ja, dass dieser Ort primär für ebensolche bestimmt ist und andere VT dort maximal geduldet werden, und zwar so lange, wie kein Bus dort halten will.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 17.05.2013, 14:21
Beitrag #17


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Beim Taxenstand hat man vor ein paar Jahren extra das Vz geändert, um den Platz für freizuhalten. Bei der Haltestelle hat man darauf, oder auf die einfacherer Textanpassung, verzichtet.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
NMY
Beitrag 17.05.2013, 14:39
Beitrag #18


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1674
Beigetreten: 04.08.2004
Mitglieds-Nr.: 4740



Zitat (Nerari @ 17.05.2013, 15:16) *
Und es zeigt, dass in der Rpaxis wohl keine nennenswerten Probleme diesbezüglich auftreten.

Das sehe ich auch so. If it ain't broke, don't fix it.
Mir reicht der gefühlte Zwang, eine Haltestelle zu räumen, auch weiterhin. Ich habe auch noch nie beobachtet, dass ein Autofahrer seine "ihm zustehende" Haltezeit ausgenutzt hat, wenn er einen Bus im Rückspiegel hat. Schön, wenn Sachen auch mal funktionieren, ohne dass es angeordnet ist.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
amfa
Beitrag 17.05.2013, 14:45
Beitrag #19


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4350
Beigetreten: 14.03.2004
Wohnort: Ratingen
Mitglieds-Nr.: 2294



Problematisch wird's nur, wenn doch mal einer stehen bleibt und dann der Busfahrer anfängt zu pöbeln dann wird zurück gepöbelt, dann haut der eine dem andere in die Fresse, die Fahrgäste helfen dem Busfahrer, der Autofahrer ruft seine Freunde an... zack Bürgerkrieg!

biggrin.gif

Ne im ernst, der Gesetzgeber hat wenn ich das richtig sehe dem ÖPNV keinerlei besonderen Rechte für Haltestellen gegeben.
Somit dürfen alle Verkehrsteilnehmer den Bereich um eine Haltestelle gleichberechtigt nutzen. (mal abgesehen von Endhaltestelle wobei ich das nicht ganz schlüssig finde).


--------------------
Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Leroy
Beitrag 17.05.2013, 16:00
Beitrag #20


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 750
Beigetreten: 03.02.2007
Wohnort: Gelsenkirchen-Buer
Mitglieds-Nr.: 28164



Zitat (amfa @ 17.05.2013, 15:45) *
Somit dürfen alle Verkehrsteilnehmer den Bereich um eine Haltestelle gleichberechtigt nutzen.


Und natürlich dem Parkverbot 15m vor und hinter dem Schild... wink.gif Und wenn die Hst. auf einer Busspur liegt - da darfst du nicht mal halten. thread.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Schorsch
Beitrag 17.05.2013, 16:07
Beitrag #21


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7933
Beigetreten: 16.03.2005
Mitglieds-Nr.: 8842



Zitat (amfa @ 17.05.2013, 15:45) *
Ne im ernst, der Gesetzgeber hat wenn ich das richtig sehe dem ÖPNV keinerlei besonderen Rechte für Haltestellen gegeben.

Da muss der Busfahrer wohl weiterfahren, auch wenn die Fahrgäste es nicht schaffen, innerhalb von 3 Minuten aus- und einzusteigen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 17.05.2013, 16:11
Beitrag #22


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Zitat (Leroy @ 17.05.2013, 17:00) *
wenn die Hst. auf einer Busspur liegt - da darfst du nicht mal halten. thread.gif

doch. Du darfst nur nicht hinfahren, um da zu halten, aber verboten ist nur das "Fahren" auf der Busspur tongue.gif

Zwar ist der Text zu VZ 245 jetzt leicht geändert, es steht nicht mehr drin "...dürfen nicht befahren...", aber das Nutzungsverbot gilt jetzt nach aktueller Formulierung nur für den "Fahrverkehr", und das ist definitiv kein ruhender Verkehr...


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
ukr
Beitrag 17.05.2013, 16:15
Beitrag #23


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 13169
Beigetreten: 01.10.2007
Mitglieds-Nr.: 37208



Und da reden wir noch nicht über die Tatsache, dass viele Busspuren gar keine sind. whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Leroy
Beitrag 17.05.2013, 16:17
Beitrag #24


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 750
Beigetreten: 03.02.2007
Wohnort: Gelsenkirchen-Buer
Mitglieds-Nr.: 28164



Zitat (rapit @ 17.05.2013, 17:11) *
Zitat (Leroy @ 17.05.2013, 17:00) *
wenn die Hst. auf einer Busspur liegt - da darfst du nicht mal halten. thread.gif

doch. Du darfst nur nicht hinfahren, um da zu halten, aber verboten ist nur das "Fahren" auf der Busspur tongue.gif

Zwar ist der Text zu VZ 245 jetzt leicht geändert, es steht nicht mehr drin "...dürfen nicht befahren...", aber das Nutzungsverbot gilt jetzt nach aktueller Formulierung nur für den "Fahrverkehr", und das ist definitiv kein ruhender Verkehr...


Aber um darauf zu halten, muss sie befahren werden... wink.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
amfa
Beitrag 17.05.2013, 16:23
Beitrag #25


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4350
Beigetreten: 14.03.2004
Wohnort: Ratingen
Mitglieds-Nr.: 2294



Kann mich ja auch von nem Abschleppunternehmen mit nem kran da hinstellen lassen wink.gif

@Leroy:

Ich sag ja gleichberechtigt: Heißt jeder darf da halten aber niemand parken.
Und ich muss auch dem Bus kein Platz machen.
Busse haben keine Sonderrechte, was dem Sinn eigentlich natürlich widerspricht, aber das wäre ja nicht die einzige Stelle der StVO in der Sinn und Verstand
eher Randerscheinungen sind wink.gif


--------------------
Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Schorsch
Beitrag 17.05.2013, 16:30
Beitrag #26


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7933
Beigetreten: 16.03.2005
Mitglieds-Nr.: 8842



In der StVO wird nicht ohne Grund zwischen Parkverbot und eingeschränktem Haltverbot unterschieden. Im ersten Fall muss man beim Fahrzeug bleiben, um es bei Behinderung unverzüglich entfernen zu können. Im anderen Fall darf man es verlassen weil man auch bei Behinderung mind. 3 min. halten darf und zum Beladen und Einsteigen sogar länger.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Nerari
Beitrag 17.05.2013, 16:31
Beitrag #27


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 6520
Beigetreten: 03.11.2005
Mitglieds-Nr.: 14317



Zitat (Schorsch @ 17.05.2013, 17:07) *
...wenn die Fahrgäste es nicht schaffen, innerhalb von 3 Minuten aus- und einzusteigen.


Analog zur Regelung des Zeichen 286 gelten die 3 Minuten nicht, wenn ein- oder ausgestiegen wird....
Go to the top of the page
 
+Quote Post
haidi
Beitrag 17.05.2013, 16:36
Beitrag #28


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5124
Beigetreten: 25.08.2008
Wohnort: Wien/Österreich
Mitglieds-Nr.: 43905



Wenn jemand schon unbedingt in der Bushaltestelle stehen will, dann soll er sich möglichst weit vorne hinstellen, der Busfahrer kann schlecht um ein FAhrzeug herum zum Fahrbahnrand fahren (weil er ziemlich flach zufahren muss), aber viel leichter um das FAhrzeug herum wegfahren.

Hannes
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Schorsch
Beitrag 17.05.2013, 16:58
Beitrag #29


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7933
Beigetreten: 16.03.2005
Mitglieds-Nr.: 8842



Zitat (Nerari @ 17.05.2013, 17:31) *
Zitat (Schorsch @ 17.05.2013, 17:07) *
...wenn die Fahrgäste es nicht schaffen, innerhalb von 3 Minuten aus- und einzusteigen.


Analog zur Regelung des Zeichen 286 gelten die 3 Minuten nicht, wenn ein- oder ausgestiegen wird....

Das gilt fürs eingeschr. Haltverbot, wo das Parken zum Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen erlaubt ist.

Zitat
§12(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mungo
Beitrag 17.05.2013, 19:05
Beitrag #30


Mitglied
******

Gruppe: Validating
Beiträge: 804
Beigetreten: 25.03.2008
Wohnort: Trebbichau a.d.Fuhne
Mitglieds-Nr.: 40970



Hier in der Gegend fahren sogenannte Anrufbusse, das sind normale Pkw oder T4, teils mit Schild auf dem Dach.
Wenn diese auf die Haltestelle zu fahren, dann merkt man es erst was sie sind, wenn sie anhalten.
Da wäre es unmöglich nach §1 zu ahnden.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 18.05.2013, 04:02
Beitrag #31





Guests






Hallo

Also ich bin mir ziemlich sicher, dass es in einer früheren StVO-Version drinstand.

Eventuell ist auch etwas über §20(5) zu konstruieren, denn das Abfahren von einer gekennzeichneten Haltestelle kann dem Bus nur dann ermöglicht werden, wenn zuvor seine Anfahrt an die Haltestelle gewährleistet ist.

Zitat (amfa @ 17.05.2013, 15:45) *
Problematisch wird's nur, wenn doch mal einer stehen bleibt und dann der Busfahrer anfängt zu pöbeln dann wird zurück gepöbelt, dann haut der eine dem andere in die Fresse, die Fahrgäste helfen dem Busfahrer, der Autofahrer ruft seine Freunde an... zack Bürgerkrieg!

biggrin.gif

Als Fahrgast habe ich schon oft zugeparkte Haltestellen gesehen. Da stoppt der Fahrer den Bus halt auf der Fahrbahn und gut ist.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
haidi
Beitrag 18.05.2013, 08:22
Beitrag #32


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5124
Beigetreten: 25.08.2008
Wohnort: Wien/Österreich
Mitglieds-Nr.: 43905



Zitat (münsterland-radler @ 18.05.2013, 05:02) *
Als Fahrgast habe ich schon oft zugeparkte Haltestellen gesehen. Da stoppt der Fahrer den Bus halt auf der Fahrbahn und gut ist.


So gut ist es nicht, die Kombination aus Niederflurbus und Randstein ist in vielen Fällen sinnvoll.

Hannes
Go to the top of the page
 
+Quote Post
jor
Beitrag 18.05.2013, 09:00
Beitrag #33


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 565
Beigetreten: 16.11.2004
Mitglieds-Nr.: 6737



Das Vorrecht des ÖPNV-Fahrzeugs an der Haltestelle ergibt sich aus folgenden Sachverhalten:
  • VZ224 kennzeichnet Haltestellen des ÖPNV, damit ist die Zeckbestimmung klar
  • An so gekennzeichneten Haltestellen ist das Parken verboten - es muss beim Halten entsprechend jederzeit die Eingriffsmöglichkeit in das Fahzeug gewährt sein
  • Wird das Fahrzeug bei nahendem ÖPNV-Fzg. nicht entfernt, ist die Nutzung der Haltestelle entsprechen der Zweckbestimmung behindert worden. Daraus ergibt sich zweifelsfrei die Pflicht, das Fahrzeug zu entfernen.
  • Damit kann die Zuwiderhandlung entsprechend §1 gahndet werden.

Insbesondere ist dabei daran zu denken, dass Haltestellen oft zum barrierefreien Anfahren mit sogenannten Sonderborden ausgestattet sind, die Mobilitätsbehinderten den ebenerdigen Einstieg ermöglichen sollen. Ein Haltendes Fahzeug (auch am Rande des Haltestellenbereiches) kann damit bereits eine Behinderung darstellen!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Gast_münsterland-radler_*
Beitrag 18.05.2013, 18:40
Beitrag #34





Guests






Zitat (haidi @ 18.05.2013, 09:22) *
Zitat (münsterland-radler @ 18.05.2013, 05:02) *
Als Fahrgast habe ich schon oft zugeparkte Haltestellen gesehen. Da stoppt der Fahrer den Bus halt auf der Fahrbahn und gut ist.


So gut ist es nicht, die Kombination aus Niederflurbus und Randstein ist in vielen Fällen sinnvoll.

Klar, gut ist es nicht wirklich.

Aber sofern keine mobilitätseingeschränkten Menschen zusteigen, in der Situation vor Ort erstmal die beste Lösung. Jedenfalls ist sie besser, als die Haltestelle auszulassen und zu überspringen wegen mangelnder Nutzbarkeit.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
amfa
Beitrag 19.05.2013, 11:29
Beitrag #35


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 4350
Beigetreten: 14.03.2004
Wohnort: Ratingen
Mitglieds-Nr.: 2294



Zitat (jor @ 18.05.2013, 10:00) *
Das Vorrecht des ÖPNV-Fahrzeugs an der Haltestelle ergibt sich aus folgenden Sachverhalten:
[...]
Insbesondere ist dabei daran zu denken, dass Haltestellen oft zum barrierefreien Anfahren mit sogenannten Sonderborden ausgestattet sind, die Mobilitätsbehinderten den ebenerdigen Einstieg ermöglichen sollen. Ein Haltendes Fahzeug (auch am Rande des Haltestellenbereiches) kann damit bereits eine Behinderung darstellen!


Das überzeugt mich aber noch nicht.
Ich sehe alle Punkte ein, allerdings sehe ich trotzdem keine rechtliche Grundlage dafür.
Was sinnvoll ist und nicht ist erst mal zweitrangig (zumindest hier im Forum wenn wir drüber diskutieren).



--------------------
Wenn du einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hinweist, wird er dankbar sein. Dumme Menschen werden dich beleidigen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post

Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 13.11.2025 - 14:17