gibt es 50ccm Roller mit Versicherungskennzeichen die man nicht auf 25km/h drosseln kann |
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gibt es 50ccm Roller mit Versicherungskennzeichen die man nicht auf 25km/h drosseln kann |
09.01.2013, 10:34
Beitrag
#1
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 956 Beigetreten: 26.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42260 |
gibt es 50ccm Roller mit Versicherungskennzeichen die man nicht auf 25km/h drosseln kann, um diese als Mofa zu fahren???? Jeder Hersteller müsste aus Marktgründen einen Mofa-Drosselsatz für die importierten Fahrzeuge anbieten. Dadurch wird eine breitere Käuferschicht angesprochen. |
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09.01.2013, 10:40
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#2
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Rein technisch lässt sich natürlich alles drosseln. Praktisch kann es schon Einschränkungen geben.
Mofa ist eine deutsche Spezialität (und in manch kleineren Ländern wie NL), nicht einmal im Großteil der EU. Und manche Länder (z.B. CH 30km/h Töffli) haben eine andere Art von "Mofa". Da, wo "die Musik spielt" (Asien, Asien und noch einmal Asien) sind wieder andere Regeln. D.h. man müsste also die Zulassungsverfahren (Abgasgutachten usw.) auch mit der gedrosselten Variante durchlaufen. Das kostet viel Geld. Wenn ein Hersteller/Importeur das nicht investieren will, dann wird es eben nicht angeboten. -------------------- MfG Thomas
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09.01.2013, 10:51
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#3
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 956 Beigetreten: 26.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42260 |
Hallo ts1,
habe mich wegen einem Eu-Führerschein sachkundig gemacht wie die Regeln in Tschechien sind. In CZ darf man Roller mit Tempo 45km/h ohne Fahrerlaubnis fahren. Viele EU-Länder sind da wesentlich großzügiger wie D. Ist klar dass es dort keine Mofas mit 25km/h gibt. Mein Beitrag ist jetzt schon etwas off topic. Nachtrag da Jens einen eigenen Beitrag als Mod aufgemacht hat: In der EU soll der Verkehr grenzenlos ohne Beschränkungen ablaufen. Deshalb gilt ja der EU-Führerschein in allen Ländern der EU. Hier stellt sich mir jetzt aber eine interessante Frage in das Forum. Was passiert wenn ein Tscheche ohne EU-Fahrerlaubnis mit seinem 50ccm Roller zugelassen mit Tempo 45km/h über die Grenze nach Deutschland fährt??? In CZ kann man das Kraftfahrzeug ohne Fahrerlaubnis fahren, aber in D benötigt man minimal die Klasse M. Der CZ-Roller würde der deutschen Polizei sofort auffallen, da kein deutsches Versicherungskennzeichen angebracht ist. |
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09.01.2013, 12:33
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#4
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Nur die homologierten Führerscheine gelten in ganz EU. So darf ja auch ein deutscher Jugendlicher mit seinem A1 in Österreich kein Leichtkraftrad fahren.
Ein tschechisches kein_Führerschein_nötig ist natürlich nicht ansatzweise homologiert, deswegen braucht der Tscheche in Deutschland einen passenden Führerschein. -------------------- MfG Thomas
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09.01.2013, 12:46
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#5
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 1605 Beigetreten: 30.10.2008 Mitglieds-Nr.: 45094 |
In CZ darf man Roller mit Tempo 45km/h ohne Fahrerlaubnis fahren. Viele EU-Länder sind da wesentlich großzügiger wie D. Falls das tatsächlich so sein sollte, ist damit ab 19.01.2013 Schluss, da ab dann die 3. EU-FS-Richtlinie in Kraft tritt, und die harmonisierte Klasse AM EU-weit eingeführt wird.Zitat (ts1) So darf ja auch ein deutscher Jugendlicher mit seinem A1 in Österreich kein Leichtkraftrad fahren. Das gilt nur noch bis zum 18.01.2013.
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09.01.2013, 12:54
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#6
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Zitat (ts1) So darf ja auch ein deutscher Jugendlicher mit seinem A1 in Österreich kein Leichtkraftrad fahren. Das gilt nur noch bis zum 18.01.2013.-------------------- MfG Thomas
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09.01.2013, 14:49
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#7
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 956 Beigetreten: 26.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42260 |
Hallo Jupiter,
heute benötigt man zum Fahren eines 50ccm Rollers (45km/h) die Führerscheinklasse M, die es aber momentan nur in D gibt. Ab dem 19.1.2013 ist damit schluss und es wird EU-weit die Klasse AM eingeführt. Das würde bedeuten dass in vielen EU-Ländern plötzlich viele Rollerfahrer eine Fahrerlaubnis der Klasse AM benötigen würden. Da müsste es noch viele Übergangslösungen wegen des Bestandsschutzes geben. In welchen Länder sind 50ccm Roller max. 45km/h Fahrerlaubnisfrei?? Italien und CZ gehören dazu und Frankreich wohl auch. In Frankreich dürfen auch Mopedautos bis 45km/h ohne Fahrerlaubnis gefahren werden. Für diese Kleinautos gibt es dort eine regelrechte Industrie die diese Fahrzeuge für Rentner, Behinderte, Jugendliche etc. anbietet. Diese Industrie dürfte Druck machen dass ihre Kunden nicht wegbrechen und ihre wirtschaftlichen Interessen durchsetzen. Was ändert sich den noch ab dem 19.1.2013 mit Inkrafttreten der 3-EU-FS-Richtlinie in diesem Kleinfahrzeugsegment 50ccm und Tempo 45km/h ?? Wird jetzt EU-weit die deutsche Mofa-Klasse max. 25km/h eingeführt? |
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09.01.2013, 14:56
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#8
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26602 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 |
Wird jetzt EU-weit die deutsche Mofa-Klasse max. 25km/h eingeführt? das ist keine Klasse. Die Mofa-Prüfbescheinigung ist kein Führerschein. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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09.01.2013, 15:34
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#9
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 16.11.2007 Wohnort: Große Stadt im Südwesten Berlins Mitglieds-Nr.: 38366 |
Hier stellt sich mir jetzt aber eine interessante Frage in das Forum. Was passiert wenn ein Tscheche ohne EU-Fahrerlaubnis mit seinem 50ccm Roller zugelassen mit Tempo 45km/h über die Grenze nach Deutschland fährt??? In CZ kann man das Kraftfahrzeug ohne Fahrerlaubnis fahren, aber in D benötigt man minimal die Klasse M. Der CZ-Roller würde der deutschen Polizei sofort auffallen, da kein deutsches Versicherungskennzeichen angebracht ist. Das dürfte und wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht passieren, da es den §20 der FZV (Fahrzeugzulassungs-VO) gibt. Der beschränkt die Teilnahme ausländischer Fahrzeuge auf "zugelassene" und ff. mit "Kennzeichen" versehene. Da ich deinen Worten oben entnehme, dass in CZ keine Versicherungspflicht bzw. keine Zulassung für derartige Roller besteht, ist der Betrieb in D verboten. Damit stellt sich die Frage nach der FE nicht mehr. Sollte es dennoch dazu kommen, greifen natürlich die deutschen FE-Vorschriften. |
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09.01.2013, 16:01
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#10
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Das dürfte und wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht passieren, da es den §20 der FZV (Fahrzeugzulassungs-VO) gibt. Stimmt, so steht das drin - mit Zulassungsbescheinigung und allem pipapo.Der beschränkt die Teilnahme ausländischer Fahrzeuge auf "zugelassene" und ff. mit "Kennzeichen" versehene. Wenn die das im Ausland auch so streng handhaben würden (warum auch nicht - tit for tat), hätte ein Deutscher mit seinem 50er trotz Versicherungskennzeichen, Grüner Karte und Führerschein (oder auch nur mit dem Fahrrad!) aber seine helle Freude an der dortigen Justiz. Nun war ich früher mit dem Fahrrad und 50er aber in zig Nachbarländern. Selbst die gestrengen Eidgenossen und Römer haben nichts auszusetzen gehabt. Da stimmt doch irgendwas nicht. Warum bin ich nicht im Knast gelandet? Oder liegt das Rätsels Lösung in "In einem anderen Mitgliedstaat ... zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen,..." Wenn das Fahrzeug aber nicht zugelassen ist (nicht zugelassen sein muß), gilt der ganze Rest nicht. Folglich wäre ein tschechischer Lkw eigentlich auch hier vorübergehend legal zu bewegen, wenn er in CZ keine Zulassung braucht. -------------------- MfG Thomas
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09.01.2013, 16:15
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#11
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 956 Beigetreten: 26.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42260 |
Mich wundert es, dass 50ccm Roller und die anderen Kleinfahrzeuge in anderen EU-Ländern ohne Kennzeichen fahren dürfen.
In Deutschland wurde dafür extra ein Versicherungskennzeichen eingeführt. Vermutlich ist aber das deutsche Versicherungskennzeichen eine rein deutsche Erfindung. Obwohl der Verkehr immer mehr EU-Weit harmonisiert wird gibt es die deutsche Sonderregelung. Davon betroffen sind auch Behindertenfahrzeuge über 6km/h die in D auch mit einem Versicherungskennzeichen ausgerüstet werden müssen. Es ist schon absurd, dass man in der EU mit diesen Kleinfahrzeugen nicht Grenzüberschreitend fahren darf. Die deutschen Behörden mussten auch erst schmerzhaft lernen, dass ein EU-Füherschein auch EU-weit gültig ist. |
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09.01.2013, 17:31
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#12
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Mitglied Gruppe: Validating Beiträge: 1136 Beigetreten: 08.08.2005 Mitglieds-Nr.: 11969 |
Jeder Hersteller müsste aus Marktgründen einen Mofa-Drosselsatz für die importierten Fahrzeuge anbieten. Dadurch wird eine breitere Käuferschicht angesprochen. Oft werden einfach die 45km/h Varianten gekauft und dann mit Drossel-Kits aus dem Zubehör versehen. Für die meisten gibt es da eine ordentliche Auswahl. Deswegen dürfte es für so manchen Hersteller uninteressant sein, die Mofavariante zu homologieren. Gruß, Chris |
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09.01.2013, 19:50
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#13
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 350 Beigetreten: 16.11.2007 Wohnort: Große Stadt im Südwesten Berlins Mitglieds-Nr.: 38366 |
Das dürfte und wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht passieren, da es den §20 der FZV (Fahrzeugzulassungs-VO) gibt. Oder liegt das Rätsels Lösung in "In einem anderen Mitgliedstaat ... zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen,..." Wenn das Fahrzeug aber nicht zugelassen ist (nicht zugelassen sein muß), gilt der ganze Rest nicht. Folglich wäre ein tschechischer Lkw eigentlich auch hier vorübergehend legal zu bewegen, wenn er in CZ keine Zulassung braucht. Nein, der Teil nach dem Komma ist der entscheidende: "...wenn für sie von einer zuständigen Stelle des anderen Mitgliedstaates oder des anderen Vertragsstaates eine gültige Zulassungsbescheinigung ausgestellt..." Das bedeutet, nur bei einer Zulassung des Fahrzeuges darf es in D bewegt werden. Im Umkehrschluss bedeutet es, wenn das Mofa in CZ nicht zugelassen ist (weil nicht benötigt), müsste man es zulassen (Ausstellung ZBI) und ein Kennzeichen bekommen. Inwieweit das in CZ geregelt ist, entzieht sich meiner Kenntnis. |
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09.01.2013, 20:14
Beitrag
#14
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Das bedeutet, nur bei einer Zulassung des Fahrzeuges darf es in D bewegt werden. Im Umkehrschluss bedeutet es, wenn das Mofa in CZ nicht zugelassen ist (weil nicht benötigt), müsste man es zulassen (Ausstellung ZBI) und ein Kennzeichen bekommen. Ich kann das nicht so recht glauben, denn täglich passieren tausende zulassungsfreie Fahrzeuge die Grenzen in beide Richtungen unter dem wachsamen Auge der gestrengen Obrigkeit.Wann wurde zum letzten Mal ein ausländischer Fahrradfahrer ins Gefängnis gebracht, weil er keine amtlichen Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung für das Fahrrad mit sich führte? -------------------- MfG Thomas
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09.01.2013, 22:21
Beitrag
#15
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Mitglied Gruppe: Members Beiträge: 286 Beigetreten: 02.05.2007 Mitglieds-Nr.: 31271 |
Vieleicht, weil ein Fahrrad, kein Kraftrad/Kraftfahrtzeug ist ?
Der Beitrag wurde von Jens bearbeitet: 09.01.2013, 22:35
Bearbeitungsgrund: Vollzitat des Vorpostings gelöscht
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09.01.2013, 23:11
Beitrag
#16
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7216 Beigetreten: 28.09.2012 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 65729 |
Wann wurde zum letzten Mal ein ausländischer Fahrradfahrer ins Gefängnis gebracht, weil er keine amtlichen Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung für das Fahrrad mit sich führte? die Definitionen der Begriffe sind hier etwas tückisch: Ein Fahrrad ist zwar ein Fahrzeug i.S.d. StVO und der StVZO, aber eben kein Fahrzeug im Sinne der FZV! Fahrzeuge im Sinne der FZV sind lediglich "Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger" (§2 Nummer 3). Da es ohnehin keine weitere Erlaubnis für den Betrieb braucht, wird auch keine Sonderregelung für ausländische Fahrräder benötigt. (über die Frage der Vorschriftsmäßigkeit grüble ich noch...) (Edit: e/Z-Schwäche...) |
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10.01.2013, 08:31
Beitrag
#17
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 |
Aber ein Kleinkraftrad fällt doch wohl unter FZV. Und die werden normalerweise nicht mit amtlichen Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung versehen. Trotzdem ist grenzüberschreitender Verkehr damit praktisch völlig unproblematisch. Da gibt es nicht einmal zwischen den "verfeindeten" Staaten A und D Probleme, geschweige denn zwischen CH (die bei KKR nicht einmal D-kompatible 25 und 45km/h haben, sondern 30km/h und unbegrenzt) und D.
-------------------- MfG Thomas
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10.01.2013, 08:44
Beitrag
#18
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Mitglied Gruppe: Banned Beiträge: 956 Beigetreten: 26.05.2008 Mitglieds-Nr.: 42260 |
Für mich ist das Segment der Kleinkraftfahrzeuge, also alles mit einer Höchsgeschwindigkeit bis 45km/h, so interessant, weil sich in dieser Klasse der Elektroantrieb am schnellsten durchsetzen wird.
Ich selbst fahre bereits ein S-Pedelec und bin begeistert, man verknüpft die Mobilität mit körperlicher Fitness. Bin jetzt am überlegen ob ich mir auch noch einen gebrauchten City El mit Elektromotor anschaffen soll, der als "Mopedauto" (45km/h) zugelassen werden soll. Alternative Antriebe sind mein Hobby, deshalb habe ich ein besonderes Interesse an der Rechtslage. Im EU-Ausland sind die dortigen Behörden bezüglich der Fahrerlaubnis für solche Kleinkraftfahrzeuge wesentlich toleranter als in D. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 03.05.2024 - 20:02 |