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> Karosserie austauschen, Fahrgestellnummer übernehmen
Prober
Beitrag 14.12.2012, 13:59
Beitrag #1


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Habe ein Fahrzeug bei dem die Karossiere völlig am Ende ist. Technik ist ok. Dazu noch eine baugleiche Rohkarossie von einem späteren Baujahr.

Möchte jetzt die Technik in die intakte Karosserie einbauen. Und auch die Fahrgestellnummer inklusive Papiere auf die neue Karosserie übernehmen.

Fahrzeugpapiere von der Rohkarosserie vorhanden.


Was ist zu tun, damit das alles legal funktioniert ?
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fritz440kombi
Beitrag 14.12.2012, 14:13
Beitrag #2


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Würde das andersrum machen: FIN der Neukarosse und deren FZ Schein nehmen und die gute Mechanik dazubauen und damit ein "anderes Fahrzeug" haben, Kaputte Karosse und alter FZ-Schein in den Schredder ... was für Schätzchen fährst Du denn, wo sich sowas auszahlt ? Oder hat die alte FIN irgendeinen "nostalgisch - magischen Bezug": Hochszeitsdatum, gezogene Lottozahlen, Geburtstag der Schwiegermutter? .... biggrin.gif laugh2.gif think.gif


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Prober
Beitrag 14.12.2012, 14:24
Beitrag #3


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Neue Papiere haben eine andere Motorisierung. Zudem sind in den alten Papieren Eintragungen, die heute nicht mehr zu bekommen sind.


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Kai R.
Beitrag 14.12.2012, 14:26
Beitrag #4


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offiziell ist das nicht möglich. Es wird immer mal wieder behauptet, man könne beim TÜV eine Fahrgestellnummer austragen und eine neue einschlagen lassen. Nach meinem Kenntnisstand geht das aber nicht. Natürlich wechselt manchmal eine Fahrgestellnummer die Karosse, aber das ist dann eben nicht legal.

Grüße

Kai


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Grüße

Kai

--- sorry, keine Privatkonsultationen per PN ---
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GM_
Beitrag 14.12.2012, 14:27
Beitrag #5


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Ich glaube nicht, dass das geht. Die Rohkarosse ist nun mal ein neues Fahrzeug, das eben seine eigene Nummer hat.


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Prober
Beitrag 14.12.2012, 14:36
Beitrag #6


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Was ist, wenn das Blech wo die Fahrgestellnummer eingeschlagen ist, ausgetauscht werden muss ?
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GM_
Beitrag 14.12.2012, 15:42
Beitrag #7


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Dann hast du sowieso einen Totalschaden. laugh2.gif

Vermutlich wird dann die alte Nummer in das reparierte Blech wieder eingeschlagen?


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fritz440kombi
Beitrag 14.12.2012, 17:58
Beitrag #8


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Was sagt denn der hersteller? Sind die beiden Karossen wirklich völlig ident, und warum der Aufwand, für ein Brot und Butterauto zahlt sich sows ja in der Regel nicht aus ... um wleche Eintragungen, die man heute nicht mehr bekommt handelt es sich denn?


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Heinz Wäscher
Beitrag 14.12.2012, 18:21
Beitrag #9


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Zitat (GM_ @ 14.12.2012, 14:27) *
Ich glaube nicht, dass das geht. Die Rohkarosse ist nun mal ein neues Fahrzeug, das eben seine eigene Nummer hat.

Eine Rohkarosse fährt doch nicht? Mir wurde das mal so erklärt dass das Austauschen einer Rohkarosse vergleichbar mit dem Austauschen eines Kotflügels ist, beides sind nur (meistens) mehr oder weniger große Blechteile. Die Scheiben und Hauben und die Innenausstattung sowie Motor und Antrieb und das Fahrwerk und der Kabelbaum werden ja vom alten Fahrzeug übernommen.

Rohkarossen gibt es doch auch manchmal noch als Erstzteil neu zu kaufen wenn das Fahrzeug noch produziert wird. Oder darf man so etwas legal nur bei Fahrzeugen mit Fahrgestellnummer im Fahrgestell, also Fahrzeugen mit Rahmen und nicht selbsttragender Karosserie, austauschen?

Zitat (GM_ @ 14.12.2012, 15:42) *
Vermutlich wird dann die alte Nummer in das reparierte Blech wieder eingeschlagen?

Es soll auch Fahrzeugbesitzer geben die das Blech um die alte FGST-Nummer weiträumig ausschneiden wenn dieses noch erhaltenswert ist, WARUM das so gemacht wird kann ich allerdings nicht sagen shutup.gif


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Gerhard41
Beitrag 14.12.2012, 18:32
Beitrag #10


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Wenn du eine nigelnagelneue Karroserie hast dann bekommst du die ab Werk ohne Fgst.Nr.
Wenn du aber eine bereits gebrauchte mit vergebener Fgst.Nr.hast dann bleibt dir nur der Weg über Umbau der noch verwendbaren Teile und Verschrottung der alten Blechmühle.
In dem Gebrauchtteil ne andere Nummer einschlagen ist nicht zulässig.
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Heinz Wäscher
Beitrag 14.12.2012, 18:39
Beitrag #11


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Und welchen Straftatbestand würde es erfüllen wenn man das Blech mit der alten FGST-Nummer so in die Spenderkarosserie einschweisst das es schwer erkennbar ist das etwas geändert wurde think.gif

Schließlich wird ja eigentlich beabsichtigt ein Fahrzeug so zu reparieren wie es einmal war und nicht das Spenderfahrzeug zu erneuern welches ja andere Bauteile besitzt.


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Wollf_0708
Beitrag 14.12.2012, 18:40
Beitrag #12


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Zitat (fritz440kombi @ 14.12.2012, 14:13) *
was für Schätzchen fährst Du denn, wo sich sowas auszahlt ?

Es wird hiermit zusammenhängen, vermutlich.
Das Fahrzeug ist ein Fiat Probe, oder ProbeFord.... oder so was ähnliches laugh2.gif
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tadzio
Beitrag 14.12.2012, 18:51
Beitrag #13


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Zitat (Kai R. @ 14.12.2012, 14:26) *
Natürlich wechselt manchmal eine Fahrgestellnummer die Karosse, aber das ist dann eben nicht legal.


Dazu würde mich die Rechtsgrundlage sehr interessieren. Gibt es irgendwo Vorschriften oder Urteile, welche Komponenten durch solche aus einem Spenderauto ausgetauscht werden dürfen, ohne dass das Auto die Identität des Spenders annimmt? Dass das Blech mit der FIN nicht dazugehört, ist klar - aber wieviel vom Empfängerauto muss unausgetauscht bleiben, damit es das alte Auto bleibt? Und vor allem: wo ist das festgelegt?

Notabene: ich habe keine solchen Autobaustellen, an denen ich das vorhätte. Mein Interesse ist tatsächlich rein akademisch. Und dass mancher Austausch sich nach "Bauchgefühl" illegal anfühlt, kann ich nachvollziehen. Aber ich würde das Bauchgefühl hier mal gerne beiseite lassen und kalte, harte juristische Fakten diskutieren wollen. smile.gif

Cheers
Daniel



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B-CH6
Beitrag 14.12.2012, 20:46
Beitrag #14


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M.E bilden Fahrgestellnummer, Fahrzeug und Fahrzeugbrief Zulassungsbescheinigung eine zusammengesetzte Urkunde.


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Wenn man alle Gesetze studieren wollte, so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten.
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KJK
Beitrag 14.12.2012, 21:43
Beitrag #15


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Mit "Fahrzeug" kann aber nicht das gesamte Fahrzeug gemeint sein, sonst dürfte man nicht einmal einen Kotflügel austauschen. Damit bleibt die von tadzio gestellte Frage unbeantwortet.
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GM_
Beitrag 14.12.2012, 22:44
Beitrag #16


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siehe StVZO §59



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Prober
Beitrag 14.12.2012, 22:52
Beitrag #17


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Zitat (Wollf_0708 @ 14.12.2012, 18:40) *
Es wird hiermit zusammenhängen, vermutlich.
Das Fahrzeug ist ein Fiat Probe, oder ProbeFord.... oder so was ähnliches laugh2.gif


Nein um den geht es nicht. Der ist mein Heiligtum.
Es geht um den, welchen ich während der Restauration von oben genanntem gefahren hab. Und die Papiere sind zu wertvoll, um sie mit der Karosse wegzuschmeissen.

Hab jetzt mit Fachwerkstatt gesprochen. Wenn Karossiere defekt, darf diese ausgetauscht werden. Fahrgestellnummer wird aus der defekten Karossiere herausgeschnitten und in neue Karosserie eingeschweißt. Mit einer Bescheinigung von einer authorisierten KFZ-Werkstatt soll das keine Probleme geben.
Nur rechtliche Grundlage habe ich keine hierzu.
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tadzio
Beitrag 14.12.2012, 23:00
Beitrag #18


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Zitat (GM_ @ 14.12.2012, 22:44) *


Ah, das hilft weiter, danke. Damit ist klar, dass man nicht die Papiere eines Fahrzeugs auf ein anderes übertragen kann, indem man ein paar Quadrat-Dezimeter Blech umschweisst.

Zitat (Prober @ 14.12.2012, 22:52) *
Fahrgestellnummer wird aus der defekten Karossiere herausgeschnitten und in neue Karosserie eingeschweißt. Mit einer Bescheinigung von einer authorisierten KFZ-Werkstatt soll das keine Probleme geben.
Nur rechtliche Grundlage habe ich keine hierzu.


Jetzt schon - den §59 StVZO, der aber genau das nicht erlaubt.

Cheers
tadzio


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Prober
Beitrag 14.12.2012, 23:14
Beitrag #19


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Zitat (GM_ @ 14.12.2012, 22:44) *


(2) 2. wäre doch genau das richtige für mich. Lasse die Nummer an der Rohkarosse durchstreichen, darunter die alte Nummer einschlagen. Das ganze in den Papieren eintragen.


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GM_
Beitrag 14.12.2012, 23:24
Beitrag #20


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Du tauscht ja aber nicht an einem bestehenden Fahrzeug den Rahmen oder das ihn ersetzende Teil aus.

Du nimmst eine komplette neue Karosse, das ist ein neues Fahrzeug - würde ich meinen. think.gif


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Prober
Beitrag 14.12.2012, 23:37
Beitrag #21


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Was ist an einer selbstragenden Karossiere der Rahmen ?
Ich nehme an, das was übrig bleibt, wenn ich alles Abschraubare abschraube . Es bleibt das zusammengeschweißte erhalten. Der Rahmen.




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GM_
Beitrag 15.12.2012, 00:57
Beitrag #22


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Ich verstehe deine Interpretation. Sicherlich: Den Rahmen gibt es nicht mehr, es gibt eben die selbsttragende Karosserie. Die Frage ist, ob diese nur irgend ein Fahrzeugteil darstellt, oder ob sie das eigentliche Fahrzeug ist. Für mich ist letzteres plausibler.


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dopero
Beitrag 15.12.2012, 10:10
Beitrag #23


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Zitat (GM_ @ 15.12.2012, 00:57) *
Ich verstehe deine Interpretation. Sicherlich: Den Rahmen gibt es nicht mehr, es gibt eben die selbsttragende Karosserie. Die Frage ist, ob diese nur irgend ein Fahrzeugteil darstellt, oder ob sie das eigentliche Fahrzeug ist. Für mich ist letzteres plausibler.

Bei einem Fahrzeug mit Rahmen ist es ohne Probleme möglich den Rahmen oder die Karosserie auszutauschen. Warum sollte dies jetzt bei einer selbsttragenden Struktur nicht mehr möglich sein?
Zudem ja wie schon geschrieben der § 59 (2) 2 genau diese Möglichkeit beschreibt?
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GM_
Beitrag 15.12.2012, 10:33
Beitrag #24


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Dort steht:

Zitat
Wird nach dem Austausch des Rahmens oder des ihn ersetzenden Teils der ausgebaute Rahmen oder Teil wieder verwendet, so ist ...

2. die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird, neben der durchkreuzten Nummer einzuschlagen oder einzuprägen und

Mal ganz praktisch: Du baust von der Karosserie alles ab und stapelst es auf, jetzt hast du hier die Karosse und da einen Haufen Teile. Was von beiden stellt nun im Sinne der StVZO "das Fahrzeug" dar? Meiner Meinung nach ist das nicht der Teilehaufen sondern die Karosse.

Und dann paßt §59 (2) 2. einfach nicht.

Ich würde den Absatz vielmehr so sehen, dass wenn du nun aus einer Karosse das Blech das die Nummer trägt herausnimmst (also das "den Rahmen ersetzende Teil") und in eine andere Karosse (anderes Fahrzeug) einbaust, dann muss die Nummer am Umbauteil durchgestrichen und die Nummer des Fahrzeugs eingetragen werden. Das bedeutet:

Würde Prober nun von der alten Karosse das Teil mit der Nummer herausschweißen und in die neue Karosse einschweißen, dann MUSS er die alte Nummer streichen und die Nummer der neuen Karosse einbringen, womit die Aktion natürlich sinnlos wird.


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Wollf_0708
Beitrag 15.12.2012, 11:00
Beitrag #25


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Zitat (GM_ @ 15.12.2012, 10:33) *
Würde Prober nun von der alten Karosse das Teil mit der Nummer herausschweißen und in die neue Karosse einschweißen, dann MUSS er die alte Nummer streichen und die Nummer der neuen Karosse einbringen, womit die Aktion natürlich sinnlos wird.
Nee, ich sehe das umgekehrt. Die alte Nummer (d.h.: das Fahrzeug mit den "unwiderbringlichen" Eintragungen) soll ja erhalten werden und auf den besseren Rahmen eingeschlagen werden. Dann muss die Nummer des besseren Rahmens" ausgeixt werden.

Als Moppedfahrer würde ich bei einem nicht richtbaren Rahmenschaden auch so verfahren: Ein neuer Rahmen ist wg. dem Alter des Moppeds nicht mehr zu bekommen. Einen Gebrauchten besorgen und die vorhandene Nummer ausixen und die alte einschlagen, bzw. einschlagen lassen.

(Ob das offiziell in einer Werkstatt gemacht werden muss, weiss ich nicht; sollte beim TÜV angefragt werden, damit nicht wegen Urkundenfälschung usw. diese Sache ein Geschmäckle bekommt ( think.gif .)
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blackdodge
Beitrag 15.12.2012, 11:35
Beitrag #26


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Im Beitrag von @ GM ist es eigentlich schon erklärt.

Wenn nur die alte Nummer rausgeflext und ins neue Teil eingelötet wird sollte man sich bei pol. Kontrollen, wo genausowas gesucht wird, auf Fragen einstellen.
Das Fahrzeug kann wegen des Verdachtes des Diebstahles sichergestellt werden.

Gleiches kann auch bei Grenzübertritten passieren.


Die Osteurop. Automafia machts doch so think.gif Deswegen werden doch soviele Schrottkarren aufgekauft.


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Wollf_0708
Beitrag 15.12.2012, 11:47
Beitrag #27


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Zitat (blackdodge @ 15.12.2012, 11:35) *
Wenn nur die alte Nummer rausgeflext und ins neue Teil eingelötet wird sollte man sich bei pol. Kontrollen, wo genausowas gesucht wird, auf Fragen einstellen.
Deswegen: Offiziell umbauen (umschlagen), abnehmen und in die Papiere eintragen lassen.

Rausschneiden und umschweissen/hartlöten würd ich gar nicht. Im Inneren des Holmes gibts verbrannten Korrosionsschutz und ein baldiges Rostnest. Da wird eingeblasenes Schutz-Wachs auch nicht so weiteres hinkommen.
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GM_
Beitrag 15.12.2012, 12:06
Beitrag #28


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Zitat (Wollf_0708 @ 15.12.2012, 12:47) *
Deswegen: Offiziell umbauen (umschlagen), abnehmen und in die Papiere eintragen lassen.

Und wieso glaubst du, dass es legal möglich ist, die Identität einer Karosse zu tauschen?

Zitat (blackdodge @ 15.12.2012, 12:35) *
Das Fahrzeug kann wegen des Verdachtes des Diebstahles sichergestellt werden.
Es geht ja dabei nicht nur um die Vermeidung von Diebstahl, es geht zum Beispiel auch darum, dass man eben nicht ein neues Fahrzeug nach alten Vorschriften aufbauen und zulassen kann, weil es eben für neue Fahrzeuge auch neue Vorschriften gibt.


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Triumph79
Beitrag 15.12.2012, 12:21
Beitrag #29


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Das Thema ist im Motorradbereich ein alltägliches und altbekanntes wavey.gif

Es bezieht sich immer alles (Baujahr, Eintragungen, etc.) auf den Rahmen/das Fahrgestell und die dazugehörige Nr.!!!
Dazu gibt's auch unzählige Gerichtsurteile.
Deswegen werden Briefe von alten Harleys mit einem Stück Eisen in dem die dazu passende Nr. eingeschlagen ist auch zu unverschämt hohen Preisen gehandelt.

Nichtsdestotrotz ist auch ein Rahmen/Fahrgestell ein Bauteil welches defekt sein kann und daher durch ein baugleiches(!) ausgetauscht werden kann.



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Wollf_0708
Beitrag 15.12.2012, 12:52
Beitrag #30


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Zitat (GM_ @ 15.12.2012, 12:06) *
Zitat (Wollf_0708 @ 15.12.2012, 12:47) *
Deswegen: Offiziell umbauen (umschlagen), abnehmen und in die Papiere eintragen lassen.

Und wieso glaubst du, dass es legal möglich ist, die Identität einer Karosse zu tauschen?.
Nicht Karosse, sondern nur der Rahmen.
Muss ja tauschbar -ist ja auch die Ursprungsfrage des Theads-, "offiziell" machbar sein.



Zitat (blackdodge @ 15.12.2012, 12:35) *
.......weil es eben für neue Fahrzeuge auch neue Vorschriften gibt.

Der TE schreibt:
Zitat
Dazu noch eine baugleiche Rohkarossie von einem späteren Baujahr.
Gelten für Rohkarossen irgendwelche Zulassungsbestimmungen ? "Neue" Vorschriften gelten ja eher für Motor, Abgase, Leuchten,.........etc..
Bei 2CV's weiss ich, dass es neue, vollverzinkte Rahmen gibt.
Ein 2CV mit einem Brief von 2012 wird nicht mehr zulassungsfähig sein.


Ähnlichanekdotisches: Meine BSA, Bj. 63, hatte seit über 25-30 Jahren die Fahrgestellnummer und das Typenschild an der in England üblichen linken Seite.
Ein TÜV-Prüfer bemängelte dieses. " Da sind schon einige kontrollierende Polizisten in Deutschland umgefahren worden, als sie an der linken Seite die Nummern kontrolliert haben whistling.gif
Die Rahmennummer habe ich dann selber auf die rechte Seite des Steuerkopfes eingeschlagen. Das Typenschild auch rechts am Steuerkopf-Knotenblech neu vernietet; aber nur an drei Ecken.
Bei der Nachprüfung ging das Gemaule los: "Wer hat die Nummer umgeschlagen ? Wieso das Typenschild nur mit drei Nieten befestigt ?"
Ich sagte ihm, dass es von mir gemacht wurde.
"DAS GEHT JA GAR NICHT. DAS MUSS EINE WERKSTATT MACHEN !!! "
Mein Hinweis, dass es sich um die gleiche Rahmennummer handele, er möge bitte auf die "gefährliche2 Seite treten, sich die Nummer merken und auf der rechten Seite kontrollieren. Tat er dann widerwillig. Ich hatte mich ja auch nicht "verschrieben laugh2.gif
Zur fehlenden Niete für das Schildchen meinte er, ich solle den Steuerkopf anbohren.
Das habe ich verweigert mit dem Hinweis, dass ich ein wichtiges Bauteil nicht anbohre.
Bekam aber dann doch -immer noch leicht maulend- meine Plakette.

Drum schrieb ich oben, dass man beim TÜV und nach den §§-Bestimmungen zum Umschlagen der Rahmennummern fragen sollte.

GrussWolFgang


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GM_
Beitrag 15.12.2012, 13:06
Beitrag #31


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Also laßt uns mal nicht abschweifen zu Motorrädern oder sonstigen Fahrzeugen mit einem herkömmlichen Rahmen sondern laßt uns bleiben bei einer selbsttragenden Karosserie, die hat eben keinen austauschbaren Rahmen in dem Sinne mehr.

Und diese Karosse gibt es eben gerade nicht als Ersatzteil, die Karosse ist das Fahrzeug. (Geh mal zum Freundlichen und verlange eine Karosse als Ersatzteil biggrin.gif ).

Was es als Ersatzteil gibt ist das Blech das die FIN trägt, und wenn man das tauscht ändert sich natürlich nicht die FIN des Fahrzeugs, dann muss sie neu eingeschlagen werden.


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Sasquatch
Beitrag 15.12.2012, 13:28
Beitrag #32


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Es geht, GM. Der TE sollte sich bei der Prüfstelle erkundigen. Die werden ihm weiterhelfen können.


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Beitrag 15.12.2012, 13:37
Beitrag #33


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Wo ist denn dann die Grenze was geht und was nicht geht?

Angenommen ich habe zwei Fahrzeuge da, gleiches Modell, unterschiedliches Baujahr und will die Identität des einen auf das andere übernehmen:

Geht das?

Oder wieviele Teile muss ich tauschen dass es geht?
Muss es der Motor sein oder reicht eine Radkappe?

Edit:
Hast du Erfahrungen damit vor oder nach der Revision der Fahrzeugpapiere?
Vorher soll es angeblich noch irgendwie gegangen sein.


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Wollf_0708
Beitrag 15.12.2012, 13:45
Beitrag #34


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Zitat (GM_ @ 15.12.2012, 13:06) *
Und diese Karosse gibt es eben gerade nicht als Ersatzteil, die Karosse ist das Fahrzeug. (Geh mal zum Freundlichen und verlange eine Karosse als Ersatzteil biggrin.gif ).

Beispiel: Mercedes Pagode.
Man hat zwei baugleiche Stück.
Bei einem ist die Bodengruppe unrettbar durchgefault, beim anderen noch sehr gut..
Kauft man hier Teile , hat man keine FIN, dafür ein leeres Portemonnaie.
(Gehe davon aus, es sind keine ! Überzieher-Schweissteile, wäre ja auch etwas Murks-ig.)

Bei dem mit guter Bodengruppe ist die verbaute Technik nicht mehr zu retten, nicht mehr erlangbare TÜV-Sondereintragungen sind vorhanden.

Wat nu think.gif
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Sasquatch
Beitrag 15.12.2012, 16:56
Beitrag #35


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GM, geh mal vom Zweck der Norm aus. Es soll die nachvollziehbare Historie des Fahrzeugs dokumentierbar bleiben, und das ist durch das lesbare Durchkreuzen der alten FIN gegeben. Bei beiden Karossen ist nachvollziehbar, woher sie kommen, und bei der ebenfalls geforderten Baugleichheit ist auch gewährleistet, dass Eintragungen funktionieren.


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dopero
Beitrag 15.12.2012, 19:40
Beitrag #36


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Zitat (GM_ @ 15.12.2012, 13:06) *
Und diese Karosse gibt es eben gerade nicht als Ersatzteil, die Karosse ist das Fahrzeug. (Geh mal zum Freundlichen und verlange eine Karosse als Ersatzteil biggrin.gif ).

Du würdest ohne Probleme eine Karosse bekommen, leider wird die als Ersatzteil halt mehr kosten als ein komplettes Fahrzeug. Deswegen wird sie halt normalerweise in keiner Liste geführt.
Bei dieser Firma bekommst du aber z.B. problemlos neu angefertigte Rohkarossen für einige klassische Engländer.
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GM_
Beitrag 15.12.2012, 20:25
Beitrag #37


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Natürlch kann man alles irgendwo von irgendwem von Hand machen lassen, aber beim Freundlichen (zu deutsch: Vertragshändler) bekommt du sie nicht - und wenn du sie bekommen würdest dann nur mit neuer eigener FIN.


Und dass das ganze illegal "geht" ist überhaupt keine Frage. Und im Ausland kann alles wieder ganz anders aussehen.


@Sasquatch:

Kannst du dann meine obigen Frage beantworten? Die waren durchaus ernst gemeint und ergeben sich ganz logisch.

Zweck der Norm ist eben auch, dass man keine neuen Fahrzeuge nach alten Vorschriften zulassen und betreiben kann, oder etwa nicht?


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GM_
Beitrag 17.12.2012, 00:38
Beitrag #38


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Nach einem Gespräch mit einem Meister beim MB-Händler muss ich mich korrigieren:

Soweit man neue Rohkarossen noch bekommen kann, bekommt man sie als Ersatzteil auf die alte FIN.

Er hat aber bestätigt dass man nicht legal die Identität einer Karosse auf eine andere übernehmen kann die bereits eine eigene FIN hat.



Man muss auch mal überlegen, was das bedeuten würde wenn das ginge: Man könnte Identitäten beliebig tauschen. Ein 2010er Totalschaden könnte weiterleben im Körper eines 2006ers, der 2006er wäre also auf dem Papier plötzlich EZ 2010 o.ä.


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Heinz Wäscher
Beitrag 17.12.2012, 06:50
Beitrag #39


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Zitat (GM_ @ 17.12.2012, 00:38) *
Man muss auch mal überlegen, was das bedeuten würde wenn das ginge: Man könnte Identitäten beliebig tauschen. Ein 2010er Totalschaden könnte weiterleben im Körper eines 2006ers, der 2006er wäre also auf dem Papier plötzlich EZ 2010 o.ä.

Wenn das Spenderkarosse aus 2010 dann als fertig umgebautes Fahrzeug wieder dem Stand der Technik von 2006 entspricht weil alles andere vom alten Fahrzeug übernommen wurde sollte das doch gehen, schließlich muß man dann ja auch mehr Steuern wegen der schlechteren Abgaseinstufung zahlen wenn noch ein älterer Motor mit übernommen wird. Eine Karosserie ist doch nicht ein Fahrzeug, da fehlen ja unzählige Anbauteile die alle ihren jeweilgen Bestimmungen genügen müssen welche u. U. auch noch an Fristen gebunden waren.

Aber es gibt wohl nur tatsächlich eine handvoll Fahrzeuge die das Problem konkret betrifft, da werden sich die Besitzer dann wohl ihre eigenen Gedanken machen wie sie das jeweils lösen whistling.gif


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Sasquatch
Beitrag 17.12.2012, 08:26
Beitrag #40


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Warum, GM, gibt es die oben zitierte Norm, die sich explizit damit befasst, wie die Fahrgestellnummer an einem Rahmen (und nichts anderes ist auch die selbsttragende Karosserie letztlich) korrekt zu ändern ist, wenn das ja, wie du behauptest, legal gar nicht möglich ist? Anleitung für potentielle Straftäter: "wenn schon, dann macht es so"?
Ich habe selbst schon Fahrzeuge gesehen mit zwei Fahrgestellnummern: die des ursprünglichen Fahrzeugs, durchgext, direkt darüber die des neuen Fahrzeugs, für das der Rahmen hergenommen wurde.

Und was spricht dagegen, dass ein 2010er Auto, dessen Karosserie totalbeschädigt wurde, mit einer 2006 gebauten, identischen Karosserie weiterlebt? Technisch gesehen befindet sich das Auto ja auch nach wie vor auf dem Stand von 2010: die Karosserie ist identisch, und alles andere wird weiterverwendet. Wenn man deiner Argumentation folgen würde, dann dürfte man auch keine Motoren oder Getriebe tauschen, weil die sind dann ja auch - je nach dem - älter oder jünger als das Auto, in die sie eingebaut werden.

Was deine Fragen angeht, GM, gehst du von der falschen Seite an die Sache heran. Es reicht weder den Motor eines Autos zu tauschen oder eine Radkappe, damit das Auto dann eine andere Identität hat. Anders herum: die Karosserie des ersten Autos ist zu tauschen, damit diese Karosserie dann die FIN des alten Autos erhält. Nicht anders herum, irgend etwas an eine Karosserie anbasteln.
Und mit Verlaub traue ich dem, was der Austauschmechanikermeister deines Mercedeshändlers gesagt hat, nicht wirklich. Das sind Dinge, mit denen er naturgemäß wenig zu tun haben dürfte, es sei denn, er arbeitet in einer auf Restaurierung spezialisierten Werkstatt, von daher dürfte er auch wenig Ahnung zu dem Thema haben. "Meister" ist nicht gleichzusetzen mit "allwissend".


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GM_
Beitrag 17.12.2012, 16:05
Beitrag #41


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Zitat (Sasquatch @ 17.12.2012, 09:26) *
Warum, GM, gibt es die oben zitierte Norm, die sich explizit damit befasst, wie die Fahrgestellnummer an einem Rahmen (und nichts anderes ist auch die selbsttragende Karosserie letztlich) korrekt zu ändern ist, wenn das ja, wie du behauptest, legal gar nicht möglich ist? Anleitung für potentielle Straftäter: "wenn schon, dann macht es so"?
Dort wird die Vorgehensweise beschrieben für den Fall dass ein Rahmen oder das ihn ersetzende Teil an einem anderen Fahrzeug wieder verwendet wird.

Wenn du also die Spritzwand mit der FIN raus nimmst und in ein anderes Fahrzeug rein baust, dann mußt du an der umgebauten Spritzwand die FIN durchstreichen und die FIN der Karosse einschlagen in die du sie eingebaut hast.

Wenn du aber die gesamte Karosse wechselst, wo bitte ist dann das andere Fahrzeug dessen Identität sie übernehmen soll? In der abmontierten Teilensammlung ist nirgends die Identität des Fahrzeugs drin, die Teile kannst du an jedes Fahrzeug bauen oder auch nicht ohne Einfluß auf dessen Identität.

Wenn es so gehen würde, wie du es siehst, dann könntest du dir folglich das Umbauen der kompletten Teile genausogut sparen und die FIN ändern ohne sonst auch nur eine Schraube gelöst zu haben.

Zitat (Sasquatch @ 17.12.2012, 09:26) *
Und was spricht dagegen, dass ein 2010er Auto, dessen Karosserie totalbeschädigt wurde, mit einer 2006 gebauten, identischen Karosserie weiterlebt? Technisch gesehen befindet sich das Auto ja auch nach wie vor auf dem Stand von 2010: die Karosserie ist identisch, und alles andere wird weiterverwendet.
Wer sagt denn, dass der Rest wieder verwendet wird? Wenn man die FIN an der Karosse so tauschen kann wie du es meinst, dann zwingt einen doch keiner, den Rest tatsächlich umzubauen, in keinem der Teile steckt die Identität des Fahrzeugs, da kann man ab und anbauen was man will oder eben auch nicht.

Und schon ist der 2006er ein 2010er und das Doppelte wert, und die brauchbaren Teile aus dem 2010er kannst du immer noch verkaufen. Spräche aus deiner Sicht etwas dagegen?

Wer bestimmt, wieviel oder was wiederverwendet werden muss, damit die Identität "mitwandert" und man die FIN tauschen kann?


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Kühltaxi
Beitrag 17.12.2012, 16:38
Beitrag #42


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Perfekt zu den verschiedenen Ansichten in diesem Thema paßt eine altgriechische Legende:
Das Schiff des Theseus rolleyes.gif whistling.gif


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Werner Heisenberg, deutscher Physiker und Nobelpreisträger
Reverse Engineering Modification: Imitation of "Imitation Of Life"....
Für alle die Holländisch können: .... de negen oplichters .... dronken mensen en kinderen spreken altijd de waarheid.
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Heinz Wäscher
Beitrag 17.12.2012, 17:57
Beitrag #43


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Zitat (GM_ @ 17.12.2012, 16:05) *
Wer bestimmt, wieviel oder was wiederverwendet werden muss, damit die Identität "mitwandert" und man die FIN tauschen kann?

Bei vielen Fahrzeugteilen die durch Gußverfahren hergestellt werden (Kunststoffe, Leichtmetalle, Grauguß etc.) ist das Datum meist irgendwo auf dem Gußteil mit aufgebracht worden beim Urformen. Zumindest an diesen Teilen kann man ziemlich genau erkennen wann sie hergestellt wurden. Wenn die meisten Teile bzw. alle whistling.gif vom Datum nicht zum Jahr der angeblichen Produktion passen sollte man schon skeptisch werden und nach den Gründen dafür fragen.

Wenn solche Teile komplett aus einer alten Karosserie mit in eine jüngere Spenderkarosserie übernommen werden fällt das wohl eher weniger auf wenn man als Fahrgestellnummer die alte wählt.


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GM_
Beitrag 18.12.2012, 00:00
Beitrag #44


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Zitat (Kühltaxi @ 17.12.2012, 17:38) *
Super. biggrin.gif


Zitat (Heinz Wäscher @ 17.12.2012, 18:57) *
Bei vielen Fahrzeugteilen die durch Gußverfahren hergestellt werden (Kunststoffe, Leichtmetalle, Grauguß etc.) ist das Datum meist irgendwo auf dem Gußteil mit aufgebracht worden beim Urformen. Zumindest an diesen Teilen kann man ziemlich genau erkennen wann sie hergestellt wurden. Wenn die meisten Teile bzw. alle whistling.gif vom Datum nicht zum Jahr der angeblichen Produktion passen sollte man schon skeptisch werden und nach den Gründen dafür fragen.
Fragen kann man ja, sagen kann man es auch, die Frage ist einfach nur: Wieviel muss man für einen legalen Tausch der Identität umbauen?



Zitat (Heinz Wäscher @ 17.12.2012, 18:57) *
Wenn solche Teile komplett aus einer alten Karosserie mit in eine jüngere Spenderkarosserie übernommen werden fällt das wohl eher weniger auf wenn man als Fahrgestellnummer die alte wählt.
Es gibt bestimmt jede Menge Autos mit ausgetauschter Spritzwand, und solange man es bei sch behält kräht doch kein Hahn danach. Und nach 5 Jahren ist es verjährt. wink.gif


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Triumph79
Beitrag 18.12.2012, 08:07
Beitrag #45


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Das Schif des Theseus rofl1.gif laugh2.gif

Besser kann man die Thematik gar nicht beschreiben!!!
Absolute Spitzenklasse.

Wahrscheinlich müsste man auch einem Richter im Falle des Streitfalls diese philosophische Frage nahe legen...
... allerdings wird das Problem vereinfacht wenn nachher de facto nur noch ein Schiff übrig bleibt:
Ob das Schiff A oder B ist geht anhand des Fahrzeugbriefes hervor. Und wenn alle Bauteile dem lt. Fahrzeugbrief homologierten Fahrzeug entsprechen (bzw. vom PI als zulassungsfähig abgenommen werden) ist alles rechtens.
(So jedenfalls die gängige Rechtssprechung bei Motorrädern - und die ist im Falle Harley-Davidson recht umfangreich)

Ich sehe keinen Grund warum sich das nicht sinngemäß auch auf Autos übertragen lassen sollte!


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„Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind" (Albert Einstein)
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Kühltaxi
Beitrag 19.12.2012, 19:05
Beitrag #46


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Schiffe, Autos, Moppeds .... im Film dürfen es auch mal Menschen sein (wobei beide denken sie seien das Original). whistling.gif


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RSS Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 27.04.2024 - 04:35