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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Ein Autobesitzer hatte andere Sachen als ein Auto in der Garage gelagert, so dass ein Auto nicht mehr reinpasste, das hatte er davor geparkt. Dazu mal meine Fragen, was Ihr davon haltet, und ob Ihr in Eurer Garage - äh, nein, ob Ihr einen gut kennt, der in seiner Garage auch nicht mehr parken kann. Mich interessiert dazu insbesondere ein Fall, bei dem im Keller eines Wohnhauses eine Garage verbaut ist, die aber mit normalen Fahrzeugen gar nicht nutzbar ist: die Rampe ist zu steil, deswegen setzen handelsübliche Fahrzeuge in der Regel auf. Kleinwagen können zwar rein, aber mangels ausreichender Motorisierung nicht mehr raus (Rampe zu steil), bei Nässe geht sowieso gar nichts, wegen des Rampenknicks reduziert sich auch die tatsächliche Höhe des Tores, so dass kein SUV mehr durchpasst. Die Leute nutzen die Garage nun als Weinkeller, weitere private Stellplätze sind vorhanden, so dass es eigentlich keinen stört. Ich kann ja noch nachvollziehen, dass Garagen an privilegierten Stellen als solche benutzt werden müssen (Bau direkt auf der Grundstücksgrenze, außerhalb der Bauflucht etc.). Aber wie weit geht denn das Verbot anderweitiger Nutzung? Muss nur ich mit meinem Auto mit meinen Fahrkünsten da rein kommen? Oder der Durchschnittfahrer? Darf ich meine Garage auch nutzen, um dort einen Anhänger und zwei Motorräder, statt einem PKW, reinzustellen? Was macht man mit einer 7,50 m langen Garage, in der auf den letzten 3 m Gartenmaterial, Bohrmaschinen und sonstiger Kram gelagert sind? Muss das raus? Woher nimmt denn das VG die Einschränkung, Kleinigkeiten dürften mit dem Auto zusammen mit rein? Wieso darf da neben dem Auto zB ein Rasenmäher stehen? Was ist, wenn jmd, der eine Garage für sein Auto hat, bei einem Nachbarn, der kein Auto hat, eine Garage anmietet, und diese als Lager nutzt? Fragen über Fragen... viel Spaß beim diskutieren! -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Beitrag
#2
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Volltext wäre schön; aber es muss wohl auch ohne gehen.
§ 44 Abs. 3 S. 1 HBO ist da eindeutig: "Notwendige Stellplätze, Garagen und Abstellplätze dürfen nicht zweckentfremdet werden." Und auch wenn man sie selbst nicht braucht darf man sie nicht zweckentfremden, denn S. 2 nennt die einzige dann zulässige Verwendung: "Sie dürfen Dritten zum Abstellen von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern überlassen werden, solange sie zum Abstellen der vorhandenen Kraftfahrzeuge und Fahrräder der Personen, die die Anlage ständig benutzen und sie besuchen, nicht benötigt werden." Und Fahrräder kommen wohl auch in die schmalste und steilste Garage rein und raus. |
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Beitrag
#3
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
@Mitleser: eindeutig ist bezüglich meiner Anhängerfrage schon mal nichts.
Und es kann ja nicht sein, dass jemand seine nicht nutzbare Kellergarage für Fahrradbesuch freihalten muss, wenn er gar keinen Radfahrerbesuch wünscht. Das ist ja sowieso so ein Ding, dass man wohl die eigene Garage dem Besuch zur Verfügung stellen muss, wenn man nicht selbst drin steht, zB weil man kein Auto hat. ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Beitrag
#4
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Da ein Anhänger kein Kraftfahrzeug ist, kann er nicht den Zweck der Garage erfüllen. Aber ein Motorrad ist ein Kraftfahrzeug; sein Abstellen erfüllt daher die Zweckbindung der Garage. Damit wird die Garage zweckdienlich genutzt. Wenn neben dieser zweckdienlichen Nutzung noch Platz für Gerümpel bleibt, dann sehe ich da kein Problem.
Aber in der Garage des Klägers war wohl weder Platz für ein Mehrspurfahrzeug noch hat er die Nutzung mit einem Zweirad vorgebracht. Du musst Deinen Besuch nicht in die Garage lassen; Du musst sie nur zu diesem Zwecke vorhalten. Ebenso musst Du mit Deinem Auto nicht in Deiner Garage parken; Du musst sie nur nutzungsbereit halten. Wer keinen Besuch wünscht, der darf seine Garage doch zweckgebunden vermieten. Oder man beantragt bei der zuständigen Baubehörde eine Ausnahme von der Vorschrift. Ja, Baurecht ist doof und bisweilen am gMV vorbei. Aber mit dem tieferen Sinn und Zweck des Baurechts kann man dann doch alles irgendwie begründen. |
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Beitrag
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Die Garage im Keller auch?
Das ist das einzige Ding, was mir persönlich ein wenig Kopfzerbrechen bereitet. Bin zwar kein Spezialist im Baurecht, aber ich meine, dadurch ändert sich weder die Geschossflächenzahl noch sonstwas. Andere Stellplätze sind dort vorhanden (2 Stück gefordert, zwei vorhanden), hinzu kommt, dass man dort am oberen Beginn der Rampe parken kann, und das auch bis auf einen Hausbesitzer alle machen. Sozusagen zweckfremde Vorgartenbenutzung seit 35 Jahren durch alle (fast alle). Das mit den Anhängern ist übrigens lustig, weil gerade mit der Begründung, er habe zwei Anhänger für sein Gewerbe, die aber auch immer mal längere Zeit nicht genutzt werden und nicht im Straßenraum stehen sollen, ein entfernter Nachbar vor wenigen Jahren eine Garagenbaugenehmigung bekommen hat. (Er hat jetzt tollen Lagerraum unmittelbar an der Grundstücksgrenze und seine Hänger parken auf der Straße) ![]() ![]() -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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Beitrag
#6
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15902 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Wenn ich das richtig lese geht es nur um "notwendige" Garagen, also solche die einen amtlich geforderten Stellplatz darstellen wenn es sonst keinen gibt. Da wundert mich das Urteil, der Betroffene hatte ja einen Stellplatz vor seiner Garage. Das Amt kann doch nicht einfach kommen und sagen dies sei kein Stellplatz nur weil es bei den Nachbarn keiner ist, es müßte doch jede befahrbare Fläche auf die sich ein Auto stellen läßt ein Stellplatz sein.
-------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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#7
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7912 Beigetreten: 16.03.2005 Mitglieds-Nr.: 8842 ![]() |
Aber mit dem tieferen Sinn und Zweck des Baurechts kann man dann doch alles irgendwie begründen. Der tiefere Sinn und Zweck liegt darin, dass die Kosten für die Unterbringung von KFZs nicht die KFZ-Haltung verteuert, indem beim Kauf eines Fahrzeugs ein Stellplatz dafür nachgewiesen werden muss, sondern dass der Wohnungsbau und damit die (für immer mehr Menschen kaum noch tragbaren) Mieten damit belastet werden. So müsseb Nichtautofahrer für Stellplätze zahlen, die sie nicht brauchen und dann wohlmöglich auch noch eine Strafe, weil sie den Stellplatz für sich sinnvoll nutzen wollen. Andererseits können Drittwagenesitzer ihre Fahrzeuge kostenlos auf öffentlichen Parkplätzen abstellen. Zitat Die Kosten der Schaffung von Stellplätzen werden nicht von denen bezahlt, die die Stellplätze nutzen und damit auch von ihnen profitieren. http://de.wikipedia.org/wiki/Stellplatzverordnung
Die Kosten werden von den Grundstücksbesitzern oftmals auf alle Nutzer eines Gebäudes (Mieter, Kunden,...) zu gleichen Teilen umgelegt. Somit müssen auch Personen für Stellplätze bezahlen, die diese nicht nutzen. Es kommt somit zu einer Subventionierung des Autoverkehrs durch Nutzer anderer Verkehrsmittel.[4] Dies betrifft insbesondere Personen, die sich kein Auto leisten können. Beim Bau öffentlich finanzierter Gebäude (wie z.B. sozialer Wohnungsbau) werden die Kosten durch die öffentliche Hand übernommen, obwohl dies gerade vermieden werden sollte. Verkehrsflächen werden somit auch aus Etats finanziert, die dafür nicht vorgesehen sind.[5] Eine politische Debatte über die Notwendigkeit und die Kosten der Schaffung dieser Stellplätze, findet somit nicht mehr statt. Die Stellplatzpflicht führt zu einer geringeren baulichen Dichte, so dass die Investitionen in das Verkehrsnetz zunehmen und die Kosten für den ÖPNV steigen. Durch längere Wege wird die Erschließungswirkung durch den Umweltverbund unattraktiver. Das Verkehrsnetz wird insgesamt ineffizienter. Oftmals stimmt die geforderte Anzahl der Stellplätze nicht mit dem Bedarf überein. Beispielsweise werden in der Regel auch Stellplätze gefordert, wenn sich Menschen für autofreies Wohnen entscheiden oder aufgrund einer guten ÖPNV-Anbindung nur wenige Stellplätze nötig sind. Die Stellplatzpflicht erhöht somit unnötig die Baukosten für Gebäude und wirkt als Investitionshindernis. .. In Japan muss beim Kauf eines Autos der Stellplatz am Wohnort nachgewiesen werden, so dass sichergestellt ist, dass zumindest am Wohnort ausreichende Stellplätze zur Verfügung stehen, ohne dass die öffentliche Hand diese finanzieren muss. |
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#8
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 32745 Beigetreten: 26.12.2009 Mitglieds-Nr.: 52031 ![]() |
Ich glaube nicht, dass der Volltext nur von "notwendigen" Garagen/Stellplätzen spricht.
Nur im Sachverhalt war es (außerdem auch) so. Der Knackpunkt dürfte aber an der Genehmigung oder Genehmigungsfähigkeit liegen. Und da grummelt es dann schon wieder beim Kellerfall. Gehört die PKW-Stellfläche zum Keller des Hauses, oder ist sie nur als Garage nutzbar? Ich weiß es nicht, man will aber natürlich auch keine schlafenden Hunde wecken und mal nachfragen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es als Keller in der Baugenehmigung vorhanden war, mit einer Sondernutzung o.ä., ausnahmsweise im Keller ein Kfz abstellen zu dürfen. Spekulation. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#9
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Da wundert mich das Urteil, der Betroffene hatte ja einen Stellplatz vor seiner Garage. Das Amt kann doch nicht einfach kommen und sagen dies sei kein Stellplatz nur weil es bei den Nachbarn keiner ist, es müßte doch jede befahrbare Fläche auf die sich ein Auto stellen läßt ein Stellplatz sein. Auch ein open-air Stellplatz ist eine bauliche Anlage und zumindest anzeigepflichtig.Eine Untergrundbearbeitung wird benötigt ("sind mit Pflaster, Verbundsteinen oder ähnlichem luft-und wasserdurchlässigen Belag auf einem der Verkehrsbelastung entsprechenden Unterbau herzustellen"). Und auch ansonsten stellt Offenbach einige Bedingungen ("Stellplätze sind durch geeignete Bepflanzungen (Bäume, Hecken und Sträucher) abzuschirmen"), so dass eine befestigte Wiese ausscheidet. Die Garage im Keller auch? Ich sehe keine Unterscheidung in der HBO.Andere Stellplätze sind dort vorhanden (2 Stück gefordert, zwei vorhanden), ... Zumindest die Satzung von Offenbach schreibt nur die Anzahl vor.Das mit den Anhängern ist übrigens lustig, weil gerade mit der Begründung, er habe zwei Anhänger für sein Gewerbe, die aber auch immer mal längere Zeit nicht genutzt werden und nicht im Straßenraum stehen sollen, ein entfernter Nachbar vor wenigen Jahren eine Garagenbaugenehmigung bekommen hat. Das ausdrückliche Verbot der zweckfremden Nutzung gilt nur für "notwendige Stellplätze".
(Er hat jetzt tollen Lagerraum unmittelbar an der Grundstücksgrenze und seine Hänger parken auf der Straße) ![]() ![]() |
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#10
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 26843 Beigetreten: 21.09.2007 Wohnort: NRW Mitglieds-Nr.: 36827 ![]() |
Hallo,
in der Praxis werden diese Vorschriften wohl nur äußerst selten stringent umgesetzt. In meiner Nachbarschaft (ruhige Wohngegend, Einfamilienhäuser) gibt es jedenfalls genügend vollgerümpelte Garagen vor denen die Autos parken. Grüße Kai -------------------- Grüße
Kai --- sorry, keine Privatkonsultationen per PN --- |
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#11
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 518 Beigetreten: 21.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66388 ![]() |
Man wird ja wohl auf seinem Grundstück auch parken wo man lustig ist. Unsere Garage steht auch voll und beide Autos stehen im Hof aber das ändert sich die Tage
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#12
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15902 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Der Gerichtsfall riecht mir auch danach daß neidische/"gestörte" Nachbarn Terz gemacht haben.
![]() -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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#13
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 518 Beigetreten: 21.11.2012 Mitglieds-Nr.: 66388 ![]() |
Denke ich auch, allerdings kann ich es teilweise auch verstehen. Wenn nämlich Parkplatznot vorhanden ist, dann sollte man seine Garage auch schon nutzen.
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#14
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21998 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
Irgendwie muss ich wohl zu blöd sein, das zu kapieren.
In UNSERM Bebauungsplan (Straße mit Ein- und Zweifamilienhäusern) steht beispielsweise, dass man je Wohneinheit auf dem Grundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen hat. Der "Nachweis" erfolgte, indem der Architekt vor Stellung des Bau-Antrags auf den Lageplan zwei entsprechend große Rechtecke gemalt hat. GARAGEN oder CARPORTS als Stellplätze sind erlaubt, aber nicht vorgeschrieben. Wir haben bislang WEDER ne Garage NOCH ein Carport. Es kommt aber trotzdem niemand und meckert, wenn ich meine Autos woanders auf dem Grundstück parke und auf den beiden "Stellplätzen" Fahrräder, Kinderspielzeug oder Baumaterialien herumliegen habe. Und Garagen, in denen Fahrräder und Rasenmäher parken, während das Auto DAVOR steht gibt es in unserer Straße mehr als "regulär genutzte" Garagen. WARUM darf man denn in seiner eigene Garage keine Möbel "parken"? Ich nutze ja in unserm Haus auch seit einigen Jahren das im Bauplan ausgewiesene Kinderzimmer als Arbeitszimmer. Das einzige, was vielleicht das Bauamt etwas angehen könnte: Das "Gästezimmer" ist derzeit allem Anschein nach eher eine illegale Müllkippe... ![]() EIN Grund zum Meckern - speziell bei KELLER-Garagen - fällt mir allerdings doch ein: Eine Garage geht womöglich anders in die Wohn/Nutzflächen-Berechnung ein als ein Abstellraum. Und gerade dann, wenn eine Garage im KELLER als "Garage" und nicht als "Abstellraum" ausgewiesen ist, zahlt der Eigentümer womöglich weniger Grundsteuer... ![]() Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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#15
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6246 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 ![]() |
in der Praxis werden diese Vorschriften wohl nur äußerst selten stringent umgesetzt. In meiner Nachbarschaft (ruhige Wohngegend, Einfamilienhäuser) gibt es jedenfalls genügend vollgerümpelte Garagen vor denen die Autos parken. Unbenutzte Garagen kann man erkennen, wenns mal geschneit hat. Bei "uns" werden die Fahrzeuge auch nicht vor der Garage geparkt - weil: 50m Fußmarsch ist unzumutbar. |
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#16
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15902 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Denke ich auch, allerdings kann ich es teilweise auch verstehen. Wenn nämlich Parkplatznot vorhanden ist, dann sollte man seine Garage auch schon nutzen. Das würde aber in dem Fall keinen zusätzlichen Parkplatz bringen, der Betroffene stand ja auf seinem Grundstück vor der Garage. -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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#17
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
Moment. Versteh ich das richtig, das es (welche auch immer) Verordnungen gibt, die mir vorschreiben können, wie, was und wo ich, bzw in diesem Fall auch wo nicht, lagern kann ?
Und sowas soll grundgesetzlich in Ordnung sein ? Das ich nicht einfach ein Hochhaus auf meinem Grundstück errichte oder ähnliches, ist verständlich. Aber was ich dann innerhalb dieses bebauten Gebäudes mache oder staple ist doch ganz allein meine Entscheidung? |
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#18
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15902 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
weil: 50m Fußmarsch ist unzumutbar. Bei uns sogar 10 m. ![]() Zwei meiner Nachbarn stellen sich gerne mal auf den Gehweg gegenüber meiner Garagen weil die reichlich vorhandenen Parkbuchten so viel weiter weg sind. Meckern werde ich trotzdem nicht, sonst kommen die mir noch daß mein einer Sprinter der meistens vor ihrem Haus in besagten Parkbuchten steht ihnen die Sicht nähme. -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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#19
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Der "Nachweis" erfolgte, indem der Architekt vor Stellung des Bau-Antrags auf den Lageplan zwei entsprechend große Rechtecke gemalt hat. GARAGEN oder CARPORTS als Stellplätze sind nicht vorgeschrieben. Das ist auch in Offenbach / Hessen so. Allerdings müssen diese Stellplätze idR auch wirklich existieren, die reine Rasenfläche genügt zumeist nicht.Es kommt allerdings auch niemand und meckert, wenn ich meine Autos woanders auf dem Grundstück parke und auf den beiden "Stellplätzen" Fahrräder, Kinderspielzeug oder Baumaterialien herumliegen habe. Es könnte aber jemand kommen - zumindest wenn Du ein paar Kilometer weiter westlich wohnen würdest. Denn auch in NRW dürfen die notwendigen Stellplätze nicht zweckfremd verwendet werden. In NDS hat man diesen Passus jedoch nicht in der LBO.WARUM darf man denn in seiner eigene Garage keine Möbel "parken"? Weil in einigen Bundesländern eine zweckfremde Nutzung verboten ist. Ich nutze ja in unserm Haus auch seit einigen Jahren das im Bauplan ausgewiesene Kinderzimmer als Arbeitszimmer. Für KiZi und Co gibt es aber keine Nutzungsvorschrift; es muss im Gegensatz zum Bad nicht einmal vorhanden sein.Das einzige, was vielleicht das Bauamt etwas angehen könnte: Das "Gästezimmer" ist derzeit allem Anschein nach eher eine illegale Müllkippe... ![]() Moment. Versteh ich das richtig, das es (welche auch immer) Verordnungen gibt, die mir vorschreiben können, wie, was und wo ich, bzw in diesem Fall auch wo nicht, lagern kann ? Berlin kennt für Privathäuser doch gar keine Stellplatzpflicht. Dort muss man nur ausreichende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder schaffen. ![]() |
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#20
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 3974 Beigetreten: 08.01.2009 Wohnort: Munich County Mitglieds-Nr.: 46150 ![]() |
Für hier kenne ich das aus Tiefgaragen: Da muss Trödel weg. Das hat aber mit dem Brandschutz zu tun und nichts mit der "Zahl der nutzbaren Stellplätze".
-------------------- Firefighter im Ruhestand....
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#21
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 353 Beigetreten: 10.06.2010 Mitglieds-Nr.: 54432 ![]() |
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#22
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 452 Beigetreten: 14.08.2010 Mitglieds-Nr.: 55266 ![]() |
Zitat Das würde aber in dem Fall keinen zusätzlichen Parkplatz bringen, der Betroffene stand ja auf seinem Grundstück vor der Garage. Aber vor der Garage durfte/ darf er nach der Mitteilung nicht parken: Zitat Die davor befindliche Zufahrt bis zur öffentlichen Straße ist in den angrenzenden Grundstücken als Vorgartenzone genutzt, so dass der Kläger dort kein Kraftfahrzeug abstellen darf.
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#23
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7619 Beigetreten: 27.01.2005 Mitglieds-Nr.: 8053 ![]() |
Bin zwar kein Spezialist im Baurecht, aber ich meine, dadurch ändert sich weder die Geschossflächenzahl noch sonstwas. Andere Stellplätze sind dort vorhanden (2 Stück gefordert, zwei vorhanden), Dennoch klassifiziert §62 der hessischen Landesbauordnung eine "Nutzungsänderung" als baugenehmigungspflichtig. ![]() Meine Auffassung als Laie ist daher: Aus der Garage einen Abstellraum zu machen ist gar kein Problem: Man muss nur eine Genehmigung einholen - und natürlich für den Abstell-/Keller-/Wohnraum alle aktuellen Anforderungen des Baurechts einhalten. Wenn dann bspw. der Altbau die aktuellen Anforderungen an Brandschutz (2. Rettungsweg?), Belüftung, Belichtung, ... nicht erfüllt wird die Nutzungsänderung durch entsprechende erforderliche Umbaumaßnahmen evtl "sehr teuer". Im beschriebenen Fall kommt offenbar noch hinzu, dass in den Bauakten stand: DAS ist der nachzuweisende Stellplatz. Wenn man nun den nachzuweisenden Stellplatz an anderer Stelle haben möchte (weil man in an der angestammten Position nicht mehr beibehalten möchte, weil man die Garage lieber als Kellerraum verwenden will), ist das vielleicht nicht unbedingt ein Problem - man muss eben nur den Nachweis auch erbringen, und die Baubehörde davon in Kenntnis setzen, dass nunmehr eben der nachzuweisende Stellplatz nicht mehr "unten in der Ecke vom Haus", sondern vielmehr "im Vorgarten an Position XYZ" verortet ist. Für hier kenne ich das aus Tiefgaragen: Da muss Trödel weg. Das hat aber mit dem Brandschutz zu tun und nichts mit der "Zahl der nutzbaren Stellplätze". Und mit der Garagenverordnung des entsprechenden Bundeslandes ![]() -------------------- "Man sollte schon deshalb kein langes Gesicht machen, weil man dann mehr zu rasieren hat."
Fernand Joseph Désiré Contandin (1903-1971), französischer Schauspieler und Sänger |
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#24
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 7183 Beigetreten: 13.04.2007 Mitglieds-Nr.: 30602 ![]() |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Banned Beiträge: 10790 Beigetreten: 21.12.2004 Mitglieds-Nr.: 7367 ![]() |
Warum stellt er sich nicht einfach ein Kleinkraftrad rein. Fahr(un)tauglichen Chinaschrott gibt's umsonst oder für 50€ nachgeschmissen.
Witzig wäre, eine Dax ST 70 aus dem Schrank hervorzuzaubern. "Bittesehr, die DamenundHerren Kontrolleure. Hier das Kfz sogar mit amtlichen Kennzeichen und hier der Fahrzeugschein. Überprüfen sie das bitte bei der Zulassungsstelle". -------------------- MfG Thomas
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#26
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Für hier kenne ich das aus Tiefgaragen: Da muss Trödel weg. Das hat aber mit dem Brandschutz zu tun und nichts mit der "Zahl der nutzbaren Stellplätze". Bayern hat ja auch eine sehr humane Zweckbindung: "Stellplätze und Garagen dürfen nicht zweckfremd benutzt werden, solange sie zum Abstellen der vorhandenen Kraftfahrzeuge der ständigen Benutzer und Besucher der Anlagen benötigt werden." |
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#27
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 6246 Beigetreten: 05.11.2003 Mitglieds-Nr.: 508 ![]() |
Wenn auf der Straße noch Platz ist werden sie nicht benötigt, sehe ich das richtig?
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#28
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 26749 Beigetreten: 13.09.2003 Wohnort: Franken Mitglieds-Nr.: 12 ![]() |
Der Platz für die Fahrzeuge muss schon auf dem eigenen Grund vorhanden sein.
-------------------- Vogel fliegt, Fisch schwimmt, Mensch läuft (Emil Zatopek)
Wenn du laufen willst, dann lauf eine Meile. Willst du aber ein neues Leben, dann lauf Marathon (Emil Zatopek) >>UNICEF - Running for Children<< |
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Beitrag
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 452 Beigetreten: 14.08.2010 Mitglieds-Nr.: 55266 ![]() |
So falsch finde ich die Entscheidung (zumindest, wenn man nur von den Fakten aus der Mitteilung ausgeht) nicht. Wären auf dem Grundstück drei Garagen vorhanden, wäre eine davon nicht "notwendig", sodass diese dann als Abstellmöglichkeit genutzt werden könnte.
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Beitrag
#30
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 2429 Beigetreten: 17.07.2011 Wohnort: Im Südbadischen Mitglieds-Nr.: 60398 ![]() |
In manchen Ländern scheinen sie je Streng zu sein
![]() In Baden-Württemberg darf man sogar Garagen zu Wohnraum umbauen wenn man meint das das so sein muss. |
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#31
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
Wie kommst Du denn für die auch in BaWü vorgeschriebenen "notwendigen Stellplätze" darauf, @EMD?
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#32
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15902 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Zitat Das würde aber in dem Fall keinen zusätzlichen Parkplatz bringen, der Betroffene stand ja auf seinem Grundstück vor der Garage. Aber vor der Garage durfte/ darf er nach der Mitteilung nicht parken: Zitat Die davor befindliche Zufahrt bis zur öffentlichen Straße ist in den angrenzenden Grundstücken als Vorgartenzone genutzt, so dass der Kläger dort kein Kraftfahrzeug abstellen darf. Genau das habe ich aber weiter oben auch schon kritisch hinterfragt. Warum soll man auf einem Stück seines Grundstücks kein Auto abstellen dürfen nur weil das gleichgelegene Stück bei den Nachbarn als Vorgarten dient? -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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#33
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ich habe aufgrund des falles mal für meinen Wohnort nachgesehen, wir scheinen ziemlich textgleiche Satzungen und dementsprechende Folgen zu haben.
Demnach durfte der Offenbacher wahrscheinlich nicht vor seiner Garage parken, weil gem. der Vorgartensatzung ( ![]() ![]() In Vorgärten selbst sind dagegen keine Stellplätze vorgesehen. Sie sind ausnahmsweise genehmigungsfähig, wenn an anderer Stelle des Grundstücks solche nicht möglich wären (aber der Betroffene hatte ja eine Garage, also waren Vorgartenstellplätze nicht mal genehmigungsfähig). Und: Zufahrten zu den Garagen/Stellplätzen müssen stets freigehalten werden, damit die Garagen/Stellplätze bestimmungsgemäß nutzbar sind. (Bis zur Grenze auf der Straße schützt quasi die StVO, ab der Grenze die Vorgarten- oder Stellplatzsatzung die freie Zufahrt. Heißt im Ergebnis: Parken in der Zufahrt auf eigenem Grund und Boden ist verboten. Die Einzelheiten werden noch schöner: Als Sichtschutz sind geeignete Bäume oder Hecken zu verwenden. Pro Stellplatz ist regelmäßig mindestens ein großer (!) Baum nötig. Und ich habe gerade für dieses Jahr geplant, das Dreckding neben meinem Parkplatz zu fällen, weil ich immerzu die blöden Tannennadeln im Motorraum bzw. der Lüftung und im Regenablauf im Kotflügel habe. Dabei ist der noch nichtmal groß im Sinne des Gesetzgebers ![]() Fange ich halt einen Nachbarstreit an. Dann fälle ich aus Wut einen seiner Bäume und er aus Rache einen von meinen. ![]() ![]() ![]() ![]() @Doc: Wenn Euer Architekt Kästchen malen musste, vermute ich mal, dass es bei Euch auch eine Parkplatzverordnung/-satzung gibt ![]() Bei der Vielzahl der zugemüllten Garagen im Bundesgebiet ist wohl alles in erster Linie eine Frage der guten Nachbarschaft. Am besten also, man lagert in seiner Garage unbedingt auch einen Grill, der mindestens einmal im Jahr zusammen mit den Nachbarn zum Einsatz kommt! -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#34
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10075 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 ![]() |
Ist den Anforderungen eigentlich genüge getan, wenn man 2 Garagen auf seinem Grundstück hat oder müssen diese auch durch PKW erreichbar sein? Bei uns sieht das nämlich so aus:
![]() Der Baum steht schon viel länger. Die beiden Garagen mussten aber sein und wurden auch so genehmigt. Nun steht in der hinter-dem-Baum-Garage natürlich nur Gerümpel weil wir keinen Smart haben mit dem man gerade so hinein käme. Dazu noch eine Frage: sofern man Garagen sein eigen nennt, muss man diese dann auch immer nutzen? -------------------- Wer bremst hat Angst
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#35
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 20363 Beigetreten: 16.10.2009 Mitglieds-Nr.: 50997 ![]() |
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#36
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 10075 Beigetreten: 29.03.2004 Wohnort: Rheinebene Mitglieds-Nr.: 2545 ![]() |
Dachte ich mir. Damit schliesst sich dann der logische Kreis deutscher Vorschriften.
-------------------- Wer bremst hat Angst
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Gast_schildkröte_* |
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#37
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Hier hat doch schon jemand etwas wegen Brandschutz gesagt.
In Tiefgaragen o. Vermieteten Parkhäusern, gibt es hier Jährlich eine Begutachtung der Feuerwehr. Sollte die Brandlast einer Garage die vorgegebenen werte überschreiten, dann bekommt der Mieter einen Brief von der Wohungsgesellschaft. Hier sind 1x Fahrrad, 1x Auto und 4 zusatzliche Räder erlaubt o. Motorrad + Auto geht auch (laut Mietvertrag). Die Sicherheitssystem eines Gebäudes (Sprinkler, Feuerlöscher usw.) sind für die vorgegebenen Brandlasten Ausgelegt. Würde es das nicht geben, dann stünde die Feuerwehr im Notfall vor einem Schutthaufen u. es gäbe nix zum Löschen. Das nach der Begutachtung wieder der ganze schrott zurück in die Garage kommt, ist hier Praxis, das wäre mir zu blöd. ![]() Am Ende ist es mir Persönlich egal, wer was mit seiner Garage macht. Wenn aber mein Zeug wegen so etwas beschädigt/zerstört wird, dann gibt es nun mal Ärger. ![]() Das sind doch gründe warum man selbst drauf achten sollte? |
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#38
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 645 Beigetreten: 06.01.2012 Mitglieds-Nr.: 62842 ![]() |
Es wird schwer, die Brandlast eines KFZ mit anderen Sachen (und sei es Brennholz) zu erreichen (ja, gut, ein Diesel- oder Heizöltank, Schießbaumwolle, Möglichkeiten gibts schon, aber wer lagert sowas in einer TG???). Das KFZ ist zwar schwerer entflammbar, wenn es allerdings mal brennt, dann gibts kein Halten mehr, deutlich mehr Hitze als ein Holzstapel und deutlich schwerer zu löschen. Da brennt echt alles, Lack, Innenausstattung, Gummiteile, alles was kein Stahl oder Alu ist, bei sehr viel größerer Rauchbelastung. Und je nach dem gibts auch noch ne Menge Brandbeschleuniger (Kraftstoff), wobei ein leerer Tank erstmal gefährlicher ist als ein voller (explodiert eher, da mehr Gasanteile), dafür hat der volle die größere Brandlast.
Aber es geht ja vorwiegend um den Entstehungsbrand, also die "kleine Flamme", und die kann einem KFZ deutlich weniger anhaben als dem Brennholz (oder den gelagerten Möbeln, Postern, Teppichen, LPs etc). Grüße Marco |
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Gast_schildkröte_* |
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#39
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Bei der Feuerwehr beschäftigt?
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#40
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 645 Beigetreten: 06.01.2012 Mitglieds-Nr.: 62842 ![]() |
Nein, aber ich hab hin und wieder mit Brandschutz zu tun (Stichwort Versammlungsstätten), da kriegt man so einiges mit. Und ich hab auch schon Autos brennen sehen (glücklicherweise nicht in einer Versammlungsstätte). Und n bischen Physik hab ich auch noch behalten aus der Schule...
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#41
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 29582 Beigetreten: 16.05.2006 Wohnort: München Mitglieds-Nr.: 19384 ![]() |
Im Herbst 2012 mußte ich erst einen Satz meiner Reifen aus einer Tiefgarage holen, weil die Brandschutzverordnung nur einen erlaubt.
War halt bequemer für mich als der eigene Keller. Neben einem Rad und einem Auto oder Motorad sind aber lustigerweise auch 200 L Diesel oder 20 L Benzin erlaubt. ![]() Verstehen kann man das jetzt nicht grad. ![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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#42
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Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members Beiträge: 645 Beigetreten: 06.01.2012 Mitglieds-Nr.: 62842 ![]() |
Geht halt mehr um die Entflammbarkeit als um den "Brennwert" (=Brandlast). Gummi brennt recht schnell, ebenso Benzin. Diesel hingegen braucht schon deutlich mehr Hitze (wenns allerdings losgeht dann gehts "voran").
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Wenn man aber die Räder zählt, bei einem Auto mit Reserverad, einem Satz Reifen und einem Fahrrad, dann komm ich auf mehr als ein Motorrad und zwei Satz Reifen.
![]() -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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Und ich hab auch schon Autos brennen sehen Dann solltest du aber auch wissen, dass weder volle noch leere Tanks explodieren. ![]() Was die Brandlast einer Garage angeht, das ist für uns sowieso jedesmal wie ein Ü-Ei. Was ich da schon alles gesehen habe.... -------------------- Feuerwehr - Wir machen auch Hausbesuche! Kostenlose bundesweite Hotline, 24h am Tag erreichbar!
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#45
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![]() bekennender Pfostenumfahrer ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 9708 Beigetreten: 15.07.2005 Wohnort: Berlin Mitglieds-Nr.: 11315 ![]() |
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Feuerwehr hat nachgeschaut - was wohl immer wieder mal passiert.
Verwalter hat den Besitzer der Garage angeschrieben und unter dem Verweis auf die Feuerwehr eine Entfernung der zusätzlichen Reifen gefordert. Jetzt muß ich halt aus dem Keller schleppen. Vorher haben wir und dort getroffen und einen Reifenwechsel-Workaround gemacht. Andere haben ihn Holzregal abgebaut - was ich absolut versteh. Aber Autoreifen anstelle Diesel oder Benzin ist nicht nachvollziehbar. Erlaubt sind ein Fahrrad, ein Auto oder Motorrad, Sprit in geschloßenen Behältern, geringie mengen Putzmittel, ein Satz loser PKW-Reifen und evtl diverse Sportgeräte. Drin waren ein Motorrad und zwei Satz Reifen -------------------- Es gibt zwei Arten an Menschen. Die einen haben Stil, die anderen keinen T4 Aus Protest die Afd zu wählen weil einem die aktuelle Politik nicht gefällt ist wie im Wirtshaus aus dem Klo zu saufen weil einem das dortige Bier nicht schmeckt. |
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Dazu noch eine Frage: sofern man Garagen sein eigen nennt, muss man diese dann auch immer nutzen? Man muss sie nicht nutzen. Schon gar nicht immer. aber immer nutzen können. (Jedenfalls die notwendigen) Das gilt auch für die Zufahrt. -------------------- Regelflecken, Abbiegetaschen, feindliches Grün, Idealfahrer, "faktische Fußgängerzonen", Kletterweichen, Bettelampeln, Lückenampeln, ... - es gibt Sachen, die gibt es nur im Straßenverkehr |
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#48
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aber immer nutzen können. Wir haben eine "Garage". Da stehen ein Motorrad, einige Biertischgarnituren, ein Kühlschrank, 1m³ Styroporplatten und vier Pflanzenkübel.Mit zwei Leuten sind diese Sachen innerhalb von fünf Minuten draussen und anderwärtig untergestellt, so daß dort ein Fahrzeug (o.ä.) abgestellt werden kann. Ich betrachte diese "Garage" als nutzbar. |
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#49
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 15902 Beigetreten: 05.02.2008 Wohnort: Vussem bei Mechernich bei Euskirchen zwischen Köln, Bonn und Aachen Mitglieds-Nr.: 39938 ![]() |
Geht halt mehr um die Entflammbarkeit als um den "Brennwert" (=Brandlast). Gummi brennt recht schnell, ebenso Benzin. Diesel hingegen braucht schon deutlich mehr Hitze (wenns allerdings losgeht dann gehts "voran"). Vor einem guten Monat habe ich vier gebrauchte Winterräder (Reifen und Felgen) bei einem Buchthändler gekauft. Die waren beim Abholen in einer Garage voll mit Rädern, mitten in einer riesigen Garagenanlage mit Wohnblocks drumherum mitten in einer Großstadt. ![]() -------------------- "Es stimmt, die Erde ist die Wiege der Menschheit, aber der Mensch kann nicht ewig in der Wiege bleiben. Das Sonnensystem wird unser Kindergarten."
Konstantin Ziolkowski, russischer Raumfahrttheoretiker "Bildung ist das, was übrigbleibt, wenn man alles vergessen hat, was man gelernt hat." Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life".... Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid. Sightseeing Brüssel: Kongreßplatz, Botanischer Garten, Kunstberg. Sightseeing Casablanca |
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![]() Mitglied ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 21998 Beigetreten: 07.01.2004 Wohnort: ...ein kleines Dorf bei Bückeburg Mitglieds-Nr.: 1228 ![]() |
... würde irgendjemand meckern wenn das anerkannte Arbeitszimmer, in nachgewiesener Art und Weise, als etwas anderes verwendet wird? Kommt drauf an. Ich habe mein Arbeitszimmer beim Finanzamt als "häusliches Arbeitszimmer" deklariert und setzt es entsprechend von der Steuer ab. Da stört es nicht weiter, dass es im Bauantrag als "Kinderzimmer" ausgewiesen wurde. Allerdings war vor einigen Jahren ein freundlicher Herr vom Finanzamt da, der mal gucken wollte, ob dieses "Arbeitszimmer" WIRKLICH als Arbeitszimmer genutzt wird... Doc -------------------- Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können. Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht! |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 11.08.2025 - 08:30 |