... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

2 Seiten V  < 1 2  
Reply to this topicStart new topic
> Gerümpel statt Auto in der Garage, Zwangsgeld durch Verwaltungsbehörde
Wookie
Beitrag 08.01.2013, 17:56
Beitrag #51


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 501
Beigetreten: 01.09.2010
Wohnort: Oberbayern
Mitglieds-Nr.: 55497



Aus dem Urteil geht doch ziemlich klar hervor wo das Problem lag:
Zitat
Bei der Garage, die der Kläger angemietet hat, handelt es sich um eine notwendige Garage, die nach ihrer Baugenehmigung von 1955 zum Abstellen eines Kraftfahrzeuges errichtet wurde. [...] Eine Nutzung der Garage zum einzig genehmigten Zweck der Unterstellung eines Kraftfahrzeuges war unmöglich.

Das Gebäude war nur zweckgebunden als Garage (=Abstellen von Fahrzeugen) genehmigt. Andere Nutzungsarten sind anscheinend genehmigungspflichtig.

Gut das unsere Garage mal ein Stall mit Dachboden war. Da würde nie einer auf die Idee kommen zu fragen ob da wirklich nur Autos drin stehen laugh2.gif


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
CvR
Beitrag 08.01.2013, 19:31
Beitrag #52


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 7619
Beigetreten: 27.01.2005
Mitglieds-Nr.: 8053



Zitat (janr @ 08.01.2013, 01:41) *
[...]aus einer Tiefgarage [...]

Neben einem Rad und einem Auto oder Motorad sind aber lustigerweise auch 200 L Diesel oder 20 L Benzin erlaubt. wallbash.gif

Verstehen kann man das jetzt nicht grad. rolleyes.gif

Das ist dann aber eine sehr kleine Tiefgarage. Maximal 100m² Nutzfläche. Denn nur bis zu dieser Größe sind - nach §17 der bayrischen Garagenverordnung - diese Mengen zulässig. Sowie die Garage insgesamt eine größere Nutzfläche hat wird, dürfen "brennbare Stoffe" nur noch in "unerheblichen Mengen" ausserhalb von Kraftfahrzeugen aufbewahrt werden.
Zitat (Wookie)
Gut das unsere Garage mal ein Stall mit Dachboden war.

Wer weiß ob dann das Auto überhaupt in den Stall hineindarf rolleyes.gif


--------------------
"Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Wookie
Beitrag 08.01.2013, 21:20
Beitrag #53


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 501
Beigetreten: 01.09.2010
Wohnort: Oberbayern
Mitglieds-Nr.: 55497



Zitat (CvR @ 08.01.2013, 19:31) *
Wer weiß ob dann das Auto überhaupt in den Stall hineindarf rolleyes.gif
Nur mit Zugvorrichtung für einen Pflug würde ich mal vermuten whistling.gif

Ist aber wirklich ein heißes Thema, wenn man was umbaut ohne dass man die genehmigten Nutzungsarten gleich mit anpasst. Vor allem für Garagen gibt es häufig Sonderregelungen, die man so sicher nicht für alle Nebengebäude (Gartengerätehaus etc.) umsetzen möchte, da man für Garagen im Gegensatz zum Rest ja immer auf eine Verkehrsanbindung angewiesen ist. Und wenn es eine Regelung über den Vorgarten gibt, dann steht da sicher auch drin, dass man da keine anderen Gebäude errichten darf.


--------------------
Go to the top of the page
 
+Quote Post
haidi
Beitrag 08.01.2013, 21:54
Beitrag #54


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 5124
Beigetreten: 25.08.2008
Wohnort: Wien/Österreich
Mitglieds-Nr.: 43905



Zitat (CvR @ 08.01.2013, 19:31) *
Zitat (Wookie)
Gut das unsere Garage mal ein Stall mit Dachboden war.

Wer weiß ob dann das Auto überhaupt in den Stall hineindarf rolleyes.gif


Ein Mustang darf, eine Ponny auch.

Hannes
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Dynamite Harry
Beitrag 08.01.2013, 23:13
Beitrag #55


Mitglied
*****

Gruppe: Members
Beiträge: 390
Beigetreten: 11.05.2008
Mitglieds-Nr.: 41962



Zitat (Doc aus Bückeburg @ 08.01.2013, 16:49) *
...

Ich habe mein Arbeitszimmer beim Finanzamt als "häusliches Arbeitszimmer" deklariert und setzt es entsprechend von der Steuer ab.
Da stört es nicht weiter, dass es im Bauantrag als "Kinderzimmer" ausgewiesen wurde.

Allerdings war vor einigen Jahren ein freundlicher Herr vom Finanzamt da, der mal gucken wollte, ob dieses "Arbeitszimmer" WIRKLICH als Arbeitszimmer genutzt wird...

Doc



DAS ist allerdings sehr nachvollziehbar, normalerweise dürfte es dem Finanzamt allerdings recht schnuppe sein, ob eine bauantragliche Garage wirklich als Garage genutzt wird, da dies eigentlich keine steuerliche Relevanz hat, im Gegensatz zum Arbeitszimmer.

mfg
Harry
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Doc aus Bückeburg
Beitrag 09.01.2013, 08:24
Beitrag #56


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 21998
Beigetreten: 07.01.2004
Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg
Mitglieds-Nr.: 1228



Zitat (Dynamite Harry @ 08.01.2013, 23:13) *
... DAS ist allerdings sehr nachvollziehbar, normalerweise dürfte es dem Finanzamt allerdings recht schnuppe sein, ob eine bauantragliche Garage wirklich als Garage genutzt wird, da dies eigentlich keine steuerliche Relevanz hat...

Ich weiß nicht auswendig, ob ein Abstellraum anders in die Berechnung der Nutzfläche des Hauses eingeht als eine Garage.
Falls "ja" führt eine größere Nutzfläche zu einem höheren Einheitswert - und damit zu einer höheren Grundsteuer.

Das dürfte zwar meinem Finanzamt (Landkreis) egal sein, nicht aber meinem Stadtkämmerer... whistling.gif



Im vorliegenden Beispiel haben wir es mit einem Paradoxon zu tun:
Die betreffende Garage ist nach Beurecht "notwendig", also muss sie auch zur Nutzung durch Kfz vorgehalten werden und darf nicht anderweitigen Zwecken dienen.
Andererseits ist sie für den vorgesehenen Zweck (ein Auto zu beherbergen) ncht geeignet, da die Zufahrt zu steil ist.
Jetzt muss sie leer bleiben, um als "Alibi-Garage" zu dienen.

Mal weiter gedacht:
Wenn das Bauamt davon Wind bekommt, dass es sich hier lediglich um so eine nicht tatsächlich nutzbare Alibi-Garage handelt; hat es dann die Möglichkeit, die Abstellung dieses Zustandes zu verlangen (Umbau des Hauses, Änderung der Zufahrt, Bau einer zusätzlichen Garage)?

Doc


--------------------
Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Mitleser
Beitrag 09.01.2013, 09:13
Beitrag #57


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 20363
Beigetreten: 16.10.2009
Mitglieds-Nr.: 50997



Es kommt drauf an. thread.gif

Auch eine steile enge Garage kann mit einigen Mehrspurfahrzeugen und den meisten Zweirädern genutzt werden. Solange die LBO nur pauschal eine zweckdienlich nutzbare Garage fordert und keine weitergehenden Mindestvorgaben macht oder gar weltfremd auf den konkreten Fuhrpark des Nutzers und seiner Besucher abstellt, kann man wohl auch die eingeschränkt taugliche Alibi-Garage als anrechenbar ansehen. Und somit erübrigen sich Um- oder Neubauforderungen.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
break306
Beitrag 10.01.2013, 01:46
Beitrag #58


Mitglied
******

Gruppe: Members
Beiträge: 645
Beigetreten: 06.01.2012
Mitglieds-Nr.: 62842



Die meisten Garagen (und vor allem Tiefgaragenstellplätze) auch neueren Datums sind mit aktuellen Fahzeugen (Extrembeispiel: SUV) nicht bzw nur sehr eingeschränkt nutzbar, die Autos werden immer größer, die Parkplätze bleiben gleich (die Maße scheinen noch aus Zeiten eines Golf 1 /Kadett C zu stammen, ein aktueller Polo ist da schon breiter). Ja, man kann auf diese Weise einen Platz mehr pro Reihe unterbringen, nut halt nicht nutzen. Beispiel MyZeil (FFM) Parkhaus relativ neu gebaut. Ein SUV passt bei guter Fahrzeugbeherrschung auf so eine eingezeichnete Parkfläche ..... links und rechts 5-10 cm Luft. Steht nebenan ein Smart gehts ja noch, steht dort ein anderer SUV oder auch nur ein aktuell handelsübliches Fahrzeug der Mittelklasse dann brauchts schon einen Schlangenmenschen zum Ein/Aussteigen. Ich denke, bei angemessener Größe wäre mindestens eine Parketage zusätzlich nötig gewesen, um die (vermutlich geforderte) Anzahl Stellplätze zu erreichen. In dem Zusammenhang ist die Forderung, daß der aktuelle Fuhrpark die Parkflächen nutzen können muß als absurd anzusehen. Dann dürften sich etliche Mieter nur noch Kleinwagen kaufen, man dürfte als (meist betuchter) SUV-Fahrer nicht in MyZeil einkaufen etc...
Grüße
Marco
PS: Ich fahre keinen SUV
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 10.01.2013, 08:25
Beitrag #59


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Du erinnerst mich gerade an eine Reihenhaussiedlung, deren Tiefgarage trotz großer Parkplätze nur für Kleinwagen nutzbar war:
Man hatte die Zufahrtsrampe mit rechtwinkliger Kurve gebaut, die aber keinen Deut breiter war, als die Gerade. Autos haben sich hemmungslos verkeilt. Umbau aber unmöglich, müsste heute noch so stehen.
Wetten, die Bewohner dort nutzen das teure Ding auch als Keller? whistling.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Odenwälder
Beitrag 10.01.2013, 11:35
Beitrag #60


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1460
Beigetreten: 15.03.2011
Mitglieds-Nr.: 58374



Man kann auch Autos passend zur Garage kaufen? Oder war es umgekehrt?

http://youtu.be/KOQhKHK4wHU


--------------------
Theoretisch gibt es keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis, praktisch schon.
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Der_Veranstalter
Beitrag 10.01.2013, 12:10
Beitrag #61


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 3974
Beigetreten: 08.01.2009
Wohnort: Munich County
Mitglieds-Nr.: 46150



Er muss nur den Kopf wieder einziehen, wenn er reinfährt... smile.gif


--------------------
Firefighter im Ruhestand....

Go to the top of the page
 
+Quote Post
Noch?ohne_Punkte
Beitrag 11.01.2013, 17:43
Beitrag #62


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 1720
Beigetreten: 12.11.2008
Mitglieds-Nr.: 45327



Zitat (rapit @ 07.01.2013, 15:53) *
Fange ich halt einen Nachbarstreit an. Dann fälle ich aus Wut einen seiner Bäume und er aus Rache einen von meinen. thread.gif Anschließend cheers.gif verzichten wir gegenseitig auf Anzeigen und freuen uns über die hellen Stellen in den Vorgärten whistling.gif Provozierte Provokationen mit Selbstzweck thread.gif



Guck aber erst mal in die Baumsatzung deiner Stadt, Bäume mit einem Umfang am Stamm von 1m in 1m Höhe dürfen nur mit Genehmigung gefällt werden.

Gruß
Jens


--------------------
Kleine Anmerkung zum Namen: Ihr dürft das "Noch?" durch ein "wieder" ersetzen. ;-)
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 11.01.2013, 18:17
Beitrag #63


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



muss ich das messen oder reicht schätzen thread.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
mir
Beitrag 11.01.2013, 18:34
Beitrag #64


Mitglied
********

Gruppe: Foren-Insider
Beiträge: 24800
Beigetreten: 05.03.2007
Wohnort: Erlangen
Mitglieds-Nr.: 29238



Darf man den Umfang vor dem Messen oder Schätzen verringern think.gif whistling.gif


--------------------
redonner sa grandeur à l'europe!
Go to the top of the page
 
+Quote Post
rapit
Beitrag 11.01.2013, 23:15
Beitrag #65


Mitglied
********

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 32745
Beigetreten: 26.12.2009
Mitglieds-Nr.: 52031



Super Idee: in 1 m Höhe zunächst mal wie von einem einen Biber o.ä. einen Ring knabbern lassen, dann dort messen clapping.gif laugh2.gif


--------------------
Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr
Go to the top of the page
 
+Quote Post
GolfVI
Beitrag 11.01.2013, 23:39
Beitrag #66


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 2129
Beigetreten: 14.01.2010
Mitglieds-Nr.: 52281



Aber pass auf, dass Dein Garten dann nicht aufeinmal Biberschutzzone wird. whistling.gif
Go to the top of the page
 
+Quote Post
haschee
Beitrag 13.01.2013, 17:13
Beitrag #67


Mitglied
*******

Gruppe: Members 1000+
Beiträge: 9504
Beigetreten: 14.01.2006
Wohnort: Mitte der Südschiene
Mitglieds-Nr.: 15997



ist auch die Frage ob der Baum nicht vorgeschrieben ist...

Evtl. muß rapit nen neuen pflanzen und die Art könnte auch vorgegeben sein. whistling.gif


--------------------
Dummheit ist ein gefährlicherer Feind des Guten als Bosheit. Gegen das Böse läßt sich protestieren, es läßt sich bloßstellen, es läßt sich notfalls mit Gewalt verhindern, das Böse
trägt immer den Keim der Selbstzersetzung in sich, indem es mindestens ein Unbehagen im Menschen zurückläßt. Gegen die Dummheit sind wir wehrlos. Weder mit Protesten noch mit
Gewalt läßt sich hier etwas ausrichten; Gründe verfangen nicht; Tatsachen, die dem eigenen Vorurteil widersprechen, brauchen einfach nicht geglaubt zu werden – in solchen Fällen wird
der Dumme sogar kritisch, und wenn sie unausweichlich sind, können sie einfach als nichtssagende Einzelfälle beiseite geschoben werden. Dabei ist der Dumme im Unterschied zum Bösen
restlos mit sich selbst zufrieden, ja, er wird sogar gefährlich, indem er leicht gereizt zum Angriff übergeht. Daher ist dem Dummen gegenüber mehr Vorsicht geboten als gegenüber dem Bösen.

Quelle: Widerstand und Ergebung
Go to the top of the page
 
+Quote Post

2 Seiten V  < 1 2
Reply to this topicStart new topic
1 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 1 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 



RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 12.08.2025 - 06:45