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> Parkschein verlängern
fern-schnell-gut
Beitrag 23.04.2013, 18:40
Beitrag #1


Neuling


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Hallo,

ich bin derzeit mit meiner Freundin in Hamburg. Wir haben heute den Hafen besichtigt und dazu an den St. Pauli Landungsbrücken unser Auto geparkt.

Wir bezahlten einen Parkschein für 3 Euro und konnten damit 90 Minuten parken bis 11.45 Uhr. Kurz vor Ablauf verlängerten wir. 3 Euro für weitere 90 Minuten. Ich lege den Parkschein neben den anderen sichtbar auf das Armaturenbrett. Als wir zurück kamen ein Hinweiszettel am Scheibenwischer! Ich müsse mit einem Schreiben rechnen wegen Falschparkens, das übliche Getexte! Von Hand schrieb jemand drauf "nicht nachlegen". Gemeint war damit wohl die Verlängerung des Parkscheines.

Nun meine Frage: Ist das rechtens? Der Parkplatz wurde lediglich als Schild mit weißem P auf blauem Untergrund mit dem weißen Zusastzschild "mit Parkschein 8-18 Uhr" gekennzeichnet! Keine Höchstparkdauer wurde gut sichtbar ausgeschildert. Da meine Freundin die Scheine gezogen hat, weiß ich nicht ob auf dem Automat ein Vermerk stand.

Es regt mich auf, wir sind Touristen mit eindeutig ortsfremden Kennzeichen, bezahlen für 180 Minuten Parken die 6 Euro in zwei Teilen.

Wie wäre die Lage, wenn ich direkt 6 Euro eingeworfen hätte?

Was erwartet mich nun? Ist es rechtens?

Morgen sind wir wieder dort und dann schaue ich noch genau auf dem Automat!
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nogel
Beitrag 23.04.2013, 19:23
Beitrag #2


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Zitat (fern-schnell-gut @ 23.04.2013, 19:40) *
Ich lege den Parkschein neben den anderen sichtbar auf das Armaturenbrett.



hmm, vielleicht war das schon der erste Fehler? think.gif Sonst wäre ja niemand dahintergekommen, daß du "verlängert" hast (unabhängig, ob sich das als erlaubt herausstellen sollte oder nicht)?

Bei der Benutzung der Parkscheibe ist das Weiterdrehen ja auch nicht erlaubt....

Nogel
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oscar_the_grouch
Beitrag 23.04.2013, 21:29
Beitrag #3


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gibt es eine festgelegte Nutzungs/Höchstparkdauer dort ?
und ja, um solchen "Problemen" aus dem Weg zu gehen (schon wegen des Argumentes, dass die OA Kraft nicht erkennen kann, welches der richtige/gültige Parkschein ist), legt man immer nur einen aus!
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lutschi
Beitrag 23.04.2013, 21:37
Beitrag #4


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Und was spricht dagegen, einen Parkschein zu kaufen, wegzufahren und dann beim erneuten parken den neuen Parkschein neben den alten zu legen? Das kann doch wirklich keiner nachhalten (außer über die Ventilstellung/Makierung am Reifen evtl).

Kommt halt darauf an, was man sagt oder auch nicht, nachzuweisen dürfte es aber kaum sein.

Gruß Jan
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Cabronito
Beitrag 23.04.2013, 22:25
Beitrag #5


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Zitat (nogel @ 23.04.2013, 20:23) *
Bei der Benutzung der Parkscheibe ist das Weiterdrehen ja auch nicht erlaubt....

Aber auch nur bei einer vorgeschriebenen Höchstparkdauer. Die scheint's beim TE aber auf den ersten Blick nicht zu geben.

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
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Mr.T
Beitrag 23.04.2013, 22:32
Beitrag #6


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Die Höchstparkdauer steht am Parkscheinautomat.


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Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Herrn Schorch
Beitrag 23.04.2013, 23:12
Beitrag #7


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Zitat (fern-schnell-gut @ 23.04.2013, 19:40) *
Wie wäre die Lage, wenn ich direkt 6 Euro eingeworfen hätte?

Bei einer festgelegten Höchstparkdauer sollte dies dann gar nicht möglich sein, der Automat sollte also das Geld nicht annehmen.


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lutschi
Beitrag 24.04.2013, 12:46
Beitrag #8


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Aber erst, wenn sie überschritten wurde... Gilt 1h = 2€ und 3 Stunden darf man maximal stehn, so stellt sich schon die Frage ob 2€ einschmeißen und eine Stunde später die nächsten erlaubt ist, oder ob ich gleich 4€ hätte füttern müssen.

Und dann muß der Automat auch logischerweise auch 6 € annehmen.

Gruß Jan

Der Beitrag wurde von Mr.T bearbeitet: 25.04.2013, 11:25
Bearbeitungsgrund: unnötiges Zitat des Vorposting gelöscht
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Damastor
Beitrag 24.04.2013, 13:29
Beitrag #9


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Der TE hat sein Fahrzeug zwischen dem Nachlegen aber doch eindeutig bewegt. Damit beginnt die Höchstparkdauer von vorne zu laufen, oder?

Solange die Ventilstellung nicht erfasst wurde wäre das meine Antwort wenn da was nachkommt. Ich hab manchmal noch einen Parkschein von vor zwei Wochen daliegen...


--------------------
Viele Grüße!

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ulmi
Beitrag 24.04.2013, 13:38
Beitrag #10


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Zitat (Damastor @ 24.04.2013, 14:29) *
Der TE hat sein Fahrzeug zwischen dem Nachlegen aber doch eindeutig bewegt.


wie kommst Du da drauf?
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Cabronito
Beitrag 24.04.2013, 13:43
Beitrag #11


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Ich wäre für: nicht eindeutig nicht bewegt.

wavey.gif


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Damastor
Beitrag 24.04.2013, 13:47
Beitrag #12


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Zitat (ulmi @ 24.04.2013, 14:38) *
Zitat (Damastor @ 24.04.2013, 14:29) *
Der TE hat sein Fahrzeug zwischen dem Nachlegen aber doch eindeutig bewegt.


wie kommst Du da drauf?

Beweise ihm das Gegenteil whistling.gif


--------------------
Viele Grüße!

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Kai R.
Beitrag 24.04.2013, 14:32
Beitrag #13


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der Anscheinsbeweis (zwei Parkscheine nebeneinander) spricht hier eindeutig gegen den TE. Wenn die Höchstparkdauer überschritten wurde, glaube ich nicht, dass man mit einem Einspruch durchkäme.


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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ichbin
Beitrag 24.04.2013, 19:23
Beitrag #14


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Nach Ablauf des (ersten) Parkscheins muß man seinen Parkplatz räumen und anderen Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit zum Parken einräumen.
Nach einer Fahrt um den Block darf man wieder parken.

Nebenbei: Nach Überschreiten der Parkdauer von nur 20 Minuten werden hier in der Stadt die Fahrzeuge abgeschleppt. Begründung: Man nimmt anderen Fahrzeugen den Parkraum weg.
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janr
Beitrag 24.04.2013, 19:26
Beitrag #15


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Zitat (ichbin @ 24.04.2013, 20:23) *
Nach Ablauf des (ersten) Parkscheins muß man seinen Parkplatz räumen ...
Da würden mich aber mal die entsprechenden §§ interessieren. think.gif


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Es gibt zwei Arten an Menschen.
Die einen haben Stil, die anderen keinen T4


Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt.
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Damastor
Beitrag 25.04.2013, 06:42
Beitrag #16


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Ebenso wie der Beweis, dass er genau das nicht doch getan hat...


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titus22
Beitrag 25.04.2013, 10:25
Beitrag #17


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Zitat (fern-schnell-gut @ 23.04.2013, 19:40) *
Von Hand schrieb jemand drauf "nicht nachlegen"

Mit ist keine TBNR bekannt, die bei einem funktionierenden Parkautomaten und gültigem Parkschein ein Überschreiten der Höchstparkdauer ahndet. Sowas gibt es doch immer nur in Zusammenhang mit Parkscheibe. think.gif
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Speck ftw
Beitrag 25.04.2013, 10:52
Beitrag #18


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Der Bußgeldkatalog sagt:

Zitat
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer geparkt (§ 12 Absatz 2 StVO)


Dabei ist es dann egal, ob man die erlaubte Höchstparkdauer nun mit einer Parkscheibe oder mit einem Parkschein überschreitet.
Auf jedem Parkscheinautomat findet man eine Information zur Höchstparkdauer und man kann nur so viel Geld einwerfen, bis diese erreicht ist.

Parkscheinparkplätze haben wie Parkscheibenparkplätze den Sinn, begrenzten Parkraum für möglichst viele am Verkehr Teilnehmenden offenzuhalten.



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Die Ampel ist ein grünes Wesen, das beim Näherkommen rot wird.
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titus22
Beitrag 25.04.2013, 11:24
Beitrag #19


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Kann man tatsächlich so einfach "Parkscheinautomat" mit "abgelaufene Parkuhr" gleichsetzen? Welche TBNR würde hier Anwendung finden? Ein Automat kann ja schlecht "ablaufen". Ich sehe hier zumindest einen Argumentationsansatz für den TE.
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rapit
Beitrag 25.04.2013, 11:37
Beitrag #20


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an den Landungsbrücken beträgt die Höchstparkdauer je nach Parkplatz meines Wissens 2 oder max. 3 Stunden. wavey.gif


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Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
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janr
Beitrag 25.04.2013, 12:16
Beitrag #21


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Zitat (Speck ftw @ 25.04.2013, 11:52) *
... Auf jedem Parkscheinautomat findet man eine Information zur Höchstparkdauer und man kann nur so viel Geld einwerfen, bis diese erreicht ist. ...
Nicht an jedem Parkautomat gibt es eine Höchstparkdauer.

Ich kenne sogar Parkscheinautomaten, wenn man die mit zu viel Geld füttert, bekommt man gleich das Parkende auf nächsten Tag mittags und das obwohl nachts keine Parkscheinpflicht besteht.
Die Zeit wird dann hlat nicht gezählt und bezahlt wink.gif

Und ob man jetzt vorher für 2h zahlt, oder zwei mal 1h wäre dann egal, wenn die Höchstparkdauer 4h wären.


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Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie
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