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> 1,6 Promille Restalkohol am Steuer //Dringend, verbunden: 1,6 gepustet, 0,4 Promille im Blut
loop93
Beitrag 27.12.2012, 10:08
Beitrag #1


Neuling


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Hallo liebe Leute,

Habe am 23.12 einen großen Fehler begangen. Ich bin morgens um 11 Uhr mit Restalkohol (1,6 Promille) vom Vorabend angehalten worden. Bin nicht mit Vorsatz gefahren, weil ich mich tatsächlich absolut nüchtern gefühlt hatte. Nun musste ich dann pusten.

Die Beamten schauten mich an und sagten " um 11 Uhr morgens ein Alkoholwert von 1,6 Promille zu haben und dabei noch gerade zustehen, sei schon bemerkenswert". Naja, wurde dann schließlich mit zur Wache genommen, wo ich noch 45 Minuten warten musste, bis der Herr Doktor kam und mitr Blut abzapfte und gewisse Gleichgewichtstests durchführte.

Alles schön und gut, Fehler begangen und bestraft werden muss ich ja auch. Meine Frage dazu ist jedoch, ob es möglich ist, dass das Pustegerät irgendeinen Fehler hatte, da es sich absolut nicht so angefühlt hat, als ob ich noch betrunken sei. Oder ist es möglich dass ich durch zB Aufstoßen ein höheren Alkoholgehalt im Blut hatte.

Auch der Doktor sagte, dass es eigentlich vom Gleichgewicht gar nicht möglich sei, dass ich soviel im Blut habe. Und die Beamten haben die ganze Zeit nur gestaunt, weil ich absolut nüchtern gewirkt habe und mich auch normal mit denen unterhalten können.
Habe jetzt nur ein wenig Angst, dass das als Gewohnheitstrinken belastet wird. Trinken tue ich vllt. einmal im Monat.

Was meint ihr?

Noch Eckdaten:
Bin noch in der Probezeit
von 21 Uhr -04:00: 7 Bier, 4 Tequilla und 2 Barcadi-Cola
Danach um halb 5 ins Bett und bis 10:45 geschlafen.
Gepusteter Wert 1,6 Promille.

Hatte auch keinen leeren Magen.
Jedoch muss ich dazu sagen, dass ich seit meiner Geburt enorme Leberprobleme habe und es doch daran liegen könnte, dass ich Alkohol nicht so gut abbauen kann.
Schilddrüse ist auch nicht ganz richtig habe glaube eine Unterfunktion.

Bitte um Dringende Hilfe. Was meint ihr was mir da anbelastet werden kann?

Liebe Grüße
loop93
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MrMurphy
Beitrag 27.12.2012, 10:23
Beitrag #2


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Hallo

Zitat
Was meint ihr was mir da anbelastet werden kann?


Da zählt nur der BAK-Wert, also die Promille im Blut.

Zitat
Oder ist es möglich dass ich durch zB Aufstoßen ein höheren Alkoholgehalt im Blut hatte.


Im Blut nicht, im Atem eventuell. Aber die Hoffnung ist eher gering, da die Polizisten vor Ort schon darauf achten, das Fehlmessungen ausgeschlossen werden.

Zitat
ob es möglich ist, dass das Pustegerät irgendeinen Fehler hatte, da es sich absolut nicht so angefühlt hat, als ob ich noch betrunken sei.


Auch die Wahrscheinlichkeit ist sehr gering, wenn nicht ausgeschlossen. Das spielt aber keine Rolle, entscheidend ist nur die BAK.

Das dir eine Gewöhnung an den Alkohol angelastet wird ist bei der Geschichte kaum verwunderlich. Das spielt aber erst bei einer eventuellen MPU eine Rolle.

Zitat
Was meint ihr was mir da anbelastet werden kann?


Das ist kaum vorherzusagen. Nachdem was ich hier so im Forum gelesen habe, zeigen die Testgeräte vor Ort in der Regel eher zu wenig an, wohl um Fehlanschuldigungen möglichst zu vermeiden. Wenn du allerdings die vorherigen Stunden nichts mehr getrunken hattest, kann die BAK geringer ausfallen, da du dann bereits in der Abbauphase warst.

Gruss

MrMurphy
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kabo55
Beitrag 27.12.2012, 10:25
Beitrag #3


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Zitat (loop93 @ 27.12.2012, 11:08) *
Bitte um Dringende Hilfe. Was meint ihr was mir da anbelastet werden kann?


Entziehung der Fahrerlaubnis.
Geldstrafe 30 bis 40 Tagessätze.
Falls die BAK mindestens 1.6 Promille ergibt, so ist eine MPU fällig.

Bist du noch in der Probezeit? Falls ja, ist vor Neuerteilung außerdem ein besonderes Aufbauseminar nach § 36 FeV zu absolvieren (unabhängig einer eventuellen MPU).

Edit:
Sehe gerade, dass PZ noch besteht.
Dann auch noch Verlängerung der PZ auf insgesamt vier Jahre.
Edit Ende
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loop93
Beitrag 27.12.2012, 10:28
Beitrag #4


Neuling


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danke für die rasche Antwort :-)

Habe um 04:00 aufgehört zu trinken und um 11:15 musste ich blasen:(
Denke das der BAK dann geringer ausfällt.

Die Folgen sind denke ich gravierend in der Probezeit oder? Nachschulung etc.

Wenn man einmal im Monat was trinkt ist man doch nicht gewöhnt. Bin ja schließlich noch jung und jeder Körper geht anders mit Alkohol um.
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kabo55
Beitrag 27.12.2012, 10:36
Beitrag #5


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Zitat (loop93 @ 27.12.2012, 11:08) *
Habe jetzt nur ein wenig Angst, dass das als Gewohnheitstrinken belastet wird.


Wenn dies einem MPU-Gutachter bekannt wird, zB aufgrund des Blutentnahme-Protokolls in der Führerscheinakte, kannst du davon ausgehen, dass dir eine sehr hohe Alkoholgewöhnung zugerechnet wird.


Zitat
Trinken tue ich vllt. einmal im Monat.

Dann aber tüchtig? Anders lässt sich deine Schilderung nicht erklären,


Zitat
von 21 Uhr -04:00: 7 Bier, 4 Tequilla und 2 Barcadi-Cola
Danach um halb 5 ins Bett und bis 10:45 geschlafen.
Gepusteter Wert 1,6 Promille.


Die Trinkmenge kann die Promillisierung erklären, falls du nicht allzuviel wiegst.


Zitat
Jedoch muss ich dazu sagen, dass ich seit meiner Geburt enorme Leberprobleme habe und es doch daran liegen könnte, dass ich Alkohol nicht so gut abbauen kann.

Das würde dir aber nicht bei dieser Verkehrsstraftat helfen.

Zitat
Schilddrüse ist auch nicht ganz richtig habe glaube eine Unterfunktion.

dito





Zitat (loop93 @ 27.12.2012, 11:28) *
Wenn man einmal im Monat was trinkt ist man doch nicht gewöhnt.


Irrtum!

Zitat
Bin ja schließlich noch jung und jeder Körper geht anders mit Alkohol um.


Auch wenn man noch jung ist, kann man schon alkoholgewöhnt sein. Diese Gewöhnung ist bei entsprechendem Trinkverhalten relativ schnell zu erwerben, wenn es sein "muss" innerhalb weniger Wochen. Nicht zu verwechseln mit Abhängigkeit!

Die Auswirkungen von Alkohol auf den menschlichen Organismus sind sehr gut erforscht. Es gibt keine großen Unterschiede, außer beim Alkoholabbau bei fernöstlichen Bevölkerungsgruppen.
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loop93
Beitrag 27.12.2012, 10:37
Beitrag #6


Neuling


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naja, Wenn ich schon trinke, dann ja kla n bissl mehr aber nicht bis zum Absturz...
Ist Alkoholgewöhnung Negativ oder Positiv in diesem Fall?

Hilft denke ich nur Abwarten und sehen was rauskommt.

Könnt ihr mir sagen, ob es Ratsam ist einen Anwalt einzuschalten.?
Ist es rechtens, dass der Führerschein von den Polizisten entzogen wurde, ich meine ich hätte gelesen, dass erst der Richter mir die Fahrerlaubnis entziehen kann
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kabo55
Beitrag 27.12.2012, 10:40
Beitrag #7


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Zitat (loop93 @ 27.12.2012, 11:37) *
naja, Wenn ich schon trinke, dann ja kla n bissl mehr aber nicht bis zum Absturz...
Ist Alkoholgewöhnung Negativ oder Positiv in diesem Fall?


Die MPU wird schwerer...

Wie sind denn deine Trinkgewohnheiten so?
Welche Höchstmengen hast du schon bei einem einzigen Trinkanlass geschafft?


Zitat
Könnt ihr mir sagen, ob es Ratsam ist einen Anwalt einzuschalten.?


Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich bei einem derart einfach gelagerten Fall keinen RA beauftragen. Die Tat steht fest.

Du solltest der Polizei gegenüber erst mal keine Aussage mehr machen.
Zitat
Ist es rechtens, dass der Führerschein von den Polizisten entzogen wurde, ich meine ich hätte gelesen, dass erst der Richter mir die Fahrerlaubnis entziehen kann


Die Polizei darf den FS sicherstellen, bzw. beschlagnahmen. Der vorläufige Entzug nach § 111 StPO kommt in den nächsten Tagen per Post, der endgültige per Urteil.
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loop93
Beitrag 27.12.2012, 10:44
Beitrag #8


Neuling


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Ne MPU muss ich meine ich nicht machen, da ich ja wahrscheinlich unter den Pustewert falle. Hoffe ich zumindest^^

Eh ja also gemessen habe ich das alles noch nicht. Das was ich da getrunken habe war schon eine Menge für mich aber es fhelt auch noch viel bis endgültig schluss ist
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MrMurphy
Beitrag 27.12.2012, 11:01
Beitrag #9


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Hallo,

Zitat
Ist es rechtens, dass der Führerschein von den Polizisten entzogen wurde, ich meine ich hätte gelesen, dass erst der Richter mir die Fahrerlaubnis entziehen kann


Der Richter muss nur (innerhalb von drei Tagen?) entscheiden, wenn du dem Entzug widersprichst. Wenn die Umstände dafür sprechen, das du stark alkoholisiert gefahren bist, darf die Polizei den Führerschein zunächst in jedem Fall sicherstellen.

Zitat
Könnt ihr mir sagen, ob es Ratsam ist einen Anwalt einzuschalten.?


Zur Zeit ist das nicht erforderlich. Entscheidend ist nur, das du den Behörden gegenüber keine Angaben (mehr) machst. Das Ergebnis der Blutuntersuchung kannst du in ca. einer Woche bei der Polizei erfragen, von selbst wird es dir nicht mitgeteilt. Wegen der Feiertage und weil um diese Zeit erfahrungsgemäß viele Alkoholfahrten stattfinden, kann es auch etwas länger dauern.

Dann kannst du auf den Strafbefehl warten, der erfahrungsgemäß folgen wird. Erst wenn die Strafe dir zu hoch erscheint, solltest du einen Anwalt einschalten und ihm (dem Strafbefehl, nicht dem Anwalt) fristgerecht widersprechen.

Gruss

MrMurphy
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loop93
Beitrag 27.12.2012, 11:07
Beitrag #10


Neuling


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Oke.

Dann warte ich erstmal ab!

Ich liebe Busfahren tongue.gif

Danke für die hilfreichen Antworten. Wünsche euch einen guten Rutsch ins neue Jahr.
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loop93
Beitrag 09.01.2013, 09:21
Beitrag #11


Neuling


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Hallo liebe Forenmitglieder,

da ich gerade auf Wolke 7 schwebe, da ich meinen Führerschein wiederbekomme, kurz und knapp!

Am 23. Dez. wurde ich mit 1,6 Promille Restalkohol angehalten bzw. 0,8 im Atem. Führerschein entzogen und mit auf die Wache genommen um einen Bluttest zu machen.
Nun habe ich beim Gericht angerufen und die sagten mir, dass mein Führerschein bereits zu mir zurück geschickt worden sei.. Im Blut hatte ich letztendlich ca. 0,4 Promille (Probezeit)

Nun meine Frage: Was kann auf mich zu kommen? Geldstrafe mit Aufbauseminar oder Nachschulung oder? Den Führerschein kann ich aber behalten mit Verlängerung der Probezeit oder?

Vielen Dank schonmal:-)

PS: Ich habe so ein fettes grinsen im Gesicht, dachte ich sehe den Füührerschein erst in einem Jahr wieder smile.gif
Allerdings war mir das aufjedenfall eine Lehre

Der Beitrag wurde von darkstar bearbeitet: 09.01.2013, 09:24
Bearbeitungsgrund: Neuen Beitrag mit Ursprungsthread verbunden, so muss man nicht erst die Vorgeschichte suchen.
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darkstar
Beitrag 09.01.2013, 09:29
Beitrag #12


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Zitat (loop93 @ 09.01.2013, 09:21) *
Nun habe ich beim Gericht angerufen und die sagten mir, dass mein Führerschein bereits zu mir zurück geschickt worden sei.. Im Blut hatte ich letztendlich ca. 0,4 Promille (Probezeit)
Sobald du ihn hast kannst du ihn wieder fahren.
Zitat (loop93 @ 09.01.2013, 09:21) *
Nun meine Frage: Was kann auf mich zu kommen? Geldstrafe mit Aufbauseminar oder Nachschulung oder?
Bei 0,4 Promille Blutwert würde zunächst BKat 243 von der Bußgeldstelle geahndet (Alkoholverbot für Fahranfänger), weiterhin würde von der Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar nach § 36 FeV angeordnet und die Probezeit auf 4 Jahre verlängert.
Zitat (loop93 @ 09.01.2013, 09:21) *
Den Führerschein kann ich aber behalten mit Verlängerung der Probezeit oder?
Korrekt.

mfg
darkstar


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kabo55
Beitrag 09.01.2013, 09:41
Beitrag #13


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Hier wurde anscheinend Threadtitel nachträglich geändert. (das ist aber kein Nachteil..)


Im Gegensatz zu den ursprünglich befürchteten Folgen sieht es nun wesentlich besser für dich aus.

Nun kommt ein Verstoß nach § 24c StVG in Frage.

Das bedeutet 250 Euro Bußgeld plus 23,50 Euro Gebühren/Auslagen. Außerdem wird die Blutentnahme berechnet. Kein Fahrverbot. 2 Punkte in Flensburg.
Die Führerscheinstelle wird noch ein besonderes Aufbauseminar nach § 36 FeV anordnen, Kosten hierfür ab 300 Euro.
Probezeitverlängerung auf insgesamt vier Jahre.

Edit:
im Wesentlichen ja schon durch Darkstar beantwortet..

Zitat (darkstar @ 09.01.2013, 10:29) *
Zitat (loop93 @ 09.01.2013, 09:21) *
Nun habe ich beim Gericht angerufen und die sagten mir, dass mein Führerschein bereits zu mir zurück geschickt worden sei.. Im Blut hatte ich letztendlich ca. 0,4 Promille (Probezeit)
Sobald du ihn hast kannst du ihn wieder fahren.



Frage:

Wirklich erst nach Wiedererhalt?
Der Beschluss Sicherstellung/Beschlagnahme nach StPO ist doch bestimmt bereits aufgehoben, so dass kein FoE mehr in Frage käme? think.gif

Ansonsten wäre das ja eine böse "Falle". unsure.gif
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Wollf_0708
Beitrag 09.01.2013, 09:53
Beitrag #14


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Zitat (kabo55 @ 09.01.2013, 09:41) *
ursprsprünglich
jordonischer Lapsus ?
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Doc aus Bückeburg
Beitrag 09.01.2013, 09:59
Beitrag #15


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Zitat (kabo55 @ 09.01.2013, 09:41) *
Der Beschluss Sicherstellung/Beschlagnahme nach StPO ist doch bestimmt bereits aufgehoben, so dass kein FoE mehr in Frage käme? think.gif

Das ist eben die Frage:
Ab wann wird der Beschluss der Aufhebung der Sicherstellung rechtswirksam: Mit der Unterschrift oder erst mit der Zustellung?

Ich selbst hatte 1978 mal den Fall, dass nach einer Alkoholkontrolle mein Führerschein einbehalten wurde. Auf meine telefonische Anfrage eine Woche später teilte man mir mit, dass ich nur 0,76 Promille hatte (damals war noch 0,8 als Grenze), und dass man mir meinen Führerschein umgehend zuschicken würde.

Ich bat darum, ihn selbst abholen zu dürfen, da ich ihn gern am selben Tag noch nutzen wollte. Die Antwort war: "Dann kommen Sie mal her. Aber bitte NICHT mit dem Auto..."

Doc


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Es gibt Dinge, die muss man glauben, um sie sehen zu können,
und es gibt Dinge, die muss man sehen, um sie glauben zu können.
Und dann gibt es noch ein paar Dinge, die kann man einfach nicht glauben, obwohl man sie sieht!
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