Auffahrunfall (Fragen zum Anhörungsbogen) |
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Auffahrunfall (Fragen zum Anhörungsbogen) |
18.12.2012, 22:01
Beitrag
#1
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 18.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66688 |
Also vor 2 Wochen Auffahrunfall gehabt, aufgrund der Glätte, der Typ vor mir fing an zu rutschen und bleibt quer auf der Straße liegen, ich brems natürlich, hab aber keine Chance ihm auszuweichen. Hab ich vlt Glück, dass der Fahrer vor mir Sommerreifen hatte? Die Polizei vor Ort hab mir zu 100% die Schuld, weil ich den Unfall verursacht hab wegen dem Auffahren und ich hätte mit geringere Geschwindigkeit/größerem Abstand den Unfall verhindern können, aber ohne ABS kann ich ja nicht Ausweichen beim Bremsen und in der Glätte keine Chance das Auto abbzubremsen. Die Polizei hab ich das erzählt mit den Sommerreifen und sie hat es auch geprüft. Heute kam der Anhörungsbogens und mir wird vorgeworfen "Außer- Acht-Lassen der im Straßenerkehr erforderlichen Sorgfalt durch Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeug verursacht bzw mitverursacht zu haben." Jetzt ist meine Frage, was soll ich auf der letzte Seite ankreuzen, dass ich die Tat zugebe, sie nicht zugebe und begründe oder soll ich mich zur Sache nicht äußern. Ich will einfach dadurch, dass ich in der Probezeit bin bestmöglich aus der Sache rauskommen und nur ein Verwarnungsgeld bekommen und kein Bußgeld, was wäre dementsprechend das Schlaueste zu tun? Und könnt ihr mir erklären, was die zwei weiteren Fragen bedeuten und was ich da ankreuzen sollte. Bei einer Straftat: Ich bin mit der Erledigung im Strafbefehlsverfahren einverstanden/nicht einverstanden Bei einer Straftat: Ich bin mit einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Auflagen und Weisungen gemäß § 153 a StPO einverstaden/nicht einverstanden |
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18.12.2012, 22:40
Beitrag
#2
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24401 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, vnpoldi15,
herzlich willkommen im Verkehrsportal. Der Tatbestand, der Dir vorgeworfen wird, steht hier noch mal etwas genauer: Zitat 101124 Sie schädigten durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforder- ( B - 1 ) 35,00 lichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer durch Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeug. § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 1.4 BKat Wie Du siehst, handelt es sich hier lediglich um eine Verwarnung in Höhe von 35.- €. Das heißt: Keine Punkte, keine Probleme mit der Probezeit. Gibst Du den Verstoß zu und nimmst Du die Verwarnung an, ist das Thema von polizeilicher Seite für Dich erledigt (vorausgesetzt natürlich, Du bezahlst die Verwarnung). Die anderen Punkte bzgl. der Straftat kannst Du in diesem Fall vergessen, da offensichtlich niemand verletzt wurde. So, wie es aussieht, handelt es sich bei diesem Anhörbogen um einen Vordruck, den man sowohl bei Kleinstunfällen als auch bei Bußgeldunfällen sowie bei Unfällen mit Personenschaden nehmen kann. Es sieht auch so aus, als wärst Du nicht der einzige, der als Unfallverursacher geführt wird, denn sonst wäre der Zusatz "mitverursacht" vermutlich nicht dazugeschrieben worden. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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19.12.2012, 00:34
Beitrag
#3
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Mitglied Gruppe: Members 1000+ Beiträge: 8126 Beigetreten: 13.06.2006 Mitglieds-Nr.: 20252 |
Hab ich vlt Glück, dass der Fahrer vor mir Sommerreifen hatte? Wenn der Sommerreifen hatte, wärst Du mit Winterreifen dem wohl nicht reingekracht. -------------------- _/ _/_/_/_/_/_/_/_/_/_/
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19.12.2012, 18:11
Beitrag
#4
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Neuling Gruppe: Neuling Beiträge: 2 Beigetreten: 18.12.2012 Mitglieds-Nr.: 66688 |
Hallo, vnpoldi15, herzlich willkommen im Verkehrsportal. Der Tatbestand, der Dir vorgeworfen wird, steht hier noch mal etwas genauer: Zitat 101124 Sie schädigten durch außer Acht lassen der im Straßenverkehr erforder- ( B - 1 ) 35,00 lichen Sorgfalt andere Verkehrsteilnehmer durch Auffahren auf ein vorausfahrendes Fahrzeug. § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 1.4 BKat Wie Du siehst, handelt es sich hier lediglich um eine Verwarnung in Höhe von 35.- €. Das heißt: Keine Punkte, keine Probleme mit der Probezeit. Gibst Du den Verstoß zu und nimmst Du die Verwarnung an, ist das Thema von polizeilicher Seite für Dich erledigt (vorausgesetzt natürlich, Du bezahlst die Verwarnung). Die anderen Punkte bzgl. der Straftat kannst Du in diesem Fall vergessen, da offensichtlich niemand verletzt wurde. So, wie es aussieht, handelt es sich bei diesem Anhörbogen um einen Vordruck, den man sowohl bei Kleinstunfällen als auch bei Bußgeldunfällen sowie bei Unfällen mit Personenschaden nehmen kann. Es sieht auch so aus, als wärst Du nicht der einzige, der als Unfallverursacher geführt wird, denn sonst wäre der Zusatz "mitverursacht" vermutlich nicht dazugeschrieben worden. Viele Grüße, Nachteule Danke erstmal für die ausführliche Antwort. Wenn das wirklich stimmt, dann werde ich wohl die Tat gestehen, bevor ich mich mit irgendwelchen Aussagen falsch reinmanövriere. Hab ich vlt Glück, dass der Fahrer vor mir Sommerreifen hatte? Wenn der Sommerreifen hatte, wärst Du mit Winterreifen dem wohl nicht reingekracht. Ja schon klar, aber spielt das im Endeffekt für mich eine Rolle gegenüber der Polizei um besser in Sachen Strafe davonzukommen, um die Frage besser zu stellen, was macht es für einen Unterschied ob ich 100% bekomme oder nur Teilschuld? Wenn Nachteule Recht hat dann ist es mir egal wie viel Schuld ich bekomme, ich will mir einfach den Ärger mit der Probezeitverlängerung ersparen. |
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19.12.2012, 19:17
Beitrag
#5
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Mitglied Gruppe: Globaler Moderator Beiträge: 19472 Beigetreten: 17.04.2005 Mitglieds-Nr.: 9339 |
Die Quoten sind für die zivilrechtliche Schadensaufteilung relevant (also wer wie viel bezahlt).
Für die Ahndung der Tat und die Probezeit ist die Quote nicht von Belang, da kommt es allein auf den Vorwurf an, für den es feste Regelsätze gibt. So wird Dein Unfallgegner vermutlich, obwohl nach Aussage der Polizei 0 Prozent, auch ein Bußgeld bekommen haben. -------------------- Proxima Estación: Esperanza.
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20.12.2012, 14:30
Beitrag
#6
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Mitglied Gruppe: Foren-Insider Beiträge: 24401 Beigetreten: 05.07.2007 Mitglieds-Nr.: 33782 |
Hallo, vnpoldi,
ruf doch einfach bei dem Polizeibeamten an, der den Fall bearbeitet und frage ihn, ob Du es richtig verstanden hast, dass Du eine Verwarnung in Höhe von 35.- € zu erwarten hast. Bestätigt er dies, solltest Du diese ohne jeden weiteren Kommentar annehmen und, wenn es zeitlich und von der Entfernung passt, gleich bei dem Revier vorbeifahren und zahlen, denn dann ist das Thema vom Tisch und es kommt von behördlicher Seite dann nichts mehr auf Dich zu. Zum Thema Sommerreifen: Es ist für die Polizei und die Bußgeldstelle bei der Frage nach Deinem Verstoß egal, warum dieser ins Rutschen gekommen ist, denn fakt ist, dass Du ihm ins Fahrzeug gefahren bist. Du musst zu Deinem Vordermann immer so viel Abstand halten und darfst immer nur so schnell fahren, dass Du auch bei unvorhersehbaren Ereignissen immer rechtzeitig halten kannst, ohne mit diesem zusammen zu stoßen und das hat hier nun mal nicht geklappt. Zivilrechtlich kann es sein, dass es bei der Quotierung eine Rolle spielen kann, ob er Sommer - oder Winterreifen hatte und wie gut das Profil seiner Reifen war, aber das ist ein ganz anderes Thema. Viele Grüße, Nachteule -------------------- Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
Mahatma Gandhi |
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