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Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 26.01.2013 Mitglieds-Nr.: 67213 ![]() |
Ich bin von meinem ehemaligen Dealer ans Messer geliefert worden und der hat mir außer Grass noch viel mehr angedichtet.( Von A bis Z) Daraufhin bin ich vom Amtsgericht N*** **.**.2006, wegen des vorsätzlichen unerlaubten Erwerbes von Betäubungsmitteln verurteilt worden. Habe die Strafe bezahlt und bin ca. 2 Monate später nach Baden- Württemberg gezogen. ( Wechsel meines Umfeldes.) Habe jetzt am 21.01.2013 meinen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gestellt. Jetzt 24.01.2013 bekam ich folgenden Brief : Damit Ihr Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis weiterbearbeitet bzw. eine weitere Entscheidung darüber getroffen werden kann, ist es notwendig, dass uns die zum genannten Verfahren dazugehörige Ermittlungsakte vorliegt. Wir haben diese daher direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Einsicht angefordert. Maßgeblich für die weitere Bearbeitung Ihres Antrags, ist die dann gegebene Sach- und Rechtslage. Frage: Was hat mich zu erwarten ??? Kommt da ne MPU ?? Was kann ich machen ?? Dank schon mal für Eure Antworten. Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 27.01.2013, 02:17
Bearbeitungsgrund: Daten anonymisiert.
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Beitrag
#2
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24495 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Andi083,
herzlich willkommen im Verkehrsportal. Um sagen zu können, ob ein ärztliches Gutachten oder eine MPU angeordnet werden könnte, müssten wir etwas präziser wissen, was unter A-Z zu verstehen ist. D. h., wir müssten wissen, ob neben THC auch der Konsum harter Drogen im Raum steht und ob Du selber Angaben gemacht hast, dass Du BTM konsumiert hast, wenn ja, wie oft, wie viel und welche BTM usw. Konsumierst Du immer noch BTM? Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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Beitrag
#3
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 26.01.2013 Mitglieds-Nr.: 67213 ![]() |
Hallo,
super das noch jemand on ist. ![]() Ja konsumiert habe ich nur THC. Mein guter Freund hatte aber noch viel mehr am laufen , so kamen noch 10 Pillen, 5 bis 10g Speed und 4 LSD Trips dazu. Habe ich aber immer abgestritten das von ihm bekommen habe. Da ich ja immer nur mein Grass gekauft habe, und Aussage gegen Aussage stand. Dann kam nur noch eine Zahlungsaufforderung von ein paar Tausend Euro, die ich dann auch zahlte weil ich schon in Baden- Württemberg wohnte und endlich damit abschließen wollte. Habe ja schon seit Jahren damit abgeschlossen und jetzt das. Habe echt Panik das der scheiß mich jetzt ein Jahr vom Führerschein abhält. Frage: Was kann ich machen?? |
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Beitrag
#4
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24495 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 ![]() |
Hallo, Andi083,
im Grunde genommen kannst du nur abwarten, was die Führerscheinstelle Dir mitteilt, mehr nicht. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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Beitrag
#5
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 3 Beigetreten: 26.01.2013 Mitglieds-Nr.: 67213 ![]() |
HalloNachteule,
Danke für deine Antworten. Da bleibt mir nur warten.Hoffe mein Irtum was ich nicht habe kann man mir nicht nehmen kommt mich nicht zu teuer. ![]() Grüße Andi083´. ![]() |
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 13800 Beigetreten: 30.07.2004 Wohnort: Lübeck Mitglieds-Nr.: 4642 ![]() |
Okay, wesentliche Fakten fehlen dennoch, trotz Deiner Antworten. Du bist verurteilt worden wegen Cannabisbesitzes bzw. dieser Besitz ergibt sich aus dem rechtskräftigen Urteil - ja oder nein? Der Cannabiskonsum ergibt sich aus dem rechtskräftigen Urteil - ja oder nein? Wenn ja welche Konsumform - Probierkonsum, gelegentlicher Konsum, regelmäßiger Konsum. Du bist verurteilt worden wegen des Besitzes anderer Drogen außer Cannabis bzw. deren Besitz ergibt sich aus dem rechtskräftigen Urteil - ja oder nein? Der Konsum von Drogen außer von Cannabis ergibt sich aus dem rechtskräftigen Urteil - ja oder nein?
Je nach Deinen Antworten sind Fallunterscheidungen möglich, ob die FEB rechtmäßig handeln darf. Kommt ein ÄG, dann rechne mit ca. 400 Euro und free Dich, wenn es weniger werden. Die Tarife eines ÄG sind im Gegensatz zur MPU aushandelbar. Liebe Greet-Ings Cornelius -------------------- MPU-Beratung --- Deutsche Fahrerlaubnis kompetent, preisattraktiv, permanent
Da nicht jeder Wunsch im Leben erfüllt wird, sind mehrere Wünsche empfehlenswert. Die Lebenskunst ist nun, ungeachtet unerfüllter Wünsche, zufrieden zu sein. Der Unterschied zwischen Himmel und Hölle liegt darin, in der Hölle wird jeder Wunsch sofort erfüllt - weil dann Wünschen keine Freude mehr bereitet. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 04.05.2025 - 06:15 |