... Forum Straßenverkehr - der Verkehrstalk im Web


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> Von der Unmöglichkeit eine Straße zu verlassen, Oder auch: Ab durch den Fußgängerbereich
mir
Beitrag 29.01.2013, 11:53
Beitrag #51


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Zitat (Mitleser @ 29.01.2013, 10:15) *
Denn ich hatte Eingangs schon darauf hingewiesen, dass der Tatvorwurf selbst zutrifft und man lediglich vor schlechte Alternativen (Verstoß vs. Warten auf die herbeigerufene Polizei) gestellt wird.


... wobei mit dem Warten auf die Polizei auch wieder ein Nötigungsvorwurf kommen kann, sobald man nachfolgenden Verkehr damit blockiert. Das ist 'ne ziemliche Zwickmühle. Beim Wattestäbchenfall haben sich mehrere Instanzen dafür ausgesprochen, daß der VT erkennen mußte, daß die Beschilderung fehlerhaft ist. Wieso ist das hier nicht der Fall? unsure.gif


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Mitleser
Beitrag 29.01.2013, 11:59
Beitrag #52


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Zitat (Mitleser @ 27.11.2012, 09:47) *
Bei @Wattestäbchen war die Sitaution aber von den Behörden nicht so gemeint, wie er sie nach den Buchstaben der StVO und der Beschilderung/Markierung gedeutet hat. Hier wollte die StVB aber eine nicht zu durchfahrende FuZo schaffen.

Darüber hinaus gab es bei @Wattestäbchen einen Konflikt zwischen Baustellen- und Festmarkierung; der wohl so nicht beabsichtigt war und eigentlich auch als ungewollt erkennbar war. Hier ist aber nur Dauerbeschilderung für die Misere verantwortlich.
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Kühltaxi
Beitrag 29.01.2013, 15:00
Beitrag #53


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Zitat (mir @ 29.01.2013, 11:53) *
Beim Wattestäbchenfall haben sich mehrere Instanzen dafür ausgesprochen, daß der VT erkennen mußte, daß die Beschilderung fehlerhaft ist. Wieso ist das hier nicht der Fall? unsure.gif

Weil in einer ehemaligen oder derzeitigen Hauptstadt grundsätzlich nie etwas fehlerhaft ist was die Behörden verzapfen, wo kämen wir denn da hin? whistling.gif


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mir
Beitrag 29.01.2013, 17:43
Beitrag #54


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Zitat (Mitleser @ 29.01.2013, 11:59) *
Darüber hinaus gab es bei @Wattestäbchen einen Konflikt zwischen Baustellen- und Festmarkierung; der wohl so nicht beabsichtigt war und eigentlich auch als ungewollt erkennbar war. Hier ist aber nur Dauerbeschilderung für die Misere verantwortlich.

Eine Dauerbeschilderung, die dazu führt, daß man den Ort nicht mehr verlassen kann, ist aber offenbarer Unsinn. Wenn man die Argumente der Gerichte hier anwendet, wird auch in diesem Fall erwartet, daß der VT erkennt, daß die Beschilderung nichtig ist.


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fritz440kombi
Beitrag 29.01.2013, 18:26
Beitrag #55


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BTW: Was sagt denn die "Bonner City Parkraum GmbH" dazu ... da zwingt die Stadt doch dauernd Leute zu Besitzstörung ... rolleyes.gif biggrin.gif tongue.gif


Aber das Rätsel ist ja leicht zu lösen, Verquickung von Öffentlicher Hand und Privatwirtschaft.

von der HP:

Die Eigentümer der Bonner City Parkraum GmbH sind die Stadtwerke Bonn und die Parkgemeinschaft Bonn e.V. .

Ziel der Gesellschaft ist es, den Besuchern der Stadt Bonn sicheren und qualitativ hochwertigen Parkraum zu günstigen Preisen zur Verfügung zu stellen.

Die Bonner City Parkraum GmbH wurde im Jahre 1970 gegründet und ist damit eine der ältesten Erfolgsstorys im Bereich „private public partnership“. laugh.gif cool.gif rolleyes.gif tongue.gif Dachte sowas gibt es nur im Ösistan


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Kühltaxi
Beitrag 30.01.2013, 12:44
Beitrag #56


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Was den Klüngel betrifft steht Bonn Köln in nichts nach.


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