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> Polierter Motorradrahmen. Erlaubt!?, Erlischt die BE deswegen?
PKA
Beitrag 25.07.2004, 17:15
Beitrag #1


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Servus!

Hab vor bei meinem Motorrad (Honda CBR 900 RR) den Rahmen, Schwinge und so einiges weiteres über diesen Winter mit der Hand zu polieren bzw zu schleifen und dann zu polieren. Rein optischer Sinn. Hab gehört das deswegen eventuell die Betriebserlaubis erlischt. Hat da einer Erfahrungen mit!? Kann mir das eigentlich nicht vorstellen.

Danke schonmal im Voraus
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Gast_MrMurphy_*
Beitrag 25.07.2004, 18:12
Beitrag #2





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Schweissnähte darfst du nicht wegpolieren, sonst gibts Ärger. Ansonsten kein Problem.
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Stefan Süßmann
Beitrag 26.07.2004, 07:21
Beitrag #3


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Zitat
Schweissnähte darfst du nicht wegpolieren, sonst gibts Ärger. Ansonsten kein Problem.


Das Polieren von nicht werkseitig polierten Teilen ist unzulässig und stellt einen Totalschaden am polierten Teil dar !!!!


mfg

Stefan
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Gast_Biker_*
Beitrag 26.07.2004, 08:12
Beitrag #4





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[QUOTE]Das Polieren von nicht werkseitig polierten Teilen ist unzulässig und stellt einen Totalschaden am polierten Teil dar !!!![QUOTE]

kannst Du das auch aus technischer Sicht begründen???

Ein Bauteil mit glatten Oberflächen, die keine Kerbwirkung mehr darstellen, hat gegenüber einem Bauteil mit rauher Oberfläche eine höhere Festigkeit. Aus diesem Grunde werden hochbelastete Bauteile teilweise während der Fertigung poliert.

Und wenn sie dann nicht so hoch beansprucht, sind aus Kostengründen auch nicht.

Wer diesen Arbeitsgang ausführt hat auf das Ergebnis keinen Einfluß, solange wirklich nur die Oberfläche geglättet und Wandstärken oder Schweißnähte in unzulässiger Weise geschwächt werden.
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Gast_Gast_PKA_*
Beitrag 26.07.2004, 11:14
Beitrag #5





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Tja, was denn nun!? Darf ich anfangen zu polieren oder nich? Das mit den Schweißnähten wußte ich schon aber wie sieht es unter anderem mit Schwinge, Rahmen (Ausnahme der Nähte wie erwähnt) und der Felgen aus!? Schließlich ist der Winter lang und da kann ich schmiergeln.
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Stefan Süßmann
Beitrag 26.07.2004, 11:41
Beitrag #6


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Zitat
Nachträgliches Verchromen, Vernickel, Eloxieren und Polieren von Motorradrahmen, -schwingen, Rädern und sonstigen Fahrwerksbauteilen
Stichwort:
Motorradrahmen; Rahmen; Fahrzeugrahmen; Polieren; Motorrad; Schwinge; Verchromen; Vernickeln; Eloxieren; Rad; Räder

-


Das nachträgliche Verchromen, Vernickeln oder Eloxieren von Motorradrahmen, -schwingen, Rädern und sonstigen Fahrwerksbauteilen ist grundsätzlich unzulässig, da dadurch eine Versprödung des Materialgefüges stattfindet oder zumindest nicht ausgeschlossen werden kann.

Für das nachträgliche Polieren von Fahrzeugrahmen, Schwingen und sonstigen Fahrwerksbauteilen erteilen die Motorradhersteller in der Regel keine Freigabe, da beim Polieren ein Materialabtrag stattfindet (besonders im Bereich der Schweißnähte), und bei mangelhafter Schutzschicht eine nachträgliche Oxidation einsetzt.
 
Polierte Fahrzeugrahmen werden daher bei der Untersuchung gemäß § 29 der StVZO als "EM" (erheblicher Mangel) eingestuft.
 
Sollte eine Herstellerfreigabe für das Polieren von Fahrzeugrahmen vorliegen, so müssen grundsätzlich folgende Bedingungen erfüllt sein und sind vom Prüfingenieur entsprechend zu überprüfen:
 
fachlich einwandfreie Arbeit
Materialabtrag vernachlässigbar gering, so daß Gestaltfestigkeit des Rahmens erhalten bleibt
Zum Oxidationsschutz muß eine Schutzschicht auf die polierten Flächen aufgetragen sein (z.B. Klarlack)



Das habe ich gerade mal gegoogelt.

Es gibt derartige Prüfanweisungen.


mfg

Stefan
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Gast_biker_*
Beitrag 26.07.2004, 12:17
Beitrag #7





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Zitat
Das nachträgliche Verchromen, Vernickeln oder Eloxieren von Motorradrahmen, -schwingen, Rädern und sonstigen Fahrwerksbauteilen ist grundsätzlich unzulässig, da dadurch eine Versprödung des Materialgefüges stattfindet oder zumindest nicht ausgeschlossen werden kann.


das klingt ja einleuchtend

Zitat
Polierte Fahrzeugrahmen werden daher bei der Untersuchung gemäß § 29 der StVZO als "EM" (erheblicher Mangel) eingestuft.


interessant wäre hier zu wissen, von wem diese Prüfanweisung kommt. und ausserdem wird dort ja auch schon eingeschränkt bezüglich Materialwandstärken usw.

Prüfanweisungen sind allerdings kein für alle verbindliches Gesetz sondern Arbeitsanweisengen wie sie in vielen Betrieben erlassen werden.

Ein Tip: immer mit schön dreckigen Moped rumfahren, dann kommt keiner auf die Idee hier könnte etwas unzulässig poliert sein.
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PKA
Beitrag 26.07.2004, 21:06
Beitrag #8


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Klar! Und deswegen polier ich die Kiste damit es keiner sieht und ich ständig mit nem dreckigen Mopped rumgurke. Na Klasse...... laugh.gif

Spaß beiseite, war heute beim TüV Nord bei uns in der Ecke und dort waren die regelrecht Ahnungslos. Ich soll morgen nochmal wiederkommen aber der meinte solange ich nicht Hand an die Schweißnähte lege ist das doch eigentlich kein Thema.

Na hoffentlich bleibt der morgen dabei.

Desweiteren war ich heute bei nem großen Motorradhändler und hab mich mal kundig gemacht was ich überhaupt bei meine Mopped alles so machen könnte ohne Ärger zu bekommen. Der meinte, heutzutage sollte ich am besten alles so lassen wie es ist. Ich darf nichtmal die Verkleidung abbauen, sonst müßte ich die austragen lassen was bei solch Leistungsstarken Maschinen nicht mehr möglich sei aufgrund der Höchstgeschwindigkeit und Fahrstabilität. Tja, womit mein Umbau wohl abgehakt wäre und ich weiterhin Originalschrott fahre........
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Gast_biker_*
Beitrag 27.07.2004, 21:27
Beitrag #9





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Lass dich nicht entmutigen.

Änderungen an Fahrzeugen sind nicht ungewöhnlich und legal. es gibt verschiedene Gründe etwas zu verändern.

Nutzfahrzeuge werden speziellen Transportaufgaben angepasst und Motorräder und Pkw werden vom Serienzustand abweichend verändert und sei es um die Individualität der Persönlichkeit des Besitzers zu demonstrieren - und dieses ist in keinster Weis wertend gemeint.

Was dabei herauskommt weicht oft mehr oder weniger stark vom Geschmack der Allgemeinheit ab oder es setzt neue Trends, die fast schon wieder paradox sind wie in Serie gebaute Chopper.

Wie Fahrzeuge beschaffen sein müssen, das schreibt die Strassenverkehrszulasssungsordnung (StVZO) und die ECE Regelungen vor, Die StVZO findest du auf dieser Website unter Gesetze. Interessant sind die §§ ab §30, die sog. Bauvorschriften. Diese lassen eine Menge Spielraum für Individualität. Schöne Beispiele findust du in Zeitschriften wie Bikers Live.

Bevor du eine Umbau planst solltest du dich mit den Bauvorschriften auseinandersetzen. Hierzu gibt es auch noch Richtlinien, die kann man z.B. beim Beck oder Kirschbaum Verlag als Loseblattsammlund kaufen, die alledings recht teuer ist.

Wenn du einen aufwändigeren Umbau planst kann sich der Kauf durchaus lohnen, denn du wirst immer wiederauf Leute treffen, die ihren eigenen dem der Allgemeinheit angepassten Geschmack für Gesetz halten und dir sagen, dieses oder jenes sei verboten und führe unweigerlich zum Erlöschen der BE.

Glaub diese erst, wenn du es selbst nachgelesen hast.

Beim Polieren von sicherhaitsrelevanten Teilen darf natürlich die materialstärke nich so geschwächt werden, dass diese ihre Aufgabe nicht mehr erfüllen können und wenn man es sehr falsch macht kann diese natürlich auch passieren. Aber um diese zu wissen braucht man kein Gesetz oder irgendwelche Richtlinien sonder gesunden Menschenverstand.

Letztendlich muss ein Umbau meistens in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Hierzu solltest du dich rechtzeitig mit einem aaS des TÜV in Verbindung der setzen. Der TÜV Nord hat eine recht informative Website, wo du einen Spezialisten für Motorräder findest.

Aber erwarte hier nichts Unmögliches, je nachdem was du verändert hast, sind Berechnungen, Messungen und Versuche notwendig, die natürlich Geld kosten.

Ein kleines Beispiel: ein Bekannter hatte eine Hinterradschwinge selbst gebaut, die (nicht beim TÜV Nord) problemlos eingetragen wurde, da ein erfahrener Sachverständiger erkennt, ob diese ausreichen dimensioniert ist im Vergleich zum, Original und ob genug Freigang zu anderen Teile besteht usw....

Ein Tombstone Rücklicht ohne Prüfzeichen wollte man ihm allerdings nicht eintragen, weil Leuchten ohne Prüfzeichen nicht zulässig sind es keinen Grund gibt, warum die Verwendung eines Rücklicht mit Prüfzeichen nicht zumutbar wäre
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Gast_Gast_PKA_*
Beitrag 27.07.2004, 22:29
Beitrag #10





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Danke Biker. Über die Gesetze weiß ich auch etwas beruflich bedingt Bescheid.

Leider ist halt direkt darüber nichts gesetzlich festgehalten.

War heute wieder beim TüV Nord, der hat mir 2 Rundschreiben vorgelegt.
Im ersten war davon der Rede das das polieren der Schwinge, Rahmen, Felgen usw zulässig und ohne Probleme ist und im 2. stand, das das ab diesem Jahr nur noch über Freigaben der Hersteller geht. Es wurden auch konkret welche benannt die das generell nicht mehr machen. (Kawa, Suzi und Yamaha). Desweiteren wurde Honda erwähnt, die für einen polierten Rahmen, Schwinge usw Freigaben erteilen, wenn:

fachlich einwandfreie Arbeit
Materialabtrag vernachlässigbar gering, so daß Gestaltfestigkeit des Rahmens erhalten bleibt
Zum Oxidationsschutz muß eine Schutzschicht auf die polierten Flächen aufgetragen sein (z.B. Klarlack)


Der Sachverständige allerdings wollte sich diesen Schuh nicht anziehen und hat mich zu nem Vertragshändler geschickt der sich dann damit auseinandersetzen soll denn schließlich weiß er nicht wieviel Material durch das polieren abgetragen wird.

Also auf Deutsch: Er müßte vorm dem Polieren die Wandstärke messen und danach und da er das nicht kann trägt er das nicht ein und überläßt das den Herstellern die eine Freigabe erteilen sollen.
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Gast_Biker_*
Beitrag 28.07.2004, 07:26
Beitrag #11





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Zitat
Über die Gesetze weiß ich auch etwas beruflich bedingt Bescheid.

Leider ist halt direkt darüber nichts gesetzlich festgehalten.


ich kann mir nicht vorstellen, das es selbst in Deutschland mal ein spezielles "Gesetz über das Polieren von Motorradrahmen" geben wird.

Es gibt den Beispielkatalog zu §19,2 der StVZO aber dort findet man -noch- nichts über das Polieren von Fahrzeugteilen.

Es müsste auch erstmal eine eindeutige Definition geben, was mit Polieren gemeint ist.

Ein Beispiel: Tauchrohre von Motorradgabeln sind meist mit Klarlack überzogen. dieser wird mit der Zeit unansehnlich und reisst stellenweise ein. An diesen Stellen korrodiert das Aluminium.

Aus diesem Grund wird kein Prüfer bei einer Hauptuntersuchung eine Plakette verweigern.

Um den Zustand optisch aufzubessern und um die Haltbarkeit zu erhöhen wird der Klarlack mit Nitroverdünnung und Stahlwolle entfernt, die Korrosionsnarben mit 600er Schleifpapier geglättet das Ganze mit einem Alu Pflegemittel poliert......


Und jetzt soll die BE erloschen sein????
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Sachse
Beitrag 28.07.2004, 16:23
Beitrag #12


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Jeder ordentlich ausgebildeter und wissender Prüfer wird dir die HU-Plakette verweigern, ohne Freigabe vom Herst..

und es wird nach §29 die "Vorschriftsmäßigkeit" geprüft. whistling.gif


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Gast_Biker_*
Beitrag 28.07.2004, 21:58
Beitrag #13





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Zitat
und es wird nach §29 die "Vorschriftsmäßigkeit" geprüft


kannst du mal näher erläutern, was du damit meinst?

was soll daran "unvorschriftsmäßig" sein?

Aus welchem Grunde besteht hier eine Gefährdung anderer VT, die die BE zum Erlöschen bringt?

welche "Vorschrift" (Qellenangabe) meinst du?

Fragen über Fragen...........

denn dann würde wohl ein Großteil der gut gepflegten Motorräder mit einem Alter über 10 jahre keine Plakette mehr bekommen
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Sachse
Beitrag 02.08.2004, 14:08
Beitrag #14


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der Herst. hat in seiner ABE od. EG-BE das Fahrzeug genau beschrieben und leider hat dabei keiner od. bis auf einige wenige, seine Rahmen- und Felgenbauteile poliert angegeben.

Das gehört z.b. zur "Vorschriftsmäßigkeit"

oder anderes Beispiel: "...Kabel hängen lose im Fußraum, am Lenker " , od. "Lederstreifen am Lenkerende", u.s.w.


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Gast_Biker_*
Beitrag 02.08.2004, 21:23
Beitrag #15





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beim Polieren wird die Werkstückoberfläche im Hundertstel bis Tausendstel mm Bereich abgetragen (600er Schleifpapier) danach wird die Oberfläche verdichtet um den Hochglanzeffekt zu erreichen.

Damit die BE eines fahrzeugs erlischt, muss durch eine willentliche Veränderung ein Zustand herbeigeführt werden, der eine Gefährdung anderer VT bewirkt.

Wie kann eine hochglänzende Oberfläche, von der es an einigen Fahrzeugen mehrere gibt zu einer Gefährdung anderer VT führen?

Durch Blendung? wohl kaum!!!

seitens des Gesetzgebers ist hierzu auch nichts gesagt.

Es ist sicherlich möglich, wenn extren unfachmännisch ausgeführt, soviel Material wegzuschleifen, das ein Bateil unzulässig geschwächt wird. Aber kann man dieses von vorne herein unterstellen?

Dieses wäre ja fast so (der Vergleich mag vieleicht etwas hinken) als wenn man jedem, der nach Mitternacht auf der Straße angetroffen wird, unterstellen würde, er sei auf dem Rückweg von einer Diebestour.

In einer ABE ist es sicherlich nicht möglich, ein Fahrzeug bis ins letze Detail zu beschreiben.

Ich habe hier gerade die ABE eines Motorrades vorliegen, weil ich hier die Betägungselemente der Bremsanlage verändern möchte und dazu brauche ich die Kennwerte der Bremse. Hier ist nichts von der Oberflächenbeschaffenheit von Bauteilen erwähnt.

Für die Bremsanlage würde ich mir allerdings etwas genauere Angaben wünschen.


Zitat
oder anderes Beispiel: "...Kabel hängen lose im Fußraum, am Lenker " , od. "Lederstreifen am Lenkerende", u.s.w.


was hat dieses mit dem Polieren von Bauteilen zu tun? muss ich das verstehen?

aber ich bin auch nur ein Niedersachse
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Sachse
Beitrag 03.08.2004, 09:45
Beitrag #16


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Ich habe nie über das Erlöschen einer BE gesprochen.

Meine Mitteilung bezog sich nur auf den §29 StVZO "Vorschriftsmäßigkeit" und dazu war auch die Aussage "Kabel... "

Hier ein Auszug des BMV und den Rili. der VdTÜV in Bezug auf Änderungen an Rahmenteilen ohne Herstellerfreigabe:

"Bestimmte Oberflächenbehandlungen an Kraftradrahmen, die erkennbar nachträglich vorgenommen worden sind und für die kein ausdrücklicher Nachweis der Zulässigkeit vorliegt, müssen bei HU grundsätzlich als "erheblicher Mangel" eingestuft werden.

Derartige Oberflächenbehandlungen sind:
Verchromen, Vernickeln, sonstige Verfahren mit Wärmeeintrag oder chemische Verfahren, bei denen Auswirkungen auf das Grundmaterial nicht ausgeschlossen werden können,sowie Polieren von Aluminium-Rahmen.
Grundlage der oben gemachten Vorgaben ist die Feststellung (zuletzt durch den AKE), dass die Prüfung derartiger nachträglicher Änderungen nicht zerstörungsfrei durch Inaugenscheinnahme erfolgen kann." blushing.gif


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Gast_Biker_*
Beitrag 03.08.2004, 11:35
Beitrag #17





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ich glaube über dieses Thema kann man noch endlos diskutieren, deswegen werde ich hierzu auch jetzt garantiert das letzte mal posten und das was ich jetzt dazu schreibe ist meine persönliche Meinung.

Zitat
Grundlage der oben gemachten Vorgaben ist die Feststellung (zuletzt durch den AKE), dass die Prüfung derartiger nachträglicher Änderungen nicht zerstörungsfrei durch Inaugenscheinnahme erfolgen kann


Solch ein Trend scheint sich ja in der letzten Zeit insbesondere bei Fahrzeugen zu entwickeln, dass grundsätzlich erstmal alles, was man nicht auf einfache Weise (Inaugenscheinnahme) auf Richtigkeit prüfen kann, als "unvorschriftsmässig" angenommen wird.

Der Grundsatz, das einem Individuum ein Fehlverhalten nachgewiesen werden muss, und nicht umgekehrt man jederzeit in der Lage sein muss, nachzuweisen, das man sich regelkonform verhalten hat, wird hiermit meiner Ansicht nach sehr in Frage gestellt.

Ich hoffe, das sich dieses Prinzip nicht auch noch auf andere Bereiche des täglichen Lebens ausweitet.
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Gast_Gast_Rainer_*
Beitrag 04.08.2004, 17:33
Beitrag #18





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Hi,

wie sieht es denn aus wenn ich (wie bei meinem Bike durchgeführt) den Rahmen (Stahl) Sandstrahle und dann wieder Lackiere. Der TÜV wir und hat auch keine Beanstandung ausgesprochen. weil der neue Lack alles wieder schön ordentlich aussehen lässt.

Aber bei dem beschriebenen Vorgang des Snadstrahlens passiert nichts andere als wie beim Posllieren, es findet ein materialabtrag am Rahmen statt der im 1000sten millimeter bereich liegt. (Wenn manns nicht richtig macht natürlich auch mehr) Der einzige Unterschied ist ich lasse alle unter eine farbigen Lackschicht verschwinden. Warum also nicht pollieren und anschließen Klar Lack. Das Ergebnis der Materialeigenschaften dürfte in beiden Fällen das gleiche sein.

Aber wie heißt es so schön was ich nicht sehe intersiert mich auch nicht !! Schade eigentlich das sich der TÜV in diesem Punkt so pinggelich anstellt.

Dabei könnte man bei pollierten Teilen mit Klarlack Beschädigungen wie Risse, Defekte Schweißnähte oder Dellen viel besser und schneller erkennen.


Gruß
Rainer

PS. Bei einigen Prüfern bekommt man bei einem sachlich geführten Gespräch viele Tipps und auch ausgefallene Dinge eingetragen. Denn unsere TÜV Prüfer sind auch nur Menschen und in der Regel fahren Sie selber ne'n Bike oder Sportwagen, Pick-Up oder so was halt aus dem Rahmen fällt.
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