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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 03.04.2013 Mitglieds-Nr.: 68045 ![]() |
ich grüße euch herzlich. Ein Freund hat mir empfohlen, auf diesem Portal nachzufragen, da ich nicht weiß was ich nun tun soll. Das Problem ist folgendes: Ich stand an einer roten Ampel, vor mir zwei, hinter mir ein Fahrzeug. Als die Ampel auf grün schaltete, wollte ich losfahren, doch mein Hintermann saß mir schon im Heck. Der "Unfall" war nicht wirklich schlimm, da mein Hintermann ja aus dem Stand nicht wirklich viel Schaden anrichten konnte. Also habe ich mir mein Auto angesehen und gedacht, was solls, ist die Mühe nicht Wert. Doch plötzlich behauptet er, (Achtung, kein Witz) ich wäre rückwärts in sein Auto reingefahren! An einer Ampel! Ich musste zuerst natürlich innerlich Lachen, doch das verging schnell, als er die Polizei rief. Obwohl die Polizisten das Ganze eigenartig fanden, schrieben sie doch auf Drängen eine Anzeige. Ich wollte das Ganze nicht auf mir sitzten lassen, also schrieb ich die gegnerische Versicherung an. Diese prüfte den Sachverhalt und kam zum Schluss, dass es keine Zeugen gab und Aussage gegen Aussage stand. Deshalbe würde die allgemeine Betriebsgefahr(?) gelten. Sprich Haftunsquote 50:50. Tja, nur hat meine eigen Versicherung nun meinen Beitrag raufgesetzt, da auch sie die Hälfte seines Schadens bezahlen muss. Meine Frage: was für eine Aussicht hätte ich, wenn ich gerichtlich gegen ihn vorgehen würde? Schließlich ist er mir ja hinten in mein Auto reingefahren. *Extra1: Ich kann den Rückwärtsgang nicht aus Versehen einlegen. Ich muss am Schaltknüppel eine kleine Ummantelung nach oben ziehen, dann den Rückwärtsgang einlegen. Darauf ertönt ein akkustisches Signal. Und wegen der Einparkhilfe würde ich beim Zurücksetzen merken, falls etwas hinter mir stünde. *Extra2: Ich glaube ja, dass mein Hintermann den eigenen Fehler verschleiern wollte. Der Fahrer war nicht der Halter. Der Fahrer war von einem Autohaus, der das geleaste Fahrezeug nach einer kurzen reparatur zum halter zurückbringen wollte. Nur ist er in mich reingefahren. Ich glaube, er woll die Kosten auf mich abdrücken. Aber na ja, es geht ja nicht darum, was ich glaube. Entschuldigt diesen langen Text, aber manchmal schreibe ich mich in Rage. Freue mich auf Antworten |
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26835 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
da gibt es nur eins: ab zum Anwalt. Bei so einer Sache gibt es auch den Anscheinsbeweis. Und der spricht klar für Dich, warum hättest Du rückwärts fahren sollen?
Blöderweise sind es zwei Baustellen: Deine eigene Versicherung sollte die Regulierung des Fremdschadens ablehnen. Das können sie aber in eigener Entscheidung tun oder lassen. Da kannst Du nur begrenzt Druck machen. Die zweite Baustelle ist Dein eigener Schaden, den Du beim Gegner einklagen musst. -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 03.04.2013 Mitglieds-Nr.: 68045 ![]() |
da gibt es nur eins: ab zum Anwalt. Bei so einer Sache gibt es auch den Anscheinsbeweis. Und der spricht klar für Dich, warum hättest Du rückwärts fahren sollen? Interessant, habe ich zum ersten mal gehört. Das werde ich dann mal machen. Hoffe natürlich, das alles klappt. Habe denen schon gesagt, dass sie nicht den gegen, Schaden bezahlen sollen. |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 14072 Beigetreten: 13.04.2007 Wohnort: Ulm Mitglieds-Nr.: 30591 ![]() |
Wie hoch sind denn die einzelnen Schäden an den beiden Fahrzeugen?
Hast Du denn eine Verkehrsrechtschutzversicherung? Und bitte nicht nur zu irgendeinem einem Anwalt, sondern zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. |
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Beitrag
#5
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1042 Beigetreten: 15.09.2003 Wohnort: bei Bad Kreuznach Mitglieds-Nr.: 44 ![]() |
Wie hoch sind denn die einzelnen Schäden an den beiden Fahrzeugen? Hast Du denn eine Verkehrsrechtschutzversicherung? Und bitte nicht nur zu irgendeinem einem Anwalt, sondern zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht. aber ganz schnell!!!! ![]() -------------------- Es gibt solche und solche, aber mehr solche wie solche !
frei übersetzt aus dem Schwäbischen: s gibt sottiche un sottiche, aba meh sottiche wie sottiche |
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Beitrag
#6
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 03.04.2013 Mitglieds-Nr.: 68045 ![]() |
Das Gutachten ist heute frisch reingekommen. Der Schaden ist wohl doch erheblicher als ich gedacht habe, verdammt. An meinem Fahrzeug etwa 700 €, am gegnerischen etwa genau so hoch, da ein fast neuwertiger Wagen.
Eine Verkehrsrechtschutzversicherung habe ich nicht. Und klar werde ich zu einem Fachanwalt gehen. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 07.05.2025 - 11:55 |