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> Abgeschleppt wegen Parken auf halben Gehweg - Unverhältnismäßigkeit , Widerspruc
schwukele
Beitrag 08.01.2013, 16:53
Beitrag #1


Neuling


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Moin zusammen,

wir haben einen vom Straßenverkehr nicht abhängigen öffentlichen Parkplatz. Auf diesem Parkplatz gibt es einen winzigen Gehweg von ca. 6-8 Metern Länge, der nie genutzt wird und aus meiner Sicht überflüssig ist.

Als ich dort ankam, stand ein Auto komplett auf diesem Gehweg. Dieses Fahrzeug hatte dadurch Fußgänger erheblich behindert und wurde auch korrekterweise abgeschleppt.

Ich aber war so rücksichtsvoll, und hatte mich bewusst nur zur Hälfte auf den Gehweg gestelllt, damit auch Kinderwagen und Rollstuhlfahrer (wenn denn da überhaupt Leute vorbeigehen) ohne Probleme durchkommen.

Leider sieht es die Polizei anders und hat mich abschleppen lassen. Habe nun für 252,08€ mein Fahrzeug am anderen Ende der Stadt im Industriegebiet abgeholt und finde es eine Frechheit, was mir vorgeworfen wird.

Zunächst einmal zitiere ich aus dem Strafzettel:

"Wegen verkehrsbehindernden Parkens wurde das Beiseiteräumen Ihres Fahrzeugs angeordnet; ein Abschleppauftrag wurde erteilt"

Stimmt nicht! Welcher Verkehr? Autofahrer habe ich definitiv nicht behindert und die zwei Fußgänger am Tag hätten auch Problemlos auf den Gehweg vorbeilaufen können. Selbst wenn sich zwei Rollstuhlfahrer entgegenkommen würden, wäre auf dem Gehweg eine Ausweichmöglichkeit vorhanden gewesen.

Dann zitiere ich mal aus dem Gebührenbescheid der Polizei zur "Sicherstellung eines verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeugs":

"Das Fahrzeug parkte an der genannten Stelle auf dem Gehweg, welcher nicht durch VZ 315 ff oder entsprechende Parkflächenmarkierungen zum Parken freigegeben war. Hierdurch wurde der Gehweg erheblich eingeegt, so dass Fußgänger behindert wurden. Schwerbehinderte mit Rollstuhl oder Fußgänger mit Kinderwagen hätten auf die Fahrbahn bzw. den Radweg ausweichen müssen. Eine Gefährdung war nicht auszuschließen."

Wieder mal glatt gelogen! Ich parkte nicht AUF dem Gehweg, sondern hatte im Prinzip nur die beiden linken Reifen drauf. Und der Gehweg (der im Prinzip aufgrund seiner Länge keiner ist) wurde nicht erheblich eingeengt, sondern Rollstuhlfahrer und Co. hätten problemlos vorbeigepasst. Und welche Fahrbahn ist gemeint?? Die Fahrbahn auf dem Parkplatz? Da müssen die Fußgänger gleich zweimal rüberlaufen, weil der Gehweg eben nur 6-8 Meter lang ist.

JA, ich habe falsch geparkt und JA, ein Verwarnungsgeld ist angemessen. Aber aus meiner Sicht ist es absolut unverhältnismäßig, mein Fahrzeug abzuschleppen, da ich niemanden behindert oder gar gefährdet habe.

Soll ich Widerspruch einlegen? Ich finde dieses Verhalten der Polizei absolute Abzocke und Willkür. Wenn ein Richter den besagten Gehweg sieht, wird er wohl schmunzeln, was das Behindern und Gefährden angeht.
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ksc
Beitrag 08.01.2013, 16:57
Beitrag #2


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Ohne rechtliche Bewandnis, so finde ich das Verhalten korrekt. Ob nun das gesamte Fahrzeug oder nur ein Teil des Fahrzeuges auf dem Gehweg parkt; es gehört dort nun einmal nicht hin. Du hast den Gehweg ja auch als solchen erkannt ... hast trotzdem darauf geparkt und das war nun die Konsequenz.
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Maze07
Beitrag 08.01.2013, 16:58
Beitrag #3


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Das Parken auf Gehwegen ist nunmal, auch wenn es nur zur Hälfte ist, verboten. Dieser Tatsache bist Du dir bewusst und trotzdem ist es Willkür, nur weil es Dir passiert. think.gif

Aber gerade WEIL es verboten ist, ist es eben KEINE Willkür.

Das Geld würde ich mir sparen... Gezockt und verloren... wavey.gif
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nachteule
Beitrag 08.01.2013, 16:59
Beitrag #4


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Hallo, schwukele,

diese Aussage

Zitat (schwukele @ 08.01.2013, 16:53) *
Als ich dort ankam, stand ein Auto komplett auf diesem Gehweg. Dieses Fahrzeug hatte dadurch Fußgänger erheblich behindert und wurde auch korrekterweise abgeschleppt.

widerspricht Deiner Aussage, dass Du niemanden behindert hast, weil ja am Tag nur zwei Fußgänger diesen Gehweg benutzen.

Auf dem Gehweg hat ein PKW nichts verloren, auch nicht ein halber, und deshalb ist m. E. das Abschleppen korrekt und keine Abzocke.

Viele Grüße,

Nachteule


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Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.

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Beitrag 08.01.2013, 17:02
Beitrag #5


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Zitat (schwukele @ 08.01.2013, 16:53) *
wir haben einen vom Straßenverkehr nicht abhängigen öffentlichen Parkplatz.

Was soll das genau sein?

Zitat (schwukele @ 08.01.2013, 16:53) *
Autofahrer habe ich definitiv nicht behindert und die zwei Fußgänger am Tag hätten auch Problemlos auf den Gehweg vorbeilaufen können.

Es interessiert in diesem Zusammenhang nicht, ob Fußgänger noch daran vorbeilaufen konnten. Mussten sie ausweichen, und sei es auch "nur" ein Schritt zur Seite, lag eine Behinderung vor.

Zitat (schwukele @ 08.01.2013, 16:53) *
Wieder mal glatt gelogen! Ich parkte nicht AUF dem Gehweg, sondern hatte im Prinzip nur die beiden linken Reifen drauf.

Nein, der Vorwurf ist korrekt. Der Tatbestand unterscheidet nicht zwischen halb auf dem Gehweg oder ganz auf dem Gehweg.


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schwukele
Beitrag 08.01.2013, 17:19
Beitrag #6


Neuling


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Ok, danke schonmal für die übereinstimmenden Antworten.

Ich füge mal ein Foto von Gehweg bei. Der Gehweg ist gleich vorne rechts, vor dem schwarzen Chevrolet.

Da wäre noch eine Sache: Als ich wegfahren wollte habe ich festgestellt, dass ein anderes Fahrzeug schon seit dem frühen Morgen am Rande des Parkplatzes komplett auf dem Gehweg parkte.

Dort ist der Gehweg deutlich breiter, aber theoretisch werden auch dort Fußgänger behindert. Dieses Fahrzeug wurde weder abgeschleppt noch hat es einen Strafzettel bekommen. Kann ich mit dem beigefügten Beweisfoto bei der Polizei verlangen, dass

1. der Fahrzeughalter einen Strafzettel bekommt und
2. die Abschleppung meines Fahrzeugs unverhältnismäßig war?

http://img20.imageshack.us/img20/6003/ohnetitel2k.jpg

http://imageshack.us/photo/my-images/541/foto1jw.jpg/

Der Beitrag wurde von steveluke bearbeitet: 08.01.2013, 18:34
Bearbeitungsgrund: Kennzeichen anonymisiert
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Kai R.
Beitrag 08.01.2013, 17:22
Beitrag #7


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Hallo,

der Verstoß steht ja fest. Du kannst höchstens die Frage stellen, ob das Abschleppen verhältnismäßig war. Dazu gibt es aber viele Gerichtsentscheidungen, die ein Abschleppen fast immer als verhältnismäßig ansehen. Dazu reicht unter Umständen schon die Wirkung als schlechtes Beispiel. Ganz sicher wird man, wenn zwei Fahrzeuge auf dem Gehweg stehen, nicht nur eines abschleppen können, weil das Andere vielleicht ein bißchen weniger behindert hat. Das wäre nämlich wirklich unverhältnismäßig. Da sind dann beide weg und Pech gehabt.

Ich würde mir bei einer Klage nicht allzugute Chancen ausrechnen.

Edit: der nicht abgeschleppte hat hier Glück gehabt, das gibt Dir aber keine zusätzlichen Rechte

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

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Officer
Beitrag 08.01.2013, 17:23
Beitrag #8


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Zitat (schwukele @ 08.01.2013, 17:19) *
Kann ich mit dem beigefügten Beweisfoto bei der Polizei verlangen, dass

1. der Fahrzeughalter einen Strafzettel bekommt und
2. die Abschleppung meines Fahrzeugs unverhältnismäßig war?

Nein. Es steht dir aber frei, den anderen Parkverstoß beim zuständigen Ordnungsamt zur Anzeige bringen und dabei als Zeuge zu fungieren.


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Gruß, Officer
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durban
Beitrag 08.01.2013, 18:56
Beitrag #9


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Unabhängig davon, wie ich die Sache persönlich bewerte:

Rechtlich gesehen liegt eine Behinderung vor, sobald die berechtigten Verkehrsteilnehmer eine Fläche, die sie benutzen dürfen, nicht benutzen können. Ein besonderer Intensitätsgrad (also z.B. dass ein Fußgänger "nur schwer" durchkommt) ist nicht gefordert und wäre auch nur sehr schwammig zu bestimmen.
Allerdings muss die Behinderung konkret vorgelegen haben (also es müssen tatsächlich Fußgänger dort vorbeigekommen sein).

Es steht Dir natürlich frei, Rechtsmittel einzulegen. Dabei sei aber gesagt, dass die Gerichte, was das Abschleppen von Falschparkern angeht, sehr streng sind. Allzu große Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit werden nicht gestellt.


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Rhein-Main
Beitrag 08.01.2013, 19:19
Beitrag #10


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Auch ich sehe hier keine Unverhältnismäßigkeit, auch keine Abzocke oder Willkür; im Gegenteil: Hier in der Gegend ist es eigentlich "normal", das Gehwegparker abgeschleppt werden, alleine schon wegen der Wirkung als schlechtes Beispiel!
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durban
Beitrag 08.01.2013, 19:24
Beitrag #11


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Bei vielen Gehwegen kommt auch noch hinzu, dass das Fundament nicht so konzipiert ist, dass es parkende Fahrzeuge aushält, sodass es irgendwann zur Absenkung kommt.


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Freisinn
Beitrag 08.01.2013, 19:45
Beitrag #12


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bei Abschleppen an solchen Stellen geht es auch um die negative Vorbildwirkung.
Wenn einer da steht, ist auch ruckzuck der nächste da, wie man ja an dir sieht. wink.gif
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Fridolin
Beitrag 08.01.2013, 19:51
Beitrag #13


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Zitat (durban @ 08.01.2013, 19:24) *
Bei vielen Gehwegen kommt auch noch hinzu, dass das Fundament nicht so konzipiert ist, dass es parkende Fahrzeuge aushält, sodass es irgendwann zur Absenkung kommt.


Obwohlschon mehrfach in zig Threads widerlegt, taucht dieses "Argument" doch immer wieder erneut auf think.gif no.gif

Gruß
Fridolin


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Es gibt solche und solche, aber mehr solche wie solche !
frei übersetzt aus dem Schwäbischen:
s gibt sottiche un sottiche, aba meh sottiche wie sottiche
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pixelwald
Beitrag 08.01.2013, 20:13
Beitrag #14


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Zitat (schwukele @ 08.01.2013, 16:53) *
hätten auch Problemlos auf den Gehweg vorbeilaufen können. Selbst wenn sich zwei Rollstuhlfahrer entgegenkommen würden, wäre auf dem Gehweg eine Ausweichmöglichkeit vorhanden gewesen.


Naja, nur warum sollten die Fußgänger denn ausweichen müssen? Die haben ein Anrecht auf die volle Breite ihres Bereichs und begegnen sich zuweilen, da brauchen es gar keine zwei Rollstuhlfahrer zu sein. Mich nervt das auch, wenn ich z.B. jogge und muss dann anhalten (oder auf die Straße ausweichen), um andere Fußgänger erst durchzulassen, nur weil ein Autofahrer so rücksichtsvoll war, sich in den Weg zu stellen.

Wie fändest Du es, wenn ich einen Picknicktisch auf die Straße stelle und dann sage: Ich war so nett, nicht beide Fahrbahnen zu besetzen, da kann doch jeder problemlos drumrum fahren.

Genau das gleiche - beides nicht erlaubt.

Grüße pixelwald
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durban
Beitrag 08.01.2013, 20:17
Beitrag #15


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Zitat (Fridolin @ 08.01.2013, 19:51) *
Zitat (durban @ 08.01.2013, 19:24) *
Bei vielen Gehwegen kommt auch noch hinzu, dass das Fundament nicht so konzipiert ist, dass es parkende Fahrzeuge aushält, sodass es irgendwann zur Absenkung kommt.


Obwohlschon mehrfach in zig Threads widerlegt, taucht dieses "Argument" doch immer wieder erneut auf think.gif no.gif



Sorry, bin kein Fachmann. Das ist nur das, was man mir erzählt hat.


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Rhein-Main
Beitrag 08.01.2013, 20:19
Beitrag #16


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Das gleiche erzählt hier die SVB rum, ich nehme mal an, das dort Fachmänner zu diesem Schluss gekommen sind huh.gif ...
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Cabronito
Beitrag 09.01.2013, 00:36
Beitrag #17


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Die gleichen Fachmänner, die letztendlich für den Schilda-Fred verantwortlich sind? whistling.gif

wavey.gif


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Radweg oder nicht, das ist eine "sehr individuelle Frage", die man mit Vorschriften nicht lösen wird, sondern mit Angeboten.
Und dafür MUSS der MIV in Zukunft einfach mehr zurückstecken. - eradhafen.de
"Es wird nicht einfacher, du wirst nur schneller." – Greg LeMond
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tadzio
Beitrag 09.01.2013, 01:37
Beitrag #18


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Zitat (Rhein-Main @ 08.01.2013, 20:19) *
Das gleiche erzählt hier die SVB rum, ich nehme mal an, das dort Fachmänner zu diesem Schluss gekommen sind huh.gif ...


Meiner Meinung nach ist das nur in Ausnahmefällen richtig. Überlegt mal, wie oft Gehwege an Ein- und Ausfahrten von durchaus auch schweren Kfz überquert werden, und ich habe da noch nie eine Absenkung gesehen. Und nein, ich denke auch nicht, dass der Untergrund unter jeder Ein-/Ausfahrt verstärkt ist.

Ein bekannter Ausnahmefall sind "geplattelte" Wege. In der Münchner Fußgängerzone mussten zum Beispiel sehr viele Platten ersetzt werden, einfach weil der Lieferverkehr mit seinen 7.5-Tonnern sie zerbrochen hat.

Wenn SVB oder andere vor "Absenkung" warnen, dann meiner Meinung nach, weil sie einen gewissen erzieherischen Abschreckungseffekt erzielen wollen. smile.gif

Cheers
tadzio

PS: Das soll natürlich jetzt kein Freibrief für Gehwegparker sein. Ich finde auch, dass des TE's Auto zu Recht abgeschleppt wurde.


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Heinz Wäscher
Beitrag 09.01.2013, 04:51
Beitrag #19


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Bei mir vorm Haus liegen unter dem Gehweg - nicht der Fahrbahn - Versorgungsleitungen, wenn also jemand längere Zeit auch nur halb auf dem Gehweg parken würde und das mehrmals wären Schäden an den Leitungen nicht auszuschließen.


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Voltaire: „Wenn Du wissen willst, wer dich beherrscht, musst Du nur herausfinden, wen Du nicht kritisieren darfst.
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MrMurphy
Beitrag 09.01.2013, 04:57
Beitrag #20


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Hallo,

Zitat
Und nein, ich denke auch nicht, dass der Untergrund unter jeder Ein-/Ausfahrt verstärkt ist.


Falsch gedacht. In unserer Gemeinde und dort, wo ich Bauarbeiten über langere Zeit beobachten konnte, wird der Boden unter den Einfahrten höhrer verdichtet als dazwischen. Das höhere Verdichten kostet mehr Zeit und ist damit teurer.

Und bei Bauarbeiten wird schon in der Planungsphase versucht zu ergründen, wie der Gehweg wahrscheinlich genutzt werden wird. Auch davon hängen die Verdichtung und andere Maßnahmen zur Belastung ab. Also unter anderem auch, ob und wie häufig der Gehweg gereinigt und geräumt werden wird, welches Gewicht die Reinigungs und Räumfahrzeuge haben werden u.s.w.

Deshalb stimmt es, das Gehwege bzw. Bürgersteige durch Falschparker verschlissen werden. Wobei nicht ein gelegentlicher Falschparker das Problem ist, sondern die Falschparker im Laufe der Zeit. Und jeder dieser Falschparker trägt zum erhöhten Verschleiß bei, auch wenn jeder daran nur einen kleinen Anteil hat.

Gruss

MrMurphy
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Mähgapixel
Beitrag 09.01.2013, 07:26
Beitrag #21


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Wie MrMurphy schon richtig sagte, sind Überfahrten und Parkstände vom Aufbau dicker bemessen als ein reiner Geh- und Radweg. Auch wird dies schon bei den Planungen berücksichtig, wer wo mal parken soll und wo nicht. Ich habe hier auch noch Bilder rumliegen in denen man gut erkennt wie sich der Bord und Gehweg im Laufe der Jahre senkt, wenn immer wieder Fahrzeuge drüber fahren. Die verschiedenen Dicken des Oberbaus kannst du dir auch gerne in der RStO durchlesen.
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mungo
Beitrag 09.01.2013, 07:38
Beitrag #22


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Der Fussweg und die Fahrbahn vor meinem Grundstück ist ca. 3 Jahre alt und durch öfteres Befahren sieht man Absenkungen sehr deutlich.
Ich habe mal nachgemessen und es sind schon bis zu 3cm. Zweifler können es sich ansehen und einen Kaffee gibt es gratis. wavey.gif
Gruss Hans
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ulm
Beitrag 09.01.2013, 07:48
Beitrag #23


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Zitat (mungo @ 09.01.2013, 07:38) *
Der Fussweg und die Fahrbahn vor meinem Grundstück ist ca. 3 Jahre alt und durch öfteres Befahren sieht man Absenkungen sehr deutlich.
Ich habe mal nachgemessen und es sind schon bis zu 3cm.

Dann könntest Du mal Deinem Bauamt einen Tipp geben, denn die Gewährleistungsfrist nach VOB dürfte dann noch nicht abgelaufen sein...

Zitat (mungo @ 09.01.2013, 07:38) *
Zweifler können es sich ansehen und einen Kaffee gibt es gratis. wavey.gif

Den Kaffee nehme ich gerne. Muss ich jetzt vorher zweifeln? think.gif
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HeLi
Beitrag 09.01.2013, 09:01
Beitrag #24


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Zitat (tadzio @ 09.01.2013, 01:37) *
Überlegt mal, wie oft Gehwege an Ein- und Ausfahrten von durchaus auch schweren Kfz überquert werden, und ich habe da noch nie eine Absenkung gesehen.

laugh2.gif
Die Gehwege sind an solchen Stellen i.d.R. abgesenkt.
rolleyes.gif


--------------------
Wo rohe Säfte sinnlos walten,
da kann sich auch kein Schwips entfalten.
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schwukele
Beitrag 09.01.2013, 22:59
Beitrag #25


Neuling


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Hätte ich mit diesem Widerspruch eine (kleine) Chance?
__________________________________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen den oben genannten Gebührenbescheid Widerspruch ein.

Begründung:

Die durchgeführte Amtshandlung ist aus meiner Sicht unverhältnismäßig. Das Fahrzeug war so geparkt, dass zu keiner Zeit eine Behinderung oder gar Gefährdung für Fußgänger bestand. Das Fahrzeug parkte auf der linken Seite der Fahrbahn und zwar so, dass die beiden linken Reifen auf dem Gehweg standen. Fußgänger konnten zu jeder Zeit problemlos und ohne Behinderungen den Gehweg nutzen. Auch Rollstuhlfahrer sowie Fußgänger mit Kinderwagen hätten den Gehweg vollständig passieren können.

Der Gehweg war entgegen Ihrer Begründung nicht erheblich eingeengt und Fußgänger mit Kinderwagen sowie Rollstuhlfahrer mussten auch nicht auf die Fahrbahn ausweichen. Selbst wenn sich zwei Rollstuhlfahrer bzw. zwei Fußgänger mit Kinderwagen entgegengekommen wären, hätten diese ohne Einschränkung den Gehweg nutzen können. Zusätzlich waren auf dem Gehweg ausreichende Ausweichmöglichkeiten vorhanden.

Das Verwaltungsgericht Köln hat am 03.04.2008 folgendes Urteil gefällt:

„Ein bloßer Verstoß gegen das Verbot des Gehwegparkens allein reicht nicht aus, um eine Abschleppmaßnahme zu rechtfertigen. Steht allerdings aufgrund vorgelegter Lichtbilder von der Parksituation außer Zweifel, dass das abgestellte Fahrzeug in erheblicher Weise die Sicht der abbiegenden Autofahrer und den Fußgängerüberweg benutzender Fußgänger behinderte, so ist das Abschleppen dieses Fahrzeugs rechtmäßig.„

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 14.05.1992 folgendes Urteil gefällt:

„Bei verbotswidrigem Gehwegparken ist das Abschleppen nicht in jedem Fall verhältnismäßig. Negative Vorbildwirkung allein genügt nicht, es kann aber bei einem Verstellen des gesamten Bürgersteiges oder einem Hineinragen des Fahrzeuges in die Fahrbahn, aber auch bei Funktionsbeeinträchtigungen einer Fußgängerzone oder beim rechtswidrigen Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz oder in Feuerwehranfahrtszonen rechtmäßig sein. „

Um diese Urteile auf meinen Fall zu beziehen, teile ich Ihnen mit, dass mein Auto

- nicht in erheblicherweise die Sicht eines Autofahrers und Fußgängers behinderte

- nicht den gesamten Bürgersteig verstellte.

Wie schon erwähnt, begründe ich meinen Widerspruch ausdrücklich mit der Unverhältnismäßigkeit der getroffenen Amtshandlung. Mein Fahrzeug stand entgegen der gültigen Verkehrsvorschriften teilweise auf einem Gehweg und dafür ist das Verwarngeld absolut berechtigt und legitim. Die durchgeführte Abschleppung ist aber in keinster Weise verhältnismäßig.

Ich möchte betonen, dass mein Auto auf einem Parkplatz in der unmittelbaren Nähe zu geparkten Autos stand und weder die Fahrbahn regelmäßig befahren noch der Gehweg regelmäßig benutzt wird.

Ein alleiniges Verhängen des Verwarnungsgeldes wäre daher absolut ausreichend gewesen.

Ich bitte um Bearbeitung meines Widerspruches sowie um Rücküberweisung der gesamten Kosten gemäß Ihrem Gebührenbescheid in Höhe von EUR 252,08. Zusätzlich bitte ich um Erstattung der Kosten der beigefügten Busfahrkarte in Höhe von EUR 1,90 für die Anfahrt zur Kfz-Verwarstelle.

Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
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Kai R.
Beitrag 09.01.2013, 23:05
Beitrag #26


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Liest sich gut. Probier' s

Grüße

Kai


--------------------
Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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Herrn Schorch
Beitrag 09.01.2013, 23:14
Beitrag #27


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In dem Entwurf steht nicht viel Konkretes drin. Da es um den Einzelfall geht, könnten fallbezogene Angaben hilfreich sein, also wie breit ist der Gehweg, wie viel Platz blieb für Fußgänger etc.
Steht auf dem Gebührenbescheid, was die Bearbeitung des Widerspruchs kostet?


--------------------
"Also . . . ich find’s fies, dass Sie so auf Herrn Schorch herumhacken." (Uwe Wöllner, Quelle; Foto: Julia Zimmermann)
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klausimausi
Beitrag 10.01.2013, 06:43
Beitrag #28


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Zitat (schwukele @ 09.01.2013, 22:59) *
Hätte ich mit diesem Widerspruch eine (kleine) Chance?
__________________________________________________

[Begründung .... ]

Ich hoffe mal ehrlich, dass diese Begründung nicht wirklich zieht.
Ansonsten würden noch mehr Gehwege als bisher als Parkflächen missbraucht werden.



--------------------
@HeinerHainer schrieb: "Man kann eigendlich jedem Radfahrer nur raten keine Radwege zu befahren."
@Hane anwortete: "[loriot]Ach?[/loriot]"
@Mitleser meint darauf hin: "Ja, nun auch aus juristischer Sicht; bislang nur aus Selbsterhaltungstrieb&Co."
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Pia2012
Beitrag 10.01.2013, 10:39
Beitrag #29


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Nur mal ne Frage.. wie breit sind..Zwillingskinderwagen? Gibts andere Vehikel, die auf Fußwegen unterwegs sind, die einfach breeeeiiit sind?

An den TE: bei wieviel cm würdest Du denn die Grenze ziehen. Fußweg ist Fußweg. Punkt.

Das, was über die Versorgungsleitungen geschrieben wurde, find ich sehr plausibel.


--------------------

Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-)
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Pia2012
Beitrag 10.01.2013, 11:26
Beitrag #30


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Zitat
..... und weder die Fahrbahn regelmäßig befahren noch der Gehweg regelmäßig benutzt wird.


think.gif.. gibts eine Definition oder Erhebung für Deinen gewählten Begriff "nicht reglemäßig genutzt? DAS scheint subjektiv. Ein City-Anwohner sieht die frequentierung sicher anders als einer in ländlicher Gegeng. So pauschal kannst Du das wohl nicht sagen.
Man KÖNNTE entgegnen: Sitzen Sie 24 täglich am Fenster und zählen die Verkehrsteilnehmer oder wie kommen Sie zu dieser Feststellung?

Zur Gehwegbreite würde ich- wenn schon- dann die Restbreite wirklich exakt ausmessen, es gibt ja unterschiedlich angelegte Breiten, oder sind die genormt?
Ich seh den Widerspruch/Einspruch zwar ohne Erfolg, aber probiers, zu verlieren hast Du nichts.

Aber wie gesagt, Auf dem Gehweg stehen ist auf dem Gehweg stehen. Und Du hast es ja vorsätzlich getan und nicht aus Versehen, weil alles auf gleicher Höhe zugeschneit war.. Der Vorsatz spielt m.E. nach ne große Rolle...

Zu den Urteilen: Also, wenn schon..Da würde ICH das anders formulieren...ICH würde schreiben: nach juristischer Beratung möchte ich Sie auf folgende Urteile haufmerksam machen, die meinen Widerspruch bekräftigen....

Damit könnte die Behörde, der ICH den WIderspruch schicke, annehmen, die Schreiberin fährt mit Anwalt auf und darauf haben wir keinen Bock...Vielleicht hätzte ICH ja einen Familienanwalt? Dann würde ich ihn kurz telefonisch informieren und in den Widerspruch schreiben. Kopie an Herrn jur. Dingens...


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Man könnte jetzt meckern.. Geländewagen.. muss man aber nicht, das "rote Baby" fährt mit Autogas:-)
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Freisinn
Beitrag 10.01.2013, 11:57
Beitrag #31


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Zitat (Pia2012 @ 10.01.2013, 11:26) *
Damit könnte die Behörde, der ICH den WIderspruch schicke, annehmen, die Schreiberin fährt mit Anwalt auf und darauf haben wir keinen Bock...

Warum sollte die Behörde keinen Bock auf einen Anwalt haben?
Ich kann Dir sagen, dass die Kommunikation mit einem Anwalt meistens bedeutend angenehmer ist, als mit Privatjuristen, die dir ein Urteil nach dem anderen schicken biggrin.gif
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ksc
Beitrag 10.01.2013, 12:56
Beitrag #32


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Zitat (Pia2012 @ 10.01.2013, 10:39) *
Nur mal ne Frage.. wie breit sind..Zwillingskinderwagen? Gibts andere Vehikel, die auf Fußwegen unterwegs sind, die einfach breeeeiiit sind?


Ungefähr 85cm +/- je nach Modell und Hersteller. Noch größer ... da fiele mir noch eine Kehrmaschine ein. Wie breit mögen die sein? 1,3 - 1,4 m.

Ich glaube nicht, dass sich Behörden von Anwalten groß beeindrucken lassen.
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Achim
Beitrag 10.01.2013, 13:26
Beitrag #33


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Zitat (Fridolin @ 08.01.2013, 19:51) *
Zitat (durban @ 08.01.2013, 19:24) *
Bei vielen Gehwegen kommt auch noch hinzu, dass das Fundament nicht so konzipiert ist, dass es parkende Fahrzeuge aushält, sodass es irgendwann zur Absenkung kommt.


Obwohlschon mehrfach in zig Threads widerlegt, taucht dieses "Argument" doch immer wieder erneut auf think.gif no.gif

Wo soll dies widerlegt sein. Die Anmerkung von @durban ist absolut korrekt. Gehwege haben wegen ihrer Bestimmung regelmäßig einen geringeren Unterbau und sind von ihrer Traglast eingeschränkt.
Quelle meiner Erkenntnisse
Aber lass mal sehen, was Du für Erkenntnisse dazu besitzt wavey.gif

Zitat (tadzio @ 09.01.2013, 01:37) *
Meiner Meinung nach ist das nur in Ausnahmefällen richtig. Überlegt mal, wie oft Gehwege an Ein- und Ausfahrten von durchaus auch schweren Kfz überquert werden, und ich habe da noch nie eine Absenkung gesehen. Und nein, ich denke auch nicht, dass der Untergrund unter jeder Ein-/Ausfahrt verstärkt ist.

Da hast Du falsche Informationen. Ein- und Ausfahrten haben idR eine andere Bauklasse. Und Beispiele für eingebrochene LKW oder Busse auf Gehbahnen habe ich auch. Und zerstörte Gehbahnen hast Du in Deiner Umgebung genug.


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Ichtyos
Beitrag 10.01.2013, 23:43
Beitrag #34


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Zitat (Pia2012 @ 10.01.2013, 10:39) *
Nur mal ne Frage.. wie breit sind..Zwillingskinderwagen? Gibts andere Vehikel, die auf Fußwegen unterwegs sind, die einfach breeeeiiit sind? Ich würde mal auf eine Meter tippen



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lutschi
Beitrag 11.01.2013, 14:22
Beitrag #35


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Zitat (schwukele @ 09.01.2013, 22:59) *
[...] Das Fahrzeug parkte auf der linken Seite der Fahrbahn und zwar so, dass die beiden linken Reifen auf dem Gehweg standen. [...]


Warum betonst du eigendlich besonders, das du entgegen der Fahrrichtung geparkt hast, oder ist das ganze eine Einbahnstraße?

Gruß Jan
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