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#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 16.04.2013 Mitglieds-Nr.: 68197 ![]() |
Hallo an alle!! ich hoffe ihr könnt mir ein paar Antworten geben. Habe heute ein schreiben bekommen zur Zeugenbefragung wegen einer Ordnungswidrigkeit. Tatvorwurf: Sie parkten länger als eine Stunde an einer engen Straßenstelle. Es ist wohl ein Beweisfoto von einem Nachbarn gemacht wurden der uns daraufhin angezeigt hat. Meine Frage? Wie hoch muss die mindeste Restfahrbahnbreite sein? Zur kurzen Erklärung: Wie haben unserer Tochter besucht und dort auch übernachtet und parkten gegenüber Ihrer Wohnung. Dort stehen wir immer und auch andere Fahrzeuge. Eine ausfahrt wird nicht behindert. Es gibt kein Parkverbotsschild. Ein anderes Fahrzeug kommt leicht durch und auch ein Krankenwagen, dies habe ich vor kurzen selbst gesehen als wir wieder einmal zu besuch waren. Wenn wir jetzt nachweisen könnten das die mindest geforderte Restfahrbahnbreite eingehalten wurde könnten wir dann etwas gegen das Busgeld tun welches wir zahlen sollen. Über eine Antwort würde ich mich freuen. Ach und noch was: kann ich denn das Beweisfoto anfordern? Denn bevor ich etwas bezahle möchte ich schon erst mal einen Nachweis haben. |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 4282 Beigetreten: 15.09.2003 Mitglieds-Nr.: 50 ![]() |
![]() Üblicherweise werden 3,05m als Restfahrbahnbreite angesetzt die frei bleiben muß. Zusammengesetzt wird dieser Wert aus der maximal zulässigen Breite der Fahrzeuge von 2,55m und je 0,25m Luft auf jeder Seite. Dabei zählen Gehweg oder Seitenstreifen aber nicht mit sondern nur die reine Strassenbreite, auch wenn Fahrzeuge über den Seitenstreifen problemlos vorbeikommen. Wenn die Restbreite unter 3m liegt dürfte es vergebliche Mühe sein dagegen vorzugehen. Das Problem ist das innerörtliche Wohnstrassen selten die nötige Breite haben um neben einem parkenden Fahrzeug 3m Platz zu lassen. |
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#3
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Nicht unter 3 Meter vom Aussenspiegel deines Fahrzeug gemessen.
Hast du einen google Link oder Foto zur Situation ? |
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Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 16.04.2013 Mitglieds-Nr.: 68197 ![]() |
Hallo,
![]() vielen dank für die schnelle antwort. Ihr habt mir schon sehr geholfen. Ich werde jetzt morgen noch mal zu meiner Tochter fahren, (zum glück ist es nicht ganz so weit) und einfach selber noch mal nachmessen. Er hat wohl bei der Polizei angegeben das es 2,75 m Abstand sind. Aber das möchte ich dann schon selber sehen. Sollten es wirklich nur 2,75 m sein dann werden wir einfach das Busgeld bezahlen. Sollten es aber 3,05 meter sein dann sehe ich das nicht so richtig ein. Ich werde dann einfach auch ein Beweisfoto machen und Widerspruch einlegen. Dummerweise macht er das nur wenn unser Auto dort steht. Wenn andere an dieser Stelle stehen dann unternimmt es nichts. Aber na ja was soll’s, es gibt halt solche Menschen und solche. Man hätte uns ja vorher mal ansprechen können bevor man eine Anzeige macht. Also nochmals vielen dank. Ach so noch was, kann man denn das Beweisfoto bei der Polizei anfordern. Weis das zufällig jemand? |
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#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3383 Beigetreten: 11.12.2010 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 56730 ![]() |
Dummerweise macht er das nur wenn unser Auto dort steht. Wenn andere an dieser Stelle stehen dann unternimmt es nichts. Vermutlich weil er euch kennt und auch eindeutig als Fahrer identifizieren kann. ![]() Sonst könnte man den Parkverstoß (so er einer ist) auch für 18,50 € aussitzen. ![]() ![]() -------------------- Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten. "Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMondUnd dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de ![]() |
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#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 607 Beigetreten: 22.02.2007 Wohnort: Hannover Mitglieds-Nr.: 28799 ![]() |
Was soll es denn kosten? Und ist ein Verwarngeldangebot gekommen?
Ein Foto braucht es ja nicht, es gibt doch einen Zeugen. Das Problem ist, wenn ihr ein Foto wollt, dass möglicherweise der Sachbearbeiter keinen Bußgeldbescheid, sondern einen Kostenbescheid an den Halter erlässt. Der MUSS dann bezahlt werden. Such hier im Forum mal nach "Halterhaftung". ![]() Edit: @Cabronito war schneller. ![]() |
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#7
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Hat der Zeuge sicher gesehen das der TE den Wagen da hingestellt hat, oder wäre die Aussage nicht eher, der Herr TE stellt da immer sein Auto ab ?
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 ![]() |
Angesichts des Nicks tippe ich mehr auf Frau TEin.
![]() Was aber letztlich auch keinen Unterschied macht. -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2632 Beigetreten: 06.08.2008 Wohnort: Herbrechtingen Mitglieds-Nr.: 43563 ![]() |
oh weil wir das Problem bei uns im Amt auch gerade haben... - ein riesen Wohngebiet und Straßenbreiten im Bereich von 4,50-4,80m - also auch keine Möglichkeit am Straßenrand mit Auto zu parken, weil dann die 3m nicht mehr eingehalten sind...Das Problem sind selten die Autos die nicht durchkommen, sondern wenn dann die großen Fahrzeuge wie Müllabfuhr... und das allergrößte Problem sollte die Feuerwehr sein, denn die braucht ggf. eben diese Aufstellfläche...
Eine Beschilderung wäre in diesem Fall nicht erforderlich, da es die gesetzliche Regelung ja bereits gibt... Daher messe mal die ganze Fahrbahnbreite. Diese sollte zumindest mal 5m betragen... -------------------- Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht! |
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#10
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 16.04.2013 Mitglieds-Nr.: 68197 ![]() |
Was soll es denn kosten? Und ist ein Verwarngeldangebot gekommen? Ein Foto braucht es ja nicht, es gibt doch einen Zeugen. Das Problem ist, wenn ihr ein Foto wollt, dass möglicherweise der Sachbearbeiter keinen Bußgeldbescheid, sondern einen Kostenbescheid an den Halter erlässt. Der MUSS dann bezahlt werden. Such hier im Forum mal nach "Halterhaftung". ![]() Edit: @Cabronito war schneller. ![]() Es soll 25 € kosten. Uns geht es nicht um die 25 € sondern ums Prinzip. Es kann ja jeder behaupten, es waren 2,75 Meter Abstand. Es war keine Polizei da. Er hat einfach das Auto fotografiert und dies bei der Polizei angezeigt und die haben daraufhin uns ein Schreiben zugesendet. Als Betreff steht: „Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit.“ Als Zeuge ist auch nur der besagte Nachbar angegeben der die Sache auch zur Anzeige gebracht hat. Mich würde einfach interessieren was auf dem Foto zu sehen ist. Es ist auch die Uhrzeit angegeben von wann bis wann das Auto dort gestanden haben soll. Ich hab jetzt jedenfalls mal das Foto anfordert. Gleichzeitig werde ich den rat von TAK und die Fahrbahnbreite messen. Ich weiß das viele sagen werden“ Mein Gott muss man sich um 25 € streiten. Bezahl doch einfach.“ Das Problem ist einfach, wir werden demnächst wohl noch so ein Schreiben bekommen, weil wir zwischenzeitlich wieder mal dort waren und auch an dieser Stelle geparkt haben nur diesmal mit einem anderen Fahrzeug. Und ich bezahl nur dann etwas wenn es auch gerechtfertigt ist. |
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10341 Beigetreten: 26.11.2008 Mitglieds-Nr.: 45539 ![]() |
Es soll 25 € kosten. Uns geht es nicht um die 25 € sondern ums Prinzip. Das ist ein gefährlicher Ansatz, der schon oft sehr teuer geworden ist. Zitat Es kann ja jeder behaupten, es waren 2,75 Meter Abstand. Wenn es ein Foto gibt kann man vor Ort meist mit Bildvergleich und Zollstock sehr genau feststellen, wieviel Platz tatsächlich übrig war. Zitat Ich hab jetzt jedenfalls mal das Foto anfordert. Gleichzeitig werde ich den rat von TAK und die Fahrbahnbreite messen. Genau, am Besten mit Foto in der Hand nochmal nachstellen. Wenn da dann 3,10m rauskommen, dann Stunk machen, bei 2,75 kleinlaut einen anderen Parkplatz suchen. |
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#12
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Derzeit steht nur eine Behauptung im Raum. Zu dieser Behauptung wird nun ermittelt und der betreffende Fahrer darf sich äußern. Danach wird bewertet und ggf. das Bußgeldverfahren mit zusätzlich 23,50€ Gebühren eingeleitet. - Oder der Fahrer kürzt den Vorgang ab und zahlt jetzt nur 25€ und niemand hat weiteren Aufwand.
Ein simples Foto reicht, zumindest wenn es nicht um wenige cm geht. Man kann die Straßenstelle erkennen und den Fahrbahnquerschnitt aus den Akten ablesen oder bei Streitigkeit durch den Außendienst ermitteln lassen. Davon zieht man die Breite des Fahrzeuges gemäß Zulassungsbescheinigung ab (der Fahrer hat sogar noch ein paar Zentimeter für die Außenspiegel gewonnen). Und ggf. betrachtet man dann noch, ob und wie das Fahrzeug zur rechten Gehwegkante steht. -> Fertig |
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#13
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2632 Beigetreten: 06.08.2008 Wohnort: Herbrechtingen Mitglieds-Nr.: 43563 ![]() |
Man muss doch auch gar nichts nachstellen... wie breit das eigene Auto ist lässt sich leicht ermitteln und wenn man die Straßenbreite hat, dann weiss man obs gereicht hat oder nicht... man wird ja seitlich nicht noch 50cm Platz gelassen haben...
Ich war heut selbst unterwegs und hab Straßen ausgemessen - die meisten waren zwischen 4,80 und 4,95... und in jeder Straße wurde geparkt... Nehmen wir jetzt nen Golf der mit Spiegel 2,07m ist und man merkt schnell, dass die Restbreite nicht ausreicht... auch wenn ein anderes Auto problemlos durchkommt... -------------------- Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht! |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1742 Beigetreten: 15.03.2006 Wohnort: In Sichtweite der Alpen Mitglieds-Nr.: 17597 ![]() |
man merkt schnell, dass die Restbreite nicht ausreicht... auch wenn ein anderes Auto problemlos durchkommt... Kommt dann auch das Auto hier problemlos durch? -------------------- Der Fahrtrichtungsanzeiger dient der rechtzeitigen Anzeige von Fahrtrichtungsänderungen.
Sonst würde er Abbiegevollzugsmelder heißen. |
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2632 Beigetreten: 06.08.2008 Wohnort: Herbrechtingen Mitglieds-Nr.: 43563 ![]() |
kp... emden ist weit genug weg... und so wie das dingens aussieht läuft das wohl eher unter Groß- und Schwertransporte...
Also Erfahrungswerte dort sind ja, dass sowohl Feuerwehr als auch Müllabfuhr durchkommen... Problem ist nur, dass Feuerwehr, wenn se ihre Drehleiter ausfahren keine Stellfläche haben... ergo ist das ja für uns (und v.a. für die Gemeinde) ein aktuelles Thema... -------------------- Bei Baustellen stellt sich nicht die Frage, ob sie schlecht abgesichert sind - sondern nur wie schlecht! |
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Beitrag
#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2094 Beigetreten: 31.01.2012 Wohnort: Europa Mitglieds-Nr.: 63142 ![]() |
@Andrea. Es ist so, wie TAK gesagt hat. Ich wohne selbst auch in so einer Straße. Das Problem für große Fahrzeug ist nicht allein die minimale Fahrbahnrestbreite. Die Fahrzeuge wie Müllabfuhr müssen, weil ja meist auf der anderen Straßenseite noch obligatorische Privatparkplätze sind, und dann DAZU noch die Falschparker auf der Gegenüberseite, Slalom fahren müssen....und dann wird die Fahrzeuglänge schon zum Problem..
Darf ich Dich mal den Vorschlag machen, Dich in die Situation eines der Anwohner zu versetzen bitte..... Fiktive Situatiion: DU siehst zufällig aus dem Fenster und siehst und denkst: Och nöööö, da parkt doch schon wieder so ein Dösbaddel auf der Seite, wo er das nicht darf. Die Müllabfuhr kommt grad... sie fährt aber NICHT weiter, sondern stößt mit dem Fahrzeug zurück, die Tonnen und Container bleiben voll!!! Ich muss der Anwohnerin, die Ihr besucht habt, einen Vorwurf machen. Denn SIE wusste, dass man dort NICHT parken darf. Wie gesagt, ich wohne auch in so einer Straße. Wenn bei mir bzw. bei uns Besuch kommt, frage ich immer zuerst: Wo habt Ihr Euer Auto stehen..? Und bei uns fährt seit 2 Jahren auch noch der "Schlenkerbus" durch...das is ein Gekurble und Gekurve.... Aber miss mal die Straße nach. Ich bin gespannt. Ich dachte bei uns auch, warum stehen dann keine PArkverbotsschilder? Die Gemeindedame klärte mich auf, dass das nicht erforderlich ist. Notfalls müsse man eben ausmessen, wie breit die Straße noch ist. Auch, wenns mir nicht gepasst hat, so hatte sie Recht. Ist halt so. ![]() Um WELCHES Prinzip geht es Dir hier konkret? -------------------- ![]() Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-) |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 09.09.2025 - 08:01 |