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> ZgM ist 3,5 Tonnen, bei Anhängerbetrieb 100 kg mehr, Welche FE-Klasse?
Ichtyos
Beitrag 05.04.2013, 15:52
Beitrag #201


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Dann wäre es aber wohl ein 3,6-Tonner (zumindest zeitweise...) whistling.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 05.04.2013, 16:06
Beitrag #202


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Aber @Ichtyos, darum GEHT doch die ganze Diskussion hier!!!! wallbash.gif
Und ein 3,5-Tonner HAT keinen Begrenzer, auch dann nicht, wenn er per Fahrzeugschein zum "temporären 3,6-Tonner" gemacht wird... whistling.gif

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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haschee
Beitrag 05.04.2013, 17:50
Beitrag #203


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 05.04.2013, 16:23) *
Dann gibt es Eintragungen, die etwas erlauben oder vorschreiben. Das sind Dinge wie beispielsweise die Reifengröße.
Es ist EIN Format eingetragen, und das heißt für mich:
- Tragfähigkeitsindex MUSS ich erfüllen (DARF ihn aber auch überschreiten)
- Geschwindigkeitsindex MUSS ich bei Sommerreifen erfüllen (DARF ihn aber auch überschreiten), bei Winterreifen gelten Sonderregelungen;
- Abmessungen MUSS ich erfüllen - oder aber den Nachweis bringen, dass mein gewähltes abweichendes Format zulässig ist (CoC oder Gutachten).

Falsch.
Tragfähigkeitsindex darf ich eigenverantwortlich unterschreiten solange ich mehr als die Hälfte der Achslast habe (da wirds lustig mit deinen 150 kg mehr Achslast bei Anhängerbetrieb und wenn das Ding eigentlich 220 läuft muß ich dann Tragfähigkeitsabschläge machen? formal vermutlich ja).
Geschwindigkeitsindex darf ich eigenverantwortlich unterschreiten solange ich mich an die Formel halte...

Eintragung bei nächster Befassung mit Fahrzeugpapieren, so beschlossen/erlassen vom Bundesverkehrsministerium folgend dem FKT Ausschuß Räder und Reifen. wavey.gif

Beispiele habe ich schon genannt, Fahrzeug mit 156 km/h das V Reifen aufziehen soll und Fahrzeug (PKW) das den Loadindex des LKW erfüllen soll lt. Eintrag.
Da kann ich eigenverantwortlich druntergehen.



Zitat (Doc aus Bückeburg @ 05.04.2013, 16:23) *
Zitat (haschee @ 05.04.2013, 08:21) *
Wir finden die Eintragungen doch alle nicht gut in der Form. wavey.gif

Da muss ich mal relativieren:
Den Eintrag selbst finde ich okay, nur die nicht amtlich festgeschriebenen möglichen Folgen nicht.
Die „*100 kg“ sind ja nun nicht der Phantasie eines gelangweilten „Eurokraten“ entsprungen, sondern sie machen durchaus Sinn:

Früher galt: Das Zugfahrzeug hat eine bestimmte zGM und bestimmte zulässige Achslasten, und wenn ich einen Anhänger dranhänge, dann muss ich diese Werte beim Zugfahrzeug beachten; Punkt!

Dann MUSS wohl jemand bemerkt haben, dass das ganze bezüglich der Sicherheit kontraproduktiv sein kann:

Ich habe einen bezüglich der zGM nahezu ausgereizten Transporter und will einen schweren Anhänger dranhängen. Also balanciere ich - um die zGM des Zugfahrzeugs nicht zu überschreiten, meinen Anhänger so aus, dass er nur ein Minimum an Stützlast aufweist. Nun ist ein Gespann mit einem 2t-Anhänger und nur 25 kg Stützlast eine ziemlich kippelige Sache; mit den - wesentlich sinnvolleren - 100 kg Stützlast ist das Gespann wesentlich gutmütiger.

Lieber Fahrer, kümmere Dich nicht um Deine blöde zGM, sondern nutze die Stützlast voll aus: Dein Zugfahrzeug DARF durch den Anhänger um den Betrag der Maximalen Stützlast schwerer werden, und Deine Hinterachse DARF (wegen der beteiligten Hebelarme) sogar noch ein Stück mehr von diesem Gewicht abkriegen..
Um Festigkeiten und Reifen-Tragfähigkeiten brauchst Du Dich nicht zu kümmern, das hat alles schon der Fahrzeughersteller für Dich erledigt.


An sic h eine tolle Sache: Trotz ausgelastetem Zugfahrzeug nicht mit der Stützlast herumeiern zu müssen HAT schon was - und es gereicht eigentlich in fast ALLEN denkbaren Konstellationen zum Vorteil.


Was ist mit den 60 Kilo Erhöhung aber 85 Stützlast und den 15 kg Erhöhung aber 50 kg Stützlast Beispielen... wavey.gif

Nein, das geht zwar bei deinem Fahrzeug auf, aber ist nicht allgemeinverbindlich, daß das die Stützlast ist.
Ich hab 3 Beispiele dagegen - und locker nochmal 5 die ich hochladen kann...

Man könnte fast sagen, das ist bei deinem Auto zufällig gleich mit der Stützlast. whistling.gif

Warum ändert sich eigentlich die Achslast bei dir nicht auch um 100 sondern um 150...?

Und es gibt Autos (hab ich auch nen Beispiel - den Geländewagen...) bei denen gibts keine Erhöhung von F1/F2 in F22 bei Anhängebetrieb - was machen die denn?


Fragen über Fragen...


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Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Ichtyos
Beitrag 05.04.2013, 18:18
Beitrag #204


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 05.04.2013, 17:06) *
Aber @Ichtyos, darum GEHT doch die ganze Diskussion hier!!!! wallbash.gif

Weis ich doch. laugh2.gif

Zitat
Und ein 3,5-Tonner HAT keinen Begrenzer, auch dann nicht, wenn er per Fahrzeugschein zum "temporären 3,6-Tonner" gemacht wird... whistling.gif
Da liegt in der Tat ein Gedankenfehler meinerseits vor. Ich war der irrigen Auffassung, das die Begrenzer nur im gewerblichen Bereich gefordert sind. Aber ich habe mich schon selbst vom Gegenteil überzeugt. Man lernt ja nie aus. rolleyes.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 05.04.2013, 21:06
Beitrag #205


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Zitat (haschee @ 05.04.2013, 18:50) *
... Warum ändert sich eigentlich die Achslast bei dir nicht auch um 100 sondern um 150...?

DAS erwähnte ich schon: Es ist reine Physik und folgt aus den Hebelarmen, die durch Achsabstand und hinterem Überhang entstehen:
Gesetzt den Fall,
- der Achsabstand beträgt "a";
- der hintere Überhang von Achsmitte bis Mitte Kugelkopf der Ahk beträgt "ü";
- und ich drücke mit der Kraft "F" auf den Kugelkopf.

Dann wird das Zugfahrzeug insgesamt um "F" schwerer, aber diese Zusatzlast verteilt sich ungleichmäßig auf die einzelnen Achsen:
- Die Hinterachslast steigt um F * (a+ü)/a
- die Vorderachslast SINKT gleichzeitig um F * ü/a.

Und da man nicht auf ALLE ab Werk lieferbaren Achsabstands- und Überhangs - Konstellationen eingehen mochte, hat man kurzerhand "F" mit dem durch den Fahrzeughersteller angegebenen Wert 100 kg und "ü/a" mit 0,5 angesetzt.
Damit tut man keinem weh, und man liegt allgemein auf der sicheren Seite.



Und was Deine 60 bzw 85 kg betrifft:
Die Freigabe mit der vollen Stützlast als Überlast wird nur dann angesetzt, wenn das Fahrzeug diese Mehrlast auch verträgt.
Bei Dir scheint es so zu ein, dass das KBA meinte, dein Auto verträgt zwar 85 kg Stützlast auf dem Kugelkopf, aber dennoch nur 50 kg "legale Überladung".

Und bei manchen Fahrzeugen wird an der nämlichen Stelle eben NICHTS eingetragen, weil entweder die zGM oder die Hinterachslast schon OHNE Anhänger gänzlich ausgereizt sind.




Zitat (Kühltaxi @ 05.04.2013, 15:46) *
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 02.04.2013, 22:45) *
Letztlich müssten wir einige hundert Richter an den 24 Oberlandesgerichten unserer Republik befragen, wie SIE denn die Sache so sehen... crybaby.gif
Habe schon immer vermutet daß es davon noch deutlich mehr als von den eh schon viel zu vielen Bundesländern gibt, eigentlich unlogisch, dem Wortsinn nach müßte jedes Land genau eins haben. think.gif ...

Kurze OT-Replik auf Deinen OT-Einwurf:
Die Standorte der einzelnen OLGe sind eine rein politische Entscheidung.
Sie sitzen häufig NICHT in der Landeshauptstadt, sondern mit voller Absicht in Regionen, die sich für nicht ausreichend repräsentiert halten.

Beispiel "Nord-Staat" (insgesamt 6 Oberlandesgerichte):
- Natürlich hat JEDES der 4 Bundesländer (SH, HH, HB und NDS) sein eigenes OLG.
- Die OLGe von SH und NDS sitzen nicht in Kiel bzw. Hannover, sondern in Schleswig bzw Celle;
- Da OL und BS damalsTM partout nicht nach Niedersachsen eingegliedert werden wollten, haben sie als "Trostpreis" jeweils ein zusätzliches eigenes OLG erhalten.

Doc


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haschee
Beitrag 06.04.2013, 08:28
Beitrag #206


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Das ist deine Interpretation, also, daß die Fahrzeuge die Stützlast nicht "extra" aushalten.

Meine Interpretation ist, daß es bei dir nur zufällig die Stützlast ist. wavey.gif


Das Fahrzeug ohne + und ohne sonstige Änderung darf 3 Tonnen Anhänger fahren. wink.gif siehe Beitrag 196
Das andere Beispiel das ich noch hätte, ein Terracan, der darf 3,5 Tonnen anhängen - ohne daß er ein + hat.

Glaubst du wirklich, daß diese Geländewagen keine +100 kg mehr aushalten würden im Anhängerbetrieb?



Außerdem befinden wir uns in der FEV - was technisch ist interessiert die FEV nicht.


Beispiel:
Die FEV interessiert es nicht wenn ein 2 Tonnen Hänger an einem 2 Tonnen Fahrzeug hängt bzw. das ist das einzige was sie interessiert.

daß
1. Die Anhängelast des Fahrzeugs nicht ausreicht um tatsächlich über 3,5t. zu kommen ( nehmen wir mal an 1400 kg) und 2. außerdem noch eine Zuggesamtgewichtbeschränkung von 3,2 Tonnen da ist

das interessiert die FEV nicht.

Die FEV interessiert sich nicht für Technik. wavey.gif

Es geht ihr rein um theoretisch zulässige Gesamtmassen der Einzelfahrzeuge - und die zusammengezählt ergeben die Klasse (2+2 ist B96 oder BE - egal ob man das ausnützen kann/darf) die man braucht.

Und wer will sagen, daß da Eintragungen in F22 nicht dazuzählen?
/Beispiel


Das "technische" Problem der StVZO oder FZV wie man jetzt jemand 100 Stützlast gibt (die ja eigentilch aufm Hänger sind) und den dann noch zusätzlich 100 Kilo einladen lässt ist für die FEV uninteressant.




Verständnisfrage:
Warum erhöht sich nicht eigentlich auch gleichzeitig die Leermasse um 100 im Anhängerbetrieb - das wäre doch logischer?...




Aber wie gesagt, ich hätte auch nichts dagegen wenn deine Interpretation richtig ist.
Ich sehs nur eben anders.


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trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

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Doc aus Bückeburg
Beitrag 06.04.2013, 09:13
Beitrag #207


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Zitat (haschee @ 06.04.2013, 09:28) *
... Verständnisfrage:
Warum erhöht sich nicht eigentlich auch gleichzeitig die Leermasse um 100 im Anhängerbetrieb - das wäre doch logischer?...

Zumindest DAS ist leicht erklärt:
Die Leermasse ist eine "Ist-Angabe", also eine Zustandsbeschreibung.
Und das Zugfahrzeug wird nicht etwa dadurch um 100 kg schwerer, dass ich hinten ein leeres Baumarkt-Anhängerlein dranhänge einen Anhänger dranhängen darf.


Ansonsten ist es selbstverständlich so, dass die FeV keine Stützlasten und ähnliches Gefaffel kennt.
Sie kennt nur eine ZGM von Zugfahrzeug und ggf eine zGM vom Anhänger.

Das blöde ist nur:
Hier hat man zunächst mal eine TECHNISCHE Vorschrift erarbeitet ("Stützlast zählt, wenn irgend geht, wenn möglich, extra"), die - wahrscheinlich ohne dass man es wollte - Auswirkungen auf die Fahrerlaubnisklasse nach FeV hat."

Und da stellt sich nun die Frage, wie die Fev mit diesem "Stützlast darf ZUSÄTZLICH sein" umgeht.


Ubrigens:
Meine Erkenntnis dass die ganze besprochene Regelung mit dem "+x" in Feld 22 von der Stützlast her stammt, ist nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern stammt von einem Mitarbeiter des KBA in Flensburg, denn ich vor ein paar Jahren mal befragt hatte.
Leider kann ich nichts mehr beweisen, denn der entsprechende Schriftwechsel ist schon vor längerer Zeit beim Aufräumen meines Computers verlorengegangen...

Dieser Mitarbeiter des KBA vertrat PERSÖNLICH auch meine Ansicht, dass die "+100" nicht fahrerlaubnisrelevant seien ("Man darf den 3,5-Tonner eben legal um 100 kg überladen, aber er bleibt dennoch ein 3,5-Tonner"), wies aber ausfrücklich darauf hin, dass das nicht "offiziell", sondern lediglich seine PERSÖNLICHE Meinung sei.

Doc


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haschee
Beitrag 06.04.2013, 09:29
Beitrag #208


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Die Leermasse ist eine "von bis" Angabe mittlerweile. wavey.gif
Selbstverständlich kann sich auch die Leermasse ändern. z. B. gibts bei Gasumbau Tabellen je nach Tankgröße + x kg.
(sofern die Zulassungsstelle das so einträgt - oft braucht ne Gasanlage keinen Sachverständigen zur Abnahme)
Bei einem "von bis" sollte man dann das Fahrzeug wiegen lassen - oder das von bis um die x kg erhöhen. thread.gif


Ok, das Fahrzeug wird also nicht um 100 kg schwerer, dadurch, daß ich nen leeren Baumarktanhänger hinhänge - ABER ich soll dadurch 100 kg mehr einladen können? blink.gif
Ist das wirklich sinnvoll?


Und die zulässige Gesamtmasse kann sich z. B. auch bei "Winterbetrieb" ändern. Hoheneicherstation hatte nen Beispiel dazu...
In F22! wavey.gif



Und was ist mit meinen Geländewagen - die haben nichtmal eine Erhöhung um 15 kg wie nen Corsa C. blink.gif

Warum nicht? Und du willst mir allen Ernstes erzählen das wären technische Gründe warum ein Fahrzeug das bis 3 Tonnen anhängen kann nichtmal um 1kg mehr einladen darf, du aber gleich100 Kilo? whistling.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 06.04.2013, 11:42
Beitrag #209


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Zitat (haschee @ 06.04.2013, 10:29) *
... ABER ich soll dadurch 100 kg mehr einladen können? blink.gif
Ist das wirklich sinnvoll?

Ich behaupte NICHT, dass alle Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung I logisch und konsequent sind... whistling.gif

Mein Vito ist für eine zGM von 2770 kg zugelassen. WARUM es gerade genau 2770 kg sind (und nicht die von mir gewünschten 2800 kg - zur Umgehung der Sozialvorschriften bei Solo-Betrieb... thread.gif) entzieht sich meiner Kenntnis.
Wenn sich die zGM bei Anhängerbetrieb um 100 kg erhöht, dann heißt das für mich zwingend:
Die erwähnten 2770 kg sind quasi eine "Ablastung", und EIGENTLICH verträgt das Fahrzeug auch hundert Kilo mehr - EGAL, woher diese 100 kg stammen.

DANN müsste man aber auch unter "F1" (technisch mögliche zGM oder so) die "2870 kg" wiederfinden - aber DA steht definitiv ebenfalls "2770".



Zitat
...Und du willst mir allen Ernstes erzählen das wären technische Gründe warum ein Fahrzeug das bis 3 Tonnen anhängen kann nichtmal um 1kg mehr einladen darf, du aber gleich100 Kilo? whistling.gif

Logo.
Der Geländewagen ist nun mal auf eine zGM von X kg ausgelegt - und nicht auf eine zGM von ("x"+100) kg.
WORAN das festgemacht ist, weiß ich nicht.
Vielleicht wollte der Fahrzeughersteller auch nur dieser unsäglichen Diskussion um die erforderliche Fahrerlaubnisklasse ausweichen... whistling.gif

Doc

Der Beitrag wurde von Doc aus Bückeburg bearbeitet: 06.04.2013, 15:46
Bearbeitungsgrund: Zitat sichtbar gemacht


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
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Polo79
Beitrag 06.04.2013, 21:48
Beitrag #210


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Zitat (ergchebbi @ 04.04.2013, 22:17) *
Also, viel Spaß noch beim "zoffen" bis weitere Erkenntnisse vorliegen.
Dass von Dir selbst auf Nachfrage keine Erkenntnisse zu erwarten sind, hast Du ja bereits unter Beweis gestellt. tongue.gif


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[A] [BE] [C1E] [CE] [D1E] [DE] [MSLT]

Da ich zu faul zum Acronymisieren bin, hier ein kleiner Service für Foren-Neulinge.
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haschee
Beitrag 06.04.2013, 22:08
Beitrag #211


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Kann natürlich sein, daß Hyundai auf so nen Mist einfach keinen Bock hat. think.gif wavey.gif
Hast du dir die F22 ZGMs mal angesehen? Das sind exakt F1/F2 + Anhängelast der jeweiligen % Steigung...


Bis es was neues gibt bleibe ich dabei, die FEV nimmt die zulässigen Einzelgesamtmassen und durchaus auch die aus F22.

Die StVZO und die FZV können das ja anders sehen, warum auch nicht...


Dein Argument widerstrebt mir auch aus folgendem Grund, man könnte auch argumentieren mich interessieren deine F22: 150 kg erhöhte Achslast nicht und ich lasse diese 150 kg bei Betrachtung des minimalen Loadindex der Reifen raus - solange ich keinen Anhänger fahre ist das nicht existent...
Akzeptabel?


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Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
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hk_do
Beitrag 06.04.2013, 23:32
Beitrag #212


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 06.04.2013, 10:13) *
Ansonsten ist es selbstverständlich so, dass die FeV keine Stützlasten und ähnliches Gefaffel kennt.


das sehe ich anders, weil:

Zitat
Sie kennt nur eine ZGM von Zugfahrzeug und ggf eine zGM vom Anhänger.


in _beiden_ ist die Stützlast/Sattellast enthalten.

Die betreffende Vorschrift der FeV verbietet also nur, bei der Bestimmung der FE-relevanten Zug-GM die Stütz-/Sattellast einmal abzuziehen (was man bei der StVZO-relevanten Zug-GM tun würde). Die FeV-Zug-GM ist also gröér als die StVZO-Zug-GM.

Zitat
Meine Erkenntnis dass die ganze besprochene Regelung mit dem "+x" in Feld 22 von der Stützlast her stammt, ist nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern stammt von einem Mitarbeiter des KBA in Flensburg, denn ich vor ein paar Jahren mal befragt hatte.


ich hatte es ja schonmal vor -x Postings erwähnt:
Mir liegt die gegenteilige Aussage vor, dass nach den europäischen Vorschriften für Maße und Massen und nach denen für Reifen eben beim Anhängerbetirbe 15% "Zuschlag" erlaubt ist.

Zitat
Dieser Mitarbeiter des KBA vertrat PERSÖNLICH auch meine Ansicht, dass die "+100" nicht fahrerlaubnisrelevant seien ("Man darf den 3,5-Tonner eben legal um 100 kg überladen, aber er bleibt dennoch ein 3,5-Tonner"), wies aber ausfrücklich darauf hin, dass das nicht "offiziell", sondern lediglich seine PERSÖNLICHE Meinung sei.


Diese Sichtweise finde ich auch durchaus vernünftig und sinnvoll.

Aber bevor sie nicht Einzug in das offizielle Regelwerk genommen hat...

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Doc aus Bückeburg
Beitrag 06.04.2013, 23:39
Beitrag #213


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Zitat (haschee @ 06.04.2013, 23:08) *
Die StVZO und die FZV können das ja anders sehen, warum auch nicht...

Ich KANN mir einfach nicht vorstellen, dass es da unterschiedliche Sichtweisen gibt:
Es gibt die unterschiedlichsten Gesetze und Verordnungen, bei denen einheitlich jenseits von 3500 kg zGM schärfere Bedingungen gelten.

Warum sollte es dann für jede Verordnung eine gesonderte Vorschrift geben, wie man die man sie maßgebliche "zulässige Gesamtmasse" findet?

Es gibt doch eigentlich nur zwei Möglichkeiten:
  • Entweder es heißt: "Die für diese Vorschrift maßgebliche zGM ist der Wert, der in Feld F2 der Zulassungsbescheinigung I steht." Dann gilt genau der Zahlenwert, der in F2 steht, also in unserm Beispiel die dort stehenden 3500 kg - und das sollte eigentlich einheitlich für ALLE Vorschriften gelten.
  • Oder es heißt: "Die für diese Vorschrift maßgebliche zGM setzt sich zusammen aus dem in Feld F2 der Zulassungsbescheinigung I genannten Wert und etwaigen Zuschlägen zur zGM, die in andern Feldern der Zulassungsbescheinigung I aufgeführt werden." DANN gilt in unserm Beispiel: zGM = 3600 kg.


Zu den Last- und Geschwindigkeitsindizes kann ich nichts sagen.
Mir war bisher gar nicht bekannt, dass ich die eigenmächtig unterschreiten darf. Ich dachte immer, wenn im Fahrzeugschein offensichtlich unsinnige Werte stehen (Dein Beispiel: Index V bei Vmax 156 km/h),
dann muss ich zuvor zum TÜV und mir ein kurzes schriftliches "Okay" holen und dann bei der Zulassungsstelle den Quatsch ändern lassen und darf erst DANN Reifen mit Geschwindigkeitinsex S (oder so) aufziehen..


Hat denn bei einer eigenmächtigen Unterschreitung der angegebenen Werte nach gMV ein kontrollierender cop.gif die Möglichkeit, die Vorschriftsmäßigkeit festzustellen? think.gif

Doc


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ergchebbi
Beitrag 06.04.2013, 23:42
Beitrag #214


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Zitat (Polo79 @ 06.04.2013, 22:48) *
Dass von Dir selbst auf Nachfrage keine Erkenntnisse zu erwarten sind, hast Du ja bereits unter Beweis gestellt. tongue.gif


Hi Polo,

ich habs einfach überlesen, mea maxima culpa.

Hoffe, du kannst mir jemals Absolution erteilen biggrin.gif
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haschee
Beitrag 07.04.2013, 06:04
Beitrag #215


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Zitat (hk_do @ 07.04.2013, 00:32) *
Zitat
Sie kennt nur eine ZGM von Zugfahrzeug und ggf eine zGM vom Anhänger.


in _beiden_ ist die Stützlast/Sattellast enthalten.

Die betreffende Vorschrift der FeV verbietet also nur, bei der Bestimmung der FE-relevanten Zug-GM die Stütz-/Sattellast einmal abzuziehen (was man bei der StVZO-relevanten Zug-GM tun würde). Die FeV-Zug-GM ist also gröér als die StVZO-Zug-GM.


Das sehe ich auch so. die FEV nimmt sich einfach 2 Größen und rechnet die zusammen. Sie berücksichtigt explizit niedergeschrieben keine Stützlasten.

Das ist auch das Problem das ich mit docs Auslegung habe.

Zitat
Entweder es heißt: "Die für diese Vorschrift maßgebliche zGM ist der Wert, der in Feld F2 der Zulassungsbescheinigung I steht." Dann gilt genau der Zahlenwert, der in F2 steht, also in unserm Beispiel die dort stehenden 3500 kg - und das sollte eigentlich einheitlich für ALLE Vorschriften gelten.
Oder es heißt: "Die für diese Vorschrift maßgebliche zGM setzt sich zusammen aus dem in Feld F2 der Zulassungsbescheinigung I genannten Wert und etwaigen Zuschlägen zur zGM, die in andern Feldern der Zulassungsbescheinigungaufgeführt werden." DANN gilt in unserm Beispiel: zGM = 3600 kg.



Es heißt aber:
§6 FeV
Zitat
Die zulässige Gesamtmasse einer Fahrzeugkombination errechnet sich aus der Summe der zulässigen Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge ohne Berücksichtigung von Stütz- und Aufliegelasten. Die Erlaubnis kann auf einzelne Fahrzeugarten dieser Klassen beschränkt werden. Beim Abschleppen eines Kraftfahrzeugs genügt die Fahrerlaubnis für die Klasse des abschleppenden Fahrzeugs.


Da steht nichts, wo die zulässigen Gesamtmassen stehen - die können auch in F22 stehen.

Und solange niemand sagt die 100 Kilo bei doc, die 15 Kilo bei Corsa C, die 60 kg bei Insignia sind die Stützlast oder frei nach doc die "anteilige Stützlast die das Fahrzeug noch verkraften kann" seh ich das eben nicht so.
Es müßte so eingetragen werden.

Und ein eingeschränktes Zuggesamtgewicht im Zugfahrzeug interessiert deshalb nicht, da es der FEV allein um die zulässigen Gesamtmassen der Einzel-Fahrzeuge geht.
Daher ist ein 3,2t. beschränkter (per Eintragung im Zugfahrzeug) Zug, der anhängelasttechnisch 3,4t. (Anhängelast lt. Zugfahrzeug) fahren dürfte und aus 2t. zulässiger Einzelgesamtmasse Zugfahrzeug + 2t. zulässiger Einzelgesamtmasse Anhänger besteht ein B96 oder BE.


Es geht rein um theoretisch zulässige Einzelgesamtmassen.
Das war und ist schon immer das Problem der FEV.


@doc:
Loadindex:
Nun, prinzipiell ist der minimale Loadindex relativ einfach zu berechnen. cop.gif
Halbiere die Achslast und schaue nach was der nächste aufgerundete Loadindex ist.
Sollte über Funk wohl gehen...

Jetzt hast du aber in F22 die 150 Kilo mehr.

Dann wirds schon schwerer, noch was zu rechnen.

Und evtl. darf dein Auto z. B. 220 km/h fahren.
Jetzt wirds heikel wegen den Tragfähigkeitsabschlägen. giveup.gif


Daher ist eine Eintragung wirklich das beste. Aber wirklich nötig...?
Ich würds machen lassen.


Das ganze wird durchaus genutzt, ich kenne einen Combo C (PKW) Fahrer der hat sich das eintragen lassen und muß nicht die teuren "LKW" Reifen kaufen - er darf eh nicht soviel einladen und hat jetzt günstigere (nur vom Preis für Loadindex) und nicht so harte Reifen.


Ich frage mich ob das manchmal nicht einfach Faulheit ist...
Bei 2 Eintragungen habe ich z. B. gesehen, daß die D..... wirklich das Minimum (na gut +1 Loadindex) rausgerechnet hat bei der Eintragung.
Der T.... hat bei einer Einzeleintragung! die Daten des (Auto!)Herstellers für den Reifen genommen. Immerhin zahl ich da extra für die Einzeleintragung, da könnte ich etwas Service/Rechnen erwarten.


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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hk_do
Beitrag 07.04.2013, 13:59
Beitrag #216


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Zitat (haschee @ 07.04.2013, 07:04) *
Nun, prinzipiell ist der minimale Loadindex relativ einfach zu berechnen. cop.gif
Halbiere die Achslast und schaue nach was der nächste aufgerundete Loadindex ist.
Sollte über Funk wohl gehen...


*nick*

Zitat
Jetzt hast du aber in F22 die 150 Kilo mehr.

Dann wirds schon schwerer, noch was zu rechnen.


Prozentrechung würde ich von einem Beamten des gehobenen Dienstes aber schon erwarten wink.gif

Zitat
Und evtl. darf dein Auto z. B. 220 km/h fahren.


mit Anhänger?! blink.gif

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Doc aus Bückeburg
Beitrag 07.04.2013, 14:19
Beitrag #217


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Zitat (haschee @ 07.04.2013, 07:04) *
... Und solange niemand sagt die 100 Kilo bei doc, die 15 Kilo bei Corsa C, die 60 kg bei Insignia sind die Stützlast oder frei nach doc die "anteilige Stützlast die das Fahrzeug noch verkraften kann" seh ich das eben nicht so.
Es müßte so eingetragen werden.

Kleine Ergänzung:
Es müsste heißen: "die anteilige Stützlast, die das Fahrzeug zusätzlich zu seiner bereits ausgeschöpften zGM aus Feld F2 noch verkraften kann... whistling.gif


Ansonsten:
Es IST eingetragen, dass bei Anhängerbetrieb die ursprüngliche zGM und die eingetragene zulässige Hinterachslast um jeweils einen bestimmten Betrag überschritten werden dürfen.

Es ist naheliegend, dass diese erlaubte Zusatzlast durch die Stützlast des Anhänger aufgebracht wird. Woher sollte sie denn sonst kommen?


Gut, ich könnte jetzt SEHR spitzfindig daherkommen:
Also gesetzt den Fall, ich habe einen solchen (3,5+0,1)-Tonner, knalle ihn zunächst mal (solo!) bis 3590 kg voll und hänge zu guter Letzt einen leeren Mini-Klaufix mit 10 kg Stützlast dran.

Dann habe ich auf den ersten Blick meinen „Anhängerbetrieb“, bei dem ja 3600 kg legal sind.

Aber was, wenn ein police.gif sagt: „Jetzt mal abhängen, und DANN auf die Waage?" blink.gif


Dieses Beispiel zeigt: Ein so kleines Stück Papier wie eine Zulassungsbescheinigung KANN nicht alle Eventualitäten berücksichtigen.



Und wo wir schon das Thema „Lastindex“ gestreift haben:
Wie ist denn das mit dem Lastindex meiner Anhänger-Reifen?
Ich komm da irgendwie ins Grübeln:

Im Schein steht: 175/70R13, 84L
„84“ heißt nach meiner Kenntnis „500 kg“, die zGM des Anhängers sind 2000 kg.
Die Stützlast mal weggedacht passt es scheinbar genau: 2000 kg / 4 = 500 kg

Aber nur DANN, wenn der Anhänger genau waagerecht steht.
Ich kann einen Tandemachser zwar so ausbalancieren, dass sich eine bestimmte Stützlast einstellt, aber es fehlt schlichtweg die entsprechende Ausgleichs-Hebelei, die DANN noch für eine gleichmäßige Achslast-Verteilung sorgt.

Der Fahrzeugschein hält zum Glück die Klappe: Für den zählt ne Tandemachse unter 1000 mm Achsabstand als EINE Achse, und diese eine Achse hat dann - logo - ne zulässige Achslast von 2000 kg.

Aber was ist, wenn ich mal bei ner Kontrolle „auseinandergenommen" werde und man stellt fest, dass mein Anhänger zwar brav 2000 kg wiegt, aber etwas „Übergewicht auf der Hinterachse" hat und ich dadurch bei den hinteren Rädern die aus der „84“ folgenden 500 kg Radlast überschreite?

Nun, ich habe bisher noch keine Reifen in meiner Größe gefunden, die exakt „84L“ erfüllen. Also fahre ich relativ günstige „86H“, und das Thema ist gegessen...




Zitat (hk_do @ 07.04.2013, 14:59) *
Zitat
Und evtl. darf dein Auto z. B. 220 km/h fahren.

mit Anhänger?! blink.gif

Genau DAS ist doch die Frage von @haschee:
Müssen die Reifen eines Fahrzeugs, das solo 220 km/h fahren kann und im Anhängerbetrieb eine um 150 kg erhöhte zulässige Hinterachslast hat, BEIDE Kriterien GLEICHZEITIG erfüllen?

Der Lastindex eines schnellen Reifens ist ja häufig geschwindigkeitsabhängig, und daher die Frage:" Muss der Reifen auch bei 220 km/h noch die im Anhängerbetrieb erhöhte zulässige Achslast ertragen können?"


Ich würde sagen:
Im Zweifelsfall "ja",
und wenn mir das nicht passt, besorge ich mir ein anderslautendes TÜV-Gutachten und lasse den Sachverhalt in Feld 22 eintragen.

Doc


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Kühltaxi
Beitrag 08.04.2013, 12:19
Beitrag #218


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 05.04.2013, 16:23) *
und dass für den Fall dass die +100 führerschein-relevant wären, schon längst der 3,4-Tonner zum Standardfahrzeug geworden wäre.

Das eher nicht, es gäbe diese Eintragung bei 3,5-Tonnern einfach grundsätzlich nicht und fertig. Man will ja im Solobetrieb nicht ohne Not auf 100 Kilo verzichten.


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Ichtyos
Beitrag 08.04.2013, 18:50
Beitrag #219


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Zitat (Ichtyos @ 31.03.2013, 22:07) *
Auch wenn es Richtung OT geht: Darf ich - mit dem Schein vorerst nur - bei der BAG mal nachfragen (...)

Update: BAG konnte mir keine konkrete Antwort geben. Ich solle mal bei der Zulassungsstelle nachfragen. laugh2.gif


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 08.04.2013, 19:05
Beitrag #220


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Zitat (Ichtyos @ 08.04.2013, 19:50) *
...Update: BAG konnte mir keine konkrete Antwort geben. Ich solle mal bei der Zulassungsstelle nachfragen. laugh2.gif

Interessanter Aspekt::
Wenn NIEMAND verantwortlich ist und NIEMAND was genaues weiß, dann kann auch NIEMAND eine Strafe wegen FoF verhängen... whistling.gif


Ich selbst war noch nie in einer BAG-Kontrolle, deswegen frage ich jetzt mal ganz doof:
Was prüfen die Jungs (und Mädelz) von der BAG eigentlich?
Nur Achslasten, Lenkzeiten und LaSi?
Oder auch Führerscheine? shutup.gif

Doc


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Kühltaxi
Beitrag 08.04.2013, 19:37
Beitrag #221


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"Normale" BAG-Kontrollen sieht man nur noch selten, die jagen heute hauptsächlich mit ihren Vitos den Mautsündern hinterher.
Wenn doch werden hauptsächlich Lenkzeiten kontrolliert, das andere läuft eher nebenher und groß wegen komplizierten Führerscheinfragen wie dieser hier rumstochern werden die wohl kaum. Ich hatte allerdings schon ewig keine verdachtsunabhängigen BAG- und Polizeikontrollen mehr, für 3,5-Tonner interessiert sich mehr der Zoll weil da anscheinend viel schwarz läuft.


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Der Dicke
Beitrag 08.04.2013, 19:52
Beitrag #222


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BAG sehe ich fast jeden Tag, B189 bei Geestgottberg oder bei Colbitz, B71 bei Letzlingen uam.


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Ichtyos
Beitrag 08.04.2013, 19:59
Beitrag #223


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Zitat (Kühltaxi @ 08.04.2013, 20:37) *
Wenn doch werden hauptsächlich Lenkzeiten kontrolliert,

Nur bei der Schwerlastfraktion? Irgendwo auf iirc Seite 3 hatten wir einen Insignia mit 2400 oder 2460 kg. Mit 1100-kg-Anhänger ist da der Unterschied, ob ein Kontrollgerät verbaut sein muss oder nicht.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 08.04.2013, 21:25
Beitrag #224


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Zitat (Kühltaxi @ 08.04.2013, 20:37) *
für 3,5-Tonner interessiert sich mehr der Zoll weil da anscheinend viel schwarz läuft.

Ich hatte auch schon einige Male ein Rendez-vous mit dem Zoll, sowohl in Deutschland als auch in Österreich.
Aber die haben nie was gefunden... thread.gif

Doc


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 09.04.2013, 07:08
Beitrag #225


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Zitat (Kühltaxi @ 08.04.2013, 20:37) *
... und groß wegen komplizierten Führerscheinfragen wie dieser hier rumstochern werden die wohl kaum...

Inwiefern ist denn das, was wir hier diskutieren, eine "komplizierte" Führerschein-Frage?
Es gibt dich nur ein "entweder - oder" - und DAS könnte man doch leicht durch ein Gericht klären lassen.

Schließlich hat doch auch ein GERICHT geklärt, dass für einen Lkw-mäßig ausgestatteten Pkw über 3,5 Tonnen die Lkw-Verkehrsregeln gelten... whistling.gif



Weshalb werden denn Kontrollen veranstaltet?
Doch nicht nur um zu demonstrieren: "Es wird kontrolliert, also haltet euch an die Regeln";
sondern auch, um diejejigen, die sich dennoch nicht an die Regeln halten, zu bestrafen.
Und dazu muss man gerade DAS kontrollieren, gegen das gern mal verstoßen wird.

Schönes Beispiel:
Ein Vito mit Anhänger auf der Autobahn; von hinten naht ein Polizeiwagen, verzögert, Beifahrer des Polizeiwagens guckt und sagt was zum Fahrer.

Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten:
- ICH sitze am Steuer des Vito: Polizeiwagen gibt wieder Gas und verschwindet;
- mein Sohn sitzt am Steuer des Vito: Es kommt die Kelle.

Warum wohl?
- Bei MIR heißt es: "Der Oppa hat mindestens nen alten 3er Führerschein, der DARF sowas fahren";
- bei meinem Sohn heißt es: Mal gucken, ob der auch mindestens nen "BE" hat...".


Die "alte" - also Lastverteilungs-abhängige - Regelung, wann ein BE erforderlich ist, ist wahrlich komplizierter als die Frage, ob für die Fahrerlaubnisklasse die Angabe aus Feld F2 oder Feld 22 relevant ist...
Und DA traut sich die Polizei ran... whistling.gif

Doc




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haschee
Beitrag 09.04.2013, 08:11
Beitrag #226


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Die Frage ist doch auch, ob es die Eintragung überhaupt braucht. ***Idee***


Vielleicht schmeißen wir hier auch Sachen zusammen die nicht zusammengehören.

Immerhin interessiert sich die FEV absolut nicht für Stützlasten. Steht explizit drin.


Also ist ein 3,5t. ein 3,5t. Egal wieviel Stützlast man aufs Zugfahrzeug knallt.
Das interessiert ja nicht.
Und auch Überladung interessiert die FEV nicht.


Die Frage ist, (ich geh ausnahmsweise mal davon aus mit den +100 ist die Stützlast gemeint) ob das nicht die Idee eines "Technikers" wavey.gif
ist eine Überladung des Zuges zu vermeiden. whistling.gif

Rein eine Überladung.

Daß dabei ein Fahren ohne Fahrerlaubnis nach FEV rauskommen kann war so nicht beabsichtigt denke ich mal.




Kann mal jemand raussuchen wie Überladung berechnet wird? whistling.gif

Wenn dabei die Stützlast abgezogen/dazugezählt wird, dann ist die Eintragung sowieso überflüssig.


bzw. dann darf Doc sogar 200 Kilo mehr einladen. Einmal über die Stützlast und einmal über die +100 Eintragung.
Was er selber ja sogar zugibt, irgendwo hatten wir doch mal, was wäre wenn man das Zugfahrzeug abkuppeln und allein wiegen würde.


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trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 09.04.2013, 08:56
Beitrag #227


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Zitat (haschee @ 09.04.2013, 09:11) *
... Also ist ein 3,5t. ein 3,5t. Egal wieviel Stützlast man aufs Zugfahrzeug knallt.
Das interessiert ja nicht...

Die Frage ist, (ich geh ausnahmsweise mal davon aus mit den +100 ist die Stützlast gemeint) ob das nicht die Idee eines "Technikers" wavey.gif
ist eine Überladung des Zuges zu vermeiden. whistling.gif

Genau DAS ist ja mein Reden seit 1880:
Da fahren Gespanne durchs Land, bei denen das Zugfahrzeug (dank voller Ausreizung der zGM und dann ZUSÄTZLICHER Stützlast durch den Anhänger) überladen ist.

Dann kam jemand auf die Idee: Baut doch einfach die Hinterachse (samt Reifen) so stabil, dass auch dem voll beladenen Fahrzeug die x kg zusätzliche Stützlast nichts anhaben kann, tragt das in Feld 22 ein - und schon ist die "Überladung" vom Tisch.

Und jetzt kommen "die anderen", und stellen fast, dass diese eingetragene "legale Überladung" - eben WEIL die "legal" ist - die zGM um den betreffenden Betrag erhöht, und das das unter Umständen rechtliche Konsequenzen hat.

Natürlich steht in der FeV keine "Stützlast", sondern nur die zGM - aber es ist eben interessant, WELCHE von mehreren Angaben im Fahrzeugschein jetzt die für die Fahrerlaubnis relevante zGM ist.

Und DA scheiden sich bei uns im VP die Geister, aber wir können zwar versuchen, zu interpretieren, aber wir können keine rechtsverbindliche Regelung aussprechen. Und diejenigen, die das KÖNNEN, WOLLEN es offenbar nicht... crybaby.gif

Doc


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amfa
Beitrag 09.04.2013, 09:20
Beitrag #228


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 09.04.2013, 08:56) *
Natürlich steht in der FeV keine "Stützlast", sondern nur die zGM - aber es ist eben interessant, WELCHE von mehreren Angaben im Fahrzeugschein jetzt die für die Fahrerlaubnis relevante zGM ist.


Da steht doch nur eine drin, je nachdem ob ein Anhänger am Fahrzeug ist oder nicht wink.gif
Ich würde das auch eher so interpretieren, dass mit Anhänger das zGG des Fahrzeugs bei 3,6 Tonnen liegt mit allen Konsequenzen.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 09.04.2013, 09:38
Beitrag #229


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Zitat (amfa @ 09.04.2013, 10:20) *
... Da steht doch nur eine drin, je nachdem ob ein Anhänger am Fahrzeug ist oder nicht wink.gif

Nö.
Es steht EINE Angabe (quasi auf dem Präsentierteller) in "F2",
und eine WEITERE Angabe steht (häufig von anderem "Kleingedruckten" zugemüllt) in "22"...


Zitat (amfa @ 09.04.2013, 10:20) *
... Ich würde das auch eher so interpretieren, dass mit Anhänger das zGG des Fahrzeugs bei 3,6 Tonnen liegt mit allen Konsequenzen.

Kann ja durchaus sein.

Nur: WENN das so ist:
Warum sind dann weder BMVBS noch BAG oder KBA in der Lage, das zu bestätigen (oder zu verneinen)? think.gif

Und WENN das so ist, dann hat man zwar in fast allen Fahrzeugklassen (z.B. bei meinem Vito) durch so eine Erhöhung geringfügige Vorteile, aber speziell im Fall "3,5+0,1" gravierende Nachteile.

Selbst wenn jemanden die erforderliche Fahrerlaubnisklasse nicht interessiert (weil er- wie ich - eh einen C1E hat):
Es hätte doch wohl kaum einer Bock darauf,
- mit Anhänger auf Landstraßen 60 km/h fahren zu müssen;
- auf Autobahnen die Ausnahmeregelung für 100km/h-Anhänger nicht beanspruchen zu dürfen
- etc., etc., etc.
Warum trägt Mercedes dann diese "+100 kg bei 3,5t-Sprintern überhaupt ein - wo sie doch fast NUR Nachteile bietet?


Und dann noch die alles entscheidenden Fragen:
- Wieso bekommt Mercedes eigentlich solche 3,6-t-Sprinter zugelassen, wenn die keinen Begrenzer haben (ist doch Ausrüstungsvorschrift nach StVZO)?
- Mache ich mich strafbar, einer Ordnungswidrigkeit schuldig, wenn ich einen solchen Sprinter mit Anhänger, aber ohne Begrenzer fahre? think.gif



Noch mal ne kleine Zusatzfrage:
"FoF ist ja kein Pappenstiel, sondern ne echte Straftat nach StGB, die einen im Wiederholungsfall sogar ins Gefängnis bringen kann (Stichwort: "Semmelrogge").
Wieviel "kostet" es denn nun konkret, wenn jemand mit "3,5+0,1) und Fahrerlaubnis BE erwischt wird.
Hat's da schon Urteile gegeben?... whistling.gif

Doc


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haschee
Beitrag 09.04.2013, 09:41
Beitrag #230


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aber du könntest dein Zugfahrzeug bis 3,6 Tonnen "vollknallen" UND dann den Hänger anhängen.
§6 FEV lesen.
Zitat
Die zulässige Gesamtmasse einer Fahrzeugkombination errechnet sich aus der Summe der zulässigen Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge ohne Berücksichtigung von Stütz- und Aufliegelasten.


Das ist das Problem. Du hast damit einen 3,6 Tonner + Stützlast + Anhänger.


Und sag nicht das würde nicht so gemacht - sonst wäre das Problem des "Abkuppeln und einzeln wiegen" nicht angesprochen worden. wavey.gif


Daher die Frage, wie wird eine Überladung eines Zuges berechnet. Was ist da mit der Stützlast?


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Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
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Mr.T
Beitrag 09.04.2013, 09:58
Beitrag #231


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Zitat (Doc aus Bückeburg @ 09.04.2013, 10:38) *
"FoF ist ja kein Pappenstiel, sondern ne echte Straftat nach StGB StVG
wavey.gif


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Gruß Mr.T

Gegen den Strom zu schwimmen ist deshalb so schwierig, weil einem so viele entgegenkommen.
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Kühltaxi
Beitrag 09.04.2013, 12:59
Beitrag #232


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Zitat (Ichtyos @ 08.04.2013, 20:59) *
Zitat (Kühltaxi @ 08.04.2013, 20:37) *
Wenn doch werden hauptsächlich Lenkzeiten kontrolliert,

Nur bei der Schwerlastfraktion? Irgendwo auf iirc Seite 3 hatten wir einen Insignia mit 2400 oder 2460 kg. Mit 1100-kg-Anhänger ist da der Unterschied, ob ein Kontrollgerät verbaut sein muss oder nicht.

Mit sowas könnten sie dich auch kontrollieren wenn sie vermuten du seist gewerblich unterwegs. Dazu müssen aber Zugfahrzeug und Anhänger für sie "gut" zusammenpassen. Ein Kühltaxi mit einem Autotransporter sieht z. B. nicht gewerblich aus, der verfährt bestimmt gerade nur seinen eigenen Pkw warum auch immer.

Zitat (Doc aus Bückeburg @ 09.04.2013, 08:08) *
Zitat (Kühltaxi @ 08.04.2013, 20:37) *
... und groß wegen komplizierten Führerscheinfragen wie dieser hier rumstochern werden die wohl kaum...

Inwiefern ist denn das, was wir hier diskutieren, eine "komplizierte" Führerschein-Frage?
Es gibt dich nur ein "entweder - oder" - und DAS könnte man doch leicht durch ein Gericht klären lassen.

Insofern daß wir hier seit zig Seiten keine eindeutige Lösung finden und die Gerichte wahrscheinlich auch verschieden urteilen werden.

Zitat
Die "alte" - also Lastverteilungs-abhängige - Regelung, wann ein BE erforderlich ist, ist wahrlich komplizierter als die Frage, ob für die Fahrerlaubnisklasse die Angabe aus Feld F2 oder Feld 22 relevant ist...
Und DA traut sich die Polizei ran... whistling.gif

Weil es da nichts großartig zu interpretieren gibt, falls mehrere Leergewichte da stehen muß das für den Betroffenen günstigste angenommen werden und fertig.
Die Polizei traut sich eh an alles ran, das BAG eher nicht, und darum ging's ja.


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Doc aus Bückeburg
Beitrag 30.04.2013, 06:28
Beitrag #233


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Update:
Zitat (Doc aus Bückeburg @ 01.04.2013, 21:05) *
Ich hab gestern eine Mail an Mercedes geschickt und ganz dummdreist gefragt, warum die den 3,5t-Sprinter immer unaufgefordert für Anhängerbetrieb auf 3,6 t auflasten.
Ob die etwa nicht wüssten, dass man dann
- einen C1E braucht,
- mit Anhänger auf Landstraßen nur 60 fahren darf,
- mit 100er-Gespann nicht mehr 100 fahren darf,
- etc.,

und warum sie diese ganzen Unannehmlichkeiten Ihren Kunden "einschenken" ohne überhaupt zu fragen....
Ne Empfangs- und Weiterleitungsbestätigung ist schon eingetroffen... whistling.gif

... und gestern kam deren Antwort per Mail:

Zitat
Sehr geehrter Herr Doc,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29. März 2013. Bitte entschuldigen Sie, dass wir erst jetzt darauf
zurückkommen.

Sie haben Fragen zum Sprinter.

Für Herstellerbescheinigungen und Anfragen hinsichtlich der Themen "CEMT, Nachtfahrverbot Österreich, ABE-Bestätigung, Abgas/Steuer-Bestätigungen, ADR-/GGVS-Bestätigungen, Sonderthemen und Umschreibungen, und Sonstige- Bestätigungen für Transporter und Lastkraftwagen können Sie sich an folgenden Kontakt wenden:

Daimler AG
Abteilung TPE / EVA
Stichwort "Bescheinigungen"
Hauspostcode (HPC) A 503
D-70546 Stuttgart

Telefon: 0180 / ** ** ***
Fax: 0180 / ** ** ***

Eine Kopie der gültigen Fahrzeugdokumente (technische Inhalte) müssen beigefügt werden. Bei Ausstellung der Herstellerbescheinigung wird sich die Daimler AG vorbehalten, anteilige Aufwendungen an die anfordernde Stelle zu berechnen.

Falls noch Fragen offen sein sollten, sind wir in Zukunft gern wieder für Sie da.

Freundliche Grüße nach Bückeburg
(Vor- und Zuname)

(Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig


Mann, die sind ja NOCH bekloppter als "DIE" vom BMVBS... crybaby.gif
Ist das hier "absurdes Theater" oder was???

Ich habe aber nicht aufgegeben und noch ne weitere Mail hingeschickt...

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Kurier
Beitrag 30.04.2013, 07:26
Beitrag #234


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Da würde ich sagen, Thema verfehlt, 6, setzen.


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(Ladungs)Sichere Grüße vom Kurier
Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer /Diverse.
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Kühltaxi
Beitrag 30.04.2013, 19:43
Beitrag #235


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So ist das halt bei großen Firmen, wenn die eine Abteilung keinen Bock hat sich mit einer Sache näher zu beschäftigen verweist sie auf eine andere. Soll es bei Ämtern auch schon mal geben.... whistling.gif


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Ichtyos
Beitrag 30.04.2013, 19:51
Beitrag #236


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Warum muss ich bei der Antwort sofort an diese Filmsequenz denken? laugh2.gif


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Kühltaxi
Beitrag 30.04.2013, 21:24
Beitrag #237


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Genau das hatte ich auch im Kopf, nur die Problemlösung von Asterix und Obelix nützt hier nichts.


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ergchebbi
Beitrag 02.05.2013, 19:56
Beitrag #238


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So,

ich hab ne Antwort von der Polizei DA bekommen biggrin.gif

Zitat
Sehr geehrter Herr ****,

bezüglichIhrer Anfrage vom 4. April (Nötige FE- Klasse bei Erhöhung der zGM/zGG in Folge des Anhängerbetriebs) können wir Ihnen folgendes mitteilen
(ohne Gewähr):


DieErhöhung von F1/F2 (zGMs) infolge eines etwaigen Anhängerbetriebes hat keine FE-rechtlichen Folgen. Es geht hier nur um die Erhöhung des zGM/zGG im zulassungsrechtlichen Sinne bzgl der Vorschriftender StVZO (§§ 42, 34 ff...) so dass eine etwaige Überladung folgenlos bleibt.

Es handelt sich hier um einen üblichen Eintrag in der ZB I/II, wenn bereits die AHK genehmigt ist.

Weitere Fragen kann Ihnen ggf. die zuständige Zulassungsstelle beantworten.


Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

******************
Polizeioberkommissar


Hab ihn nochmals angeschrieben ob er mir freundlicherweise Quellen für seine Aussage nennen kann.

Weil heute bei ner praktischen Prüfung und danach mit 4 Prüfern vom TÜV gesprochen, und da kam die Antwort:
haben wir bei einer internen Schulung besprochen und sind der Auffassung C1 notwendig.

und nu?
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Ichtyos
Beitrag 02.05.2013, 21:01
Beitrag #239


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Wir sind genauso schlau wie vorher. Hast Du die Prüfer auch nach der Gesetzesgrundlage gefragt?


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ergchebbi
Beitrag 02.05.2013, 21:09
Beitrag #240


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Japp

Einer will mir was zusammensuchen die Tage
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Aloisius
Beitrag 02.05.2013, 21:50
Beitrag #241


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Zitat (ergchebbi @ 02.05.2013, 22:09) *
Einer will mir was zusammensuchen die Tage



Sorry, aber das geht aus wie das Hornberger Schießen....
Solche, oder ähnliche Antworten gab/ gibt es zu genüge. Was fehlt, sind handfeste Fakten.
Traurig... ranting.gif


Grüße smile.gif


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Kinder sind wie Sektkorken ... einmal raus, passen sie nie wieder rein!
Allerdings ... auf dem Sektkorken steht der Hersteller
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ergchebbi
Beitrag 03.05.2013, 17:54
Beitrag #242


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Ich hab auch mal das OLG Frankfurt angeschrieben und das hessische Verkehrsministerium, nachdem sich das Bundesverkehrsministerium nicht rührt.

Mal sehen was von da kommt
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 03.05.2013, 19:25
Beitrag #243


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Zitat (ergchebbi @ 03.05.2013, 18:54) *
... Mal sehen was von da kommt

Interessant wird es erst, wenn von den unterschiedlichen Verkehrsministerien der Länder unterschiedliche Interpretationen kommen... whistling.gif


Was ist mit den anderen Späßchen, die man sich mit der "3,5+0,1" einfängt? Die sollten wir nicht aus den Augen verlieren.
Zum Beispiel: "Was kostet es, wenn man mit einem entsprechenden Gespann ohne den vorgeschriebenen, aber nicht lieferbaren Geschwindigkeitsbegrenzer erwischt wird?" think.gif

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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ergchebbi
Beitrag 03.05.2013, 21:08
Beitrag #244


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Wer schreibt mal die anderen LAndesverkehrsministerien an?
LAngsam wirds spaßig biggrin.gif
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ergchebbi
Beitrag 07.05.2013, 15:28
Beitrag #245


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So, die nächste (unbefriedigende) Antwort, diesmal vom OLG Frankfurt:

Zitat
Sehr geehrter Herr ******
auf Ihre Anfrage muss ich Ihnen leider mitteilen, dass mir eine Beantwortung abstrakter Rechtsfragen verwehrt ist, da es nicht zu den gesetzlich normierten Aufgaben der Gerichte gehört, in Einzelfällen Rechtsberatung zu erteilen. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf einen Rechtsanwalt.

Ich bedaure, Ihnen keine bessere Nachricht zukommen lassen zu können und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Der Präsident
Im Auftrag
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 22.05.2013, 12:39
Beitrag #246


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Update:
Ich hatte mir zwischenzeitlich mal den Fahrzeugschein eines recht jungen "befreundeten" 3,5t-Sprinters mit Anhängerkupplung angesehen.
Da gab es zwar unter "22" etliche seltsame Kürzel, aber NICHTS, was irgendwie auf "+ 100kg" hindeutet.

Und passend dazu kam dann auch die Antwort von Mercedes:
Zitat (Antwort-Mail von Mercedes vom 08.05.2013)
Sehr geehrter Herr Dr. Doc,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29. April 2013. Bitte entschuldigen Sie, dass wir erst jetzt darauf zurückkommen.
Sie haben Fragen zum Gesamtgewicht des Sprinters, die wir wie folgt beantworten.

Bei der Vielzahl der von uns bislang gesichteten Fahrzeugscheine von 3,5t Sprintern kennen wir keinen mit einem Zusatztext, dass bei 3,5t Gesamtgewicht plus einer Anhängelast sich das Gesamtgewicht auf 3,6t erhöht.

Für technische Herstellerbescheinigungen und Anfragen hinsichtlich der Themen "Gewichtsveränderungen", Anhängelasten und Umbereifungen, Rad/Reifenanfragen" für Transporter und Lastkraftwagen können Sie sich an folgenden Kontakt wenden:
...

Aha:
Zumindest Mercedes macht diesen Unsinn offenbar nicht mit...

Wie sieht es bei den anderen Herstellern aus?
Wer irgendeinen 3,5t-Transporter kennt, der für Anhängerbetrieb eine Auflastung auf 3,6 t besitzt, der möge sich doch mal mit einem entsprechenden Schreiben an den Hersteller wenden.
Der Hersteller kann zwar keine rechtsverbindliche Auskunft erteilen, aber MEHR als die bisher befragten "offiziellen" Stellen dürfte er schon wissen... whistling.gif

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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Aloisius
Beitrag 22.05.2013, 23:36
Beitrag #247


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Danke Doc für die Info, nichts anderes steht auch in den Papieren meines Sprinter (mit AHK) drin!

Ich verstehe nicht, warum es aus dem Ministerium keine Antwort gibt...... ranting.gif


Grüße smile.gif


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Kinder sind wie Sektkorken ... einmal raus, passen sie nie wieder rein!
Allerdings ... auf dem Sektkorken steht der Hersteller
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ergchebbi
Beitrag 23.05.2013, 19:30
Beitrag #248


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Evtl hat das wer erkannt was ne LAwine damit losging ohne vorher nachzudenken und nun traut sich keiner was verbindliches zu sagen
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amfa
Beitrag 23.05.2013, 20:07
Beitrag #249


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Kann nicht einfach mal einer hier mit BE sich so ein Fahrzeug nehmen,
einen Hänger dran machen, bei nachteule vorbei fahren und sich eine Anzeige wegen FoF geben lassen?
Traut sich einer? biggrin.gif


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Ichtyos
Beitrag 23.05.2013, 20:37
Beitrag #250


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Wenn es nicht so weit wäre - und ich habe Klasse 3...


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 12.05.2025 - 08:40