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> Verjährung von Strafzetteln innerhalb der EU
Gast_dangermaus_*
Beitrag 26.10.2003, 22:24
Beitrag #1





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Ich studiere in Holland und habe schon ein paarmal einen Strafzettel fürs Falschparken bekommen. Da ich nie eine Zahlungsaufforderung erhalten habe (mein Auto ist in München gemeldet), habe ich diese Strafzettel nie bezahlt. Nun habe ich im Sommer 2003 gleich einen ganzen Batzen Zahlungsaufforderungen zu diesen Strafzetteln erhalten. Meine Frage ist nun, muß ich Strafzettel aus dem Jahr 2001 und Anfang 2002 überhaupt noch bezahlen, oder sind diese schon verjährt?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir das jemand beantworten könnte!
MfG
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Achim
Beitrag 26.10.2003, 22:28
Beitrag #2


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Das geht so einfach leider nicht zu beantworten. Da nach meiner Vermutung die Strafzettel Rechtswirksam geworden sind, sind sie auch noch offen und zu bezahlen. Aber wie gesagt, es fehlen dazu noch einige Informationen.


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Gast_Gast_dangermaus_*
Beitrag 26.10.2003, 22:35
Beitrag #3





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Danke erstmal für die prompte Antwort!
Wodurch werden Strafzettel denn rechtswirksam?
Was für Details muß ich beachten bei diesem Sachverhalt und wo kann ich mich am besten darüber informieren?
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Achim
Beitrag 27.10.2003, 17:34
Beitrag #4


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Du erhälst von der behörde eine schriftliche verwarnung mit Zahlungsaufforderung. Reagierst Du nicht oder gehst Du in Widerspruch, kommt ein Bussgeldbescheid. Dieser wird nach 14 Tagen Rechtswirksam, wenn Du nicht dagegen vorgehst (Widerspruch). Solltest Du dagegen vorgehen, wird dieser durch Gerichtsentscheidung Rechtswirksam.
Festgelegt ist dies alles im Ordnungswidrigkeitengesetz.


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Uwe W
Beitrag 27.10.2003, 20:29
Beitrag #5


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Wenn es Parken im Parkverbot betrifft, findest Du auf der Homepage des ADAC unter
http://www.#####/
nähere Infos, wenn Du "Recht und Rat" sowie "Verkehrssünden" und dann "Verkehrssünden im Ausland" anklickst.

Hast Du dagegen in einer Parkscheinzone ohne Parkschein (oder mit abgelaufenen Parkschein) geparkt, sieht die niederländische Rechtslage anders als die deutsche aus. Formal bekommst Du dann keinen Strafzettel, sondern einen Steuerbescheid (Parkeerbelastingen) über Parken zusammen mit einer saftigen Gebührenforderung dafür, dass Du die fällige Steuer nicht mit Hilfe eines Parkscheins vorausgezahlt hast. Die Einspruchsfrist beträgt 6 Wochen nach Absendung durch die niederländische Gemeinde. Hier gilt eine strikte verschuldensunabhängige Halterhaftung. Wird diese Gebührenforderung trotz Mahnung nicht gezahlt, so erläßt die Gemeinde einen mit neuen Kosten verbundenen Dwangbevel, aufgrund dessen die rückständigen Parksteuern durch Zwangsvollstreckung beigetrieben werden können. D.h. wenn das Auto weiterhin im selben Bereich geparkt wird oder sonstwo in den Niederlanden ausfindig gemacht wird, kann es beschlagnahmt und versteigert werden. Allerdings können Dwangbevele nicht in Deutschland vollstreckt werden. Die Verjährungsfristen sind allerdings sehr lang, so dass Forderungen aus 2001 und 2002 keineswegs verjährt sind. Mehr zum Thema Dwangbevel:
http://www.gensch-ra.de/zielgruppen/rafaq4a.htm
http://www.marc-mondorf.de/beruf.htm (Jura:Vorsicht vor Maastricht)


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"Alle Mitgliedstaaten hätten Grund sich zu beklagen. Skouris betont, dass gerade dies beweise, dass der EuGH seine Arbeit gut mache."
(Interview mit Vassilios Skouris am 20.04.06 im ORF)
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Gast_Guest_*
Beitrag 02.11.2003, 01:09
Beitrag #6





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quatsch Strafzettel aus den Niederlanden musst du in Deutschland (noch) nicht bezahlen !!
bisher gibts nur mit Österreich ein Rechtshilfeabkommen in Sachen Strassenverkehr
das ändert sich allerdings ab 2004 europaweit aber nicht rückwirkend
allerdings wenn du in den Niederlanden studierst, ergeben sich möglicherweise andere Konsequenzen wenn die Summe der Bescheide so hoch ist, dass die dich national auf eine Fahndungsliste setzten und du dann ggf. vor Ort zahlen musst.
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Andreas
Beitrag 02.11.2003, 12:38
Beitrag #7


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Zitat
bisher gibts nur mit Österreich ein Rechtshilfeabkommen in Sachen Strassenverkehr


...und mit der Schweiz! dry.gif


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Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek)
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Peter Lustig
Beitrag 02.11.2003, 18:24
Beitrag #8


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Zur weiteren Info auch diesen Thread nachlesen. Bitte dabei insbesondere folgenden Satz beachten:
Zitat
Geldstrafen oder Geldbußen, die in den Niederlanden verhängt werden, können ebenfalls auf Ersuchen in Deutschland vollstreckt werden. Ein entsprechendes Vollstreckungsabkommen haben die EU-Staaten abgeschlossen, es gilt aber bislang nur zwischen Deutschland und den Niederlanden.
Ganz so leicht ist es also doch nicht. wink.gif
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Gast_Archangel23_*
Beitrag 13.11.2003, 21:26
Beitrag #9





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Lol, ich habe jetzt auch so nen Brief von strick und Kleve und den letzten Termin, das alles aussergerichtlich zu regeln...

Soll ich zurückschreiben dass Zwangsbescheide immer noch nicht vollstreckbar sind oder gar nichts tun und aufs Gericht warten?
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Uwe W
Beitrag 13.11.2003, 21:56
Beitrag #10


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Dass Dwangbevele in Deutschland nicht vollstreckbar sind, weiß Herr Strick wohl schon.

Du kannst ihm natürlich eine Mail schicken, dass er sich mit seiner Klage beeilen soll. biggrin.gif tongue.gif
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass sonst mindestens 8 Monate nichts passiert. laugh.gif biggrin.gif

Im Ernst: Ich vermute mal, dass er gar nicht mehr klagt. Die Urteile, die er in dem Schreiben zitiert, sind ja alle schon 8 Jahre alt.
Inzwischen dürfte sich in Deutschland doch herumgesprochen haben, dass für Steuerforderungen holländischer Gemeinden die deutschen Amtsgerichte nicht zuständig sind.

Oder Du weist ihn per email auf die Seite von gensch-ra hin. Wenn er das von verschiedenen Addressaten zurückbekommt, nimmt Herr Strick sich ja vielleicht denselbigen. ph34r.gif


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Gast_Archangel23_*
Beitrag 13.11.2003, 22:41
Beitrag #11





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Was würde denn passieren, wenn er mir 2004 erst die Klage einreicht und dann die Strafverfolgung rechtsgültig ist?

Irgendwie kommt mir das alles komisch vor...
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Uwe W
Beitrag 13.11.2003, 22:53
Beitrag #12


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Wenn es sich um Parkentgelte handelt, dann hat das mit Verkehrsstrafen nichts zu tun, sondern es handelt sich um gemeindliche Steuer- und Gebührenforderungen, vergleichbar mit der Hundesteuer, Grundsteuern, Friedhofsgebühren, Abwassergebühren etc.
Dafür sind die deutschen Amtsgerichte nun mal nicht zuständig. Zivilklagen werden auch in Zukunft nicht zulässig sein, selbst wenn bis dahin Vollstreckungsübereinkommen wegen Verkehrsverstößen rechtsgültig sein sollten. D.h. eine Klage vor deutschen Amtsgerichten sollte man nicht fürchten.


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Gast_Gast_michael_*
Beitrag 07.12.2003, 15:09
Beitrag #13





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Zitat (Archangel23 @ 13.11.2003, 21:26)
Lol, ich habe jetzt auch so nen Brief von strick und Kleve und den letzten Termin, das alles aussergerichtlich zu regeln...

Soll ich zurückschreiben dass Zwangsbescheide immer noch nicht vollstreckbar sind oder gar nichts tun und aufs Gericht warten?

genau den habe ich bekommen, strick aus Kleve, er droht mir mit einem teuren Prozeß.

Muss ich bezahlen?
(an der Pakuhr ohne Parkschein,März 2002)
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Uwe W
Beitrag 08.12.2003, 18:21
Beitrag #14


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Bellende Hunde beißen nicht!
Ein Familienangehöriger von mir hat Ende März auch so einen Brief aus Kleve bekommen, seitdem ist nichts mehr passiert.

In den Niederlanden können allerdings "Dwangbevele" vollstreckt werden, d.h. es kann das Auto beschlagnahmt werden
und nur gegen Zahlung der Kosten wieder freigegeben werden.
Insofern sollte man intensivere Kontakte mit der holländischen Polizei möglichst vermeiden.


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Gast_Lewis_*
Beitrag 20.02.2004, 11:36
Beitrag #15





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Hallo,

habe auch so einen Dwangbevel erhalten, wegen einer Parkzeitüberschreitung in 2001. Muss ich nun darauf reagieren oder kann ich das Teil einfach ignorieren.

Das Fahrzeug hab ich eh nicht mehr.

Vielen Dank für Euren Hinweis.

Gruß

Stefan
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Peter Lustig
Beitrag 20.02.2004, 11:54
Beitrag #16


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Bitte den ganzen Thread lesen. dry.gif Da sind genug Antworten enthalten. smile.gif
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aaaaallex
Beitrag 24.07.2004, 16:37
Beitrag #17


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Nur um es nochmal auch in diesem Thread klarzustellen, wir hatten das bereits schon ausführlicher woanders ausdiskutiert, nachdem es verschiedene Meinungen dazu gab.

Verkehrsordnungswidrigkeiten bzw. dafür fällige Bußgelder können derzeit in D nur eingetrieben werden, wenn der Verstoß in Österreich geschah.

Zu allen anderen Ländern ist dies nicht der Fall. Es gibt zwar bereits Rechtshilfeabkommen mit der Schweiz u den Niederlanden, die sind allerdings noch nicht in Kraft. wavey.gif


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Das Leben ist keine Bühnenprobe, es ist die Vorstellung
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